Archiv für den Monat: November 2024

Baden-Württemberg: weiterhin steigende Studienanfängerzahlen

Die Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger in Baden-Württemberg ist im Studienjahr 2024 zum dritten Mal in Folge gestiegen.

Die Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger ist zum dritten Mal in Folge gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes begannen im laufenden Studienjahr 2024 68.500 Studienanfängerinnen und -anfänger ein Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg. Das waren knapp 400 Erstsemester mehr als noch im Studienjahr 2023, was einem Anstieg von knapp ein Prozent entsprach. Bis einschließlich 2021 waren die Studienanfängerzahlen fünf Jahre lang in Folge gesunken, zuletzt vor allem auf Grund der geringen Anzahl ausländischer Studienanfängerinnen und -anfänger während der Corona-Pandemie.

354.500 Studierende an den Hochschulen im Land

Insgesamt sind im aktuellen Wintersemester 2024/25 gut 354.500 Studierende an den Hochschulen in Baden-Württemberg eingeschrieben. Im Vergleich zum Wintersemester 2023/24 erhöhte sich die Studierendenzahl damit um knapp 6.000 Studierende oder fast zwei Prozent.

Mit einem Plus von jeweils vier Prozent sind die größten Zuwächse an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), den Kunst- und Musikhochschulen sowie den privaten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zu verzeichnen. An den Pädagogischen Hochschulen (+3 Prozent) und den Universitäten (+1 Prozent) sind im laufenden Wintersemester ebenfalls mehr Studierende eingeschrieben als noch im Wintersemester 2023/24. An den staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften der Verwaltung blieben die Studierendenzahlen unverändert.

Quelle:Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Soziologie

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Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Baden-Württemberg: Schub für Digitalisierung an Hochschulen

Mit einem Maßnahmenpaket fördert das Land acht Initiativen zur Digitalisierung von Lehre, Forschung und Verwaltung an den Hochschulen.

Acht Initiativen sollen der Digitalisierung von Lehre, Forschung und Verwaltung an den Hochschulen einen deutlichen Schub geben. Das Paket war am Dienstag, 26. November 2024, Thema im Ministerrat. Ein landeseigener Chatbot namens bwGPT ist Teil des Programms, ebenso wie ein Dienst zur Speicherung von Vorlesungsaufzeichnungen. Gemeinsames Ziel ist es, ein modernes, flexibles und individuelles Hochschulstudium zu ermöglichen und den Lehrenden den Einsatz digitaler Lehr- und Lernformate zu erleichtern. Die ausgewählten Projekte werden vom Land mit insgesamt rund fünf Millionen Euro gefördert.

Wir stehen mitten in einer fundamentalen Transformation unserer Wirtschaft. Die wissenschaftliche Exzellenz und der enorme Ideenreichtum an unseren Hochschulen sind dabei die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft des Landes. Die Digitalisierung der Hochschulen ist daher ein ganz wichtiges Element unserer Innovations- und Zukunftsagenda“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Ministerratssitzung in Stuttgart. „Mit diesen wichtigen Maßnahmen werden die Lehr-, Lern- und Forschungsbedingungen passgenau vorangebracht.“  

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „In einem Dialogprozess haben wir mit den Hochschulen die drängendsten Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierung in Forschung, Lehre und Verwaltung identifiziert. Mit acht Projekten geben wir unseren Hochschulen Impulse für die digitale Zukunft und steigern weiter die Attraktivität für Studierende und Forschende. 2025 sind weitere Maßnahmen geplant.“

Modernes, flexibles und individuelles Hochschulstudium

Digitale Lehr- und Lernformate sind an den Hochschulen unverzichtbar. Das Land unterstützt die Hochschulen gezielt bei der Digitalisierung von Lehre, Forschung und Administration, damit sie attraktive Studien-, Forschungs- und Arbeitsstätte bleiben. Im „Zukunftslabor Hochschulen in der digitalen Welt“ hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit mehr als 320 Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten konkrete Maßnahmen erarbeitet.

Die ersten acht Vorhaben sind angelaufen: Neben digitalen Lehrinnovationen und individuellen Unterstützungsangeboten wird eine landesweite Rechtsinformationsstelle speziell für die digitale Lehre eingerichtet. Dazu kommen das Verwaltungsprojekt „Prozessorientierter Aktenplan“ sowie die Landesdienste GitLab und bwJupyter, die Open Source Angebote für (Forschungs-) Teams und virtuelle Forschungs- und Lernumgebungen ermöglichen.

Dialogprozess „Zukunftslabor Hochschulen in der digitalen Welt“

  • Der Dialogprozess „Zukunftslabor Hochschulen in der digitalen Welt“ wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Kernfrage war: Wie kann der digitale Wandel in Lehre, Forschung und Administration sowie in Querschnittsthemen an Hochschulen verankert, umgesetzt und auch nach der Pandemie vorangetrieben werden?
  • Aus zahlreichen Anregungen entstand ein konkretes Maßnahmenpaket, das den digitalen Wandel in Lehre, Forschung und Administration ganzheitlich voranbringen soll und die drängendsten Themen der Digitalisierung der Hochschulen aufgreift.
  • Acht dieser Vorhaben werden jetzt hochschulartenübergreifend umgesetzt. Darunter sind Projekte aus allen drei Bereichen (Lehre, Forschung und Administration). Dabei handelt es sich um kleinere Leuchtturmprojekte im jeweiligen Bereich.

Maßnahmenpaket „Hochschulen in der digitalen Welt“ im Überblick

bwDigiFellows II

Das Programm „Fellowships für Lehrinnovationen und Unterstützungsangebote in der digitalen Hochschullehre II“ soll Anreize für die (Weiter-)Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate beziehungsweise Unterstützungsangebote schaffen. Die Themen sind so vielfältig wie die Lehre selbst: Von Chatbots in der Lehre über Virtual Reality-Notfalltrainings in der Kindermedizin bis hin zu Sicherheitseinweisungen zur Sensibilisierung von potenziellen Gefahren.

bwOpenCast

Im Rahmen von bwOpenCast soll ein zentraler Dienst zur Speicherung, Verarbeitung und Bereitstellung von Vorlesungsaufzeichnungen und anderen Videoformaten entwickelt werden. Solche Aufzeichnungen sind auch nach der Corona-Pandemie wichtig für ein flexibles und inklusives Studium. Die Federführung liegt bei der Universität Stuttgart.

bwJupyter für die Lehre

Ziel des Projekts ist der Aufbau eines neuen Landesdienstes bwJupyter für die Lehre, der allen Hochschulen im Land die Möglichkeit bietet, Softwarecodes einfach in die Lehre einzubinden. Die Federführung liegt hier beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT). JupyterHub hat sich international als Tool für Datenanalyse, Künstliche-Intelligenz(KI)-Anwendungen und Skriptsprachen etabliert. Es ermöglicht Studierenden die Entwicklung von digitalen Kompetenzen, zeit- und ortsunabhängig und unabhängig von der eigenen Hardwareausstattung. Es eignet sich besonders gut, um mit anderen Teams zu kooperieren, Software nachhaltig zu dokumentieren oder Lehrprojekte zu initiieren.

bwDigiRecht

Ziel dieses zentralen Projekts ist die Einrichtung einer landesweiten intermediären Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre. Als Serviceeinrichtung arbeitet diese Stelle den hochschulischen Fachabteilungen aller Landeshochschulen zu und entlastet diese unmittelbar. Hinzu kommen der Aufbau einer umfassenden Wissensdatenbank sowie die Herausgabe eines Newsletters. Die Universität Heidelberg ist federführend.

bwGPT

Über bwGPT sollen zunächst 15 Hochschulen Zugriff auf einen datenschutzrechtlich abgesicherten, GPT4-basierten Chatbot erhalten. Lehrende und Studierende der Pilothochschulen können somit den Einsatz von KI als Arbeitswerkzeug in Lehrveranstaltungen erproben. Die Projektleitung liegt beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und der Hochschule Aalen.

bwOER-CONNECT

Ziel ist es, für die in den Hochschulen am meisten genutzten Lernmanagementsysteme Moodle und ILIAS die Möglichkeit zu schaffen, Lehrmaterialien direkt online freizugeben und auf zentrale Publikationsplattformen zu überführen. bwOER-CONNECT vereinfacht somit den Austausch offener Bildungsressourcen. Federführung hat die Universität Tübingen.

Landesdienst GitLab

GitLab unterstützt Forschungsteams dabei, ihre Software zu entwickeln und Projekte zu koordinieren. Hauptaufgabe der webbasierten Versionsverwaltung ist es, alle Änderungen an Dateien und ihrem Quellcode zu speichern und zu dokumentieren, sodass diese jederzeit nachvollzogen werden können. Mit diesen Funktionalitäten kann der Dienst auch für die Verwaltung, Versionierung und Publikation von Forschungsdaten genutzt und gewinnbringend in der Lehre eingesetzt werden.

Prozessorientierter Aktenplan

Im Projekt „Prozessorientierter Aktenplan“ wird ein für die Hochschulen passender, prozessorientierter Musteraktenplan für die digitale Vorgangsbearbeitung unter Federführung der Universität Konstanz erarbeitet. Erst damit werden die elektronische Aktenführung und eine moderne durchgängig digitale Vorgangsbearbeitung möglich. Das Projekt schafft somit eine wichtige Grundlage für weitere Digitalisierungsvorhaben.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: Hochschulmediation

Weil ich heute anlässlich meiner Eintragung in die Liste der Mediatorinnen/Mediatoren gefragt wurde: Was bitte ist denn Hochschulmediation?

Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist die Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die Zivilgerichte zuständig sind.

Allgemeines

Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld. Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung gemeinsam optimale Lösungen.

Die allparteilichen Mediatorinnen/Mediatoren leiten die Gespräche und sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich. Sie achten auf die Einhaltung der Fairness und der Mediationsregeln. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Die Mediatorinnen/Mediatoren werden von den Parteien selbst ausgewählt. Wer selbst Partei, Parteienvertreterin/Parteienvertreter, Beraterin/Berater bzw. Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediatorin/Mediator tätig sein.

Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator/eine eingetragene Mediatorin hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

Die Liste der eingetragenen Mediatorinnen/Mediatoren wird beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) geführt. Voraussetzung für die Eintragung in diese Liste ist neben einem entsprechenden Antrag und einem Mindestalter von 28 Jahren der Nachweis der fachlichen Qualifikation, der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung), eine Haftpflichtversicherung der Mediatorin/des Mediators sowie die Angaben, wo die Mediatorin/der Mediator ihre/seine Tätigkeit ausüben wird. Überdies müssen eingetragene Mediatorinnen/Mediatoren Fortbildungen absolvieren.

Arten der Mediation

Mediationsarten sind beispielsweise die Familienmediation (z.B. Scheidung), die Wirtschaftsmediation, die Nachbarschaftsmediation, die Umweltmediation, die Schulmediation, die Mediation im öffentlichen Bereich, die Mediation im Bauwesen, die politische Mediation etc.

Hochschulmediation:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen der Hochschulleitung und Belegschaftsvertretungen sowie Studierenden
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlichen Strukturfragen, wie z.B. Hochschulkooperationen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Hochschulen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Hochschulen,
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Hochschulen und Behörden (z.B. AQ Austria) oder auch Akkreditierungsagenturen
  • Beratung bei der Auswahl hochschulischer Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung verbindlicher Vereinbarungen
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Vorteile einer Mediation

  • Mediation ist ein relativ kostengünstiges Verfahren, beim dem (im Gegensatz zum Gerichtsverfahren) kein Risiko besteht, allenfalls die Kosten des Gegenübers ersetzen zu müssen.
  • Mediation spart Zeit, da das Ergebnis oft schneller als bei einem Gerichtsprozess erzielt wird.
  • Mediation ist immer ein freiwilliges Verfahren.
  • Die Lösung selbst kommt von beteiligten Parteien – es gibt niemanden, der besser als jeder für sich selbst entscheiden kann, welche Lösung die fairste ist.
  • Mediation bietet auch die Möglichkeit, wieder ein konstruktives Gesprächsklima zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist.
  • Mediation besticht durch ihre klar strukturierte Konfliktanalyse und beinhaltet das rasche Erkennen, richtige Handeln und Lösen von Konflikten.
  • Mittels optimalen Lösungsstrategien gelingt es, einen Konflikt rasch und für beide Parteien zufriedenstellend zu entschlüsseln.
  • Durch die Nachhaltigkeit der Problemlösung ergibt sich eine Situation, von der alle Beteiligten profitieren.
  • Die Vorteile der Mediation hat auch der Gesetzgeber erkannt und sie in vielen Bereichen bereits integriert (Familie, Nachbarschaft, Arbeitswesen etc.).
  • Mediationsgespräche sind absolut vertraulich.
  • Voraussetzung für eine Mediation ist die Bereitschaft aller Beteiligten, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

Voraussetzungen für eine Mediation

  • Mindestens zwei Menschen, die miteinander einen Konflikt haben, und eine neutrale Mediatorin/einen neutralen Mediator
  • Die Konfliktparteien sind verhandlungsfähig.
  • Sie sind sich des Konfliktes untereinander bewusst.
  • Sie haben die Absicht, den Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Der Ablauf einer Mediation

Der Ablauf einer Mediation lässt sich in mehrere Phasen unterteilen.

  • Vorphase: In der Vorphase bemüht sich die Mediatorin/der Mediator eine Gesprächsbasis zu schaffen, erläutert Ziele, Ablauf und Regeln der Mediation und schließt mit allen Parteien eine Mediationsvereinbarung ab. Darin werden auch Kosten, Kostenaufteilung, allfällige Bedingungen, Fristen, gegebenenfalls Termine und Gesprächsregeln vereinbart.
  • Erste Phase: Die Mediatorin/der Mediator schafft eine vertrauensfördernde Gesprächsatmosphäre und jede Partei erhält die Gelegenheit, ihren Standpunkt zu schildern. Die Mediatorin/der Mediator arbeitet die unterschiedlichen Sichtweisen des Konfliktes heraus, ohne diese zu bewerten, und erstellt eine Themen-Liste.
  • Zweite Phase: In der folgenden Konfliktbearbeitungs-Phase bringen die Parteien ihre Gefühle zum Ausdruck. Die zu Grunde liegenden Interessen, Bedürfnisse und Ziele der Beteiligten werden konkretisiert.
  • Dritte Phase: Auf Basis der Wünsche und Ziele der Beteiligten werden alle möglichen, denkbaren Lösungswege gesucht und alle Ideen und Varianten ohne Bewertung gesammelt.
  • Vierte Phase: Alle gefundenen Optionen werden von den Beteiligten gemeinsam bewertet, auf ihre Umsetzbarkeit und Dauerhaftigkeit überprüft, und aus den verbliebenen Möglichkeiten wird diejenige ausgewählt, die allen den größten Nutzen/Gewinn bringt und die Zustimmung aller findet.
  • Fünfte Phase: Nach einer möglichen zusätzlichen externen Überprüfung durch Expertinnen/Experten findet die schriftliche Abfassung eines Mediationsvertrages statt und wird von allen Beteiligten unterzeichnet. Diese ist dann z.B. im Falle einer Scheidung geeignet dem Gericht für eine einvernehmliche Scheidung vorgelegt zu werden.
  • Evaluierung (Follow-up): Allenfalls kann eine Evaluierung vereinbart oder als Option ins Auge gefasst werden, um zu sehen, ob die Ergebnisse den Zielen und Erwartungen entsprechen bzw. gehalten haben oder auch um Details zu verbessern.

Finden die Parteien im Rahmen einer erfolgreich durchgeführten Mediation zu einer gemeinsamen Lösung, endet die Mediation mit einem außergerichtlichen Vergleich. Andernfalls steht den Parteien weiterhin der Klagsweg offen.

Kosten/Förderung

Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren sind die Kosten der Mediation vom Streitwert unabhängig. Sie werden nach Zeitaufwand der Mediatorin/des Mediators verrechnet und von den Streitparteien bezahlt.

Im Rahmen der vom Bundeskanzleramt geförderten Familienmediation kostet eine Mediationsstunde (ohne Zuschuss) 220 Euro pro Mediatorenteam. Abhängig von der Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder kann das Bundeskanzleramt bei einer Familienmediation einen Zuschuss gewähren. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen/Mediatoren errechnet. Beteiligte Parteien bezahlen pro Mediationsstunde den Selbstbehalt. Den Zuschuss des Bundeskanzleramts wickeln die Mediatorinnen/Mediatoren mit den Vereinen und dem Bundeskanzleramt ab.

Eine Förderung von Familienmediation kann nur bei Auswahl von Mediatorinnen/Mediatoren aus den Listen auf der Website des Bundeskanzleramtes (BKA) in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen

Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)

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FlexLex Wirtschaftsmediation

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eingetragener Mediator“ gem. § 8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2003, Tätigkeitsbereich: Hochschulmediation

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Baden-Württemberg: sechs Millionen Euro für Forschungsgeräte

Das Wissenschaftsministerium fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung die Anschaffung von 14 Forschungsgeräten an fünf Universitäten.

Mit 6,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt das Land fünf Universitäten, die zuvor erfolgreich Förderungen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragt hatten. Diese Investition stärkt die Forschungskapazitäten und trägt zur Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg bei.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Mit der EFRE-Förderung unterstützen wir unsere Universitäten bei den kontinuierlich notwendigen Investitionen in eine moderne Geräteausstattung. Denn exzellente, international konkurrenzfähige Forschung und Entwicklung ist auf leistungsfähige Mikroskope, Massenspektrometer oder dreidimensionale (3D) Drucker für Quanten-Devices auf dem neusten Stand der Technik angewiesen.“

Geförderte Projekte und Universitäten

  • Universität Stuttgart (1,5 Millionen Euro): Erhält Unterstützung für fünf Projekte, darunter zwei spezielle 3D-Drucker für Quanten-Devices und ein Rasterelektronenmikroskop zur Nanofabrikation. Ein weiteres Projekt, „DIFFRACT2023“, umfasst ein Röntgendiffraktometer zur Analyse molekularer Strukturen. Außerdem wird das Projekt „HIVE“ gefördert, das sich auf zukünftige Luftverkehrstechnologien konzentriert.
  • Universität Freiburg (2,5 Millionen Euro): Vier Projekte wurden ausgewählt, darunter der „Dualmode3D Printer“, der neuartige Materialien kombiniert, und ein hochauflösendes Mikroskop für die Erforschung von Viren. Auch die Rechenkapazität für Deep-Learning-Anwendungen wird im Rahmen der Förderung erweitert.
  • Universität Konstanz (1,3 Millionen Euro): Hier wird ein modernes NMR-Spektrometer zur Analyse von Biopolymeren finanziert, ebenso wie ein Lithographiesystem für Nano- und Quantentechnologien sowie ein Massenspektrometer für die chemische Biologie.
  • Universität Heidelberg (254.000 Euro): Gefördert wird ein Rasterelektronenmikroskop zur 3D-Darstellung von Gewebeproben, das neue Einblicke in die Tumorforschung und Entwicklung von Therapien ermöglicht.
  • Universität Tübingen (548.000 Euro): Gefördert wird die Anschaffung eines Positronen-Emissions-Tomographie- (PET) / Computer-Tomographie (CT)-Scanners, der die veralteten PET-Scanner ersetzen soll. Dabei wird das neue Großgerät zu einer Qualitätsverbesserung der Forschungsdaten beitragen.

Die antragstellenden Universitäten durchliefen ein zweistufiges Antragsverfahren, in dem zunächst eine EFRE-Förderung beim Land beantragt wurde. Bei erfolgreicher Antragstellung wurde eine anteilige EFRE-Förderung in Aussicht gestellt, unter der Voraussetzung, dass zusätzlich eine Großgeräteförderung im Verfahren der DFG gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes eingeworben wird. Insgesamt setzten sich 14 Großgeräteanträge durch. Die EFRE-Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig aus DFG- und Eigenmitteln der Universitäten getragen.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, das Teil der Kohäsionspolitik ist. Er zielt darauf ab, den territorialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu stärken und so zu mehr Wachstum und Beschäftigung beizutragen.

In Baden-Württemberg dient der EFRE als Schlüsselinstrument zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung. Die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 konzentriert sich auf zentrale Zukunftsthemen wie technologische Fortschritte und wissenschaftliche Exzellenz, die zur Innovationsstrategie des Landes passen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nutzt die EFRE-Mittel, um den Ausbau der Forschungsinfrastruktur und die Entwicklung moderner Technologien voranzutreiben und damit den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

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Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

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Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

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Österreich: Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Baumeister der NQR-Stufe VII zugeordnet

Schon im Jahr 2018 wurden die allermeisten Meisterprüfungen (Befähigungsprüfungen in einem Handwerk)[1] vom Österreichischen Qualifikationsregister dem NQR/EQR auf der Niveaustufe VI zugeordnet.

Im Jahr 2023 kamen dann die weiteren Befähigungsprüfungen (auch im Verbund) hinzu.

Baumeister – an sich ein reglementiertes Gewerbe – seit der Novelle der vom 22. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 130/2024) ein „handwerksähnliches Gewerbe“ können die Titel Meister/Meisterin in öffentliche Urkunden eintragen und wurden am 26. 09. 2024 der Niveaustufe VII des NQR/EQR zugeordnet.

Die Baumeisterprüfung ist nun dem Abschluss eines regulären Diplom- oder Masterstudiums gleichwertig:

Eintragung in amtliche Urkunden:

Meister – die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich – sind – wie auch Absolventen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung – zur Führung und Eintragung des Meistertitels berechtigt.

Personen, die eine Meisterprüfung oder handwerksähnliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk oder handwerksähnliche Gewerbe als „Meisterin“ oder „Meister“ zu bezeichnen. Seit 21. August 2020 bzw. 23. August 2024 dürfen diese Personen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen führen.

Dies darf in vollem Wortlaut oder auch in Kurzform erfolgen (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“). Bei den Gewerben Baumeister, Brunnenmeister, Holzbau-Meister und Steinmetzmeister wird der „Mst.“ mit entsprechendem Zusatz geführt.
Es darf auch die Eintragung in amtlichen Urkunden verlangt werden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis u.a.).

Die Eintragung in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses oder Befähigungsprüfungszeugnisses (Gesamtprüfungszeugnis) bei jener Behörde, die für die Ausstellung der öffentlichen Urkunde zuständig ist (z.B. Bezirksverwaltungsbehörde, Magistratisches Bezirksamt, Landespolizeidirektion, Verkehrsamt usw.). Dort erfahren Sie auch, welche weiteren Dokumente gegebenenfalls für die Eintragung notwendig sind.

Damit wird der „Meister“ erheblich aufgewertet und die hohe Qualifikation der Meisterin und des Meisters sichtbar gemacht. Die Bezeichnung vor dem Namen ergänzt auch die Verwendung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“ (§ 21 Abs 4 GewO 1994).

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Mit der Meisterprüfung auch ohne Matura (Reifeprüfung) studieren:

Auch eine berufliche Qualifikation aus Österreich wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene  Werkmeisterausbildung  u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien.

Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule:

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[1] Neben den freien gibt es auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht. In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung.

Baden-Württemberg: mit Künstlicher Intelligenz zur passenden Weiterbildung

Das Weiterbildungsportal fortbildung-bw.de bietet ein neues KI-Tool zum einfachen und schnellen Finden der passenden Weiterbildung. Zudem wurde die Plattform grundsätzlich überarbeitet.

Das Weiterbildungsportal fortbildung-bw.de bietet ein neues KI(Künstliche Intelligenz)-Tool zum einfachen und schnellen Finden der passenden Weiterbildung. Sowohl Weiterbildungsinteressierte als auch Weiterbildungsträger profitieren nun von intuitiveren Suchprozessen. Mit wenigen Klicks findet sich die passende Weiterbildung und Weiterbildungsträger können ihre Angebote noch schneller und unkomplizierter einstellen. Die Weiterbildungsplattform wurde zudem grundsätzlich überarbeitet.

Weiterbildung in Zeiten der Transformation

Dazu sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: „In Zeiten der Transformation ist die passgenaue Weiterbildung zentral, um am Puls der Zeit zu bleiben. Das neugestaltete Weiterbildungsportal fortbildung-bw.de präsentiert sich nun mit einer modernen Benutzeroberfläche und optimierter Kurssuche. Innovative Funktionen wie der KI-Kursfinder und erweiterte Beratungsmöglichkeiten bieten Nutzerinnen und Nutzern ein passgenaues Angebot für die individuellen Weiterbildungsbedürfnisse.“

Neuer KI-Kursfinder und neues Design

Der neue KI-gestützte Kursfinder ist eine bedeutende Innovation: Dieser intelligente Assistent revolutioniert die Suche, denn er analysiert individuelle Bedürfnisse und Präferenzen, um maßgeschneiderte Kursempfehlungen anzubieten. Der KI-Kursfinder ergänzt somit die bewährten Beratungsangebote des Landes und ermöglicht, allen Interessentinnen und Interessenten das optimale Kursangebot zu präsentieren. Durch diese individualisierte Herangehensweise soll die Weiterbildungslandschaft noch besser und effektiver zugänglich werden.

Neben der technischen und funktionalen Überarbeitung wurde auch das Design des Weiterbildungsportals grundlegend modernisiert. Das Ergebnis ist ein modernes, benutzerfreundliches und zukunftsorientiertes Weiterbildungsportal. Sowohl Kurssuchende als auch Anbieter werden optimal unterstützt und die Beratung als zentrales Element der beruflichen Weiterbildung wird dadurch weiter gestärkt.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

Allenfalls auch interessant für Sie:

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste: Verleihung des TOLERANZPREISES 2024 an Dr. Harald Wögerbauer

Am Cover-Bild (v.l.n.r.): Mag.Talieh Wögerbauer (Ministerialrätin & Moderatorin der Veranstaltung), Mag. Maximilian Hennig, Prof. Dr. Birgit Harreß, Mag.Dr.Harald Wögerbauer, Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger, Prof. Dr. Günther Ofner

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste hat im Jahr 1997 die Toleranzinitiative ins Leben gerufen.

Ausgehend von der Charta der Toleranz wird dieser Preis an Persönlichkeiten verliehen, die ihr Leben beispielhaft im Sinne der Toleranz leben und sich über alle Grenzen hinweg für Mitmenschlichkeit einsetzen. 

Der Preisträger des Toleranzpreises 2024 ist Mag. Dr. Harald Wögerbauer, Mitglied des Präsidiums des Europäischen Rechnungshofes a.D., Präsident und Gründungsmitglied des Österreichisch-Deutschen Länderforums

Der Toleranzpreis der Akademie ehrte Dr. Harald Wögerbauer insbesondere für sein Engagement und seinen langjährigen Einsatz für ein gerechtes Handeln, wie auch seinen Einsatz für die interkulturelle und interreligiöse Verständigung, die er besonders während seiner Tätigkeit als Mitglied des Kunstrückgabebeirats gefördert hat. Diese vom Bundeskanzleramt 1998 gegründete juristische Kommission zur Restitution von während der NS-Zeit geraubten Kunstgegenständen setzt sich fortwährend für die Rückgabe und Entschädigung an die ehemaligen jüdischen Eigentümer oder deren Erben ein. Dr. Wögerbauer ist zudem als Präsident Mitbegründer des bilateralen Österreichisch-Deutschen Länderforums stets engagiert, die österreichisch-deutschen Beziehungen auf zahlreiche Veranstaltungen via Diskussion und Begegnungen zu Themen politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder künstlerischer Natur zu stärken.
EASA- Präsident Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer begrüßte in seiner Rede die Festgäste und ging besonders auf die langjährige Tradition des Toleranzpreises der EASA und deren Würdenträger ein. Der Ehrenpräsident der Akademie, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger betonte in seinen Grußworten als Initiator dieses Preises, die Wichtigkeit von Toleranz in der Gesellschaft.
Die Laudatio an den Preisträger hielt Prof. Dr. Günther Ofner, Vorstand der Flughafen AG, den Festvortrag Mag. Maximilian Hennig, Botschafter im Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Birgit Harreß, überreichte im Springer Schlössl in Wien, im Beisein vieler Diplomaten, Vertreter von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst diese große Auszeichnung.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste:

Die Aufgabe der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste besteht darin, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen angesehenen Wissenschaftlern aller Fachrichtungen, führenden Künstlern und Praktikern der Verwaltung zu fördern. Ihr Ziel ist es, wichtige gesellschaftliche Herausforderungen zu analysieren und zur Lösung komplexer Fragen für das Wohlergehen der Zukunft der Europäer beizutragen.

Die Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste bringt über 2.000 herausragende Wissenschaftler und Praktiker aus ganz Europa zusammen, darunter mehr als 30 Nobelpreisträger. Sie sind in 7 Klassen unterteilt: Geisteswissenschaften, Medizin, Kunst, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technik- und Umweltwissenschaften sowie Weltreligionen.

Die Protektoren der Akademie sind mehrere Staatsoberhäupter.

Auf der Liste der Ehrensenatoren stehen viele bedeutende Persönlichkeiten, wie ehemalige Ministerpräsidenten oder Minister verschiedener Länder, ehemalige Präsidenten der Kommission der Europäischen Union und andere.

Die Akademie verleiht jedes Jahr einen Toleranzpreis an Personen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um den Brückenbau und die Förderung der Toleranz zwischen den Gemeinschaften verdient gemacht haben.

Die Akademie hat ihren Sitz in der alten Abtei St. Peter in Salzburg.

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Künstliche Intelligenz – Grundlagenwissen und Praxiskompetenz – Zertifikat der Allensbach Hochschule

Eine akademische Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) bietet einen erheblichen Mehrwert, da KI heute zu den wichtigsten Treibern technologischer Innovation zählt. Eine qualifizierte Fortbildung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praxisnahe Fähigkeiten, um KI-Lösungen gezielt in Geschäftsprozesse zu integrieren.

Unternehmen aus nahezu allen Branchen erkennen zunehmend das Potenzial von KI, Prozesse effizienter zu gestalten, Entscheidungen datenbasiert zu optimieren und Wettbewerbsvorteile durch Automatisierung und intelligente Systeme zu sichern.

Die Rolle des KI-Experten gewinnt in der Praxis daher zunehmend an Bedeutung, da die Fähigkeit, neue Technologien zu verstehen und in wirtschaftlich sinnvolle Anwendungen umzusetzen, als entscheidender Wettbewerbsvorteil gilt. Für Fachkräfte, die sich durch eine akademische Fortbildung im Bereich KI spezialisieren, eröffnet sich somit eine breite Palette an beruflichen Möglichkeiten.

Durch das erworbene Wissen in Bereichen wie maschinelles Lernen, neuronale Netze und Datenanalyse können sie komplexe Probleme in Unternehmen lösen und als Experten für die Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Lösungen fungieren. Die fortschreitende Digitalisierung vieler Geschäftsbereiche macht es für Unternehmen unerlässlich, auf KI-Expertise zu setzen, um zukunftsfähig zu bleiben und sich an neue Marktanforderungen anzupassen.

Aus diesem Grund bietet die Allensbach Hochschule (Konstanz) das Hochschulzertifikat „Geprüfter KI-Experte / Geprüfte KI-Expertin“ als Online-Kurs der Headquarter 3.0 GmbH an.

Absolvierende lernen in der üblicherweise neun bis 13 Wochen dauernden Online-Fortbildung die Grundlagen für den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz und ihre praktischen Anwendungsmöglichkeiten kennen. Der geschätzte Zeitaufwand beträgt 180 Stunden, es existieren keine Zeitvorgaben, und es ist auch ein früherer Abschluss möglich. Die staatlich anerkannte Allensbach Hochschule stellt das mit sechs ECTS versehene Hochschulzertifikat nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung aus.

Absolvierende eines KI-Studienprogramms wie des neuen Hochschulzertifikats der Allensbach Hochschule bringen Unternehmen den Mehrwert, innovative Ansätze zu entwickeln und dabei Risiken und Chancen durch den Einsatz von KI zu bewerten. Sie können in verschiedenen Sektoren eine zentrale Position einnehmen, etwa in der IT, im Gesundheitswesen, in der Produktion oder im Finanzsektor, wo KI-Systeme zur Optimierung und Automatisierung von Abläufen bereits in großem Umfang eingesetzt werden“, sagt Hochschulkanzler Timo Keppler.

Um die praktische Umsetzung von KI-Projekten im Unternehmen zu gewährleisten, erhalten die Teilnehmenden des Kurses „Geprüfter KI-Experte / Geprüfte KI-Expertin“ einen Überblick über die beliebtesten KI-Anwendungen und ihren jeweiligen Funktionsumfang und den hieraus resultierenden Anwendungsfällen im Berufsalltag. Ein besonderer Fokus liegt auf der Überwindung von Vorurteilen und Ängsten beim Einsatz von KI-Applikationen sowie der einfachen und sehr verständlichen Anleitung für deren Anwendung.

Darüber hinaus verbessert eine Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz nicht nur die eigene Fachkompetenz, sondern auch die Karriereperspektiven. Da der Fachkräftemangel in technischen Berufen weiterhin anhält, haben KI-Experten hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unternehmen suchen nach Fachleuten, die in der Lage sind, innovative Projekte voranzutreiben, und Absolventen, die ihr Wissen in diesem dynamischen und zukunftsorientierten Bereich weiterentwickeln, sind gefragt wie nie zuvor. Langfristig können sich KI-Experten so eine gefestigte Position auf einem zukunftssicheren und ständig wachsenden Arbeitsmarkt sichern.

Zusammenfassend bietet eine akademische Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz nicht nur anwendungsorientiertes Wissen, sondern auch das Potenzial, in der dynamischen Welt der digitalen Transformation eine zentrale Rolle zu spielen. Absolventen dieser Programme haben die Chance, durch ihre Fachkompetenz einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu leisten und sich selbst als Experten im Bereich einer der zukunftsträchtigsten Technologien zu etablieren“, betont Timo Keppler.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Welcome to STAS: Europe’s new tool for short-term anticipation of skills trends and VET demand

Rapid changes in the world of work are impacting both long- and short-term trends in the European labour market. The transition to a green and digital economy, the growing adoption of digital and technological innovations, and the consequences of geo-political crises affect skills needs and labour market trends, even in the short term. These shifts challenge EU priorities on competitiveness, growth, sustainability, and inclusion.

To stay ahead of these changes and their impact on skills provision and labour market developments, effective and responsive skills anticipation is crucial. While significant progress has been made in understanding medium to long-term trends, there is a growing need for tools that can promptly capture short-term shifts in the labour market.

Cedefop’s new tool for short-term anticipation of skills trends and VET demand (STAS)addresses this need by producing regular, six-monthly projections of employment by occupation across the 27 EU Member States. These short-term projections provide timely insights into emerging labour market trends and evolving skills needs.

Europe’s new early warning tool for emerging skills 

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Baden-Württemberg geht neue Wege bei Verwaltungs-KI

Foto: Arbeit mit der Text-Assistenz F13 © Staatsministerium Baden-Württemberg/Ilkay Karakurt

Mit der KI-basierten Text-Assistenz F13 in der Verwaltung ist Baden-Württemberg ein bundesweit beachteter Erfolg gelungen. Das Land stärkt damit seine Souveränität und plant die nächsten Schritte.

Mit der Pilotierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung und der aktuellen Version der Verwaltungs-KI F13 ist Baden-Württemberg ein bundesweit beachteter Erfolg gelungen. Der Stellenwert digitaler Souveränität in der Verwaltung nimmt angesichts globaler Unsicherheiten weiter zu. Das Land stärkt seine Souveränität durch den seit Ende Oktober abgeschlossenen Rollout von F13 in den Landesministerien, beim Rechnungshof und der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) und plant die nächsten Schritte für ein KI-Ökosystem. So werden das Thema Schulung und Weiterbildung im Bereich der Künstlichen Intelligenz weiter vorangetrieben, damit die Arbeitsweise der Verwaltung genauso fortschrittlich ist wie die Technologien, die eingesetzt werden.

Angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen dürfen wir nicht länger nur über digitale Souveränität für unsere Verwaltung sprechen. Wir müssen anpacken und diese mit vereinten Kräften in Europa auch umsetzen. Es gilt sicherzustellen, dass der Staat langfristig gut aufgestellt ist und dass keine zusätzlichen technischen Abhängigkeiten entstehen. Dies kann nur ressortübergreifend gelingen. Baden-Württemberg geht hier voran, um unserer Vision eines digital souveränen Landes näher zu kommen, und ist zur Zusammenarbeit mit allen Interessierten bereit“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 12. November 2024, im Anschluss an die Ministerratssitzung, in dem die weiteren Schritte vorgestellt wurden.

In Baden-Württemberg setzen wir uns ganz gezielt mit Künstlicher Intelligenz auseinander. Im Land der Weltmarktführer dürfen wir das Thema nicht Asien oder den USA überlassen. Wir müssen einen eigenständigen europäischen Weg gehen, vor allem auch bei Zukunftstechnologien wie der Künstlichen Intelligenz. Deshalb nutzen wir europäische KI und KI made in the Länd. Dafür bauen wir unsere eigene Cloud-Infrastruktur im Land weiter aus, rechtssicher und datenschutzkonform“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister, Thomas Strobl.

Weitere Funktionen und Schulungsangebote

Die Einführung von F13 hat gezeigt, dass das Interesse der Verwaltung an KI hoch ist. Wir wollen bei der KI-Entwicklung nun noch stärker vorangehen und F13 als leistungsstarke KI-Basis für die gesamte Verwaltung im Land ausbauen. Alle Interessierten sollen F13 nutzen können. Gemeinsam mit unseren Partnern und unserem Ökosystem schaffen wir in Baden-Württemberg somit die Grundlage für leistungsfähige KI-Assistenz in der Verwaltung. Mit den neuen Chat-Funktionen wird F13 somit zum ‚schwäbischen Taschenmesser‘, also zum universellen Werkzeug, das jegliche Textverarbeitung beherrscht“, erklärte Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann.

Von Beginn war es uns ein wichtiges Anliegen, dass F13 mit der rasanten dynamischen Entwicklung im Bereich KI Schritt halten kann. Deshalb haben wir uns für einen modularen Aufbau entschieden, der nach und nach weiter ausgebaut wird. Perspektivisch sollen damit immer mehr Aufgaben mithilfe von F13 erledigt werden können.“ Die Nutzungszahlen sowie das Feedback zu F13 zeigen, dass das Angebot wahrgenommen wird. Allerdings könne nur mit einem tiefergehenden Verständnis der KI-Technologie und insbesondere auch der richtigen Nutzung das volle Potenzial der neuen Version von F13 ausgeschöpft und die digitale Transformation der Verwaltung erfolgreich vorangetrieben werden, so Stegmann. Daher werden nun verstärkt Schulungsangebote wie Workshops, eLearnings oder eine Prompt-Bibliothek unterbreitet.

Das Land plant nun, die nächsten Schritte zur KI-Souveränität in die Wege zu leiten. „Der dutzendfachen Entwicklung identischer KI-Funktionalitäten wollen wir entgegenwirken, indem wir eine gemeinsame Softwaregrundlage für KI in der Verwaltung schaffen. Wir laden alle interessierten Partner ein, daran mitzuwirken. So wollen wir perspektivisch eine geeignete KI-Grundlage in Baden-Württemberg und darüber hinaus entstehen lassen“, kündigte Staatsminister Stegmann an.

Datenschutz und Künstliche Intelligenz von Anfang an gemeinsam denken

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Prof. Dr. Tobias Keber, sagte: „Künstliche Intelligenz hat großes Potential für die Gesellschaft, zugleich müssen die Risiken minimiert werden. Datenschutz und Künstliche Intelligenz müssen von Anfang an gemeinsam gedacht werden. Dies wirkt vertrauensstiftend und fördert die Akzeptanz der Technik. Von Innovation mit integriertem Datenschutz profitieren Unternehmen ebenso wie öffentliche Stellen, die den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger besonders verpflichtet sind. ‚Privacy Preserving AI‘ ist Teil des großen Potenzials der im Land entwickelten und eingesetzten Technologien.“

Einer menschenzentrierten und datenschutzkonformen KI wird bei diesem Vorhaben ein besonderer Stellenwert im Land eingeräumt. Bereits frühzeitig wurde die Behörde des LfDI in die KI-Entwicklungen einbezogen. Datenschutz und KI-Innovation sind möglich, wenn konstruktive Lösungen gemeinsam gesucht werden. Hierzu gehört derzeit auch eine Überprüfung des baden-württembergischen Landesdatenschutzgesetzes auf seine Geeignetheit, den KI-Einsatz in der Verwaltung sicher abzubilden. Grundlage dieser Überlegungen war unter anderem das Diskussionspapier des LfDI zu KI und Datenschutz, das bereits im November 2023 veröffentlicht und zwischenzeitlich aktualisiert wurde. Auch die bevorstehende Implementierung der KI-Verordnung der EU bedingt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Technik, Datenschutz, Cybersicherheit und weiteren Stellen.

Eine jüngst veröffentlichte BITKOM-Studie über die Nutzung privater KI-Systeme im beruflichen Umfeld zeigt auf, dass in rund einem Drittel der deutschen Unternehmen mit privaten Zugängen KI-Systeme eingesetzt werden – mit massiven Auswirkungen auf Datenschutz und Informationssicherheit. Firmengeheimnisse und personenbezogene Daten landen möglicherweise zuhauf in außereuropäischen Rechenzentren. Diese Gefahr kann in der Verwaltung Baden-Württembergs durch den sicheren Zugang der Beschäftigten zu großen KI-Sprachmodellen über die Anwendung F13 erfolgreich abgewendet werden. Der IT-Dienstleister BITBW übernimmt mit dem Betrieb der KI-Modelle im landeseigenen Rechenzentrum eine zentrale Rolle und hat die notwendige Technologie und das Know-how hierfür aufgebaut. Wie schon mit der Schaffung einer Cybersicherheitsagentur ist es Baden-Württemberg auch im zentralen Bereich der KI gelungen, vor die Welle zu kommen.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

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KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

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  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
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    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
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  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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