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Österreich: Auf akademischen Weiterbildungspfaden

Am 24.2.2024 erschien die erste Ausgabe des österreichischen Nachrichtenmagazins profil – EXTRA Magazins 2024 zum Thema „Karriere“ mit 66 hoch interessanten Seiten, darunter auch die Seiten 30 und 31

Auf akademischen Weiterbildungspfaden

Text: Daniela Schuster

Berufsbegleitendes Lernen gewinnt in Zeiten sich ständig ändernder Arbeitswelten weiter an Bedeutung. Dementsprechend groß ist der Fortbildungsmarkt. Auch die österreichischen Hochschulen mischen kräftig mit. Mit der 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes wurden die Weiterbildungsstudien neu organisiert. Die berufsbegleitenden Bachelorstudien ermöglichen jetzt noch mehr Menschen den Zugang zu akademischer Weiterbildung.

Wenn sich die Anforderungen im Berufsleben stetig wandeln, beginnt die Qualifikation der Erstausbildung irgendwann zu schimmeln. Ein Update muss her. Doch wer sich in Österreich weiterbilden möchte, braucht fast schon eine Weiterbildung in Sachen Weiterbildung. Allein in der Weiterbildungs-Datenbank des Arbeitsmarktservice (AMS) sind fast 30.000 Kurse von rund 2.000 Bildungseinrichtungen eingetragen – darunter auch die berufsbegleitenden Lehrgänge und Weiterbildungsstudien an den fast 80 öffentlichen und privaten Universitäten, Fach– und pädagogischen Hochschulen zwischen Boden- und Neusiedlersee.

Reformpaket für mehr Durchblick

Einen solchen akademischen Pfad der Weiterbildung einzuschlagen, dafür haben sich laut Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und Rektor der Allensbach Hochschule in Konstanz, in den letzten Jahren über 35.000 Österreicher:innen entschlossen. In der Vergangenheit konnte dieser Fortbildungsweg „mit einem Associate Degree – z.B. als akademische:r Immobilienmakler:in – oder auch einem Mastergrad der Weiterbildung abgeschlossen werden, der aber nicht zur Promotion berechtigte“, so Stieger.

Die mehr als 60 verschiedenen akademischen Titel, die verliehen wurden, reichten von Klassikern wie dem „Master of Science“ oder dem „Master of Advanced Studies“ bis hin zu exotischen Graden wie z.B. dem „Master of Toxicology“. „Durch die Vielzahl an Titeln bleibt völlig unklar, welche Qualifikationen damit verbunden sind“, schreibt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) auf seiner Webseite. Ein Reformpaket soll das nun ändern. „Die akademischen Expertengrade, wie der erwähnte akademische Immobilienmakler bleiben gleich“, sagt Stieger. „Aber neben das System der Regelstudien wurden auch außerordentliche Studien in einer ähnlichen Architektur gestellt.“ Die Änderungen sollen nicht nur für bessere Orientierung im hochschulischen Weiterbildungsangebot sorgen, sondern auch die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Hochschulsystems stärken.

Mehr Durchlässigkeit, mehr Möglichkeiten

Die Neuorganisation der Weiterbildungsstudien in Österreich fußt auf der 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes. Die neuen Regelungen gelten seit 1. Oktober 2023. „Das Reformpaket vereinheitlicht die Rahmenbedingungen für die Weiterbildungsstudien, die so genannten außerordentlichen Studien, und gliedert sie noch stärker in die Bologna-Struktur (Bachelor/Master/PhD) ein“, erklärt Experte Stieger. Die Titelvielfalt wurde im Zuge dessen reduziert. Universitäts- und Hochschullehrgänge im Bereich der allgemeinen Weiterbildung schließen nun mit einem „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, kurz BA (CE), oder einem „Bachelor of Science (Continuing Education)“, kurz BSc (CE), bzw. dem „Master of Arts“ (Continuing Education, kurz MA (CE) oder dem „Master of Science (Continuing Education“, kurz MSc (CE) ab. An der Universität für Weiterbildung Krems kann zum Beispiel ein Bachelorstudium Psychotherapie mit dem neuen BSc (CE) gekrönt werden. Die Abschlüsse im Bereich der beruflichen Höherqualifizierung lauten Bachelor Professional (BPr) bzw. Master Professional (MPr).

Lernen auf universitärem Niveau

Die neuen Regelungen bringen eine bessere Durchlässigkeit zwischen Regel- und Weiterbildungsstudien. Außerdem ermöglichen die berufsbegleitenden Bachelorstudien jetzt noch mehr Menschen den Zugang zu akademischer Weiterbildung. Die neuen Grade Bachelor Professional und Master Professional eröffnen weitere Studienchancen für Berufspraktiker: Sie können sich mit und ohne Matura an einer Hochschule fortbilden.

Letztere Neuerung begrüßt Martin Stieger ganz besonders: „Für Lehrgänge, in denen der neue akademische Grad BPr oder MPr verliehen werden soll, ist eine erweiterte Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung erforderlich. Diese Kooperation ermöglicht es, Programme noch konkreter und zielgerichteter auf spezifische Fachrichtungen auszurichten. Hier können zentrale Kompetenzen erworben werden, die auf die Anforderungen der aktuellen und zukünftigen Arbeitswelt vorbereiten. Akademische Qualität plus berufspraktische Inhalte – aus meiner Sicht eine gute Lösung.“

So wird etwa an der FH Salzburg mit dem Holzbau Bachelor Professional ein Lehrgang für Holzbau-Pratiker:innen angeboten. Um das neue Ausbildungskonzept zu entwickeln, hat sich die FH mit dem Holztechnikum Kuchl, der HTL Hallein und der Salzburger Landesinnung Holzbau zusammengeschlossen.

Wie die neuen Titel und Angebote angenommen werden, wird sich erst noch zeigen. Dem schon vor der Reform großen Bedürfnis, sich auf universitärem Niveau weiterzubilden, kommen sie jedenfalls entgegen. Doch woher das Interesse daran, wenn es doch auch so viele andere Institutionen gibt, die Programme für berufs- und lebensbegleitendes Lernen anbieten? Und die vor allem weniger kosten. Schließlich schlägt ein MBA im Schnitt mit rund 15.000 Euro zu Buche – wenn auch steuerlich absetzbar.

Vorteile von Weiterbildungsstudien

Die Gründe, sich für ein Weiterbildungsstudium zu entscheiden statt für ein nicht-akademisches Programm, sind so individuell wie die Bildungskarrieren selbst. Sie beginnen beim Wunsch, sich für eine Führungsposition zu qualifizieren. Und reichen bis zum Argument, dass akademische Programme oftmals besonders flexibel zu absolvieren sind. Die Kombination von Präsenzphasen und digitalen Lernformaten wie Blended Learning unterstützt das berufsbegleitende Lernen und die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.

Das Image der akademischen Institution begründet aber sicher eine Qualitätsvermutung, die bei Wahl dieses Weges auch eine groß Rolle spielt“, meint Martin Stieger. Für die Unis und Hochschulen ist ihr USP jedenfalls klar: „Aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Methoden fließen bei wissenschaftlicher Weiterbildung von der Forschung in die Lehre ein, verbunden mit den entsprechend hohen Qualitätsstandards“, ist etwa auf der Webseite der Universität für Weiterbildung Krems nachzulesen.

Sichere Verrechnungseinheit

Ein weiteres gutes und noch zu wenig bekanntes Argument für die außerordentlichen Studien bringt Stieger: „Es besteht die Möglichkeit, Berufsrechte über diese Weiterbildungsstudien zu begründen. Die nötige Berufspraxis vorausgesetzt, kann man mit diesen Abschlüssen z.B. die reglementierten Gewerbe der Unternehmens- oder Vermögensberatung, als Immobilientreuhänder oder auch im Gastgewerbe anmelden.“

Für Stieger liegt der Vorteil akademischer Weiterbildung gegenüber anderen Bildungswegen vor allem darin, „dass sie die Kompetenz, die vermittelt wird, nach außen sicht- und vergleichbar macht über akademische Grade. Auch ECTS-Punkte gibt es nur an Hochschulen. Sie sind die einzige Verrechnungseinheit, die innerhalb der EU und darüber hinaus Bestand hat.“

Die Credits würden es zudem erlauben, sich auch in Häppchen weiterzubilden – ganz nach dem Konzept der so genannten „Stackability“. Es ermöglicht Studierenden, zum Beispiel bloß ein Modul zu belegen oder im Rahmen einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zunächst einmal nur ein Semester zu studieren und diese Abschnitte erst später zu einem Kurzprogramm, einem Bachelor- oder Masterstudium der Weiterbildung zusammenzusetzen. „Wer sich vielleicht nicht gleich ein ganzes Masterprogramm zutraut, kann sich so zum Beispiel die in einem Zertifikatskurs gesammelten Punkte anrechnen lassen, wenn er sich doch irgendwann entscheidet, das Studium fortzusetzen“, erklärt der Professor.

Auf Herausforderungen vorbereiten

Die Unis und Hochschulen haben die sich durch die Reform ergebenden Möglichkeiten jedenfalls genutzt: Sie haben ihre Studien und Studienarchitektur weiterentwickelt und kürzere und kombinierbare Programme erarbeitet, die sie fleißig bewerben. Und noch etwas heben die Hochschulen in Bezug auf ihre Angebote gerne hervor: Dass sie relevante Fragen gesellschaftlicher, technologischer und organisationbezogener Entwicklungen aufgreifen und auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen vorbereiten.

Für Martin Stieger ist das allerdings eine Selbstverständlichkeit: „Wenn man auf dem Weiterbildungsmarkt mit einem Angebot Geld verdienen will – sei es ein akademisches oder nicht-akademisches Programm – dann muss man auch etwas anbieten, was marktfähig ist. Die Absolvent:innen müssen den Anforderungen des Arbeitsmarkts genügen. Der gute Ruf der akademischen Weiterbildung bei Unternehmen spricht dafür, dass dies bislang gelungen ist.

profil Extra – Karriere

24. 02. 2024, S 30,31

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Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01. 10. 2021:

Österreich: Neue Qualifikationen dem NQR (EQR) zugeordnet:

ECTS:

Lebenslanges Lernen? Studieren? Gute Idee! Ich habe nur keine Zeit und auch nicht die finanziellen Mittel dazu?

Wir alle wissen, dass Lebenslanges Lernen (LLL) ein Gebot der Stunde ist und die Bereitschaft dazu eine wesentliche Kompetenz darstellt:

  • Wissen und Verstehen
  • Anwendung des Wissens und Verstehens
  • Urteilungsvermögen
  • Kommunikation
  • Fähigkeiten zum lebenslangen Lernen

Weitere Informationen zu Kompetenzen entnehmen Sie bitte bei Interesse dem von der Universität Graz erstellten Dokument „Dublin Deskriptoren“.

Dem Problem „zu wenig Zeit“ kann mittels modernem Fernstudienangebot  begegnet werden, welches ein zeit- und ortsunabhängiges Studium neben Beruf und Familie ermöglicht:

VIS: Akademische Weiterbildung im Fernstudium

Die Frage der Leistbarkeit berührt die

Förderungen in Deutschland:

BAföG

Bundesministerium Bildungsprämie

BVA Bildungskredit

CHE – Studienkredite und Bildungsfonds im Vergleich

Förderdatenbank Deutschland

Stiftung Warentest – Leitfaden: Weiterbildung finanzieren

und in Österreich:

AMS Förderung Weiterbildung

Arbeiterkammer Bildungsförderungen

erwachsenenbildung.at – Bundesministerium für Bildung

Förderkompass

ÖH Sozialfonds

USP: Steuerliche Förderung Aus- und Weiterbildung

Wifi Förder- und Steuertipps

Wirtschaftskammern Österreich – Bildungsförderungen

WKO Förderdatenbank

NÖ Bildungsförderung

NÖ Sonderprogramm „NÖ Weiterbildungsscheck“

NÖ Stipendien

NÖ Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung

NÖ Stipendien-Stiftungen

Wien Waff – Förderungen

Burgenland Förderungen

Land Oberösterreich – Bildung und Forschung

Land Salzburg – Bildungsscheck

Bildungsberatung Steiermark

Arbeiterkammer Kärnten – Bildungsförderungen

WIFI Tirol – Förderungen

Bildungszuschuss Vorarlberg

Rückfragen zur optimalen Studienfinanzierung, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien in Fernlehre bitte an: vis@viennastudies.com

Informationen zu (akademischen) (Master-)Lehrgängen der Weiterbildung (z.B. MBA) und zu in- und ausländischen) Regelstudien (Bachelor, Master/Magister, Doktorat), die in Fernlehre absolviert werden können, finden Sie hier: https://viennastudies.com/de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Österreichs beste Weiterbildungsförderung – das OÖ. Bildungskonto

Das Land Oberösterreich fördert Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
  • Ein-Personen-Unternehmerinnen und Ein-Personen-Unternehmer, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten.

 

Nicht gefördert werden:

  • Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen mit einem akademischen Abschluss
  • alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium, MBA, MSc etc.)
  • der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
  • Kurskosten unter 100 Euro
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).

  • Kurskosten für Bildungsmaßnahmen

 

Wie wird gefördert?

  • Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2015 bis 2018.
  • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.
  • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400 Euro gefördert, dies gilt für Personen
    • die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeits­verhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
    • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS
    • arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens
    • sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
    • zur Vorbereitung auf die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
    • ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto beträgt
    • die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
    • die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben
  • Sprachkurse generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung von 75 % der Bildungsmaßnahme erforderlich.

 

Abwicklung / Antragstellung

Der Förderantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme zu richten.

Formular

Richtlinien ab 1.1.2018

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Bildung und Gesellschaft

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-149 00, Fax (+43 732) 77 20-21 17 87,

E-Mail bildungskonto@ooe.gv.at

 

Auch die ASAS-Lehrgänge werden durch das OÖ. Bildungskonto gefördert:

Diplomlehrgänge

Expertenlehrgänge in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland:

Kontaktstudien in Kooperation mit der Hochschule Allensbach:

Zertifikatskurse:

Zertifikatslehrgänge:

alle Infos:

http://asasonline.com

OÖ. Bildungskonto:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm

In Kombination mit einem allfälligen Bildungsdarlehen und der steuerlichen Absetzbarkeit wird dadurch berufsbegleitende Bildung leistbar und als Fernstudium auch neben Beruf und Familie machbar.

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Tel.: +49 7533 919 23 90

Fax.: +49 7533 919 23 91

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

 

Österreich: Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) im Ministerrat beschlossen

Am 12. April wurde im Ministerrat nach zweijährigen Vorarbeiten und Verhandlungen das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz beschlossen.

Verbesserung der Anerkennungsbedingungen:

Um den Arbeitsmarkteinstieg und die ausbildungsadäquate Beschäftigung von im Ausland geborenen Personen und der Flüchtlinge in Österreich zu fördern, ist es notwendig, die bestehenden Anerkennungsbedingungen zu verbessern:

  • Rund ein Viertel der im Ausland geborenen Personen ist für ihre gegenwärtige Tätigkeit in Österreich überqualifiziert, wobei Frauen deutlich öfter betroffen sind als Männer.
  • Auch unter der hohen Anzahl an Flüchtlingen befinden sich viele Personen mit mitgebrachten Qualifikationen,
  • daher sieht das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) besondere Verfahren für Flüchtlinge vor, die aus Fluchtgründen keine Dokumente zu ihren Qualifikationen mehr vorlegen können,
  • es verankert Bewertungsverfahren auf allen Ausbildungsniveaus,
  • es gleicht Fristen an EU-Standards an,
  • es schafft mit dem Anerkennungsportal und den österreichweiten Beratungsstellen wichtige Serviceangebote und
  • legt neue Transparenzkriterien für eine einheitliche statistische Erfassung aller Anträge und Entscheidungen fest.
  • Ziel:
    • Arbeitsmarktintegration und ausbildungsadäquate Beschäftigung unterstützen,
    • raschere Verfahren bei gleichbleibender Qualität des Ausbildungsniveaus am österreichischen Arbeitsmarkt
  • Zielgruppe:
    • Personen mit Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. Personen, die in Österreich arbeiten wollen,
    • spezielle Verfahren für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte

Zentrale inhaltliche Eckpunkte:

  • Anspruch auf Anerkennungs- und Bewertungsverfahren
  • Einführung von neuen Bewertungsverfahren (Niveau Lehrabschlüsse, Schulabschlüsse und Hochschulabschlüsse), Ergebnis ist ein Gutachten, das dem Arbeitgeber einen raschen Überblick über die vorhandenen Qualifikationen ermöglicht ;
  • Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Kürzung aller Fristen auf 4 Monate, verpflichtende Festlegung von notwendigen und konkreten Nachqualifzierungs- /Ausgleichsmaßnahmen
  • Transparenz und Service: Online- Anerkennungsportal und Beratungsstellen in ganz Österreich
    • Anerkennungsportal als Informations- und Orientierungshilfe mit konkreten Informationen zur zuständigen Behörde (direkter Link zu Antragsformularen), notwendigen Dokumenten, notwendigen Übersetzungen und/oder Beglaubigungen und Verfahrenskosten
    • Flächendeckendes Beratungsangebot durch die Einrichtung von Beratungsstellen
    • Verpflichtung aller verfahrensführenden Stellen zur statistischen Erfassung von Verfahren und Kennzahlen
  • Einführung neuer Verfahren für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zur Ermöglichung der Arbeitsmarktintegration: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollen den Zugang zu Verfahren erhalten, auch wenn sie aufgrund ihrer Flucht unverschuldet ihre Zeugnisse oder andere Ausbildungsnachweise nicht vorweisen können
  • Koppelung von Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an die Arbeitsvermittlung: Verwertbarkeit von Anerkennungsbescheiden und Bewertungsgutachten durch das AMS