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Aus- und Fortbildungsverpflichtung der österreichischen Immobilienmakler – auch in Fernlehre erfüllbar:

Die „Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler“ der österreichischen Immobilienmakler wurden vom Fachverbandsausschuss des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder am 13. Juni 2012 beschlossen und vom erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 27. Juni 2012 genehmigt.

Die Standesregeln traten mit 1. Oktober 2012 in Kraft

Präambel

Grundlagen für die Verhaltensregeln der Immobilienmakler stellen das Maklergesetz und die Immobilienmaklerverordnung 1996 dar.

Ergänzend bestehen die folgenden Standes- und Berufsausübungsregeln, die die Usancen des redlichen Geschäftsverkehrs im Immobilienmaklergewerbe wiedergeben und beginnen mit der

Aus- und Fortbildungsverpflichtung:

  • Fortbildungsverpflichtung für Immobilienmakler
  • Ausbildungspflicht für Mitarbeiter/-innen

Sowohl die Fort- als auch die Ausbildungsverpflichtung aus den Standesregeln kann mit Zertifikatskursen, Zertifikats- und Diplomlehrgängen, Kontaktstudien, Experten- und Masterlehrgängen der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH – teilweise in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland oder der Hochschule Allensbach – Allensbach University – erfüllt werden, die als zeit- und ortsunabhängige Fernstudienangebote neben Beruf und Familie im Fernstudium absolviert werden können.

Auch auf die Prüfung zur/zum zertifizierter/en Immobilienmakler-Assistent/-in kann man sich in Fernlehre vorbereiten.

Aus- und Fortbildungsverpflichtung – detailliert:

  1. Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn Sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler nachweisen.
  2. Immobilienmakler sorgen dafür, dass ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter, im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die nicht die fachliche Befähigung zum Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann erfolgreich abgeschlossen haben, binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der ON-Regel 43001 –1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die vorgesehene Zertifizierungsprüfungen ablegen. Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich fortzubilden.
  3. Immobilienmakler werden einem Mitarbeiter bei Beendigung des Beschäftigungsvertrages innerhalb dieser 18-Monatsfrist eine Bestätigung über die Dauer der Tätigkeit als mit der Immobilienvermittlung betraute Person aushändigen, und es ist im Beschäftigungsvertrag mit einem solchen Mitarbeiter vorzusehen, dass der Dienstherr berechtigt ist, begründete Anfragen von anderen Immobilienmaklern über die Dauer des derartigen Beschäftigungsverhältnisses zu beantworten und bei der Gewerbebehörde über Verlangen entsprechende Ausbildungsnachweise (Zeugnisse) vorzulegen.

 

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger ist seit 24 Jahren als Immobilienmakler in Wels tätig und hält die Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – kurze Filme, die Begriffe aus der Betriebswirtschaft erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

 

 

Wissenswertes zur Meister- und Befähigungsprüfung in Österreich – Entfall der Unternehmerprüfung – auch durch entsprechende Weiterbildung

Die österreichische Gewerbeordnung (GewO 1994) kennt Tätigkeiten

  • für die man einen Befähigungsnachweis erbringen muss und
  • solche Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.

Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt.

In Österreich gibt es – seit der Gewerberechtsnovelle 2017 – 75 reglementierte Gewerbe inkl. Handwerke (diese werden im § 94 GewO durch den Zusatz (Handwerk) so bezeichnet z.B. § 94 Z 3. Bäcker (Handwerk)), für die es Gewerbezugangs-voraussetzungen gibt.

Bei den meisten dieser Gewerbe ist die Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung als eine Variante des Gewerbezugangs vorgesehen.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulare Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfung:

Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B. Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B. Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

Modul 4Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)

Modul 5Unternehmerprüfung

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Die Befähigungsprüfung

Die Befähigungsprüfung ist in Österreich eine behördliche Prüfung der Kenntnisse einer Person, um ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu dürfen (Befähigungsnachweis).

Mehr Infos: Prüfungs- und Befähigungsnachweise auf WKO.at

Sowohl die Meister- als auch die Befähigungsprüfung kennen das Prüfungsmodul der Unternehmerprüfung.

Die Unternehmerprüfung

Die Unternehmerprüfung soll das Basiswissen vermitteln, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung vorausgesetzt wird.

Sie ist für alle Gewerbe gleich.

Das bedeutet, wenn einmal die Unternehmerprüfung abgelegt wurde, ist sie bei allen Meister- oder Befähigungsprüfungen anzurechnen.

Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Aufgabenstellung umfasst eine Projektarbeit, Fallbeispiele und Fragen aus den Bereichen unternehmerische Rechtskunde, Marketing, Rechnungswesen, Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen und Institutionen, Organisation, Mitarbeiterführung und Personalmanagement.

Für die Unternehmerprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen!

Für die selbstständige Ausübung eines Handwerkes und einiger reglementierter Gewerbe ist die Unternehmerprüfung als Modul Voraussetzung.

Wurde die Unternehmerprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.

Hinweis:

Die erfolgreich bestandene Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.

Die Unternehmerprüfung wird durch einige andere Ausbildungen wie z.B. eine Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf oder berufliche Praxis – z.B. durch eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen – ersetzt.

Auch durch einen positiv absolvierten MBA-Lehrgang! https://martinstieger.blog/2014/03/12/ein-mba-ersetzt-die-unternehmerprufung/

Diese Ausbildungen ersetzen allerdings nicht automatisch auch die Ausbilderprüfung.

Die Ausbilderpüfung:

Die Ausbilderprüfung soll das pädagogische und rechtliche Basiswissen für die Lehrlingsausbildung vermitteln.

Soll im Betrieb ein Lehrling ausgebildet werden, so hat zumindest ein Ausbilder die Ausbilderprüfung nachzuweisen.

Zur Ausbilderprüfung darf jede Person, die eigenberechtigt ist, also die das 18. Lebensjahr vollendet hat, antreten.

Bei den Meisterprüfungen ist die Ausbilderprüfung als Modul 4 verpflichtend vorgesehen.

Bei den Befähigungsprüfungen ist die Ausbilderprüfung verpflichtend abzulegen, sofern es einen einschlägigen Lehrberuf gibt.

Gibt es keinen einschlägigen Lehrberufe, so kann auf die Ablegung der Ausbilderprüfung in der Befähigungsprüfungsordnung verzichtet werden.

Wurde die Ausbilderprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.

Ersatz oder Entfall der Ausbilderprüfung

Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.

Ersätze der Unternehmerprüfung ersetzten nicht automatisch die Ausbilderprüfung.

Die Ausbilderprüfung kann auch durch einen Ausbilderkurs ersetzt werden, der mindestens 40 Unterrichtseinheiten dauern und mit einem Fachgespräch abgeschlossen werden muss.

Prüfungsstellen:

Meisterprüfungen für Handwerke und Prüfungen für reglementierte Gewerbe werden generell bei den Meisterprüfungsstellen der Landeskammern abgenommen.

Achtung – Nicht bei jeder Meisterprüfungsstelle gibt es auch für jedes Gewerbe eine Prüfung.

→ Adressen und Ansprechpartner der Meisterprüfungsstellen.

Prüfungskommissionen:

Nicht für jedes Gewerbe ist in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Prüfungskommissionen werden auf drei Jahre bestellt.

Fragen zu den Prüfungskommissionen sowie in welchem Bundesland welche Prüfung durchgeführt wird, beantworten die Meisterprüfungsstellen.

Liste der Prüfungskomissionen für die Prüfungsperiode 1.1.2014 bis 31.12.2018.

Prüfungsgebühren

Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.

Die Gebührenprozentsätze für die Prüfungen der reglementierten Gewerbe sind in der Anlage zur APO festgelegt.

Sofern die Ausbilderprüfung und/oder die Unternehmerprüfung als Modul vorgesehen wurden, sind diese Prüfungen angeführt.

Prüfungsgebühren

→ Adressen und Ansprechpartner der Meisterprüfungsstellen.

MBA-Lehrgänge der Weiterbildung in Fernlehre – daher zeit- und ortsunabhängig neben Beruf und Familie absolvierbar – werden durch die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Kooperation mit dem AIM der Fachhochschule Burgenland angeboten.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

Mit dem MBA zur Unternehmensberatung

In Österreich normiert das Gewerberecht im § 94 der Gewerbeordnung „reglementierte Gewerbe“ die nur mit einem Befähigungsnachweis ausgeübt werden dürfen, darunter auch die „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“, eine Berufsgruppe der in Österreich tausenden Mitgliedern angehören (siehe unten Fachverband UBIT).

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 94/2003[1] regelt in den

Zugangsvoraussetzungen

§ 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation, nämlich fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und entsprechendes Berater-Know-how, zum Antritt des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:

  1. Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
  2. Zeugnisse über eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder
  3. a) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges oder eines Lehrganges universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrganges gemäß § 14a des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008 (damit sind Studien bzw. Lehrgänge gemeint, die betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermitteln) und
  4. b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder …..

Mit einem erfolgreich abgeschlossenen MBA-Lehrgang und dem Nachweis einer einjährigen fachlich einschlägigen Tätigkeit können Sie daher das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) anmelden.

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT)

Mit mehr als 65.000 Mitgliedern gehört der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich.

Er nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie wahr.

Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren.

Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen auf http://www.ubit.at und http://www.beratertag.at

MBA-Lehrgänge der Weiterbildung im Fernstudium

bietet z.B. die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Kooperation mit dem AIM der Fachhochschule Burgenland im zeit- und ortsunabhängig absolvierbaren Fernstudium an:

http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html

Rückfragen bitte an Martin Stieger, Unternehmensberater und Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz:

Martin.stieger@liwest.at

siehe auch:

 

[1] Änderung BGBl. II Nr. 294/2010

 

(Akademische) Fernlehre unter dem Weihnachtsbaum? ASAS wünscht fröhliche Weihnachten:

Warum ASAS – Vorteile?

  • zeit- und ortsunabhängiges Fernstudium
  • preislich fair
  • Lehrgangsgebühren steuerlich absetzbar (Werbungskosten für 2017 noch nützen!)
  • moderner Fernlehrcampus 
  • in Kooperation mit in- und ausländischen Hochschulen
  • Studium auch ohne Matura möglich

Zertifikatskurse

  • Jeweils eine in sich geschlossene Lehrveranstaltung
  • im Ausmaß von 150 Stunden Kontaktzeit und Selbststudium (abgefilmte Lehrinhalte, Texte)

Zertifikatslehrgänge

Fünf zusammengehörige Zertifikatskurse (ein Semester Mindeststudiendauer)

Diplomlehrgänge

  • 10 zusammengehörige Module (Zertifikatskurse)
  • zwei Semester Studiendauer
  • schaffen den Zugang zum MBA auch ohne Matura
  • werden auf den MBA mit 30 ECTS angerechnet

Kontaktstudien

  • in Kooperation mit der Allensbach University
  • beliebig kombinierbare Module (Zertifikatskurse)
  • mit jeweils 6 ECTS und (180 Stunden) work load
  • ermöglichen die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit im Maßanzug
  • d.h. man kann mit drei Modulen 1 Jahr in Bildungskarenz gehen, ohne ECTS-Ausweis wären dafür sieben Zertifikatskurse notwendig

akademische Experten:

  • in Kooperation mit dem AIM der Fachhochschule Burgenland
  • 60 ECTS
  • mit Berufsberechtigungen
  • schaffen Zugang zum MBA
  • 30 ECTS werden im MBA angerechnet

MBA Lehrgänge:

ECTS für Regelstudien nutzen:

ECTS aus der Weiterbildung (Kontaktstudium, akad. Experte, MBA) können für Bachelor- und Master/Magisterstudien genutzt werden.

ASAS-Wikis auf youtube:

Vielleicht interessant für Sie?

Wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft  (BWL-Wikis)  und der Immobilienwirtschaft (Immo-Wikis) zu erklären

Lust auf eine Diskussion mit Lehrgangsteilnehmer/-innen und ASAS-Absolvent/-innen? Besuchen Sie unser Forum!

Rückfragen?

Martin Stieger: martin.stieger@asasonline.com

 

 

 

 

Mit einem Fernstudium die „leaky pipeline“ stopfen – als Frau neben Beruf und Arbeit zum MBA oder Bachelor!

Die Hälfte der Studierenden in der EU sind Frauen.

In Österreich sind es gar 55 %.

Doch mit jeder Stufe auf der Abschlussleiter verringert sich die Zahl der Frauen dramatisch.

Sie „versickern“ gleichsam – so sind nur mehr 42 % der Promovierenden Frauen – ein Phänomen, das als „leaky pipeline“ bezeichnet wird.

Anteil der Frauen an den Studienabschlüssen (Österreich):

Bachelor              56 %

Diplomstudium    62 %

Masterstudium    53 %

Promotion           42 %

In der akademischen Weiterbildung ist es nicht anders.

Doch für Erfolg versprechende Aufstiegschancen und erfolgreiche Karriereverläufe ist lebenslanges berufsbegleitendes Lernen und Weiterbildung enorm wichtig.

Je besser die Ausbildung, je größer die Praxiserfahrung, desto besser der Job!

Ständige Weiterbildung und hohes Engagement sorgen dafür, dass man einen guten Job auch behält.

Akademische Weiterbildung neben Beruf und Familie ist aber schwer in Einklang zu bringen.

Die Lösung bietet ein zeit- und ortsunabhängiges Fernstudium.

Die Lehrinhalte werden dabei mittels eines modernen Fernlehrcampus (Online) vermittelt und die Prüfungen von zu Hause aus (Hausarbeiten) oder in mehreren Prüfungszentren (Klausur) abgelegt.

Wird im Fernstudium ein Mastergrad angestrebt ist auch eine wissenschaftliche Arbeit (Masterarbeit) zu verfassen.

In Österreich bietet das AIM Austrian Institute of Management  der FH Burgenland in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH  ein MBA-Studium der Weiterbildung in zehn Vertiefungen an.

Diese MBA-Lehrgänge können auch ohne Matura begonnen werden.

Die Zugangsvoraussetzungen:

  • Ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule (zumindest einem Bachelor gleichwertig) oder
  • eine, durch die Lehrgangsleitung festzustellende, gleich zu haltende Eignung, wie
    • Hochschulreife und zumindest fünfjährige Berufspraxis oder
    • Abschluss eines Expertenlehrgangs(Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS oder Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis oder
    • Positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, welche die Grundlagen des Lehrgangs abdeckt und ein Mindestalter von 21 Jahren.

Die hier genannten MBA-Lehrgänge erfordern 90 ECTS (drei Semester) und werden in der Regel berufsbegleitend in vier Semestern absolviert – was allerdings Disziplin und Motivation verlangt.

Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar und könnten auch über das Bildungsdarlehen (Raiffeisen, Wüstenrot, s Bausparkassa) finanziert werden.

Diese MBA-Lehrgänge eignen sich auch sehr gut für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

In Deutschland bietet die Hochschule Allensbach interessante Bachelor- und Masterstudien in Fernlehre an.

Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik  eignet sich meiner Meinung nach hervorragend für Frauen die ein polyvalentes Studium absolvieren möchten, um einmal für den Schul-Unterricht geeignet zu sein und zum zweiten in Unternehmen als Betriebswirtin tätig sein zu können.

Das Bachelorstudium an deutschen Hochschulen ist auch ohne Matura möglich.

Berufsbegleitendes Studieren lohnt sich – Karriere neben Familie und Beruf mit einem Fernstudium!

Rückfragen:

Martin Stieger, martin.stieger@liwest.at

 

 

Die 7 Todsünden beim Kauf einer Immobilie

Die sieben Hauptsünden Stolz, Habsucht, Neid, Zorn, Unkeuschheit, Unmäßigkeit, Trägheit oder Überdruss wurden früher häufig als „Todsünden“[1] bezeichnet.

Sie sind Grundgefährdungen des Menschen und heißen Hauptsünden, weil sie oft Wurzel weiterer Sünden sind.

Ähnliche Hauptsünden passieren beim Kauf einer Immobilie leider nur zu oft:

  1. Hauptsünde: der fehlende Blick des Profis ins Grundbuch!

Ein kundiger Blick ins von den Bezirksgerichten geführte öffentlich einsehbare Grundbuch ist jedermann/jederfrau möglich – entweder vor Ort – oder – kostenpflichtig – vom PC oder laptop aus über entsprechende Anbieter – um einige Euros erhält man dadurch Informationen über die Eigentümer, die Größe der Liegenschaft, Dienstbarkeiten wie Vorkaufs- und Wegerechte, ein allfälliges Veräußerungsverbot, eingetragene Pfandrechte – ein Immobilienmakler würde das selbstverständlich auch für Sie erledigen.

  1. Hauptsünde: Flächenwidmung und Bebauungsplan nicht lesen!

Wer ohne Makler kauft, sollte sich im Gemeindeamt erkundigen oder den digitalen Kataster abrufen, schlussendlich ist schon interessant wie hoch man selber oder der Nachbar bauen darf oder gar wo nicht gebaut werden darf.

Also nicht nur die Pläne für das eigene Grundstück einsehen, sondern auch die der Nachbargrundstücke.

Wenn Sie schon auf der Gemeinde nachfragen, können Sie sich auch gleich nach den Aufschließungskosten der Liegenschaft erkundigen.

  1. Hauptsünde: den Verkaufsunterlagen und den vorgelegten Plänen uneingeschränkt vertrauen!

Ein seriöser Makler nimmt Ihnen auch hier die Aufgabe ab, vergleicht die Pläne mit der gebauten Wirklichkeit, misst die Quadratmeter nach und überprüft kundig mögliche Bausünden. Er kontrolliert das Nutzwerkgutachten und den Energieausweis.

  1. Hauptsünde: kurzsichtig und zu kurz besichtigt!

Wer Zeit bei einer gründlichen Besichtigung spart und dabei auch Baumängel übersieht, büßt dies lange Zeit.

Der Sonnenlauf ist ebenso zu berücksichtigen, wie der Lärm aus Verkehr und Nachbarschaft. Es macht einen großen Unterschied ob Sie den neuen Wohntraum am Sonntag Vormittag besichtigen wo alle Nachbarn und insbesondere deren Kinder noch schlafen und der Durchzugsverkehr ruht oder an einem sonnigen warmen Abend …. warum nicht zu unterschiedlichen Zeiten mehrmals besichtigen, dann fallen Ihnen Baumängel auch eher auf – Sie heiraten ja ihren künftigen Ehegatten auch nicht nach dem ersten Abendessen.

Gibt es die Immobilie noch gar nicht, machen Sie die schöne Bau- und Ausstattungsbeschreibung zum Vertragsgegenstand.

  1. Hauptsünde: unüberprüfte Betriebskosten und übersehener Sanierungsbedarf!

Sanierungs- und Betriebskosten werden immer unterschätzt. Eine neue Heizung oder zusätzliche Wärmedämmung, neue Fenster und Türen eine bereits beschlossene Sanierung durch die Eigentümerversammlung – alles geht ins Geld. Informieren Sie sich daher wirklich ausreichend über alle geplanten und nötigen Sanierungen bei der Hausverwaltung, Ihrem Makler oder investieren Sie auch in einen Sachverständigen-Check.

Überprüfen Sie auch die angegebenen Betriebskosten auf Plausibilität und fragen Sie auch hier einen Experten.

  1. Hauptsünde: zahlen Sie bar und möglichst viel schwarz!

Es soll immer wieder vorkommen, dass Teile des Kaufpreises „schwarz“ bezahlt werden um Nebenkosten zu sparen. Anzahlungen in bar ohne Quittung stellen Sie vor ein Beweisproblem wenn der Verkäufer unredlich ist und seit Einführung der Immobilienertragsteuer[2] wird der Gewinn (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis) bei Immobilienverkäufen mit 30 Prozent besteuert. Je mehr Schwarzgeld fließt, desto höher die Steuer.

  1. Hauptsünde: lassen Sie sich mit dem Finanzierungsgespräch bei der Bank viel Zeit!

Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HlKrG) zwingt die Kreditinstitute die Kreditnehmer noch umfassender zu prüfen und zu informieren als ohnehin schon. Auf ein Bankengespräch sollte man sich daher gut vorbereiten und dabei auch wissen, dass ein abgelehnter Kreditwunsch zur Eintragung in die Bonitätsdatenbank führen kann. Ein Immobilienmakler der auch Hypothekarkredite vermitteln darf kann auch hier sehr hilfreich sein.

 

Rückfragen bitte an Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

 

Facheinschlägige Aus- und Weiterbildungslehrgänge des AIM in Kooperation mit ASAS

  • in Fernlehre,
  • zeit- und ortsunabhängig
  • neben Beruf und Familie absolvierbar
  • mit Abschluss an der Fachhochschule Burgenland

Akademisches Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Geschäftsführender Gesellschafter der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH und Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz sowie Unternehmensberater und Immobilienmakler in Wels, Oberösterreich

 

[1]  https://www.erzdioezese-wien.at/hauptsuenden-oder-die-7-todsuenden

[2] https://martinstieger.blog/2016/03/03/immobilienertrag-und-grunderwerbsteuer/

Die „Finanzierung öffentlicher Haushalte“ und andere IKW-Seminare….

IKW – Seminarprogramm – 5 Module – Start im November

ab Dienstag, 21. 11. 2017, 10:00 – 16:00 Uhr, im IKW, Linz, Pfarrgasse 14

Fünf Module werden angeboten und können je nach Bedarf ausgewählt werden:

  • Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen, VRV 2015 (Präsenz)
  • Kommunale Daseinsvorsorge (Präsenz)
  • Verwaltungs- und Strukturreformen für Gemeinden (Präsenz)
  • Der Öffentliche Sektor (Präsenz oder Fernlehre)
  • Finanzierung öffentlicher Haushalte (Fernlehre)

Kosten € 130 je Person und Tag inkl. Unterlagen und Mittagessen

Das Programm startet mit Ihrem Favoriten – dem am häufigsten gewählten Thema!

Die weiteren Termine werden je nach Schwerpunktsetzung vereinbart.

Die erworbenen ECTS-Punkte werden stufenweise bis zum MBA Public Management des AIM der FH Burgenland (in Kooperation mit ASAS) angerechnet – siehe Angebot unter  http://www.ikw.co.at                                                                                  

Anmeldung: ikw@ikw.linz.at                                                                              

Auskünfte erteilen

Prof. Friedrich Klug: Tel. 0732/77 16 70 oder 0664/60 795 2080

Prof. Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

 

Vielleicht interessant – kurze Filme erklären Begriffe aus der Betriebswirtschaft (BWL-Wikis):

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

Der akademische Grad „MPA“ – 2005 in Österreich erstmals eingeführt

Weil ich als Obmann des Hans Sachs Institutes Wels dazu immer wieder Anfragen bekomme:

Das Hans Sachs Institut Wels hat als außeruniversitäre Bildungseinrichtung in den Jahren 2003 bis 2012 Lehrgänge universitären Charakters (gem. § 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – angeboten – und die Experten- bzw. Mastergrade

  • Akademische/n Verwaltungsmanager/in
  • MPA (Master of Public Administration) in Public Management

verliehen.

Zielgruppe waren insbesondere Mitarbeitende aus dem Bereich der Privatwirtschafts- und der Öffentlichen Verwaltung (auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene) – also aus dem Öffentliche Sektor.

2005 hat das Hans Sachs Institut damit den akademischen Grad „MPA“ erstmals nach Österreich gebracht!

Nachdem die damalige Wissenschaftsministerin die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und den akademischer Grad „Master of Public Administration“ in der 369. Verordnung, ausgegeben am 10. November 2005, verordnet und im Bundesgesetzblatt kundgetan hatte, wurde der Grad MPA  erstmals in die Liste der österreichischen akademischen Grade aufgenommen.

Der MPA des Hans Sachs Institutes ist als österreichischer akademischer Grad gemäß § 88 UG auch eintragbar, d.h. die AbsolventInnen haben das Recht, die
Eintragung in öffentliche Urkunden in abgekürzter Form ohne geschlechtsspezifischen Zusatz zu verlangen.

Da die Lehrgänge universitären Charakters mit 31. 12. 2012 österreichweit ausgelaufen sind, besteht nunmehr in den Kooperationslehrgängen des AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland und der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH die Möglichkeit Experten- und Mastergrade der Weiterbildung in Fernlehre – zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie zu absolvieren.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Deutschsprachiges Masterstudium für Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger/Innen – in Fernlehre

Mit der abgeschlossenen Ausbildung (3 Jahre) gemäß GuKG – Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege – kann man ab Oktober 2017 in einem deutschsprachigen Masterstudium der Gesundheitswissenschaften den Master of Health Sciences abschließen.

  • 4 Semester
  • 120 ECTS

im dritten und vierten Semester besteht die Möglichkeit der Spezialisierung:

  • Physiotherapie,
  • Krankenpflege,
  • Public Health,
  • integrative Gesundheitswissenschaften.

und im Zuge dieses Studiums können auch bereits abgeschlossene Sonder-Ausbildungen gemäß GuKG angerechnet und der Master damit entsprechend schneller erreicht werden.

Das Masterstudium kann größtenteils zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre absolviert werden.

Auch ECTS aus Weiterbildungslehrgängen wie beispielsweise aus dem MBA Gesundheitsmanagement der Fachhochschule Burgenland, welcher in einer Kooperation des AIM Austrian Institute of Management mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Fernlehre angeboten wird: http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-gesundheitsmanagement.html können im Studium Master of Health Sciences angerechnet werden.

Absolventen/innen der vormals 2-jährigen Ausbildung zur/zum Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger/in können zeitnahe den Bachelor of Nursing abschließen https://martinstieger.blog/2017/08/25/nutzen-sie-ihr-diplom-in-der-gesundheits-und-krankenpflege-fuer-einen-bachelor-of-nursing-in-fernlehre/ und dann ebenfalls das Masterstudium absolvieren.

Bei Interesse und/oder Fragen: info@asasonline.com oder martin.stieger@liwest.at

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com

geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Dr. Martin Stieger http://stieger.online/

Infos zum AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland http://aim.ac.at/ und zur Fachhochschule Burgenland selbst http://www.fh-burgenland.at/  

Lehrgänge der Weiterbildung befähigen zu reglementierten Gewerben!

Viele Verordnungen des österreichischen Wirtschaftsministeriums kennen in den Zugangsvoraussetzungen den Nachweis der fachlichen Qualifikation mittels erfolgreich absolviertem Universitätslehrgang.

So regelt auch die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) (Immobilientreuhänder-Verordnung) in den Zugangsvoraussetzungen:

§ 1. (1) Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler und der Immobilienverwalter wird durch folgende Belege erfüllt:

  1. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) oder ….

Damit stellt sich natürlich die Frage was ist mit den AbsolventInnen eines anderen Lehrgangs der Weiterbildung?

Das österreichische Studienrecht kennt ja auch andere – materiell rechtlich – völlig gleich gestellte Lehrgänge der Weiterbildung als nur die Universitätslehrgänge.

Folgende Lehrgänge der Weiterbildung (Oberbegriff) werden in Österreich angeboten:

  • durch Universitäten die Universitätslehrgänge (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • durch außeruniversitäre Bildungsanbieter die Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – diese sind mit 31.12.2012 in Österreich ausgelaufen,
  • durch Fachhochschulen die Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • durch Pädagogische Hochschulen die Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006).

Da die Lehrgänge der Weiterbildung einer Fachhochschule in den Zugangsvoraus-setzungen der Immobilientreuhänder-Verordnung aber nicht genannt werden, habe ich mich zur Klärung dieser Frage an die Österreichische Fachhochschul-Konferenz gewandt und diese auch sofort klar gestellt:

Die Lehrgänge zur Weiterbildung wurden im Zuge einer Novelle im Jahr 2003 ins Fachhochschul-Studiengesetz aufgenommen.

Davor gab es nur die Universitätslehrgänge an den Universitäten.

Die von Ihnen genannten Bestimmungen bzw. die Erläuterungen des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur stammen aus den Jahren 2003 und 2004, haben sich also mit der Einführung der Lehrgänge zur Weiterbildung quasi überschnitten.

Diese sind daher damals nicht mitbedacht worden.

Aus heutiger Sicht sind die genannten Bestimmungen jedenfalls so zu lesen, dass sie auch die Lehrgänge zur Weiterbildung an den Fachhochschulen umfassen. 

Im Fall der Gewerbeordnung hilft man sich über das Fehlen der Lehrgänge damit hinweg, dass man im Fall der Immobilientreuhänder § 19 Gewerbeordnung analog anwendet und das Vorliegen einer individuellen Befähigung feststellt. 

Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass die Lehrgänge zu Weiterbildung an Fachhochschulen in die betreffenden Bestimmungen aufgenommen werden.

Sollten Ihnen zwischenzeitlich konkrete Fälle bekannt werden, in welchen eine Qualifikation nicht anerkannt wurde, bitten wir Sie, diese an uns weiterzuleiten, damit wir entsprechende Interventionsschritte bei den zuständigen Stellen setzen können.“

Mag.a Nicole Guthan, Österreichische Fachhochschul-Konferenz,  Generalsekretariat, Bösendorferstraße 4/11, 1010 Wien, Tel.: +43 (0)1/ 890 6345-50, Fax: +43 (0)1/ 890 6345-51, http://www.fhk.ac.at

Wie wir allerdings sehen, hat die Österreichische Fachhochschul-Konferenz in der Klarstellung vorgeschlagen bei Fragen der Befähigung für ein Gewerbe (und hier das der Immobilientreuhänder eben explizit angesprochen) einen Antrag auf individuelle Befähigung gem. § 19 GewO zu stellen.

Aber klar ist, auch mit einem facheinschlägigen Lehrgang der Weiterbildung kann die fachliche Qualifikation (Befähigung) für eine gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen werden.

Die Fachhochschule Burgenland bietet über ihre 100 %ige Tochter – das AIM Austrian Institute of Management in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH zwei entsprechende Lehrgänge der Weiterbildung an, die in Fernlehre, völlig zeit- und ortsunabhängig neben Beruf und Familie absolviert werden können.

  1. den Expertenlehrgang akademisches Immobilienmanagement und
  2. den MBA Immobilienmanagement 

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen auch Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl