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Über martingstieger

doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)

Baden-Württemberg: rund fünf Millionen Euro für 23 MINT-Projekte

Zur Stärkung der Bildung an Hochschulen und Schulen in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) fördert das Land 23 Projekte mit rund fünf Millionen Euro.

Die ausgewählten Förderprojekte stärken die MINT-Bildung an Hochschulen und Schulen fördert das Land 23 MINT-Projekte mit rund fünf Millionen Euro.

Zur Stärkung der Bildung an Hochschulen und Schulen in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) fördert das Land 23 Projekte mit rund fünf Millionen Euro.

Mit der Förderlinie „Attraktives MINT-Studium“ startet das Wissenschaftsministerium eine neue Initiative zur Stärkung der MINT-Bildung im Land. Dafür werden rund fünf Millionen Euro bereitgestellt. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler für die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu begeistern. Studiengänge und Berufe sollen attraktiver gestaltet und so die dringend benötigten Fachkräfte für die Transformation gewonnen werden.

Ministerin Petra Olschowski sagte: „Die Studierenden von heute sind auch unsere im Land dringend benötigten Fachkräfte von morgen. Darum wollen wir die Attraktivität unserer MINT-Studiengänge weiter steigern. Die ausgewählten Förderprojekte stärken die MINT-Bildung an Hochschulen und Schulen. Mit noch mehr interaktiven Formaten, noch mehr praxisnahen Ansätzen und neuen innovativen Lehrmethoden wollen wir schon früh das Interesse für Zukunftsthemen wie Dekarbonisierung und Digitalisierung wecken. So verbessern wir die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit im Land und bringen den ökologischen und technologischen Wandel voran.“

Zwei zentrale Förderlinien stehen dabei im Fokus: die Intensivierung der MINT-Qualifizierung für Schülerinnen und Schüler sowie die Weiterentwicklung der Curricula in MINT-Studiengängen. Beide starten 2025 und laufen über vier beziehungsweise zwei Jahre. Eine zentrale Gemeinsamkeit beider Förderlinien besteht darin, die Verbindung zwischen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen und MINT-Disziplinen sichtbar zu machen.

Förderung an der Schnittstelle zwischen Schule und Hochschule

Die erste Förderlinie umfasst sieben Projekte, die im Umfang von rund 3,5 Millionen Euro gefördert werden und bis 2029 laufen. Die Projekte planen interaktive Formate, praxisorientiere Mitmach-Angebote sowie innovative Makerspace-Konzepte, um MINT erlebbar zu machen und die Selbstwirksamkeit der Jugendlichen zu fördern. In den Makerspaces können Studierende beispielsweise Prototypen herstellen. Die Projekte intensivieren die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Hochschulen und verankern MINT-Themen stärker im Schulalltag. Darüber hinaus sollen spezifische Zielgruppen, wie Mädchen, Jugendliche mit Migrationshintergrund und junge Menschen ohne bisherige MINT-Affinität gezielt einbezogen werden.

Die geförderten Hochschulen sind:

Förderung der Curriculumentwicklung in MINT-Studiengängen

Die zweite Förderlinie mit einem Förderumfang von rund 1,4 Millionen läuft in den Jahren 2025 und 2026. Im Mittelpunkt steht die Anpassung der Studieninhalte an aktuelle gesellschaftliche und technologische Herausforderungen. Um die Attraktivität und Studierbarkeit der Studiengänge zu erhöhen, setzen die neun geförderten Projekte auf innovative Lehrmethoden wie Peer-to-Peer-Lernen, projektbasiertes Arbeiten und virtuelle Labore. Zudem sollen flexible Studienmodelle entwickelt werden, die den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen gerecht werden – etwa durch Teilzeitstudienmöglichkeiten.

Die geförderten Hochschulen sind:

Als Vorarbeit zur Förderlinie Curriculumentwicklung förderte das Wissenschaftsministerium im Jahr 2024 sieben Vernetzungsveranstaltungen, in denen die Fächer Chemie, Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Geoinformatik sowie Informatik und Klimaneutralität im Bauen sich über Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Weiterentwicklung ihrer Studiengänge austauschten.

FutureMINT BW

Die geförderten Projekte „Attraktives MINT-Studium“ werden von der „FutureMINT BW – Programm und Vernetzungsstelle der Hochschulen“ unterstützt. Zugleich stellt die Vernetzungsstelle den Wissenstransfer zwischen allen Hochschulen in Baden-Württemberg zu Fragen der MINT-Orientierung und des MINT-Studiums sicher. Die Vernetzungsstelle ist am MINT-Kolleg Baden-Württemberg mit Standort KIT angesiedelt. Eine Übersicht über alle geförderten Projekte ist auf der Homepage der Vernetzungsstelle zu finden.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken


Baden-Württemberg: neue „KI-Champions BW“ gesucht

Auch 2025 werden beim Wettbewerb „KI-Champions BW“ wieder Unternehmen ausgezeichnet, die herausragende Anwendungen künstlicher Intelligenz in Baden-Württemberg anbieten.

Im Jahr 2025 werden wieder herausragende Lösungen künstlicher Intelligenz aus dem Land prämiert. Die Bekanntgabe der diesjährigen KI-Champions BW erfolgt im Rahmen des bundesweit einmaligen Metaverse-Events „Virtuelle Welten – Chancen im Metaverse erleben“, bestehend aus Kongress und Messe, am 8. Mai 2025 in Stuttgart.

KI als treibende Kraft für technologische Innovationen

Künstliche Intelligenz (KI) ist nach wie vor die treibende Kraft für technologische Innovationen und ein entscheidender Hebel für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in unserem Land. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung einer digitalen und nachhaltigen Wirtschaft. Das enorme Potenzial an erstklassigen KI-Lösungen und KI-basierten Innovationen unserer Start-ups und etablierte Unternehmen im Land muss sichtbarer gemacht werden. Mit dem Wettbewerb ‚KI-Champions BW‘ bieten wir dafür eine Bühne“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, zum Auftakt des diesjährigen Wettbewerbs.

„Mit dem Wettbewerb wollen wir die Marke ‚KI-made in BW‘ weiter stärken und deutlich machen, wie KI bereits erfolgreich in den unterschiedlichsten Branchen eingesetzt wird und welcher Mehrwert für Unternehmen und die Gesellschaft bestehen kann – gerade auch als zentrale Basistechnologie für die Entwicklung zahlreicher Metaverse-relevanter Anwendungsfälle“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Die KI-Champions BW 2025 werden auf dem Metaverse-Kongress am 8. Mai 2025 in Stuttgart ausgezeichnet. Dieser wird in Kooperation mit der XR EXPO 2025, veranstaltet durch das Virtual Dimension Center (VDC) Fellbach, um einen Messebereich mit zahlreichen Ausstellern unter anderem aus Kreativwirtschaft und Industrial Metaverse ergänzt. Interessierten steht bei der ganztägigen Veranstaltung am 8. Mai die Möglichkeit offen, als Einstimmung auf die Preisverleihung eine Vielzahl an interaktiven Anwendungen an der Schnittstelle von Technologien wie Augmented Reality, digitale Zwillinge und KI kennenzulernen und sich zum individuellen Einsatz in Unternehmen beraten zu lassen.

Gradmesser für hochinnovative KI-Lösungen

Der Wettbewerb „KI-Champions BW“ ist in seinem sechsten Jahr zu einem Gradmesser für hochinnovative KI-Lösungen gewachsen. Zahlreiche Unternehmen haben sich nach der Auszeichnung sehr erfolgreich entwickelt. Beispielsweise gehörten in den vergangenen Jahren Unternehmen wie OptocycleNeura Robotics oder Vialytics zu den Preisträgern. Der Titel „KI-Champion“ hat bei vielen Unternehmen eine Katalysator-Wirkung für deren weitere Entwicklung entfaltet.

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut sagte: „Mit vielfältigen Maßnahmen im Rahmen unserer KI-Strategie konnten wir dazu beitragen, dass es bereits heute im Südwesten eine ganze Reihe von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gibt, die führend auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz sind. Dieses ‚KI-Ökosystem‘ bezieht seine Stärke aus einer engen Verzahnung von Forschungseinrichtungen, KI-Entwicklerinnen und -Entwickler, Start-ups und einer großen Zahl von Unternehmen. Sie setzen unter anderem in den für Baden-Württemberg prägenden Leitbranchen des Fahrzeugbaus, des Maschinenbaus und Zukunftsbranchen wie der Robotik und der Luft- und Raumfahrt erfolgreich auf die Basistechnologie der KI. Hier reiht sich auch der Wettbewerb ‚KI-Champions BW‘ ein, der die erfolgreichen KI-Lösungen aus dem Land auszeichnet.“

Ab sofort können sich sowohl Start-ups als auch etablierte Unternehmen aller Branchen mit ihren KI-basierten Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen sowie Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial oder einen wesentlichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen versprechen, bewerben. Bis zum 14. März 2025 gibt es die Möglichkeit, sich über ein Online-Formular zu bewerben. Neben der öffentlichkeitswirksamen Bekanntgabe werden die diesjährigen Best-Practice-Beispiele auf dem Portal Wirtschaft digital Baden-Württemberg veröffentlicht.

Wettbewerb KI-Champions BW

Der Wettbewerb findet im Rahmen der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg statt. Er präsentiert herausragende und erfolgreiche KI-Lösungen aus Baden-Württemberg und wird zum sechsten Mal durchgeführt. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Expertenjury, die das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zusammenstellt. Weitere Informationen zum Wettbewerb, das Online-Bewerbungsformular und Informationen zu den 45 KI-Champions BW der letzten fünf Jahre finden sich auf der Webseite des KI-Champions BW.

Die ausgezeichneten Lösungen der Vorjahre sind auf dem YouTube-Kanal der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg zu sehen.

Weitere Informationen zum Metaverse-Kongress am 8. Mai 2025 in Stuttgart finden sich bei CyberLand oder beim VDC Fellbach.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Neue Ausgabe der „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ erschienen

Das wissenschaftliche Open Access-Journal der Allensbach Hochschule Konstanz versammelt eine Vielzahl relevanter Beiträge aus der gesamten Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspädagogik. Die Ausgabe 2024 ist Mitte Dezember erschienen.

Die „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ (ZIF) der Allensbach Hochschule Konstanz ist Beiträgen gewidmet, die akademische Forschung mit in der Praxis gewonnen Erfahrungswerten verbinden.

Hier werden sowohl aktuelle Erkenntnisse vermittelt als auch Anregungen für weiterführende Untersuchungen geliefert. Viele der Autor:innen verfügen über langjährige Berufserfahrung außerhalb der Universitäten, wodurch der anwendungsbezogene Aspekt bei ihren Forschungen besonderes Gewicht findet.

Die neue Ausgabe der Zeitschrift für interdisziplinäre ökonomische Forschung ist Mitte Dezember erschienen und unter https://www.allensbach-hochschule.de/hochschule/zeitschrift/ kostenfrei erhältlich.

Das wissenschaftliche Open Access-Journal ist bewusst interdisziplinär angelegt, um die vier Säulen des akademischen Diskurses zu stärken: Wissen, Forschung, Bildung und Theorie. Daher müssen alle Beiträge ökonomische oder wirtschaftspädagogische Aspekte behandeln beziehungsweise solche Erkenntnisse in andere Beobachtungen sichtbar einbinden“, sagt Prof. Dr. Sonja Keppler, Chefredakteurin der „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“.

Der Hintergrund des Ansatzes, wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen im interdisziplinären Kontext zu betrachten, lautet: „Jedes Fach verfügt über seine eigene Gemeinschaft von Expertinnen und Experten. Der Grundgedanke ist nicht neu. Schon in der Antike finden wir die interdisziplinäre Idee, wenn es um die Verbindung der einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen geht. Und viele Probleme unserer modernen Welt benötigen einen interdisziplinären Ansatz, der im Stande ist, unser aller intellektuelles Potential zu mobilisieren, und welcher uns zwingt, mit unserem kategorialen Denken zu brechen und Neuland zu betreten“, betont Sonja Keppler.

Die neue Ausgabe versammelt auf 76 Seiten eine Vielzahl relevanter Beiträge aus den gesamten Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik sowie aus der Rechtswissenschaft.

Aufgrund des vernetzt gedachten, interdisziplinären Ansatzes kommen vielfältige Themen mit direktem Praxisbezug zur Sprache, etwa „Lehren und Lernen in der Berufsbildung 2030“, „Rechtliche Grenzen der Bepreisung von Bareinzahlungen und Barauszahlungen durch Banken“ oder auch „Krisenfrüherkennung in Unternehmen: Eine Analyse zum Stand der Umsetzung nach § 1 StaRUG“.

Autor:innen der Ausgabe 2024 der „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ sind neben Professor:innen der Allensbach Hochschule auch Wissenschaftler:innen anderer Hochschulen und Universitäten und publizistisch tätige Praktiker:innen einschlägiger Fachgebiete. Ebenso steht die Zeitschrift Studierenden offen, um Ergebnisse ihrer Abschlussarbeiten zu präsentieren.

Dem Editorial Board gehören der Zeitschrift gehören neben Sonja Keppler auch Prof. Dr. Felix Unger, Prof. Dr. Uwe M. Seidel (Ostbayrische Technische Hochschule) Prof. Dr. Holger Zinn und Prof. Dr. Patrick Peters (beide Allensbach Hochschule) an.

Das Review Committee besteht aus 17 internationalen Wissenschaftler:innen.

Die Fachzeitschrift ist in folgenden Datenbanken indexiert:

  • Deutsche Nationalbibliothek,
  • Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften,
  • EconBiz,
  • Google Scholar,
  • Leibniz-Informationszentrum für Lebenswissenschaften,
  • Max-Planck-Institute for Comparative and International Law,
  • RePEc (Research Papers in Economics) und
  • Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.

    Das wissenschaftliche Journal erscheint jedes Jahr, Artikel können ab sofort für die folgende Ausgabe im Dezember 2025 in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Abgabefrist ist der 31. August 2025.

Da es sich um eine Open Access-Zeitschrift handelt, ist bei Einreichung eines Artikels eine Submission Fee von 450 Euro zu entrichten.

Voraussetzung zur Veröffentlichung ist, dass die Beiträge neue Erkenntnisse liefern oder bestehende Erkenntnisse auf neue Art und Weise kritisch betrachten und die Kriterien wissenschaftlicher Arbeiten erfüllen.

Empirische Arbeiten müssen die verwendeten Methoden nachvollziehbar beschreiben. „So stellen wir eine fachliche Tiefe sicher, die einem wissenschaftlichen Journal angemessen ist und dementsprechend national und international anerkannt ist.“, so Prof. Dr. Patrick Peters, Mitglied des Editorial Boards.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Moderation und Präsentation

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Allensbach Hochschule – „Exzellenter Anbieter“ bei Fernstudium Direkt

Das Vergleichsportal Fernstudium Direkt hat 48 „Exzellente Anbieter“ ausgezeichnet. Die Allensbach Hochschule hat die Top-Bewertung von fünf Sternen erhalten.

Fernstudium Direkt gehört zu den führenden Vergleichsportalen für Weiterbildung und Studium im deutschsprachigen Raum und vergibt jährlich das FSD-Gütesiegel für die bestbewerteten akademischen und nicht-akademischen Bildungsanbieter auf der Plattform.

Für das aktuelle FSD-Gütesiegel 2025 wurden 8799 Bewertungen ausgewertet, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 eingegangen sind, sodass insgesamt 48 „Exzellente Anbieter“ und vier „Sehr Gute Anbieter“ 2025 gekürt worden sind.

Dabei haben Teilnehmende ihre Erfahrungen mit ihren Fernkursen und Fernstudiengängen beschrieben und das Fernstudium des Bildungsanbieters auf einer Skala von ein bis fünf Sternen in Hinblick auf drei Aspekte bewertet. Hieraus ergibt sich eine Gesamtbewertung von einem bis fünf Sterne für die Aspekte Unterricht und Konzept, Inhalt und Materialien sowie Betreuung und Organisation.

Die Allensbach Hochschule Konstanz hat in diesem Zuge das Siegel „Exzellenter Anbieter 2025“ für die Top-Bewertung von fünf Sternen erhalten, als eine von nur wenigen Hochschulen auf der Plattform.

Wir freuen uns sehr über diese weitere Auszeichnung von Fernstudium Direkt, die eine ganze Reihe von Awards und positiven Rankings im Fernhochschulbereich für unsere Hochschule fortsetzen. Dass wir Jahr für Jahr zu den besten Fernhochschulen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre. Es zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept trägt und wir die Bedürfnisse von Studierenden in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen, vor allem mit dem Fokus auf das berufsbegleitende Studium“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Der Award ergänzt die Palette an vielfältigen Awards der Allensbach Hochschule. Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020, 2022, 2023, 2024 und 2025 ausgezeichnet worden.

Ebenso wurde die Allensbach Hochschule von „FernstudiumCheck“ als „Top Fernhochschule 2024“ ausgezeichnet.

Die Allensbach Hochschule belegt auch bei dem Portal im Segment „Fernhochschulen-DE“ den zweiten Platz und gehört im Ranking von FernstudiumCheck.de zu den besten Fernhochschulen Deutschlands.

Ebenso hat die Hochschule zudem die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft und beim „Deutschland-Monitor“ – Bildungsanbieter“ die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit 2023“ im Segment der Fernhochschulen erhalten und gehört zu Deutschlands Innovationschampions 2024 und 2025 von FOCUS-Business.

Unter den privaten Hochschulen in Deutschland liegt die Allensbach Hochschule Konstanz im aktuellen F.A.Z.-Institut-Ranking auf Platz 3 unter Deutschlands begehrtesten Arbeitgebern.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Allensbach Hochschule – Arbeitgeber der Zukunft

Die Privathochschule hat die Auszeichnung des Deutschen Innovationsinstituts (diind) Zusammenarbeit mit „DUP Unternehmer“ in Anerkennung ihrer Innovationskraft und Zukunftsorientierung erhalten.

Brigitte Zypries, Bundeswirtschaftsministerin a. D., bringt es auf den Punkt: Der Fachkräftemangel sei so groß wie noch nie und werde aufgrund der demografischen Entwicklung noch größer. Daher ist es für Unternehmen und Organisationen aller Art umso wichtiger, überzeugend zu kommunizieren und auf die Qualitäten als Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Das gilt auch für Hochschulen, die nicht nur wesentliche Bildungseinrichtungen sind, sondern eben immer auch Arbeitgeber, die auf zuverlässiges und fachlich qualifiziertes Personal angewiesen sind.

Die Allensbach Hochschule Konstanz hat sich seit langem als attraktiver Arbeitgeber positioniert und dafür jetzt einen weiteren Award erhalten: Die Hochschule ist in Anerkennung ihrer Innovationskraft und Zukunftsorientierung als Arbeitgeber der Zukunft ausgezeichnet worden.

Die Auszeichnung wird vom Deutschen Innovationsinstitut diind in Zusammenarbeit mit „DUP Unternehmer“ („Deutsche Unternehmer Plattform“) vergeben.

Das Deutsche Innovationsinstitut diind verbindet Wissenschaft und Wirtschaft, um Kommunikations- und Marketingentscheidern fundierte, vertrauenswürdige und qualitativ hochwertige Informationen bereitzustellen.

„Es ist klar, dass das die Anzahl der verfügbaren Mitarbeiter:innen nicht wieder steigen wird. Der demografische Wandel tut sein Übriges hinzu. Es werden einfach immer weniger Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen, sodass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen um die verfügbaren Beschäftigten weiter zunehmen wird. Das gilt auch für uns als Anbieterin in der akademischen Aus- und Weiterbildung“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule.

Diese Untersuchung zeigt, wie sich die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt geändert haben und wie wichtig es für Arbeitgeber ist, ihre Attraktivität für potenzielle Bewerber zu erhöhen. Die Auszeichnung hilft dabei, die besten Arbeitgeber in Deutschland zu identifizieren und hervorzuheben“, betont er weiter.

Der Award ergänzt die Palette an vielfältigen Awards der Allensbach Hochschule. Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020, 2022, 2023, 2024 und 2025 ausgezeichnet worden.

Ebenso wurde die Allensbach Hochschule von „FernstudiumCheck“ als „Top Fernhochschule 2024“ ausgezeichnet und ist „Exzellenter Anbieter“ 2022, 2023, 2024 und 2025 beim Vergleichsportal „Fernstudium Direkt“.

Die Allensbach Hochschule belegt auch bei dem Portal im Segment „Fernhochschulen-DE“ den zweiten Platz und gehört im Ranking von FernstudiumCheck.de zu den besten Fernhochschulen Deutschlands.

Ebenso hat die Hochschule zudem die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft und beim „Deutschland-Monitor“ – Bildungsanbieter“ die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit 2023“ im Segment der Fernhochschulen erhalten und gehört zu Deutschlands Innovationschampions 2024 und 2025 von FOCUS-Business.

Unter den privaten Hochschulen in Deutschland liegt die Allensbach Hochschule Konstanz im aktuellen F.A.Z.-Institut-Ranking auf Platz 3 unter Deutschlands begehrtesten Arbeitgebern.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Baden-Württemberg: Cybersicherheits-Check für kleine und mittlere Unternehmen

Viele Unternehmen unterschätzen die Gefahr von Cyberangriffen. Mehr als 330 Betriebe wurden bereits mit dem Cybersicherheits-Check auf ihre Cybersicherheit geprüft.

Gefahr erkannt, aber nicht gebannt: Trotz steigender Bedrohungen durch Cyberattacken haben nur wenige Unternehmen einen Notfallplan – und das, obwohl ein Angriff existenzielle Folgen haben kann. Das Innenministerium und die angegliederte Cybersicherheitsagentur haben deshalb im Herbst 2024 einen Cybersicherheits-Check entwickelt und mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Land ausgerollt. Mehr als 330 Betriebe wurden seither von den baden-württembergischen IHKs auf ihre Cybersicherheit gecheckt – eine erste Bilanz.

Die Zahlen sind alarmierend: Allein 2024 wurden 26 Prozent mehr Malware-Varianten als im Vorjahr entdeckt – das waren insgesamt fast 115 Millionen unbefugte Aktionen in digitalen Systemen. Auch die Schadenssummen brechen immer neue Rekorde, dies belegen der aktuelle Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ebenso wie die aktuelle Veröffentlichung des Branchenverbandes Bitkom e.V. Danach entstand der deutschen Wirtschaft auch 2024 erneut ein Rekordschaden durch digitale und analoge Angriffe in Höhe von 267 Milliarden Euro, davon alleine 179 Milliarden Euro durch Cybercrime.

Viele Unternehmen unterschätzen die Gefahr von Cyberangriffen. Dabei sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen betroffen. Sie werden verstärkt ausgespäht oder durch Attacken auf Computernetze, Soft- und Hardware erpresst“, sagt Claus Paal, Präsident der IHK Region Stuttgart, die beim Cybersicherheits-Check bereits in der Pilotphase am Start war und seither mehr als 100 Cybersicherheits-Checks durchgeführt hat. „Unsere Sicherheits-Checks sind daher ein gutes niederschwelliges Beratungsangebot, das dabei hilft, Sicherheitslücken im Betrieb zu erkennen und zu schließen.“

Passgenaues Beratungsangebot für die Unternehmensführungen von KMU

Innenministerium, Landeskriminalamt und Cybersicherheitsagentur haben den „CyberSicherheits-Check für KMU“ gemeinsam mit Partnern aus Forschung (der Hochschule Aalen) und Wirtschaft (der IHK Ostwürttemberg) entwickelt – und damit ein passgenaues Beratungsangebot für die Unternehmensführungen von KMU an den Start gebracht. Unter der Steuerung der Hochschule Aalen und mit großer Unterstützung der IHK Ostwürttemberg, die unter anderem ein entsprechendes Schulungsformat für Beraterinnen und Berater umsetzt, konnte die Beratung in den letzten Monaten ausgerollt und erprobt werden. Dieses ist deutlich niederschwelliger als die umfassendere Beratung etwa des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – und damit gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein interessanter Einstieg in das Thema Cybersicherheit.

Eine, die das bereits ausprobiert hat, ist Claudia Hofmann – und das, obwohl die Geschäftsführerin der rhv-Technik GmbH & Co. KG in Waiblingen anfangs eher skeptisch war. „Ich habe mich gefragt, was so ein Sicherheitscheck bringen soll“, gibt Hofmann zu, hat ihre Haltung nach der rund einstündigen Beratung aber revidiert. „Der Check hat sich in jedem Fall gelohnt, denn er hat uns die Augen geöffnet, wo es eben doch sicherheitstechnische Schwachstellen im Betrieb gibt. Und wir haben den Impuls und das nötige Know-how bekommen, das schnell zu ändern.“

Reaktion direkt nach dem Angriff ist entscheidend

Roman Leonov, IT-Experte bei der IHK Region Stuttgart, ist einer der Mitarbeiter, der die Checks in den Unternehmen durchführt. „Neben den fehlenden Notfallplänen ist uns aufgefallen, dass sich häufig nur die Verantwortlichen selbst informieren. Das Wissen und die notwendige Sensibilisierung werden aber nicht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben. Dabei kann gerade die Reaktion in den ersten Stunden nach einem Angriff entscheidend für das Ausmaß sein“, erklärt Leonov. In jedem Fall hätten die Checks aber gezeigt, dass fast jedes Unternehmen wichtige Tipps zur Verbesserung der IT-Sicherheit bekommen könne – und das unabhängig von seiner aktuellen IT-Sicherheitslage.  „Gerade in Zeiten steigender Cyberangriffe brauchen Unternehmen praxisnahe und leicht umsetzbare Lösungen. Mit dem Cybersicherheits-Check legen wir den Grundstein für mehr Sicherheit in der digitalen Wirtschaft“, betont Claus Paal.

Wir brauchen hier ein Umdenken. Der digitale Wandel beginnt in den Köpfen. Cybersicherheit muss zur Chefsache werden! Das reicht aber nicht. Das Thema Cybersicherheit muss bei allen Mitarbeitern verankert sein“, betont Innenminister Thomas Strobl.

Wie funktioniert der Cybersicherheits-Check?

Beim Cybersicherheits-Check analysieren die Beraterinnen und Berater gemeinsam mit den Unternehmen die täglichen Arbeitsabläufe, identifizieren Risiken und zeigen erste Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit auf. Der Check bietet nicht nur eine erste Orientierung. Mithilfe einer To-Do-Liste wird den Unternehmen ermöglicht, auch nach dem Check digital fit zu bleiben.

Federführend bei der Entwicklung des Beratungsangebots war die Hochschule Aalen, gefördert durch das Innenministerium Baden-Württemberg. Kooperationspartner sind die Cybersicherheitsagentur des Landes, das Landeskriminalamt und die verschiedenen baden-württembergische IHKs. Die IHK Region Stuttgart war an der Konzeption, Arbeitsgruppen sowie der Pilotphase beteiligt.

Angebote für Prävention und Ernstfall

CyberSicherheitsCheck für KMU

Aktuelle Sicherheitshinweise, Empfehlungen, Angebote und Anlaufstellen stellt die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg zur Verfügung. Dort finden sich wertvolle präventive Tipps und Materialien gerade auch für Unternehmen. Im Falle eines Falles, also bei einem Hackerangriff, können sich Unternehmen, staatliche Stellen ebenso wie Kommunen rund um die Uhr an die von der Cybersicherheitsagentur betriebene 7x24h-Hotline, der „Cyber-Ersthilfe BW“ wenden. Unter der Nummer 0711/137-99999 erhalten Betroffene Unterstützung bei der Einordnung des Vorfalls, eine erste Hilfestellung sowie Hinweise zu Anlaufstellen, an die man sich wenden kann.

Opfer eines Cyberangriffes sollten aber immer auch daran denken, schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Exklusiv für Wirtschaftsunternehmen steht hierfür die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Die ZAC verfügt über umfangreiche Erkenntnisse zu allen aktuellen Cyberangriffen. So erhalten Betroffene bereits beim ersten Telefonat wichtige Informationen zum konkreten Vorgehen der Täterinnen oder Täter in ihrem Fall und entsprechende Hinweise, um den Angriff bestmöglich einzugrenzen und zu bewältigen. Darüber hinaus verfügt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beziehungsweise die Polizei über exklusive rechtliche Befugnisse, um beispielsweise durch die Täterinnen oder Täter ausgespähte Daten oder erlangte Vermögenswerte sicherzustellen und einen weiteren Schaden zu verhindern. Die ZAC des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg ist 24/7 erreichbar unter 0711/54012444 oder per E-Mail unter cybercrime@polizei.bwl.de. Auf der Internetseite der ZAC stehen darüber hinaus Informationen zu aktuellen Cyberangriffen, hierbei ausgenutzten Schwachstellen und spezifischen Abwehrmaßnahmen bereit.

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Baden-Württemberg: 34,9 Millionen Euro für Fraunhofer-Gesellschaft

Die Fraunhofer-Gesellschaft hat im Jahr 2024 insgesamt 34,9 Millionen Euro vom Land Baden-Württemberg erhalten. Die Fördermittel sind ein wesentlicher Beitrag für die Leistungsfähigkeit der wirtschaftsnahen Forschung.

Die Fraunhofer-Gesellschaft hat im Jahr 2024 im Rahmen der Grundfinanzierung und für Investitionen insgesamt 34,9 Millionen Euro vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bewilligt bekommen. Dies gab Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bekannt. Davon entfallen 13,2 Millionen Euro auf den Landesanteil für den laufenden Betrieb und Investitionen im Jahr 2024 sowie 21,7 Millionen Euro für den Ausbau der Forschungsinfrastrukturen in den kommenden Jahren. „Mit der konsequenten Förderung der wirtschaftsnahen Forschung und dem Ausbau der Forschungsinfrastruktur setzen wir ein Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, so Dr. Hoffmeister-Kraut. „Diesen Weg wollen wir auch in den kommenden Jahren fortsetzen“, so die Ministerin weiter.

Fraunhofer-Institute stärken Innovationsfähigkeit des Landes

Mit dem gerade erst beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 stehen in den nächsten Jahren Landesmittel in dreistelliger Millionenhöhe für die Innovationsförderung zur Verfügung und ein Schwerpunkt wird dabei auch zukünftig auf den Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft liegen. „Die Fraunhofer-Institute stärken die Innovationsfähigkeit unseres Landes und unterstützen mit ihrer Arbeit den Strukturwandel unsere Wirtschaft Richtung Digitalisierung und Nachhaltigkeit“, so Hoffmeister-Kraut.

Ein Schwerpunkt zum Ausbau der Forschungsinfrastrukturen wird in den kommenden Jahren der Neubau für das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) in Karlsruhe sein. Gemeinsam mit dem Bund stellt das Land Baden-Württemberg bis zu 60 Millionen Euro für den Forschungsneubau zur Verfügung, der zukünftig gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) genutzt werden soll. Damit wächst die Zusammenarbeit der beiden Institute ISI und IOSB auch räumlich noch enger zusammen und schafft Synergien in der Innovationsforschung.

Fraunhofer-Gesellschaft

Die 1949 gegründete Fraunhofer-Gesellschaft betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Dort sind deutschlandweit rund 32.000 Mitarbeitende beschäftigt, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung. Sie erarbeiten ein jährliches Forschungsvolumen von rund 3,4 Milliarden Euro, davon entfallen 3,0 Milliarden Euro auf den Bereich Vertragsforschung. Rund zwei Drittel davon erwirtschaftet Fraunhofer mit Aufträgen aus der Industrie und mit öffentlich finanzierten Forschungsprojekten. Rund ein Drittel steuern Bund und Länder als Grundfinanzierung bei.

In den 13 Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft in Baden-Württemberg sind etwa 6.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und das Haushaltsvolumen einschließlich Investitionen in Baden-Württemberg beträgt rund 600 Millionen Euro. Alle modernen Schlüsseltechnologien der Fraunhofer-Gesellschaft sind auch in Baden-Württemberg hervorragend vertreten. So haben Institute aus jedem der sieben Institutsverbünde ihren Sitz in Baden-Württemberg. Örtliche Schwerpunkte bilden die Regionen Stuttgart mit fünf Instituten, Freiburg mit fünf und Karlsruhe mit drei Instituten. Thematisch decken die Fraunhofer-Institute alle wichtigen Technologiefelder ab, das Spektrum umfasst die Bereiche Energieforschung, Produktionsforschung, Werkstoffforschung, Sicherheit, Mobilität, Lernende Systeme und Künstliche Intelligenz, Quantensensorik sowie Bioökonomie und Umwelttechnologien.

Land fördert die Institute der wirtschaftsnahen Forschung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert die Institute der wirtschaftsnahen Forschung, bestehend aus der Innovationallianz Baden-Württemberg (InnBW), den Instituten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt sowie der Fraunhofer-Gesellschaft, institutionell und unterstützt ihren Ausbau und ihre Weiterentwicklung durch Investitionen in Gebäude und Geräte. Die Fördermittel sind wesentlicher Beitrag für die Leistungsfähigkeit der wirtschaftsnahen Forschung. Der weitere Ausbau der wirtschaftsnahen Forschung sowie auch die Gründung und Ansiedlung neuer Institute gehören zu den strategischen Zielen der Landesregierung in der Innovationspolitik.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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Baden-Württemberg: Betriebliche Weiterbildung wieder auf Vor-Corona-Niveau

Ein Bericht des Landes für das Jahr 2023 zeigt, dass der Anteil weiterbildungsaktiver Betriebe im Land erstmals wieder so hoch ist wie vor der Corona-Pandemie.

Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums hat das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (IAW) den Bericht „Betriebliche Fort- und Weiterbildung in Baden-Württemberg 2023“ (PDF) veröffentlicht. Auf Grundlage des IAB‐Betriebspanels wird hierin die Weiterbildungsaktivität der Betriebe im Land analysiert.

Berufliche Weiterbildung ist ganz klar einer der zentralen Schlüssel, um den voranschreitenden wirtschaftlichen Strukturwandel erfolgreich zu bewältigen. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass unsere Betriebe dies verstanden haben und dass Weiterbildung gelebt wird. Es ist eine positive Nachricht, dass der Anteil weiterbildungsaktiver Betriebe im Land erstmals wieder so hoch ist wie vor der Corona-Pandemie (56 Prozent). Baden-Württemberg liegt damit außerdem über dem bundesweiten Durchschnitt (49 Prozent)“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Der Anteil weiterbildungsaktiver Betriebe in Baden-Württemberg verzeichnete im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen deutlichen Anstieg von acht Prozentpunkten auf 56 Prozent. Am häufigsten wurden für die betriebliche Weiterbildung auch im Jahr 2023 externe Kurse genutzt (90 Prozent). Es folgen die Weiterbildung am Arbeitsplatz (80 Prozent), interne Kurse (71 Prozent), die Teilnahme an Vorträgen, Fachtagungen und ähnlichem (63 Prozent) und das selbstgesteuerte Lernen (47 Prozent). Alle Formen der Weiterbildung konnten in den letzten Jahren einen Zuwachs verzeichnen.

Starker Zuwachs beim selbstgesteuerten Lernen

Besonders stark war dieser Zuwachs beim selbstgesteuerten Lernen. 2023 lag der Anteil um ganze 29 Prozentpunkte höher als im Jahr 2019. Dies lässt sich vor allem mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie erklären, wodurch nun verstärkt auf Online- und Remote-Angebote zurückgegriffen wird. Am meisten genutzt wird diese Form der Weiterbildung in Betrieben mit 500 und mehr Beschäftigten. Eindrucksvoll ist der Anstieg besonders bei den Klein- und Kleinstbetrieben im Land, bei denen es zwischen 2019 und 2023 zu einem Zuwachs von rund 30 Prozentpunkten kam.

Die Ergebnisse der Studie zeigen auch, dass Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau weiterhin seltener an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen als Höherqualifizierte. Die Weiterbildungsquote der Frauen liegt weiterhin über jener der Männer.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert die berufliche Weiterbildung im Land auf vielfältige Weise. So unterstützt das Ministerium Weiterbildungsteilnehmende durch Maßnahmen wie die Fachkursförderung, die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) und die Meisterprämie. Gestärkt wird die berufliche Weiterbildung auch durch die Förderung des Netzwerks Fortbildung und der Regionalbüros, der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sowie von innovativen Projekten. Das Wirtschaftsministerium pflegt und entwickelt zudem die zentrale Weiterbildungsplattform „Fortbildung-BW“. Im Rahmen der gemeinsamen Weiterbildungsoffensive des Landes WEITER.mit.BILDUNG@BW führt das Wirtschaftsministerium unter anderem die Informations- und Werbekampagne THE CHÄNCE durch. Diese soll für die Weiterbildung sensibilisieren und über die damit verbundenen beruflichen und persönlichen Chancen informieren.

Akademische Weiterbildung in Fernlehre

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

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Österreich: neue Regelung für Kleinunternehmen ab 1. Jänner 2025

Wenn der Gesamtumsatz in einem Kalenderjahr die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer in Österreich. Man nennt diese Steuerbefreiung „Kleinunternehmerregelung„.

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt nun eine umfassende Reform der Kleinunternehmerregelung im Bereich der Umsatzsteuer mit sich.

Erstmals können auch Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, diese Befreiung in Anspruch nehmen.

Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Für Umsätze bis 31. Dezember 2024 gilt also noch die alte Rechtslage.

Allgemeines

Wird die Kleinunternehmerregelung angewendet, muss das Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Außerdem muss das Unternehmen keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) oder Jahreserklärung abgeben. Da es sich um eine unechte Steuerbefreiung handelt, steht jedoch auch kein Vorsteuerabzug zu.

Damit die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in der EU haben.
  • Die Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro (bis 31. Dezember 2024: 35.000 Euro) wurde weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten.

Hat das Unternehmen seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland, gelten lediglich die oben genannten Voraussetzungen und die Kleinunternehmerregelung gilt antragslos ab dem ersten Umsatz. Soll die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden, muss die Option zur Steuerpflicht ausgeübt werden.

Anders als bei inländischen Unternehmen ist die Kleinunternehmerregelung bei Unternehmen mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat nur auf Antrag anwendbar und es sind zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Ermittlung der Kleinunternehmergrenze

Die Kleinunternehmergrenze darf weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten worden sein.

Beispiel:

Bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze sind grundsätzlich sämtliche Umsätze zu berücksichtigen, die im Kalenderjahr ausgeführt wurden. Das heißt, es sind sämtliche vom Unternehmen ausgeführten B2C und B2B Umsätze miteinzubeziehen, die im Inland steuerbar sind. Umfasst sind daher auch innergemeinschaftliche Lieferungen sowie diesen gleichgestellte Verbringungen.

Nicht miteinzubeziehen sind hingegen Umsätze, die das Unternehmen eingangsseitig empfängt, auch wenn es für diesen Umsatz die Steuer schuldet (innergemeinschaftliche Erwerbe oder Empfang von Reverse Charge Leistungen).

Anders als bei der bis 31. Dezember 2024 geltenden Kleinunternehmerregelung ist jedoch bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze nicht auf eine unterstellte Steuerpflicht abzustellen. Das heißt, es ist das gesamte vereinbarte Entgelt zu berücksichtigen.

Beispiel:

Nicht in die Kleinunternehmergrenze miteinzubeziehen sind folgende Umsätze:

  • Hilfsgeschäfte, einschließlich der Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Umsätze, die nach § 6 Abs 1 Z 8 lit d und j, Z 9 lit b und d, Z 10 bis 15, Z 17 bis 26 und Z 28 Umsatzsteuergesetz (UStG) (unecht) steuerfrei sind, z.B. Lieferung von Anlagengold, Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder, Umsätze von Pflege- und Tagesmüttern, Umsätze aus Heilbehandlungen als Arzt

Hinweis

Weist ein Kleinunternehmen trotz Anwendung der Steuerbefreiung Umsatzsteuer in einer Rechnung gesondert aus, so schuldet es diesen Steuerbetrag dem Finanzamt, sofern es die Rechnung nicht gegenüber seiner Leistungsempfängerin/seinem Leistungsempfänger berichtigt.

Überschreiten der Kleinunternehmergrenze

Wird die Kleinunternehmergrenze überschritten, kann die Kleinunternehmerbefreiung im darauffolgenden Kalenderjahr jedenfalls nicht mehr angewandt werden.

Im Kalenderjahr des Überschreitens kann die Kleinunternehmergrenze noch bis Ende des Jahres angewandt werden, wenn die Grenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten wird.

Beispiel:

Überschreitet das Unternehmen die Kleinunternehmergrenze um mehr als 10 Prozent, fällt die Befreiung für den Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, und für alle nachfolgenden Umsätze weg.

Beispiel:

Option zur Steuerpflicht

Es besteht die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen zu verzichten und hierdurch zur Steuerpflicht zu optieren. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen (steuerpflichtige Umsätze verbunden mit dem Recht auf Vorsteuerabzug). Das Unternehmen muss bei Ausübung der Option zur Steuerpflicht UVAs und eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.

Bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides kann gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklärt werden, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Diese Erklärung, die widerrufen werden kann, bindet für fünf Jahre.

Hinweis

Kleinunternehmen haben nur dann einen Anspruch auf Erteilung einer UID-Nummer, wenn sie diese für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigen. Für diese Zwecke können sie eine UID-Nummer beantragen (Formular U15).

Alte Rechtslage

Bis 31. Dezember 2024 können nur Unternehmen mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmergrenze beträgt 35.000 Euro netto, wobei eine Berechnung bei unterstellter Steuerpflicht vorzunehmen ist. Bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze kommt es zu einer rückwirkenden Steuerpflicht der Umsätze für das gesamte Kalenderjahr. Für weitere Informationen zur alten Rechtslage siehe die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR).

Ausweitung auf Unternehmen aus anderen EU-Staaten

Bisher war die Kleinunternehmerregelung auf Unternehmen beschränkt, die ihren Sitz in Österreich hatten. Zukünftig können auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten diese Befreiung nutzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: 

  • der unionsweite Jahresumsatz übersteigt den Schwellenwert von 100.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht und,
  • die Umsätze im jeweiligen Mitgliedstaat dürfen die dort festgelegte Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten und
  • der Antrag auf Befreiung muss im Ansässigkeitsstaat gestellt werden.

Wird der unionsweite Schwellenwert von 100.000 EUR überschritten, endet die grenzüberschreitende Kleinunternehmerbefreiung ab dem Umsatz, mit dem diese Grenze überschritten wurde.

Nach Antragstellung erhält das Unternehmen eine spezielle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Suffix „-EX“ (EX-ID), was es als Kleinunternehmer ausweist.

Rechtsgrundlagen

Formulare

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Baden-Württemberg: Rechtsrahmen für KI und Robotik ausloten

Um den Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz und Robotik auszuloten, fördert das Land ein Reallabor mit 495.000 Euro. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen von den Ergebnissen des Reallabors profitieren.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert ein Reallabor für rechtskonforme Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik mit 495.000 Euro bis Dezember 2025. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Unternehmen bei der Umsetzung von zwei neuen Gesetzen, der europäischen Verordnung für Künstliche Intelligenz und der europäischen Maschinenverordnung (PDF), zu unterstützen.

Zur am 10. Dezember 2024 stattfindenden Auftaktveranstaltung sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: „Künstliche Intelligenz ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie von großer Bedeutung. Die europäische KI-Regulierung darf nicht zum Bremsklotz für Innovationen bei KI und Robotern werden. Deshalb fördern wir das zukunftsweisende Konzept eines KI-Reallabors in Baden-Württemberg. Hier sollen neben technischen auch rechtliche Hürden für KI-Innovationen überwunden werden.“

Anhand von konkreten KI-Vorhaben aus baden-württembergischen Unternehmen soll das Reallabor wissenschaftlich fundierte Lösungen aufzeigen, wie Innovationsfähigkeit und Rechtssicherheit verbunden werden können. Außerdem sollen Vorschläge für eine möglichst praxistaugliche Umsetzung und Weiterentwicklung der KI-Regulierung erarbeitet werden. Firmen aus Baden-Württemberg können sich ab sofort über die Internetseite des Reallabors, mit ihren KI-Innovationsvorhaben auf eines der geförderten Forschungsformate bewerben.

Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Ein besonderes Anliegen ist mir die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen. Sie bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und sind oft Vorreiter bei der Einführung neuer Technologien. Ohne eigene Rechtsabteilungen trifft sie die Vielzahl an Vorschriften aber oft besonders hart und wirft sie bei Innovationen zurück. Dem wollen wir mit dem Reallabor gezielt entgegenwirken. Hier soll am Einzelfall der Rechtsrahmen konkret ausgeschöpft werden. Aus den Fällen wollen wir dann für die ganze Branche lernen und unsere Erkenntnisse nach Berlin und Brüssel tragen“, so Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.

Auch die Europäische Union (EU) selbst hat den Stellenwert von Reallaboren für eine innovationsfreundliche Umsetzung und Weiterentwicklung der Regulierung erkannt und dieses Instrument in der KI-Verordnung vorgesehen. Zukünftig soll es möglich sein, dass Firmen für die Erprobung von KI-Systemen in Reallaboren auch behördliche Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Regelungen der KI-Verordnung erteilt werden können. Bis August 2026 müssen die EU und der Bund die hierfür nötigen Rechtsgrundlagen und Behördenstrukturen schaffen.

Das Reallabor wird gemeinsam vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) und dem Forschungscampus ARENA2036 in Stuttgart betrieben. Beide Projektpartner sind auch maßgeblich am EU-Leuchtturmprojekt „AI-Matters“ beteiligt, einem länderübergreifenden Netzwerk von Test- und Versuchszentren für KI und Robotik in Produktionsumgebungen. Mit der Kombination aus KI-Reallabor sowie Test- und Versuchszentrum am Standort Stuttgart nimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in dem europäischen Netzwerk ein.

Reallabore als Innovationsbeschleuniger

Ebenfalls in der ARENA2036 wird derzeit ein weiteres neues Reallabor zum sogenannten Industrial Metaverse eingerichtet. Anhand realer Anwendungsfälle soll darin erprobt werden, wie beispielsweise durch virtuelle und erweiterte Realität die physische Fabrikumgebung mit der digitalen Welt verbunden und so die Produktion effizienter, flexibler und nachhaltiger gestaltet werden kann. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert das Vorhaben zwischen Oktober 2024 und Dezember 2025 mit 600.000 Euro.

Reallabore bieten Unternehmen eine Umgebung, in der neue Technologien unter möglichst realen Bedingungen experimentell erprobt und so zur Marktreife weiterentwickelt werden können. Sie sind ein wichtiges Instrument, um Innovationen zu fördern und beschleunigen. Deshalb hat mein Ministerium in den vergangenen Jahren den Aufbau von solchen Reallabor-Umgebungen gezielt gefördert. Das wollen wir fortsetzen und dabei, wie im Fall der KI, auch verstärkt regulatorische Hürden in den Fokus nehmen“, sagte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. Weitere Reallabore mit Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz in Baden-Württemberg befinden sich unter anderem im IPAI Innovation Park AI in Heilbronn sowie in der Karlsruher Forschungsfabrik.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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