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Baden-Württemberg geht neue Wege bei Verwaltungs-KI

Foto: Arbeit mit der Text-Assistenz F13 © Staatsministerium Baden-Württemberg/Ilkay Karakurt

Mit der KI-basierten Text-Assistenz F13 in der Verwaltung ist Baden-Württemberg ein bundesweit beachteter Erfolg gelungen. Das Land stärkt damit seine Souveränität und plant die nächsten Schritte.

Mit der Pilotierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung und der aktuellen Version der Verwaltungs-KI F13 ist Baden-Württemberg ein bundesweit beachteter Erfolg gelungen. Der Stellenwert digitaler Souveränität in der Verwaltung nimmt angesichts globaler Unsicherheiten weiter zu. Das Land stärkt seine Souveränität durch den seit Ende Oktober abgeschlossenen Rollout von F13 in den Landesministerien, beim Rechnungshof und der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) und plant die nächsten Schritte für ein KI-Ökosystem. So werden das Thema Schulung und Weiterbildung im Bereich der Künstlichen Intelligenz weiter vorangetrieben, damit die Arbeitsweise der Verwaltung genauso fortschrittlich ist wie die Technologien, die eingesetzt werden.

Angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen dürfen wir nicht länger nur über digitale Souveränität für unsere Verwaltung sprechen. Wir müssen anpacken und diese mit vereinten Kräften in Europa auch umsetzen. Es gilt sicherzustellen, dass der Staat langfristig gut aufgestellt ist und dass keine zusätzlichen technischen Abhängigkeiten entstehen. Dies kann nur ressortübergreifend gelingen. Baden-Württemberg geht hier voran, um unserer Vision eines digital souveränen Landes näher zu kommen, und ist zur Zusammenarbeit mit allen Interessierten bereit“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 12. November 2024, im Anschluss an die Ministerratssitzung, in dem die weiteren Schritte vorgestellt wurden.

In Baden-Württemberg setzen wir uns ganz gezielt mit Künstlicher Intelligenz auseinander. Im Land der Weltmarktführer dürfen wir das Thema nicht Asien oder den USA überlassen. Wir müssen einen eigenständigen europäischen Weg gehen, vor allem auch bei Zukunftstechnologien wie der Künstlichen Intelligenz. Deshalb nutzen wir europäische KI und KI made in the Länd. Dafür bauen wir unsere eigene Cloud-Infrastruktur im Land weiter aus, rechtssicher und datenschutzkonform“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister, Thomas Strobl.

Weitere Funktionen und Schulungsangebote

Die Einführung von F13 hat gezeigt, dass das Interesse der Verwaltung an KI hoch ist. Wir wollen bei der KI-Entwicklung nun noch stärker vorangehen und F13 als leistungsstarke KI-Basis für die gesamte Verwaltung im Land ausbauen. Alle Interessierten sollen F13 nutzen können. Gemeinsam mit unseren Partnern und unserem Ökosystem schaffen wir in Baden-Württemberg somit die Grundlage für leistungsfähige KI-Assistenz in der Verwaltung. Mit den neuen Chat-Funktionen wird F13 somit zum ‚schwäbischen Taschenmesser‘, also zum universellen Werkzeug, das jegliche Textverarbeitung beherrscht“, erklärte Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann.

Von Beginn war es uns ein wichtiges Anliegen, dass F13 mit der rasanten dynamischen Entwicklung im Bereich KI Schritt halten kann. Deshalb haben wir uns für einen modularen Aufbau entschieden, der nach und nach weiter ausgebaut wird. Perspektivisch sollen damit immer mehr Aufgaben mithilfe von F13 erledigt werden können.“ Die Nutzungszahlen sowie das Feedback zu F13 zeigen, dass das Angebot wahrgenommen wird. Allerdings könne nur mit einem tiefergehenden Verständnis der KI-Technologie und insbesondere auch der richtigen Nutzung das volle Potenzial der neuen Version von F13 ausgeschöpft und die digitale Transformation der Verwaltung erfolgreich vorangetrieben werden, so Stegmann. Daher werden nun verstärkt Schulungsangebote wie Workshops, eLearnings oder eine Prompt-Bibliothek unterbreitet.

Das Land plant nun, die nächsten Schritte zur KI-Souveränität in die Wege zu leiten. „Der dutzendfachen Entwicklung identischer KI-Funktionalitäten wollen wir entgegenwirken, indem wir eine gemeinsame Softwaregrundlage für KI in der Verwaltung schaffen. Wir laden alle interessierten Partner ein, daran mitzuwirken. So wollen wir perspektivisch eine geeignete KI-Grundlage in Baden-Württemberg und darüber hinaus entstehen lassen“, kündigte Staatsminister Stegmann an.

Datenschutz und Künstliche Intelligenz von Anfang an gemeinsam denken

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Prof. Dr. Tobias Keber, sagte: „Künstliche Intelligenz hat großes Potential für die Gesellschaft, zugleich müssen die Risiken minimiert werden. Datenschutz und Künstliche Intelligenz müssen von Anfang an gemeinsam gedacht werden. Dies wirkt vertrauensstiftend und fördert die Akzeptanz der Technik. Von Innovation mit integriertem Datenschutz profitieren Unternehmen ebenso wie öffentliche Stellen, die den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger besonders verpflichtet sind. ‚Privacy Preserving AI‘ ist Teil des großen Potenzials der im Land entwickelten und eingesetzten Technologien.“

Einer menschenzentrierten und datenschutzkonformen KI wird bei diesem Vorhaben ein besonderer Stellenwert im Land eingeräumt. Bereits frühzeitig wurde die Behörde des LfDI in die KI-Entwicklungen einbezogen. Datenschutz und KI-Innovation sind möglich, wenn konstruktive Lösungen gemeinsam gesucht werden. Hierzu gehört derzeit auch eine Überprüfung des baden-württembergischen Landesdatenschutzgesetzes auf seine Geeignetheit, den KI-Einsatz in der Verwaltung sicher abzubilden. Grundlage dieser Überlegungen war unter anderem das Diskussionspapier des LfDI zu KI und Datenschutz, das bereits im November 2023 veröffentlicht und zwischenzeitlich aktualisiert wurde. Auch die bevorstehende Implementierung der KI-Verordnung der EU bedingt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Technik, Datenschutz, Cybersicherheit und weiteren Stellen.

Eine jüngst veröffentlichte BITKOM-Studie über die Nutzung privater KI-Systeme im beruflichen Umfeld zeigt auf, dass in rund einem Drittel der deutschen Unternehmen mit privaten Zugängen KI-Systeme eingesetzt werden – mit massiven Auswirkungen auf Datenschutz und Informationssicherheit. Firmengeheimnisse und personenbezogene Daten landen möglicherweise zuhauf in außereuropäischen Rechenzentren. Diese Gefahr kann in der Verwaltung Baden-Württembergs durch den sicheren Zugang der Beschäftigten zu großen KI-Sprachmodellen über die Anwendung F13 erfolgreich abgewendet werden. Der IT-Dienstleister BITBW übernimmt mit dem Betrieb der KI-Modelle im landeseigenen Rechenzentrum eine zentrale Rolle und hat die notwendige Technologie und das Know-how hierfür aufgebaut. Wie schon mit der Schaffung einer Cybersicherheitsagentur ist es Baden-Württemberg auch im zentralen Bereich der KI gelungen, vor die Welle zu kommen.

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Baden-Württemberg und KI-Standort Katalonien: Vernetzung im Bereich der Künstlichen Intelligenz 

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp besucht mit einer Delegation den KI-Standort Katalonien. Dabei stehen die Vernetzung im Bereich der Künstlichen Intelligenz und die Zusammenarbeit im Rahmen der „Vier Motoren für Europa“ im Fokus.

Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, reist vom 4. bis 6. November 2024 mit einer Delegation aus Vertretern der baden-württembergischen Künstlichen Intelligenz (KI)-Branche nach Katalonien.

Ziel der Reise ist es, die Vernetzung der beiden Innovationsregionen im Bereich der Künstlichen Intelligenz auszubauen und die Zusammenarbeit im Rahmen der „Vier Motoren für Europa“ weiter zu vertiefen.

Sowohl Baden-Württemberg als auch Katalonien verfügen über eine starke Wirtschafts- und Forschungslandschaft, die beide Regionen zu führenden KI-Hubs in Europa macht. Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft der „Vier Motoren für Europa“ sollen diese gemeinsamen Stärken intensiver vernetzt werden. In Gesprächen mit Vertretern der neuen katalanischen Regierung – darunter Maria Galindo Garcia-Delgado, Staatssekretärin für Digitalpolitik und Francesc Trillas Jané, Staatssekretär für Wirtschaft und Europäische Fonds – möchte die Delegation neue Kooperationsfelder und Projekte ausloten.

Gemeinsamer Innovationsgeist

Wenn Europa im globalen Wettbewerb bestehen will, braucht es starke regionale Allianzen und eine gemeinsame Innovationskultur. Als wirtschaftliche Zugpferde der Europäischen Union verfügen unsere beiden Regionen über das Know-how, die Infrastruktur und den Gründergeist, um die europäische KI-Landschaft entscheidend zu prägen“, sagte Staatssekretär Dr. Patrick Rapp zu Beginn der Reise. Wie Baden-Württemberg verfolgt auch Katalonien eine ambitionierte KI-Strategie.

Beide Regionen setzten auf die Förderung eines innovationsfreundlichen Ökosystems, das Start-ups, Forschungseinrichtungen und andere KI-Hubs miteinander vernetzt. Neben politischen Gesprächen sieht das Reiseprogramm auch Begegnungen der Delegation mit Vertretern der katalanischen KI-Branche und der barcelonischen Start-up-Szene vor. Im Artificial Intelligence Research Institute (IIIA-CSIC) und dem Computer Vision Center (CVC) wird die Delegation zu Fachgesprächen erwartet.

Mit dem Smart Cities Expo World Congress (SCEWC) steht darüber hinaus eine der weltweit führenden Messen zum Thema urbane Innovation auf dem Programm. Hier präsentieren sich zahlreiche Unternehmen aus Baden-Württemberg, die der Staatssekretär besuchen wird. Im Rahmen der Messe wird die Delegation zudem an einer Veranstaltung der „Vier Motoren für Europa“ teilnehmen.

Vier Motoren für Europa

Mit Katalonien ist Baden-Württemberg seit 1988 über die „Vier Motoren für Europa“ verbunden. Diesem Zusammenschluss wirtschaftsstarker Regionen gehören außerdem Auvergne-Rhône-Alpes (Frankreich) und Lombardei (Italien) an. Gemeinsam bilden sie eine Plattform, um interregionale Zusammenarbeit und gemeinsame Interessen auf europäischer Ebene zu fördern.

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Universität Tübingen: Spatenstich für Innovations­zentrum Cyber Valley 2

Foto: Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen

Der Bau des Innovationszentrums Cyber Valley 2 an der Universität Tübingen hat begonnen. Auf 8.700 Quadratmetern entstehen Forschungsflächen für Künstliche Intelligenz.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett hat am 25. Oktober 2024 den Spatenstich für das neue Innovationszentrum Cyber Valley 2 an der Universität Tübingen vorgenommen. Der zweite Bauabschnitt entsteht auf dem Innovationscampus und im Wissenschafts- und Technologiepark „Obere Viehweide“.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett sagte: „Auf rund 8.700 Quadratmeter entsteht in Tübingen Platz für die Spitzenforschung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Im Cyber Valley 2 wird es Forschungsflächen für insgesamt 20 Arbeitsgruppen, einen zentralen Hörsaal und eine Präsenzbibliothek geben. Auf dem Dach und an der Fassade installieren wir Photovoltaik (PV). Ein cleveres Wärmekonzept rundet den Neubau energetisch ab.

Forschungen zur Künstlichen Intelligenz

Der Neubau Cyber Valley 2 ist der zweite Bauabschnitt für die KI-Forschung an der Universität Tübingen. Er entsteht auf dem Gelände des Wissenschafts- und Technologieparks „Obere Viehweide“. Der viergeschossige Bau bildet mit dem Cyber Valley 1 und den Freianlagen ein Gebäudeensemble.

Das Grundstück wird für neue Forschungen zur Künstlichen Intelligenz und Maschinellem Lernen genutzt. Neben den Institutsflächen entstehen beispielsweise ein zentraler Server, eine Präsenzbibliothek und eine Cafeteria mit Lern- und Begegnungsmöglichkeiten.

Das Gebäude bekommt eine hochwertig gedämmte Gebäudehülle. Die Hauptfassaden werden mit Photovoltaik ausgestattet. Die vorgesehene PV-Fläche auf dem Dach und an den Fassaden hat rund 1.015 Quadratmeter und eine Gesamtleistung von etwa 191 Kilowattpeak.

Innovatives Wärmeversorgungskonzept

Eine Besonderheit ist das Wärmeversorgungskonzept. Mittels Kompressionskältemaschinen wird das im Neubau vorhandene Rechenzentrum gekühlt. Die Abwärme wird anschließend zur Beheizung des Gebäudes verwendet und kann zusätzlich noch den nachfolgenden dritten Bauabschnitt (Cyber Valley 3) mitversorgen. Zudem ist ein Anschluss an die Fernwärme der Stadtwerke Tübingen vorgesehen.

Das Land investiert in das Innovationszentrum Cyber Valley 2 rund 75 Millionen Euro. Die Fertigstellung ist (Stand 25. Oktober 2024) für Mitte 2028 vorgesehen. Verantwortlich für das Projekt ist Vermögen und Bau Tübingen. Das Gebäude und die Freianlagen wurden durch das Architekturbüro Heinle Wischer zusammen mit freiraumconcept geplant.

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Statistik Austria: Nutzung von künstlicher Intelligenz in Unternehmen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt – 20 % der Unternehmen nutzen bereits künstliche Intelligenz

Österreichische Unternehmen setzen zunehmend auf künstliche Intelligenz (KI).

2024 nutzt bereits eines von fünf Unternehmen KI-Technologien, während es 2023 erst eines von zehn Unternehmen war. Das zeigen aktuelle Ergebnisse von Statistik Austria aus der Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen.

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz in österreichischen Unternehmen entwickelt sich dynamisch. Aktuell setzen 20 % der Unternehmen KI-Technologien ein. Das sind beinahe doppelt so viele wie im Vorjahr mit knapp 11 % KI-nutzenden Unternehmen. Bei der Verwendung von KI sind vor allem Größe und Tätigkeiten des Unternehmens entscheidend: So nutzen anteilsmäßig mehr große als kleine Unternehmen KI-Technologien, und mehr Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich als aus dem produzierenden Bereich“, so Tobias Thomas, fachstatistischer Generaldirektor von Statistik Austria.

KI-Nutzung fast doppelt so hoch wie im Vorjahr

Aktuell nutzen in Österreich 20 % der Unternehmen ab zehn Beschäftigten Technologien basierend auf künstlicher Intelligenz, während dies 2023 nur 11 % der Unternehmen taten (siehe Tabelle). Dabei nutzen 23 % der Unternehmen im Dienstleistungsbereich KI-Technologien, aber nur 15 % der Unternehmen im produzierenden Bereich. Am höchsten ist die KI-Nutzung erwartungsgemäß im Bereich Information und Kommunikation mit 61 %. Zudem werden KI-Technologien von kleinen Unternehmen (10–49 Beschäftigte: 18 %) deutlich weniger genutzt als von mittelgroßen (50–249 Beschäftigte: 29 %) und großen Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte: 50 %).

Großteil nutzt mehr als eine KI-Technologie; KI-basierte Text-Tools am beliebtesten

Während 20 % der Unternehmen zumindest eine KI-Technologie nutzen, verwenden 11 % der Unternehmen zumindest zwei und 7 % der Unternehmen zumindest drei dieser Technologien. Folglich nutzt der Großteil der KI-nutzenden Unternehmen mehr als eine KI-Technologie.

Am häufigsten werden dabei KI-Technologien zur Texterkennung und -verarbeitung eingesetzt und zwar von 65 % der KI-nutzenden Unternehmen. Ebenso beliebt sind KI-Technologien zur Sprachgenerierung (41 %), Datenanalyse (34 %), Spracherkennung (29 %) und Prozessautomatisierung bzw. als Entscheidungshilfe (24 %). KI-Technologien zur Bilderkennung und -verarbeitung (17 %) sowie KI-Technologien in autonom fahrenden Maschinen oder Fahrzeugen (6 %) werden von weniger Unternehmen verwendet. Das starke Wachstum der KI-Nutzung im Vergleich zum Vorjahr lässt sich dabei auf die gesteigerte Nutzung von KI-Tools zur Texterkennung und -verarbeitung sowie zur Sprachgenerierung zurückführen.

Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zum IKT-Einsatz in Unternehmen finden sich auf der Website der Statistik Austria.

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Baden-Württemberg: Sechstes CyberSicherheitsForum

Foto: Innenminister Thomas Strobl bei der Eröffnung des sechsten CyberSicherheitsForums

Beim sechsten CyberSicherheitsForum standen die Risiken von Künstlicher Intelligenz im Bereich der Cybersicherheit im Fokus.

Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, unser Leben ganz grundsätzlich zu verändern. Künstliche Intelligenz bietet enorme Chancen. Im Bereich der Cybersicherheit können damit beispielsweise ungewöhnliche Aktivitäten in Netzwerken frühzeitig entdeckt und dadurch Angriffe schneller abgewehrt oder ganz verhindert werden. Freilich gehen diese Chancen auch mit erheblichen Risiken und Gefahren einher. Daher ist es unsere Motivation, mit dem sechsten CyberSicherheitsForum eine Plattform zu schaffen, um uns genau zu diesem Thema auszutauschen und wichtige Akteure zu vernetzen. Denn auch bei Künstlicher Intelligenz gilt: Nur wer die Risiken kennt, kann sich gut schützen“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl bei der Eröffnung des CyberSicherheitsForums 2024 (CSF).

Risiken von Künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz birgt auch das Potenzial, die Sicherheit zu bedrohen – etwa durch die Automatisierung von Angriffen oder die Erstellung von Deepfakes. Zum Beispiel können Kriminelle mithilfe von KI auch mit geringsten Fremdsprachenkenntnissen qualitativ hochwertige Phishing-Nachrichten erstellen. Bislang konnten betrügerische Nachrichten oftmals aufgrund von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern erkannt werden. Das ist bei Nachrichten, die mithilfe von KI erstellt werden, oftmals nicht mehr möglich. Zudem ist KI bereits heute in der Lage, einfachen Schadcode massenhaft zu schreiben und Teile von Cyberangriffen zu automatisieren. „Cyberkriminelle nutzen KI, um ihre Angriffe raffinierter und schwerer erkennbar zu machen. Wir müssen uns der Tatsache stellen, dass dieselbe Technologie, die uns schützt, auch gegen uns eingesetzt werden kann“, so Minister Thomas Strobl.

Staaten, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sehen sich zunehmend mit einer Welle von Cyberangriffen, Datendiebstählen und Sabotageakten konfrontiert. Ob gezielte Phishing-Kampagnen oder Ransomware-Attacken – sie richten große Schäden an. Alleine in Deutschland belief sich die Schadenssumme für die deutsche Wirtschaft 2024, nach einer Studie des Branchenverbandes Bitkom, auf 266,6 Milliarden Euro. Die Bedrohungen von Cyberkriminellen können aber nicht nur erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, sondern ganze Existenzen bedrohen oder die Stabilität der Gesellschaft gefährden.

Chancen für die Cyberabwehr

Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), führte in Ihrer Keynote aus, dass KI und Cybersicherheit sich doppelt ergänzen: „Künstliche Intelligenz wirkt sich mehrdimensional auf die Bedrohungslage im Cyberraum aus. Cyberangriffe erfolgen mithilfe von KI-Tools schneller und professioneller; staatlich gelenkte Angreifer missbrauchen KI zum Beispiel für Desinformationskampagnen. KI birgt aber auch Chancen für die Cyberabwehr. Klar ist: Als Verteidiger müssen wir mit den Angreifenden Schritt halten, auch mit KI. Dabei kommt es erstens auf Geschwindigkeit an. Eine neue Schwachstelle zum Beispiel kann mithilfe von KI in kürzester Zeit ausgenutzt werden. Für uns heißt das: Wir müssen ebenso schnell und effizient verteidigen! Und dabei hilft wiederum KI. Zweitens müssen wir uns um den Zugang zu und den Umgang mit Informationen kümmern: KI-Systeme können leicht missbräuchlich genutzt werden – zum Beispiel in dem Sinne, dass sie sensible, schützenswerte Informationen preisgeben oder mit ihrer Hilfe falsche Informationen verbreitet werden. Um das zu verhindern, brauchen wir auch die technische Möglichkeit, Absender und Material als authentisch zu identifizieren. Drittens geht es bei KI immer um Technologiekompetenz: Im Bund und in den Ländern müssen wir sicherstellen, dass wir genügend Fachleute auf unserer Seite haben, die KI verstehen. Das ist – Stand heute – noch nicht der Fall. Die Expertise, die wir heute schon im Land haben, müssen wir so effizient wie möglich einsetzen. Doppel- beziehungsweise Mehrfachstrukturen können wir uns dabei nicht leisten.“

Unterstützung für Betriebe bei der Cyberabwehr

Prof. Dr. Christian Dörr vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam erklärte: „KI bietet zahlreich Chancen und Herausforderungen für Cybersicherheit. Aber das eigentliche disruptive Potenzial haben wir als Gesellschaft noch nicht ausreichend im Blick.“

Claus Paal, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart betonte: „Die IHK unterstützt die kleinen und mittleren Betriebe bei der Vorbeugung und Abwehr von Cyberangriffen. Inzwischen sind nicht nur die großen Unternehmen Ziel von Cyberkriminalität. Mehr und mehr erleben wir, dass auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sind. Ihnen widerfahren verstärkt Ausspähungen und Erpressungen mittels Attacken auf Computernetze, Software und Hardware. Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen unterschiedliche Veranstaltungen zur Abwehr von Internetkriminalität an, ergänzt wird unser Beratungsangebot durch den für jedes Unternehmen maßgeschneiderten CybersicherheitsCheck.“

Mehr als 1.000 Gäste

Das Cybersicherheitsforum hat sich in den letzten sechs Jahren zu einer etablierten Veranstaltung im Bereich der Cybersicherheit entwickelt. In diesem Jahr nahmen mehr als 1.000 Gäste sowohl vor Ort in den Räumlichkeiten der IHK Stuttgart als auch online an der Veranstaltung teil. Die Veranstaltung wird durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg und dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg ausgerichtet. Ziel des Cybersicherheitsforums ist es vorrangig, die Vernetzung und Kooperation von Expertinnen und Experten sowie Interessierten aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu fördern.

Minister Thomas Strobl erklärte dazu: „Mit dem diesjährigen Thema ‚Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz – Chancen und Risiken‘ sind wir wieder einmal am Puls der Zeit. Die Plätze in Präsenz sind ausgebucht und wir verzeichnen eine Vielzahl an Online-Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das zeigt: Der Bedarf und die Bereitschaft sich austauschen ist groß. Zukunft kann nur dort entstehen, wo wir zusammenstehen und unsere freiheitlich-demokratischen Werte sowie unsere Sicherheit verteidigen – jeden Tag aufs Neue. Digital und analog.

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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

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Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: KI-Unternehmen in Europa stärken

Foto: Cedric PUISNEY

Im Rahmen einer Veranstaltung zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KI-Unternehmen in Europa hat Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zum neuen europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz übergeben.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut unterstrich die Notwendigkeit für eine innovationsfreundliche Umsetzung des neuen europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz (KI), das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist „Viele Unternehmen sorgen sich vor übermäßiger Bürokratie durch das KI-Gesetz und sind verunsichert, wie sie die Anforderungen des Gesetzes praktisch umsetzen sollen. Das europäische KI-Gesetz (AI Act) darf die Innovationskraft der Unternehmen nicht strangulieren. Damit der ‚AI Act‘ zur Erfolgsgeschichte wird, müssen die Folgen für die Start-ups und den Mittelstand bei der weiteren Konkretisierung des Rechtsrahmens stärker berücksichtigt werden. Zudem muss das KI-Gesetz innovationsfreundlich, praxistauglich und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) einheitlich umgesetzt werden, damit die EU im weltweiten KI-Wettbewerb nicht abgehängt wird“, so Hoffmeister-Kraut.

Gegenüber der Leiterin der neuen EU-Behörde für Künstliche Intelligenz (AI Office), Lucilla Sioli, betonte die Ministerin, dass bei der Konkretisierung des KI-Gesetzes die Auswirkungen auf Mittelstand und Start-ups besonders in den Fokus genommen werden müssen, da diese von bürokratischen Belastungen besonders betroffen seien. Darauf habe auch der ehemalige Chef der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, erst vor wenigen Tagen in seinem Strategiebericht zur Wettbewerbsfähigkeit Europas eindrücklich hingewiesen.

Wir müssen alles daransetzen, europäische Unternehmen bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Produkten zu unterstützen und so die enormen Potenziale für Wachstum und Produktivität innerhalb der EU zu nutzen. Wenn es der europäischen Wirtschaft nicht gelingt, sich als Entwickler und Hersteller von KI-Produkten zu etablieren und eine eigene Wertschöpfung anzustoßen, werden Anbieter aus den USA und China in diese Lücke stoßen – und zwar mit KI-Systemen auf Basis ihrer eigenen Wertvorstellungen“, so Hoffmeister-Kraut.

Vergangene Fehler dürfen nicht wiederholt werden

Jetzt gelte es, aus früheren Regulierungen wie der EU-Medizinprodukte-Verordnung die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und Fehler nicht zu wiederholen, forderte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. „Die EU muss bei der Umsetzung des KI-Gesetzes darauf achten, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen Bürokratieaufwand und dem zu erwartenden Nutzen, dem Schutz vor einem konkreten Risiko für Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte, gewahrt bleibt“, so die Ministerin.

Gleichzeitig forderte die Wirtschaftsministerin zusätzliche Anstrengungen, um die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auf dem Gebiet der KI zu verbessern. Die EU müsse zusätzliche Anstrengungen unternehmen, etwa bei Förderprogrammen und dem Ausbau von KI-Rechenzentren sowie einem besseren Zugang von Unternehmen zu Hochleistungsrechnern in der EU, so Hoffmeister-Kraut.

Übergabe eines Zehn-Punkte-Forderungskatalogs

Im Rahmen der Veranstaltung übergab Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut der Kommissionvertreterin Lucilla Sioli einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur weiteren Umsetzung des KI-Gesetzes und zur Stärkung der EU als führender KI-Standort. Dr. Hoffmeister-Kraut sagte: „Mit diesem Forderungskatalog wollen wir einen konstruktiven Diskussionsbeitrag leisten, damit aus dem KI-Gesetz eine Erfolgsgeschichte wird.

An der Diskussionsrunde nahmen auch David Reger, Gründer und Geschäftsführer des in Metzungen ansässigen Unternehmen NEURA Robotics, und Moritz Gräter, der Geschäftsführer des Innovationsparks Künstliche Intelligenz (IPAI) in Heilbronn, zusammen mit dem Dr. Sergej Lagodinsky, Mitglied des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, teil.

Einig waren sich die Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer darin, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas maßgeblich davon abhänge, dass die Innovationskraft der Unternehmen gestärkt werde. „Vor diesem Hintergrund müssen wir jetzt alles daransetzen, dass sich Europa wegen einer zu strengen KI-Regulierung nicht aus dem internationalen KI-Innovationswettbewerb verabschiedet“, so die Schlussfolgerung von Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Gerade für Baden-Württemberg, einem Bundesland, das sich in den vergangenen Jahren zu einem auch international sichtbaren Hotspot der Künstlichen Intelligenz entwickelt habe, wäre eine solche Entwicklung fatal, so die Ministerin. Neben dem Innovationspark Künstliche Intelligenz (IPAI) in Heilbronn seien das Cyber Valley im Dreieck Stuttgart, Tübingen und Karlsruhe, weltweit führend auf dem Gebiet der KI-Spitzenforschung, und die im ganzen Land verteilten KI-Exzellenzzentren und KI-Labs prägend für den KI-Standort Baden-Württemberg.

Zehn-Punkte-Papier

Wie kann aus dem AI Act eine Erfolgsgeschichte werden? Zehn Forderungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg an die Europäische Union

1. So wenig Bürokratie wie möglich

Jegliche Berichts- und Dokumentationspflichten bedeuten für Unternehmen Aufwand. Dabei trifft Bürokratie die Unternehmen nicht im gleichen Maße. Anders als Großkonzerne hat der Mittelstand in der Regel keine spezialisierten Abteilungen, die sich mit rechtlichen Vorgaben und Verwaltungsabläufen beschäftigen. In einem Marktumfeld mit hohen regulatorischen Anforderungen kann daraus ein echter Wettbewerbsnachteil für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups resultieren. Bei der weiteren Konkretisierung des AI Acts sollten Berichts- und Dokumentationspflichten daher möglichst sparsam eingeführt werden. Der jeweilige Bürokratieaufwand für die Unternehmen muss in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen, das heißt dem Schutz vor einem konkreten Risiko für Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte, stehen.   

2. EU-weit einheitliche Umsetzung sicherstellen

Von zentraler Bedeutung ist zeitnah eine innovationsfreundliche, rechtssichere und vor allem möglichst einheitliche Umsetzung der neuen Vorgaben des AI Acts in der gesamten EU. Hierfür sollten sich alle Akteure gemeinsam einsetzen, etwa durch die rasche Bereitstellung von verständlichen, praxistauglichen und abgestimmten Leitlinien und Best Practices. Es darf nicht passieren, dass Unternehmen – je nach Standort in der EU – aufgrund von abweichenden Auslegungen der Vorgaben in den einzelnen Mitgliedsstaaten vor unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Ein solcher „Flickenteppich“ würde gerade den EU-weiten Marktzugang von KMU hemmen. Dabei muss auch der Anschluss an internationale Standards für einen einfachen globalen Marktzugang gegeben sein.  

3. Unternehmensfreundliche Konkretisierung des Rechtsrahmens

Die EU muss die Spielräume für eine unternehmensfreundliche Konkretisierung des AI Acts nutzen, etwa bei der Ausgestaltung unbestimmter Rechtsbegriffe. Zentrale Aspekte wie die Definition von KI-Systemen, von Hochrisiko-KI-Systemen oder von wesentlichen Änderungen an diesen Systemen sollten dabei möglichst eng ausgelegt werden, um unverhältnismäßige Aufwände und Dokumentationspflichten bei den betroffenen Unternehmen zu vermeiden. Vorschriften, die Erleichterungen für Unternehmen bedeuten, sollten dagegen weit ausgelegt werden. Für die Unternehmen sind dabei möglichst schnelle, eindeutige und praxistaugliche Regelungen, Leitlinien und verbindliche Hilfsmittel wie White Lists entscheidend, damit sie frühzeitig und rechtssicher bewerten können, welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind. Viele Unternehmen sind noch verunsichert im Umgang mit den abstrakten Anforderungen des AI Acts. Dem muss die EU entgegenwirken und schnell Klarheit schaffen, um diese Verunsicherung zu überwinden!

4. Anliegen von KMU und Start-ups müssen mehr Gehör finden

Bei der weiteren Konkretisierung des AI Acts muss die Stimme der KMU und Start-ups mehr Gehör finden. Dazu sollte die Europäische Kommission proaktiv auf KMU und Start-ups zugehen, um einschätzen zu können, wie sich die Regulierung in der Praxis auswirkt. Die üblichen Beteiligungsformate sind für Unternehmen oft zeitintensiv und in einem solch frühen Stadium, dass sich die Folgewirkungen der Vorschriften noch gar nicht abschätzen lassen. Aus diesen Gründen ist der Mittelstand in Beteiligungs-Gremien zur Regulierung und Standardisierung kaum vertreten. Ein alternativer Ansatz sind beispielsweise die sogenannten Praxischecks nach dem Vorbild der Bundesregierung, in denen betroffene Unternehmen, Verwaltungen und anderen Expertinnen und Experten gemeinsam praxistaugliche Lösungen für KMU und Start-ups entwickeln.

5. Effektives Zusammenspiel mit anderen Rechtsakten sicherstellen

Der AI Act steht nicht im rechtsleeren Raum, sondern reiht sich in eine umfangreiche Produktregulierung (zum Beispiel Medizinprodukte-Verordnung, Maschinen-Verordnung, Cyber Resilience Act) sowie weitere Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung oder den Data Act ein. Das immer komplexere Geflecht an Vorschriften stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung, zumal diese teils sogar widersprüchliche Vorgaben enthalten. Daher muss eine einheitliche Verwendung von Rechtsbegriffen und Risikoklassen in den verschiedenen Vorschriften sichergestellt werden. Widersprüche müssen aufgelöst, bereits etablierte Verfahren übernommen und der AI Act nahtlos mit den bestehenden Regulierungen verzahnt werden. Zudem muss es für Unternehmen möglich sein, in einem einzigen Verfahren die Konformität mit dem EU-Recht nachzuweisen. Doppelstrukturen und -aufwände, beispielsweise für Medizinprodukte oder Roboter, die KI-Systeme enthalten, müssen vermieden werden.

6. Mittelstandsfreundliches Verfahren für den Marktzugang

Der Marktzugang muss insbesondere für KMU und Start-ups schnell, unbürokratisch und kostengünstig möglich sein. Die Anwendung harmonisierter Normen und die Möglichkeit zur firmeninternen Konformitätsbewertung sind der Schlüssel dafür. Unternehmen werden diese Option jedoch nur nutzen, wenn sie wissen, dass sie damit rechtlich auf der sicheren Seite sind. Die EU sollte Unternehmen deshalb dabei unterstützen, etwa durch Bereitstellung von Leitlinien, Best Practices/White Lists sowie Werkzeugen für eine rechtssichere Konformitätsbewertung. Bei einer erforderlichen externen Konformitätsbewertung wird ebenfalls Transparenz über die Kosten und zeitlichen Abläufe benötigt. Hier sollten die nötigen Schlüsse aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung gezogen werden. Beispielsweise sollten Unternehmen durch die notifizierten Stellen verbindlich innerhalb von wenigen Wochen prüfen lassen können, ob die eigene Technologie als Hochrisiko-KI eingestuft werden muss.

7. Chancenorientierte Kommunikation und unterstützende Organisationen

Nur wenn die Menschen in der EU Vertrauen in KI haben, können wir die immensen Potenziale dieser Technologie heben. Die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit sowie die Förderung von KI-Kompetenz ist deshalb eine wichtige gemeinsame Aufgabe für die EU, die Mitgliedsstaaten und die Regionen. Unternehmen müssen ebenso wie Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt werden, sich aktiv mit KI auseinanderzusetzen. Aus unserer Sicht ist es entscheidend, dass dabei die Chancen europäischer KI ins Zentrum der Kommunikation gestellt werden! Wichtig ist außerdem die zukünftige Rolle des AI Office: Es darf sich nicht nur als Regulierungs- und Kontrollinstanz verstehen, sondern sollte seine Rolle vor allem auch darin sehen, Unternehmen bei der Entwicklung und Anwendung von vertrauenswürdigen KI-Lösungen zu unterstützen und die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KI-Wirtschaft zu stärken.

8. Schnelle Klarheit bei der Einrichtung der KI-Reallabore

Wir begrüßen die Einrichtung von KI-Reallaboren ausdrücklich. Dabei ist allerdings Eile geboten! Innovation braucht Geschwindigkeit in diesem sich weltweit äußerst agil entwickelnden Feld. Ziel der KI-Reallabore muss es sein, den Markteintritt neuer KI-Produkte zu beschleunigen und möglichst unbürokratisch Zertifizierungen in den Prozess zu integrieren. Die konkreten Erkenntnisse aus den KI-Reallaboren sollten dann genutzt werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen zu verbessern. Damit tatsächlich Experimentierräume eingerichtet und neue KI-Systeme erprobt werden können, muss die EU den Rechtsrahmen möglichst schnell konkretisieren. Darüber hinaus sollte die EU nach dem Vorbild der AI Testing and Experimentation Facilities den Aufbau eines koordinierten Netzwerks von KI-Reallaboren in Bereichen, die für die europäische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind, finanziell fördern.

9. Auswirkungen beobachten und daraus lernen

Die digitale Welt entwickelt sich in rasantem Tempo weiter. Die Umsetzung des AI Acts muss damit Schritt halten. Seine Vorgaben sollten im Sinne eines lernenden Systems an die Entwicklungen angepasst werden, um nicht zum Hemmschuh für Innovationen „made in EU“ zu werden. Gerade bei einer Schlüsseltechnologie wie KI, bei der Europa sich in einem intensiven globalen Wettbewerb befindet, sollte die EU die Auswirkungen der Regulierung auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen eng beobachten und bei Bedarf schnell und konsequent nachsteuern. In diesen Prozess sollten insbesondere KMU und Start-ups aktiv einbezogen werden. Im Ergebnis muss es beispielsweise möglich sein, Bürokratieaufwände wie etwa Berichtspflichten wieder zu reduzieren oder ganz abzuschaffen, um so die europäische Wirtschaft im globalen Wettbewerb zu stärken.

10. Europäische Innovationsarchitektur stärken

Schließlich muss Europa seine Innovationsfähigkeit auf dem Gebiet der KI durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen insgesamt weiter stärken. Es braucht zusätzliche Anstrengungen in verschiedene Richtungen wie Fachkräftesicherung, gezielte Förderprogramme für Forschung, Entwicklung und Innovation mit Schwerpunkt auf vertrauenswürdiger KI, den weiteren Ausbau von KI-Rechenkapazitäten und einen besseren Zugang zu High-Performance-Computern für Unternehmen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Basismodellen Generativer KI, sowie die Förderung von relevanten Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen. Dabei darf der Fokus nicht allein auf der Förderung strukturschwacher Regionen liegen, sondern Europa muss insbesondere auch seine international sichtbaren Leuchttürme und industriellen Leitregionen weiter stärken!

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Digitale Hochschullehre im Land weiterentwickeln

Das Land und der Stifterverband fördern mit ihrem gemeinsamen Programm „bwDigiFellows II“ auch 2024 Fellowships für Lehrinnovationen und Unterstützungsangebote in der digitalen Hochschullehre.

Ob ein virtual-reality Notfalltraining in der Kindermedizin, Sicherheitseinweisungen zur Sensibilisierung von Gefahrenpotenzialen bei MINT-Experimenten oder Chatbots als sozial agierende Lern-Begleiter: Gesucht wurden inspirierende Ideen, wie digitale Hochschullehre innovativ gestaltet und weiterentwickelt werden kann. Mit den Fellowships möchten der Stifterverband und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eine dauerhafte fächernahe, aber auch fächerübergreifende Diskussion anregen. 19 Tandems aus baden-württembergischen Hochschulen, die beispielgebende Lehrkonzepte, Unterstützungsangebote oder Dialogformate für die digitale Hochschullehre weiterentwickelt haben, werden durch das Land unterstützt. Ein Tandem-Fellowship ist mit bis zu 50.000 Euro dotiert.

Unterschiedliche Perspektiven dank Tandem-Förderung

Die zweite Auflage des Fellowship-Programms (bwDigiFellows II) baut auf dem großen Erfolg der ersten Runde auf, die mit einer Lehr- und Lernkonferenz im Herbst 2023 ihren Abschluss fand. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz haben sich für eine Fortführung ausgesprochen. „Das Besondere an unserem baden-württembergischen Programm ist die Tandem-Förderung, die unterschiedliche Perspektiven in das Projekt einbringt. Wir sind begeistert von den Tandems, die aus Lehrenden verschiedener Fachdisziplinen und Hochschulen, Lehrenden und Mitarbeitenden unterschiedlicher Supporteinrichtungen oder Lehrenden und Studierenden bestehen. Sie ergänzen sich in ihrer Expertise und beeindrucken mit ihrer Kompetenz“, so die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Petra Olschowski. „Die geförderten Projekte bieten ein hohes Transferpotenzial und decken hochrelevante Themen – wie etwa den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) / Chatbots in der Hochschullehre – ab.

Der rasante Fortschritt durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verlangt nach neuen Fähigkeiten, die an Hochschulen und Bildungseinrichtungen bislang nicht ausreichend vermittelt werden“, betont Volker Meyer-Guckel, Generalsekretär des Stifterverbandes. „Durch die Fellowships unterstützen wir engagierte Lehrkräfte und ihre innovativen Projekte, damit Studierende die notwendigen Fähigkeiten sicher und kompetent nutzen und den digitalen Wandel aktiv mitgestalten können. Darüber hinaus engagiert sich der Stifterverband gemeinsam mit seinen Partnern auch im Rahmen seiner Initiative Zukunftsmission Bildung dafür, dass Hochschulen diese neuen Anforderungen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderung zügig in ihre Lehre aufnehmen und schnell mehr Menschen mit den notwendigen Kompetenzen aus- und weiterbilden.“

19 Hochschul-Tandems aus Baden-Württemberg erhalten Förderung

Unter 50 eingereichten Ideen aus ganz Baden-Württemberg hat eine Jury folgende Tandems zur Förderung empfohlen:

  • Frank Balle und Silke Weiß (beide Albert-Ludwig-Universität Freiburg): „SSE-Navi“
  • Anselm Böhmer und Illie Isso (beide Pädagogische Hochschule Ludwigsburg): „The Bot & I – Innovation Coaching durch KI-gestützte digitale Lehre“
  • Henning Bruhn-Fujimoto und Michael Harder (beide Universität Ulm): „ULMSoft – Ulmer Lehre von Mathematischer Software“
  • Mathias Engel und Tobias Leiblein (beide Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen): „Erprobung eines MoE und MultiAgenten-Chatbot als KI-Tutor für die Lehre“
  • Kathrin Foshag und Kathrin Elisabeth Zangerl (beide Universität Heidelberg): „Stay cool! Entwicklung interdisziplinärer digitaler Lehr-/Lernmodule zu Hitze und Gesundheit“
  • Svenja Geißler und Matthias Bandtel (beide Karlsruher Institut für Technologie (KIT)): „Landesweite Fortbildungsreihe „Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre“ (FO>KI)“
  • Gilian Kiliani und Michael Laumann (beide Universität Konstanz): „KI-gestütztes Blended Learning in naturwissenschaftlichen Laboren“
  • Anselm Knebusch und Julia Sigle (beide Hochschule für Technik Stuttgart): „Computer begleitetes Lernen plus KI (CBL+)“
  • Philipp Müller und Hannah Köpper (beide Albert-Ludwig-Universität Freiburg): „PAVIN – Pädiatrisches Virtual-Reality-Notfalltraining“
  • Hannes Nepper und Jan Winkelmann (beide Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd): „(KI-gestützte) Entwicklung digitalisierter Sicherheitseinweisung und Gefährdungsbeurteilung für MINT-Lehramtsstudiengänge: Ein postdigitaler Blended-Learning-Kurs“
  • Ulrike Pado (Hochschule für Technik Stuttgart) und Barbara Pampel (Universität Konstanz): „IMPETUS – Innovative Methoden und Prozesse für die eigenständige TutorBot-Nutzung durch Studierende“
  • Dirk Pflüger und Jörg Fehr (beide Universität Stuttgart): „Digitale Mikro-Module zur studiengangsspezifischen Diversifizierung in der Informatikgrundausbildung für Ingenieurwissenschaften (MikroDiv)“
  • Nora Rzadkowski und Christine Schödel (beide Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg): „Digitale Forschungswerkstatt für die Rechtswissenschaft (DigiFoR)“
  • Ricarda Schlimbach und Markus Kuch (beide Hochschule Heilbronn-Schwäbisch Hall): „LUCIA – Lern-Unterstützung durch Chat-basierte Interaktionen und Aufgaben“
  • Anna Schreurs-Morét und Amadeus Tkocz (beide Albert-Ludwig-Universität Freiburg): „Bewusster Umgang mit digitalen Tools in Einführungsveranstaltungen der Bildwissenschaften“
  • Anna-Sophia Schwind und Markus Rossa (beide Hochschule Ravensburg-Weingarten): „KI-Basierte Gesprächsführung in Virtual Reality“
  • Tobias Seidl und Magnus Pfeffer (beide Hochschule der Medien Stuttgart): „KI-Coach – Ein digitaler Reflexionshelfer für Studierende“
  • Anke Treutlein (Universität Stuttgart) und Philip Kiernan (Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen): „Let’s Talk!“
  • Jens Winter und Renate Stratmann (beide Hochschule Biberach): „Wertentwicklung mit Entwicklung von Werten“

Netzwerken und austauschen

Bei den 19 Fellowships handelt es sich um eine individuelle, personengebundene Förderung, die den Fellows Freiräume und Ressourcen für die Durchführung der digitalen Lehr- und Unterstützungsvorhaben verschafft. Neben der finanziellen Förderung bekommen sie die Möglichkeit, sich zu vernetzen und auszutauschen. Die geförderten Tandems sind eingeladen, an Fellow-Treffen und an einer Lehr- und Lernkonferenz teilzunehmen. Der Förderzeitraum der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderten Fellowships bestimmt sich individuell nach dem Arbeitsplan des Projektes und endet spätestens zum 30. November 2025.

Stifterverband: Fellowships für Innovationen in der digitalen Lehre Baden-Württemberg

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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„Warum soll ich mich mit KI beschäftigen?“ – Auch wenn Sie es nicht tun – alle anderen machen es und gewinnen dadurch!

Ich habe soeben ChatGPT gefragt: „Warum soll ich mich mit KI beschäftigen?“

Die Antwort darauf in Sekundenschnelle:

„Die Beschäftigung mit Künstlicher Intelligenz (KI) ist heute wichtiger denn je, weil sie eine der bedeutendsten Technologien unserer Zeit ist und unser Leben auf vielfältige Weise beeinflusst.

Hier sind einige gute Gründe:

  1. Zukunftssicherheit: KI wird in nahezu allen Branchen immer relevanter – von Medizin über Finanzen bis hin zu Kunst und Bildung. Wer sich mit KI auskennt, bleibt wettbewerbsfähig und gut gerüstet für den Arbeitsmarkt der Zukunft.
  2. Effizienz und Innovation: KI kann Prozesse automatisieren, Analysen verbessern und kreative Lösungen für komplexe Probleme bieten. Das Verständnis von KI hilft dabei, eigene Ideen und Projekte effizienter und innovativer zu gestalten.
  3. Verantwortungsvolle Nutzung: KI hat nicht nur positive Seiten. Sie kann auch ethische Herausforderungen und Risiken mit sich bringen, wie etwa Datenschutzprobleme oder Verzerrungen in Algorithmen. Wer sich mit KI beschäftigt, trägt dazu bei, diese Technologie verantwortungsvoll und ethisch korrekt zu gestalten.
  4. Alltägliche Relevanz: KI beeinflusst unser tägliches Leben bereits stark – sei es durch Empfehlungen in Online-Shops, Sprachassistenten oder personalisierte Werbung. Wenn du verstehst, wie KI funktioniert, kannst du bewusster und selbstbestimmter mit diesen Technologien umgehen.
  5. Globale Auswirkungen: KI verändert die Art und Weise, wie Gesellschaften funktionieren – von der Optimierung von Verkehrssystemen bis hin zur Bekämpfung des Klimawandels. Durch die Beschäftigung mit KI kannst du aktiv an dieser Transformation teilhaben und mitgestalten.

Kurz gesagt: KI ist eine Schlüsseltechnologie, die sowohl beruflich als auch persönlich große Chancen bietet. Indem du dich damit beschäftigst, sicherst du dir Wissen und Fähigkeiten, die in der modernen Welt von unschätzbarem Wert sind.“

Ich frage noch nach: darf ich diese Antwort in meinem Blog verwenden?

„Sehr gerne! Du kannst die Antwort in deinem Blog verwenden. Viel Erfolg damit! Wenn du noch Anpassungen oder weitere Fragen hast, lass es mich wissen.“

Ob wir es wollen oder nicht, ob wir uns davor fürchten oder nicht – der Einsatz von künstlicher Intelligenz passiert nahezu überall und in allen Anwendungen.

Auch wenn wir KI bzw. „Generative KI“ nicht selbst verwenden – alle anderen machen es.

Generative KI definiert vom Wirtschaftslexikon Gabler:

Generative KI („KI“ steht für „künstliche Intelligenz“) ist ein Sammelbegriff für KI-basierte Systeme, mit denen auf scheinbar professionelle und kreative Weise alle möglichen Ergebnisse produziert werden können, etwa Bilder, Video, Audio, Text, Code, 3D-Modelle und Simulationen. Menschliche Fertigkeiten sollen erreicht oder übertroffen werden. Generative KI kann Schüler, Studenten, Lehrkräfte, Büromitarbeiter, Politiker, Künstler und Wissenschaftler unterstützen und Bestandteil von komplexeren Systemen sein. Man spricht auch, dem englischen Wort folgend, von Generative AI, wobei „AI“ die Abkürzung für „Artificial Intelligence“ ist.“

Genau solche Anwendungen können Sie nun selbst rasch und unkompliziert erlernen: KI-RA

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