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Baden-Württemberg: Zweite Phase der beruflichen Weiterbildungskampagne gestartet

Foto:  REINER PFISTERER; Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von links) bei der Textil-Firma Amann & Söhne in Bönnigheim

Zum Start der zweiten Phase der beruflichen Weiterbildungskampagne „The Chänce“ hat sich Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut auf drei Stationen über aktuelle Trends in der Weiterbildung informiert.

Die Digitalisierung und die Transformation, der demografische Wandel und der zunehmende Mangel an qualifizierten Fachkräften machen die berufliche Weiterbildung zu einem Schlüsselfaktor auf dem Weg zur Arbeitswelt von morgen“, sagte Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Im Rahmen ihrer Reise informierte sich die Arbeits- und Wirtschaftsministerin auf drei Stationen über unterschiedliche Ansatzpunkte, wie Betriebe und deren Beschäftige sowie berufliche Bildungsstätten in der Weiterbildung aktiv sind und welche Rolle die Unterstützung durch das Wirtschaftsministerium dabei spielt.

Halt machte Hoffmeister-Kraut bei dem Textilbetrieb Amann in Bönnigheim, dem Elektro-Technologie-Zentrum Stuttgart (etz) und der Firma Metabo in Nürtingen. Dabei fiel der Startschuss zur zweiten Phase der Weiterbildungskampagne „The Chänce“. „Die berufliche Weiterbildung ist die beste Möglichkeit, auf neue Qualifikationsanforderungen in der Wirtschaft zu reagieren. Für viele geht es bei einer Weiterbildung darum, im bestehenden Job am Puls der Zeit zu bleiben, aber auch um den beruflichen Aufstieg, etwa vom Gesellen zum Meister“, so Hoffmeister-Kraut. Hierfür bietet eine vielseitige Weiterbildungslandschaft in Baden-Württemberg passende Angebote. Sie tragen dazu bei, die berufliche Weiterbildung voranzubringen.

Qualifizierungsverbünde zur beruflichen Weiterbildung

Zunächst besuchte Ministerin Hoffmeister-Kraut die Textil-Firma Amann & Söhne in Bönnigheim. Hier stand der Qualifizierungsverbund von Textilbetrieben im Mittelpunkt des Austausches, an dem die Firma Amann aktiv beteiligt ist. Qualifizierungsverbünde sind Netzwerke von Unternehmen, die gemeinsam Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten planen und durchführen. „Wir haben hier heute eine Erfolgsgeschichte zu vermelden. Der Qualifizierungsverbund ‚Next Level Textil‘ besteht auch nach Ablauf des geförderten Projektzeitraums von 2019 bis 2023 fort und hat erfolgreich den Schritt zu einem selbstständigen Netzwerk geschafft. Der Verbund hat es sich zum Ziel gemacht, vielversprechende junge Talente zu den Führungskräften von morgen auszubilden. Gleichzeitig sollen langjährige Mitarbeitende für die Arbeitswelt von morgen zukunftsfest gemacht werden. Beides geht nur mit beruflicher Weiterbildung“, hob Hoffmeister-Kraut hervor.

Weiterbildung in den Bereichen Elektromobilität, Energiewende und Klimaschutz

Als nächstes besuchte die Ministerin das Elektro-Technologie-Zentrum Stuttgart, ein bundesweit anerkanntes Kompetenzzentrum für die Aus- und Weiterbildung in der Elektro- und Informationstechnik. Hier tauschte sich Hoffmeister-Kraut über die Weiterbildung in den Bereichen ElektromobilitätEnergiewende und Klimaschutz aus. Hoffmeister-Kraut sagte: „Innovationen sind der entscheidende Schlüssel zur Lösung aktueller Probleme. Das zeigt sich in diesen Krisenzeiten. Baden-Württemberg genießt einen hervorragenden Ruf als Innovationsstandort und geht gemeinsam mit seinen exzellenten Bildungspartnern hier weiter voran.“ Aktuell setzt das etz das vom Wirtschaftsministerium geförderte Projekt „SmartPower@skills“ für innovative Weiterbildungsansätze in der Bauwirtschaft um. Hier werden innovative Weiterbildungsangebote für Fach- und Führungskräfte im Elektrohandwerk entwickelt. Schwerpunkte liegen dabei auf der Vermittlung moderner Technologien und Verfahren der Energieversorgungssysteme und Gebäudeautomationslösungen. Weiterhin ist das Regionalbüro für berufliche Fortbildung für die Landeshautstadt Stuttgart und den Kreis Böblingen im etz beheimatet, das ebenfalls vom Wirtschaftsministerium gefördert wird. Hoffmeister-Kraut informierte sich, mit welchen Fragen und Anliegen Weiterbildungsinteressierte in die kostenlose und trägerneutrale Erst- und Lotsenberatung kommen.

Verantwortung der Arbeitgeber in der betrieblichen Weiterbildung

Die letzte Station führte die Wirtschaftsministerin nach Nürtingen, zur Firma Metabo, die für die Herstellung von Elektrowerkzeugen und insbesondere Bohrmaschinen steht. Hier tauschte sich Hoffmeister-Kraut über die Weiterbildungsstrategie der Firma aus. Dabei ging es um die Verantwortung der Arbeitgeber und um die Einbindung der Beschäftigten in die betriebliche Weiterbildung des Unternehmens. Zudem dankte die Ministerin einem Mitarbeiter der Firma, der in der zweiten Phase der Informations- und Werbekampagne zur beruflichen Weiterbildung „The Chänce“ als Testimonial und Kampagnenmotiv Gesicht zeigt, für seine Bereitschaft und das Engagement für die betriebliche Weiterbildung. „Mit unserer Weiterbildungskampagne ‚The Chänce‘ und der gemeinsamen Weiterbildungsoffensive ‚WEITER.mit.BILDUNG‘ setzen wir berufliche Weiterbildung in Baden-Württemberg ganz oben auf die Prioritätenliste. Um die Potenziale der Digitalisierung, Automatisierung und Künstlicher Intelligenz zu nutzen, braucht es qualifizierte Fachkräfte. Nur so kann die Transformation der Wirtschaft eine Erfolgsgeschichte werden. Weiterbildung hilft jeder und jedem einzelnen und Weiterbildung hilft den Unternehmen“, so die Ministerin. Mit authentischen Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern werden mit der Kampagne Menschen für eine Weiterbildungsteilnahme sensibilisiert und über die Vorteile informiert.

Betriebliche (akademische) Weiterbildung geht auch in Fernlehre:

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: viel Neues – nicht nur Gutes – im neuen Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden

Auf einen die Fachhochschulen in Österreich grob benachteiligenden schweren redaktionellen Fehler bei der Umsetzung des Hochschullegistikpakets habe ich schon einmal hingewiesen.

Leider wird dieser Fehler – oder ist es Absicht? – im derzeit zur Begutachtung versandten Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden:

Ministerialentwurf

nicht behoben.

Der § 9 FHG bleibt in der grob benachteiligenden Formulierung (vgl. § 56 UG) unverändert. Dabei würde ein Satz – in § 9 (2) FHG eingefügt: „Diese Hochschullehrgänge sind ordentlichen Bachelorstudien und ordentlichen Masterstudien gleichwertig und berechtigen nach Maßgabe der weiteren gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung zu ordentlichen Masterstudien und Doktoratsstudien“ und die entsprechend korrelierende Adaptierung des § 6 im Abs. 4 FHG diese unverständliche Benachteiligung aller außerordentlich Studierender an Österreichs FH’s beenden.

Interessante weitere Details im Ministerialentwurf:

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften:

Es kommt die Möglichkeit Fachhochschulen künftig als Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bezeichnen zu können.

Keine Hochschulreife für außerordentliche Bachelorstudien nötig:

Interessant auch, dass die Zulassungsvoraussetzung „allgemeine Hochschulreife“ oder „allgemeine Universitätsreife“ bei den außerordentlichen Bachelorstudien fallen soll und hier eigene Zugangsvoraussetzungen in den a.o. Bachelorstudien geregelt werden können.

Der Unterschied „Zulassung“ und „Zugang“ wird im Ministerialentwurf im übrigen auch präzisiert und „Qualifikation“ durch „Kompetenz“ ersetzt.

Neue akademische Grade in der Weiterbildung:

Es gibt als neue akademische Grade, die nach erfolgreich abgeschlossenen a.o. Bachelor- und Masterstudien verliehen werden können:

  • Bachelor of Engineering – BEng (CE) – und
  • Master of Engineering – MEng (CE).

Akademische Grade aus Groß Britannien wieder eintragbar:

Spannend finde ich auch, dass die akademischen Grade aus Groß Britannien – diese waren nach dem BREXIT ja nicht mehr in die öffentlichen Urkunden einzutragen – nun doch wieder eingetragen werden können, weil im § 88 UG neu die Eintragbarkeit auf akademische Grade aus „ehemaligen Vertragsparteien des EU-Beitrittsvertrages“ erweitert wird.

Die Meldung ausländischer Studien in Österreich wird verschärft und und und ..

Ich werde mich also gelegentlich hier im Blog zu weiteren geplanten Neuerungen melden.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

AK-Bildungsbonus – gut in der Idee – grob ungerecht in der Umsetzung

Mitglieder der Arbeiterkammer (AK) erhalten durch ihre Interessenvertretung – in Österreich sind alle Arbeitnehmer Pflichtmitglieder[1] der Arbeiterkammer – unter anderem auch Bildungsförderungen.

Eine der AK-Bildungsförderungen ist der AK-Bildungsbonus.

Die neun Bundesländer-AK fördern unter diesem Titel recht unterschiedlich aber in der Regel einen Teil der Kurskosten (mehrheitlich 40 – 50 %) bis zu einer maximalen Grenze von mehrheitlich 100 – 130 EUR pro Jahr.

Damit soll berufliche Weiterbildung gefördert werden – eine an sich lobenswerte Bemühung.

Der große Schönheitsfehler: gefördert werden nur ausgewählte Kurse an BFI, WIFI und an den Volkshochschulen – also bleiben die sozialpartnerschaftlichen Bildungseinrichtungen unter sich und werden mit dem Geld der Arbeitnehmer[2] nur Kurse gefördert, die vom BFI (der Bildungseinrichtung der AK) und WIFI (das Wirtschaftsförderungsinstitut ist die Bildungseinrichtung der Wirtschaftskammer) angeboten werden.

Zur Information: in Österreich gibt es etwa 2.000 Bildungsanbieter, viele davon in der Erwachsenenbildung und mit einem reichhaltigen Angebot an beruflicher Weiterbildung.

Resümee: den Bildungsbonus zahlen alle Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen – Nutzer sind wieder einmal nur die AK selbst und das politische Pendant – das WIFI.

Für mich besonders krass, ich bin natürlich Pflichtmitglied der Arbeiterkammer – so wie meine KollegInnen in unserer Bildungseinrichtung auch – und stehe im Wettbewerb mit BFI und WIFI – zahle also mit einem Teil meines monatlichen Einkommens meinem Mitbewerb einen Teil seiner Kurskosten bzw. einen Teil der Kurskosten von TeilnehmerInnen die aus diesem Grund das BFI und das WIFI und nicht unser Kursangebot wählen.

Ist das gerecht?

Rückfragen:

Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

http://stieger.online

 

[1] Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 – AKG)

[2] Die Arbeiterkammerumlage ist vom Versicherten allein zu tragen. Sie beträgt 0,50 % der allgemeinen Beitragsgrundlage (das ist das monatliche Bruttoentgelt) bis zur Höchstbeitragsgrundlage.