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Berufsanerkennung.at in Österreich

Wer seinen im Ausland erworbene Qualifikation (Abschluss bzw. Ausbildung) bewerten oder anerkennen lassen möchte, kann das sehr schnell und relativ unkompliziert über das Anerkennungsportal

http://www.berufsanerkennung.at/

tun.

Weitere sehr hilfreiche Bewertungsmöglichkeiten:

BEWERTUNG VON SCHULABSCHLÜSSEN

Bundesministerium für Bildung

Antragstellung unter: www.asbb.at

BEWERTUNG VON HOCHSCHULABSCHLÜSSEN (UNIVERSITÄT, FACHHOCHSCHULE)

Enic Naric

Antragstellung unter: www.aais.at

Am 12. Juli 2016 ist das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG)[1] für im Ausland erworbene Qualifikationen in Kraft getreten. Zentrale inhaltliche Eckpunkte des neuen Gesetzes sind folgende:

  • Bewertungsverfahren: Es werden neue Verfahren zur Bewertung von beruflichen Qualifikationen und Ausbildungen geschaffen und bestehende Bewertungsverfahren gesetzlich verankert. Eine Bewertung ist eine Beurteilung über einen ausländischen Bildungsabschluss bzw. eine ausländische Berufsqualifikation, die Arbeitgebern hilft rasch einen Überblick über Ihre Qualifikationen zu bekommen.
  • Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Sobald die Antragstelle alle notwendigen Unterlagen erhalten hat, wird das Verfahren bis zum Bescheid nicht länger als  4 Monate dauern. Wenn nicht anders geregelt, werden Nachqualifizierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für Ausbildungen aus dem Drittstaat wie für EU- und EWR-Ausbildungen vorgeschrieben.
  • Einführung neuer Verfahren: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die auf ihrer Flucht unverschuldet Zeugnisse oder Ausbildungsnachweise verloren haben, sollen ihre Qualifikationen durch alternative Verfahren (z.B. praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Fachgespräch, Arbeitsproben) fest stellen lassen können. (Formale Anerkennung ohne Zeugnis oder Nachweis)
  • Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten in der Betreuung und Vermittlung des Arbeitsmarktservices: Legen Sie Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten unbedingt bei der Vorsprache beim AMS vor. So gelingt es leichter einen Job zu finden, welcher Ihrer Qualifikation entspricht.

Transparenz und Service:

  • Das Online-Anerkennungsportal http://www.berufsanerkennung.at informiert Sie über Verfahren, zuständige Behörden und für Antragstellungen notwendige Dokumente, Übersetzungen, Beglaubigungen und Verfahrenskosten.
  • Beratungsstellen in ganz Österreich unterstützen Sie zu Fragen über Anerkennung und Bewertung und begleiten bei Bedarf das Verfahren.
  • Verfahren werden in Zukunft einheitlich statistisch erfasst.

Die gesamte Rechtsvorschrift für das Bundesgesetz finden Sie hier.

 

[1] Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG) StF: BGBl. I Nr. 55/2016

 

Österreich: Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) im Ministerrat beschlossen

Am 12. April wurde im Ministerrat nach zweijährigen Vorarbeiten und Verhandlungen das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz beschlossen.

Verbesserung der Anerkennungsbedingungen:

Um den Arbeitsmarkteinstieg und die ausbildungsadäquate Beschäftigung von im Ausland geborenen Personen und der Flüchtlinge in Österreich zu fördern, ist es notwendig, die bestehenden Anerkennungsbedingungen zu verbessern:

  • Rund ein Viertel der im Ausland geborenen Personen ist für ihre gegenwärtige Tätigkeit in Österreich überqualifiziert, wobei Frauen deutlich öfter betroffen sind als Männer.
  • Auch unter der hohen Anzahl an Flüchtlingen befinden sich viele Personen mit mitgebrachten Qualifikationen,
  • daher sieht das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) besondere Verfahren für Flüchtlinge vor, die aus Fluchtgründen keine Dokumente zu ihren Qualifikationen mehr vorlegen können,
  • es verankert Bewertungsverfahren auf allen Ausbildungsniveaus,
  • es gleicht Fristen an EU-Standards an,
  • es schafft mit dem Anerkennungsportal und den österreichweiten Beratungsstellen wichtige Serviceangebote und
  • legt neue Transparenzkriterien für eine einheitliche statistische Erfassung aller Anträge und Entscheidungen fest.
  • Ziel:
    • Arbeitsmarktintegration und ausbildungsadäquate Beschäftigung unterstützen,
    • raschere Verfahren bei gleichbleibender Qualität des Ausbildungsniveaus am österreichischen Arbeitsmarkt
  • Zielgruppe:
    • Personen mit Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. Personen, die in Österreich arbeiten wollen,
    • spezielle Verfahren für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte

Zentrale inhaltliche Eckpunkte:

  • Anspruch auf Anerkennungs- und Bewertungsverfahren
  • Einführung von neuen Bewertungsverfahren (Niveau Lehrabschlüsse, Schulabschlüsse und Hochschulabschlüsse), Ergebnis ist ein Gutachten, das dem Arbeitgeber einen raschen Überblick über die vorhandenen Qualifikationen ermöglicht ;
  • Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Kürzung aller Fristen auf 4 Monate, verpflichtende Festlegung von notwendigen und konkreten Nachqualifzierungs- /Ausgleichsmaßnahmen
  • Transparenz und Service: Online- Anerkennungsportal und Beratungsstellen in ganz Österreich
    • Anerkennungsportal als Informations- und Orientierungshilfe mit konkreten Informationen zur zuständigen Behörde (direkter Link zu Antragsformularen), notwendigen Dokumenten, notwendigen Übersetzungen und/oder Beglaubigungen und Verfahrenskosten
    • Flächendeckendes Beratungsangebot durch die Einrichtung von Beratungsstellen
    • Verpflichtung aller verfahrensführenden Stellen zur statistischen Erfassung von Verfahren und Kennzahlen
  • Einführung neuer Verfahren für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zur Ermöglichung der Arbeitsmarktintegration: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollen den Zugang zu Verfahren erhalten, auch wenn sie aufgrund ihrer Flucht unverschuldet ihre Zeugnisse oder andere Ausbildungsnachweise nicht vorweisen können
  • Koppelung von Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an die Arbeitsvermittlung: Verwertbarkeit von Anerkennungsbescheiden und Bewertungsgutachten durch das AMS