Archiv der Kategorie: Politik

Österreich: die Initiative „Höhere Berufliche Bildung“ als Lückenschluss zwischen dem Lehrabschluss und dem Bachelor Professional ist zu begrüßen und sollte für die Schaffung eintragungsfähiger Titel Befähigte/r nach einer Befähigungsprüfung und die Qualifikationsbezeichnung „Ökonom/in“ für BHS-Absolventen/-Innen genutzt werden

Die Wirtschaftskammer Österreichs arbeitet intensiv an einer Aufwertung der „Lehre“ und nützt die im Rahmen eines Vortrages an den Ministerrat vom 22. Februar 2022 durch Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck und Bundesminister Prof. Dr. Martin Polaschek gestartete Initiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die höhere Berufsbildung.

Folgende Umsetzungsschritte sollen im Jahr 2022 erfolgen:

  • Start eines Prozesses mit relevanten Stakeholdern und Bildungsexperten und – expertinnen zur Ausarbeitung eines konkreten Vorschlags für eine gesetzliche Grundlage und für die Rahmenbedingungen einer berufspraktischen höheren beruflichen Bildung und Weiterbildung im postsekundären, nicht hochschulischen Bildungssegment unter Federführung des BMDW im Einvernehmen mit dem BMBWF. Dazu zählt insbesondere die Entwicklung von Kriterien für unter die „Höhere Berufliche Bildung“ fallende Qualifikationen sowie der Abschlussbezeichnungen.
  • Entwicklung und Implementierung eines den Anforderungen einer berufs- und anwendungsbezogenen Bildung adäquaten Qualitätssicherungssystems im Einvernehmen zwischen BMDW und BMBWF, welches die Qualität von Qualifikationen und dahingehenden Angeboten vor der Zuordnung in den NQR sichert. Insofern sind weder eine Änderung des NQR-Gesetzes noch eine Änderung des Zuordnungsprozesses von Qualifikationen in den NQR vorgesehen.
  • Entwicklung und Implementierung eines dahingehenden Gremiums zur Qualitätssicherung der Höheren Beruflichen Bildung im Zuständigkeitsbereich des BMDW, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus den verschiedenen Bereichen der beruflichen Bildung unter Einbeziehung der hochschulischen Bildungslandschaft.
  • Etablierung der Höheren Beruflichen Bildung und Weiterbildung für höhere, auf der Sekundarstufe II (z.B. Lehrabschluss) aufbauende und daran anschließende berufsbezogenen formale Qualifizierungsgebote ab der NQR Stufe 5 aufwärts.
  • Erarbeitung einer Regierungsvorlage für ein entsprechendes Gesetz mit Vollziehung durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unter umfassender und struktureller Einbeziehung des Bundesministers für Wissenschaft, Bildung und Forschung sowohl in den Prozess als auch in der Umsetzung und darüber hinaus unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder der Berufs- und Arbeitswelt sowie Bildungsexperten und -expertinnen in den Prozess.
  • Die dargestellten Maßnahmen sollen dazu beitragen, dem Fachkräfte- und Qualifikationsbedarf anforderungsgerecht zu begegnen. Für die wirkungsorientierte Umsetzung ist eine begleitende externe Evaluierung im Prozess zur höheren beruflichen Bildung und Weiterbildung vorgesehen.

 Die WKO sieht darin folgende Vorteile:

  • Mit der Höheren Beruflichen Bildung wird in Österreich ein eigenständiger berufspraktischer Bildungsweg geschaffen, der nahtlos an die Lehre anschließt und parallel bzw. gleichwertig zum schulisch-akademischen Bildungsweg verläuft. Ein immens wichtiger Schritt zur Aufwertung des dualen Systems
  • Die berufsbegleitend-praktische Karriereleiter wird künftig zusätzliche ,Sprossen‘ erhalten, auf denen Bildungswillige höher klettern können“. Denn es wird eine Lücke geschlossen, die derzeit zwischen der Lehrabschlussprüfung (auf Stufe 4 des Nationalen Qualifikationsrahmens NQR) und der Meisterprüfung (auf NQR-Stufe 6) bzw. der Befähigungsprüfung klafft. Junge Menschen haben im Betrieb künftig dieselben Entwicklungschancen, wie auf der Schulbank oder an der Universität.
  • Mit der NQR-Stufe 5 werden formale Abschlüsse mit einem Titel möglich sein, die gleichwertig mit einem HTL-Abschluss eingestuft und voraussichtlich höher zu bewerten sein werden als eine AHS-Matura. Diese Qualifikationen sind angesichts des großen Fachkräftebedarfs äußerst gefragt, die Absolventen werden sich ihre Jobs aussuchen können.
  • Diese NQR5-Qualifikationen umfassen besonders viele „Green Job“-Qualifikationen. Das eröffnet besonders viele Zukunftsperspektiven, denn diese Berufsbilder werden notwendig sein, damit unsere ambitionierten Klimaschutzziele umgesetzt werden können. Konkrete Beispiele:
    • für Rauchfangkehrer die Qualifikation im Bereich Energieberatung,
    • bei Elektrotechnikern die Spezialisierung auf „Green Technology“ oder
    • die Fortbildung von Kfz-Technikern zur Hochvolt-Fachkraft.
    • Im Gewerbe und Handwerk beinhalten NQR5-Qualifikationen stets auch vertiefende Kompetenzen im Bereich Planung und Kalkulation.
  • Positiv für die WKO auch, dass die berufliche Höherbildung nicht nur berufsbegleitend möglich, sondern sogar zwingend vorgesehen ist. Wie im dualen Bereich üblich, erfolgt der Erwerb der Qualifikationen nämlich im Betrieb und in einer Bildungsstätte. Für das Gewerbe und Handwerk als größten Lehrlingsausbilder des Landes ist die nunmehr fixierte höhere Berufsbildung ein richtiger Quantensprung: Denn das ermöglicht jungen Menschen eine praxisnahe Höherqualifizierung in einem Betrieb und eröffnet ihnen dieselben Karriere- und Entwicklungschancen wie auf der Schulbank oder an der Universität

Auch die Industrie begrüßt diesen „Startschuss“ der beiden Ministerien.

Mit der „Höheren Beruflichen Bildung“ (HBB) wird der Anschluss an die Lehre geschaffen und die Verbindung zu den neu geschaffenen Bachelor- und Masterstudien in der Weiterbildung hergestellt:

Lehrabschluss                                     NQR-Niveau IV

HBB                                                    NQR-Niveau V

Bachelor Professional                        NQR-Niveau VI

Meister- und Befähigungsprüfung  NQR-Niveau VI

Master Professional                           NQR-Niveau VII

Damit wird eine in Deutschland bereits im Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeführte „Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung“ auch in Österreich geschaffen.

Diese Fortbildungsstufen – geregelt im § 53[1] – sind

  • als erste Fortbildungsstufe der „Geprüfte Berufsspezialist“ und die „Geprüfte Berufsspezialistin“ (NQR Niveaustufe V)
  • als zweite Fortbildungsstufe der „Bachelor Professional“ (NQR Niveau VI) und
  • als dritte Fortbildungsstufe der „Master Professional“ (NQR Niveau VII)

Ganz neu erfinden müssen wir in Österreich also das Rad nicht mehr.

Was aber bei dieser Initiative mitbedacht werden sollte.

  1. Die Schaffung einer eintragungsfähigen AbschlussbezeichnungBefähigte“ und „Befähigter“ für die Absolventen und Absolventinnen einer Befähigungsprüfung, ähnlich der eintragungsfähigen Bezeichnung „Meister“ und „Meisterin“ (Eintragung in amtlichen Urkunden wie z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) für Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Diese sind seit August 2020 berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk als „Meisterin“ (Mst) oder „Meister“ (Mst.in) zu bezeichnen. Seit 21. August 2020 dürfen diese Personen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen und eben eintragen lassen.

Die nun gestartete Initiative der Bundesregierung ist jedenfalls zu begrüßen und zu nützen.

Fragen zu diesem Beitrag und auch sonst bitte an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet 

Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01. 10. 2021


[1] § 53 Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung

(1) Als Grundlage für eine einheitliche höherqualifizierende Berufsbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder mit dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnungen).

(2) Die Fortbildungsordnungen haben festzulegen:

1. die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,

2. die Fortbildungsstufe,

3. das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,

4. die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung und

5. das Prüfungsverfahren.

(3) Abweichend von Absatz 1 werden Fortbildungsordnungen

1. in den Berufen der Landwirtschaft, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen und

2. in Berufen der Hauswirtschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen.

§ 53a Fortbildungsstufen

(1) Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind

1. als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,

2. als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und

3. als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.

(2) Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.

§ 53b Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin

(1) Den Fortbildungsabschluss des Geprüften Berufsspezialisten oder der Geprüften Berufsspezialistin erlangt, wer eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.

(2) In der Fortbildungsprüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling

1. die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die er in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und

2. die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat.

Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 400 Stunden betragen.

(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorzusehen.

(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der ersten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Geprüfter Berufsspezialist für“ oder „Geprüfte Berufsspezialistin für“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Diese Abschlussbezeichnung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer

1. die Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder

2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.

§ 53c Bachelor Professional

(1) Den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erlangt, wer eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich besteht.

(2) In der Fortbildungsprüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 1 200 Stunden betragen.

(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang vorzusehen:

1. der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder

2. ein Abschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe.

(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Bachelor Professional in“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Die Abschlussbezeichnung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer

1. die Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder

2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.

§ 53d Master Professional

(1) Den Fortbildungsabschluss Master Professional erlangt, wer die Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.

(2) In der Fortbildungsprüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling

1. die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die er in der Regel mit der Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung der zweiten Fortbildungsstufe erworben hat, vertieft hat und

2. neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind für die verantwortliche Führung von Organisationen oder zur Bearbeitung von neuen, komplexen Aufgaben- und Problemstellungen wie der Entwicklung von Verfahren und Produkten.

Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 1 600 Stunden betragen.

(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang ein Abschluss auf der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe vorzusehen.

(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der dritten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Master Professional in“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Die Abschlussbezeichnung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer

1. die Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder

2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.

Innovationspolitik für globale Herausforderungen. Wie orchestrieren wir die Transformation?

Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit.

Um die Transformation erfolgreich zu gestalten und gleichzeitig die wirtschaftliche Stärke Deutschlands aufrecht zu erhalten, bedarf es einer umfassenden Orchestrierung von Sichtweisen, Maßnahmen und Akteuren und einer starken Wissenschaft und Forschung.

Darüber diskutieren hochrangigen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beim

Forschungsgipfel am 4. Mai 2022

zum Thema

„Innovationspolitik für globale Herausforderungen. Wie orchestrieren wir die Transformation?“

live in Berlin und online im Livestream.

Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Website des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e.V.

Bei Fragen gerne für Sie da: forschungsgipfel@stifterverband.de

Fragen zu diesem Beitrag und auch sonst bitte an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet 

Österreich: es braucht dringend die Reform des Pflegegeldsystems

Schon im Juli 2021 hatten die für die Pflege in Österreich maßgebenden Organisationen

einen offenen Brief an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zur dringend notwendigen Pflegereform gerichtet.

Michael Landau, Präsident der Caritas Österreich, weist dazu auf die dringendsten Herausforderungen in der Pflege hin: „Bis 2030 braucht es zusätzlich mindestens 75.000 Mitarbeiter*innen, die Pandemie hat die ohnehin herausfordernde Situation der pflegenden Angehörigen zusätzlich verschärft und das Pflegegeldsystem entspricht aus mehreren Gründen nicht dem, was es tatsächlich braucht.“

Doch auch das Pflegegeld muss reformiert werden.

Ein von der Caritas beim Pflegerecht- und Pflegegeld-Experten Prof. Dr. Martin Greifeneder (Richter des LG Wels) in Auftrag gegebenes Gutachten ortet Schwächen im geltenden Pflegegeld-Regime:

  • bei der Pflegegeldeinstufung wird zu wenig Rücksicht auf kognitive Defizite – wie beispielsweise Demenz – genommen. Der Erschwerniszuschlag, der für Menschen mit einer schweren kognitiven oder psychischen Erkrankung angerechnet wird, bildet meist nicht den tatsächlichen Mehraufwand ab, der beispielsweise durch eine demenzielle Erkrankung besteht.
  • Es wird bei der Einstufung das Hauptaugenmerk auf jene Fähigkeiten und Ressourcen gelegt, die nicht mehr vorhanden sind. Hingegen spielen Fähigkeiten, die durch eine aktivierende Pflege erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden, keine Rolle.
  • Auch aktivierende, wiederherstellende Pflege-Tätigkeiten sollten beim Pflegegeld berücksichtigt und entsprechend gefördert werden.

Die notwendigen Reformen aus Sicht der Caritas:

  1. Weg von einer pauschalen, defizitorientierten Bedarfseinschätzung, hin zu einer individuellen, multiprofessionellen.
  2. Der Erschwerniszuschlag muss von derzeit 25 Stunden auf 45 pro Monat erhöht werden, um insbesondere demenzielle Erkrankungen besser zu berücksichtigen.
  3. Es braucht eine Verbesserung der Gutachtensqualität inklusive einer guten Einbeziehung der Pflegenden und Angehörigen und einer umfassenden Ausbildung für Gutachter*innen.
  4. Pflegetätigkeiten, die das Ziel verfolgen, die Fähigkeiten von Menschen zu erhalten oder wiederherzustellen, müssen beim Pflegegeld Berücksichtigung finden.

Das Gutachten zum Download (1 MB)

Österreich: Offener Brief zur Pflegereform

Ende Juli 2021 sandten die für die Pflege in Österreich maßgebenden Organisationen

einen offenen Brief an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zur dringend notwendigen Pflegereform

Lesen Sie hier den gesamten Brief

Österreich: das neue ÖVP-Regierungsteam wird maßgeblich durch die Landeshauptleute bestimmt und deutlich von der ÖVP NÖ geprägt

Prof. Heinz Faßmann musste als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung gehen, nicht weil er als Minister versagt hatte, sondern weil er ohne Hausmacht (Bundesland oder Teilorganisation) war und die steirische ÖVP einen Ministerposten für sich reklamierte.

Der politischen Logik folgend wollen sich alle Landesparteien in der Bundesregierung wiederfinden und so kamen etwa 15,5 % der bei der Nationalratswahl gültig für die ÖVP abgegebenen Stimmen (278.228 von 1,789.417) aus der Steiermark (Anteil der steirischen unter den österreichischen Wahlberechtigten 15,1 %).

Den größten Machtfaktor in der ÖVP stellt allerdings unbestreitbar die ÖVP Niederösterreich dar.

20 % der Wahlberechtigten leben hier und jede vierte (!!!) ÖVP-Stimme (24,3 %) bei den NR-Wahlen 2019 kam aus Niederösterreich.

Die niederösterreichische Landeshauptfrau erzielte bei den Landtagswahlen 2018 49,6 % und regiert mit absoluter Mehrheit im flächenmäßig größten Bundesland Österreichs.

17,4 % der auf die ÖVP bei der NRW 2019 entfallenen Stimmen kamen aus Oberösterreich, was in etwa dem Anteil der Stimmberechtigten (17,2 %) entspricht.

Bei der Landtagswahl 2021 kam die ÖVP in Oberösterreich auf 37,6 %.

Daher war – die Familienministerin wird der ÖVP OÖ zugerechnet – bei der Regierungsumbildung auch nicht mehr zu holen als ein Staatssekretariat.

Die ÖVP aus Vorarlberg ist nun auf Ministerebene vertreten (Finanzminister Magnus Brunner), ein Vorschuss auf die Zukunft, denn bei 4,3 % der Wahlberechtigten lieferten die Vorarlberger nur 3,8 zum Bundesergebnis 2019 ab.

3,6 % der Wahlberechtigten leben im Burgenland, 6,9 % in Kärnten, 20,1 % in Niederösterreich, 17,2 % in Oberösterreich, 6,2 % in Salzburg, 15,1 % in der Steiermark, 8,5 % in Tirol, 4,3 % in Vorarlberg und 18 % in Wien.

Der Anteil an den ÖVP-Stimmen bei der NRW 2019:

Burgenland 4 % (über dem Anteil der Wahlberechtigten)

Kärnten 6 % (unter dem Anteil der Wahlberechtigten)

Niederösterreich 24,3 % (sehr deutlich über dem Anteil der Wahlberechtigten)

Oberösterreich 17,4 % (knapp über dem Anteil der Wahlberechtigten)

Salzburg 7,7 % (sehr deutlich über dem Anteil der Wahlberechtigten)

Steiermark 15,5 % (knapp über dem Anteil der Wahlberechtigten)

Tirol 9,9 % (sehr deutlich über dem Anteil der Wahlberechtigten)

Vorarlberg 3,8 % (unter dem Anteil der Wahlberechtigten)

Wien 11,3 % (sehr deutlich unter dem Anteil der Wahlberechtigten)

Die Bedeutung der Westachse?

Die Bundesländer Tirol, Vorarlberg und Salzburg bilden in der ÖVP die sogenannte Westachse.

In diesen drei Bundesländern leben zusammengezählt ziemlich genau 19 % der Wahlberechtigten und wurden anlässlich der Nationalratswahl hier 21,4 % der ÖVP-Stimmen erzielt.

Obgleich rund 10 % der für die ÖVP bei der NRW 2019 abgegebenen Stimmen aus Tirol kamen (hier leben 8,5 % der Wahlberechtigten) und die Landes-ÖVP daher durchaus selbstbewusst aufzutreten vermag, ist die ÖVP Niederösterreich in der Bundespartei wohl gewichtiger zu hören, also die gesamte Westachse.

24,3 % – also jede vierte Stimme – des gesamten ÖVP-Stimmergebnisses bei der NRW 2019 kamen allein aus Niederösterreich.

Daher sieht die neue Bundesregierung auf Seite der ÖVP auch so aus, wie sie aussieht:

In neuen Funktionen:

  • Bundeskanzler Karl Nehammer, ist zwar ein Wiener Politiker (Obmann des Wiener ÖAAB), wurde aber in der niederösterreichischen ÖVP sozialisiert
  • Innenminister Gerhard Karner (Niederösterreich)
  • Finanzminister Magnus Brunner (Vorarlberg)
  • Bildungsminister Martin Polaschek (Steiermark)   
  • Staatssekretärin Claudia Plakolm (Oberösterreich)

Im Amt bleiben:

  • Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (Salzburg),
  • Familienministerin Susanne Raab (Oberösterreich)
  • Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (Niederösterreich)
  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (Tirol)
  • Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (Kärnten)
  • Arbeitsminister Martin Kocher .

Die Wiener ÖVP liefert mit 11,3 % der ÖVP-Stimmen bei der NRW 2019 nicht viel mehr ab als die Tiroler ÖVP (9,9 %) obwohl 18 % der Wahlberechtigten in Wien leben und nur 8,5 % in Tirol.

Bei der SPÖ ist es naturgemäß umgekehrt.

Bei den 2019 anlässlich der NRW für die SPÖ abgegebenen Stimmen kamen 22 % aus Wien (allerdings auch 20 % aus NÖ und 18 % aus OÖ).

Bemerkenswert sind in der SPÖ die Stimmen aus dem Burgenland.

Das kleinste Bundesland (nur 3,6 % der Wahlberechtigten Österreichs leben hier), lieferte mit knapp 55.000 Stimmen jede 20ste SPÖ-Stimme für das Bundesergebnis (5,4 % !) ab und ließ damit die Bundesländer Tirol, Salzburg und Vorarlberg hinter sich.

Aber das ist eine andere Geschichte.

Dieser Beitrag enthält Produktplatzierungen?

Nein, aber meinen politischen Hintergrund muss ich wohl offenlegen.

Ich bin seit 1975 Mitglied der ÖVP in Oberösterreich (damals Eintritt in die Junge ÖVP), jetzt ÖAAB (auch schon mehr als 35 Jahre)

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Was ist Politik?

Polit-Wiki im StadtTV Wels

Wahlanalyse Gemeinderatswahl 2021 in Wels:

Science Talk – Was hält die Gesellschaft zusammen?

Science Talk am 22. November 2021, 19:00 Uhr

Podiumsdiskussion mit

  • Univ.-Prof. Dr. Tobias Greitemeyer, Sozialpsychologe, Universität Innsbruck
  • Dr.in Judith Kohlenberger, Kulturwissenschaftlerin, WU
  • Assoz.-Prof.in MMag.a Dr.in Regina Polak, MAS, Theologin, Universität Wien
  • Prof.in Dr.in Shalini Randeria, Präsidentin und Rektorin Central European University (CEU)

Moderation: Dr. Christian Zillner, Falter/Heureka

Anmeldung:

zu dieser spannenden Veranstaltung – auf die ich mich freue – ist eine Anmeldung schon möglich.

„Ein garstig Lied! Pfui“ Ein politisch Lied!“ Fünf kurze Filmbeiträge zu den Wahlen in Oberösterreich auf Stadt TV Wels

Am 26. September 2021 wird in Deutschland, der steirischen Landeshauptstadt Graz und im Bundesland Oberösterreich gewählt.

Am 26. September 2021 finden in Oberösterreich neben der Landtagswahl auch Gemeinderatswahlen sowie Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen statt. Rund eine Million Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind bei diesen Wahlen, die alle sechs Jahre stattfinden, wahlberechtigt.


Stadt TV Wels hat dazu fünf kurze Beiträge auf Youtube gestellt:

„Ein garstig Lied! Pfui! ein politisch Lied! Ein leidig Lied“! Johann Wolfgang von Goethe (Faust) – „Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze (Politik) gemacht werden, desto besser schlafen sie!“ (Otto von Bismarck):

Sechs Ebenen der Gewaltenteilung – der Landtag als Parlament eines Bundeslandes ….

Soll man taktisch wählen?

Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht – auch der EU-Bürger mit Hauptwohnsitz ….

Wie wähle ich richtig – drei Stimmzettel: Landtag, Gemeinderat, Direktwahl Bürgermeister/in:

Anmerkungen, Kritik und Diskussionsbeiträge zu diesen Beiträgen bitte einfach per Mail an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Österreich: Zukunftsfähige Struktur für das Verteidigungsministerium

Wien, 16. Juni 2021  – Dienstag den 15. Juni 2021, hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die Änderung der Struktur der Zentralstelle des Verteidigungsministeriums angeordnet.

„Nach unzähligen Gesprächen mit den Soldatinnen und Soldaten und basierend auf dem Regierungsprogramm, habe ich den Generalstabschef und meinen Generalsekretär damit beauftragt, eine zukunftsfähige Struktur für das Verteidigungsministerium zu schaffen. Dabei habe ich folgende vier Punkte als Eckpfeiler der Ausarbeitungen definiert.

Erstens: Die Truppe bleibt unberührt und jede und jeder behält seine Anstellung.

Zweitens: Das Bundesheer muss seine Führungsgrundsätze wieder leben können – zum Beispiel die Einheit der Führung – und Doppelgleisigkeiten müssen beseitigt werden.

Drittens: Grundlage jeder Überlegung soll der Grundsatz: ‚Weniger Verwaltung, mehr Truppe‘ sein.

Viertens: Ziel ist es, die Zentralstelle des Verteidigungsministeriums soll von einer trägen Verwaltungsorganisation zu einer schnellen, agilen Service- und Führungsorganisation weiterentwickelt werden. Ich danke allen, die in den vergangenen Monaten so intensiv an diesem Projekt gearbeitet haben!“

Konkret sehen die Änderungen der Struktur wie folgt aus:

Aus fünf Sektionen (inkl. Ebene Generalstab) werden drei Generaldirektionen:

  • Präsidialdirektion,
  • Generaldirektion für Verteidigungspolitik und
  • Generaldirektion für Landesverteidigung.

Die Kernkompetenz „Militärische Landesverteidigung“ wird in der Zentralstelle durch den Chef des Generalstabes repräsentiert, der gleichzeitig als Kommandant der Generaldirektion für Landesverteidigung fungiert.

Künftig wird der Generalstabschef, als Teil der Zentralstelle und des Bundesheeres, die Bereiche Einsatz, Luftstreitkräfte, Ausbildung, Logistik Beschaffung, IKT und Cyber, Infrastruktur, Militärisches Gesundheitswesen und Fähigkeiten- und Grundsatzplanung führen.

Durch den Generaldirektor für Verteidigungspolitik werden die Bereiche Recht, Verteidigungspolitik und internationale Beziehungen sowie die Kommunikation geführt.

Die Präsidialdirektion führt die Bereiche Personal und administrative Angelegenheiten.

„Die Truppe wurde in den vergangenen Jahren alle drei bis fünf Jahre neu strukturiert, wobei die Reformen nie zu Ende gebracht wurden. Das schadet jeder Organisation, jedem Unternehmen und auch dem Bundesheer. Jedoch wurde die Wurzel des Problems, die Kopflastigkeit, nie ernsthaft angegriffen. Mit dieser Weiterentwicklung der Zentralstelle und der oberen militärischen Führung wird dies nun geändert. Es handelt sich somit erstmals um eine Reform für die Truppe und nicht der Truppe“, so die Verteidigungsministerin.

Generalstabschef Robert Brieger: „Die bevorstehende Organisationsanpassung des BMLV bringt eine deutliche Verschlankung der Zentralstelle unter gleichzeitiger Zusammenfassung der für die Führung des Bundesheeres wesentlichen Aufgabenträger unter dem Chef des Generalstabes. Dies ermöglicht eine Dynamisierung des Führungsverfahrens, erfordert allerdings von den Aufgabenträgern ein Höchstmaß an Kooperation und eigenverantwortlichem Handeln im Sinne der übergeordneten Absicht.“

Generalleutnant Franz Reißner, Kommandant der Streitkräfte: „Trotz einschneidender Veränderungen werden militärische Prinzipien beibehalten, die insbesondere für die Erfüllung militärischen Aufgaben, auch im internationalen Kontext unabdingbar sind. Die „Interoperabilität“ und Vergleichbarkeit mit Führungsstrukturen von Partnernationen im Rahmen der GSVP bleiben gegeben.“

„Diese epochale Organisationsänderung initiiert eine signifikante Verschlankung der Verwaltung, stärkt die Truppe, ordnet Verantwortlichkeiten klar von der strategischen bis zur taktischen Ebene unter dem Grundsatz ‚Einheit der Führung‘ und ermöglicht dadurch einen noch effektiveren sowie effizienteren Einsatz der Luftstreitkräfte“, so Brigadier Gerfried Promberger, Kommandant der Luftraumüberwachung.

Generalmajor Hans Hamberger, Leiter der Revision des BMLV: „Die Altersstruktur des Personals und deren Folgen stellen das BMLV in naher Zukunft vor große Herausforderungen. Die beabsichtigte Weiterentwicklung der Zentralstelle, ihre teilweise Verschmelzung mit der oberen militärischen Führung des Bundesheeres und die klare organisatorische Trennung militärischer von allgemein-staatlichen Aufgaben bedeutet, eine große Chance zur Verbesserung des Status quo zu nutzen. Zum Erfolg bedarf es jetzt einer klaren Fokussierung auf das Ziel und die Lösung von Details mit Fingerspitzengefühl.“

Ministerialrat Mag. Walter Hirsch, fcg-GÖD-Vorsitzender der GÖD-Bundesheergewerkschaft: „Der Dienstgeber hat eine Organisationsänderung vorgelegt, die jedenfalls äußerst beachtenswert ist. Viele der beabsichtigten Maßnahmen stellen organisatorische Verbesserungen dar und entsprechen wesentlichen Forderungen der Dienstnehmervertretung. So sollen etwa die Organisation des Ministeriums und des Bundesheeres wieder getrennt werden, das Ministerium soll wieder Ministerium, das Bundesheer wieder Bundesheer sein.

Die Organisation soll wieder primär nach fachlichen Gesichtspunkten erfolgen. Es soll klare Zuständigkeiten und klare Verantwortlichkeiten geben. Dadurch sollen die Fachrichtungen Luftfahrt, IKT&Cyber und Sanitätsdienst gestärkt werden. Die organisatorische „Zerflederung“ der Personalverwaltung soll rückgängig gemacht werden und die Budgetverwaltung endlich wieder die Rolle einer zentralen ministeriellen Budgetadministrative zukommen, letztlich soll die oberste militärische Organisation klar gestärkt und der „erste Soldat des Bundesheeres“ auch tatsächlich wieder im Bundesheer abgebildet werden. Der Dienstgeber beabsichtigt damit viele Forderungen der Dienstnehmervertretung umzusetzen. Jetzt ist es am Dienstgeber, die von ihm vorgeschlagene Organisationsänderung ohne Nachteile für die betroffenen Bediensteten zu realisieren. Und es ist an uns als Dienstnehmervertretung, sicherzustellen, dass es im Rahmen der Umsetzung dieser Organisationsanpassung zu keinen Verschlechterungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt.“

Brigadier Erich Cibulka, Präsident der Offiziersgesellschaft: „Einheit der Führung ist ein wichtiger Führungsgrundsatz. Die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in der obersten politischen und militärischen Ebene ist daher zu begrüßen. Im Fokus muss dabei die Steigerung der Einsatzfähigkeit (‚Jointness‘) und nicht die Kostenreduktion stehen. Wenn jedoch durch die Maßnahmen Ressourcen freigespielt werden können, dann sollen diese der Truppe zugutekommen (zB. durch Verschiebung von Planstellen), da diese seit langem die Last zahlreicher Einsätze im In- und Ausland bei gleichbleibender Ausbildungsverantwortung trägt.“

„Als Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft und Berufsunteroffizier danke ich unserer Frau Bundesminister für ihr großes Engagement. Mit dieser umfassenden Reform wird die Truppe deutlich gestärkt und gleichzeitig wird die Verwaltung gestrafft. Als Herz, Hand und Seele der Armee ist uns die Garantie der Unteroffiziers-Arbeitsplätze besonders wichtig. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden, um bei Einsätzen rasch und effizient unterstützen zu können“, so Vizeleutnant Markus Auinger, Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft.

Will the negotiations on the Iran Nuclear Agreement (JCPOA) in Vienna be successful?

Monday, June 7, 2021, 1:00 PM – 3:00 PM

Will the negotiations on the Iran Nuclear Agreement (JCPOA) in Vienna be successful? — IIP (iipvienna.com)

Panelists:

  • HEINZ GÄRTNER, International Institute for Peace (IIP); Universities of Vienna and Krems, Vienna
  • STEPHEN HERZOG, Harvard University’s Belfer Center for Science and International Affairs, Boston, and Nuclear Arms Control at the Center for Security Studies, ETH Zurich
  • ALI ASGHAR SOLTANIEH, former Iran’s ambassador and permanent representative to the Vienna- and Geneva based international organizations, Vienna
  • MAHNAZ ZAHIRINEJAD, Institute of Mediterranean and Oriental Cultures, Polish Academy of Sciences, Warsaw

Moderation:

  • STEPHANIE FENKART, International Institute for Peace (IIP), Director, Vienna

Content:

According to most international observers the talks on the revival of the agreement on Iran’s nuclear program (JCPOA) are in the final phase. Much has been agreed upon. Some hurdles still remain. Three working groups have been set up to negotiate which sanctions on Iran will be lifted and how Iran will return to its commitments of the original JCPOA of 2015. The panel will discuss the course of the negotiations in Vienna and the interests of the different parties. If there will be an agreement by the date of the panel, the panelists will discuss the results. If there will be no results yet, the panel will discuss why not.

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[TALKING GEOPOLITICS] With Prof. Heinz Gaertner on Iran Nuclear Deal and the West (Podcast)

[TALKING GEOPOLITICS] With Prof. Heinz Gaertner on Iran Nuclear Deal and the West | Vocal Europe

Forschungsgipfel 2021 – 19. Mai 2021:

Was braucht es für ein zukunftsfähiges Innovationssystem in Deutschland? 

Wie sollte das Innovationssystem der nächsten Generation aussehen?

Der Forschungsgipfel 2021 geht mit Blick auf die Bundestagswahl diesen Fragen nach.

Die deutsche und die europäische Forschung und Industrie haben während der Coronapandemie ihr Innovationspotenzial unter Beweis gestellt. Aber nicht zuletzt durch veränderte Wettbewerbsbedingungen gibt es eine Reihe von Herausforderungen, die bewältigt werden müssen, um dieses Potenzial auch in Zukunft auszuschöpfen.

Im Zentrum des Forschungsgipfels stehen daher zwei Themenschwerpunkte:

  • Zum einen geht es darum, wer das Innovationssystem steuert und welche Rollen und Lenkungskraft der öffentlichen Hand und anderen Akteuren derzeit zukommen.
  • Zum anderen stellt sich die Frage, welche Schlüsseltechnologien gestärkt bzw. entwickelt werden sollten.

Der Forschungsgipfel versammelt seit 2015 jährlich Entscheiderinnen und Entscheider, Expertinnen und Experten sowie Vordenkerinnen und Vordenker aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik, um gemeinsam Antworten auf gegenwärtige Fragen und Herausforderungen in der Forschungs- und Innovationspolitik zu finden.

Er wird vom

Das Programm