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Baden-Württemberg fördert Integration von Zugewanderten in Ausbildung

Das Land verlängert das Kümmerer-Programm „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ für die Jahre 2025 und 2026. Dafür stehen weitere rund vier Millionen Euro zur Verfügung.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus verlängert das Kümmerer-Programm „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ für die Jahre 2025 und 2026. Gefördert werden 43,5 Kümmerer-Vollzeitstellen bei 23 Kammern, Bildungsträgern und Landkreisen mit weiteren rund vier Millionen Euro.

Kümmerer-Programm für 2025 und 2026 verlängert

Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte am 5. Dezember 2024: „Unser Kümmerer-Programm trägt maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses und zur Integration junger zugewanderter Menschen in die Gesellschaft bei. Das Programm ist ausschlaggebend dafür, dass die Vermittlung in Ausbildung der seit 2015 zu uns gekommenen Geflüchteten und Zugewanderten in Baden-Württemberg so gut gelungen ist. Jetzt sichern wir die etablierten Unterstützungsstrukturen und Netzwerke. Damit ermöglichen wir, dass auch künftig zugewanderte Menschen auf dem Weg in eine Berufsausbildung sehr gut unterstützt werden.“

Die Ministerin kündigte an, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus das Kümmerer-Programm („Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“) für die Jahre 2025 und 2026 verlängert. Gefördert werden 43,5 Kümmerer-Vollzeitstellen bei 23 Kammern, Bildungsträgern und Landkreisen mit weiteren rund vier Millionen Euro. „Dass sich in der neuen Förderperiode mit der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg und dem Firmenausbildungsverbund e. V. Main-Tauber zwei neue Träger am Programm beteiligen, zeigt den anhaltenden Bedarf an solchen Unterstützungsleistungen“, so die Ministerin.

Flächendeckende Förderung seit 2016

Mit dem Kümmerer-Programm fördert das Wirtschaftsministerium seit 2016 flächendeckend im Land sogenannte regionale Kümmerinnen und Kümmerer. Deren Aufgabe ist es, geeignete junge Menschen passgenau in Praktikum, Einstiegsqualifizierung und Ausbildung zu vermitteln. Dafür bieten die Kümmerinnen und Kümmerer ein umfassendes Unterstützungsangebot. Sie helfen den Zugewanderten bei der Berufswahlentscheidung, unterstützen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Gleichzeitig sind sie Ansprechpersonen für die Betriebe und beraten diese beispielsweise zu Unterstützungsangeboten während der Ausbildung.

Für die berufliche Ausbildung hat die Zuwanderung aus Drittstaaten mit dem ab dem 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz an Relevanz zugenommen. Aufgrund der Zunahme von Projekten zur Anwerbung junger Menschen aus dem Ausland, wie etwa Indien, ist davon auszugehen, dass mehr an einer Ausbildung interessierte Menschen aus dem Ausland nach Baden-Württemberg kommen werden.

Geförderte Kümmerer-Projektstellen 2025 und 2026

In der anwachsenden Zahl an Projekten zur Anwerbung junger Menschen aus dem Ausland, wie etwa Indien, kann ein Projekt-begleitendes Fernstudium der Allensbach Hochschule, welches bereits im Entsenderland aufgenommen werden kann, qualitätssichernd und kompetenzbezogen hilfreiche Unterstützung leisten.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Baden-Württemberg: Weiterbildung, Spitzenforschung und Ausgründungen stärken

Foto © picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Mit einer Novelle des Landeshochschulgesetzes will die Landesregierung Bildung und Weiterbildung, Spitzenforschung sowie Ausgründungen an Hochschulen stärken. Es geht darum, mehr Flexibilität zu erreichen und dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.

Mit einer ganzen Reihe von Neuerungen und Änderungen möchte das Wissenschaftsministerium das Landeshochschulgesetz (LHG) an aktuellen Bedürfnissen neu ausrichten und legt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Die Stärkung sowohl von Bildung und Weiterbildung als auch von Transfer, Spitzenforschung und Ausgründungen steht dabei im Mittelpunkt, wie Wissenschaftsministerin Petra Olschowski am Donnerstag, 23. Mai 2024, in Stuttgart zum Start der Anhörung von Hochschulen und Verbänden mitteilte. So sollen beispielsweise im Lehramt der Duale Master als Modellversuch eingeführt, Weiterbildung als explizite Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen aufgenommen, der Zugang zu Hochschulen flexibilisiert, die Start-up-Szene an Hochschulen gestärkt und Spitzenberufungen erleichtert werden.

Investitionen in die Zukunft

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Mit den Änderungen im Landeshochschulgesetz wollen wir mehr Flexibilität erreichen. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen zu stärken, schaffen wir neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichen Bildungs­bio­grafien bei uns ihren Weg finden. Professorinnen und Professoren sollen mehr Flexibilität und Freiheit bekommen, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren. Außerdem wollen wir, dass unsere Pädagogischen Hochschulen ihre Expertise beispielsweise beim Thema Weiterbildung für Lehrkräfte künftig stärker einbringen können. Auch das gehört zum Thema Fachkräftemangel, den wir mit der Novelle angehen. Um den enormen akademischen Fachkräftebedarf zu decken, müssen wir alle Potenziale ausschöpfen. Investitionen in die klügsten Köpfe, in Transfer und in Ausgründungen an Hochschulen sind Investitionen in die Zukunft.“

Auch Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit sollen künftig einfacher umzusetzen sein: „Die Kooperation unserer Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird immer relevanter. Gerade im Zusammenwirken ergeben sich wertvolle Synergien und wissenschaftliche Durchbrüche – wie wir bei unseren fünf Innovationscampusmodellen bereits heute erleben. Wir wollen künftig noch mehr solcher Kooperationen den Weg ebnen“, sagte Wissenschaftsministerin Olschowski.

Wesentliche Änderungen im Überblick

Lehramt

Der Modellversuch „Dualer lehramtsbezogener Master“ eröffnet Absolventinnen und Absolventen von Fachbachelorstudiengängen, etwa in Physik oder Mathematik, einen neuen Zugang fürs Lehramtsstudium – mit einer verkürzten Ausbildungsdauer, umfangreichen Praxisphasen bereits im Studium und einer Vergütung ab dem ersten Semester. Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sehen zudem Befreiungen bei den Zweitstudiengebühren für das Lehramt vor, womit das Lehramtsstudium weiter an Attraktivität gewinnen soll.

Fachkräfte und Weiterbildung

Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sollen explizit um die Weiterbildung erweitert werden. Lehrende können Nebeneinkünfte durch Weiterbildungsangebote erzielen, wodurch die Attraktivität, diese Angebote auszubauen, erhöht werden soll. Damit stärkt das Wissenschaftsministerium auch die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung.

Besserer Zugang zu Hochschulen

Die Hochschulen sollen künftig durch eine individuelle Zugangsprüfung oder ein Probestudium einen weiteren Weg ins Studium in Baden-Württemberg eröffnen können. Damit könnten ausländische Studieninteressierte oder beruflich Qualifizierte, die noch nicht über die kompletten Voraussetzungen verfügen, direkt ein Studium aufnehmen oder auf ein bestimmtes Studium vorbereitet werden.

Transfer und Ausgründung – Stärkung von Start-ups und Transfer von Innovationen in die Praxis

Hochschulen, Lehrende und Studierende sind Innovationsträger in der Gesellschaft. In den Laboren und Seminaren entstehen aus dem Zusammenwirken von Forschung und Lehre, von Lehrenden und Lernenden immer wieder innovative Ideen, die in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden können. Studierende sollen daher sensibilisiert werden, um die Chance der Selbständigkeit als berufliche Perspektive wahrzunehmen.

Lehrende sollen künftig zur Unterstützung von Ausgründungen Freisemester nehmen können – ein weiterer Beitrag zur Stärkung der Start-up- und Spin-off-Szene an den Hochschulen.

Spitzenberufungen und gemeinsame Berufungen

Eine neue Regelung soll es den Hochschulen ermöglichen, in besonderen Fällen Personen kurzfristig – innerhalb weniger Wochen – zu berufen. Die Exzellenz muss gutachterlich nachgewiesen sein. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe vor allem in den Exzellenzthemen zu stärken.

Bei Gemeinsamen Berufungen ist zukünftig das „Thüringer Modell“ auch in Baden-Württemberg möglich: Der oder die Berufene kann ausschließlich an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung eingestellt werden und zugleich an einer Hochschule Aufgaben eines Professors oder einer Professorin wahrnehmen. Mit der Einführung dieses Modells verspricht sich das Ministerium noch mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Beteiligungsportal: Änderung des Landeshochschulgesetzes

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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