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Immo-Wikis: kurze Filme zum Thema Immobilien

Rund um das Thema Immobilien gilt es viele Fragen zu klären: rechtliche, finanzielle, technische …

Einen Teil dieser Fragestellungen versuchen Experten wie Prof. Mag. Thomas Malloth, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, in kurzen Filmen – Immo-Wikis – leicht verständlich zu erklären.

Folgende Immo-Wikis sind derzeit schon – natürlich völlig kostenlos – zu sehen:

http://forum.asasonline.com/immobilien/

 

Das Mietrechtsgesetz – MRG, Teil 1

Das Mietrechtsgesetz – MRG, Teil 2

Die Grundsäulen des Mietrechtsgesetztes. Preisschutz und Kündigungsschutz

Mietzinsbildung in Österreich

Wann gilt das ABGB? Wann gelten die speziellen Gesetze MRG, WEG oder WGG?

Was ist der Alleinvermittlungsauftrag?

Was ist ein Hypothekarkredit bzw. Hypothekendarlehen?

Was macht ein Immobilientreuhänder?

Was regelt § 1090 ABGB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch?

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Welche Rechte und Pflichten hat ein Mieter?

Welche Rechte und Pflichten hat ein Vermieter?

Wie bestimmt man den angemessenen Mietzins?

 

Immobilienmanagement studieren:

Darüber hinaus gehende Kenntnisse im Immobilienmanagement kann man sich vertieft in Experten- und MBA-Lehrgängen des AIM Austrian Institute of Management[1] der Fachhochschule Burgenland[2] aneignen, die zeit- und ortsunabhängig neben Beruf und Familie absolviert werden können und in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH[3] angeboten werden.

Akademische/r Immobilienmanager/in: http://asasonline.com/weiterbildung/expertenlehrgang/fernstudium/immobilienmanagement-1.html

MBA Immobilienmanagement:

http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-immobilienmanagement.html

[1] http://aim.ac.at

[2] http://www.fh-burgenland.at

[3] http://asasonline.com

MBA Public Management

Die Anforderungen an „Public Manager“ als Mitarbeiter der Hoheitsverwaltung, kommunaler Betriebe, Mandatare … steigt stetig und verlangen nach einer entsprechenden Aus- und Weiterbildung.

Der MBA in General Management mit der Spezialisierung Public Management bietet Ihnen vertiefte und anwendbare Kenntnisse in allen Bereichen der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung, vor allem der Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Demgemäß wird neben Public Management unter anderem auf die Themen Finanzierung und Risikomanagement, Kommunale Daseinsvorsorge, Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen sowie Verwaltungs- und Strukturreformen durch Gemeindekooperationen und Fusionen eingegangen.

Das Fernstudium MBA Public Management festigt und erweitert die Managementkompetenz öffentlich Bediensteter und politischer Mandatare für die öffentliche Verwaltung und für die öffentliche Wirtschaft.

Der MBA Public Management eignet sich ideal, wenn Sie

  • Ihre Fachkompetenz im Bereich der öffentlichen Verwaltung erweitern möchten,
  • sich betriebswirtschaftlich weiterbilden möchten,
  • berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben,
  • Interesse an einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung haben, mit dem Ziel für höherwertige Führungspositionen die notwendigen fachlichen Qualifikationen zu erwerben.

Somit werden einerseits politische Mandatare und öffentlich Bedienstete mit Berufserfahrung angesprochen. Andererseits eröffnet sich Personen, die berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben, sowie Personen, die zusätzlich zu bestehendem Fachwissen eine hochwertige Ausbildung im Bereich Public Management erwerben möchten, eine vielversprechende Perspektive.

nähere Informationen: http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-public-management.html

MediatorIn in Österreich – auch mit MBA – verkürzte Ausbildung für viele Berufe

In Österreich dürfen Mediatorinnen/Mediatoren selbständig arbeiten, wenn sie nach einer entsprechenden Ausbildung in die Liste der MediatorInnen beim Bundesministerium für Justiz (BMfJ) eingetragen sind:  http://www.mediatoren.justiz.gv.at/mediatoren/mediatorenliste.nsf/docs/home

Voraussetzungen für die Eintragung:

  • Antrag an das
    Bundesministerium für Justiz
    Museumstraße 7, 1070 Wien
  • Mindestalter 28 Jahre
  • fachliche Qualifikation
  • Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)
  • Haftpflichtversicherung des Mediators (Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht; Mindestversicherungssumme 400.000 Euro; kein Ausschluss und keine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers)
  • Angabe, wo der Mediator seine Tätigkeit ausüben wird

    Fachlich qualifiziert ist, wer

  • auf Grund einer entsprechenden Ausbildung
  • die Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation hat und
  • ihre rechtlichen und psychosozialen Grundlagen kennt.

Die Ausbildung ist tunlichst in eingetragenen Ausbildungseinrichtungen – inkl. Universitäten – zu absolvieren.

MBA Mediation (in Fernlehre):

Es gibt auch die Möglichkeit die Ausbildung zur Mediatorin, zum Mediator, eingebettet in einem Masterlehrgang  der Weiterbildung (MBA Mediation) zu absolvieren. Die über die reine Mediation hinausgehenden Inhalte des MBA-Lehrgangs werden zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre angeboten.

Nähere Infos: http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-mediation.html

Der Inhalt der Ausbildung der MediatorInnen ist in § 29 ZivMediatG sowie in der dazu ergangenen Verordnung geregelt (BGBl. II Nr. 47/2004).

Zum Inhalt des Antrags siehe § 8 ZivMediatG. Die Ersteintragung gilt längstens fünf Jahre, die Aufrechterhaltung der Eintragung für jeweils 10 weitere Jahre ist möglich.

Verkürzte Ausbildung für

  • Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Juristen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem juristischen Fach;
  • Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Ziviltechniker, jeweils ab Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach;
  • Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, jeweils ab Eintragung;
  • Lebens- und Sozialberater und Sozialarbeiter, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis.

 

Fachliche Qualifikation: ZivMediatG 

§ 10. (1) Fachlich qualifiziert ist, wer auf Grund einer entsprechenden Ausbildung (§ 29) über Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation verfügt sowie mit deren rechtlichen und psychosozialen Grundlagen vertraut ist. Die Ausbildung ist tunlichst in Lehr- und Praxisveranstaltungen solcher Einrichtungen, einschließlich der Universitäten, zu absolvieren, die der Bundesminister für Justiz in die Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge für Mediation in Zivilrechtssachen eingetragen hat.

(2) Bei Beurteilung der fachlichen Qualifikation sind jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die Angehörige bestimmter Berufe, insbesondere Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker, Lebens- und Sozialberater, Sozialarbeiter, Unternehmensberater oder Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach, im Rahmen ihrer Ausbildung und ihrer Berufspraxis erworben haben und die ihnen bei Ausübung der Mediation zustatten kommen, zu berücksichtigen.

§ 24. (1) Das Verfahren zur Eintragung einer Ausbildungseinrichtung oder eines Lehrgangs für Mediation in Zivilrechtssachen wird auf Grund eines schriftlichen Antrags des Bewerbers an den Bundesminister für Justiz eingeleitet. Der Antrag kann sich auch auf Teilabschnitte oder einzelne Gebiete der Ausbildung beziehen.

(2) Der Bewerber hat den

– Inhalt der Ausbildung,

– Anzahl und Qualifikation des Lehrpersonals und

– die Finanzierung der Einrichtung oder des Lehrgangs darzutun.

Bei einer Ausbildungseinrichtung ist nachzuweisen, dass die Nachhaltigkeit der Ausbildungstätigkeit gewährleistet ist.

(3) Ist auf Grund des Nachweises des Bewerbers das Erreichen der Ausbildungsziele sowie im Fall einer Ausbildungseinrichtung die Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeit gewährleistet, so hat der Bundesminister für Justiz, erforderlichen-falls nach Befassung des Beirats, die Ausbildungseinrichtung oder den Lehrgang für die Dauer von längstens fünf Jahren in die Liste einzutragen. Bewerbern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die Eintragung mit Bescheid zu versagen.

§ 29. (1) Der Bundesminister für Justiz hat nach Anhörung des Beirats für Mediation durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Ausbildung für Mediatoren festzulegen. Dabei können die Ausbildungsinhalte nach Fachbereichen unterschiedlich festgesetzt werden.

(2) Der theoretische Teil der Ausbildung ist, aufgegliedert nach einzelnen Ausbildungsinhalten, mit 200 bis 300, der anwendungsorientierte Teil mit 100 bis 200 Ausbildungseinheiten festzulegen. Es haben insbesondere zu umfassen

                     
1. der theoretische Teil:
a) eine Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der Mediation,

einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder;

b) Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer

Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze;

c) Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage-

und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter

besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen;

d) Konfliktanalysen;
e) Anwendungsgebiete der Mediation;
f) Persönlichkeitstheorien und psychosoziale Interventionsformen;
g) ethische Fragen der Mediation, insbesondere der Position des Mediators;
h) rechtliche, insbesondere zivilrechtliche, Fragen der Mediation sowie Rechtsfragen

von Konflikten, die für eine Mediation besonders in Betracht kommen;

2. der anwendungsorientierte Teil:
a) Einzelselbsterfahrung und Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation

unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion;

b) Peergruppenarbeit;
c) Fallarbeit und begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der

Mediation.

(3) Die für einen Beruf erforderliche Ausbildung und die bei dessen Ausübung typischerweise erworbene Praxis ist angemessen zu berücksichtigen (§ 10).

Ausbildung gem. Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung – ZivMediat-AV

Ausbildungsinhalt Mindesteinheiten
Teil 1 Theoretischer Teil
Summe Teil 200
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 12
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 26
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 32
4. Konfliktanalysen 15
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 20
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 20
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation 15
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen 40
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge 20
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil
Summe Teil 165
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 40
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion 58
3. Peergruppenarbeit 24
4. Fallarbeit 17
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) 26
Gesamtsumme 365

 

Ausbildungsinhalt Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Juristen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem juristischen Fach Mindesteinheiten
Teil 1 Theoretischer Teil
Summe Teil 136
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 8
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 24
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 32
4. Konfliktanalysen 14
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 18
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 20
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation 12
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen 0
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge 8
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil
Summe Teil 84
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 20
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion 32
3. Peergruppenarbeit 10
4. Fallarbeit 6
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) 16
Gesamtsumme 220

 

Ausbildungsinhalt für Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Ziviltechniker, jeweils ab Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach Mindesteinheiten
Teil 1 Theoretischer Teil
Summe Teil 136*)
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 8
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 24
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 32
4. Konfliktanalysen 14
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 18
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 20
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation 12
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen 8
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge 0*)
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil
Summe Teil 84
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 20
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion 32
3. Peergruppenarbeit 10
4. Fallarbeit 6
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) 16
Gesamtsumme 220*)

*) Für Ziviltechniker zusätzlich 8 Mindesteinheiten

Ausbildungsinhalt für Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, jeweils ab Eintragung; Lebens- und Sozialberater und Sozialarbeiter, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis Mindesteinheiten
Teil 1 Theoretischer Teil
Summe Teil 136
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 8
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 24
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 12
4. Konfliktanalysen 10
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 18
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 5
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation 12
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen 35
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge 12
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil
Summe Teil 84
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 20
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion 32
3. Peergruppenarbeit 10
4. Fallarbeit 6
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) 16
Gesamtsumme 220

 

20 Jahre MBA in Österreich – über 200 Angebote derzeit!

Mit In-Kraft-Treten des Universitätsstudien-Gesetzes (UniStG) am 1. August 1997 wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, an Absolventen von Universitätslehrgängen und Lehrgängen universitären Charakters den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (MBA) zu verleihen[1] und 1998 die ersten AbsolventInnen graduiert.

MBA-Studien werden seit dieser Zeit nun auch von österreichischen öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen, aber auch anderen in- und ausländischen Bildungsanbietern durchgeführt.

Seit 1997 boomt die MBA-Ausbildung in Österreich.

Schon nach 10 Jahren (2007) boten etwa 30 Universitäten, Privatuniversitäten und sonstige Institutionen mehr als 80 MBA-Programme an und wurden österreichweit rund 3.000 MBA-AbsolventInnen gezählt.

Heuer kann man – Fernlehrangebote mitgerechnet – aus rund 200 deutschsprachigen Programmen wählen und zählt man verwandte akademische Grade der Weiterbildung dazu, dann sind etwa 300 Programme deutscher Sprache auf dem österreichischen Markt buchbar.

Im Wintersemester 2015 waren rund 20.000 Studierende in Universitätslehrgängen österreichischer Universitäten inskribiert, davon etwas mehr als 14.000 in Masterlehrgängen – 8.922 (7.669) davon alleine an der Donauuniversität Krems.[2]

An Fachhochschulen waren 2.877 ao Studierende – 1.790 davon in Masterlehrgängen – eingeschrieben.

Die FH Burgenland führte innerhalb der Fachhochschulen mit 445 Studierenden – davon 426 in Masterlehrgängen – die Liste der FH-Anbieter an.

Es handelt sich dabei vor allem um die Studierenden in den Kooperationslehrgängen des AIM mit der Welser ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH, einem auf Fernlehre spezialisierten Bildungsanbieter.

Pro Jahr schließen mehr als 3.500 Studierende in Österreich einen Masterlehrgang der Weiterbildung ab, viele davon den nach wie vor sehr populären MBA.

Wir können davon ausgehen, dass es in Österreich derzeit schon mehr als 15.000 MBA-AbsolventInnen gibt.

Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – bis 31.12.2012
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen, deren

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen

mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

 

 

[1] Den MBA als ausländischen akademischen Grad in Österreich gab es schon wesentlich früher – die Webster University bot im Herbst 1985 den ersten MBA in Wien an

[2] BMWFW Statistisches Taschenbuch 2016

Magister oder Master? Das baden-württembergische Hochschulrecht erlaubt beides:

Natürlich folgt das baden-württembergische Hochschulrecht[1] der Bologna-Architektur:

  1. Zyklus: 180 – 240 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Bachelor; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« vorsehen.
  1. Zyklus: 60 – 120 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Master; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen.
  1. Zyklus: Promotionsstudium mit eigenständiger Forschung; Doktor-Grad / PhD (keine ECTS-Grundlage; angenommener Arbeitsaufwand von drei bis vier Jahren in Vollzeitbeschäftigung).

 

Das Land Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft[2]:

  • 9 Universitäten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 8 Kunst- und Musikhochschulen,
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie,
  • mehr als 25 anerkannte private und kirchliche Hochschulen mit Hauptsitz im Land,
    • darunter 3 Hochschulen für Kirchenmusik und
    • 2 Private Universitäten.

 

Fernstudium:

Eine der Hochschulen – die Allensbach University – ermöglicht sogar vollständig ortsunabhängige Fernstudien: https://www.allensbach-hochschule.de/

 

Weitere Infos zur Bologna-Architektur: http://forum.asasonline.com/das-begriffs-wiki/was-ist-die-bologna-architektur/

 

Gesetzestext:

Verleihung und Führung inländischer Grade 

§ 36 (1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

 

[1] Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG)

Vom 1. Januar 2005 – letzte berücksichtigte Änderung: § 20 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 108, 118) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3q7b/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=110&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGBWV19P1&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

[2] https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulkarte/

 

 

Akademische Fernlehre – der USP der ASAS

  • ASAS ist ein – wenn nicht der – Fernlehranbieter in Österreich.
  • Die Programme können neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
  • Die Studiengebühren sind preislich fair.
  • ASAS ermöglicht akademische Experten- und Masterprogramme[1], aber auch einzelne Kurse.
  • Alle Programme eignen sich für die Bildungskarenz[2] und die Bildungsteilzeit.
  • Die Lehrgangsgebühren können auch in Raten bezahlt werden und sind steuerlich absetzbar.
  • Die ECTS der Weiterbildung kann man in weiteren Regelstudien der Kooperationspartner nutzen,
  • So beispielsweise an der Allensbach University[3] in Konstanz, an welcher bereits mehrere MBA-Absolventinnen aus den ASAS-Kooperationslehrgängen im Bachelorstudium (Fernlehre!) studieren
  • ASAS berät auch bei Promotionsvorhaben.
  • Vorausbildungen können angerechnet werden und verkürzen dadurch die Studiendauer.
  • Die Inhalte aus den Programmen können jederzeit über den modernen Fernlehrcampus[4] abgerufen werden.
  • Prüfungen können von zu Hause abgelegt werden.
  • ASAS erklärt in kurzen Filmen allgemeine Begriffe, wie z.B. USP.[5]
  • Das BWL-Begriffe-Wiki auf youtube wurde bereits mehr als 55.000 mal aufgerufen
  • Die Studierenden können ein eigenes Forum[6] für Fragen und Diskussionen nutzen.
  • Sitz der ASAS ist Wels in Oberösterreich.

 

Näheres zu den umfangreichen Angeboten auf unserer Website:

[1] In den MBA-Programmen des AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland http://aim.ac.at absolvieren derzeit rund 450 Studierende den MBA Executive in Fernlehre

[2] http://asasonline.com/news/mit-dem-massanzug-in-die-bildungskarenz.html

[3] https://www.allensbach-hochschule.de/

[4] http://demo.asasonline.com/signin

[5] https://www.youtube.com/watch?v=949twqsNVgM&list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl&index=21&t=3s

[6] http://forum.asasonline.com/

In die Bildungskarenz mit einem Kontaktstudium

ASAS-Kontaktstudien[1] in Kooperation mit der Allensbach University (Konstanz)[2]

Mit dem Maßanzug in die Bildungskarenz!

Bildungskarenz[3]

Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen.

Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden.

Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.

Bereits nach 6 Monaten Beschäftigung möglich

Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt).

Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate.

Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil zumindest 2 Monate umfassen.

Der Verbrauch in einzelnen Teilen ist innerhalb von 4 Jahren möglich.

Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz.

Was als Aus- oder Weiterbildung gilt:

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich.

Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.

Bildungsnachweis

Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen).

Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.

NACHWEIS BEI STUDIUM

Bei einem Studium gilt: Sie brauchen für den Weiterbezug des Weiterbildungsgeldes

  • den Nachweis über Prüfungen über 4 Semesterwochenstunden oder
  • im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester oder
  • bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit eine Bestätigung über den Fortschritt,
  • oder eine Bestätigung über die Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung.

Höhe der Unterstützung:

Während der Bildungskarenz bekommen Sie „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können.

Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (425,70 Euro im Jahr 2017), auch beim gleichen Arbeitgeber.

Was noch zu beachten ist:

Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt.

Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z.B. Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

ANTRAGSTELLUNG UND AUSZAHLUNG

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)[4]

Leistungspunkte (= Credit Points) werden im Europäischen Hochschulraum als ECTS-Punkte vergeben. Das European Credit Transfer System (ECTS) erleichtert die Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen.

ECTS-Punkte sind keine Noten (Leistungsbewertungen), sondern sie werden zusätzlich zu den Noten vergeben. Sie messen die zeitliche Gesamtbelastung des Studierenden und umfassen sowohl den unmittelbaren Unterricht als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffs (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitung einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie gegebenenfalls Praktika.

In der Regel werden pro Semester 30 Leistungspunkte vergeben. Für einen Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung des Studierenden (workload) im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen.

Überträgt man diese Punktevergabe auf die Regelstudienzeit eines Bachelorstudiums (mindestens drei und höchstens vier Jahre), so sind mindestens 180 und höchstens 240 ECTS-Punkte nachzuweisen.

Entsprechend verhält es sich mit dem anschließenden Masterstudium (Regelstudienzeit ein bis zwei Jahre), in dem folglich weitere 60 bis 120 ECTS-Punkte nachzuweisen sind.

Unter Einbeziehung des vorangegangenen Bachelorstudiums erfordert ein Masterstudium insgesamt 300 ECTS-Punkte.

 

Praktische Anwendung der Allensbacher Kontaktstudien – Nachweis der Bildungskarenz:

  • 1 Modul im Kontaktstudium (6 ECTS = 180 Stunden[5]) deckt die Bildungskarenz von zumindest 4 Monaten ab
  • für ein Jahr Bildungskarenz benötigen wir daher 3 Module

 

[1] http://asasonline.com/weiterbildung/kontaktstudien.html

[2] https://www.allensbach-hochschule.de

[3] https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

[4] https://www.studieninfo-bw.de/studieren/bachelormaster/leistungspunkte_ects_punkte/

[5] 1 Credit-Point erfordert nach österreichischem UnivG 150 Stunden an work load, nach dem Studienrecht Baden Württembergs 180 Stunden)

MBA General Management / English / Distance learning

Distance learning means flexibility – studying is not constrained to a certain place or time.

The study can be started anytime and allows continuing working at the same time.

It is an attractive opportunity to study further in reconcilement with work and family life.

You can look forward to a quick learning success and to our team, which supports you – anytime.

This course of studies aims to procure knowledge and qualification for leadership positions for students, also those who are full-time employed.

Inter alia the course of studies includes courses on such topics as Marketing, Human Resources and Leadership.

The course, a postgraduate program for (future) executives, who have no time for full time studies, provides its students with the necessary knowledge for management positions and leadership roles in national and international corporations, private and public.

The studies course is a distance learning course; so it can be completed without time-offs from the job.

You can access the learning material at all times and from any place; no travel expenses; especially women, who have to take care of the offspring are enabled to study without any problems.

  • Admission
  • Admission Requirements
  • Content
  • Costs
  • Curriculum
  • Graduation
  • Procedure
  • Recognition
  • Study Duration:

http://asasonline.com/en/distance-learning/online-mba/mba-individual-skills-1.html

 

 

(Lehr-)Angebote der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

(Lehr-)Angebote der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

http://asasonline.com/

Vorbemerkung:

 

Eigene Angebote:

http://asasonline.com/weiterbildung/fernstudium-programm.html

Zertifikatskurse

  • Jeweils eine in sich geschlossene Lehrveranstaltung
  • im Ausmaß von 150 Stunden Kontaktzeit und Selbststudium (abgefilmte Lehrinhalte, Texte)

Zertifikatslehrgänge

Fünf zusammengehörige Zertifikatskurse (ein Semester Mindeststudiendauer)

Diplomlehrgänge

  • 10 zusammengehörige Module (Zertifikatskurse)
  • zwei Semester Studiendauer
  • schaffen den Zugang zum MBA auch ohne Matura
  • werden auf den MBA mit 30 ECTS angerechnet

 

Kooperationsangebote:

Kontaktstudien

 

akademische Experten:

 

MBA Lehrgänge:

 

 

ECTS für Regelstudien nutzen:

ECTS aus der Weiterbildung (Kontaktstudium, akad. Experte, MBA) können für Bachelor- und Master/Magisterstudien genutzt werden.

Über ASAS können dabei Bachelorstudien aus Deutschland (Allensbach) oder Serbien, Bosnien, Bulgarien absolviert werden, die den Zugang zum Magisterstudium (Magister in Wirtschaftspädagogik aus Allensbach oder Magister BWL aus Sofia) und damit auch zur Promotion schaffen.

 

Rückfragen: martin.stieger@asasonline.com

Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs – AIO

Die Vereinsbehörde hat den Verein „Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs – AIO“ zur Aufnahme der Vereinstätigkeit eingeladen.

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Aus- und Weiterbildung der österreichischen Immobilienwirtschaft.

Der Verein darf sich hiezu auch an wirtschaftlichen Unternehmen – auch als Vollhafter – beteiligen und arbeitet auch mit anderen Institutionen, Kammern und Vereinen, insbesondere mit facheinschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zusammen.

An Ausbildungen werden bereits angeboten:

  • Immobilienmakler-Assistent (IMMA)
  • Lehrgang „akademischer Immobilienmanager“
  • MBA Immobilienmanagement

Immobilienmakler-Assistent:

Das Zertifikat  „Immobilienmakler-Assistent gemäß ONR 43001-1“ ist ein Nachweis für die Qualifikation eines Immobilienmakler-Assistenten.

Wer kann sich zertifizieren lassen?

Natürliche Personen mit einer absolvierten Ausbildung zum „Immobilienmakler-Assistent“ im Ausmaß von mindestens 60 Stunden basierend auf den Inhalten der ONR 43001-1.

Ausbildung & Zertifizierung

Die Ausbildung erfolgt an der Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs (AIO)

Die Zertifizierung erfolgt durch Austrian Standards.

Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte für das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gemäß ONR 43001-1, einem Nachweis für die Qualifikation von Immobilienmakler-Assistenten, wird im blended learning Format, d.h. einer Abfolge von Theorie (über Fernlehre) und Praxis (in Präsenzvorträgen) vermittelt.

Inhalt:

  • Bürgerliches Recht
  • Grundbuch, Liegenschaftsbewertung
  • MRG, WEG, KSchG
  • Baurecht, Flächenwidmung
  • Steuern
  • Finanzierung
  • Maklerrecht
  • Praxisbeispiele

Die Präsenzerfordernisse werden so gestaltet, dass sie neben einem selbständigen und daher kundenorientierten Beruf und Familie absolviert werden können, die Fernlehrinhalte sind orts- und zeitunabhängig abrufbar.

Die Ausbildung wird auf die weiterführenden Aus- und Weiterbildungen wie z.B. akademische/r Immobilienmanager/in angerechnet

AIO = all in one:

  • IMMA, IMMB
  • Akademischer Immobilienmanager/in
  • MBA Immobilienmanagement

Wichtige Inhalte und Begriffe) werden in kurzen Filmen erklärt und stehen diese jederzeit zur Verfügung

Erste Beispiele:

http://forum.asasonline.com/immobilien/

USP von AIO

  • Die Kombination von Präsenzveranstaltungen und IMMO-Wikis ist einzigartig
  • Blended learning nimmt auf die berufliche Situation der Kursteilnehmer Rücksicht
  • Die abgefilmten Inhalte können immer und immer wieder nachgesehen werden und erhöhen den Mehrwert der Ausbildung
  • Die IMMO-Wikis tragen der Entwicklung in Richtung digital-natives Rücksicht

Zertifizierung:

  • Mit dem AIO-Ausbildungsnachweis wird ein Antrag auf Zertifizierung gestellt
  • Ablegung einer schriftlichen Prüfung
  • Ausstellung des Zertifikats
  • Alle 2 Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Fachwissens im Ausmaß von 16 Stunden
  • Das Zertifikat ist für 5 Jahre gültig,
  • Rezertifizierung (mdl. Gespräch und Nachweis der Weiterbildung)

Zertifizierte Maklerassistenten sind berechtigt, die Bezeichnung „ON Certified Person“ zu führen und dies durch ein entsprechendes Logo zu kommunizieren. Für die Benutzung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen des Zertifizierungssystems ON Certified Person.

Akademischer Immobilienmanager

MBA Immobilienmanagement

  • in Fernlehre völlig zeit- und ortsunabhängig absolvierbar
  • der akademische Grad „MBA“ wird durch die Fachhochschule Burgenland verliehen
  • alle Informationen: http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-immobilienmanagement.html

 

Anmeldungen und Rückfragen: DDr. Martin Stieger, martin.stieger@liwest.at