Nach der Nominierungsphase treten heuer insgesamt 46 Tutorinnen und Tutoren das Rennen um diesen Titel an!
Bis einschließlich 8. September 2021 kann abgestimmt werden.
Jeder Interessierte hat eine Stimme, die er seinem Tutor geben kann.
Zur Entscheidungsfindung werden alle Nominierten in individuellen, kurzen Texten vorgestellt.
Einige präsentieren sich und ihre Arbeit darüber hinaus in einem kurzen Video.
In zusätzlichen vordefinierten Statements kann der Wähler zudem die Stimmabgabe für seinen Kandidaten begründen.
Diese Aussagen sind alle positiv formuliert und entsprechen Bewertungskriterien, die selbstverständlich auf alle Nominierten anwendbar sind und für ihre engagierte Arbeit stehen.
Pro Statement wird ein Punkt vergeben.
Der Vorteil dabei: Die Anzahl der Bewertungen spielt nur eine untergeordnete Rolle, da nur der Durchschnittswert der vergebenen Punkte zur Ermittlung des Gewinners herangezogen wird.
Da für eine valide Aussage jedoch eine gewisse Anzahl an Stimmen notwendig ist, wurde von den Kooperationspartnern festgelegt, dass ein Tutor mindestens 100 Stimmen erhalten muss, um in die Endauswertung zu gelangen.
Vertiefung der Ausbildung zu Themen wie Ernährung, dekorative Kosmetik, Haushalt – Chemie, berufsbezogenes Englisch, Digitalisierung,den Kompetenzen insb. zu Verkauf und Beratung von Arzneimitteln und Chemikalien oder Waren in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Bestellabwicklung, Umgang mit verschiedenen Kundensituationen, Marketing und E-Commerce, Bedarfsermittlung und -bestellung sowie (digitaler) Administration.
Das neue Berufsbild beinhält eine – für den EQR wichtige – Kompetenzorientierung, wichtige Elemente der Digitalisierung und eine noch stärkere Ausrichtung auf den Bereich der Gesundheitsvorsorge.
Fachlich sind die Themen Ernährung, dekorative Kosmetik, Haushalt-Chemie, berufsbezogenes Englisch, Verkaufsgespräche und Digitalisierung besser in das Berufsbild integriert.
So heißt es im 4. Kompetenzbereich: Verkauf und Beratung beispielsweise:
„Kunden und Kundinnen auf Grundlage seines/ihres fachlichen KnowHows (drogistische Fachkunde, Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Arzneimittel und Chemikalien) im persönlichen Gespräch, schriftlich oder mit digitalen Medien beraten“
oder auch
„Kunden und Kundinnen über Waren zur Gesundheitsvorsorge, Lebensmittel für die gesunde Ernährung und für spezielle Gruppen sowie Nahrungsergänzungsmittel beraten und dabei einschlägige Vorschriften (zB Health Claims VO) einhalten.“
Damit tut sich für mich eine spannende berufsrechtliche Fragestellung auf – wie grenzen sich künftig die Drogisten mit dem neuen Berufsbild in Ernährungsfragen innerhalb der Beratung von Kunden und Kundinnen vom Berufsbild der Ernährungsberater ab?
The IHM International (Institute for technology-based education in Health, Management and Social Services International) was founded in 2012 as collaborative partnership in Austria.
We formed as a non-profit association in accordance with the Austrian Chinese research cooperation.
The purpose of our association is to develop, distribute and support educational programs with focus on the fields of health, management and social services.
We are active worldwide with our training programs and we already have or are planning to prepare new training projects in the wound and lymphatic area in Malaysia, Russia, India, Turkey and SE Asia.
Our aim is to deliver the highest quality of education in health, management and social services with global coverage and up-to-date technologies.
For more information contact us or check out our webpage: https://ihm.ac.at/
The aim is, along with the celebration of the Day of the leaders of the National Revival, to give the scientific community the opportunity to present and get acquainted with the achievements in various thematic areas of knowledge.
The materials of the conference are peer-reviewed and after a positive review are published in the e-proceedings „Knowledge society and 21st century humanism“, which is part of The National Center for Information and Documentation (NACID) reference list.
Es freut mich sehr in einem ambitionierten und engagierten Team einer auf Wirtschaft und Fernlehre spezialisierten Hochschule mitwirken und mit hoch motivierten Studierenden arbeiten zu dürfen.
Unsere Studierenden studieren in Regel- und Kontaktstudien:
Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (180 ECTS, B.A.) mit 11 Vertiefungsmöglichkeiten, die Aufnahme ins Studium ist auch ohne Abitur möglich
Wenn Sie mehr über unser Studienangebot und die Hochschule wissen wollen, nutzen Sie bitte unsere Informationsabende oder wenden Sie sich direkt an mich:
Militärische Qualifikationen ins zivile übersetzt und international normiert
Wien (OTS) – Das Österreichische Bundesheer hat gemeinsam mit der TÜV-Austria-Akademie ein Modell zur Zertifizierung von militärischen Qualifikationen entwickelt.
Mit diesem Pilotprojekt können militärisch erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten ins Zivile übersetzt und nach internationalen Normen sichtbar und nutzbar gemacht werden. Bei einer Veranstaltung, am 21. Juni 2021 überreichte der Milizbeauftragte des Bundesheeres, Generalmajor Erwin Hameseder, die ersten zwölf Zertifikate an Führungskräfte der Miliz.
„Letztlich wird auch dem Arbeitgeber beziehungsweise zivilen Betrieben viel Zeit und Geld erspart, wenn der betroffene Arbeitnehmer Voraussetzungen, Erfahrungen und Qualifikationen bestätigt bekommt, die auch im Interesse des Betriebes sind“, so Generalmajor Erwin Hameseder.
Die Zertifikate wurden auf Basis der Ausbildungsunterlagen des Bundesheeres entwickelt und verdeutlichen die jeweilige Qualifikation und das Verständnis für Sicherheit. Das Niveau reicht dabei vom zertifizierten Milizsoldaten über verschiedene Kommandantenfunktionen bis zum Expertenstatus. Damit wird die zivile Nutzbarkeit verdeutlicht und der Mehrwert für den Arbeitgeber hervorgehoben. Darauf basierend kann der Arbeitgeber die neu erworbenen Kompetenzen des Zertifikatsträgers auch in zivilen Funktionen und Bereichen einsetzen.
Auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zeigte sich über die Entwicklungen erfreut: „Unsere Milizsoldatinnen und Milizsoldaten leisten als Bürger in Uniform einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit Österreichs – in Uniform aber auch in ihren Unternehmen. Mit dieser Initiative wollen wir einen Anreiz für die gegenseitige Anrechnung von militärischen und zivilen Ausbildungen schaffen.“
In weiterer Folge soll das Projekt auch mit der Wirtschaftskammer verknüpft und ein politisch übergreifender Konsens gefunden werden. Mit dieser Zertifizierung soll die Akzeptanz der Miliztätigkeit in Unternehmen verbessert werden. Ein erworbenes Zertifikat ist zwei Jahre gültig.
Sollten Sie Ihre Qualifikationen für Regel- bzw. Kontaktstudien auch nutzen wollen, stehen wir für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung: vis@viennastudies.com
Die am 16. Juni 2021 beschlossene Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden, sieht vor, dass in Lehrgängen zur Weiterbildung weiterhin die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz an Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung verliehen werden kann, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
Ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, sah ja vor, dass solche Lehrgänge nur mehr bis zum 30. September 2023 eingerichtet werden können.
Der zuständige Minister hat nun der Kritik daran Rechnung getragen und wird sich die bisherige Rechtslage diesbezüglich nicht ändern.
Die am 16. Juni 2021 beschlossene Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden, sieht vor, dass in Lehrgängen zur Weiterbildung, das sind
Hochschullehrgänge an Privathochschulen und Universitätslehrgänge an Privatuniversitäten nach PrivHG[3] sowie
Hochschullehrgänge an Pädagogischen Hochschulen nach HG[4]
künftig in außerordentlichen Studien neue akademische Grade vergeben werden.
Bachelorgrade:
„Bachelor of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „BA (CE)“,
„Bachelor of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „BSc (CE)“, oder
„Bachelor Professional“, abgekürzt „BPr“.
Mastergrade:
„Master of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „MA (CE)“,
„Master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „MSc (CE)“,
„Master Professional“, abgekürzt „MPr“,
„Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“,
„Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, oder
„Executive Master of Business Administration”, abgekürzt „EMBA”.
Diese jeweiligen Lehrgänge zur Weiterbildung sind ordentlichen Bachelorstudien und ordentlichen Masterstudien gleichwertig und berechtigen nach Maßgabe der weiteren gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung zu ordentlichen Masterstudien und Doktoratsstudien.
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand für außerordentliche Bachelorstudien hat 180 ECTS-Anrechnungspunkte und für außerordentliche Masterstudien 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen.
Der Arbeitsaufwand für ein außerordentliches Masterstudium kann in Ausnahmefällen weniger ECTS-Anrechnungspunkte betragen, wenn dieses in Umfang und Anforderungen mit mehreren fachlich in Frage kommenden ausländischen Masterstudien vergleichbar ist.
Kooperation mit außerhochschulischen Rechtsträgern:
Lehrgängen zur Weiterbildung können zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit einem außerhochschulischen Rechtsträger angeboten und durchgeführt werden.
Abweichend davon ist für Lehrgängen zur Weiterbildung, in denen der akademische Grad „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ verliehen werden soll, eine erweiterte Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung[5] erforderlich.
In diesem Fall sind Verträge insbesondere über die Festlegungen der Leistungen, die die beteiligten Einrichtungen zu erbringen haben, die Durchführung und die Finanzierung zu schließen.
Diese Verträge sind ohne Personenbezug sowie die Angabe von privaten Finanzierungsquellen und von Betriebs- und Geschäftsgeheimissen auf den Webseiten der beteiligten Einrichtungen zu veröffentlichen.
Lehrgangsbeitrag:
Für den Besuch von Lehrgängen zur Weiterbildung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten.
Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrganges zur Weiterbildung vom Rektorat festzusetzen. Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die gleichzeitig ein ordentliches Studium an derselben Hochschule belegen und die eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung oder Erlassung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.
Die Teilnahme an Lehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.
Im Curriculum eines Lehrganges zur Weiterbildung kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst.
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Zulassung zu Lehrgängen zur Weiterbildung setzt den Nachweis der im Curriculum des betreffenden Lehrganges zur Weiterbildung geforderten Voraussetzungen voraus.
Wird ein Lehrgang zur Weiterbildung als außerordentliches Bachelor- oder Masterstudium angeboten, sind davon abweichend folgende Voraussetzungen anzuwenden:
Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium ist die allgemeine Universitätsreife und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.
Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium, in dem der akademische Grad „Bachelor Professional“ verliehen werden soll, ist eine einschlägige berufliche Qualifikation oder eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Wenn es das Curriculum erfordert, können Ergänzungsprüfungen vorgesehen werden. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Lehrganges zur Weiterbildung vorgesehenen Prüfungen sind.
Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder ein im Curriculum des Lehrganges zur Weiterbildung definiertes Studium und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Lehrganges zur Weiterbildung vorgesehenen Prüfungen sind.
Abweichend davon kann für Lehrgängen zur Weiterbildung, in denen der akademische Grad „Executive Master of Business Administration“ verliehen wird, im Curriculum auch eine einschlägige berufliche Qualifikation als Zulassungsvoraussetzung festgelegt werden, sofern Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mehrerer fachlich in Frage kommender ausländischer Masterstudien nachweislich vergleichbar sind.
Expertenlehrgänge bleiben:
Die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz kann den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung verliehen werden, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
Damit wurden in der Begutachtung vorgetragene Kritikpunkte teilweise aufgegriffen:
es ist auch den Fachhochschulen weiterhin möglich, den akademischen Grad LL.M. zu verleihen;
die akademische Expertentitel wurden nicht abgeschafft,
der Bachelor Professional und der Master Professional werden nicht wie geplant mit BAP und MAP abgekürzt, was zur Verwechslung mit den gleichlautenden deutschen Abschlussbezeichnungen nach absolvierten Fortbildungsstufen hätte führen können, auch wenn BPr und MPr als akademische Grade nicht wirklich glücklich gewählt sind.
Da „Continuing Education” eine Ausbildungsform und keinen Inhalt abbildet, wurden die ursprünglich geplanten akademischen Grade BCE und MCE nun doch auf BA (CE), BSc (CE), MA (CE) und MSc (CE) abgeändert.
Die allgemeine Universitätsreife wurde nun doch als Zulassungsvoraussetzung für die außerordentlichen Bachelorstudien beibehalten, Ausnahme: BPr und sogar eine weitere „Zugangshürde“, die mehrjährige Berufserfahrung, „verschärft“.
Die Allensbach Hochschule unterstützt das VTA-Institut für Gesundheit und Umwelt und damit die Forschung und Lehre in gesundheits- und umweltrelevanten Fragen, stärkt damit den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaftspraxis und treibt dadurch die Internationalisierung und Interdisziplinarität der Hochschule voran.
Zu den Aufgabenbereichen des das VTA-Instituts für Gesundheit und Umwelt gehören Wissenstransfer, Beratung, Forschung und Lehre, insbesondere die berufsbegleitende Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Arbeitnehmerschutz.
Schwerpunkt in Beratung, Forschung und Lehre liegt auf den wichtigen Bereichen:
Gesundheitsmanagement
Umweltmanagement
Ressourcenmanagement
Aus-, Fort und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Unternehmen dieser Bereiche
ArbeitnehmerInnenschutz
Träger des VTA-Instituts für Gesundheit und Umwelt ist die VTA.
Die VTAist eine weltweit erfolgreiche, österreichische Unternehmensgruppe.
Die VTA fördert den Wissenschaftstransfer seit Jahren, hält alljährlich eine wissenschaftliche Tagung ab und vergibt anlässlich dieser Tagung und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Expertenrat für Umwelttechnologie und InfrastrukturPreise für Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten.
Mit Errichtung des VTA-Institutes werden in diesem bereits vier Abteilungen geschaffen:
Aus- und Berufsbildung, AN-Schutz
Forschung und Entwicklung (Grundlagen und Anwendung)
Wer sich in Deutschland an einer Hochschule weiterbilden möchte, kann aus einer Fülle unterschiedlicher Formate auswählen.
Bei den staatlichen Weiterbildungsanbietern kommt mittlerweile etwa jedes zweite Angebot von einer Hochschule.
Dabei reicht die Bandbreite von einzelnen Kursen bis zum berufsbegleitenden Studium. Besonders gefragt sind zeit- und kostengünstige Kurzformate, wie etwa einsemestrige Zertifikatskurse.
Dies zeigt eine aktuelle Übersicht des CHE Centrums für Hochschulentwickung.
Die Weiterbildungsformate reichen vom klassischen Bachelor- und Masterstudiengang über deutlich kürzere Zertifikatskurse bis hin zu Angeboten, für die es lediglich eine Teilnahmebescheinigung gibt.
Solche Kurzformate unterhalb der Studiengangsebene machen bereits rund drei Viertel aller hochschulischen Weiterbildungsangebote aus.
Ab 2022 wird die HRK Hochschulrektorenkonferenz mit Förderung des BMBF ein bundesweit zentrales Informationsportal für wissenschaftliche Weiterbildung anbieten.