Archiv der Kategorie: Politik

Allensbach Hochschule startet sechs Hochschulzertifikate in Politikwissenschaft

Politik verstehen, Zukunft gestalten: Die neuen politikwissenschaftlichen Hochschulzertifikate der Allensbach Hochschule Konstanz zielen darauf ab, analytische Tiefe und praktische Anwendbarkeit in diesem Fachbereich für den direkten Praxiseinsatz zu vermitteln.

Die Allensbach Hochschule erweitert ihr Weiterbildungsportfolio um sechs politikwissenschaftliche Hochschulzertifikate, die aktuelles Fachwissen mit hoher Praxisrelevanz verbinden.

Die Zertifikate richten sich an Berufstätige, Studierende anderer Hochschulen, ehrenamtlich Engagierte und politisch Interessierte, die gesellschaftliche Entwicklungen fundiert analysieren und aktiv mitgestalten wollen. Alle Angebote sind berufsbegleitend, vollständig online studierbar und ermöglichen monatliche Prüfungen für einen schnellen Abschluss – inklusive ECTS-Erwerb zur gezielten Anrechnung auf spätere Studiengänge.

Die staatlich anerkannte Allensbach Hochschule versteht sich als moderne Bildungsinstitution, die berufsbegleitendes Lernen, wissenschaftliche Qualität und digitale Didaktik konsequent vereint.

Politische Prozesse prägen unsere Wirtschaft und unseren Alltag – wer ihre Mechanismen versteht, kann vorausschauend handeln und Verantwortung übernehmen“, sagt Prof. Dr. Patrick Peters, Prorektor für Lehrmittelentwicklung und Forschung der Allensbach Hochschule. „Unsere neuen Zertifikate legen den Fokus auf analytische Tiefe und praktische Anwendbarkeit – von europäischer Mehrebenenpolitik bis zu internationalen Beziehungen. So schaffen wir Kompetenz, die in Verwaltung, Wirtschaft, NGOs und internationalen Organisationen unmittelbar gefragt ist.“

Das Themenspektrum reicht von politischer Theorie und politischer Ökonomie über vergleichende Politikwissenschaft bis hin zu europäischer Integration, internationalen Beziehungen und der Wirtschafts- und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland. Vermittelt werden Theorie, Methoden und Anwendungswissen durch erfahrene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis.

Die Teilnehmenden profitieren von einem flexiblen, klar strukturierten Online-Studienformat mit monatlichen Prüfungsterminen und der Möglichkeit, Zusatzmodule gezielt zur ECTS-Ergänzung zu belegen.

Mehr Informationen unter https://www.allensbach-hochschule.de/politikwissenschaftliche-weiterbildung-wiss…

Die sechs Hochschulzertifikate sind so konzipiert, dass sie jeweils systematisch in ihr Themenfeld einführen, methodische Zugänge vermitteln und konkrete Handlungsoptionen eröffnen.

Das Zertifikat „Wirtschafts- und Sozialordnung der BRD“ führt in die institutionellen und normativen Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft ein und zeigt, wie verfassungsrechtliche Prinzipien, föderale Zuständigkeiten und europäische Rahmenbedingungen zentrale Politikfelder prägen; es behandelt Wettbewerbs- und Ordnungspolitik, die Architektur der sozialen Sicherungssysteme, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Bildungs- und Innovationspolitik sowie Finanzverfassung, Steuerföderalismus und Länderfinanzausgleich und befähigt zur evidenzbasierten Bewertung aktueller Reformdebatten.

„Europäische Integration: Politik und Recht im europäischen Mehrebenensystem“ erschließt die institutionelle Architektur der EU mit ihren Organen, Rechtsquellen und Entscheidungsverfahren, erläutert die Umsetzung und Durchsetzung europäischen Rechts in Bund und Ländern und macht die Logik von Mehr­Ebenen-Governance, Subsidiarität und Kompetenzabgrenzung für konkrete Politikfelder nutzbar.

„Internationale Beziehungen“ wiederum verbindet Theorie und Praxis globaler Politik, behandelt Realismus, Liberalismus und Konstruktivismus ebenso wie internationale Organisationen, Sicherheits- und Handelspolitik, Klimadiplomatie und Friedenssicherung und vermittelt Analysewerkzeuge für Konfliktlagen, Verhandlungen und Szenarioarbeit.

„Politische Theorie“ systematisiert normative Grundpositionen von der Antike bis zur Gegenwart, klärt Konzepte wie Freiheit, Gerechtigkeit, Legitimation und Demokratie, reflektiert deliberative und kritische Ansätze und schult die Fähigkeit, aktuelle Kontroversen begrifflich präzise einzuordnen und argumentativ tragfähig zu bewerten.

„Politische Ökonomie“ untersucht die Wechselwirkungen von Staat, Markt und Gesellschaft, erläutert ordnungs- und regulierungspolitische Instrumente, Wettbewerbs- und Industriepolitik sowie Verteilungsfragen und analysiert die Schnittstellen zu Fiskal- und Geldpolitik, damit wirtschafts- und gesellschaftspolitische Zielkonflikte strukturiert bearbeitet werden können.

„Vergleichende Politikwissenschaft“ vermittelt den systematischen Vergleich von Regierungs-, Partei- und Wahlsystemen, beleuchtet Policy-Zyklen in unterschiedlichen Demokratietypen und autoritären Regimen und nutzt qualitative und quantitative Methoden einschließlich Prozess-Tracing und Large-N-Analysen, um Muster zu identifizieren, Wirkungsketten nachzuzeichnen und übertragbare Lösungen für Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft abzuleiten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen trat am 5. Januar 2023 in Kraft und ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen.

Wer ist konkret betroffen?
Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen müssen künftig über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.

Ziel dieser Richtlinie:
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen die nötigen Informationen erhalten, um die Auswirkungen von Unternehmen auf  Mensch und Umwelt beurteilen zu können.

Zudem helfen sie, finanzielle Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen für die Unternehmen ergeben, besser bewerten zu können.

Umsetzung und Zeitplan:

Die Berichterstattungspflicht soll für diverse Unternehmen gestaffelt zur Anwendung kommen.

So sind etwa Großunternehmen ab 2026 berichterstattungspflichtig und börsennotierte KMU ab 2027.

Nach und nach soll der Kreis der Unternehmen erweitert werden, um künftig von allen Unternehmen Berichte zu deren Nachhaltigkeitspraktiken einsehen zu können.

Berichtsstandards:

Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Diese Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.

Prüfung und Digitalisierung im Firmenbuch:

Die Richtlinie verlangt erstmals eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Bisher konnten Unternehmen ihre Berichte erstellen, waren jedoch nicht verpflichtet, diese extern prüfen zu lassen.

Somit kommt eine Kontrollinstanz hinzu.

Darüber hinaus sieht sie ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Firmenbuch vor.

Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie wird derzeit vom Justizministerium (BMJ) vorbereitet.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Am 21. April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der von den Unternehmen verlangt, die Berichterstattung gemäß der ESRS aufzusetzen.

Die CSRD wurde Mitte Dezember 2022 final im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht und ersetzt somit die bestehende EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde als technischer Berater der Europäischen Kommission ernannt und ist für die Bereitstellung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verantwortlich.

Ende November 2022 veröffentlichte die EFRAG die finalen Drafts zu den ersten ESRS und übermittelte diese an die EU-Kommission. Diese hat die Standards Ende Juli angenommen und als delegierter Rechtsakt veröffentlicht.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Die Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, einem unabhängigen Gremium, in dem verschiedene Interessengruppen vertreten sind, darunter auch die österreichische Gruppe der Standardsetter, die sich aus Vertretern des BMF, des BMJ und des AFRAC zusammensetzt.

Ein erster Satz von ESRS wurde am 22. Dezember 2023 in Form einer delegierten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie verlangt auch eine Prüfung der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen und sieht eine digitale Taxonomie zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Unternehmensregister (in Österreich: Firmenbuch) vor.

Zur Umsetzung hat die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Justiz einen ersten Entwurf eines Bundesgesetzes erarbeitet (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG) und bei einer Sitzung im April 2023 mit den wesentlichen Interessenten diskutiert.

Inhaltlich kontrovers gesehen wird vor allem die Frage der Zulassung von sog. „unabhängigen Erbringern von Prüfungsleistungen“ (IASPs = Independent Assurance Services Providers).

Derzeit befindet sich der Entwurf in der politischen Abstimmung.

Download:

Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die sparte.industrie der Wirtschaftskammer OÖ unterstützt betroffene Unternehmen bei der Umsetzung der Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Weitere Infos:

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Europa und ich – Christoph Leitl: Ein leidenschaftlicher Europäer erinnert sich und blickt in die Zukunft der EU

75 Jahre Europarat

Der Politiker und Unternehmer zählt zu den prägenden Persönlichkeiten der Zeitgeschichte: Christoph Leitl wirft in seinen Erinnerungen einen Blick auf die Geschichte und Bedeutung der Europäischen Union.

Vor 75 Jahren im Mai 1949 schlossen sich zehn Staaten in London zum Europarat zusammen – ein historisches Ereignis. Im selben Jahr wurde Leitl im Österreich der Nachkriegszeit geboren. Das gemeinsame Jubiläum ist für ihn Anlass, auf sein Leben und die Europäische Union zurückzublicken. Dabei treibt ihn eine Frage um: Wie kann die Zukunft Europas aussehen?

Am 23. Mai 2024 präsentierter Christoph Leitl sein Buch in Wels – in einem launigen Dialog mit dem Moderator und dem Publikum: kurzweilig, spannend, interessant … festgehalten vom Fotografen Andi Knoll

  • Die Biographie eines Politikers, der die Zeitgeschichte Österreichs und Europas prägte
  • Ein Rückblick auf 75 Jahre Geschichte der EU
  • Ein Plädoyer für europäische Werte und politisches Engagement
  • Eine Vision der Zukunft Europas in einer globalisierten Welt
  • Das ideale Geschenk für Politikinteressierte


Eine Chance für den Frieden: Erwartungen an ein Europa der Zukunft

Nostalgie findet sich in der Lebensgeschichte von Christoph Leitl nicht: In seiner Autobiografie schildert der außergewöhnliche Politiker seine Erfahrungen in der Europapolitik und verbindet sie stets mit europäischen Werten wie der Förderung des Friedens, der Schutz der Menschenrechte oder die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit.

Folgen Sie in einer Zeit des Zweifels einem überzeugten Europäer in die Zeitgeschichte, um Zuversicht und Mut für die Zukunft zu schöpfen.

Hier können Sie das interessante Buch auch gleich selbst bestellen

Allenfalls auch interessant für Sie

Stifterverband: Zukunftsmission Bildung

Mit der Zukunftsmission Bildung will der Stifterverband ein Bildungssystem für eine Welt im Wandel gestalten, welches schnell mehr Menschen mit den notwendigen Kompetenzen aus- und weiterbildet.

Dazu bringt der Stifterverband relevante Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einer Gemeinschaftsinitiative zusammen und entwickelt gemeinsam mit ihnen Aktivitäten in vier starken Allianzen.

Denn um die großen Herausforderungen im Bildungssystem zu lösen, braucht es wirkungsvolle Umsetzungspartnerschaften – die gegenüber der Politik mit einer Stimme sprechen, gemeinsame Ziele verfolgen und die Rahmenbedingungen so förderlich gestalten, dass langfristige Verbesserungen im Bildungssystemwirksam werden.

Deutschland braucht eine Zukunftsmission Bildung!

Die rund 50 im Vorstand des Stifterverbandes engagierten Unternehmen und Unternehmensverbände haben die Zukunftsmission Bildung gestartet.

Der Stifterverband ruft die Wirtschaft und Stiftungen auf, sich an der Gemeinschaftsinitiative in umsetzungsstarken Allianzen zu beteiligen.

In der Zukunftsmission Bildung will der Stifterverband neue und umsetzungsstarke Allianzen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik schmieden:

  • Wir wollen privates Engagement stärken und Vernetzung ermöglichen: Wir identifizieren Leerstellen, setzen gemeinsam Impulse, sorgen für einen orchestrierten Austausch über Best Practices und definieren erfolgreiche Rahmenbedingungen.​
  • Wir wollen Wirkung erzielen: Wir setzen gemeinsame Ziele, formulieren Roadmaps, identifizieren die für eine Veränderung relevanten Hebel und entwickeln partnerschaftlich dazu passgenaue Initiativen.
  • Wir wollen den Dialog verstärken: Wir bündeln den Diskurs mit der Politik, um Rahmenbedingungen zu verbessern und systemisch in die Breite zu wirken.​ 

Diese Zukunftsmission kann und muss man unterstützen!

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: viel Neues – nicht nur Gutes – im neuen Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden

Auf einen die Fachhochschulen in Österreich grob benachteiligenden schweren redaktionellen Fehler bei der Umsetzung des Hochschullegistikpakets habe ich schon einmal hingewiesen.

Leider wird dieser Fehler – oder ist es Absicht? – im derzeit zur Begutachtung versandten Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden:

Ministerialentwurf

nicht behoben.

Der § 9 FHG bleibt in der grob benachteiligenden Formulierung (vgl. § 56 UG) unverändert. Dabei würde ein Satz – in § 9 (2) FHG eingefügt: „Diese Hochschullehrgänge sind ordentlichen Bachelorstudien und ordentlichen Masterstudien gleichwertig und berechtigen nach Maßgabe der weiteren gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung zu ordentlichen Masterstudien und Doktoratsstudien“ und die entsprechend korrelierende Adaptierung des § 6 im Abs. 4 FHG diese unverständliche Benachteiligung aller außerordentlich Studierender an Österreichs FH’s beenden.

Interessante weitere Details im Ministerialentwurf:

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften:

Es kommt die Möglichkeit Fachhochschulen künftig als Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bezeichnen zu können.

Keine Hochschulreife für außerordentliche Bachelorstudien nötig:

Interessant auch, dass die Zulassungsvoraussetzung „allgemeine Hochschulreife“ oder „allgemeine Universitätsreife“ bei den außerordentlichen Bachelorstudien fallen soll und hier eigene Zugangsvoraussetzungen in den a.o. Bachelorstudien geregelt werden können.

Der Unterschied „Zulassung“ und „Zugang“ wird im Ministerialentwurf im übrigen auch präzisiert und „Qualifikation“ durch „Kompetenz“ ersetzt.

Neue akademische Grade in der Weiterbildung:

Es gibt als neue akademische Grade, die nach erfolgreich abgeschlossenen a.o. Bachelor- und Masterstudien verliehen werden können:

  • Bachelor of Engineering – BEng (CE) – und
  • Master of Engineering – MEng (CE).

Akademische Grade aus Groß Britannien wieder eintragbar:

Spannend finde ich auch, dass die akademischen Grade aus Groß Britannien – diese waren nach dem BREXIT ja nicht mehr in die öffentlichen Urkunden einzutragen – nun doch wieder eingetragen werden können, weil im § 88 UG neu die Eintragbarkeit auf akademische Grade aus „ehemaligen Vertragsparteien des EU-Beitrittsvertrages“ erweitert wird.

Die Meldung ausländischer Studien in Österreich wird verschärft und und und ..

Ich werde mich also gelegentlich hier im Blog zu weiteren geplanten Neuerungen melden.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Lehrlinge sind die Fachkräfte aber auch die Unternehmer von morgen

Der Arbeitskräftemangel schlägt sich auch in der aktuellen Lehrlingsstatistik nieder. Österreichs Unternehmen stellen deutlich mehr Lehrlinge ein, dennoch konnten mit Ende des ersten Quartals viele tausend Lehrstellen nicht besetzt werden. Wir reden daher schon lange nicht mehr von einer Lehrstellenlücke, sondern wir haben einen echten Lehrlingsmangel“ Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich in einer Presseaussendung.

Konkret gab es in Österreich mit Stand Ende März 2023 exakt 31.356 Lehrlinge im ersten Lehrjahr in Österreichs Ausbildungsbetrieben – das ist ein Zuwachs an neuen Lehrverträgen von 5,7 Prozent gegenüber März 2022.

Das Plus der Lehranfänger zieht sich über alle 7 Wirtschaftssparten. Insgesamt (über alle Jahrgänge) werden in Österreich aktuell 95.693 Lehrlinge in Betrieben ausgebildet (+1,4 Prozent). Und trotzdem können momentan 14.060 Lehrstellen rein rechnerisch gar nicht besetzt werden (23.991 beim AMS offen gemeldeten Stellen stehen aktuell nur 9.931 Lehrstellensuchende gegenüber).

Der Vergleich der Daten zeigt, dass sich der österreichweite Lehrstellenüberhang von Jahr zu Jahr verschärft. Angesichts der Prognose von bis zu 363.000 zusätzlichen Arbeitskräften, die bis 2040 am heimischen Arbeitsmarkt benötigt werden, müssen wir jetzt aktiv werden. Denn die Lehrlinge von heute sind die Fachkräfte von morgen, die dazu beitragen, diese Lücke zu schließen“, so Kühnel.

Ich darf dazu ergänzen: die Lehrlinge sind nicht nur die Fachkräfte, sondern auch die Unternehmer und Neugründer von morgen.

Österreichs Gewerbe und Handwerk

  • beschäftigt 30 % der unselbständig Beschäftigten,
  • ist für ¼ der Gesamtwertschöpfung (23,2 %, mehr als 105 Mrd. EUR) und
  • nahezu jede zweite Unternehmensneugründung verantwortlich.

Das Gewerbe und Handwerk

  • stellt mehr als 1/3 der Arbeitgeberunternehmen (36,3 %) Österreichs und
  • bildet 50,8 % aller Lehrlinge aus.

Daher ist der stv. Generalsekretärin darin zuzustimmen, Maßnahmen ins Auge zu fassen, um die Schnittmenge an Personen, für die die Lehre attraktiv ist, zu erhöhen und damit insgesamt die Zahl der Lehrabschlüsse zu steigern.

Eine aktuelle WIFO-Studie geht von einem Trend hin zur AHS- oder BHS-Matura zulasten der Lehrlingsausbildung aus.

Fakt ist, dass im Schnitt rund 40 Prozent aller Jugendlichen nach der Pflichtschule eine Lehrlingsausbildung machen“, so Kühnel. „Vom derzeitigen Standpunkt aus werden in den kommenden Jahren überproportional viele Lehrabsolventen gesucht werden, Stichwort Green Jobs. Umso wichtiger ist es daher, die Berufsinformation besser mit dem bestehenden Schulsystem zu verzahnen.“

Insgesamt werde die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung immer wichtiger – und zwar gleichermaßen über Hochschulen wie über den Weg der Berufsbildung.

Kühnel verweist in diesem Zusammenhang auf den in Österreich noch ausständigen Beschluss zur Höheren Berufsbildung: „Sie ist das Bindeglied von der Berufsbildung zur weiterführenden Höheren Bildung. Wir brauchen dazu einen zeitnahen Beschluss, weil sie das duale System der Berufsbildung bis hin zur Tertiärstufe sicherstellt. Wer heute als Lehrling beginnt, soll über diesen Weg zur Führungskraft mit höchsten formalen Qualifikationen und Abschlüssen aufsteigen können.“

Umso klarer könne dann den jungen Menschen die Botschaft vermittelt werden, dass eine Lehre alle Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen öffnet – dokumentiert mit anerkannten Abschlüssen.

Siehe dazu auch Berufsbildung in Österreich: Abschlüsse zu Anschlüssen machen – den EQR auch für die Bildungsanschlüsse nutzen.

Parallel dazu brauche es zusätzliche Initiativen, um bestehende Potenziale besser zu heben. „Wir brauchen eine bessere Lenkung der Schüler- und Schülerinnenströme. Die Talente und Perspektiven unserer jungen Menschen sind immens wertvoll. Deshalb müssen die schulischen Ausbildungsangebote an den Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen ausgerichtet werden. Wir brauchen auch noch mehr niederschwellige Angebote für Berufs-Umsteigerinnen und -Umsteiger“, so Kühnel.

Dazu recht interessant und gut aufbereitet

Fragen zum Beitrag und zu Möglichkeiten die es jetzt schon gibt, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Mit der Meisterprüfung studieren:

Ingenieur nach einer Meisterprüfung:

Der EQR – Europäische Qualifikationsrahmen:

Bildung ist der Gamechanger:

Mitarbeiterführung:

Have your say on the work of Cedefop, EU-OSHA, Eurofound and ETF!

Cedefop/Angelos Zymaras

The European Commission has launched a public consultation to gather evidence on the performance and wider impact of four decentralised EU agencies: Cedefop, EU-OSHA, Eurofound and ETF, both individually and from a cross-cutting perspective.

The consultation will contribute to the evaluation study carried out on behalf of the European Commission that is currently underway on the effectiveness, efficiency, relevance, coherence and EU added value of these agencies to:

(i) assess how the agencies have performed in relation to their set objectives and mandates; and

(ii) determine whether there is a need to amend the mandate of the agencies.

The public consultation is addressed to beneficiaries and users of the agencies’ services, social partners, researchers, academics, civil society organisations and public authorities at national, regional and local levels.

It is available in all EU official languages here and is open until 25 May 2023.

To take part, you either have to log in or create an account. This is explained on the Commission’s Have your say homepage.

Learn more about the public consultation here.

Science Talk > Wetterextreme das neue Normal? Welche Klimaziele wir (noch) erreichen können

13.06.22 19:00 – 13.06.22 20:30

Wollzeile 27a, 1010 Wien

Podiumsdiskussion mit

Dr.in Elke Ludewig
Leitung Sonnblick Observatorium, ZAMG – Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

Dr. Keywan Riahi
Leitung Energieprogramm des Internationalen Instituts für Systemanalyse (IIASA), Laxenburg

Univ.-Prof. Dr. Michael Wagreich
Institut für Geologie, Universität Wien

Moderation: Bernhard Gaul
Redakteur Politik und Klima, Kurier

Der Science Talk findet vor Ort in der Aula der Wissenschaften, Wollzeile 27a, 1010 Wien statt.

Sie haben auch die Möglichkeit, an der Veranstaltung online teilzunehmen.

Online Raum: http://www.science-talk.at

Um Anmeldung wird gebeten.

Es gelten die aktuell gültigen COVID-19 Bestimmungen!

HINWEIS: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie kann zu Zwecken der Dokumentation auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden.

Zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit behält sich das Ministerium zudem das Recht vor, die Aufzeichnungen über sonstige Kanäle, wie bspw. Social-Media-Plattformen, zu veröffentlichen.

Mit Ihrer Teilnahme willigen Sie dazu ein!

Österreich: das „Zentrum für Risiko- und Krisenmanagement“ (ZRK) ist nun auch Mitglied des deutschen „Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit“ (ZOES)

Wien:

Das ZRKZentrum für Risiko- und Krisenmanagement ist eine Forschungs- und Know-how-Transfer-Plattform.

Gemeinsam mit ExpertInnen aus Wissenschaft, Ausbildung und Forschung werden Erkenntnisse, Trends und Wissen zum gesamten Themenbereich Risiko- & Krisenmanagement auf wissenschaftlicher Basis generiert und der Wirtschaft sowie Institutionen und Organisationen zur Nutzung bereitgestellt.

Mehr dazu: https://www.zfrk.org/

Berlin:

Das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V. (ZOES) ist die Denkwerkstatt zur Gestaltung der zukünftigen Entwicklungen der Öffentlichen Sicherheit in Deutschland.

Das ZOES vernetzt Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit Expertinnen und Experten aus Ministerien und Bundesbehörden, aus der Wissenschaft, Hilfsorganisationen, Verbänden und der Wirtschaft.

Das ZOES fördert den parteiübergreifenden Diskurs über Rollen, über Verantwortung und über Ziele der Gesellschaft, des Staates und der Wirtschaft in der Öffentlichen Sicherheit. Eckwerte sind Rechtsstaatlichkeit und demokratische Verfasstheit.

Das ZOES wird von einem Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern der parlamentarischen Fraktionen, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Forschungsforums Öffentliche Sicherheit begleitet.

Das ZOES organisiert in Räumen des Deutschen Bundestages Fachveranstaltungen mit dem Ziel, Szenarien zu beleuchten, Thesen zu erarbeiten, Leitfragen zu formulieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Schwerpunkte sind Resilienz und Kritische Infrastrukturen (KRITIS) in Kommunen, Kreisen, Ländern sowie beim Bund.

Mehr dazu: https://zoes-bund.de/

Fragen zum Beitrag bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung und im Zentrum für Risiko- und Krisenmanagement, Wien