Österreich: Die Vitalakademie bietet einen sehr interessanten Lehrgang an, in welchem ich auch vortragen darf:
Dipl. Berufs- und Sozialpädagoge/-pädagogin
Qualifizierte Berufs- und Sozialpädagog/inn/en sind Expert/inn/en, die im Bildungs- und Sozialbereich sowie in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen eingesetzt werden.
Berufs- und Sozialpädagog/inn/en unterstützen Menschen bei der Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung, erkennen und fördern deren persönliche Ressourcen und Kompetenzen.
Der Lehrgang
eignet sich sehr gut für Menschen die in sozialen Berufen arbeiten (wollen) und hat einen sehr starken Bezug zur Praxis,
eignet sich hervorragend für „Quereinsteiger“
vermittelt in einem Jahr fundierte Kenntnisse, begleitet von erfahrenen Referent/innen
ist bekannt für sein wertschätzendes Klima während des Unterrichtes
eignet sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
wird oft durch das AMS gefördert, auch mittels Landesförderungen unterstützt
Lehrgangsleitung: Ingrid Stift, MSc, Dipl. Expertin Stress-/Burnout-Prävention, ISO-17024-zertifizierte Trainerin, https://www.menschenfreundin.at/
Wien kann ich mich als Resilienztrainerin oder als Mentaltrainerin selbständig machen?
Antwort:
Selbständig machen kann man sich in einem solchen Bereich in der Regel auf zweierlei Art:
– Selbständig mit Gewerbeschein (in diesem Falle wäre zu prüfen, ob es sich um ein freies oder rein reglementiertes Gewerbe handelt) oder
– ohne Gewerbeschein als neue Selbständige
Alles was mit Training zusammen hängt ist Unterricht und als solcher von Anmeldung als Gewerbe ausgenommen.
Selbstständige TrainerInnen gelten als neue Selbstständige – die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen unterliegt nicht der Gewerbeordnung!
Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen udgl. unterliegt nicht der Gewerbeordnung.
Ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind, eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird, ist für die Qualifizierung als ausgenommene Tätigkeit unerheblich.
Der Unterschied zwischen Seminaren als von der Gewerbeordnung ausgenommene Unterrichtstätigkeit und persönlicher Beratung als gewerbliche Tätigkeit ist fließend. Wenn aufgrund eines bereits vorgegebenen Schulungskonzeptes allgemeine und fachliche Lehrinhalte vermittelt werden, wie z.B. Kommunikationstraining, Bewerbungstraining, Verkaufstechniken, Aufbau von Organisationsstrukturen, Instrumente der Mitarbeiterführung, etc. liegt eine Unterrichtstätigkeit vor. Im Rahmen der Unterrichtstätigkeit ist auch eine individuelle Anpassung der Lehrinhalte nach Kundenwunsch aus vorhandenen Modulen möglich. Werden hingegen durch Analyse der „Ist-Situation“ Defizite ausgelotet und auf den individuellen Fall zugeschnittene Wissensinhalte mit einer Anleitung zu deren Umsetzung vermittelt, liegt bereits eine gewerbliche Beratungstätigkeit vor. Welchem Gewerbe diese Beratungstätigkeit zuzuordnen ist, hängt vom ihrem Inhalt ab; in Frage kommen etwa die Gewerbe „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“, „Lebens- und Sozialberatung“, „ Werbeagentur“, „PR Berater“.
In der Praxis wird von selbständigen Trainern immer wieder die Anmeldung des freien Gewerbes „Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)“ verlangt. Diese Berechtigung geht aber am Kern der Tätigkeit vorbei, denn sie deckt nur die sekretariatsmäßige Organisation eines Seminares für den Veranstalter ab, z.B. Koordination der Trainer, Versenden von Teilnahmebestätigungen, Austeilen von Schulungsunterlagen, technischer Support vor Ort.
Selbständige Trainer sind als „Neue Selbständige“ bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen versichert. Das ist auch die zuständige Stelle für die Ausstellung der NeuFöG Bestätigung.
Das heißt, man kann/muss Training nicht als Gewerbe anmelden. Also gibt es auch keine freien Gewerbe für Mental- oder Resilienztraining,
Diese Form des Trainings wird so hin in Form des Unterrichts im Rahmen der neuen selbständigen Tätigkeit ausgeübt:
Neue Selbstständige sind Unternehmer. Sie haben Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Neue Selbstständige sind keine Dienstnehmer. Auch keine freien Dienstnehmer. Sie sind auch keine Gewerbetreibenden.
Den Namen Neue Selbstständige gibt es nur im Sozial-Versicherungs-Recht.
Die Neuen Selbstständigen haben eine Pflicht-Versicherung. Dazu gehört
Pensions-Versicherung
Kranken-Versicherung
Unfall-Versicherung
Selbstständigen-Vorsorge. Selbstständigen-Vorsorge ist eine Alters-Sicherung für Selbstständige. Die Alters-Sicherung heißt auch Abfertigung Neu.
Welche Berufe zählen zu den Neuen Selbstständigen?
Neue Selbstständige sind Personen, die zu keiner anderen Berufs-Gruppe gehören
Selbstständige, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind. Das sind zum Beispiel:
Vortragende
Künstler
Sach-Verständige
Aufsichtsräte
Journalisten
Schriftsteller
Selbstständige in Gesundheits-Berufen (z.B. Krankenpfleger, Hebammen)
Freie Dienstnehmer, wenn sie fast nur eigene Betriebs-Mittel nutzen.
Personen mit Werk-Verträgen, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind. Bei Werk-Verträgen hat man eine Leistung vereinbart. Das kann ein Werk sein, aber auch eine Dienstleistung.
Erwerbstätige Kommanditisten, wenn sie nicht in der eigenen Kommandit-Gesellschaft (kurz: KG) arbeiten.
Personen, die ohne Gewerbe-Berechtigung selbstständig arbeiten. Das ist nicht erlaubt. Der gesetzliche Name dafür ist unbefugte Gewerbe-Ausübung.
Persönlich haftende Gesellschafter von Personen-Gesellschaften. Das kann eine offene Gesellschaft sein (kurz: OG). Das kann auch eine Kommandit-Gesellschaft sein (kurz: KG).
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn sie nicht als Arbeitnehmer versichert sind. Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wann beginnt die Pflicht-Versicherung für Neue Selbstständige?
Die Pflicht zur Versicherung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeit als Neue Selbstständige.
Für die Anmeldung als Neuer Selbstständiger bei der Sozial-Versicherung der gewerblichen Wirtschaft hat man 1 Monat Zeit.
Die Versicherung endet immer am letzten Tag von dem Monat, in dem man die betriebliche Tätigkeit beendet.
Wird die betriebliche Tätigkeit beendet, muss man sich bei der Sozial-Versicherung wieder abmelden. Dafür hat man 1 Monat Zeit.
Wird eine Meldung nicht rechtzeitig gemacht, gilt die Pflicht zur Versicherung für das ganze Jahr. Dann muss man beweisen, dass man später mit der beruflichen Tätigkeit begonnen hat. Das gilt auch bei einem früheren Ende der beruflichen Tätigkeit.
Ab wann muss man sich als Neuer Selbstständiger versichern?
Die Pflicht zur Versicherung gilt, wenn man mehr als 5.527,92 Euro im Jahr als Selbstständiger verdient.
5.527,92 Euro sind auch der kleinste Wert für die Berechnung der Sozial-Versicherungs-Beiträge.
Wichtig! Das Einkommen steht im Einkommen-Steuer-Bescheid. Wenn man mehr als 5.527,92 Euro verdient hat, muss man das der Sozial-Versicherung melden. Dafür hat man 8 Wochen Zeit. Wenn man keine Meldung macht, muss man 9,3 % Straf-Zuschlag bezahlen.
Tipp! Neue Selbstständige können der Sozial-Versicherung melden, dass sie über die Versicherungs-Grenze kommen werden. Das macht man mit einer Überschreitungs-Erklärung. Dann ist der Neue Selbstständige pflicht-versichert.
Ist das Einkommen weniger als die Versicherungs-Grenze von 5.527,92 Euro, gilt die Pflicht zur Versicherung trotzdem.
Die Pflicht zur Versicherung gilt, bis man einen Wider-Ruf der Erklärung macht. Wider-Ruf bedeutet, man nimmt eine Erklärung zurück.
Die Pflicht-Versicherung kann auch nur für die Kranken-Versicherung gemacht werden. Dann ist auch die Unfall-Versicherung Pflicht.
Wie viel kosten die Versicherungen?
Die Unfall-Versicherung kostet 10,09 Euro im Monat.
Die Kranken-Versicherung ist 6,8 % der Beitrags-Grundlage.
Die Pensions-Versicherung ist 18,5 % der Beitrags-Grundlage.
Die Selbstständigen-Vorsorge ist 1,53 % der Beitrags-Grundlage. Die Selbstständigen-Vorsorge ist die Abfertigung für Selbstständige.
Die Beitrags-Grundlage sind die Einkünfte aus dem Gewerbe-Betrieb. Oder die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das findet man im Einkommen-Steuer-Bescheid. Zu den Einkünften werden noch die Versicherungs-Beiträge des Jahres dazu gerechnet.
Während des Jahres bezahlt man voraussichtliche Versicherungs-Beiträge. Die voraussichtlichen Beiträge werden vom Einkommen-Steuer-Bescheid von vor 3 Jahren ausgerechnet.
Wenn es den neuen Einkommen-Steuer-Bescheid gibt, werden die richtigen Versicherungs-Beträge berechnet. Dann muss man Sozial-Versicherungs-Beiträge nachzahlen. Oder bekommt von der Sozial-Versicherung Geld zurück.
Die Beitrags-Grundlage pro Monat ist höchstens 6.090 Euro. Ist das Einkommen mehr als 6.265 Euro, muss man trotzdem nicht mehr bezahlen.
Wer zahlt keine Pensions-Versicherung?
Wenn man am 1. Jänner 1998 schon 55 Jahre alt war, muss man keine Beiträge für die Pensions-Versicherung bezahlen.
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com
bedeutet aufbauend auf einem bereitsabgeschlossenen MBA/MA/MSc-Lehrgang können in einem weiteren Semester die nötigen Theoriemodule besucht und die Masterarbeit für den TopUp-Abschluss erstellt werden.
Die Besonderheit der Grandes Écoles Spécialisées ist das praxisorientierte Studium. Die ppa ist renommiert im Bereich Handel und Management. Sie bildet perfekt im Einklang mit den aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt aus. Die Spezialität der ppa ist es, Führungskräfte auf höchstem Niveau auszubilden. Die ppa stützt sich dabei auch auf ihre mehr als 30 jährige Erfahrung und ein umfassendes Alumni-Netzwerk.
Kürzlich erschien der neue Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN), der eine Bestandsaufnahme zur Situation junger Forscher*innen in Deutschland liefert.
Das DZHW hat sich einerseits als Konsortialpartner am BuWiN 2021 beteiligt, andererseits in einem Projektverbund mit dem INCHER-Kassel und dem Regionalen Forschungsnetz des IAB Rheinland-Pfalz-Saarland eine Begleitstudie verfasst.
Nach der Promotion wechseln viele Promovierte in Bereiche außerhalb der Wissenschaft mit guten Beschäftigungsaussichten.
Eine gute Promotionsnote und Konferenzbesuche befördern den Verbleib in der Wissenschaft. Hannover, Kassel 19.02.21.
Die Begleitstudie mit dem Titel „Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter – zur Multifunktionalität der Promotion“ nimmt die Karriereverläufe und die berufliche Situation nach der Promotion in den Blick und liefert zahlreiche detaillierte Befunde z. B. zur Übernahme von Leitungspositionen, zum Einkommen und zum Verbleib im Wissenschaftssystem.
Eine Besonderheit der Begleitstudie ist, dass sie mit den Absolventenstudien, dem Promoviertenpanel des DZHW und dem IAB-INCHER-Projekt zu erworbenen Doktorgraden unterschiedliche Datenbasen einbezieht.
Dadurch wird eine Analyse der Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter vor, während und nach der Promotion in Deutschland möglich.
„Die Ergebnisse deuten an, dass für Promovierte häufig das Jahr ihres Abschlusses und die Zeit unmittelbar danach mit einer Vielzahl von beruflichen Veränderungen verbunden ist“, erklärt Johannes König, Wissenschaftler am INCHER-Kassel.
„Zwar wechseln viele Promovierte in dieser Zeit von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle und erzielen deutliche Einkommenszuwächse, diese Änderungen sind jedoch oft auch mit einer sektoralen Neuorientierung hin zur Privatwirtschaft verbunden“, kommentiert Johannes König.
Viele Promovierte sind nach der Promotion außerhalb von Hochschule und Forschung beschäftigt.
Nur jeder fünfte bis sechste Promovierte arbeitet langfristig im Wissenschaftssystem.
„Eine Promotion ist somit nicht nur ein Wegbereiter für eine Hochschulkarriere, sondern bietet auch gute Beschäftigungsaussichten in anderen Bereichen“, sagt Kolja Briedis, Projektleiter am DZHW.
Ob Promovierte dauerhaft im Wissenschaftssystem bleiben, hängt sowohl vom Promotionsfach als auch von den Rahmenbedingungen während der Promotion ab.
Für Promovierte, die eine Promotionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen hatten, ist es wahrscheinlicher, dass sie auch später in Hochschule und Forschungseinrichtungen arbeiten, als für solche, die mithilfe eines Stipendiums oder ohne engere Anbindung an die Hochschule – zum Beispiel nebenberuflich – promoviert haben.
„Promovierte mit einer besseren Promotionsnote verbleiben ebenfalls häufiger im Wissenschaftssystem.
Darüber hinaus lässt sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Teilnahme an Konferenzen und Tagungen und dem Verbleib im Wissenschaftssystem finden.
Es sind also mehrere Faktoren, die beeinflussen, ob Personen nach der Promotion eine wissenschaftliche Karriere fortführen – oder eben nicht“, erläutert Kolja Briedis.
Nur sehr wenige Promovierte sind kurz nach dem Abschluss der Promotion arbeitslos (ein bis zwei Prozent).
Die Arbeitslosigkeit bleibt auch in den Folgejahren auf diesem niedrigen Niveau.
Zudem verdienen Promovierte im Durchschnitt deutlich mehr alsnicht-promovierte Akademikerinnen und Akademiker.
„Zehn Jahre nach dem Studienabschluss liegen die Unterschiede in den Jahreseinkommen zwischen Promovierten und nichtpromovierter Akademikerinnen und Akademiker – je nach Fachrichtung und Beschäftigungssektor – zwischen 13.000 und über 20.000 Euro.
Außerdem erreichen Promovierte auch häufiger Leitungspositionen als Nichtpromovierte“, erläutert Kolja Briedis.
Insgesamt zeichnet die Studie ein positives Bild zur Beschäftigung Promovierter, gerade auch außerhalb des Wissenschaftssystems.
Die Begleitstudie und der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 sind abrufbar unter: https://www.buwin.de/
Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com
Der Bericht präsentiert empirische Befunde zur Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland.
Schwerpunktthema der Ausgabe 2021 sind die Karriereverläufe Promovierter, weitere Themen sind Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifizierungsbedingungen in der Promotionsphase, Übergänge in die Qualifizierung sowie Karrierewege und berufliche Perspektiven nach der Promotion.
Die Personalstruktur und -entwicklung, Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere, Mobilitätsverhalten und Analysen zu Fachkulturen werden ebenfalls behandelt.
Basis des Berichtes sind Daten aus amtlichen Statistiken sowie aus regelmäßig durchgeführten Befragungen.
Vergleichbarkeit und Einordnung der Befunde stehen bei der Aufbereitung der Daten im Mittelpunkt.
Der Bericht schafft eine Wissensbasis für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Interessenvertretungen, Förderorganisationen und Entscheidungsträger:innen in Bund und Ländern.
Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com
Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD, als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …) erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Das TopUp: Für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich über VIS die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester einen zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Nano Degrees: Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
„Politik als Beruf“ – ein Klassiker der Politikwissenschaft – wurde als Vortrag von Max Weber vor mehr als 100 Jahren (28. Jänner 1919) in München gehalten und ist zeitloser und gültiger denn je.
In Österreich geht es ja ganz ordentlich zu.
Die Arbeitsministerin musste wegen plagiierter Arbeiten zurück treten, der Finanzminister wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt, die Wirtschaftsministerin muss das Projekt „Kaufhaus Österreich“ verantworten, der Innenminister steht unter Druck weil seine Staatsschützer den Terroranschlag in Wien trotz verdichteter Hinweise nicht vereiteln konnten, die Verordnungen aus dem Gesundheitsminister halten oft der Überprüfung durch Höchstgerichte nicht Stand, Landes- und Kommunalpolitiker, auch Magistratsdirektoren, drängen sich bei den Impfungen vor, während viele über 90-Jährige noch nicht einmal ihren Impftermin wissen, der Unmut darüber wird in teilweise verbotenen Demonstrationen bis zur Gewalt gegen Polizisten aufgeschaukelt …..
Sie, geneigte Leser und Leserinnen, könnten diese Liste noch um viele Punkte erweitern.
Uns allen ist der Unmut über politisches Versagen und gleichzeitig der eigenen Hilflosigkeit diesen Umständen gegenüber anzumerken.
Die Covid-bedingten Einschränkungen nagen zudem an unserer Psyche und verstärkt unsere Fassungslosigkeit.
Ich will diese Unzufriedenheit nicht noch weiter verstärken, in unsere Diskussion sogar ein Argument einbringen, um dem offensichtlichen Versagen der Verantwortlichen in vielen Fällen doch ein gewisses Verständnis gegenüber zu haben.
Die Jesuiten – sehr versierte Denker – bereiten sich auf Diskussionen auch dadurch vor, dass sie sich in die Rolle des Gegenüber versetzen, also quasi „die Schuhe des anderen anziehen“ um die Welt mit dessen Augen zu sehen und die Rolle die er oder sie zu spielen, zu leben, zu verantworten hat, besser zu verstehen.
Ich mache das auch und überlege mir gelegentlich, was hätte ich als Gesundheitsminister, als Innenminister, als Wirtschaftsministerin in genau dieser Situation, mit dem Wissensstand von damals und in dieser Verantwortung getan?
Hätte ich es besser gemacht?
Natürlich!
Wirklich?
Kritisieren ist leichter als tun.
Ich will damit die Kritik an unseren Politikern nicht abtun, in vielen Fällen ist sie so notwendig wie richtig.
Aber bevor wir an den Stammtischen oder – Corona-bedingt fallen diese ja leider bis auf weiteres aus – in den sozialen Medien so richtig loslegen, gönnen wir uns zuvor die Zeit und ziehen wir uns die Schuhe jener an, die wir kritisieren wollen – hätten wir es wirklich um so viel besser gekonnt oder gemacht?
Ihre Meinung dazu, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com
„Ich interessiere mich für ein MBA-Studium und da wurde mir aus Österreich ein Programm angeboten, das mit einem MBA abschließt, wobei dieses Programm als „Professional MBA“ bezeichnet wird.
Der Zugang dazu ist sogar ohne abgeschlossenes Bachelorstudium möglich!
Ist dieser österreichische Professional MBA ein echter MBA oder hat der etwas mit dem Master Professional zu tun, den es ja seit rund einem Jahr in Deutschland auch gibt?“
Kurze Antwort:
Beim deutschen Master Professional handelt es sich um einen Fortbildungs-abschluss gem. Berufsbildungsgesetzund damit um keinen akademischen Grad; bei positivem Abschluss des österreichischen „Professional MBA“ wird jedoch ein akademischer Grad erworben, ein Mastergrad in der Weiterbildung.
an öffentlichen Universitäten gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
an Privatuniversitäten gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
Lehrgängen zur Weiterbildung
an (privaten) Fachhochschulen gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
an Privathochschulen gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
Hochschullehrgängen an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
verliehen, deren
Zugangsbedingungen,
Umfang und
Anforderungen
mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
Bis 31. 12. 2012 auch nach Abschluss von Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
Bewertung in Österreich durch das zuständige Ministerium:
Mastergrade in der Weiterbildung sind
akademische Grade
auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
mit starkem Berufsbezug,
für das seinerseits ein abgeschlossenes
Bachelorstudium,
Diplomstudium oder Masterstudium bzw.
eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.
Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.
man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
…….
nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.
Bei dem Bachelor Professional handelt es sich um einen Fortbildungsabschluss. Dieser wird erlangt, indem eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich abgelegt wird.
Wissen Sie was mit einem PhD aus GB passiert, der nach dem Brexit absolviert wurde? Kann der über eine Nostrifizierung in Ö anerkannt werden?“
Ich versuche es:
Deutschland:
Grundsätzlich gilt nun für Deutschland, dass britische akademische Grade unter Angabe der verleihenden Hochschule zu führen sind, z.B. „MBA (London School of Economics)“, was aber kaum beschwert, da britische Hochschulen in der Regel ein ausgezeichnetes Renommee genießen.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat aber beschlossen, dass für Groß-Britannien eine Ausnahmeregelung gelten könnte, die bereits für Nicht-EU-Staaten wie Australien, Japan oder die USA gilt und wonach der PhD ohne Zusatz und Herkunftsbezeichnung auch weiterhin in in Deutschland geführt werden könnte – auch als „Dr.“ wenn Groß-Britannien seinerseits ähnliche Regelungen vorsieht (Prinzip der Reziprozität).
Ich gehe daher davon aus, dass der PhD aus GB in Deutschland weiterhin ohne Herkunftsbezeichnung geführt und auch in öffentliche Urkunden eingetragen werden kann.
Aber viel wichtiger ist die Frage, ob der PhD seinen „Wert“ verliert, also z.B. die wissenschaftliche Anerkennung oder die Bedeutung im Beruf.
Diese ist leicht zu beantworten: Nein!
Daran ändert der Brexit natürlich gar nichts.
Österreich:
In Österreich können britische akademische Grade auch ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden, in öffentliche Urkunden werden sie allerdings nicht mehr eingetragen. (§ 88 UG und § 6 PassG-DV).
Es besteht in Österreich keine Verpflichtung, akademische Grade in Reisepässe oder Personalausweise einzutragen.
Das Recht dazu wird aber häufig genutzt und ist für die akademischen Grade aus Groß Britannien nun weg gefallen.
Kann – und das war ja die mir an sich gestellte Frage – der akademische Grad PhD auf Grund einer Nostrifizierung weiterhin in öffentliche Urkunden eingetragen werden.
Kurze Antwort: theoretisch Ja – praktisch Nein
Längere Antwort:
AbsolventInnen von Hochschulstudien außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz, die einen Beruf ergreifen möchten, der per Gesetz einen österreichischen Studienabschluss erfordert müssen/können eine Nostrifizierungbeantragen.
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen (in diesem Falle österreichischen) Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums.
Zuständig dafür ist das für Studienangelegenheiten verantwortliche Organ an einer öffentlichen Universität bzw. durch das Kollegium einer Fachhochschule.
Die erfolgreiche Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses führt zur völligen Gleichstellung mit dem entsprechenden, österreichischen Studienabschluss im jeweiligen Fach und zieht somit dieselben Rechtsfolgen nach sich. Antragsteller/innen dürfen dann den entsprechenden, österreichischen, akademischen Grad führen und erhalten somit auch die Berechtigung zur Ausübung jener Berufe, die in Österreich mit dem jeweiligen Studienabschluss verbunden sind.
Wichtig:
Ein Antrag auf Nostrifizierung eines an einer ausländischen Hochschule absolvierten Studienabschlusses (akademischen Grades) setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin/des Antragstellers in Österreich erforderlich ist.
Besteht der Berufszugang also bereits auf Grund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere den Anerkennungsrichtlinien innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, ist der Nostrifizierungsantrag nicht zulässig.
Da ein Berufszugang z.B. in der Diätologie oder der klinischen Psychologie auf Grundlage eines Bachelor- und/oder Masterstudiums (oft gekoppelt mit Berufserfahrung und auch weiteren Prüfungen, z.B. als Zivilingenieur) – und nicht auf Grund einer Promotion – erfolgt, auch FH-Professor/-in kann man auf Grund eines britischen PhD’s werden, sehe ich kaum Chancen an einer Universität (und nur an Universitäten kann die Nostrifizierung eines Doktorgrades erfolgen) erfolgreich den Antrag auf Nostrifizierung stellen zu können.
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Im lesenswerten Artikel zur Qualitätssicherung bei Abschlussarbeiten wird insbesondere zum Kompetenzerwerb durch die Promotion ausgeführt,
dass ein Doktorat einen wesentlichen Beitrag zur jeweiligen Disziplin leistet,
dass an Stelle des alten Modells eines einzelnen Doktorvaters die Dissertanten heute von Teams betreut werden und
eine wissenschaftliche Arbeit einen Prozess darstellt. (Prof. Vitouch)
Dieser wissenschaftliche Prozess beginnt bei der Prüfung des Konzepts auf wissenschaftliche Relevanz und mündet idealerweise in einer Publikation in einem anerkannten Fachjournal.
„Dissertanten sollten Nachwuchswissenschaftler sein, die von Wissenschaftlern betreut werden und im Peer-Kontext – auch gemeinsam mit anderen Dissertanten – eingebunden sind“ (Vitouch).
So weit kann ich jeden Satz unterschreiben, bei der Eingangs zitieren Meinung des sehr geschätzten Kollegen Vitouch: „So etwas geht nicht berufsbegleitend“, muss ich aber einwenden:
gerade berufstätige Doktorandinnen und Doktoranden leisten hervorragende wissenschaftliche Arbeit.
Nach dem Masterabschluss kann dabei auf hohem Niveau Theorie und Praxis verbunden werden und stehen Beruf und Familie den hohen Ansprüchen an ein Doktorat nicht entgegen.
In vielen Fällen so würde ich meinen, bereichern berufstätige Promotionswerber die Wissenschaft sogar.
Wer noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen hat wird an manchem Dissertationsthema zur ZPO scheitern und lässt sich z.B. moderne Personalführung schwer von Wissenschaftlern untersuchen, die noch nie Mitarbeiterverantwortung getragen haben.
Ich glaube, dass sowohl Promotionsvorhaben die ausschließlich und jahrelang an einer Universität betrieben werden, als auch solche, die man berufsbegleitend absolviert, ihre Berechtigung haben, sich Theorie und Praxis wechselseitig bereichern und durch Berufserfahrung durchaus wichtige Erkenntnisse für die Promotion gewonnen werden können.
Vom Elfenbeinturm als ausschließlichem Ort wissenschaftlicher Erkenntnisse sind moderne Konzepte daher auch schon lange abgekommen.
Wie sehen Sie das?
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