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Nutzen Sie die Weiterbildungsförderung der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT

Laufende und qualifizierte Wissenserweiterung ist essentiell.

Aus diesem Grund unterstützt die Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT die berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder:

W_a_s_ _w_i_r_d_ _g_e_f_ö r_d_e_r_t_:

Weiterbildungen im beruflichen Umfeld

W_e_r_ _e_r_h_ä l_t_ _d_i_e_ _F_ö r_d_e_r_u_n_g_:

Jedes aktive Mitglied der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (Einzelunternehmer oder handelsrechtlicher Geschäftsführer)

W_i_e_ _h_o_c_h_ _i_s_t_ _d_i_e_ _F_ö r_d_e_r_u_n_g_:

25 % der Nettokurskosten, maximal Euro 500,– pro Kalenderjahr – abrufbar auch in mehreren Tranchen

W_i_e_ _e_r_h_a_l_t_e_ _i_c_h_ _d_i_e_ _F_ö r_d_e_r_u_n_g_:

Senden Sie Ihre Rechnung, Zahlungs- und Teilnahmebestätigung sowie Ihre Bankverbindung einfach an ubit@wkooe.at

Sie sehen Unternehmensberater, gewerbliche Buchhalter und Mitglieder der Berufsgruppe der IT-Dienstleister  – mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Oberösterreich – können sich die (berufliche) Weiterbildung von ihrer WKO teil-finanzieren lassen.

Steuerlich abzugsfähig ist der verbleibende Teil für die Gewerbeberechtigten sowieso.

Da es aber zwei Gründe gibt, eine interessante Weiterbildung nicht zu absolvieren:

  • kein finanzieller Anreiz (der ist ja durch die Fachgruppe OÖ nun gegeben) und
  • keine Zeit (neben der selbständigen Berufsausübung und Familie)

könnten sich Fernlehrangebote besonders gut eignen.

Die ASAS Aus- und Weiterbildung GesmbH bietet sehr interessante eigene

und in Kooperation

Es gibt also keinen Grund mehr, zeit- und ortsunabhängige Weiterbildungsangebote nicht zu nutzen – die zudem von der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT großzügig gefördert werden.

Rückfragen bitte einfach an Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger richten: martin.stieger@liwest.at, Konsulent der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH 

austrian school of applied studies, Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

selbst Unternehmensberater und Immobilienmakler in Wels

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

Mit dem MBA zur Unternehmensberatung

In Österreich normiert das Gewerberecht im § 94 der Gewerbeordnung „reglementierte Gewerbe“ die nur mit einem Befähigungsnachweis ausgeübt werden dürfen, darunter auch die „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“, eine Berufsgruppe der in Österreich tausenden Mitgliedern angehören (siehe unten Fachverband UBIT).

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 94/2003[1] regelt in den

Zugangsvoraussetzungen

§ 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation, nämlich fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und entsprechendes Berater-Know-how, zum Antritt des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:

  1. Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
  2. Zeugnisse über eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder
  3. a) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges oder eines Lehrganges universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrganges gemäß § 14a des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008 (damit sind Studien bzw. Lehrgänge gemeint, die betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermitteln) und
  4. b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder …..

Mit einem erfolgreich abgeschlossenen MBA-Lehrgang und dem Nachweis einer einjährigen fachlich einschlägigen Tätigkeit können Sie daher das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) anmelden.

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT)

Mit mehr als 65.000 Mitgliedern gehört der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich.

Er nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie wahr.

Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren.

Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen auf http://www.ubit.at und http://www.beratertag.at

MBA-Lehrgänge der Weiterbildung im Fernstudium

bietet z.B. die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Kooperation mit dem AIM der Fachhochschule Burgenland im zeit- und ortsunabhängig absolvierbaren Fernstudium an:

http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html

Rückfragen bitte an Martin Stieger, Unternehmensberater und Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz:

Martin.stieger@liwest.at

siehe auch:

 

[1] Änderung BGBl. II Nr. 294/2010