Archiv der Kategorie: Bildung

Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen trat am 5. Januar 2023 in Kraft und ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen.

Wer ist konkret betroffen?
Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen müssen künftig über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.

Ziel dieser Richtlinie:
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen die nötigen Informationen erhalten, um die Auswirkungen von Unternehmen auf  Mensch und Umwelt beurteilen zu können.

Zudem helfen sie, finanzielle Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen für die Unternehmen ergeben, besser bewerten zu können.

Umsetzung und Zeitplan:

Die Berichterstattungspflicht soll für diverse Unternehmen gestaffelt zur Anwendung kommen.

So sind etwa Großunternehmen ab 2026 berichterstattungspflichtig und börsennotierte KMU ab 2027.

Nach und nach soll der Kreis der Unternehmen erweitert werden, um künftig von allen Unternehmen Berichte zu deren Nachhaltigkeitspraktiken einsehen zu können.

Berichtsstandards:

Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Diese Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.

Prüfung und Digitalisierung im Firmenbuch:

Die Richtlinie verlangt erstmals eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Bisher konnten Unternehmen ihre Berichte erstellen, waren jedoch nicht verpflichtet, diese extern prüfen zu lassen.

Somit kommt eine Kontrollinstanz hinzu.

Darüber hinaus sieht sie ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Firmenbuch vor.

Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie wird derzeit vom Justizministerium (BMJ) vorbereitet.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Am 21. April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der von den Unternehmen verlangt, die Berichterstattung gemäß der ESRS aufzusetzen.

Die CSRD wurde Mitte Dezember 2022 final im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht und ersetzt somit die bestehende EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde als technischer Berater der Europäischen Kommission ernannt und ist für die Bereitstellung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verantwortlich.

Ende November 2022 veröffentlichte die EFRAG die finalen Drafts zu den ersten ESRS und übermittelte diese an die EU-Kommission. Diese hat die Standards Ende Juli angenommen und als delegierter Rechtsakt veröffentlicht.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Die Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, einem unabhängigen Gremium, in dem verschiedene Interessengruppen vertreten sind, darunter auch die österreichische Gruppe der Standardsetter, die sich aus Vertretern des BMF, des BMJ und des AFRAC zusammensetzt.

Ein erster Satz von ESRS wurde am 22. Dezember 2023 in Form einer delegierten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie verlangt auch eine Prüfung der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen und sieht eine digitale Taxonomie zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Unternehmensregister (in Österreich: Firmenbuch) vor.

Zur Umsetzung hat die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Justiz einen ersten Entwurf eines Bundesgesetzes erarbeitet (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG) und bei einer Sitzung im April 2023 mit den wesentlichen Interessenten diskutiert.

Inhaltlich kontrovers gesehen wird vor allem die Frage der Zulassung von sog. „unabhängigen Erbringern von Prüfungsleistungen“ (IASPs = Independent Assurance Services Providers).

Derzeit befindet sich der Entwurf in der politischen Abstimmung.

Download:

Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die sparte.industrie der Wirtschaftskammer OÖ unterstützt betroffene Unternehmen bei der Umsetzung der Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Statistik Austria: Nutzung von künstlicher Intelligenz in Unternehmen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt – 20 % der Unternehmen nutzen bereits künstliche Intelligenz

Österreichische Unternehmen setzen zunehmend auf künstliche Intelligenz (KI).

2024 nutzt bereits eines von fünf Unternehmen KI-Technologien, während es 2023 erst eines von zehn Unternehmen war. Das zeigen aktuelle Ergebnisse von Statistik Austria aus der Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen.

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz in österreichischen Unternehmen entwickelt sich dynamisch. Aktuell setzen 20 % der Unternehmen KI-Technologien ein. Das sind beinahe doppelt so viele wie im Vorjahr mit knapp 11 % KI-nutzenden Unternehmen. Bei der Verwendung von KI sind vor allem Größe und Tätigkeiten des Unternehmens entscheidend: So nutzen anteilsmäßig mehr große als kleine Unternehmen KI-Technologien, und mehr Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich als aus dem produzierenden Bereich“, so Tobias Thomas, fachstatistischer Generaldirektor von Statistik Austria.

KI-Nutzung fast doppelt so hoch wie im Vorjahr

Aktuell nutzen in Österreich 20 % der Unternehmen ab zehn Beschäftigten Technologien basierend auf künstlicher Intelligenz, während dies 2023 nur 11 % der Unternehmen taten (siehe Tabelle). Dabei nutzen 23 % der Unternehmen im Dienstleistungsbereich KI-Technologien, aber nur 15 % der Unternehmen im produzierenden Bereich. Am höchsten ist die KI-Nutzung erwartungsgemäß im Bereich Information und Kommunikation mit 61 %. Zudem werden KI-Technologien von kleinen Unternehmen (10–49 Beschäftigte: 18 %) deutlich weniger genutzt als von mittelgroßen (50–249 Beschäftigte: 29 %) und großen Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte: 50 %).

Großteil nutzt mehr als eine KI-Technologie; KI-basierte Text-Tools am beliebtesten

Während 20 % der Unternehmen zumindest eine KI-Technologie nutzen, verwenden 11 % der Unternehmen zumindest zwei und 7 % der Unternehmen zumindest drei dieser Technologien. Folglich nutzt der Großteil der KI-nutzenden Unternehmen mehr als eine KI-Technologie.

Am häufigsten werden dabei KI-Technologien zur Texterkennung und -verarbeitung eingesetzt und zwar von 65 % der KI-nutzenden Unternehmen. Ebenso beliebt sind KI-Technologien zur Sprachgenerierung (41 %), Datenanalyse (34 %), Spracherkennung (29 %) und Prozessautomatisierung bzw. als Entscheidungshilfe (24 %). KI-Technologien zur Bilderkennung und -verarbeitung (17 %) sowie KI-Technologien in autonom fahrenden Maschinen oder Fahrzeugen (6 %) werden von weniger Unternehmen verwendet. Das starke Wachstum der KI-Nutzung im Vergleich zum Vorjahr lässt sich dabei auf die gesteigerte Nutzung von KI-Tools zur Texterkennung und -verarbeitung sowie zur Sprachgenerierung zurückführen.

Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zum IKT-Einsatz in Unternehmen finden sich auf der Website der Statistik Austria.

geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

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Baden-Württemberg: Sechstes CyberSicherheitsForum

Foto: Innenminister Thomas Strobl bei der Eröffnung des sechsten CyberSicherheitsForums

Beim sechsten CyberSicherheitsForum standen die Risiken von Künstlicher Intelligenz im Bereich der Cybersicherheit im Fokus.

Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, unser Leben ganz grundsätzlich zu verändern. Künstliche Intelligenz bietet enorme Chancen. Im Bereich der Cybersicherheit können damit beispielsweise ungewöhnliche Aktivitäten in Netzwerken frühzeitig entdeckt und dadurch Angriffe schneller abgewehrt oder ganz verhindert werden. Freilich gehen diese Chancen auch mit erheblichen Risiken und Gefahren einher. Daher ist es unsere Motivation, mit dem sechsten CyberSicherheitsForum eine Plattform zu schaffen, um uns genau zu diesem Thema auszutauschen und wichtige Akteure zu vernetzen. Denn auch bei Künstlicher Intelligenz gilt: Nur wer die Risiken kennt, kann sich gut schützen“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl bei der Eröffnung des CyberSicherheitsForums 2024 (CSF).

Risiken von Künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz birgt auch das Potenzial, die Sicherheit zu bedrohen – etwa durch die Automatisierung von Angriffen oder die Erstellung von Deepfakes. Zum Beispiel können Kriminelle mithilfe von KI auch mit geringsten Fremdsprachenkenntnissen qualitativ hochwertige Phishing-Nachrichten erstellen. Bislang konnten betrügerische Nachrichten oftmals aufgrund von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern erkannt werden. Das ist bei Nachrichten, die mithilfe von KI erstellt werden, oftmals nicht mehr möglich. Zudem ist KI bereits heute in der Lage, einfachen Schadcode massenhaft zu schreiben und Teile von Cyberangriffen zu automatisieren. „Cyberkriminelle nutzen KI, um ihre Angriffe raffinierter und schwerer erkennbar zu machen. Wir müssen uns der Tatsache stellen, dass dieselbe Technologie, die uns schützt, auch gegen uns eingesetzt werden kann“, so Minister Thomas Strobl.

Staaten, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sehen sich zunehmend mit einer Welle von Cyberangriffen, Datendiebstählen und Sabotageakten konfrontiert. Ob gezielte Phishing-Kampagnen oder Ransomware-Attacken – sie richten große Schäden an. Alleine in Deutschland belief sich die Schadenssumme für die deutsche Wirtschaft 2024, nach einer Studie des Branchenverbandes Bitkom, auf 266,6 Milliarden Euro. Die Bedrohungen von Cyberkriminellen können aber nicht nur erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern ganze Existenzen bedrohen oder die Stabilität der Gesellschaft gefährden.

Chancen für die Cyberabwehr

Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), führte in Ihrer Keynote aus, dass KI und Cybersicherheit sich doppelt ergänzen: „Künstliche Intelligenz wirkt sich mehrdimensional auf die Bedrohungslage im Cyberraum aus. Cyberangriffe erfolgen mithilfe von KI-Tools schneller und professioneller; staatlich gelenkte Angreifer missbrauchen KI zum Beispiel für Desinformationskampagnen. KI birgt aber auch Chancen für die Cyberabwehr. Klar ist: Als Verteidiger müssen wir mit den Angreifenden Schritt halten, auch mit KI. Dabei kommt es erstens auf Geschwindigkeit an. Eine neue Schwachstelle zum Beispiel kann mithilfe von KI in kürzester Zeit ausgenutzt werden. Für uns heißt das: Wir müssen ebenso schnell und effizient verteidigen! Und dabei hilft wiederum KI. Zweitens müssen wir uns um den Zugang zu und den Umgang mit Informationen kümmern: KI-Systeme können leicht missbräuchlich genutzt werden – zum Beispiel in dem Sinne, dass sie sensible, schützenswerte Informationen preisgeben oder mit ihrer Hilfe falsche Informationen verbreitet werden. Um das zu verhindern, brauchen wir auch die technische Möglichkeit, Absender und Material als authentisch zu identifizieren. Drittens geht es bei KI immer um Technologiekompetenz: Im Bund und in den Ländern müssen wir sicherstellen, dass wir genügend Fachleute auf unserer Seite haben, die KI verstehen. Das ist – Stand heute – noch nicht der Fall. Die Expertise, die wir heute schon im Land haben, müssen wir so effizient wie möglich einsetzen. Doppel- beziehungsweise Mehrfachstrukturen können wir uns dabei nicht leisten.“

Unterstützung für Betriebe bei der Cyberabwehr

Prof. Dr. Christian Dörr vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam erklärte: „KI bietet zahlreich Chancen und Herausforderungen für Cybersicherheit. Aber das eigentliche disruptive Potenzial haben wir als Gesellschaft noch nicht ausreichend im Blick.“

Claus Paal, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart betonte: „Die IHK unterstützt die kleinen und mittleren Betriebe bei der Vorbeugung und Abwehr von Cyberangriffen. Inzwischen sind nicht nur die großen Unternehmen Ziel von Cyberkriminalität. Mehr und mehr erleben wir, dass auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sind. Ihnen widerfahren verstärkt Ausspähungen und Erpressungen mittels Attacken auf Computernetze, Software und Hardware. Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen unterschiedliche Veranstaltungen zur Abwehr von Internetkriminalität an, ergänzt wird unser Beratungsangebot durch den für jedes Unternehmen maßgeschneiderten CybersicherheitsCheck.“

Mehr als 1.000 Gäste

Das Cybersicherheitsforum hat sich in den letzten sechs Jahren zu einer etablierten Veranstaltung im Bereich der Cybersicherheit entwickelt. In diesem Jahr nahmen mehr als 1.000 Gäste sowohl vor Ort in den Räumlichkeiten der IHK Stuttgart als auch online an der Veranstaltung teil. Die Veranstaltung wird durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg und dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg ausgerichtet. Ziel des Cybersicherheitsforums ist es vorrangig, die Vernetzung und Kooperation von Expertinnen und Experten sowie Interessierten aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu fördern.

Minister Thomas Strobl erklärte dazu: „Mit dem diesjährigen Thema ‚Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz – Chancen und Risiken‘ sind wir wieder einmal am Puls der Zeit. Die Plätze in Präsenz sind ausgebucht und wir verzeichnen eine Vielzahl an Online-Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das zeigt: Der Bedarf und die Bereitschaft sich austauschen ist groß. Zukunft kann nur dort entstehen, wo wir zusammenstehen und unsere freiheitlich-demokratischen Werte sowie unsere Sicherheit verteidigen – jeden Tag aufs Neue. Digital und analog.

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Promotionsreife mit einem Máster de Formación Permanente?

Bei einem “ Máster de Formación Permanente“ handelt es sich um einen Master-Abschluss der Weiterbildung – oder wie der Name selbst es schon sagt, des lebenslangen Lernens.

Mit einem Máster de Formación Permanente ist keine Promotionsreife verbunden, da er, wie die österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung auch, berufspraktische Kenntnisse vertieft und nicht auf eine wissenschaftliche Promotion vorbereiten soll.

Für einen Máster de Formación Permanente kann es auch andere Zugangsvoraussetzungen geben als ein abgeschlossenes Bachelorstudium davor.

Die Qualität und das Prestige eines von Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen angebotenen Lehrgangs, der mit einem Máster de Formación Permanente abgeschlossen wird, hängt sehr stark vom Praxisbezug und eben von der Qualität und dem Prestige des Bildungsanbieters ab.

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Zur Promotion im grenzüberschreitend angebotenen Kooperationsprogramm von VIS Vienna International Studies:

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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

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Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

Weitere Informationen

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WKO: KI-Guidelines für KMU

Empfehlungen zum positiven Umgang mit künstlicher Intelligenz

Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, das Potenzial von KI-Anwendungen für den eigenen Betrieb zu entdecken und fit für die Nutzung der Schlüsseltechnologie der kommenden Jahrzehnte zu werden, hat die WKO einen umfassenden Leitfaden entwickelt.

Er soll bei der Nutzung und Integration von KI-Anwendungen unterstützen und wichtige Aspekte des Einsatzes einfach erklären.

Die enthaltenen Muster-Richtlinien für Mitarbeitende sollen KMU als Grundlage dienen, um individuelle Guidelines zur Nutzung von KI-basierten Anwendungen im Unternehmen zu entwickeln.

Sie sollten an die Unternehmenserfordernisse angepasst werden und helfen dabei, eine verständliche Vereinbarung zur Nutzung von KI-Anwendungen mit den Mitarbeiter:innen zu treffen.

KI-Guidelines für Mitarbeitende online erstellen

Das Online-Formular trägt die wesentlichen Punkte einer Richtlinie für Mitarbeitende im Umgang mit künstlicher Intelligenz zusammen und bietet die Möglichkeit, diese maßgeschneidert für Ihr Unternehmen auszuwählen und anzupassen.

Nach Fertigstellung und Download des Dokuments kann dieses noch individualisiert und mit dem eigenem Firmenlogo versehen werden.

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Baden-Württemberg fördert sechs Start-up-Netzwerke an Hochschulen

Foto: Jacob Lund – stock.adobe.com

Um die lebendige Gründungskultur an den Hochschulen im Land weiter zu verbessern, fördert das Wissenschaftsministerium sechs sogenannte INSPIRE BW Hubs jährlich mit insgesamt bis zu 1,8 Millionen Euro.

Um die lebendige Gründungskultur an baden-württembergischen Hochschulen weiter zu verbessern, fördert das Wissenschaftsministerium sechs sogenannte INSPIRE BW Hubs jährlich mit insgesamt bis zu 1,8 Millionen Euro. Im Mittelpunkt dieser Netzwerke steht die zielgerichtete Unterstützung von Gründerinnen und Gründern, wie das Wissenschaftsministerium mitteilte. Geleitet werden die Hubs vom KIT in Karlsruhe, den Universitäten Stuttgart, Ulm, Tübingen und Freiburg sowie der HTWG in Konstanz.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Forschungs- und wissensbasierte Startups und Spin-offs besitzen eine strategische Bedeutung für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts Baden-Württemberg. Um Gründerinnen und Gründer aus der Wissenschaft auf dem Weg zum eigenen Unternehmen noch besser zu unterstützen, fördern wir die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen in sechs INSPIRE BW Hubs.“

Mehr Sichtbarkeit für von Frauen gegründete oder geleiteten Start-ups und Spin-offs in Baden-Württemberg ist dabei einer der Schwerpunkte. Die Themen Female Entrepreneurship und Female Foundership haben zum Ziel, noch mehr junge Gründerinnen zu motivieren, den Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit zu wagen.

Durch die größeren Talentpools in den Hubs wird der hochschulübergreifende Austausch intensiviert und die Etablierung von interdisziplinären und hochschulübergreifenden Gründungsteams gestärkt. Dadurch wird sowohl die Sichtbarkeit der einzelnen Hubs als auch die Attraktivität des Gründungsstandorts Baden-Württemberg insgesamt für Investorinnen und Investoren erhöht.

Bedeutende Rolle der Hochschulen im Innovationssystem

Den Hochschulen kommt in einem zukunftsfitten Innovationssystem sowohl bei der Erzeugung von Forschungsideen als auch bei der wirtschaftlichen Verwertung eine wichtige Bedeutung zu. Auch bedingt durch die Landesprogramme wurden mittlerweile an fast allen baden-württembergischen Hochschulen Unterstützungsstrukturen etabliert. Diese zielen darauf ab, Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Möglichkeiten der unternehmerischen Selbstständigkeit zu informieren beziehungsweise diese bei der Weiterentwicklung von innovativen Produkt- oder Geschäftsmodellen bestmöglich zu unterstützen.

Die sechs geförderten INSPIRE BW Hubs

DeepTechHub

Federführung: Karlsruher Institut für Technologie

Der DeepTechHub ist eine Initiative zur Förderung von Start-ups und Unternehmertum in der Region Südwestdeutschland. Die Vision der beteiligten Hochschulen ist es, die Region in der globalen DeepTech-Landschaft prominent zu positionieren, indem relevante Akteure vernetzt, gemeinsame Aktivitäten gefördert und die Region als wichtiger DeepTech-Standort etabliert werden. An der Initiative sind lokale Hochschulen, Industriepartner und weitere Netzwerke beteiligt.

Mitwirkende Hochschulen: Universität Heidelberg, Universität Mannheim, Hochschule Mannheim, Hochschule Karlsruhe, Hochschule Pforzheim und Hochschule Heilbronn

INSPIRE2Start

Federführung: Universität Stuttgart

Der INSPIRE2Start-Hub repräsentiert eine Kooperation von Hochschulen im Stuttgarter Raum, die sich der Unterstützung nachhaltiger Innovationen und unternehmerischer Initiativen widmet. Das Ziel der partizipierenden Hochschulen ist es, die Region als Zentrum für zukunftsorientierte Unternehmensgründungen zu etablieren. Dies soll durch die Verknüpfung relevanter Stakeholder, die Initiierung gemeinschaftlicher Projekte und die Begleitung innovativer Geschäftsmodelle erreicht werden. Die Initiative integriert diverse Ökosystempartner und Netzwerke. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Impact- und Female Entrepreneurship, um ein facettenreiches und zukunftsfähiges Gründungsumfeld zu kultivieren.

Mitwirkende Hochschulen: Universität Hohenheim, Hochschule Esslingen, Hochschule für Technik Stuttgart (HfT) und Hochschule Nürtingen-Geislingen (HfWU)

StartupSÜD+

Federführung: Universität Ulm

Ziel des Vorhabens StartupSÜD+ ist die Weiterführung des EXIST Potentiale geförderten StartupSÜD Verbunds der Universität Ulm, der TH Ulm und der Hochschule Biberach in der Region Ulm/Biberach und die Erweiterung des akademischen Startup Ökosystems der Region Ostalb um die Hochschule Aalen, die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch-Gmünd und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (Standort Heidenheim). Mit der Vision „aus den Köpfen, für die Welt“ stärkt das Vorhaben die bereits gelebten gemeinsamen Aktivitäten der Hochschulen und regionalen Multiplikatoren für Gründungsteams entlang der Startup-Journey. Das Heben von Technologiepotentialen und Überführen in technologiebasierte Gründungsvorhaben steht dabei im Vordergrund. Co-kreative Formate zu Zukunftsthemen mit der Industrie, der Zugang zu regionalen, agilen Finanzierungsmöglichkeiten für Gründungsteams und ein professionelles Stakeholder- sowie Alumnimanagement charakterisieren das Vorhaben.

Mitwirkende Hochschulen: Technische Hochschule Ulm, Hochschule Biberach, Hochschule Aalen, Hochschule für Gestaltung Schwäbisch-Gmünd und Duale Hochschule Baden-Württemberg (Standort Heidenheim)

Triangle for Academic Startups (TriAS)

Federführung: Universität Tübingen

Der Antrag „TriAS – Triangle for Academic Startups“ strebt die Förderung eines Verbunds der Gründungszentren der Hochschule der Medien Stuttgart, Hochschule Reutlingen und Universität Tübingen an. Ziel ist die Etablierung eines hochschulübergreifenden Unterstützungsnetzwerkes, das die Entstehung und das Wachstum innovativer Startups und Spin-offs in der Region nachhaltig fördert. Durch gemeinschaftlich entwickelte Maßnahmen sollen insbesondere in den Bereichen Life Sciences und Künstliche Intelligenz die Stärken der beteiligten Hochschulen synergetisch genutzt werden.

Mitwirkende Hochschulen: Hochschule der Medien Stuttgart und Hochschule Reutlingen

Schwarzwälder Gründergeist

Federführung: Universität Freiburg

Mit dem Schwarzwälder Gründergeist wird für den Südwesten Baden-Württembergs der zentrale Startup und Innovation Hub etabliert, der die Aktivitäten der Universität Freiburg, der Hochschule Furtwangen und der Hochschule Offenburg verbindet. Die Aktivitäten werden hochschulweit geöffnet und in Formate überführt, die auf eine verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit und Verknüpfung von Kompetenzen abzielen und Studierende als auch Forschende systematisch an eine wirtschaftlich ausgerichtete Verwertung im Rahmen von Gründungen heranführt. Die Verbundhochschulen bilden durch ihre ergänzenden Kompetenzen das Fundament für ein Innovations-Ökosystem, das Gründungskultur und Gründergeist in allen Bereichen der „Founder’s Journey“ und des wissenschaftlichen Handelns verankert. Die Aktivitäten des Vorhabens schließen dabei die Wissensvermittlung, Sensibilisierung, Enabling sowie Match-Making und Vernetzung als zentrale Komponenten ein.

Mitwirkende Hochschulen: Hochschule Furtwangen und Hochschule Offenburg

Kilometer1

Federführung: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz

Der Kilometer1-Hub vereint Kräfte von vier Hochschulen mit 21.000 Studierenden für eine starke Gründungsförderung. Vier Hochschulen aus der Region Alb-Bodensee-Oberschwaben bündeln ihre Ressourcen und Kompetenzen im „Kilometer1-Hub“. Ziel ist, die Unterstützung von (Aus-)Gründungsvorhaben an Hochschulen durch vernetzte Zusammenarbeit effizienter und zukunftsfähig zu gestalten. Durch die abgestimmte Spezialisierung der Hochschulen werden Synergien genutzt und durch den zielgerichteten Einsatz digitaler Lösungen wird Flexibilität geschaffen. Der „Kilometer1-Hub“ ist die zukünftige Anlaufstelle für Gründungsinteressierte von der Idee bis zur Ausgründung und leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Gestaltung der Region.

Mitwirkende Hochschulen: Universität Konstanz, Hochschule Ravensburg-Weingarten und Hochschule Albstadt-Sigmaringen

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Fernstudium: Bau- und Immobilienmanagement

Die Bau- und Immobilienbranche boomt und bietet vielfältige Karrierewege für ambitionierte Fachkräfte. Mit einem spezialisierten Studium im Bau- und Immobilienmanagement können Berufstätige ihre Karrierechancen erheblich verbessern.

Von Prof. Dr. Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und Leiter der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement im Bachelor BWL und Management, Allensbach Hochschule Konstanz

Als Projektleiterin eines renommierten Immobilienunternehmens hat Anna Müller eine spannende Woche vor sich: Die Planung eines neuen Wohnkomplexes in der Innenstadt steht an, ein Meeting mit einem internationalen Investor ist angesetzt und die jährliche Nachhaltigkeitsprüfung für eines ihrer älteren Bauprojekte muss vorbereitet werden. Anna liebt die Vielfalt und die Herausforderungen ihres Jobs und erinnert sich rückblickend daran, wie sie ihre Karriere im Bau- und Immobilienmanagement gestartet hat – mit einem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre, Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement. Dieses Studium legte den Grundstein für ihre heutigen Aufgaben und eröffnete ihr zahlreiche Karrierewege in einer dynamischen und zukunftsträchtigen Branche.

Die Immobilienbranche in Deutschland hat in den letzten Jahren signifikant an Bedeutung gewonnen und profitiert weiterhin von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Besonders in Ballungszentren wächst die Nachfrage nach Wohnraum stetig. Zudem stehen in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur bevor, die sich auf Stromversorgung, Internet, Straßen und Schienen erstrecken. Diese Entwicklungen machen die Spezialisierung im Bereich Bau- und Immobilienmanagement zu einer vielversprechenden Karriereoption.

Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre

Ein Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre mit der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement bietet eine umfassende wirtschaftliche Ausbildung mit speziellem Fokus auf die Bau- und Immobilienwirtschaft.

Das Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre wie Unternehmensführung, Personalmanagement, Marketing, Rechnungswesen, Kostenrechnung & Controlling sowie Investition und Finanzierung.

Zusätzlich erwerben Studierende Kenntnisse in den Nachbardisziplinen Recht, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Mathematik. Business English und Wirtschaftsinformatik ergänzen das Profil und bereiten die Studierenden optimal auf die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes vor.

Ein besonderer Schwerpunkt des Studiums liegt auf der Planung und Ausführung von Bauprojekten. Studierende lernen, wie Immobilienmärkte funktionieren und wie Bauprojekte marktgerecht geplant werden können.

Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den gängigsten Finanzierungsmodellen und den steuerlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche. Ein wesentlicher Aspekt ist der Lebenszyklus von Immobilien, der von der Planung über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung reicht. Nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz und ökologische Aspekte spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv

Die Bau- und Immobilienbranche bietet eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind qualifiziert für Fach- und Führungsaufgaben in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören Banken, die im Immobilienfinanzierungs- und Kreditgeschäft tätig sind, institutionelle Anleger wie Anlagefonds und Investment Companies, Liegenschafts- und Immobilienverwaltungen, Immobilienabteilungen größerer Unternehmen und der öffentlichen Hand sowie Unternehmen im Property, Asset und Facility Management. Auch in der Wohnungswirtschaft, in Planungsbüros und bei Generalunternehmern sind qualifizierte Fachkräfte gefragt. Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen bieten ebenfalls interessante Karriereoptionen.

Ein Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv, da es die Möglichkeit bietet, sich nebenberuflich weiterzubilden und spezialisierte Kenntnisse zu erwerben. Dies ermöglicht den Einstieg in neue Verantwortungsbereiche und eröffnet Karrierechancen in einer wachsenden Branche. Die praxisnahe Ausbildung bereitet die Studierenden auf die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen der Bau- und Immobilienwirtschaft vor, sodass sie nach Abschluss des Studiums als gefragte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt auftreten können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bau- und Immobilienbranche durch ihr dynamisches Wachstum und die zahlreichen Investitionen in die Infrastruktur eine vielversprechende Zukunft bietet. Ein Studium im Bau- und Immobilienmanagement vermittelt nicht nur umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, sondern auch spezialisiertes Fachwissen, das für die Planung, Durchführung und Verwaltung von Bauprojekten unerlässlich ist. Berufstätige profitieren von einem Zusatzstudium durch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und ihre Karriere in einer spannenden und zukunftsträchtigen Branche voranzutreiben.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: KI-Unternehmen in Europa stärken

Foto: Cedric PUISNEY

Im Rahmen einer Veranstaltung zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KI-Unternehmen in Europa hat Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zum neuen europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz übergeben.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut unterstrich die Notwendigkeit für eine innovationsfreundliche Umsetzung des neuen europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz (KI), das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist „Viele Unternehmen sorgen sich vor übermäßiger Bürokratie durch das KI-Gesetz und sind verunsichert, wie sie die Anforderungen des Gesetzes praktisch umsetzen sollen. Das europäische KI-Gesetz (AI Act) darf die Innovationskraft der Unternehmen nicht strangulieren. Damit der ‚AI Act‘ zur Erfolgsgeschichte wird, müssen die Folgen für die Start-ups und den Mittelstand bei der weiteren Konkretisierung des Rechtsrahmens stärker berücksichtigt werden. Zudem muss das KI-Gesetz innovationsfreundlich, praxistauglich und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) einheitlich umgesetzt werden, damit die EU im weltweiten KI-Wettbewerb nicht abgehängt wird“, so Hoffmeister-Kraut.

Gegenüber der Leiterin der neuen EU-Behörde für Künstliche Intelligenz (AI Office), Lucilla Sioli, betonte die Ministerin, dass bei der Konkretisierung des KI-Gesetzes die Auswirkungen auf Mittelstand und Start-ups besonders in den Fokus genommen werden müssen, da diese von bürokratischen Belastungen besonders betroffen seien. Darauf habe auch der ehemalige Chef der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, erst vor wenigen Tagen in seinem Strategiebericht zur Wettbewerbsfähigkeit Europas eindrücklich hingewiesen.

Wir müssen alles daransetzen, europäische Unternehmen bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Produkten zu unterstützen und so die enormen Potenziale für Wachstum und Produktivität innerhalb der EU zu nutzen. Wenn es der europäischen Wirtschaft nicht gelingt, sich als Entwickler und Hersteller von KI-Produkten zu etablieren und eine eigene Wertschöpfung anzustoßen, werden Anbieter aus den USA und China in diese Lücke stoßen – und zwar mit KI-Systemen auf Basis ihrer eigenen Wertvorstellungen“, so Hoffmeister-Kraut.

Vergangene Fehler dürfen nicht wiederholt werden

Jetzt gelte es, aus früheren Regulierungen wie der EU-Medizinprodukte-Verordnung die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und Fehler nicht zu wiederholen, forderte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. „Die EU muss bei der Umsetzung des KI-Gesetzes darauf achten, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen Bürokratieaufwand und dem zu erwartenden Nutzen, dem Schutz vor einem konkreten Risiko für Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte, gewahrt bleibt“, so die Ministerin.

Gleichzeitig forderte die Wirtschaftsministerin zusätzliche Anstrengungen, um die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auf dem Gebiet der KI zu verbessern. Die EU müsse zusätzliche Anstrengungen unternehmen, etwa bei Förderprogrammen und dem Ausbau von KI-Rechenzentren sowie einem besseren Zugang von Unternehmen zu Hochleistungsrechnern in der EU, so Hoffmeister-Kraut.

Übergabe eines Zehn-Punkte-Forderungskatalogs

Im Rahmen der Veranstaltung übergab Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut der Kommissionvertreterin Lucilla Sioli einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur weiteren Umsetzung des KI-Gesetzes und zur Stärkung der EU als führender KI-Standort. Dr. Hoffmeister-Kraut sagte: „Mit diesem Forderungskatalog wollen wir einen konstruktiven Diskussionsbeitrag leisten, damit aus dem KI-Gesetz eine Erfolgsgeschichte wird.

An der Diskussionsrunde nahmen auch David Reger, Gründer und Geschäftsführer des in Metzungen ansässigen Unternehmen NEURA Robotics, und Moritz Gräter, der Geschäftsführer des Innovationsparks Künstliche Intelligenz (IPAI) in Heilbronn, zusammen mit dem Dr. Sergej Lagodinsky, Mitglied des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, teil.

Einig waren sich die Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer darin, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas maßgeblich davon abhänge, dass die Innovationskraft der Unternehmen gestärkt werde. „Vor diesem Hintergrund müssen wir jetzt alles daransetzen, dass sich Europa wegen einer zu strengen KI-Regulierung nicht aus dem internationalen KI-Innovationswettbewerb verabschiedet“, so die Schlussfolgerung von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Gerade für Baden-Württemberg, einem Bundesland, das sich in den vergangenen Jahren zu einem auch international sichtbaren Hotspot der Künstlichen Intelligenz entwickelt habe, wäre eine solche Entwicklung fatal, so die Ministerin. Neben dem Innovationspark Künstliche Intelligenz (IPAI) in Heilbronn seien das Cyber Valley im Dreieck Stuttgart, Tübingen und Karlsruhe, weltweit führend auf dem Gebiet der KI-Spitzenforschung, und die im ganzen Land verteilten KI-Exzellenzzentren und KI-Labs prägend für den KI-Standort Baden-Württemberg.

Zehn-Punkte-Papier

Wie kann aus dem AI Act eine Erfolgsgeschichte werden? Zehn Forderungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg an die Europäische Union

1. So wenig Bürokratie wie möglich

Jegliche Berichts- und Dokumentationspflichten bedeuten für Unternehmen Aufwand. Dabei trifft Bürokratie die Unternehmen nicht im gleichen Maße. Anders als Großkonzerne hat der Mittelstand in der Regel keine spezialisierten Abteilungen, die sich mit rechtlichen Vorgaben und Verwaltungsabläufen beschäftigen. In einem Marktumfeld mit hohen regulatorischen Anforderungen kann daraus ein echter Wettbewerbsnachteil für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups resultieren. Bei der weiteren Konkretisierung des AI Acts sollten Berichts- und Dokumentationspflichten daher möglichst sparsam eingeführt werden. Der jeweilige Bürokratieaufwand für die Unternehmen muss in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen, das heißt dem Schutz vor einem konkreten Risiko für Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte, stehen.   

2. EU-weit einheitliche Umsetzung sicherstellen

Von zentraler Bedeutung ist zeitnah eine innovationsfreundliche, rechtssichere und vor allem möglichst einheitliche Umsetzung der neuen Vorgaben des AI Acts in der gesamten EU. Hierfür sollten sich alle Akteure gemeinsam einsetzen, etwa durch die rasche Bereitstellung von verständlichen, praxistauglichen und abgestimmten Leitlinien und Best Practices. Es darf nicht passieren, dass Unternehmen – je nach Standort in der EU – aufgrund von abweichenden Auslegungen der Vorgaben in den einzelnen Mitgliedsstaaten vor unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Ein solcher „Flickenteppich“ würde gerade den EU-weiten Marktzugang von KMU hemmen. Dabei muss auch der Anschluss an internationale Standards für einen einfachen globalen Marktzugang gegeben sein.  

3. Unternehmensfreundliche Konkretisierung des Rechtsrahmens

Die EU muss die Spielräume für eine unternehmensfreundliche Konkretisierung des AI Acts nutzen, etwa bei der Ausgestaltung unbestimmter Rechtsbegriffe. Zentrale Aspekte wie die Definition von KI-Systemen, von Hochrisiko-KI-Systemen oder von wesentlichen Änderungen an diesen Systemen sollten dabei möglichst eng ausgelegt werden, um unverhältnismäßige Aufwände und Dokumentationspflichten bei den betroffenen Unternehmen zu vermeiden. Vorschriften, die Erleichterungen für Unternehmen bedeuten, sollten dagegen weit ausgelegt werden. Für die Unternehmen sind dabei möglichst schnelle, eindeutige und praxistaugliche Regelungen, Leitlinien und verbindliche Hilfsmittel wie White Lists entscheidend, damit sie frühzeitig und rechtssicher bewerten können, welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind. Viele Unternehmen sind noch verunsichert im Umgang mit den abstrakten Anforderungen des AI Acts. Dem muss die EU entgegenwirken und schnell Klarheit schaffen, um diese Verunsicherung zu überwinden!

4. Anliegen von KMU und Start-ups müssen mehr Gehör finden

Bei der weiteren Konkretisierung des AI Acts muss die Stimme der KMU und Start-ups mehr Gehör finden. Dazu sollte die Europäische Kommission proaktiv auf KMU und Start-ups zugehen, um einschätzen zu können, wie sich die Regulierung in der Praxis auswirkt. Die üblichen Beteiligungsformate sind für Unternehmen oft zeitintensiv und in einem solch frühen Stadium, dass sich die Folgewirkungen der Vorschriften noch gar nicht abschätzen lassen. Aus diesen Gründen ist der Mittelstand in Beteiligungs-Gremien zur Regulierung und Standardisierung kaum vertreten. Ein alternativer Ansatz sind beispielsweise die sogenannten Praxischecks nach dem Vorbild der Bundesregierung, in denen betroffene Unternehmen, Verwaltungen und anderen Expertinnen und Experten gemeinsam praxistaugliche Lösungen für KMU und Start-ups entwickeln.

5. Effektives Zusammenspiel mit anderen Rechtsakten sicherstellen

Der AI Act steht nicht im rechtsleeren Raum, sondern reiht sich in eine umfangreiche Produktregulierung (zum Beispiel Medizinprodukte-Verordnung, Maschinen-Verordnung, Cyber Resilience Act) sowie weitere Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung oder den Data Act ein. Das immer komplexere Geflecht an Vorschriften stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung, zumal diese teils sogar widersprüchliche Vorgaben enthalten. Daher muss eine einheitliche Verwendung von Rechtsbegriffen und Risikoklassen in den verschiedenen Vorschriften sichergestellt werden. Widersprüche müssen aufgelöst, bereits etablierte Verfahren übernommen und der AI Act nahtlos mit den bestehenden Regulierungen verzahnt werden. Zudem muss es für Unternehmen möglich sein, in einem einzigen Verfahren die Konformität mit dem EU-Recht nachzuweisen. Doppelstrukturen und -aufwände, beispielsweise für Medizinprodukte oder Roboter, die KI-Systeme enthalten, müssen vermieden werden.

6. Mittelstandsfreundliches Verfahren für den Marktzugang

Der Marktzugang muss insbesondere für KMU und Start-ups schnell, unbürokratisch und kostengünstig möglich sein. Die Anwendung harmonisierter Normen und die Möglichkeit zur firmeninternen Konformitätsbewertung sind der Schlüssel dafür. Unternehmen werden diese Option jedoch nur nutzen, wenn sie wissen, dass sie damit rechtlich auf der sicheren Seite sind. Die EU sollte Unternehmen deshalb dabei unterstützen, etwa durch Bereitstellung von Leitlinien, Best Practices/White Lists sowie Werkzeugen für eine rechtssichere Konformitätsbewertung. Bei einer erforderlichen externen Konformitätsbewertung wird ebenfalls Transparenz über die Kosten und zeitlichen Abläufe benötigt. Hier sollten die nötigen Schlüsse aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung gezogen werden. Beispielsweise sollten Unternehmen durch die notifizierten Stellen verbindlich innerhalb von wenigen Wochen prüfen lassen können, ob die eigene Technologie als Hochrisiko-KI eingestuft werden muss.

7. Chancenorientierte Kommunikation und unterstützende Organisationen

Nur wenn die Menschen in der EU Vertrauen in KI haben, können wir die immensen Potenziale dieser Technologie heben. Die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit sowie die Förderung von KI-Kompetenz ist deshalb eine wichtige gemeinsame Aufgabe für die EU, die Mitgliedsstaaten und die Regionen. Unternehmen müssen ebenso wie Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt werden, sich aktiv mit KI auseinanderzusetzen. Aus unserer Sicht ist es entscheidend, dass dabei die Chancen europäischer KI ins Zentrum der Kommunikation gestellt werden! Wichtig ist außerdem die zukünftige Rolle des AI Office: Es darf sich nicht nur als Regulierungs- und Kontrollinstanz verstehen, sondern sollte seine Rolle vor allem auch darin sehen, Unternehmen bei der Entwicklung und Anwendung von vertrauenswürdigen KI-Lösungen zu unterstützen und die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KI-Wirtschaft zu stärken.

8. Schnelle Klarheit bei der Einrichtung der KI-Reallabore

Wir begrüßen die Einrichtung von KI-Reallaboren ausdrücklich. Dabei ist allerdings Eile geboten! Innovation braucht Geschwindigkeit in diesem sich weltweit äußerst agil entwickelnden Feld. Ziel der KI-Reallabore muss es sein, den Markteintritt neuer KI-Produkte zu beschleunigen und möglichst unbürokratisch Zertifizierungen in den Prozess zu integrieren. Die konkreten Erkenntnisse aus den KI-Reallaboren sollten dann genutzt werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen zu verbessern. Damit tatsächlich Experimentierräume eingerichtet und neue KI-Systeme erprobt werden können, muss die EU den Rechtsrahmen möglichst schnell konkretisieren. Darüber hinaus sollte die EU nach dem Vorbild der AI Testing and Experimentation Facilities den Aufbau eines koordinierten Netzwerks von KI-Reallaboren in Bereichen, die für die europäische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind, finanziell fördern.

9. Auswirkungen beobachten und daraus lernen

Die digitale Welt entwickelt sich in rasantem Tempo weiter. Die Umsetzung des AI Acts muss damit Schritt halten. Seine Vorgaben sollten im Sinne eines lernenden Systems an die Entwicklungen angepasst werden, um nicht zum Hemmschuh für Innovationen „made in EU“ zu werden. Gerade bei einer Schlüsseltechnologie wie KI, bei der Europa sich in einem intensiven globalen Wettbewerb befindet, sollte die EU die Auswirkungen der Regulierung auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen eng beobachten und bei Bedarf schnell und konsequent nachsteuern. In diesen Prozess sollten insbesondere KMU und Start-ups aktiv einbezogen werden. Im Ergebnis muss es beispielsweise möglich sein, Bürokratieaufwände wie etwa Berichtspflichten wieder zu reduzieren oder ganz abzuschaffen, um so die europäische Wirtschaft im globalen Wettbewerb zu stärken.

10. Europäische Innovationsarchitektur stärken

Schließlich muss Europa seine Innovationsfähigkeit auf dem Gebiet der KI durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen insgesamt weiter stärken. Es braucht zusätzliche Anstrengungen in verschiedene Richtungen wie Fachkräftesicherung, gezielte Förderprogramme für Forschung, Entwicklung und Innovation mit Schwerpunkt auf vertrauenswürdiger KI, den weiteren Ausbau von KI-Rechenkapazitäten und einen besseren Zugang zu High-Performance-Computern für Unternehmen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Basismodellen Generativer KI, sowie die Förderung von relevanten Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen. Dabei darf der Fokus nicht allein auf der Förderung strukturschwacher Regionen liegen, sondern Europa muss insbesondere auch seine international sichtbaren Leuchttürme und industriellen Leitregionen weiter stärken!

Zertifikatskurs „geprüfte/r KI-Expert*in“ mit 6 ECTS

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden:

KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA 

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA 

Ideal geeignet für jene, ….

…. die moderne Technologien anwenden,

…. die mit Praxiskompetenz punkten,

…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und

…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Akademiker*innen leben länger!

Knapp sieben Jahre leben Männer mit Hochschulabschluss länger als jene mit Pflichtschulabschluss. Bei Frauen sind es vier Jahre.

Je besser die Ausbildung ist, desto länger leben Frauen und Männer in Österreich: Hierzulande werden Akademikerinnen und Akademiker am ältesten. Absolventinnen und Absolventen von Pflichtschulen sterben im Schnitt deutlich früher. Das teilte die Statistik Austria nach Auswertung der demographischen Indikatoren 2022 nach Bildungsabschluss mit.

Österreichs Bevölkerung wird immer älter. 2023 lag die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen bei 84,2 Jahren, die der Männer mit 79,4 Jahren rund fünf Jahre darunter. Neben den Geschlechterunterschieden besteht allerdings auch ein deutlicher Unterschied in der Lebenserwartung nach Bildungsabschlüssen: 35-jährige Männer mit Hochschulabschluss haben eine um knapp sieben Jahre höhere Lebenserwartung als gleichaltrige Männer, die maximal die Pflichtschule abgeschlossen hatten, bei 35-jährigen Frauen lag der bildungsabhängige Unterschied in der Lebenserwartung bei etwa viereinhalb Jahren“, sagte Tobias Thomas, fachstatistischer Generaldirektor der Statistik Austria.

Kluft wird größer

Die Kluft bei der Lebenserwartung zwischen Menschen mit niedrigster und höchster abgeschlossener Schulbildung wurde in den vergangenen Jahren nochmals größer: Im Jahr 2015 lebte ein 35-jähriger Akademiker noch 6,3 Jahre, eine Akademikerin 3,4 Jahre länger als Menschen mit niedriger Ausbildung. Im Jahr 2022 vergrößerte sich dieser Unterschied bei Männern auf 6,9 Jahre und bei Frauen auf 4,6 Jahre.

Die Analyse aus dem Jahr 2022 zeigt, dass im Alter von 35 Jahren, wenn die meisten Personen ihren formalen Bildungsweg abgeschlossen haben, Männer mit Hochschulabschluss erwarten können, im Durchschnitt 84,0 Jahre alt zu werden, jene mit Pflichtschulabschluss hingegen im Durchschnitt nur 77,1 Jahre. Die Lebenserwartung von 35-jährigen Frauen mit Pflichtschulabschluss liegt bei 82,8 Jahren, jene von Frauen mit Hochschulabschluss bei 87,4 Jahren, wie die Statistik Austria mitteilte.

Frauen mit niedriger Bildung bekommen mehr Kinder

Außerdem zeigte sich, dass die Anzahl der Kinder stark mit der Ausbildung zusammenhängt. Frauen mit Matura oder Kollegabschluss hatten zwischen 2015 und 2022 durchgehend die niedrigste Gesamtfertilitätsrate. Die meisten Babys bekommen Frauen ohne eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung. Bekamen Pflichtschulabsolventinnen 2022 im Schnitt 1,61 Kinder, lag diese Zahl bei Frauen mit Matura bei 1,24; Hochschulabsolventinnen hatten mit 1,34 die zweitniedrigste Kinderzahl. Erkennbar sind aber auch gegenläufige Trends: Pflichtschulabsolventinnen weisen seit 2015 eine sinkende Fertilitätsrate auf, wenn auch ausgehend von einem hohen Niveau von 2,00 Kindern. Für 2022 ist generell über alle Gruppen ein Absinken der Fertilitätsraten erkennbar, am stärksten bei Frauen mit Matura oder Hochschulabschluss.

Auch bei der Geburt des ersten Kindes sind Akademikerinnen durchschnittlich älter: Während das durchschnittliche Alter bei der ersten Geburt bei Frauen mit Pflichtschulabschluss im Jahr 2022 bei 29,17 Jahren lag, waren Akademikerinnen im Durchschnitt bereits 33,83 Jahre alt. (APA)

Verlängern Sie Ihr Leben und studieren Sie mit Hilfe von VIS Vienna International im In- und Ausland:

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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VIS Bildungsberatung