Am Hochzeitstag (28. 01.) meiner Eltern, vor genau 10 Jahren (2014), habe ich meinen ersten Beitrag verfasst und meinen Blog begonnen.
Interessanterweise ist der beste Tag (an der Zahl der Aufrufe gemessen) der Dienstag und das auch noch um 22:00 Uhr, obgleich ich die meisten Beiträge am Freitag verfasse.
Meine knapp 1.000 Beiträge wurde mehr als 500.000 x aufgerufen und gibt es Beiträge mit nicht einmal 100 und solche (selten) mit mehr als 10.000 Aufrufen.
Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.
Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.
Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.
Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden.
Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.
Nach der positiven Entscheidung der dafür zuständigen AQ Austria sind die ausländischen Bildungseinrichtungen gemäß § 27 Abs. 7 HS-QSG[1] verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf den oben genannten Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen.
Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria gemäß § 4 Abs. 3 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen.
Gemäß § 4 Abs. 4 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) sind Bildungseinrichtungen verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit der Meldung im Rahmen ihres Außenauftrittes in Österreich schriftlich darauf hinzuweisen, dass im Falle des Widerrufs der Entscheidung über die Meldung durch das Board der AQ Austria der Studiengang/die Studiengänge in Österreich nicht mehr durchgeführt werden darf/dürfen.
Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen.
Im Verzeichnis ausländischer Studiengänge finden sich auch Master- und Doktoratsprogramme der ULSIT – University of Library Studies and Information Technologies – auch UNIBIT – aus Sofia, die in Kooperation mit Vienna International Studies – VIS Management GmbH – durchgeführt werden.
Weitere Informationen, Rückfragen zu diesem Beitrag, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
(1) Studien ausländischer Bildungseinrichtungen in Österreich, die
in Ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind und
mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind, sind vor Aufnahme des Studienbetriebs einem Meldeverfahren zu unterziehen.
(2) Das Anbieten von Studien, welche mit österreichischen Studien nicht vergleichbar sind, ist unzulässig. Bildungseinrichtungen, die in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat nicht als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten.
(3) Meldestelle ist die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Auf das Verfahren sind das AVG und das Zustellgesetz anzuwenden. § 20 Abs. 1, § 25 Abs. 3 erster und zweiter Satz sowie § 25 Abs. 6 gelten sinngemäß.
(4) Die Entscheidung über die Meldung ist auf längstens sechs Jahre zu befristen und kann mit Auflagen versehen werden.
(5) Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.
(6) Die Meldestelle hat ein Verzeichnis der Meldeverfahren zu führen, auf dem neuesten Stand zu halten und zu veröffentlichen. Das Verzeichnis hat jedenfalls Informationen zur Bildungseinrichtung, den Studien und den Ergebnissen des Meldeverfahrens zu umfassen. Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist darüber regelmäßig zu informieren.
(7) Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der Bildungseinrichtung. Ausländische Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf diesen Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen.
(8) Für das Erlöschen der Entscheidung über die Meldung ist § 26 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 sinngemäß anzuwenden.
(9) Der Widerruf der Entscheidung über die Meldung hat bei Verweigerung der Informationspflichten und Mitwirkung an statistischen Erhebungen gemäß Abs. 10 oder bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 27a Abs. 1 und § 27b Abs. 1 und 2 zu erfolgen.
(10) Die Bildungseinrichtung hat der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria folgende Änderungen und Daten zu melden:
Änderungen betreffend der Anerkennung als postsekundäre Bildungseinrichtung im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG und der Anerkennung des jeweiligen Studiums und der akademischen Grade im Herkunfts- bzw. Sitzstaat;
bis Ende Dezember jedes Jahres statistische Daten zur Entwicklung der Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen nach Geschlecht und Herkunft in den jeweiligen Studienprogrammen. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria hat diese statistischen Daten zu veröffentlichen.
(11) Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist ermächtigt, Vorgaben zur Struktur der zu meldenden Änderungen und Daten gemäß Abs. 10 mittels Verordnung festzulegen.
(12) Studierende an ausländischen Bildungseinrichtungen sind berechtigt, sich zu Informations- und Beratungszwecken an die Ombudsstelle für Studierende zu wenden.
anabin – das deutsche Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen – stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
Zur Frage der Auswirkung des Brexit auf die Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse und die Gradführung in Deutschland fasst anabin zusammen:
1. Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse
Hintergrundinformationen:
· Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde am 31.01.2020 wirksam.
· Die Übergangsfrist galt bis zum 31.12.2020, während derer Abschlüsse aus dem VK als EU-Abschlüsse behandelt wurden.
· Die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen ist nicht Bestandteil des Im Freihandelsabkommen „UK-EU TCA“.
· Das Vereinigtes Königreich bleibt Signatarstaat der Lissabon-Konvention
Der Brexit hat keine Auswirkung auf die Anerkennung von Hochschulabschlüssen aus dem Vereinigten Königreich.
Abschlüsse von anerkannten britischen Hochschulen können weiterhin in Deutschland anerkannt werden.
Es handelt sich jetzt formal um Abschlüsse aus einem Drittstaat.
2. Gradführung: Bachelor und Master
Geregelt ist die Führung ausländischer Hochschulgrade durch die jeweiligen Landeshochschulgesetze.
Das Center for World University Rankings (CWUR) ist eine führende Beratungsorganisation, die Politikberatung, strategische Erkenntnisse und Beratungsdienstleistungen für Regierungen und Universitäten anbietet, um Bildungs- und Forschungsergebnisse zu verbessern.
Seit 2012 veröffentlicht das CWUR das einzige akademische Ranking globaler Universitäten, das die
Qualität der Ausbildung,
die Beschäftigung von Alumni,
die Qualität des Lehrkörpers und
die Forschungsleistung bewertet,
ohne sich auf Umfragen und Dateneinreichungen der Universitäten zu verlassen.
Das Ranking begann als ein Projekt in Jeddah, Saudi-Arabien, mit dem Ziel, die 100 besten Universitäten der Welt zu bewerten.
Es wurde schnell weltweit von Universitäten und Medien aufgegriffen und es gab viele Anfragen, es zu erweitern.
Im Jahr 2019 wurde das Ranking erweitert, um die Top 2.000 von fast zwanzigtausend Universitäten weltweit aufzulisten, was es zum größten akademischen Ranking von globalen Universitäten macht.
Matura im Juni – und dann? Die Allensbach Hochschule nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung, um höchstmögliche Flexibilität herzustellen. Leere Hörsäle gibt es an der Allensbach Hochschule nicht. Ein Fernstudium bietet Ihnen die Möglichkeit auch unter den aktuellen Bedingungen ein BWL-Studium aufzunehmen, das orts- und zeitunabhängig und mit vollem Lehrangebot stattfindet. Hierbei können sie Ihren Schwerpunkt aus elf verschiedenen betriebswirtschaftlichen Fachrichtungen im Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) auswählen.
Die Covid-19-Pandemie hat so gut wie alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens durcheinandergebracht. Auch der Bildungssektor leidet stark unter den Beschränkungen. Ein üblicher schulischer und universitärer Betrieb ist noch immer nicht möglich. Und mit Blick auf die Virusmutationen und die erwartete dritte Welle kann es auch noch länger dauern, bis Studierenden wieder wie gewohnt in die Hörsäle können. Für reine Präsenzhochschulen bleibt es damit ungewiss, ob und wann der gewohnte Betrieb wieder aufgenommen werden kann.
Das ist auch ein wichtiges Thema für alle Maturanten, die sich jetzt für ein Studium entscheiden. Welche Studienrichtung könnte die richtige sein? Und ist es vielleicht in Pandemie-Zeiten besser, digital und von zuhause aus studieren? Die Allensbach Hochschule bietet ein garantiertes und unterbrechungsfreies Studium an. Das hat sich seit Ausbruch der Pandemie vor nun rund einem Jahr bewährt. Die Allensbach Hochschule hat sich als volldigitale Hochschule etabliert!
Allensbach Hochschule: Vorlesungen finden online statt
Gerade in Zeiten von Corona hat sich gezeigt, welche Rolle die Digitalisierung in Zukunft spielen wird, um Fortschritt und Weiterentwicklung in jeder Phase sicherzustellen. Es ist nicht zu verantworten, dass insbesondere im Bereich der Bildung die Welt stillsteht. Schülerinnen und Schüler und Studierende verlieren wertvolle Zeit, anstatt die Ausbildung in den eigenen vier Wänden fortsetzen zu können. Leere Hörsäle gibt es an der Allensbach Hochschule nicht. Die Vorlesungen finden online statt und erlauben einen sicheren interaktiven Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden. Studierende, die nicht live dabei sein können, haben jederzeit die Möglichkeit, mit entsprechenden Videoaufzeichnungen zu arbeiten. Diese sind im Online-Lernsystem abrufbar, genauso wie sämtliche Lehr- und Übungsmaterialien. Diese ermöglichen den Studierenden ein Lernen im eigenen Tempo und Unabhängigkeit bei der Prüfungsvorbereitung. Zu Prüfungen können sich Studierende anmelden, wenn sie sich ausreichend vorbereitet fühlen, was ein kontinuierliches und selbstbestimmtes Lernen ermöglicht.
Digitale Lernmodelle sind ein wesentliches Element im Bildungssektor, jetzt und in Zukunft, und deren Bedeutung wird zunehmen. Digitales Lernen und die Erreichbarkeit von Professoren und Dozenten über Telefon, E-Mail und Videokonferenzen ermöglichen Flexibilität, Freiheit und Selbstbestimmung. Die Mitarbeitenden und Lehrenden der Allensbach Hochschule sind eine umfassende digitale Zusammenarbeit gewohnt, Ausfälle im Lehrbetrieb gab es bislang nicht und sind daher nicht zu befürchten – weder jetzt noch in Zukunft.
Es ist wohl zu erwarten, dass die Corona-bedingten Einschränkungen noch bis mindestens Herbst 2021 andauern werden. Ob zum neuen Wintersemester ein physisches Regelstudium stattfinden kann, ist noch lange nicht sicher. Daher kann ein Fernstudium mit einem digitalen Studienmodell eine sichere Alternative sein. Hier ist nicht mit Corona-bedingten Einschränkungen zu rechnen und das Studium kann in jedem Fall abgeschlossen werden.
Prüfungsleistungen können in Form von Haus- und Seminararbeiten, Portfolioaufgaben, mündlichen Prüfungen oder Einsendeaufgaben abgelegt werden. Ebenso können Studierende online-basierte Prüfungsformen nutzen, beispielsweise aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Studierende im Ausland beziehungsweise anderen Zeitzonen können gesonderte Prüfungstermine erhalten.
Themenbesprechungen zu Haus- und Abschlussarbeiten finden in der Regel telefonisch statt, sodass auch dieser wesentliche Aspekt in der Betreuung nicht gefährdet ist. Die Studieninhalte können im Rahmen der Seminararbeiten und der Abschlussarbeit auf praktische Fragestellungen des Berufsfeldes angewendet werden und somit direkt Synergien zwischen Arbeit und Studium schaffen. Das digitale System sorgt zudem für eine schnelle Vernetzung mit anderen Studierenden und eine wesentlich effizientere Organisation des gesamten Studiums.
Viele Schwerpunkte: Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.)
Die Allensbach Hochschule bietet als staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg für Maturanten und Maturantinnen – aber auch bereits berufstätige Personen – verschiedene Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an. Alle Studiengänge sind als Fernstudiengänge konzipiert und können ohne physische Anwesenheit an der Hochschule abgeschlossen werden. Der interdisziplinäre Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ermöglicht unter anderem in Baden-Württemberg den Zugang zum Lehramt an beruflichen Schulen und Wirtschaftsgymnasien. Die Studienprogramme der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZeVA akkreditiert und zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.
Studierende können nach der Reifeprüfung ihr Bachelor-Studium an der privaten Hochschule jederzeit beginnen und die Regelstudienzeit – ohne zusätzliche Gebühren – um bis zu 18 Monate verlängern. Es besteht die Wahl zwischen elf verschiedenen Studienschwerpunkten, passend zum beruflichen Profil beziehungsweise den Wünschen für die eigene Weiterentwicklung. In dem 100-prozentigen Fernstudium verlieren Studierende keine Zeit durch Fahrten zu Vorlesungen oder Prüfungen und bestimmen ihr Lerntempo und ihre Stoffeinteilung selbst. Sie entscheiden auch selbst, wann sie welche Prüfungsleistung erbringen möchten. So können sie sich somit optimal auf jede Prüfung vorbereiten. Das gilt für den Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) und für sämtliche betriebswirtschaftlichen Fachrichtungen mit Master-Abschluss.
Der Bericht präsentiert empirische Befunde zur Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland.
Schwerpunktthema der Ausgabe 2021 sind die Karriereverläufe Promovierter, weitere Themen sind Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifizierungsbedingungen in der Promotionsphase, Übergänge in die Qualifizierung sowie Karrierewege und berufliche Perspektiven nach der Promotion.
Die Personalstruktur und -entwicklung, Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere, Mobilitätsverhalten und Analysen zu Fachkulturen werden ebenfalls behandelt.
Basis des Berichtes sind Daten aus amtlichen Statistiken sowie aus regelmäßig durchgeführten Befragungen.
Vergleichbarkeit und Einordnung der Befunde stehen bei der Aufbereitung der Daten im Mittelpunkt.
Der Bericht schafft eine Wissensbasis für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Interessenvertretungen, Förderorganisationen und Entscheidungsträger:innen in Bund und Ländern.
Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.
Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD, als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …) erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Das TopUp: Für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich über VIS die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester einen zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Nano Degrees: Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
„Politik als Beruf“ – ein Klassiker der Politikwissenschaft – wurde als Vortrag von Max Weber vor mehr als 100 Jahren (28. Jänner 1919) in München gehalten und ist zeitloser und gültiger denn je.
In Österreich geht es ja ganz ordentlich zu.
Die Arbeitsministerin musste wegen plagiierter Arbeiten zurück treten, der Finanzminister wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt, die Wirtschaftsministerin muss das Projekt „Kaufhaus Österreich“ verantworten, der Innenminister steht unter Druck weil seine Staatsschützer den Terroranschlag in Wien trotz verdichteter Hinweise nicht vereiteln konnten, die Verordnungen aus dem Gesundheitsminister halten oft der Überprüfung durch Höchstgerichte nicht Stand, Landes- und Kommunalpolitiker, auch Magistratsdirektoren, drängen sich bei den Impfungen vor, während viele über 90-Jährige noch nicht einmal ihren Impftermin wissen, der Unmut darüber wird in teilweise verbotenen Demonstrationen bis zur Gewalt gegen Polizisten aufgeschaukelt …..
Sie, geneigte Leser und Leserinnen, könnten diese Liste noch um viele Punkte erweitern.
Uns allen ist der Unmut über politisches Versagen und gleichzeitig der eigenen Hilflosigkeit diesen Umständen gegenüber anzumerken.
Die Covid-bedingten Einschränkungen nagen zudem an unserer Psyche und verstärkt unsere Fassungslosigkeit.
Ich will diese Unzufriedenheit nicht noch weiter verstärken, in unsere Diskussion sogar ein Argument einbringen, um dem offensichtlichen Versagen der Verantwortlichen in vielen Fällen doch ein gewisses Verständnis gegenüber zu haben.
Die Jesuiten – sehr versierte Denker – bereiten sich auf Diskussionen auch dadurch vor, dass sie sich in die Rolle des Gegenüber versetzen, also quasi „die Schuhe des anderen anziehen“ um die Welt mit dessen Augen zu sehen und die Rolle die er oder sie zu spielen, zu leben, zu verantworten hat, besser zu verstehen.
Ich mache das auch und überlege mir gelegentlich, was hätte ich als Gesundheitsminister, als Innenminister, als Wirtschaftsministerin in genau dieser Situation, mit dem Wissensstand von damals und in dieser Verantwortung getan?
Hätte ich es besser gemacht?
Natürlich!
Wirklich?
Kritisieren ist leichter als tun.
Ich will damit die Kritik an unseren Politikern nicht abtun, in vielen Fällen ist sie so notwendig wie richtig.
Aber bevor wir an den Stammtischen oder – Corona-bedingt fallen diese ja leider bis auf weiteres aus – in den sozialen Medien so richtig loslegen, gönnen wir uns zuvor die Zeit und ziehen wir uns die Schuhe jener an, die wir kritisieren wollen – hätten wir es wirklich um so viel besser gekonnt oder gemacht?
Ihre Meinung dazu, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com
„Ich interessiere mich für ein MBA-Studium und da wurde mir aus Österreich ein Programm angeboten, das mit einem MBA abschließt, wobei dieses Programm als „Professional MBA“ bezeichnet wird.
Der Zugang dazu ist sogar ohne abgeschlossenes Bachelorstudium möglich!
Ist dieser österreichische Professional MBA ein echter MBA oder hat der etwas mit dem Master Professional zu tun, den es ja seit rund einem Jahr in Deutschland auch gibt?“
Kurze Antwort:
Beim deutschen Master Professional handelt es sich um einen Fortbildungs-abschluss gem. Berufsbildungsgesetzund damit um keinen akademischen Grad; bei positivem Abschluss des österreichischen „Professional MBA“ wird jedoch ein akademischer Grad erworben, ein Mastergrad in der Weiterbildung.
an öffentlichen Universitäten gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
an Privatuniversitäten gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
Lehrgängen zur Weiterbildung
an (privaten) Fachhochschulen gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
an Privathochschulen gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
Hochschullehrgängen an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
verliehen, deren
Zugangsbedingungen,
Umfang und
Anforderungen
mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
Bis 31. 12. 2012 auch nach Abschluss von Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
Bewertung in Österreich durch das zuständige Ministerium:
Mastergrade in der Weiterbildung sind
akademische Grade
auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
mit starkem Berufsbezug,
für das seinerseits ein abgeschlossenes
Bachelorstudium,
Diplomstudium oder Masterstudium bzw.
eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.
Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.
man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
…….
nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.
Bei dem Bachelor Professional handelt es sich um einen Fortbildungsabschluss. Dieser wird erlangt, indem eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich abgelegt wird.