Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD, als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …) erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Kürzlich erschien der neue Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN), der eine Bestandsaufnahme zur Situation junger Forscher*innen in Deutschland liefert.
Das DZHW hat sich einerseits als Konsortialpartner am BuWiN 2021 beteiligt, andererseits in einem Projektverbund mit dem INCHER-Kassel und dem Regionalen Forschungsnetz des IAB Rheinland-Pfalz-Saarland eine Begleitstudie verfasst.
Nach der Promotion wechseln viele Promovierte in Bereiche außerhalb der Wissenschaft mit guten Beschäftigungsaussichten.
Eine gute Promotionsnote und Konferenzbesuche befördern den Verbleib in der Wissenschaft. Hannover, Kassel 19.02.21.
Die Begleitstudie mit dem Titel „Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter – zur Multifunktionalität der Promotion“ nimmt die Karriereverläufe und die berufliche Situation nach der Promotion in den Blick und liefert zahlreiche detaillierte Befunde z. B. zur Übernahme von Leitungspositionen, zum Einkommen und zum Verbleib im Wissenschaftssystem.
Eine Besonderheit der Begleitstudie ist, dass sie mit den Absolventenstudien, dem Promoviertenpanel des DZHW und dem IAB-INCHER-Projekt zu erworbenen Doktorgraden unterschiedliche Datenbasen einbezieht.
Dadurch wird eine Analyse der Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter vor, während und nach der Promotion in Deutschland möglich.
„Die Ergebnisse deuten an, dass für Promovierte häufig das Jahr ihres Abschlusses und die Zeit unmittelbar danach mit einer Vielzahl von beruflichen Veränderungen verbunden ist“, erklärt Johannes König, Wissenschaftler am INCHER-Kassel.
„Zwar wechseln viele Promovierte in dieser Zeit von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle und erzielen deutliche Einkommenszuwächse, diese Änderungen sind jedoch oft auch mit einer sektoralen Neuorientierung hin zur Privatwirtschaft verbunden“, kommentiert Johannes König.
Viele Promovierte sind nach der Promotion außerhalb von Hochschule und Forschung beschäftigt.
Nur jeder fünfte bis sechste Promovierte arbeitet langfristig im Wissenschaftssystem.
„Eine Promotion ist somit nicht nur ein Wegbereiter für eine Hochschulkarriere, sondern bietet auch gute Beschäftigungsaussichten in anderen Bereichen“, sagt Kolja Briedis, Projektleiter am DZHW.
Ob Promovierte dauerhaft im Wissenschaftssystem bleiben, hängt sowohl vom Promotionsfach als auch von den Rahmenbedingungen während der Promotion ab.
Für Promovierte, die eine Promotionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen hatten, ist es wahrscheinlicher, dass sie auch später in Hochschule und Forschungseinrichtungen arbeiten, als für solche, die mithilfe eines Stipendiums oder ohne engere Anbindung an die Hochschule – zum Beispiel nebenberuflich – promoviert haben.
„Promovierte mit einer besseren Promotionsnote verbleiben ebenfalls häufiger im Wissenschaftssystem.
Darüber hinaus lässt sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Teilnahme an Konferenzen und Tagungen und dem Verbleib im Wissenschaftssystem finden.
Es sind also mehrere Faktoren, die beeinflussen, ob Personen nach der Promotion eine wissenschaftliche Karriere fortführen – oder eben nicht“, erläutert Kolja Briedis.
Nur sehr wenige Promovierte sind kurz nach dem Abschluss der Promotion arbeitslos (ein bis zwei Prozent).
Die Arbeitslosigkeit bleibt auch in den Folgejahren auf diesem niedrigen Niveau.
Zudem verdienen Promovierte im Durchschnitt deutlich mehr alsnicht-promovierte Akademikerinnen und Akademiker.
„Zehn Jahre nach dem Studienabschluss liegen die Unterschiede in den Jahreseinkommen zwischen Promovierten und nichtpromovierter Akademikerinnen und Akademiker – je nach Fachrichtung und Beschäftigungssektor – zwischen 13.000 und über 20.000 Euro.
Außerdem erreichen Promovierte auch häufiger Leitungspositionen als Nichtpromovierte“, erläutert Kolja Briedis.
Insgesamt zeichnet die Studie ein positives Bild zur Beschäftigung Promovierter, gerade auch außerhalb des Wissenschaftssystems.
Die Begleitstudie und der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 sind abrufbar unter: https://www.buwin.de/
Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com
Im lesenswerten Artikel zur Qualitätssicherung bei Abschlussarbeiten wird insbesondere zum Kompetenzerwerb durch die Promotion ausgeführt,
dass ein Doktorat einen wesentlichen Beitrag zur jeweiligen Disziplin leistet,
dass an Stelle des alten Modells eines einzelnen Doktorvaters die Dissertanten heute von Teams betreut werden und
eine wissenschaftliche Arbeit einen Prozess darstellt. (Prof. Vitouch)
Dieser wissenschaftliche Prozess beginnt bei der Prüfung des Konzepts auf wissenschaftliche Relevanz und mündet idealerweise in einer Publikation in einem anerkannten Fachjournal.
„Dissertanten sollten Nachwuchswissenschaftler sein, die von Wissenschaftlern betreut werden und im Peer-Kontext – auch gemeinsam mit anderen Dissertanten – eingebunden sind“ (Vitouch).
So weit kann ich jeden Satz unterschreiben, bei der Eingangs zitieren Meinung des sehr geschätzten Kollegen Vitouch: „So etwas geht nicht berufsbegleitend“, muss ich aber einwenden:
gerade berufstätige Doktorandinnen und Doktoranden leisten hervorragende wissenschaftliche Arbeit.
Nach dem Masterabschluss kann dabei auf hohem Niveau Theorie und Praxis verbunden werden und stehen Beruf und Familie den hohen Ansprüchen an ein Doktorat nicht entgegen.
In vielen Fällen so würde ich meinen, bereichern berufstätige Promotionswerber die Wissenschaft sogar.
Wer noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen hat wird an manchem Dissertationsthema zur ZPO scheitern und lässt sich z.B. moderne Personalführung schwer von Wissenschaftlern untersuchen, die noch nie Mitarbeiterverantwortung getragen haben.
Ich glaube, dass sowohl Promotionsvorhaben die ausschließlich und jahrelang an einer Universität betrieben werden, als auch solche, die man berufsbegleitend absolviert, ihre Berechtigung haben, sich Theorie und Praxis wechselseitig bereichern und durch Berufserfahrung durchaus wichtige Erkenntnisse für die Promotion gewonnen werden können.
Vom Elfenbeinturm als ausschließlichem Ort wissenschaftlicher Erkenntnisse sind moderne Konzepte daher auch schon lange abgekommen.
Wie sehen Sie das?
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„Ich bin ja jetzt im Promotionsprogramm eingeschrieben. Darf ich mich nun als Cand.Dr. bezeichnen?“
Meine Antwort:
Cand.Dr. wird tatsächlich gelegentlich im hochschulinternen Gebrauch verwendet.
Von einer Verwendung außerhalb der Hochschulewürde ich abraten, da die unberechtigte Führung akademischer Grade in Deutschland grundsätzlich strafbar ist.
Zwar gibt es den Titel Cand.Dr. in Deutschland nicht, aber in anderen Ländern, z.B. in Dänemark und ist das dort ein dem Master bzw. Magister vergleichbarer Grad.
Da das deutsche Recht auch zum Verwechseln ähnliche ausländische Grade schützt wäre mir hier das Risiko zu hoch.
Auch in Österreich – da ist die unberechtigte Führung akademischer Grade eine Verwaltungsübertretung – würde ich auf die Verwendung Cand.Dr. außerhalb der Universität verzichten.
Mit dieser Frage habe ich mich in meinem Blog und auch auf Youtube schon befasst.
Heute möchte ich zwei weitere oft gestellte Fragen beantworten:
Wird der Umfang eines Doktoratsstudiums im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) auch in ECTS-Anrechnungspunkten angegeben?
Nein!
Das österreichische UG – Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 – regelt im § 54 (2) UG eindeutig: Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben.
Aber:
Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden. (§ 54 (2) UG)
In den jeweiligen Promotionsprogrammen können nun Studienleistungen gefordert werden wie z.B. spezielle Doktoranden-Seminare und auch Prüfungsleistungen vorgeschrieben werden, für die es dann sehr wohl ECTS-Anrechnungspunkte geben kann.
So kann man also in einem dreijährigen Doktoratsstudium durchaus beispielsweise 60 ECTS an Prüfungsleistungen ableisten müssen, die durch die Universität auch gesondert bestätigt werden können.
Wichtig ist auch, dass sogenannte Weiterbildungsdoktorate, Berufsdoktorate oder „Kleine“ Doktorate nicht als ein wissenschaftliches Doktorat im Sinne des österreichischen UG oder des Studienrechts der deutschen Bundesländer angesehen wird.
2. Ist die Zulassung zum Doktorat ganzjährig möglich oder ist man auch hier an die allgemeine Zulassungsfrist und die daran anschließende Nachfrist (die gem. UG in Österreich im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet) gebunden?
JA!
Die Zulassung zu einem Doktorat ist ganzjährig möglich!
Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.
Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.
Am 1. November 2020 – feierte die Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien UniBIT (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) das 70-jährige Bestehen der Universität (фотограф Георги Иванов – Fotograf Georgi Ivanov)
Die Universität führt auch in Österreich Studiengänge durch – derzeit ausschließlich Doktoratsstudien:
Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com
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Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBIT – Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen.
Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.
Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.
Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.
Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.
Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung dreier deutscher und eines österreichischen Kollegen heute, können wir bereits 35 erfolgreiche Promotionen feiern.
Das Promotionsprogramm
wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
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Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBIT – Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:
Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)
Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.
Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.
Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.
Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.
Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt …
Ihr Leitfaden für die Promotion:
Dr. – PhD – DBA – PhDr. VIS Begriffs Wiki
Doktorat in Fernlehre
[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)
Nun kommt ab dem kommenden Jahr mit dem neuen Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) ein neuer Hochschultyp dazu.
Durch die Einführung von „Privathochschulen“ wird im privaten Sektor eine Differenzierung angestrebt: Die Bezeichnung „Privatuniversität“ soll jenen Einrichtungen vorbehalten werden, die entsprechende Forschungsleistungen und Studienangebote wie das Doktorat erbringen können.
In Österreich gibt es derzeit
22 öffentliche Universitäten
16 Privatuniversitäten
21 Fachhochschulen
14 Pädagogische Hochschulen
Öffentliche Universitäten:
Rechtsgrundlage:
Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002
Um zum Promotionsverfahren zugelassen zu werden hat man bereits zumindest eine Master- oder Diplomarbeit verfasst und darüber hinaus gibt es unzählige Bücher, die sich mit dem richtige Verfassen einer Dissertation beschäftigen, dennoch ist aller Anfang schwer.
Da die Promotion im gewählten Fachbereich den höchsten akademischen Abschluss darstellt, stellt sie an die Doktorarbeit naturgemäß große Anforderungen, insbesondere die Herausforderung selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
Die Fachkompetenz der Doktoratsebene des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR):
Wissen
Über umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfügen und
zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen und
über entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen verfügen.
Fertigkeiten
Über umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Lösung neuartiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach verfügen.
Innovative Prozesse auch tätigkeitsfeldübergreifend konzipieren, durchführen, steuern, reflektieren und beurteilen.
Neue Ideen und Verfahren beurteilen.
Nach einer Promotion sollte man zusätzlich auch über die nötige „Personale Kompetenz“ verfügen:
Sozialkompetenz
Organisationen oder Gruppen mit komplexen bzw. interdisziplinären Aufgabenstellungen verantwortlich leiten, dabei ihre Potenziale aktivieren.
Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt fördern.
Fachübergreifend Diskussionen führen und
in fachspezifischen Diskussionen innovative Beiträge einbringen, auch in internationalen Kontexten.
Selbständigkeit
Für neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren,
geeignete Mittel wählen und
neue Ideen und Prozesse entwickeln.
Ein großes Unterfangen also Ihre Dissertation!
Es geht vor allem darum, dass Sie sich während Ihres Promotionsstudiums
umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen aneignen,
dieses mit eigenen Worten wiedergeben,
zur Erweiterung des Wissens Ihrer Fachdisziplin beitragen.
Wichtig ist es, dass Sie im Rahmen der Dissertation
selbständig arbeiten und hier vor allem am Beginn
umfassende Recherchearbeit leisten und
in geplanten Schritten vorgehen.
In geplanten Schritten vorgehen:
das richtige Thema wählen
die Betreuung klären
einen Zeitplan erstellen
die Forschungsmethode festlegen und Thesen formulieren
die Arbeit gliedern
die Arbeit schreiben
Auszeiten planen
Das richtige Thema wählen:
Das Forschungsthema muss entweder neue Lösungswege aktueller Probleme aufzeigen, innovativ sein, jedenfalls einen wissenschaftlichen Mehrwert schaffen – wie es ja der Name Wissen-schafft eigentlich immer verlangt.
Da die Lösung mancher Problemstellungen auch finanziell gefördert wird, wäre auch dieser Aspekt bei Ihrer Themenwahl zu berücksichtigen.
Die Betreuung klären:
In vielen Promotionsprogrammen gibt es nicht mehr die/den Doktormutter/Doktorvatersondern Haupt- und Nebengutachter.
Sie sollten daher im Vorfeld wissen, wie selbständig Sie arbeiten können und wie intensiv die Betreuung ist.
Zudem wird in vielen Programmen in Teams und zudem interdisziplinär geforscht, was den Betreuungsaufwand zusätzlich intensiviert.
Einen Zeitplan erstellen:
Wer sein Promotionsprogramm beispielsweise straff auf drei Jahre anlegt, sollte ein Zeitdiagramm erstellen.
Sie brauchen Zeit
für die Recherchen zum derzeitigen Stand der Forschung (intensive Literaturrecherche), zur Analyse des gefundenen Datenmaterials,
die Identifizierung der Forschungslücke und
Ihre eigene Forschungsarbeit (empirischer Teil)
die Ausarbeitung der Dissertation (Rohskript)
die Endredaktion mit Kontrolllesungen, Rechtschreibprüfung …
das Drucken der Arbeit, Vervielfältigungen
Verteidigung der Dissertation (defensio)
und planen Sie zeitliche Reserven ein, es kann immer was passieren.
Der Zeitplan hilft Ihnen auch den Überblick zu wahren und sollte auch mit Hinsicht auf Ihren Beruf und Ihre familiären Verpflichtungen nicht zu euphorisch angelegt sein.
Der Zeitplan hilft Ihnen zudem, das „Problem“ – Ihre wissenschaftlichen Arbeit – als Prozess zu sehen, welches Sie in Teilschritten angehen und daher leichter bewältigen können.
Die Forschungsmethode festlegen und Thesen formulieren:
Das zentrale Thema Ihrer Dissertation ist die Forschungsfrage. Diese muss präzise formuliert werden und natürlich von Relevanz für Ihr Fachgebiet sein. Relevant ist beispielsweise ein von Ihnen aufgezeigter neuer Lösungsweg nach dem Sie ein bislang ungelöstes Problem dargestellt haben.
Die Lösung kann in einer Theorie oder in empirischen Erkenntnissen liegen, die den aktuellen Forschungsstand verbessern bzw. erweitern.
Zum Thema Forschungsthesen und zu den folgenden Schritten in Ihrem Dissertationsvorhaben darf ich auf unser Modul wissenschaftliches Arbeiten verweisen.
So einfach wie es klingt, sollte es auch sein, gliedern Sie Ihre Arbeit wie jede wissenschaftliche Publikation in Einleitung – Hauptteil – Schluss:
Deckblatt mit formellen Angaben – das gibt die Universität ohnehin meist vor
Abstract
Inhaltsverzeichnis mit ausführlicher Gliederung und Seitenzahlen
Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnisse
Allenfalls Ihr Vorwort (ich persönlich halte das eher für entbehrlich),
Dann:
Einleitung mit
Problemstellung,
Forschungsfrage,
Forschungsmethode und
Aufbau der Arbeit
Hauptteil mit den Kernaspekten des Themas
2.1. Darstellung des aktuellen Forschungsstandes und der Forschungslücke
2.2. Eigener Forschungsansatz
2.2.1. Quantitative/empirische Untersuchung
2.2.2. Ergebnisse
2.2.3. Diskussion Ihrer Forschungsergebnisse
Fazit/Resumee/Schlussfolgerung/Conclusio
Literatur- und Quellenverzeichnis
Glossar
Allenfalls Danksagung
Anhang mit den für den Textteil der Dissertation zu großen Abbildungen und Grafiken, wichtigen Statistiken ….
Die Arbeit schreiben:
Nachdem Sie im Vorfeld alle technischen Voraussetzungen geklärt haben:
Ruhiges Arbeitsumfeld, geeigneter Arbeitsplatz, Schreibtisch mit bequemer Sitzgelegenheit ..
Laptop, Kamera und Fotoapparat, Smartphone, Mikro … für Ihre Interviews
Schreib- und Zitationsprogramm, Literaturverwaltungsprogramm ..
Datensicherung auf geeigneten Datenträgern (Festplatte, USB-Stick, Cloud-Lösungen …)
können Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit aufnehmen und mit dem Schreiben beginnen.
Dabei sind das richtige Zitieren, die Sicherung Ihrer Zwischenergebnisse und die Literaturverwaltung von großer Bedeutung.
Auszeiten planen:
Die Arbeit an der Dissertation wird Sie fordern, daher sollten Sie auch Auszeiten planen und sich bei Sport und Kultur, Familienfesten und Urlauben …… rekreieren.