Archiv der Kategorie: Bildung

Österreich: Fortbildung gehört zu den Berufspflichten der Heilmasseur*innen – wie diese nachweisen?

Viele Berufe kennen neben einer Ausbildungs- auch eine laufende Fortbildungsverpflichtung.

Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden und schreibe ich dazu auch immer wieder kurze Blogbeiträge.

Aus-, Fort- und Weiterbildung ist dabei Arbeitszeit!

Auch den Heilmasseur*innen trägt das Gesetz die Fortbildung als Berufspflicht auf.

Dazu erreichen mich immer wieder Fragen – auch diese Woche:

Frage:

Ich habe die Ausbildung als Heilmasseurin 2020 abgeschlossen und Sie haben unsere Gruppe in der Einheit „Recht“ unterrichtet. Bei mir ist nun die Frage nach der Fortbildungspflicht aufgekommen, ich habe dazu auch einen Blogbeitrag von Ihnen gelesen – die Regel mit 40 Stunden in 5 Jahren ist mir klar. 

Für mich stellt sich nun die Frage, welche Regelungen es für die Inhalte der Fortbildung gibt? Würde in meinem Fall zum Beispiel auch ein Erste Hilfe Grundkurs als Fortbildung für Heilmasseur:innen zählen? 

Antwort:

Gemäß MMHmG – Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – § 2 Allgemeine Berufspflichten – Abs. 2. – haben sich Heilmasseur*innen über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Ein Erste Hilfe Grundkurs z.B. fällt damit nicht unter die gesetzlich geforderte Fortbildung.

Es muss sich um eine fachspezifische Fortbildung handeln.

Diese kann in Kursen, Seminaren oder Workshops, die aktuelle Themen der Heilmassage und verwandter Disziplinen behandeln, erfolgen.

Sie können solche Fortbildungen an Bildungseinrichtungen absolvieren aber auch selbst organisieren – zum Beispiel mit anderen Heilmasseur*innen einen dokumentierten Austausch zu neuesten Technologien und neuen Trends in der Massagetherapie pflegen.

Spannend sicher dabei z.B. das Thema Heilmassage im Digitalen Zeitalter:

Es ist jedenfalls wichtig, alle absolvierten Fortbildungen sorgfältig zu dokumentieren

Diese Dokumentation umfasst Teilnahmebestätigungen, Zertifikate und detaillierte Aufzeichnungen über Inhalt und Umfang der Fortbildungen. 

Eine solche Dokumentation ist nicht nur für den eigenen Nachweis wichtig, sondern ist auch bei eventuellen Überprüfungen durch Behörden erforderlich.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg und KI-Standort Katalonien: Vernetzung im Bereich der Künstlichen Intelligenz 

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp besucht mit einer Delegation den KI-Standort Katalonien. Dabei stehen die Vernetzung im Bereich der Künstlichen Intelligenz und die Zusammenarbeit im Rahmen der „Vier Motoren für Europa“ im Fokus.

Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, reist vom 4. bis 6. November 2024 mit einer Delegation aus Vertretern der baden-württembergischen Künstlichen Intelligenz (KI)-Branche nach Katalonien.

Ziel der Reise ist es, die Vernetzung der beiden Innovationsregionen im Bereich der Künstlichen Intelligenz auszubauen und die Zusammenarbeit im Rahmen der „Vier Motoren für Europa“ weiter zu vertiefen.

Sowohl Baden-Württemberg als auch Katalonien verfügen über eine starke Wirtschafts- und Forschungslandschaft, die beide Regionen zu führenden KI-Hubs in Europa macht. Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft der „Vier Motoren für Europa“ sollen diese gemeinsamen Stärken intensiver vernetzt werden. In Gesprächen mit Vertretern der neuen katalanischen Regierung – darunter Maria Galindo Garcia-Delgado, Staatssekretärin für Digitalpolitik und Francesc Trillas Jané, Staatssekretär für Wirtschaft und Europäische Fonds – möchte die Delegation neue Kooperationsfelder und Projekte ausloten.

Gemeinsamer Innovationsgeist

Wenn Europa im globalen Wettbewerb bestehen will, braucht es starke regionale Allianzen und eine gemeinsame Innovationskultur. Als wirtschaftliche Zugpferde der Europäischen Union verfügen unsere beiden Regionen über das Know-how, die Infrastruktur und den Gründergeist, um die europäische KI-Landschaft entscheidend zu prägen“, sagte Staatssekretär Dr. Patrick Rapp zu Beginn der Reise. Wie Baden-Württemberg verfolgt auch Katalonien eine ambitionierte KI-Strategie.

Beide Regionen setzten auf die Förderung eines innovationsfreundlichen Ökosystems, das Start-ups, Forschungseinrichtungen und andere KI-Hubs miteinander vernetzt. Neben politischen Gesprächen sieht das Reiseprogramm auch Begegnungen der Delegation mit Vertretern der katalanischen KI-Branche und der barcelonischen Start-up-Szene vor. Im Artificial Intelligence Research Institute (IIIA-CSIC) und dem Computer Vision Center (CVC) wird die Delegation zu Fachgesprächen erwartet.

Mit dem Smart Cities Expo World Congress (SCEWC) steht darüber hinaus eine der weltweit führenden Messen zum Thema urbane Innovation auf dem Programm. Hier präsentieren sich zahlreiche Unternehmen aus Baden-Württemberg, die der Staatssekretär besuchen wird. Im Rahmen der Messe wird die Delegation zudem an einer Veranstaltung der „Vier Motoren für Europa“ teilnehmen.

Vier Motoren für Europa

Mit Katalonien ist Baden-Württemberg seit 1988 über die „Vier Motoren für Europa“ verbunden. Diesem Zusammenschluss wirtschaftsstarker Regionen gehören außerdem Auvergne-Rhône-Alpes (Frankreich) und Lombardei (Italien) an. Gemeinsam bilden sie eine Plattform, um interregionale Zusammenarbeit und gemeinsame Interessen auf europäischer Ebene zu fördern.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
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Universität Tübingen: Spatenstich für Innovations­zentrum Cyber Valley 2

Foto: Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen

Der Bau des Innovationszentrums Cyber Valley 2 an der Universität Tübingen hat begonnen. Auf 8.700 Quadratmetern entstehen Forschungsflächen für Künstliche Intelligenz.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett hat am 25. Oktober 2024 den Spatenstich für das neue Innovationszentrum Cyber Valley 2 an der Universität Tübingen vorgenommen. Der zweite Bauabschnitt entsteht auf dem Innovationscampus und im Wissenschafts- und Technologiepark „Obere Viehweide“.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett sagte: „Auf rund 8.700 Quadratmeter entsteht in Tübingen Platz für die Spitzenforschung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Im Cyber Valley 2 wird es Forschungsflächen für insgesamt 20 Arbeitsgruppen, einen zentralen Hörsaal und eine Präsenzbibliothek geben. Auf dem Dach und an der Fassade installieren wir Photovoltaik (PV). Ein cleveres Wärmekonzept rundet den Neubau energetisch ab.

Forschungen zur Künstlichen Intelligenz

Der Neubau Cyber Valley 2 ist der zweite Bauabschnitt für die KI-Forschung an der Universität Tübingen. Er entsteht auf dem Gelände des Wissenschafts- und Technologieparks „Obere Viehweide“. Der viergeschossige Bau bildet mit dem Cyber Valley 1 und den Freianlagen ein Gebäudeensemble.

Das Grundstück wird für neue Forschungen zur Künstlichen Intelligenz und Maschinellem Lernen genutzt. Neben den Institutsflächen entstehen beispielsweise ein zentraler Server, eine Präsenzbibliothek und eine Cafeteria mit Lern- und Begegnungsmöglichkeiten.

Das Gebäude bekommt eine hochwertig gedämmte Gebäudehülle. Die Hauptfassaden werden mit Photovoltaik ausgestattet. Die vorgesehene PV-Fläche auf dem Dach und an den Fassaden hat rund 1.015 Quadratmeter und eine Gesamtleistung von etwa 191 Kilowattpeak.

Innovatives Wärmeversorgungskonzept

Eine Besonderheit ist das Wärmeversorgungskonzept. Mittels Kompressionskältemaschinen wird das im Neubau vorhandene Rechenzentrum gekühlt. Die Abwärme wird anschließend zur Beheizung des Gebäudes verwendet und kann zusätzlich noch den nachfolgenden dritten Bauabschnitt (Cyber Valley 3) mitversorgen. Zudem ist ein Anschluss an die Fernwärme der Stadtwerke Tübingen vorgesehen.

Das Land investiert in das Innovationszentrum Cyber Valley 2 rund 75 Millionen Euro. Die Fertigstellung ist (Stand 25. Oktober 2024) für Mitte 2028 vorgesehen. Verantwortlich für das Projekt ist Vermögen und Bau Tübingen. Das Gebäude und die Freianlagen wurden durch das Architekturbüro Heinle Wischer zusammen mit freiraumconcept geplant.

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Österreich: Studierenden-Sozialerhebung 2023

Die Studierenden-Sozialerhebung wird von der Forschungsgruppe Higher Education Research (HER) am Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien durchgeführt und ausgewertet[1].

Online-Befragung unter mehr als 43.000 Studierenden an öffentlichen und privaten Universitäten, Lehrverbünden, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen im Sommersemester 2023 im Auftrag des BMBWF.

  • Knapp 90 % der Studienanfänger:innen im Studienjahr 2022/23, die den Abschluss der vorangegangenen Bildungskarriere in Österreich erworben haben, kommen mit einer traditionellen Matura an die Hochschule.
  • 10 % kommen über den zweiten Bildungsweg (BRP/SBP etc.) an die Hochschule.
  • Bei der Anzahl der Studienanfänger:innen ist im Studienjahr 2020/21,dem ersten Studienjahr nach dem COVID-19-Ausbruch in Österreich, ein deutlicher Anstieg zu erkennen. Am größten ist der Anstieg in den Studiengruppen Recht und Gesundheit/Sozialwesen.
  • Im Studienjahr 2022/23 liegt die geschätzte Hochschulzugangsquote[2] österreichweit bei 40 %.
  • Für Frauen ist die Wahrscheinlichkeit „im Laufe ihres Lebens“ ein Studium aufzunehmen höher als für Männer (47 % gegenüber 33 %).
  • Die Hochschulzugangsquote liegt zwischen 32 % in Vorarlberg und 49 % in Wien
  • Ein Viertel aller ordentlichen Studierenden sind Bildungsausländer:innen, 68 % sind Bildungsinländer:innen ohne Migrationshintergrund und 7 % Bildungsinländer:innen mit Migrationshintergrund.
  • Bildungsinländer:innen mit Migrationshintergrund haben ihre Wurzeln in Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien, dem Kosovo, Slowenien, Nordmazedonien und Montenegro sowie deutschsprachigen Ländern und der Türkei.
  • Bildungsinländer:innen der 2. Generation haben vermehrt einen Migrationshintergrund in Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien etc. (36 %) und türkischen (17 %) Hintergrund, 7 % haben in Deutschland geborene Eltern.
  • Bildungsinländer:innen der 1. Generation, also im Ausland geborene Studierende mit regulärem Schulabschluss in Österreich, kommen vermehrt aus Deutschland (25 %).
  • 57% der inländischen Studienanfänger:innen an öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen im Wintersemester 2022/23 sind „First-Generation“ Studierende. Das heißt ihre Eltern haben kein Studium an einer Hochschule oder Akademie absolviert
  • Studierende mit verzögertem Übertritt wählen doppelt so häufig ein FH-Studium (vor allem berufsbegleitende Studien) wie Studierende mit unmittelbarem Übertritt.
  • Studierende von Eltern ohne Matura leben bis zum Alter von 30 Jahren im Vergleich zu Studierenden, deren Eltern einen Studienabschluss haben, häufiger im elterlichen Haushalt – einer Wohnform die kaum oder nur geringe Kosten verursacht.
  • 8% der Studierenden haben Kinder unter 25 Jahren, das sind hochgerechnet rund 23.000 Studierende in Österreich (ohne Doktorand:innen).
  • Mehr als die Hälfte der studierenden Eltern lebt mit (mindestens) einem Kind im Kleinkind- oder Vorschulalter zusammen.
  • Studierende Eltern können im Durchschnitt etwa 10 Stunden pro Woche weniger für ihr Studium aufwenden als jene ohne Kinder und weisen ein deutlich höheres Erwerbsausmaß auf.
  • 0,9% der Studierenden – darunter fast ausschließlich Frauen – sind alleinerziehend. Das sind hochgerechnet rund 2.700 Studierende in Österreich (ohne Doktorand:innen).
  • Alleinerziehende Studierende sehen sich überdurchschnittlich häufig mit finanziellen Problemen konfrontiert (51% vs. Ø 29% über alle Studierenden betrachtet)

…… diese und viele weitere Informationen aus der Studie finden Sie hier: http://www.sozialerhebung.at/images/Berichte/Sola23/Studierenden-Sozialerhebung-2023-auf-einen-Blick.pdf

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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[1] Zucha, Vlasta; Engleder, Judith; Haag, Nora; Thaler, Bianca; Unger, Martin; Zaussinger, Sarah; Binder, David; Fage, Ilinca (2024): Studierenden-Sozialerhebung 2023 auf einen Blick. IHS, Wien

[2] Die Hochschulzugangsquote gibt an, wie viele Personen „im Laufe ihres Lebens“ ein Hochschulstudium aufnehmen

Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen trat am 5. Januar 2023 in Kraft und ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen.

Wer ist konkret betroffen?
Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen müssen künftig über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.

Ziel dieser Richtlinie:
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen die nötigen Informationen erhalten, um die Auswirkungen von Unternehmen auf  Mensch und Umwelt beurteilen zu können.

Zudem helfen sie, finanzielle Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen für die Unternehmen ergeben, besser bewerten zu können.

Umsetzung und Zeitplan:

Die Berichterstattungspflicht soll für diverse Unternehmen gestaffelt zur Anwendung kommen.

So sind etwa Großunternehmen ab 2026 berichterstattungspflichtig und börsennotierte KMU ab 2027.

Nach und nach soll der Kreis der Unternehmen erweitert werden, um künftig von allen Unternehmen Berichte zu deren Nachhaltigkeitspraktiken einsehen zu können.

Berichtsstandards:

Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Diese Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.

Prüfung und Digitalisierung im Firmenbuch:

Die Richtlinie verlangt erstmals eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Bisher konnten Unternehmen ihre Berichte erstellen, waren jedoch nicht verpflichtet, diese extern prüfen zu lassen.

Somit kommt eine Kontrollinstanz hinzu.

Darüber hinaus sieht sie ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Firmenbuch vor.

Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie wird derzeit vom Justizministerium (BMJ) vorbereitet.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Am 21. April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der von den Unternehmen verlangt, die Berichterstattung gemäß der ESRS aufzusetzen.

Die CSRD wurde Mitte Dezember 2022 final im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht und ersetzt somit die bestehende EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde als technischer Berater der Europäischen Kommission ernannt und ist für die Bereitstellung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verantwortlich.

Ende November 2022 veröffentlichte die EFRAG die finalen Drafts zu den ersten ESRS und übermittelte diese an die EU-Kommission. Diese hat die Standards Ende Juli angenommen und als delegierter Rechtsakt veröffentlicht.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Die Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, einem unabhängigen Gremium, in dem verschiedene Interessengruppen vertreten sind, darunter auch die österreichische Gruppe der Standardsetter, die sich aus Vertretern des BMF, des BMJ und des AFRAC zusammensetzt.

Ein erster Satz von ESRS wurde am 22. Dezember 2023 in Form einer delegierten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie verlangt auch eine Prüfung der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen und sieht eine digitale Taxonomie zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Unternehmensregister (in Österreich: Firmenbuch) vor.

Zur Umsetzung hat die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Justiz einen ersten Entwurf eines Bundesgesetzes erarbeitet (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG) und bei einer Sitzung im April 2023 mit den wesentlichen Interessenten diskutiert.

Inhaltlich kontrovers gesehen wird vor allem die Frage der Zulassung von sog. „unabhängigen Erbringern von Prüfungsleistungen“ (IASPs = Independent Assurance Services Providers).

Derzeit befindet sich der Entwurf in der politischen Abstimmung.

Download:

Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die sparte.industrie der Wirtschaftskammer OÖ unterstützt betroffene Unternehmen bei der Umsetzung der Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

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Statistik Austria: Nutzung von künstlicher Intelligenz in Unternehmen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt – 20 % der Unternehmen nutzen bereits künstliche Intelligenz

Österreichische Unternehmen setzen zunehmend auf künstliche Intelligenz (KI).

2024 nutzt bereits eines von fünf Unternehmen KI-Technologien, während es 2023 erst eines von zehn Unternehmen war. Das zeigen aktuelle Ergebnisse von Statistik Austria aus der Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen.

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz in österreichischen Unternehmen entwickelt sich dynamisch. Aktuell setzen 20 % der Unternehmen KI-Technologien ein. Das sind beinahe doppelt so viele wie im Vorjahr mit knapp 11 % KI-nutzenden Unternehmen. Bei der Verwendung von KI sind vor allem Größe und Tätigkeiten des Unternehmens entscheidend: So nutzen anteilsmäßig mehr große als kleine Unternehmen KI-Technologien, und mehr Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich als aus dem produzierenden Bereich“, so Tobias Thomas, fachstatistischer Generaldirektor von Statistik Austria.

KI-Nutzung fast doppelt so hoch wie im Vorjahr

Aktuell nutzen in Österreich 20 % der Unternehmen ab zehn Beschäftigten Technologien basierend auf künstlicher Intelligenz, während dies 2023 nur 11 % der Unternehmen taten (siehe Tabelle). Dabei nutzen 23 % der Unternehmen im Dienstleistungsbereich KI-Technologien, aber nur 15 % der Unternehmen im produzierenden Bereich. Am höchsten ist die KI-Nutzung erwartungsgemäß im Bereich Information und Kommunikation mit 61 %. Zudem werden KI-Technologien von kleinen Unternehmen (10–49 Beschäftigte: 18 %) deutlich weniger genutzt als von mittelgroßen (50–249 Beschäftigte: 29 %) und großen Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte: 50 %).

Großteil nutzt mehr als eine KI-Technologie; KI-basierte Text-Tools am beliebtesten

Während 20 % der Unternehmen zumindest eine KI-Technologie nutzen, verwenden 11 % der Unternehmen zumindest zwei und 7 % der Unternehmen zumindest drei dieser Technologien. Folglich nutzt der Großteil der KI-nutzenden Unternehmen mehr als eine KI-Technologie.

Am häufigsten werden dabei KI-Technologien zur Texterkennung und -verarbeitung eingesetzt und zwar von 65 % der KI-nutzenden Unternehmen. Ebenso beliebt sind KI-Technologien zur Sprachgenerierung (41 %), Datenanalyse (34 %), Spracherkennung (29 %) und Prozessautomatisierung bzw. als Entscheidungshilfe (24 %). KI-Technologien zur Bilderkennung und -verarbeitung (17 %) sowie KI-Technologien in autonom fahrenden Maschinen oder Fahrzeugen (6 %) werden von weniger Unternehmen verwendet. Das starke Wachstum der KI-Nutzung im Vergleich zum Vorjahr lässt sich dabei auf die gesteigerte Nutzung von KI-Tools zur Texterkennung und -verarbeitung sowie zur Sprachgenerierung zurückführen.

Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zum IKT-Einsatz in Unternehmen finden sich auf der Website der Statistik Austria.

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Baden-Württemberg: Sechstes CyberSicherheitsForum

Foto: Innenminister Thomas Strobl bei der Eröffnung des sechsten CyberSicherheitsForums

Beim sechsten CyberSicherheitsForum standen die Risiken von Künstlicher Intelligenz im Bereich der Cybersicherheit im Fokus.

Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, unser Leben ganz grundsätzlich zu verändern. Künstliche Intelligenz bietet enorme Chancen. Im Bereich der Cybersicherheit können damit beispielsweise ungewöhnliche Aktivitäten in Netzwerken frühzeitig entdeckt und dadurch Angriffe schneller abgewehrt oder ganz verhindert werden. Freilich gehen diese Chancen auch mit erheblichen Risiken und Gefahren einher. Daher ist es unsere Motivation, mit dem sechsten CyberSicherheitsForum eine Plattform zu schaffen, um uns genau zu diesem Thema auszutauschen und wichtige Akteure zu vernetzen. Denn auch bei Künstlicher Intelligenz gilt: Nur wer die Risiken kennt, kann sich gut schützen“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl bei der Eröffnung des CyberSicherheitsForums 2024 (CSF).

Risiken von Künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz birgt auch das Potenzial, die Sicherheit zu bedrohen – etwa durch die Automatisierung von Angriffen oder die Erstellung von Deepfakes. Zum Beispiel können Kriminelle mithilfe von KI auch mit geringsten Fremdsprachenkenntnissen qualitativ hochwertige Phishing-Nachrichten erstellen. Bislang konnten betrügerische Nachrichten oftmals aufgrund von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern erkannt werden. Das ist bei Nachrichten, die mithilfe von KI erstellt werden, oftmals nicht mehr möglich. Zudem ist KI bereits heute in der Lage, einfachen Schadcode massenhaft zu schreiben und Teile von Cyberangriffen zu automatisieren. „Cyberkriminelle nutzen KI, um ihre Angriffe raffinierter und schwerer erkennbar zu machen. Wir müssen uns der Tatsache stellen, dass dieselbe Technologie, die uns schützt, auch gegen uns eingesetzt werden kann“, so Minister Thomas Strobl.

Staaten, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sehen sich zunehmend mit einer Welle von Cyberangriffen, Datendiebstählen und Sabotageakten konfrontiert. Ob gezielte Phishing-Kampagnen oder Ransomware-Attacken – sie richten große Schäden an. Alleine in Deutschland belief sich die Schadenssumme für die deutsche Wirtschaft 2024, nach einer Studie des Branchenverbandes Bitkom, auf 266,6 Milliarden Euro. Die Bedrohungen von Cyberkriminellen können aber nicht nur erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern ganze Existenzen bedrohen oder die Stabilität der Gesellschaft gefährden.

Chancen für die Cyberabwehr

Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), führte in Ihrer Keynote aus, dass KI und Cybersicherheit sich doppelt ergänzen: „Künstliche Intelligenz wirkt sich mehrdimensional auf die Bedrohungslage im Cyberraum aus. Cyberangriffe erfolgen mithilfe von KI-Tools schneller und professioneller; staatlich gelenkte Angreifer missbrauchen KI zum Beispiel für Desinformationskampagnen. KI birgt aber auch Chancen für die Cyberabwehr. Klar ist: Als Verteidiger müssen wir mit den Angreifenden Schritt halten, auch mit KI. Dabei kommt es erstens auf Geschwindigkeit an. Eine neue Schwachstelle zum Beispiel kann mithilfe von KI in kürzester Zeit ausgenutzt werden. Für uns heißt das: Wir müssen ebenso schnell und effizient verteidigen! Und dabei hilft wiederum KI. Zweitens müssen wir uns um den Zugang zu und den Umgang mit Informationen kümmern: KI-Systeme können leicht missbräuchlich genutzt werden – zum Beispiel in dem Sinne, dass sie sensible, schützenswerte Informationen preisgeben oder mit ihrer Hilfe falsche Informationen verbreitet werden. Um das zu verhindern, brauchen wir auch die technische Möglichkeit, Absender und Material als authentisch zu identifizieren. Drittens geht es bei KI immer um Technologiekompetenz: Im Bund und in den Ländern müssen wir sicherstellen, dass wir genügend Fachleute auf unserer Seite haben, die KI verstehen. Das ist – Stand heute – noch nicht der Fall. Die Expertise, die wir heute schon im Land haben, müssen wir so effizient wie möglich einsetzen. Doppel- beziehungsweise Mehrfachstrukturen können wir uns dabei nicht leisten.“

Unterstützung für Betriebe bei der Cyberabwehr

Prof. Dr. Christian Dörr vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam erklärte: „KI bietet zahlreich Chancen und Herausforderungen für Cybersicherheit. Aber das eigentliche disruptive Potenzial haben wir als Gesellschaft noch nicht ausreichend im Blick.“

Claus Paal, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart betonte: „Die IHK unterstützt die kleinen und mittleren Betriebe bei der Vorbeugung und Abwehr von Cyberangriffen. Inzwischen sind nicht nur die großen Unternehmen Ziel von Cyberkriminalität. Mehr und mehr erleben wir, dass auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sind. Ihnen widerfahren verstärkt Ausspähungen und Erpressungen mittels Attacken auf Computernetze, Software und Hardware. Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen unterschiedliche Veranstaltungen zur Abwehr von Internetkriminalität an, ergänzt wird unser Beratungsangebot durch den für jedes Unternehmen maßgeschneiderten CybersicherheitsCheck.“

Mehr als 1.000 Gäste

Das Cybersicherheitsforum hat sich in den letzten sechs Jahren zu einer etablierten Veranstaltung im Bereich der Cybersicherheit entwickelt. In diesem Jahr nahmen mehr als 1.000 Gäste sowohl vor Ort in den Räumlichkeiten der IHK Stuttgart als auch online an der Veranstaltung teil. Die Veranstaltung wird durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg und dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg ausgerichtet. Ziel des Cybersicherheitsforums ist es vorrangig, die Vernetzung und Kooperation von Expertinnen und Experten sowie Interessierten aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu fördern.

Minister Thomas Strobl erklärte dazu: „Mit dem diesjährigen Thema ‚Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz – Chancen und Risiken‘ sind wir wieder einmal am Puls der Zeit. Die Plätze in Präsenz sind ausgebucht und wir verzeichnen eine Vielzahl an Online-Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das zeigt: Der Bedarf und die Bereitschaft sich austauschen ist groß. Zukunft kann nur dort entstehen, wo wir zusammenstehen und unsere freiheitlich-demokratischen Werte sowie unsere Sicherheit verteidigen – jeden Tag aufs Neue. Digital und analog.

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Promotionsreife mit einem Máster de Formación Permanente?

Bei einem “ Máster de Formación Permanente“ handelt es sich um einen Master-Abschluss der Weiterbildung – oder wie der Name selbst es schon sagt, des lebenslangen Lernens.

Mit einem Máster de Formación Permanente ist keine Promotionsreife verbunden, da er, wie die österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung auch, berufspraktische Kenntnisse vertieft und nicht auf eine wissenschaftliche Promotion vorbereiten soll.

Für einen Máster de Formación Permanente kann es auch andere Zugangsvoraussetzungen geben als ein abgeschlossenes Bachelorstudium davor.

Die Qualität und das Prestige eines von Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen angebotenen Lehrgangs, der mit einem Máster de Formación Permanente abgeschlossen wird, hängt sehr stark vom Praxisbezug und eben von der Qualität und dem Prestige des Bildungsanbieters ab.

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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

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Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

Weitere Informationen

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Vorlesungen auf YouTube:

WKO: KI-Guidelines für KMU

Empfehlungen zum positiven Umgang mit künstlicher Intelligenz

Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, das Potenzial von KI-Anwendungen für den eigenen Betrieb zu entdecken und fit für die Nutzung der Schlüsseltechnologie der kommenden Jahrzehnte zu werden, hat die WKO einen umfassenden Leitfaden entwickelt.

Er soll bei der Nutzung und Integration von KI-Anwendungen unterstützen und wichtige Aspekte des Einsatzes einfach erklären.

Die enthaltenen Muster-Richtlinien für Mitarbeitende sollen KMU als Grundlage dienen, um individuelle Guidelines zur Nutzung von KI-basierten Anwendungen im Unternehmen zu entwickeln.

Sie sollten an die Unternehmenserfordernisse angepasst werden und helfen dabei, eine verständliche Vereinbarung zur Nutzung von KI-Anwendungen mit den Mitarbeiter:innen zu treffen.

KI-Guidelines für Mitarbeitende online erstellen

Das Online-Formular trägt die wesentlichen Punkte einer Richtlinie für Mitarbeitende im Umgang mit künstlicher Intelligenz zusammen und bietet die Möglichkeit, diese maßgeschneidert für Ihr Unternehmen auszuwählen und anzupassen.

Nach Fertigstellung und Download des Dokuments kann dieses noch individualisiert und mit dem eigenem Firmenlogo versehen werden.

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