Das vom Nationalrat beschlossene Gewaltschutzgesetz 2019[1] bringt auch Änderungen im Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG)[2] mit sich.
So wurden dadurch der § 7 und im § 35 die Abs. 2 bis 5 aufgehoben und mit dem § 3a die Anzeigepflicht eingeführt:
Anzeigepflicht
§ 3a. (1) Medizinische Masseure und Heilmasseure sind zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht ergibt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung
1.
der Tod, eine schwere Körperverletzung oder eine Vergewaltigung herbeigeführt wurde oder
2.
Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder
3.
nicht handlungs- oder entscheidungsfähige oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlose Volljährige misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind.
(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht, wenn
1.
die Anzeige dem ausdrücklichen Willen des volljährigen handlungs- oder entscheidungsfähigen Patienten widersprechen würde, sofern keine unmittelbare Gefahr für diese oder eine andere Person besteht, oder
2.
die Anzeige im konkreten Fall die berufliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, sofern nicht eine unmittelbare Gefahr für diese oder eine andere Person besteht, oder
3.
der Berufsangehörige, der seine berufliche Tätigkeit im Dienstverhältnis ausübt, eine entsprechende Meldung an den Dienstgeber erstattet hat und durch diesen eine Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft erfolgt ist.
(3) Weiters kann in Fällen des Abs. 1 Z 2 die Anzeige unterbleiben, wenn sich der Verdacht gegen einen Angehörigen (§ 72 Strafgesetzbuch – StGB, BGBl. Nr. 60/1974) richtet, sofern dies das Wohl des Kindes oder Jugendlichen erfordert und eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfeträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt.
Damit wird medizinischen Masseuren und Heilmasseuren eine zusätzliche Verantwortung übertragen, auf die ich in meinem Unterricht gerne näher eingehe.
Besondere Verschwiegenheitspflicht, Anzeige- und Meldepflicht
§ 35. Die Verschwiegenheitspflicht eines freiberuflich tätigen Heilmasseurs gemäß § 4 Abs. 1 besteht auch insoweit nicht, als die für die Honorarabrechnung gegenüber den Krankenversicherungsträgern, Krankenanstalten, sonstigen Kostenträgern oder Patienten erforderlichen Unterlagen zum Zweck der Abrechnung, auch im automationsunterstützten Verfahren, Dienstleistungsunternehmen überlassen werden. Eine allfällige Speicherung darf nur so erfolgen, dass Betroffene weder bestimmt werden können noch mit hoher Wahrscheinlichkeit bestimmbar sind.
Der Weltspartag findet alljährlich in der letzten Oktoberwoche statt.
Die Idee für diesen Tag geht auf den 1.
Internationalen Sparkassenkongress (First International Thrift Congress) im
Oktober 1924 zurück.
Ursprünglich der Förderung des
Spargedankens gewidmet wächst zur Zeit allerdings zunehmend das Bewusstsein für
nötige finanzielle Bildung, eine allgemeine Finanzerziehung und der
Notwendigkeit neuer und attraktiver Alternativen für den langfristigen
Vermögensaufbau.
Das Sparbuch soll heutzutage nur mehr kurzfristige Liquidität
sichern, zum Vermögensaufbau ist es denkbar ungeeignet.
Um Kapital auf einem Sparbuch zu verdoppeln, müsste
man heute 400 Jahre warten!
Eine dieser Alternativen stellt die Investition in Immobilien – auch Betongold genannt – dar.
Von Immobilieninvestment sprechen wir, wenn Anleger Immobilien kaufen um ihr Vermögen zu vermehren.
Man kann eine Immobilie
selbst nutzen oder natürlich auch vermieten.
Vermietete Objekte werfen dadurch eine Rendite ab, bewahren ihren Wert auch in Zeiten hoher Inflation[1], eignen sich als Sicherheit für Hypothekarkredite und bei einigem Geschick bringen sie auch noch Steuervorteile.
Also reden wir von der sprichwörtlichen eierlegenden Wollmilchsau?
Nein.
Nur wer optimal investiert und Fehler
vermeidet kommt in den Genuss der geschilderten Vorteile.
Was Sie unbedingt beachten müssen
sind die 5 Finger die Sie an Ihrer Hand
abzählen und keinen davon vergessen sollten:
die Auswahl des geeigneten Objektes
Der
optimale Finanzierungsmix
Die
richtige Auswahl Ihrer Mieter
Die
laufende Kostenkontrolle
Nutzen Sie die Kenntnisse eines Immobilienprofis
Der
Daumen – die Auswahl des geeigneten Objektes:
Man kann in Wohnungen,
Vorsorgewohnungen, Studentenwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Geschäftsobjekte …….
ja auch in Immobilienfonds investieren.
Wichtig sind dabei vor allem die Lage
(attraktiver Standort, Infrastruktur) des Objektes, die richtige Einschätzung
der Mietpreisentwicklung,
die Prüfung der Bausubstanz und des nötigen Renovierungsaufwands …..
Sie sehen, man kann hier schon viele
entscheidende Fehler machen.
Der
Zeigefinger – der richtige Finanzierungsmix:
Auch wenn die Zinsen für Hypothekarkredite so günstig sind wie selten zuvor, sollte auch ein wenig eigenes Kapital investiert werden können.
Vermögensaufbau rein auf Pump ist
sicher sexy aber auch gefährlich.
Niemand weiß wirklich wie sich Inflation und Zinsen entwickeln werden, schon gar nicht auf die längeren Laufzeiten einer Immobilienfinanzierung bezogen.
Anlaufverluste aus Investitionen in
Instandsetzung und Fremdfinanzierung lassen sich steuerlich nutzen und müssen
daher ebenfalls optimiert werden.
Der
Mittelfinger – die richtige Auswahl ihrer Mieter oder Pächter
Da wir unsere Mieter oft nicht kennen gibt es die Kaution und die Mieterselbstauskunft. Doch hilft diese nicht immer gegen Mietnomaden und lange Leerstehungen. Drum prüfe wer sich länger bindet!
Der
Ringfinger – die laufende Kostenkontrolle:
Schon beim Erwerb fallen Nebenkosten an, aber dann auch beim Erhalt (Renovierungs- und laufende Reparaturkosten) der Immobilie sind strenge Ausgaben- und Kostenkontrolle gefragt. Das beginnt beim schon angesprochenen optimalen Finanzierungsmix (Zins- und Tilgungsaufwand) und endet bei der Indexsicherung der Miete.
Der kleine Finger – Ihr
Immobilienprofi
Nutzen Sie die Kenntnisse eines
Immobilienprofis so haben Sie
alle Ihre Probleme im kleinen Finger.
Gut ausgebildete und erfahrene Immobilienmakler finden für Sie die geeignete Immobilie, helfen bei der Finanzierung, optimieren Ihre Steuern und suchen für Sie geeignete Mieter und Pächter und können die Immobilie auch entsprechend bewerten.
Zum ersten Mal präsentiert das Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung 2020“.
Die Auszeichnung basiert auf einer komplexen
Onlineanalyse, die über die Methodik „Social Listening“ an rund 20.000
Anbietern von Erwachsenenbildung durchgeführt
wurde.
Erfüllten die Anbieter fünf Kriterien (wie Mitarbeiterzahl,
Online-Bewertungen und Lernkonzept, Fokussierung auf berufliche
Weiterbildung und keine reinen Apps und Onlineprogramme) wurden sie in die
Bewertung aufgenommen.
Die verbliebenen Unternehmen wurden in den Kategorien Reputation,
Bekanntheit und Kundennähe bewertet.
Dazu wurden Online-Bewertungen, Tonalitätsanalysen und Follower-Zahlen
sowie Interaktionen zur Bewertung mit unterschiedlicher Gewichtung
herangezogen.
92
Weiterbildungsanbieter, davon 16 Fernschulen, schafften es in die finale Liste!
„Dass wir zu den
besten Weiterbildungseinrichtungen in Deutschland gehören, ist für uns eine
große Ehre und zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und
Praxisnähe ausgerichtetes Konzept genau richtig ist“
Unter den rund 20.000 Anbietern von Programmen in der
Erwachsenenbildung hat sich die Allensbach Hochschule vor allem mit ihrem
digitalen Lehr- und Lernkonzept durchgesetzt.
„Die Allensbach
Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren
Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten
Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch
didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die
Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht
ihnen jederzeit ein Dozent oder eine Dozentin zur Verfügung.
Zwei wichtige Aufgaben hat sich die ERA-Akademieselbst gegeben.
die umfassende Aus- und Fortbildungsverpflichtung
der Immobilienmakler und ihrer Mitarbeiter so zu gewährleisten, dass diese
neben Beruf und Familie möglich ist.
Gerade
Immobilienmakler haben sehr unregelmäßige Arbeitszeiten und wissen daher
moderne Fernlehrangebote zu schätzen.
„Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn sie die
allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung
als Immobilienmakler nachweisen.
Immobilienmakler sorgen dafür, dass
ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter,
im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und
alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten
Personen,
die nicht die fachliche Befähigung zum
Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann
erfolgreich abgeschlossen haben, binnen
18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der
Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch
Teilnahme an Ausbildungs-veranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der
ON-Regel 43001 – 1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die
vorgesehene Zertifizierungsprüfungen ablegen.
Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der
Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich
abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich
fortzubilden.“
Immobilienmakler
werden ist nicht leicht!
Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler laut Immobilientreuhänder-Verordnung kann man z.B. mit Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) erfüllen.
Die ERA-Akademie wird diesen Ansprüchen mehr als gerecht!
Aus-
und Fortbildungsverpflichtung:
Sowohl die Fort-
als auch die Ausbildungsverpflichtung aus den Standesregeln kann mit
Den Vorbereitungslehrgang dazu führt die ERA-Akademie in Fernlehre mit der VIS Management GmbH – https://viennastudies.com – durch und organisiert dazu Präsenztage zur Vertiefung und Anwendung des Erlernten und zur Prüfungsvorbereitung mit den renommierten Vortragenden FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer und Prof. Mag. Thomas Malloth.
Akademische
Lehrgänge zur fachlichen Qualifikation der Immobilienmakler:
Online können wichtige Bergriffe schnell und einfach aufgerufen werden und so erklärt ASAS in einem eigenen IMMO-Wiki auf Youtube– bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft:
In the year 2000 there were 100 million students worldwide.
In 2014 there were 207 million
1960 13 million
In many emerging countries, a middle class has emerged that strives for and demands access to higher education.
the expansion of school systems, in particular secondary education, in many countries
In many countries the number of students will continue to rise in the future.
More female students than male students worldwide!
Around the globe, every third young adult attends an academic institution.
In Africa, f. e. the admission rate is only eight percent. While it is 75 percent in Europe and North America.“
The lower the access to higher education in a country, the more unfair it is.
Especially in low-income countries: women make up only 30 percent of those enrolled there.
In many developing countries, certain social groups such as the low-income, ethnic minorities or indigenous peoples almost never make the leap to university.
In the Philippines, for example, only one percent of the poorest fifth of the population has access to higher education.
In South Africa, the participation rate for black Africans is only 14 percent, while that of the white population is 55 percent.
UNESCO: Today it’s no longer just a question of what amount, what budget the state will invest, or how expensive a study place will be per capita: „Whether someone can attend a university does not only depend on whether he can afford the tuition fees. It also depends on whether he or she has the means to pay for books and other study materials, travel expenses, accommodation and meals.
By 2020, around 6 million students will be studying outside their home country
4 out of 5 students worldwide study in the G20 countries
Around 80 % of all foreign students study in the OECD region
40 % of foreign students study in Europe, 25 % in North America
By 2020 around 720,000 EU students will be studying in another EU country
In 2010 around 30% of academics aged 25 to 34 came from India and China, by 2020 the figure will be 40%.
In 2000 there were 91 million 25- to 34-year-old university graduates in the OECD and G20 countries, in 2020: 204 million
In 2000, the USA, with 17% of young academics worldwide, was on a par with China and clearly ahead of India (10%).
In 2010, the Chinese (18%) had already passed the USA (14%).
2020 forecast: China (29%), India (12%), USA (11%), Russia (7%)
China has quintupled the number of university graduates in the past 10 years
20% of all adult Chinese – 200 million people – should have a university degree by 2020 = this corresponds to the total employable resident population of the USA.
In 2000 and 2010, 0.2% of university graduates worldwide aged between 25 and 34 years came from Austria, by 2020 it will only be 0.1%.
20% of educational nomads come from CH/I
The number of educational nomads from China and India will exceed 1.2 million this year
the outbound mobilty ratio in China is on a global average and India even lower
More than 60 million people currently study in CH and I
50,000 foreign scientists conduct research at US universities (20% of teaching staff)
60 % of all physics PhD students in the USA were born abroad
Australian universities generate around 8 billion Australian dollars p.a. and education ranks sixth among Australian export goods.
6 % of us exports of services are education exports = this in turn corresponds to German government spending on higher education in total
By 2020, approximately 750,000 students will be enrolled in South Africa, 5% of them international students.
The National Autonomous University of Mexico (UNAM) is one of the best Latin American universities and has about 300,000 students this year.
Indira Gandhi National Open University has 3.5 million students,
Bangladesh National University 2.1 million and
Anadolu Üniversitesi 1.9 million.
The European
Qualifications Framework
The European Qualifications Framework is a bridge between national qualifications systems
EQF is a common European reference framework whose purpose is to make qualifications more readable and understandable across different countries and systems.
Covering qualifications at all levels and in all sub-systems of education and training, the EQF provides a comprehensive overview over qualifications in the 39 European countries currently involved in its implementation
The core of the EQF is its eight reference levels defined in terms of learning outcomes, i. e. knowledge, Skills and autonomy-responsibility.
Learning outcomes express what individuals know, understand and are able to do at the end of a learning process.
Countries develop national qualifications frameworks (NQFs) to implement the EQF.
The main purpose of the EQF is to make qualifications more readable and understandable across countries and systems.
This is important to support cross-border mobility of learners and workers and lifelong learning across Europe.
European Credit
Transfer System
ECTS is a credit
system designed to make it easier for students to move between different
countries.
Since they are
based on the learning achievements and workload of a course, a student can
transfer their ECTS credits from one university to another so they are added up
to contribute to an individual’s degree programme or training.
ECTS helps to make learning more student-centred.
It is a central tool in the Bologna Process, which aims to make national systems more compatible
ECTS also helps with the planning, delivery and evaluation of study programmes, and makes them more transparent.
The differences between national systems can lead to problems with the recognition of educational qualifications from other countries and of periods of study taken abroad. Greater transparency of learning achievements simplifies the recognition of studies done in other countries.
ECTS also makes it possible to merge different types of learning, such as university and work-based learning, within the same programme of study or in a lifelong learning perspective.
ECTS credits represent the workload and defined learning outcomes („what the individual knows understands and is able to do“) of a given course or programme. 60 credits are the equivalent of a full year of study or work. In a standard academic year, 60 credits would be usually broken down into several smaller components.
A typical „first cycle“ (or Bachelor’s) Degree, would consist of 180 or 240 credits, whereas a typical „second cycle“ (or Master’s) Degree, would consist of 90 or 120 credits, with at least 60 credits at second cycle level. The use of ECTS at the „third cycle“ (or Ph.D. level) varies.
European
Vocational Education and Training
VET in Europe is the most comprehensive information resource on vocational education and training (VET) systems in Europe.
European cooperation in VET (the Copenhagen process) considers the rich diversity of national systems and stakeholders in Member States, EFTA-EEA countries and candidate countries. It builds its success on a flexible approach for sharing experiences, working towards common goals and learning from best practices using the ‚open method of coordination‘.
Vocational Education and Training is a broad concept, usually defined at European level as preparing learners for jobs with a basis in manual or practical activities, traditionally non-academic and entirely related to a specific trade, occupation or vocation.
the system it is very similar to the ECTS- system and can also be purchased 60 points per year.
Summary
Education is an important raw material and the demand for international courses of study is growing enormously.
I will see around 300 million people studying at the same time, a third of them abroad.
The European Union is a pioneer here and I have tried to illustrate this with the help of three systems that are already very well established.
Die Idee und den Begriff verdanken wir Prof. Sebastian Thrun, der 2012 bereits Bildung demokratisieren und für möglichst viele Menschen zugänglich machen wollte.
Seine Online-Vorlesungen
zur Künstlichen Intelligenz absolvierten mehr als 160.000 KursteilnehmerInnen
weltweit und 23.000 davon legten auch die Prüfung darüber ab.
Online-Studierende dabei oft mit besseren Resultaten als seine
Stanford-Studierenden im Hörsaal.
Heute ist die Online-Lernplattform Udacity ein Erfolgsprojekt und auch die Bezeichnung Nano-Degree für kürzerfristige Lernformate ein Begriff.
Nano-Degrees stellen Kurse dar, die oft in einzelne Module aufgeteilt online absolviert werden können. Natürlich können diese auch kombiniert mit Präsenzangeboten (Blended Learning) und unter tutorieller Begleitung angeboten werden.
Wichtig ist die hohe
Qualität der praktischen und theoretischen Lerneinheiten – dann werden die Nano-Degree-Abschlüsse
von der Wirtschaft und den Arbeitgebern auch entsprechend anerkannt.
Der österreichische Fernlehranbieter ASAS und die 1. Bayerische Fleischerschule Landshutbieten nun genau solche Nano-Degrees und in dieser Form wohl einzigartige Kooperationslehrgänge an:
Die langjährige Fernlehrexpertise der ASAS und die hohe Fachkompetenz der Bayerischen Fleischerschule verbinden sich hier in bewährter Weise zu einem für die ganze Branche wichtigen und innovativen Lehrangebot (On-Demand-Weiterbildung).
Bei
Interesse an einem entsprechenden Weiterbildungsangebot
oder zum Studienangebot (Online Bachelor-,
Master- und PhD-Studien) ganz allgemein wenden Sie sich einfach direkt an mich:
martin.stieger@liwest.at
[1] Auch wenn
damit nicht wirklich der Einheitenvorsatz für den
milliardsten Teil gemeint ist, ein solches Nano-Degree erfordert mehr als einen
Sekundenbruchteil an work load
Während die Masterlehrgänge der Weiterbildung schon sehr bekannt
sind, werden die akademische Expertenlehrgänge
meiner Meinung nach in ihren Möglichkeiten
noch gewaltig unterschätzt.
Akademische Expertenlehrgänge:
beim „AkademischenExperten“ (akademische Expertin) handelt es sich um eine akademische (Berufs-)Bezeichnung, die den Inhalt der Ausbildung widerspiegelt und
mit mindestens 60 ECTSdem wok load (Arbeitsbelastung) eines vollen Studienjahres entspricht.
Die in diesem Expertenlehrgang absolvierten ECTS können in weiteren ordentlichen oder außerordentlichen Studien angerechnet werden.
So werden beispielsweise im MBA-Lehrgang der FH Burgenland 30 ECTS aus dem Lehrgang Business Management (Abschluss: akademische/r Businessmanager/in) oder dem Lehrgang Immobilienmanagement (Abschluss: akademische/r Immobilienmanager/in) auf den MBA angerechnet und kann der akademische Grad MBA damit mit sechs weiteren Prüfungen und einer Masterarbeit als up-grade angeschlossen und absolviert werden.
Mit akademischen Expertenlehrgängen kann auch die Zulassung zu einem weiterführenden MBA erfüllt werden, selbst wenn die an sich für einen MBA nötige Reifeprüfung (Matura, Abitur) fehlen würde.
International kennt man die akademischen Expertenlehrgänge auch als associate degrees[4], die dann zu einem Bachelor ausgeweitet werden können.
Personen, die
einen Lehrgang für
Weiterbildung,
einen
Hochschullehrgang oder
einen Universitätslehrgang
abgeschlossen haben,
der nicht mit einem Mastergrad
abgeschlossen wird, kann also je nach Voraussetzung in der betreffenden
Verordnung die Bezeichnung „Akademische….“ bzw. „Akademischer…“ mit einem die
Inhalte des jeweiligen Lehrganges charakterisierenden Zusatz verliehen werden.
Es handelt sich dabei um keinen
akademischen Grad, sondern um eine akademische
(Berufs-)Bezeichnung, die den Inhalt der Ausbildung
widerspiegelt.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Führen akademischer Grade sind daher auf derartige „Bezeichnungen“ nicht anwendbar und eine Eintragung in öffentliche Urkunden kann nicht erfolgen, allerdings vertritt das zuständige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschungden Standpunkt, dass es zulässig ist, die Bezeichnung „Akademischer…..“ bzw. „Akademischer…“ dem Namen – etwa auf Briefköpfen, Visitenkarten – als Zusatzinformation beizufügen.
In den Lehrgängen besteht die Möglichkeit der
Anrechnung im Sinne des Europäischen
Systems zur Anrechnung von Studienleistungen.
Anrechnungen in
anderen Studien:
In Anrechnungsfragen der im Rahmen der Expertenlehrgänge erbrachten Studienleistungen für weitere ordentliche oder außerordentliche Studien ist der 78 UG, zur Anwendung zu bringen.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com
§ 56. (1) Die Universitäten sind berechtigt,
Universitätslehrgänge einzurichten.
(2) Universitätslehrgänge können auch als gemeinsame
Studienprogramme (§ 54d) oder als gemeinsam eingerichtete Studien
(§ 54e) und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur
wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit
außeruniversitären Rechtsträgern durchgeführt werden.
(3) Für den Besuch von Universitätslehrgängen
haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten.
Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des
Universitätslehrgangs vom Rektorat festzusetzen. Ordentlichen Studierenden, die
eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre
Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.
(4) Die Teilnahme an Universitätslehrgängen der
Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, die im
öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag durchgeführt werden, ist für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.
(5) Im Curriculum eines Universitätslehrgangs
kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene
Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst.
Akademischer Grad und akademische Bezeichnung für
die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen
§ 87a. (1)
In den Curricula von Universitätslehrgängen
dürfen die im jeweiligen Fach international gebräuchlichen Mastergrade
festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener
Universitätslehrgänge zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und
Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender
ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
(2) Wenn Abs. 1 nicht zur Anwendung kommt,
darf die akademische Bezeichnung
„Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen
Universitätslehrganges charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, die den
Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge zu verleihen ist,
die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
[2] Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge
(Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG)
§ 9. (1)
Die Erhalter sind berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen
akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Diese Lehrgänge zur
Weiterbildung sind in einer angemessenen Form in die hochschulinterne
Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden.
(2) Im Studienplan eines Lehrganges zur
Weiterbildung dürfen im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade
festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur
Weiterbildung zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und
Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender
ausländischer Masterstudien vergleichbar sind. Die Qualität der Lehre ist durch
ein wissenschaftlich und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal
sicher zu stellen.
(3) Wenn Abs. 2 nicht zur Anwendung kommt,
darf die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die
Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz
festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur
Weiterbildung zu verleihen ist, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte
umfassen.
(4) Für den Besuch von Lehrgängen zur
Weiterbildung haben die außerordentlichen Studierenden einen Lehrgangsbeitrag
zu entrichten. Er ist unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten
des Lehrganges zur Weiterbildung festzusetzen.
(5) Den Urkunden über die Verleihung der
Bezeichnung dürfen fremdsprachige Übersetzungen angeschlossen werden, wobei die
Benennung des Erhalters und des ausstellenden Organs sowie die Bezeichnung
selbst nicht zu übersetzen sind.
§ 39. (2)
Es sind Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für
die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für
Freizeitpädagogik) sowie Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung
von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für
die Lernhilfe) einzurichten, deren Arbeitsaufwand jeweils 60
ECTS-Anrechnungspunkte beträgt.
(3) Es können Hochschullehrgänge zur
wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Weiterbildung im Umfang von mindestens 90
und höchstens 120 ECTS-Anrechnungspunkten bedarfsgerecht und nach Prüfung über
die Erfüllung der wissenschaftlichen und professionsorientierten
Voraussetzungen im Sinne des § 74a Abs. 1 Z 3 nach Maßgabe der
Schwerpunktsetzungen des zuständigen Regierungsmitgliedes im Rahmen des
öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages eingerichtet werden.
(4) Im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit
der Pädagogischen Hochschule können in sämtlichen pädagogischen Berufsfeldern
Hochschullehrgänge (insbesondere zur wissenschaftlichen Fort- und
Weiterbildung) eingerichtet werden, die auf andere pädagogische Berufsfelder
als jene der Bachelor- und Masterstudien ausgerichtet sind.
(5) Hochschullehrgänge können auch als gemeinsame
Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien und während der
lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und
organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern
durchgeführt werden.
(6) Im Curriculum eines Hochschullehrgangs kann
eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene
Studienzeit zuzüglich zwei Semestern umfasst.
Akademischer Grad und akademische Bezeichnung bei
Abschluss von Hochschullehrgängen
§ 64. (1) In den Curricula von
Hochschullehrgängen gemäß § 39 Abs. 4 dürfen die im jeweiligen Fach
international gebräuchlichen Mastergrade festgelegt werden, die den
Absolventinnen und Absolventen jener Hochschullehrgänge zu verleihen sind,
deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen,
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien
vergleichbar sind. Hochschullehrgänge gemäß § 39 Abs. 3 schließen mit
dem akademischen Grad „Master of Education“ („MEd“) ab.
(2) Wenn Abs. 1 nicht zur Anwendung kommt,
darf die akademische Bezeichnung „Akademische bzw. Akademischer …“ mit einem
die Inhalte des jeweiligen Hochschullehrganges charakterisierenden Zusatz
festgelegt werden, die bei Abschluss jener Hochschullehrgänge zu verleihen ist,
die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
[4] wikipedia dazu: Associate Degree ist die Bezeichnung für den Abschluss eines US-amerikanischen oder kanadischenCommunity College (meist staatlich) oder Junior College (meist privat). Dieser Abschluss wird nach einem typischerweise zweijährigen Studium erreicht. Auch einige four-year colleges vergeben diesen Abschluss. In diesem Falle handelt es sich meist um sogenannte 2+2 programs bei denen die Studenten nach zwei Jahren Studium einen Associate-Degree und nach weiteren zwei Jahren einen Bachelor-Abschluss erhalten. Der Associate-Degree gilt in den USA als akademischer Grad, ist aber in anderen Ländern, besonders in Europa, nicht als Hochschulabschluss anerkannt.
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:
Auf Seite 49 des Regierungsprogramms[1] von ÖVP und FPÖ wird unter der Übertitelung: „Erhöhte Qualifikationserfordernisse an Immobilientreuhänder sowie gemeinnützige Bauvereinigungen“ u.a. gefordert:
Erhöhung der Qualifikationserfordernisse
für die Ausübung der Gewerbe des Immobilientreuhänders sowie für deren
Angestellte, freie Mitarbeiter und
sonstige Hilfskräfte
Schaffung von „Fit & Proper“- bzw. Compliance-Regeln für den
gemeinnützigen Immobilienbereich ..
Wie wichtig Aus- und Weiterbildung für die Berufsausübung ist, wissen die Immobilientreuhänder natürlich selbst auch, schlussendlich müssen sie jeden Tag den Anforderungen ihrer Klienten genügen, müssen sie sich jeden Tag dem Markt stellen und sind tagtäglich für Rat und Tat haftbar.
Die Immobilienmakler haben sich daher in ihren Standesregeln[2] gleich als ersten Punkt (A) folgendes selbst aufgetragen:
Aus-
und Fortbildungsverpflichtung
Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler nachweisen.
Immobilienmakler sorgen dafür, dass ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter, im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die nicht die fachliche Befähigung zum Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann erfolgreich abgeschlossen haben, binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der ON-Regel 43001 – 1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die vorgesehene Zertifizierungsprüfungen ablegen. Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich fortzubilden.
Doch wie soll und kann man sich neben Beruf und Familie aus- und weiterbilden?
Sowohl die Fort- als auch die Ausbildungsverpflichtungaus den Standesregeln kann mit
Natürliche Personen mit einer absolvierten Ausbildung zum „Immobilienmakler-Assistent“ im Ausmaß von mindestens 60 Stunden basierend auf den Inhalten der ONR 43001-1.
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:
it is really a pleasure to work with colleagues on researchgate
ResearchGate is a social networking site for scientists and researchers to share papers, ask and answer questions, and find collaborators.
According to a study by Nature and an article in Times Higher Education, it is the largest academic social network in terms of active users,although other services have more registered users and more recent data suggests that almost as many academics have Google Scholar profiles.
While reading articles does not require registration, people who wish to become site members need to have an email address at a recognized institution or to be manually confirmed as a published researcher in order to sign up for an account.
Members of the site each have a user profile and can upload research output including papers, data, chapters, negative results, patents, research proposals, methods, presentations, and software source code.
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Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:
Das Forum Distance Learning – der Fachverband für Fernlernen und Lernmedien e.V. und FernstudiumCheck haben nominiert und bis einschließlich 23. September 2018 darf in diesem Jahr noch abgestimmt werden!
50 Tutoren stellen sich der Wahl und zählen durch ihre Nominierung schon heute zu den beliebtesten Tutoren Deutschlands.
Jeder Interessierte hat eine Stimme und kann sich am Voting beteiligen.
Zur Entscheidungsfindung werden alle Nominierten in individuellen, kurzen Texten vorgestellt.
Einige – so auch ich – präsentieren sich und ihre Arbeit in einem kurzen Video.
In zusätzlichen vordefinierten Statements kann der Wähler zudem die Stimmabgabe für seinen Kandidaten begründen.
Diese Aussagen sind alle positiv formuliert und entsprechen Bewertungskriterien, die selbstverständlich auf alle Nominierten anwendbar sind und für ihre engagierte Arbeit stehen.
Pro Statement wird ein Punkt vergeben.
Der Vorteil dabei: Die Anzahl der Bewertungen spielt nur eine untergeordnete Rolle, da nur der Durchschnittswert der vergebenen Punkte zur Ermittlung des Gewinners herangezogen wird.
Da für eine valide Aussage jedoch eine gewisse Anzahl an Stimmen notwendig ist, wurde von den Kooperationspartnern festgelegt, dass ein Tutor mindestens 100 Stimmen erhalten muss, um in die Endauswertung zu gelangen.
Am 11. Oktober 2018 wird der „Tutor des Jahres 2019“ in einer gemeinsamen Onlineveranstaltung des Verbandes zusammen mit FernstudiumCheck bekanntgegeben und am 12. November 2018 auf der Studienpreis-Gala im Ballhaus Berlin geehrt.
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.