Archiv der Kategorie: Allgemein

50 Jahre: Should Trees Have Standing?

Stone, Christopher D. Should Trees Have Standing? Cover of the third edition (2010)

Wer die Jahresrückblicke 2021 mit all den Naturkatastrophen sieht und lesen muss, dass diese – so eine Studie der britischen Hilfsorganisation Christian Aid – im Jahr 2021 Schäden in Höhe von mindestens 150 Milliarden Euro verursachten, kann nur für dringend nötige Maßnahmen im Kleinen wie im Großen plädieren und muss seinen eigenen Beitrag dazu leisten:

  • Reduktion der Treibhausgas-Emissionen,
  • Schaffung eines Klima-Fonds, in den reiche Länder einzahlen und aus dessen Mitteln von Katastrophen betroffenen Menschen in ärmeren Ländern geholfen werden kann,
  • Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien,
  • Klimaschutz durch uns alle im Alltag
  • ……

Unsere Umwelt braucht dringend unseren tagtäglichen Beitrag, darüber hinaus aber auch ihren Anwalt!

Es gibt dieses Um- und Weiterdenken – und damit zumindest einen Lichtblick – auch in rechtlicher Hinsicht schon seit Jahrzehnten!

So ist das Jahr 2022 ist in dreifacher Hinsicht ein besonderes Jahr für die österreichische Institution „Umweltanwaltschaft“.

Zum ersten wird das Buch „Should Trees Have Standing?von Christopher D. Stone – also die Frage, ob die Natur Parteistellung in Verfahren (wie Menschen oder Unternehmen) haben kann – 50 Jahre alt.

Zum zweiten feierte die erste Naturschutzanwaltschaft in Österreich ihr vierzigjähriges Jubiläum. Der Vorarlberger „Landschaftsschutzanwalt“ wurde schon 1982 eingerichtet.

Zum dritten verfügen 20 Jahre nach der Beschlussfassung im Burgenland (Juli 2002) eine Umweltanwaltschaft einzurichten alle neun österreichischen Bundesländer über Organe, die speziell zur Wahrung der Interessen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes eingerichtet sind und diese im Wege der Parteistellung in Verwaltungsverfahren geltend machen (können).

Das 1972 veröffentlichte Werk Stones löste eine weltweite Debatte über die grundlegende Natur von Rechtsansprüchen aus, die bis zum Obersten Gerichtshof der USA reichte.

50 Jahre danach sind der Klimawandel, der Schutz der Regenwälder und der Ozeane aktueller denn je.

In fast allen Rechtssystemen wird die Natur, also Wälder, Berge, Flüsse, ….. als Eigentum behandelt, im Gegensatz zur Rechtspersönlichkeit, die Menschen und Unternehmen verliehen wird.

Doch das notwendige Umdenken hat – langsam aber sicher – eingesetzt, im Jahr 2018, hat beispielsweise der Oberste Gerichtshof von Kolumbien den Teil des Amazonas-Regenwaldes in Kolumbien als „Rechtssubjekt“ anerkannt.

Von einem ähnlichen Schritt in Brasilien wird man hoffentlich träumen dürfen.

Ja, wir können von Erfolgen für den Klimaschutz träumen, müssen darüber hinaus aber auch unsere eigenen Beiträge leisten.

Wie? Das diskutieren wir u.a. in der kommenden Lehrveranstaltung Unternehmensethik an der Allensbach Hochschule und haben uns als Hochschule selbst schon dezidiert international anerkannten Nachhaltigkeitszielen unterworfen und uns dabei der vollständigen Nutzung von Ökostrom verschrieben.

Darüber hinaus unterstützt die Allensbach Hochschule das VTA-Institut für Gesundheit und Umwelt bei Lehr- und Forschungstätigkeiten.

Tragen wir bitte im Jahr 2022 – 50 Jahre nach dem wichtigen Buch: Should Trees Have Standing?alle ein wenig mehr zum nötigen Klima- und Umweltschutz bei.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Arbeiten für unsere Gesundheit und Umwelt

Baden-Württemberg: Fünf Jahre Cyber Valley

Foto  © picture alliance/dpa | Marijan Murat

Das Cyber Valley, Europas größtes Forschungsnetzwerk für Künstliche Intelligenz, wird fünf Jahre alt. Für Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist es einer der Orte im Land, an dem Zukunft stattfindet. Bund und Land betrachten das Cyber Valley als Juwel und fördern es nach Kräften.

„Wenn ich mich an den Anfang zurückerinnere, dann kann man sagen: In gewisser Weise ist das Cyber Valley selbst ein Start-up – zumindest war es das vor fünf Jahren“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Heute genießt das Forschungsnetzwerk Cyber Valley großen Respekt in Baden-Württemberg, in ganz Deutschland und im Ausland. Die Qualität der Forscherinnen und Forscher haben das Cyber Valley an die Spitze der einschlägigen Rankings katapultiert. Im Wettbewerb um die besten Köpfe haben wir die Nase vorn. Bund und Land betrachten das Cyber Valley als Juwel und fördern es nach Kräften. Das Cyber Valley hat sich einen sehr wichtigen Status erarbeitet: Als einer der Orte in unserem Land, an dem Zukunft stattfindet.“

2016 hat das Land Baden-Württemberg zusammen mit der Max-Planck-Gesellschaft und dem Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme, den Universitäten Stuttgart und Tübingen sowie Amazon, der BMW AG, der Daimler AG, der IAV GmbH, der Porsche AG, der Robert Bosch GmbH und ZF Friedrichshafen AG den Innovationscampus Cyber Valley gestartet – mit der Vision, einen internationalen Leuchtturm im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) zu schaffen. Hier werden seitdem Kräfte gebündelt, damit das Land die digitale Zukunft mit europäischen Werten aktiv mitgestaltet anstatt Schlüsseltechnologien nur anzuwenden. Nach nur fünf Jahren ist das einzigartige Ökosystem Cyber Valley zum größten KI-Netzwerk in ganz Europa herangewachsen und feiert heute Geburtstag. Bereits in der Anfangsphase hat das Land Baden-Württemberg das Cyber Valley mit mehr als 160 Millionen Euro unterstützt, in den kommenden zehn Jahren sind weitere Förderungen in Höhe von mindestens 250 Millionen Euro durch private und öffentliche Mittel geplant sowie zusätzliche Finanzierungen für die Erweiterung der Infrastruktur und Neubauten.

Start-Up-Netzwerk von Unternehmensgründerinnen und -gründern

„Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie der Zukunft, die alle Bereiche unseres Lebens betrifft. Es ist beeindruckend zu sehen, welche Innovationskraft und -kompetenz im Ökosystem Cyber Valley steckt und wie stark es in den letzten fünf Jahren gewachsen ist. Unsere Idee, ein strahlendes Signal für KI ‚made in the LÄND‘ zu schaffen, ist uns bereits jetzt mehr als gelungen. Wir ziehen nicht nur hervorragende Talente aus aller Welt an, sondern stehen auch im Land in engem Austausch mit der Gesellschaft, damit KI werte- und menschenzentriert eingesetzt wird“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer anlässlich des Geburtstags.

Die Forschungsschwerpunkte im Cyber Valley liegen besonders in den Bereichen maschinelles Lernen, Computer Vision und Robotik, aber auch im Themenfeld KI in Medizin und Robotik. Neben der Grundlagenforschung hat das Cyber Valley mit dem Start-Up-Netzwerk eine Gemeinschaft von Unternehmensgründerinnen und -gründern aufgebaut, der mittlerweile schon 30 Start-Ups angehören. Im Cyber Valley Investor-Netzwerk werden diese Start-Ups außerdem eng von Inverstoren begleitet. Als Mentorinnen und Mentoren helfen sie dabei, die innovativen Forschungen und Ideen in die Anwendung zu bringen und erfolgreiche Wirtschaftsunternehmen aufzubauen.

KI „Made in The LÄND“ ist werte- und menschenzentriert

Ein zentrales Anliegen aller Beteiligten im Cyber Valley-Ökosystem ist die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen. KI „made in the LÄND“ bedeutet KI in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Gesellschaft – menschen- und wertezentriert zum Gemeinwohl aller. Forschungsprojekte werden durch einen unabhängigen Beirat, dem Public Advisory Board (PAB), nach ethischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten bewertet. Zudem veranstaltet das Cyber Valley unter dem Motto „KI und Gesellschaft“ regelmäßig Public-Engagement-Maßnahmen – wie beispielsweise eine KI-Sprechstunde oder auch einen Podcast, um aktiv in den Diskurs mit der Öffentlichkeit zu gehen. Diese Formate sollen künftig erweitert und noch breiter aufgestellt werden.

Nächste Schritte: Weitere Vorhaben zur internationalen Vernetzung

Das Ökosystem Cyber Valley soll nun weiter ausgebaut und nachhaltig gefördert werden. Hier geht es besonders darum, bestehende Strukturen noch stärker zu vernetzen und zahlreiche neue Netzwerke aufzubauen. Teil davon wird neben der Verstetigung und dem Ausbau des KI-Kompetenzzentrums Tübingen AI Center ab Juli 2022 auch der Ausbau des ELLIS-Netzwerkes sein. Bei diesem steht die weitere Interaktion mit europäischen und internationalen Spitzenstandorten im Fokus. ELLIS steht für European Laboratory for Learning & Intelligent Systems und wurde von führenden Forscherinnen und Forschern aus Europa gegründet, die eng mit Grundlagenforscherinnen und -forschern aus der Industrie zusammenarbeiten. Übergeordnetes Ziel ist es, europäische Spitzenforschung im Bereich der künstlichen Intelligenz international konkurrenzfähig zu etablieren. Die ELLIS-Initiative umfasst mittlerweile 37 Units in ganz Europa, von denen alleine vier in Baden-Württemberg angesiedelt sind (Tübingen, Freiburg, Heidelberg und seit kurzem Stuttgart). Weiterhin sollen internationale Talente und Spitzenwissenschaftler gewonnen werden. Besonders soll das Cyber Valley Start-Up-Network vergrößert werden, um den Gründergeist sowie die Kooperationen mit der Wirtschaft weiter voranzutreiben.

Der Innovationscampus Cyber Valley

Mit dem Innovationscampus Cyber Valley wurde erstmals als gemeinsames Commitment von Politik, Wissenschaft und Wirtschaft – mit durchschlagendem Erfolg – ein neues Modell erprobt. Im Zentrum stand dabei keine Einrichtung, sondern der Aufbau und die Förderung eines Innovationsökosystems, das von der Grundlagenforschung bis zur wirtschaftliche Anwendung alle Akteure miteinander vernetzt und so neue Kräfte mobilisiert.

Cyber Valley

European Lab for Learning & Intelligent Systems (ELLIS)

Fragen zu diesem aus dem Newsletter des Landes Baden-Württemberg entnommenen Beitrag oder auch zu spannenden Fernlehrgängen und Online-Studienangeboten (Promotionsprogramm, MBA-Studiengänge ……) bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Prof. Stark: Die Kapitalanlagen der Lebensversicherer in der Nullzinsphase

Von Prof. Dr. Gunnar Stark, Professur für Finanzen an der Allensbach Hochschule

Kapitalanlagen tätigen Unternehmen praktisch aller Versicherungszweige aus den ihnen zufließenden Versicherungsbeiträgen. Gleichwohl spielen Kapitalanlagen in der Versicherungsproduktion eine unterschiedlich starke Rolle. Während Schadenversicherungen mit ihrer geringeren Quote an Versicherungsfällen maßgeblich vom Risikoausgleich innerhalb des Versicherungskollektivs abhängen und weniger von der Verzinsung ihrer Anlagen, prägen die Kapitalanlagen geradezu den Versicherungszweig der Lebensversicherung.

Deren prominentestes Produkt erhebt gar den Versicherungsfall zum Regelfall: die gemischte Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall. Die Qualität der Versicherungsleistung hängt hier weniger vom Versichertenkollektiv (über die Zahl der Todesfälle), hingegen entscheidend von der Rentabilität der mit den Versicherungsprämien über Jahrzehnte hinweg begründeten Kapitalanlagen ab, welche die Höhe der Erlebensfallzahlungen determinieren.

Jeder Altvertrag verursacht einen ökonomischen Verlust

Die Geschäftsgrundlage der Lebensversicherer hat sich ohne deren Verschulden existenziell verändert. In früheren Zinszeiten war es ein recht einfaches Geschäft: Auch in schlichte Bundesanleihen investiert konnten die Gelder der Versicherten Überschüsse über den Rechnungszins hinaus erwirtschaften, weil die Anleiherendite den garantierten Zinsfuß um mehrere Prozentpunkte überschritt. Heute ist es andersherum: Jeder Altvertrag verursacht – gemessen am gegenwärtigen Zinsniveau – einen ökonomischen Verlust.

Bedingt durch ihre langen Vertragsdauern und eine zumeist hohe Wachstumsrate im Neugeschäft, erfahren Lebensversicherer praktisch niemals ein Geschäftsjahr, womöglich kaum einmal einen einzigen Geschäftstag, an dem sie an ihre (alten) Kunden mehr an Versicherungsleistungen zu zahlen hätten als sie von (bestehenden bzw. neuen) Kunden an Versicherungsprämien empfangen.  Mit anderen Worten: Das Lebensversicherungsunternehmen ist ein steter Nettozahlungsempfänger, dessen Verpflichtungen gegenüber künftigen Versichertengenerationen freilich ständig zunehmen.

Jährliche Nettoverzinsung immer noch mehr als vier Prozent

Umso wichtiger ist der Blick auf Vermögen und Verpflichtungen, welche nach gesetzlichen Regeln geschäftsjährlich in der Bilanz wertmäßig abgebildet werden, während die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Bild der ertraglichen Situation auch der Kapitalanlagen liefern soll. Aus diesen beiden – Bilanz und GuV – wiederum wird eine viel beachtete Größe gewonnen, welcher nachgesagt wird, die Rentabilität der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen – gleich welchen Zweigs – nachzuzeichnen: die jährliche Nettoverzinsung, bei vielen Versicherungsunternehmen trotz Nullzinsphase immer noch mit mehr als vier Prozent ausgewiesen.

Dabei erzeugt die Nullzinsphase für die Träger klassischer Kapitallebensversicherungen mit (garantierten) Rechnungszinssätzen von bis zu 4% eine in doppelter Hinsicht verlustträchtige Position:

  • Zum einen unterliegt das für die Versicherten über die Jahre aufgebaute Deckungskapital weiter dem hohen Zinsanspruch.
  • Zum anderen sind auch alle künftigen Sparbeiträge, die ein Versicherungsnehmer unter einem hochverzinslichen Altvertrag erst noch entrichten wird, bis zum letzten Tag der Versicherungsdauer mit wenigstens ebenjenem Zinssatz zu vergüten.

Vereinfachtes Beispiel: Ein im Jahre 2000 unter dem Rechnungszinssatz von 4% abgeschlossener Vertrag ende (voraussichtlich) im Jahr 2030. Sein aktuelles Deckungskapital betrage 50.000, die Jahresprämie 1.000 Euro. Somit sind in Höhe des bestehenden Deckungskapitals bereits 2.000 Euro jährlich zu erwirtschaften, was mit früher erworbenen Festzinsanleihen, z.B. der 4% Kuponanleihe von 2005 bis 2037 der Bundesrepublik Deutschland, immerhin möglich ist. Mit den jährlich hinzukommenden Prämien müssen jedoch neue Investitionen getätigt werden, die risikoarm freilich keine 4% abwerfen – es sei denn, dem wäre durch Zinstermingeschäfte zu rechter Zeit vorgebeugt worden.

Verluste sind programmiert

Hinzu kommt der Zinseszins. Kurzum, in solcher Lage sind Verluste programmiert, die zu kompensieren ökonomisch kaum, buchhalterisch jedoch einfach möglich ist: durch Hebung stiller Reserven, insbesondere jener Bewertungsreserven, die festverzinslichen Anleihen innewohnen, solange ihre Restlaufzeit noch wesentlich ist. Hierzu bedarf es lediglich eines Anleiheverkaufes.

Beispiel: Ein Lebensversicherer hält seine gesamte Kapitalanlage von 100 Millionen Euro in der 2,5 Prozent Bundesanleihe mit Laufzeit bis 2044, gekauft im Emissionsjahr 2012 zum Kurs von – und eben damit in den Büchern – 100 Prozent.

Das bringt 2,5 Millionen Zinsertrag und somit eine Nettoverzinsung seiner Kapitalanlage von 2,5 %. Für eine sichere Sache aktuell eine ansehnliche Rentabilität. Aber: Etliche Konkurrenten zeigen höhere Nettoverzinsungen und – noch schlimmer – viele Kunden haben Anspruch auf mehr. Daher greift unser Lebensversicherer 2021 zu einer besonderen Maßnahme: einem dosierten Verkauf von drei Millionen nominal seiner 2,5 Prozent Bund 12/44 zum Börsenkurs von 160 Prozent (Zahlen gerundet). Der Kurs ist so hoch, weil neu emittierte Bundesanleihen keine Verzinsung mehr bieten, verzinsliche Altanleihen daher an Wert gewonnen haben. Damit entsteht ein Veräußerungserlös von 4,8 Millionen Euro.

Erlös muss zwangsläufig wieder in eine neue Anlage fließen

Dieses Geld braucht der Lebensversicherer eigentlich nicht, weil ihm wie den meisten deutschen Lebensversicherern dank langer Vertragsdauern und reichlich Neugeschäft aus dem laufenden Betrieb ohnedies ein Zahlungsüberschuss entsteht. Somit muss der Erlös zwangsläufig wieder in eine neue Anlage fließen. Worin liegt dann der Sinn des Verkaufs? Einzig in seiner Wirkung im Rechenwerk. Der Buchgewinn von 1,8 Millionen (4,8 Millionen Veräußerungserlös minus drei Millionen Buchwert) erhöht den buchhalterischen Unternehmensgewinn um ebendiesen Betrag und die Nettoverzinsung beträgt statt 2,5 Prozent damit 4,3 Prozent.

Ökonomisch entsteht in dem Moment des Anleiheverkaufs freilich kein Gewinn, sondern nur ein Tausch von Anleihekurswert in Zahlungsmittel bzw. die Umwandlung künftiger Zinserträge (hier 24 mal 75.000 Euro) – die späteren Geschäftsjahren fehlen werden – in gegenwärtigen Kursgewinn (einmal 1,8 Mio. Euro). Weil das Lebensversicherungsunternehmen für den Veräußerungserlös keine andere Verwendung hat, fließt dieser allerdings zwangsläufig wieder zu den Kapitalanlagen, z.B. durch Kauf einer Bundesanleihe, vielleicht gar erneut der 2,5% Bund 12/44 – diesmal aber zum Kurs von 160 %. Insoweit wäre finanzwirtschaftlich wieder alles beim Alten, doch hinterlässt der Zirkel solcher Transaktion im Rechenwerk eine erwünschte Spur: höheres Jahresergebnis und höhere Nettoverzinsung.

Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen

Diese Spur ist auch nachvollziehbar, erscheint solcher Kursgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung doch in der Position „Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen“ (allerdings nur summarisch). Dies gilt jedoch nicht, wenn der Versicherer die Anleihe nicht direkt, sondern in einem Spezialfonds hält – einem Investmentvehikel mit wenigen Anlegern, oft nur einem einzigen institutionellen Investor, der somit auch die Fondsausschüttung autonom bestimmen kann.

Würde der Versicherer aus dem Beispiel also die nämliche Bundesanleihe innerhalb eines Fonds halten, wüsste man aus seiner Rechnungslegung nur: Das Vermögen besteht in einem Spezialfonds von 100 Millionen Buchwert und 160 Millionen Marktwert, aus dem Ausschüttungen von 4,3 Millionen geflossen sind. Jedoch bleibt verborgen, wie der Fonds diese 4,3 Millionen erwirtschaftet hat: durch Zinserträge, Kursgewinne, vielleicht auch gar nicht (in dieser Höhe), denn eine Ausschüttung lässt sich auch ertragslos, sogar bei Verlusten aus vorhandener Liquidität durchaus leisten.

Die unten zitierten Studien betrachten diese Zusammenhänge theoretisch sowie im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse empirisch und schließen:

  1. Die Nettoverzinsung beruht zufolge ihrer Bilanzverbundenheit neben laufenden (Zins-) Erträgen häufig auf der Hebung stiller Reserven durch Verkauf älterer Anleihen hinreichend langer Restlaufzeit. Daher ist diese Kennzahl im herrschenden Zinsumfeld vor allem ein Abbild vergangener Zinszeiten, das dank der mit ihm einhergehenden Kursgewinne festverzinslicher Wertpapiere in der Buchwertwelt der Nettoverzinsung nahezu beliebig gesteuert werden kann durch entsprechend dosierte Verkäufe aus dem Anleihenportfolio.
  2. Betreiben Versicherungsunternehmen ihre Kapitalanlagen zu einem großen Teil innerhalb von Fonds, so entzieht sich die wahre Quelle ihrer vermeintlichen Kapitalrentabilität dem Blick der Öffentlichkeit weitgehend. Eine hohe Nettoverzinsung könnte dann in so wesensverschiedenen Ursachen wie der Realisierung von Kursgewinnen, Überparikäufen oder Handelsgewinnen begründet sein.
  3. Die Lebensversicherer erleiden in der Nullzinsphase zufolge früher gegebener Zinsversprechen jährlich Milliardenverluste. Diese werden durch Gewinnvorverlagerung zulasten künftiger Periodengewinne buchhalterisch kompensiert.
  4. Die mangelhafte Kapitaltransparenz der Spezialfonds erschwert die Interpretation des Bildes. Der Gesetzgeber könnte eine bilanzielle Konsolidierung von Fonds verordnen, um die bei einigen Lebensversicherern verloren gegangene Kapitaltransparenz wiederherzustellen.

Im Studiengang Master Finance (M.A.) der Allensbach Hochschule lernen Sie mehr zu solchen wesentlichen finanzwirtschaftlichen Themen.

Literatur

  • Stark, Gunnar: Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen – die überhöhte Unbekannte?, in: Corporate Finance, 12. Jg., 2021, S. 168-173.
  • Stark, Gunnar: Jahresabschlussanalyse deutscher Lebensversicherer in der Nullzinsphase, in: Zeitschrift für Versicherungswesen, 72. Jg., 2021, S. 444-447 (Teil I) und 518-521 (Teil II).
  • Stark, Gunnar: Wenn die Bilanz ein Zerrbild zeigt, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 266 vom 15. 11. 2021, S. 18.

Die Allensbach Hochschule lebt international anerkannte Nachhaltigkeitsziele

Die Nachhaltigkeit ist das Megathema des 21. Jahrhunderts.

Ob bei den Lebensmitteln, der Kleidung, dem Reisen oder auch der Energieversorgung: Alles soll so nachhaltig wie möglich sein und den Dreischritt von „People, Planet, Profit“ (also wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und soziale Gerechtigkeit) miteinander in Einklang bringen. 

Wir als Allensbach Hochschule haben uns dezidiert international anerkannten Nachhaltigkeitszielen unterworfen.

Beispielsweise legen wir Wert auf grüne Versorgung und haben uns der vollständigen Nutzung von Ökostrom verschrieben.

Durch die Teilnahme am Energieprogramm „SeeEnergie ÖkostromFix“ der Stadtwerke Konstanz GmbH wird unsere Hochschule durch 100 Prozent nachhaltigem Strom versorgt und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer einzigartigen Erde.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Prof. Werkmüller: Transparenzregister „reloaded“ – erhebliche Ausweitung der Eintragungspflichten durch die jüngste Reform des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG)

Das neue Transparenzregister soll Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und anderen Organisationen geben. Im Fokus steht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Von Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller, Professor für Finanzen und Family Office Management an der Allensbach Hochschule

Weitgehend unbemerkt von der öffentlichen Wahrnehmung hat der Gesetzgeber im Rahmen seiner jüngsten Novelle des GwG die Eintragungspflichten für sogenannte wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister erheblich ausgeweitet. Diese geht auf das Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zurück. Dies passierte eher indirekt durch Streichung der sogenannten Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG.

Transparenzregister: Eintragungspflichten nach neuem GwG

Die Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG verhinderte bislang, dass Personen- oder Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafterstruktur sich aus „anderen öffentlichen Registern“ (nota bene: gemeint waren nur inländische öffentliche Register) ergab, eingetragen werden mussten. Soweit also „Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses“ aus diesen Registern, insbesondere dem Handelsregister, erkennbar waren, war eine zusätzliche Eintragung der Gesellschaft im Transparenzregister nicht erforderlich. Dies hat nun ein Ende. Seit dem 1. August 2021 (!) sind alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften einzutragen. Das gilt also für alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Unternehmergesellschaft), jede Aktiengesellschaft, auch börsennotierte, jede eingetragene Genossenschaft, aber auch jede offene Handelsgesellschaft, jede Kommanditgesellschaft, jede Partnerschaftsgesellschaft und auch jeden eingetragenen bzw. konzessionierten (wirtschaftlichen) Verein. Nach wie vor nicht betroffen ist die BGB-Gesellschaft. Einzutragen ist jeweils der wirtschaftlich Berechtigte bzw. sind die wirtschaftlich Berechtigten mit Art und Umfang ihres wirtschaftlichen Interesses.

Weitere Neuregelungen

Bereits nach geltendem Recht waren ausländische Gesellschaften bzw. deren „Ultimate Beneficial Owner (UBO)“ im deutschen Transparenzregister einzutragen, wenn die Gesellschaft unmittelbar Grundbesitz im Inland hielt. Die GwG-Novelle erweitert diese Eintragungspflicht nun auch auf ausländische Gesellschaften, die an inländischen Grundstücksgesellschaften beteiligt sind. Bisher sieht das GwG neben den persönlichen Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Wohnort nur vor, dass „die Staatsangehörigkeit“ der wirtschaftlich Berechtigten anzugeben ist. Aus diesem Grund wurde bei Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten meist nur eine Staatsangehörigkeit angegeben. In Zukunft müssen somit ausdrücklich alle Staatsangehörigkeiten eingetragen werden. Gibt es keinen wirtschaftlich Berechtigten oder kann keiner ermittelt werden, sind die gesetzlichen Vertreter der jeweiligen Gesellschaft als fiktiv wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister einzutragen. Offen ist, ob es ausreicht, nur einen von mehreren gesetzlichen Vertretern einzutragen. Sicherheitshalber sollte jeder gesetzliche Vertreter eingetragen werden.

Übergangsregelungen

Wer bisher von der Mitteilungsfiktion aus den genannten öffentlichen Registern profitierte, kann sich auf gewisse Übergangsfristen berufen, die ihm das neue Recht gewährt. Die Übergangsfristen unterscheiden dabei nach der Rechtsform der Gesellschaft. Sie enden für Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien am 31. März 2022, für GmbHs und UGs, Genossenschaften und Partnerschaften am 30. Juni 2022 und für alle anderen am 31. Dezember 2022. Unmittelbar an die Übergangsfrist schließt sich eine Karenzzeit von einem Jahr an. Innerhalb derer können Verstöße gegen die neuen Eintragungspflichten nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Daher entsprechen die Bußgeldandrohungen des neuen Rechts denen des alten und sind nach wie vor horrend. Bis zu einer Million Euro kann das festgesetzte Bußgeld betragen. Bei Banken und Kreditinstituten können bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes festgesetzt werden (§ 56 Abs. 3 GwG).

Handlungsempfehlungen zum Transparenzregister

Der Beratungspraxis sei dringend empfohlen, Kunden- bzw. Mandantenstämme auf Gesellschaften zu durchforsten, die nach bislang geltendem Recht von der Mitteilungsfiktion profitierten und keiner Eintragungspflicht unterlagen. Ebenfalls empfehlenswert ist es, sich die allgemeinen Verwaltungsanweisungen des Bundesverwaltungsamts, welches für die Pflege des Transparenzregisters verantwortlich ist, anzusehen. Hier veröffentlich die Behörde gelegentlich auch neue Rechtsauffassungen zu bereits bestehenden Regelungen, die nicht selten überraschen. War es beispielsweise bei Stiftungen bislang nicht erforderlich, die Destinatäre als wirtschaftlich Berechtigte zu erfassen, wenn ihnen keine klagbaren Ansprüche auf Leistungen zustanden (Regelfall), so änderte das Bundesverwaltungsamt seine diesbezügliche Rechtsauffassung im Sommer 2020 und stellte eine überarbeitete Fassung der Auslegungshinweise ins Netz ein. Wer dies nicht aktiv mitverfolgte, lief Gefahr, sich – vollkommen unbeabsichtigt – den Bußgeldvorschriften des GwG zu nähern.

Im Masterstudium Finance erklärt Prof. Werkmüller im Wahlfach Family Office Management (FOM) Aufgabe und Funktionsweise der Geldwäschebekämpfung und auch des Transparenzregisters. Das Thema hat akute Praxisrelevanz und bedarf einer laufenden Überarbeitung.

Studieren oder doch nicht studieren? Ein Kontaktstudium hilft Ihnen bei dieser Entscheidung:

Die in Deutschland recht geläufigen und in Österreich nahezu unbekannten Kontaktstudien können auch dafür genutzt werden, sich über die Entscheidung ein Regelstudium aufnehmen zu wollen oder nicht, klar zu werden.

Was versteht man unter einem Kontaktstudium und wie kann man dieses ausgestalten und nutzen?

Da ich an der Allensbach Hochschule in Konstanz lehre, möchte ich diese Frage an Hand des Baden-Württembergischen LHG beantworten.

Das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) regelt im § 31 die Weiterbildung und führt im Absatz 5 aus:

  • Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
  • Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung.
  • Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen.
  • Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden.
  • Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung.
  • Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen.
  • Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.
  • Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
  • Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

Ein Kontaktstudium stellt also akademische Weiterbildung dar und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.

In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.

Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.

Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.

So kann man beispielsweise mit dem Kontaktstudium Management und Marketing, welches von VIS Vienna International Studies als Fernstudium angeboten wird, in das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule einsteigen und wird dieses Kontaktstudium auf den Bachelor BWL auch entsprechend angerechnet.

Dazu auch: Kontaktstudium? Was ist denn ein Kontaktstudium?

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte einfach an: martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Kontaktstudium Management und Marketing:  

Über die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Rektor der Allensbach Hochschule ist der renommierte Wirtschaftspädagoge Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Trägerin der Hochschule ist die European Education Group GmbH, die von Timo Keppler geführt wird.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Ebenso ermöglicht die Allensbach Hochschule berufsbegleitende Promotionsprojekte herausragender Studierender.

Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020 und 2022 ausgezeichnet worden. Weitere Informationen unter www.allensbach-hochschule.de

Allensbach Hochschule: Rektor Martin Stieger gehört zu Deutschlands Top-Tutoren im Fernstudium

Pressemitteilung, Konstanz, 23. Oktober 2021:

Bei der Wahl zum „Tutor des Jahres“ von FernstudiumCheck.de und dem Bundesverband der Fernstudienanbieter e.V. wurde Prof. Dr. Dr. Martin Stieger von der Allensbach Hochschule auf den zehnten Platz gewählt. Vor ihm liegen nur drei Professor:innen anderer Fernhochschulen.

Seit mehr als 30 Jahren vergibt der Bundesverband der Fernstudienanbieter e.V. bereits seinen traditionsreichen Studienpreis an herausragende Absolvent:innen in Fernunterricht und Fernstudium.

Seit 2012 suchen FernstudiumCheck.de und der Bundesverband der Fernstudienanbieter e.V. zusätzlich auch den „Tutor des Jahres“ – denn der Erfolg von Absolvent:innen in Fernunterricht und Fernstudium ist laut FernstudiumCheck.de nicht selten eng an die Einsatzbereitschaft von Tutor:innen geknüpft.

Seither werden der Preisträger oder die Preisträgerin mittels eines großen Online-Votings ermittelt. Insgesamt traten in diesem Jahr 46 TutorInnen das Rennen um den Titel an, 3591 Stimmen konnten im Voting gezählt werden.

Der Rektor der Allensbach Hochschule, Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, belegt in dem diesjährigen Ranking den zehnten Platz.

Das ist ein sehr schönes Ergebnis, vor allem angesichts der Tatsache, dass nur auf Platz 4, 7 und 8 Professor:innen anderer Fernhochschulen liegen. Die übrigen Top-Ten-Platzierten sind Tutor:innen von Fortbildungsanbietern. Es freut uns, dass unser Rektor Martin Stieger unter den Hochschultutor:innen damit auf dem vierten Platz im diesjährigen Ranking liegt“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die private Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ ausgezeichnet worden.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger sagt: „Es ehrt mich, dass die Teilnehmenden mich derart auszeichnen. Exzellente Qualität und innovative Ansätze in der Lehre sind entscheidende Kriterien für ein erfolgreiches Fernstudium sind. Dazu passt auch unser zukunftsorientierter Lehransatz. Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht meine Kolleg:innen und ich jederzeit zur Verfügung, um eine konsequente Betreuung zu gewährleisten.“

Dr. Dr. Martin Stieger ist seit 2017 als Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule tätig und amtiert seit Ende 2020 als Rektor der Allensbach Hochschule. Er befasst sich wissenschaftlich vor allem mit Berufsbildung im Kontext europäischer Normen, mit der Lehrerfortbildung insbesondere in der Fernlehrpädagogik und -didaktik und Projekten im schulischen, berufsrechtlichen und betrieblichen Kontext.

Als Fernhochschule mit einem innovativen und voll funktionsfähigen digitalen Lehrkonzept arbeitet die Allensbach Hochschule am Zahn der Zeit und holt damit eine Vielzahl von Praktikern direkt bei ihren Bedürfnissen ab. Dieses wichtige Ziel der berufsbegleitenden akademischen Zusatzqualifikation mit hohem praktischem Nutzwert wollen wir gemeinsam mit unseren Partner:innen in Deutschland und international ausbauen“, sagt der Politikwissenschaftler, Jurist, Betriebswirt und Pädagoge Martin Stieger.

Pressekontakt: European Education Group GmbH – Timo Keppler – Lohnerhofstraße 2, D-78467 Konstanz, Telefon: 07533 919 2399, E-Mail: timo.keppler@allensbach-hochschule.de – Internet: http://www.allensbach-hochschule.de

Über die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Rektor der Allensbach Hochschule ist der renommierte Wirtschaftspädagoge Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Trägerin der Hochschule ist die European Education Group GmbH, die von Timo Keppler geführt wird.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Ebenso ermöglicht die Allensbach Hochschule berufsbegleitende Promotionsprojekte herausragender Studierender.

Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020 und 2022 ausgezeichnet worden. Weitere Informationen unter www.allensbach-hochschule.de

Alle Ihre Fragen zur Allensbach Hochschule und den Studienangeboten können Sie mir auch direkt mailen: martin.stieger@allensbach-hochschule.de 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Die Allensbach Hochschule:

Allensbach Hochschule – Videos:

https://www.youtube.com/channel/UCVJ44fvUHptOiQojvXTPNCw/videos

VIS – Vienna International Studies – gratuliert drei Kooperationspartnern zur Auszeichnung „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“: Allensbach Hochschule, afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg und Vitalakademie Learn@Home

Im Jahr 2020 hat das Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ zum ersten Mal die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung präsentiert.

Als einer der führenden Anbieter für Weiterbildung wurde damals die private Allensbach Hochschule in Konstanz ausgezeichnet.

Jetzt hat „Focus Business“ zum zweiten Mal das Siegel als „Top Anbieter für Weiterbildung“ an die Allensbach Hochschule vergeben.

Auch schon zum zweiten Mal unter den führenden Anbietern für Weiterbildung und damit „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ ist die afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg zu finden.

Um die schlagkräftige „Triangel der Top Weiterbildung“-Partner von Vienna international Studies komplett zu machen, darf sich auch die österreichische Vitalakademie Learn@Home über die hohe Auszeichnung freuen.

Alle drei Top-Weiterbildungs-Anbieter sind seit Jahren Kooperationspartner von VIS Vienna International Studies.

Die Allensbach Hochschule bietet neben Kontaktstudien und Zertifikatslehrgängen natürlich vor allem berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme mit mehreren Vertiefungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg bietet seit mehr als 60 Jahren Aus-, Fort- und Weiterbildung an und ist ein renommierter Bildungsberater für Fernstudien, Seminare, Webinare und Inhouse-Trainings.

Seit 12 Jahren bietet Learn@Home in mittlerweile 70 Ländern weltweit tausenden Lehrgangsteilnehmern Fernstudien an und ist damit zur sehr erfolgreichen Schwester der Vitalakademie Österreich herangewachsen.

VIS gratuliert den drei Kooperationspartnern zur hohen Auszeichnung „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ sehr herzlich und freut sich auf viele weitere gemeinsame Erfolge in der Aus-, Fort- und Weiterbildung zufriedener Kurs- und Lehrgangs-teilnehmerInnen.

Siehe dazu auch:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

VIS Bildungsberatung:

VIS Kontaktstudium:

Allensbach Hochschule wieder unter den führenden Anbietern für Weiterbildung in Deutschland – und das mit der Wertung „exzellent“

Die private Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ wieder als „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ ausgezeichnet worden. Es ist das zweite Siegel nach 2020.

Im Jahr 2020 hat das Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ zum ersten Mal die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung präsentiert. Als einer der führenden Anbieter für Weiterbildung wurde damals die private Allensbach Hochschule in Konstanz ausgezeichnet.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Auszeichnung basiert auf einer komplexen Onlineanalyse, die über die Methodik „Social Listening“ durchgeführt wurde. Für das Scoring wurden die Dimensionen Reputation, Bekanntheit und Kundennähe berücksichtigt. Anhand der unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien wurden die Anbieter ausgewählt.

Jetzt hat „Focus Business“ zum zweiten Mal das Siegel als „Top Anbieter für Weiterbildung“ an die Allensbach Hochschule vergeben.

Dass wir auch in diesem Jahr zu den besten Weiterbildungseinrichtungen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre und zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept genau richtig ist und wir die Bedürfnisse in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Die Privathochschule wurde unter rund 20.000 Anbietern von Programmen in der Erwachsenenbildung ausgewählt, die nach harten Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Online-Bewertungen und Lernkonzept ermittelt und geprüft worden sind. Unter diesen hat sich die Allensbach Hochschule mit ihrem digitalen Lehr- Lernkonzept durchgesetzt.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Dozent oder eine Dozentin zur Verfügung“, sagt Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger.

Das rein digitalen Lehr- und Lernmodell eröffnet auch für Berufstätige die Möglichkeit, ein umfassendes akademisches Programm zu absolvieren, ohne sich dafür komplett neu organisieren oder die berufliche Tätigkeit einschränken zu müssen. Das etablierte Modell erlaubt autonomes und zeitunabhängiges Lernen im eigenen Lerntempo.

Studierende können ihr Bachelor-Studium an der privaten Hochschule jederzeit beginnen und die Regelstudienzeit – ohne zusätzliche Gebühren – um bis zu 18 Monate verlängern.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZeVA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Unser Fokus liegt darauf, Praktikern berufsbegleitend die Möglichkeit einer anerkannten akademischen Ausbildung zu eröffnen und sie damit für verschiedene Karrierewege in aussichtsreichen Branchen und Bereichen zu qualifizieren. Dafür entwickeln wir regelmäßig neue Konzepte, verfügen über eine Vielzahl eigener, immer aktueller Studienmaterialien und arbeiten mit Dozenten und Dozentinnen sowie Professoren und Professorinnen zusammen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Die Auszeichnung ‚Top Anbieter für Weiterbildung 2022‘ von ‚Focus Business‘ trägt dies nun wieder prominent nach außen“, betont Timo Keppler.

Pressekontakt: European Education Group GmbH – Timo Keppler – Lohnerhofstraße 2, D-78467 Konstanz, Telefon: 07533 919 2399, E-Mail: timo.keppler@allensbach-hochschule.de – Internet: http://www.allensbach-hochschule.de

Über die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Rektor der Allensbach Hochschule ist der renommierte Wirtschaftspädagoge Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Trägerin der Hochschule ist die European Education Group GmbH, die von Timo Keppler geführt wird.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Ebenso ermöglicht die Allensbach Hochschule berufsbegleitende Promotionsprojekte herausragender Studierender.

Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020 und 2022 ausgezeichnet worden. Weitere Informationen unter www.allensbach-hochschule.de

Alle Ihre Fragen zur Allensbach Hochschule und den Studienangeboten können Sie mir auch direkt mailen: martin.stieger@allensbach-hochschule.de 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Die Allensbach Hochschule:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 6 Jahren 40 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Vor knapp einem Jahr durfte ich in meinem Blog von 35 erfolgreichen Promotionen nach fünf Jahren Kooperation mit der UNIBIT berichten.

Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung eines Kollegen aus Österreich gestern, können wir bereits die 40ste erfolgreiche Promotionen feiern.

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Dr. – PhD – DBA – PhDr. …..


[1] Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.