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Baden-Württemberg: Schub für Digitalisierung an Hochschulen

Mit einem Maßnahmenpaket fördert das Land acht Initiativen zur Digitalisierung von Lehre, Forschung und Verwaltung an den Hochschulen.

Acht Initiativen sollen der Digitalisierung von Lehre, Forschung und Verwaltung an den Hochschulen einen deutlichen Schub geben. Das Paket war am Dienstag, 26. November 2024, Thema im Ministerrat. Ein landeseigener Chatbot namens bwGPT ist Teil des Programms, ebenso wie ein Dienst zur Speicherung von Vorlesungsaufzeichnungen. Gemeinsames Ziel ist es, ein modernes, flexibles und individuelles Hochschulstudium zu ermöglichen und den Lehrenden den Einsatz digitaler Lehr- und Lernformate zu erleichtern. Die ausgewählten Projekte werden vom Land mit insgesamt rund fünf Millionen Euro gefördert.

Wir stehen mitten in einer fundamentalen Transformation unserer Wirtschaft. Die wissenschaftliche Exzellenz und der enorme Ideenreichtum an unseren Hochschulen sind dabei die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft des Landes. Die Digitalisierung der Hochschulen ist daher ein ganz wichtiges Element unserer Innovations- und Zukunftsagenda“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Ministerratssitzung in Stuttgart. „Mit diesen wichtigen Maßnahmen werden die Lehr-, Lern- und Forschungsbedingungen passgenau vorangebracht.“  

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „In einem Dialogprozess haben wir mit den Hochschulen die drängendsten Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierung in Forschung, Lehre und Verwaltung identifiziert. Mit acht Projekten geben wir unseren Hochschulen Impulse für die digitale Zukunft und steigern weiter die Attraktivität für Studierende und Forschende. 2025 sind weitere Maßnahmen geplant.“

Modernes, flexibles und individuelles Hochschulstudium

Digitale Lehr- und Lernformate sind an den Hochschulen unverzichtbar. Das Land unterstützt die Hochschulen gezielt bei der Digitalisierung von Lehre, Forschung und Administration, damit sie attraktive Studien-, Forschungs- und Arbeitsstätte bleiben. Im „Zukunftslabor Hochschulen in der digitalen Welt“ hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit mehr als 320 Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten konkrete Maßnahmen erarbeitet.

Die ersten acht Vorhaben sind angelaufen: Neben digitalen Lehrinnovationen und individuellen Unterstützungsangeboten wird eine landesweite Rechtsinformationsstelle speziell für die digitale Lehre eingerichtet. Dazu kommen das Verwaltungsprojekt „Prozessorientierter Aktenplan“ sowie die Landesdienste GitLab und bwJupyter, die Open Source Angebote für (Forschungs-) Teams und virtuelle Forschungs- und Lernumgebungen ermöglichen.

Dialogprozess „Zukunftslabor Hochschulen in der digitalen Welt“

  • Der Dialogprozess „Zukunftslabor Hochschulen in der digitalen Welt“ wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Kernfrage war: Wie kann der digitale Wandel in Lehre, Forschung und Administration sowie in Querschnittsthemen an Hochschulen verankert, umgesetzt und auch nach der Pandemie vorangetrieben werden?
  • Aus zahlreichen Anregungen entstand ein konkretes Maßnahmenpaket, das den digitalen Wandel in Lehre, Forschung und Administration ganzheitlich voranbringen soll und die drängendsten Themen der Digitalisierung der Hochschulen aufgreift.
  • Acht dieser Vorhaben werden jetzt hochschulartenübergreifend umgesetzt. Darunter sind Projekte aus allen drei Bereichen (Lehre, Forschung und Administration). Dabei handelt es sich um kleinere Leuchtturmprojekte im jeweiligen Bereich.

Maßnahmenpaket „Hochschulen in der digitalen Welt“ im Überblick

bwDigiFellows II

Das Programm „Fellowships für Lehrinnovationen und Unterstützungsangebote in der digitalen Hochschullehre II“ soll Anreize für die (Weiter-)Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate beziehungsweise Unterstützungsangebote schaffen. Die Themen sind so vielfältig wie die Lehre selbst: Von Chatbots in der Lehre über Virtual Reality-Notfalltrainings in der Kindermedizin bis hin zu Sicherheitseinweisungen zur Sensibilisierung von potenziellen Gefahren.

bwOpenCast

Im Rahmen von bwOpenCast soll ein zentraler Dienst zur Speicherung, Verarbeitung und Bereitstellung von Vorlesungsaufzeichnungen und anderen Videoformaten entwickelt werden. Solche Aufzeichnungen sind auch nach der Corona-Pandemie wichtig für ein flexibles und inklusives Studium. Die Federführung liegt bei der Universität Stuttgart.

bwJupyter für die Lehre

Ziel des Projekts ist der Aufbau eines neuen Landesdienstes bwJupyter für die Lehre, der allen Hochschulen im Land die Möglichkeit bietet, Softwarecodes einfach in die Lehre einzubinden. Die Federführung liegt hier beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT). JupyterHub hat sich international als Tool für Datenanalyse, Künstliche-Intelligenz(KI)-Anwendungen und Skriptsprachen etabliert. Es ermöglicht Studierenden die Entwicklung von digitalen Kompetenzen, zeit- und ortsunabhängig und unabhängig von der eigenen Hardwareausstattung. Es eignet sich besonders gut, um mit anderen Teams zu kooperieren, Software nachhaltig zu dokumentieren oder Lehrprojekte zu initiieren.

bwDigiRecht

Ziel dieses zentralen Projekts ist die Einrichtung einer landesweiten intermediären Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre. Als Serviceeinrichtung arbeitet diese Stelle den hochschulischen Fachabteilungen aller Landeshochschulen zu und entlastet diese unmittelbar. Hinzu kommen der Aufbau einer umfassenden Wissensdatenbank sowie die Herausgabe eines Newsletters. Die Universität Heidelberg ist federführend.

bwGPT

Über bwGPT sollen zunächst 15 Hochschulen Zugriff auf einen datenschutzrechtlich abgesicherten, GPT4-basierten Chatbot erhalten. Lehrende und Studierende der Pilothochschulen können somit den Einsatz von KI als Arbeitswerkzeug in Lehrveranstaltungen erproben. Die Projektleitung liegt beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und der Hochschule Aalen.

bwOER-CONNECT

Ziel ist es, für die in den Hochschulen am meisten genutzten Lernmanagementsysteme Moodle und ILIAS die Möglichkeit zu schaffen, Lehrmaterialien direkt online freizugeben und auf zentrale Publikationsplattformen zu überführen. bwOER-CONNECT vereinfacht somit den Austausch offener Bildungsressourcen. Federführung hat die Universität Tübingen.

Landesdienst GitLab

GitLab unterstützt Forschungsteams dabei, ihre Software zu entwickeln und Projekte zu koordinieren. Hauptaufgabe der webbasierten Versionsverwaltung ist es, alle Änderungen an Dateien und ihrem Quellcode zu speichern und zu dokumentieren, sodass diese jederzeit nachvollzogen werden können. Mit diesen Funktionalitäten kann der Dienst auch für die Verwaltung, Versionierung und Publikation von Forschungsdaten genutzt und gewinnbringend in der Lehre eingesetzt werden.

Prozessorientierter Aktenplan

Im Projekt „Prozessorientierter Aktenplan“ wird ein für die Hochschulen passender, prozessorientierter Musteraktenplan für die digitale Vorgangsbearbeitung unter Federführung der Universität Konstanz erarbeitet. Erst damit werden die elektronische Aktenführung und eine moderne durchgängig digitale Vorgangsbearbeitung möglich. Das Projekt schafft somit eine wichtige Grundlage für weitere Digitalisierungsvorhaben.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: sechs Millionen Euro für Forschungsgeräte

Das Wissenschaftsministerium fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung die Anschaffung von 14 Forschungsgeräten an fünf Universitäten.

Mit 6,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt das Land fünf Universitäten, die zuvor erfolgreich Förderungen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragt hatten. Diese Investition stärkt die Forschungskapazitäten und trägt zur Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg bei.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Mit der EFRE-Förderung unterstützen wir unsere Universitäten bei den kontinuierlich notwendigen Investitionen in eine moderne Geräteausstattung. Denn exzellente, international konkurrenzfähige Forschung und Entwicklung ist auf leistungsfähige Mikroskope, Massenspektrometer oder dreidimensionale (3D) Drucker für Quanten-Devices auf dem neusten Stand der Technik angewiesen.“

Geförderte Projekte und Universitäten

  • Universität Stuttgart (1,5 Millionen Euro): Erhält Unterstützung für fünf Projekte, darunter zwei spezielle 3D-Drucker für Quanten-Devices und ein Rasterelektronenmikroskop zur Nanofabrikation. Ein weiteres Projekt, „DIFFRACT2023“, umfasst ein Röntgendiffraktometer zur Analyse molekularer Strukturen. Außerdem wird das Projekt „HIVE“ gefördert, das sich auf zukünftige Luftverkehrstechnologien konzentriert.
  • Universität Freiburg (2,5 Millionen Euro): Vier Projekte wurden ausgewählt, darunter der „Dualmode3D Printer“, der neuartige Materialien kombiniert, und ein hochauflösendes Mikroskop für die Erforschung von Viren. Auch die Rechenkapazität für Deep-Learning-Anwendungen wird im Rahmen der Förderung erweitert.
  • Universität Konstanz (1,3 Millionen Euro): Hier wird ein modernes NMR-Spektrometer zur Analyse von Biopolymeren finanziert, ebenso wie ein Lithographiesystem für Nano- und Quantentechnologien sowie ein Massenspektrometer für die chemische Biologie.
  • Universität Heidelberg (254.000 Euro): Gefördert wird ein Rasterelektronenmikroskop zur 3D-Darstellung von Gewebeproben, das neue Einblicke in die Tumorforschung und Entwicklung von Therapien ermöglicht.
  • Universität Tübingen (548.000 Euro): Gefördert wird die Anschaffung eines Positronen-Emissions-Tomographie- (PET) / Computer-Tomographie (CT)-Scanners, der die veralteten PET-Scanner ersetzen soll. Dabei wird das neue Großgerät zu einer Qualitätsverbesserung der Forschungsdaten beitragen.

Die antragstellenden Universitäten durchliefen ein zweistufiges Antragsverfahren, in dem zunächst eine EFRE-Förderung beim Land beantragt wurde. Bei erfolgreicher Antragstellung wurde eine anteilige EFRE-Förderung in Aussicht gestellt, unter der Voraussetzung, dass zusätzlich eine Großgeräteförderung im Verfahren der DFG gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes eingeworben wird. Insgesamt setzten sich 14 Großgeräteanträge durch. Die EFRE-Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben. Die übrigen Kosten werden jeweils hälftig aus DFG- und Eigenmitteln der Universitäten getragen.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, das Teil der Kohäsionspolitik ist. Er zielt darauf ab, den territorialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu stärken und so zu mehr Wachstum und Beschäftigung beizutragen.

In Baden-Württemberg dient der EFRE als Schlüsselinstrument zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung. Die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 konzentriert sich auf zentrale Zukunftsthemen wie technologische Fortschritte und wissenschaftliche Exzellenz, die zur Innovationsstrategie des Landes passen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nutzt die EFRE-Mittel, um den Ausbau der Forschungsinfrastruktur und die Entwicklung moderner Technologien voranzutreiben und damit den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Baden-Württemberg: mit Künstlicher Intelligenz zur passenden Weiterbildung

Das Weiterbildungsportal fortbildung-bw.de bietet ein neues KI-Tool zum einfachen und schnellen Finden der passenden Weiterbildung. Zudem wurde die Plattform grundsätzlich überarbeitet.

Das Weiterbildungsportal fortbildung-bw.de bietet ein neues KI(Künstliche Intelligenz)-Tool zum einfachen und schnellen Finden der passenden Weiterbildung. Sowohl Weiterbildungsinteressierte als auch Weiterbildungsträger profitieren nun von intuitiveren Suchprozessen. Mit wenigen Klicks findet sich die passende Weiterbildung und Weiterbildungsträger können ihre Angebote noch schneller und unkomplizierter einstellen. Die Weiterbildungsplattform wurde zudem grundsätzlich überarbeitet.

Weiterbildung in Zeiten der Transformation

Dazu sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: „In Zeiten der Transformation ist die passgenaue Weiterbildung zentral, um am Puls der Zeit zu bleiben. Das neugestaltete Weiterbildungsportal fortbildung-bw.de präsentiert sich nun mit einer modernen Benutzeroberfläche und optimierter Kurssuche. Innovative Funktionen wie der KI-Kursfinder und erweiterte Beratungsmöglichkeiten bieten Nutzerinnen und Nutzern ein passgenaues Angebot für die individuellen Weiterbildungsbedürfnisse.“

Neuer KI-Kursfinder und neues Design

Der neue KI-gestützte Kursfinder ist eine bedeutende Innovation: Dieser intelligente Assistent revolutioniert die Suche, denn er analysiert individuelle Bedürfnisse und Präferenzen, um maßgeschneiderte Kursempfehlungen anzubieten. Der KI-Kursfinder ergänzt somit die bewährten Beratungsangebote des Landes und ermöglicht, allen Interessentinnen und Interessenten das optimale Kursangebot zu präsentieren. Durch diese individualisierte Herangehensweise soll die Weiterbildungslandschaft noch besser und effektiver zugänglich werden.

Neben der technischen und funktionalen Überarbeitung wurde auch das Design des Weiterbildungsportals grundlegend modernisiert. Das Ergebnis ist ein modernes, benutzerfreundliches und zukunftsorientiertes Weiterbildungsportal. Sowohl Kurssuchende als auch Anbieter werden optimal unterstützt und die Beratung als zentrales Element der beruflichen Weiterbildung wird dadurch weiter gestärkt.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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Baden-Württemberg geht neue Wege bei Verwaltungs-KI

Foto: Arbeit mit der Text-Assistenz F13 © Staatsministerium Baden-Württemberg/Ilkay Karakurt

Mit der KI-basierten Text-Assistenz F13 in der Verwaltung ist Baden-Württemberg ein bundesweit beachteter Erfolg gelungen. Das Land stärkt damit seine Souveränität und plant die nächsten Schritte.

Mit der Pilotierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung und der aktuellen Version der Verwaltungs-KI F13 ist Baden-Württemberg ein bundesweit beachteter Erfolg gelungen. Der Stellenwert digitaler Souveränität in der Verwaltung nimmt angesichts globaler Unsicherheiten weiter zu. Das Land stärkt seine Souveränität durch den seit Ende Oktober abgeschlossenen Rollout von F13 in den Landesministerien, beim Rechnungshof und der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) und plant die nächsten Schritte für ein KI-Ökosystem. So werden das Thema Schulung und Weiterbildung im Bereich der Künstlichen Intelligenz weiter vorangetrieben, damit die Arbeitsweise der Verwaltung genauso fortschrittlich ist wie die Technologien, die eingesetzt werden.

Angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen dürfen wir nicht länger nur über digitale Souveränität für unsere Verwaltung sprechen. Wir müssen anpacken und diese mit vereinten Kräften in Europa auch umsetzen. Es gilt sicherzustellen, dass der Staat langfristig gut aufgestellt ist und dass keine zusätzlichen technischen Abhängigkeiten entstehen. Dies kann nur ressortübergreifend gelingen. Baden-Württemberg geht hier voran, um unserer Vision eines digital souveränen Landes näher zu kommen, und ist zur Zusammenarbeit mit allen Interessierten bereit“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 12. November 2024, im Anschluss an die Ministerratssitzung, in dem die weiteren Schritte vorgestellt wurden.

In Baden-Württemberg setzen wir uns ganz gezielt mit Künstlicher Intelligenz auseinander. Im Land der Weltmarktführer dürfen wir das Thema nicht Asien oder den USA überlassen. Wir müssen einen eigenständigen europäischen Weg gehen, vor allem auch bei Zukunftstechnologien wie der Künstlichen Intelligenz. Deshalb nutzen wir europäische KI und KI made in the Länd. Dafür bauen wir unsere eigene Cloud-Infrastruktur im Land weiter aus, rechtssicher und datenschutzkonform“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister, Thomas Strobl.

Weitere Funktionen und Schulungsangebote

Die Einführung von F13 hat gezeigt, dass das Interesse der Verwaltung an KI hoch ist. Wir wollen bei der KI-Entwicklung nun noch stärker vorangehen und F13 als leistungsstarke KI-Basis für die gesamte Verwaltung im Land ausbauen. Alle Interessierten sollen F13 nutzen können. Gemeinsam mit unseren Partnern und unserem Ökosystem schaffen wir in Baden-Württemberg somit die Grundlage für leistungsfähige KI-Assistenz in der Verwaltung. Mit den neuen Chat-Funktionen wird F13 somit zum ‚schwäbischen Taschenmesser‘, also zum universellen Werkzeug, das jegliche Textverarbeitung beherrscht“, erklärte Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann.

Von Beginn war es uns ein wichtiges Anliegen, dass F13 mit der rasanten dynamischen Entwicklung im Bereich KI Schritt halten kann. Deshalb haben wir uns für einen modularen Aufbau entschieden, der nach und nach weiter ausgebaut wird. Perspektivisch sollen damit immer mehr Aufgaben mithilfe von F13 erledigt werden können.“ Die Nutzungszahlen sowie das Feedback zu F13 zeigen, dass das Angebot wahrgenommen wird. Allerdings könne nur mit einem tiefergehenden Verständnis der KI-Technologie und insbesondere auch der richtigen Nutzung das volle Potenzial der neuen Version von F13 ausgeschöpft und die digitale Transformation der Verwaltung erfolgreich vorangetrieben werden, so Stegmann. Daher werden nun verstärkt Schulungsangebote wie Workshops, eLearnings oder eine Prompt-Bibliothek unterbreitet.

Das Land plant nun, die nächsten Schritte zur KI-Souveränität in die Wege zu leiten. „Der dutzendfachen Entwicklung identischer KI-Funktionalitäten wollen wir entgegenwirken, indem wir eine gemeinsame Softwaregrundlage für KI in der Verwaltung schaffen. Wir laden alle interessierten Partner ein, daran mitzuwirken. So wollen wir perspektivisch eine geeignete KI-Grundlage in Baden-Württemberg und darüber hinaus entstehen lassen“, kündigte Staatsminister Stegmann an.

Datenschutz und Künstliche Intelligenz von Anfang an gemeinsam denken

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Prof. Dr. Tobias Keber, sagte: „Künstliche Intelligenz hat großes Potential für die Gesellschaft, zugleich müssen die Risiken minimiert werden. Datenschutz und Künstliche Intelligenz müssen von Anfang an gemeinsam gedacht werden. Dies wirkt vertrauensstiftend und fördert die Akzeptanz der Technik. Von Innovation mit integriertem Datenschutz profitieren Unternehmen ebenso wie öffentliche Stellen, die den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger besonders verpflichtet sind. ‚Privacy Preserving AI‘ ist Teil des großen Potenzials der im Land entwickelten und eingesetzten Technologien.“

Einer menschenzentrierten und datenschutzkonformen KI wird bei diesem Vorhaben ein besonderer Stellenwert im Land eingeräumt. Bereits frühzeitig wurde die Behörde des LfDI in die KI-Entwicklungen einbezogen. Datenschutz und KI-Innovation sind möglich, wenn konstruktive Lösungen gemeinsam gesucht werden. Hierzu gehört derzeit auch eine Überprüfung des baden-württembergischen Landesdatenschutzgesetzes auf seine Geeignetheit, den KI-Einsatz in der Verwaltung sicher abzubilden. Grundlage dieser Überlegungen war unter anderem das Diskussionspapier des LfDI zu KI und Datenschutz, das bereits im November 2023 veröffentlicht und zwischenzeitlich aktualisiert wurde. Auch die bevorstehende Implementierung der KI-Verordnung der EU bedingt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Technik, Datenschutz, Cybersicherheit und weiteren Stellen.

Eine jüngst veröffentlichte BITKOM-Studie über die Nutzung privater KI-Systeme im beruflichen Umfeld zeigt auf, dass in rund einem Drittel der deutschen Unternehmen mit privaten Zugängen KI-Systeme eingesetzt werden – mit massiven Auswirkungen auf Datenschutz und Informationssicherheit. Firmengeheimnisse und personenbezogene Daten landen möglicherweise zuhauf in außereuropäischen Rechenzentren. Diese Gefahr kann in der Verwaltung Baden-Württembergs durch den sicheren Zugang der Beschäftigten zu großen KI-Sprachmodellen über die Anwendung F13 erfolgreich abgewendet werden. Der IT-Dienstleister BITBW übernimmt mit dem Betrieb der KI-Modelle im landeseigenen Rechenzentrum eine zentrale Rolle und hat die notwendige Technologie und das Know-how hierfür aufgebaut. Wie schon mit der Schaffung einer Cybersicherheitsagentur ist es Baden-Württemberg auch im zentralen Bereich der KI gelungen, vor die Welle zu kommen.

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KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
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Zentrum für Islamische Theologie an die Universität Tübingen übergeben

Der Neubau des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Tübingen (Foto: Marcus Ebener Fotografie)

Der Neubau des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Tübingen bietet auf 2.500 Quadratmetern Platz für Lehre und Forschung und setzt zugleich hohe energetische Standards.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanzstaatssekretärin Gisela Splett haben am 14. November 2024 den Neubau des Zentrums für Islamische Theologie (ZITh) auf dem Campus der Theologien an die Universität Tübingen übergeben.

Erste Bildungseinrichtung ihrer Art

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Das Zentrum für Islamische Theologie als erste Bildungseinrichtung ihrer Art ist auch für unsere säkulare Gesellschaft bedeutsam. Es ist wichtiger denn je, dass unsere muslimischen Religionslehrkräfte und der wissenschaftliche Nachwuchs der universitären Theologie eine anspruchsvolle wissenschaftliche und zeitgemäße pädagogische Ausbildung erhalten. Das neue Gebäude für das Zentrum als Teil des Campus der Theologien macht auch städtebaulich deutlich, dass es um Diskurs auf Augenhöhe mit den christlichen theologischen Fakultäten und mit anderen Religionen geht.“

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett: „Das ZITh war zuvor auf zwei Standorte in Tübingen verteilt. Jetzt ist es in ein neues Gebäude im Campus der Theologien eingezogen. Auf rund 2.500 Quadratmetern sind Nutzflächen für Forschung- und Lehre entstanden. Der Neubau entspricht den ehrgeizigen energetischen Standards für Landesgebäude.

Neben Seminar-, Büro- und Besprechungsräumen ist in dem Neubau auch eine Bibliothek untergebracht. Sie ist um einen begrünten Innenhof angeordnet. Die zugehörigen Leseplätze und eine Ausstellungsfläche öffnen sich zum Innenhof hin.

Das Gebäude hat eine hochwertig gedämmte Gebäudehülle. Die Hauptfassaden sind mit einem einheitlichen Klinker verkleidet. Der Neubau ist an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Tübingen angeschlossen. Die Lüftungsanlage ist mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet und reduziert damit den Heizwärmebedarf. Die Photovoltaikanlage auf dem Flachdach ist rund 400 Quadratmeter groß. Sie hat eine Gesamtleistung von etwa 65 Kilowattpeak.

Fakten zum Neubau

Das Land hat in den Neubau rund 22,8 Millionen Euro investiert. Vermögen und Bau Tübingen hat das Projekt umgesetzt. Das neue Gebäude und die dazugehörenden Freianlagen hat das Architekturbüro Staab Architekten gemeinsam mit Henne Korn Landschaftsarchitekten geplant.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Weitere Infos:

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

Weitere Informationen

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Fernstudium: Bau- und Immobilienmanagement

Die Bau- und Immobilienbranche boomt und bietet vielfältige Karrierewege für ambitionierte Fachkräfte. Mit einem spezialisierten Studium im Bau- und Immobilienmanagement können Berufstätige ihre Karrierechancen erheblich verbessern.

Von Prof. Dr. Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und Leiter der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement im Bachelor BWL und Management, Allensbach Hochschule Konstanz

Als Projektleiterin eines renommierten Immobilienunternehmens hat Anna Müller eine spannende Woche vor sich: Die Planung eines neuen Wohnkomplexes in der Innenstadt steht an, ein Meeting mit einem internationalen Investor ist angesetzt und die jährliche Nachhaltigkeitsprüfung für eines ihrer älteren Bauprojekte muss vorbereitet werden. Anna liebt die Vielfalt und die Herausforderungen ihres Jobs und erinnert sich rückblickend daran, wie sie ihre Karriere im Bau- und Immobilienmanagement gestartet hat – mit einem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre, Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement. Dieses Studium legte den Grundstein für ihre heutigen Aufgaben und eröffnete ihr zahlreiche Karrierewege in einer dynamischen und zukunftsträchtigen Branche.

Die Immobilienbranche in Deutschland hat in den letzten Jahren signifikant an Bedeutung gewonnen und profitiert weiterhin von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Besonders in Ballungszentren wächst die Nachfrage nach Wohnraum stetig. Zudem stehen in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur bevor, die sich auf Stromversorgung, Internet, Straßen und Schienen erstrecken. Diese Entwicklungen machen die Spezialisierung im Bereich Bau- und Immobilienmanagement zu einer vielversprechenden Karriereoption.

Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre

Ein Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre mit der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement bietet eine umfassende wirtschaftliche Ausbildung mit speziellem Fokus auf die Bau- und Immobilienwirtschaft.

Das Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre wie Unternehmensführung, Personalmanagement, Marketing, Rechnungswesen, Kostenrechnung & Controlling sowie Investition und Finanzierung.

Zusätzlich erwerben Studierende Kenntnisse in den Nachbardisziplinen Recht, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Mathematik. Business English und Wirtschaftsinformatik ergänzen das Profil und bereiten die Studierenden optimal auf die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes vor.

Ein besonderer Schwerpunkt des Studiums liegt auf der Planung und Ausführung von Bauprojekten. Studierende lernen, wie Immobilienmärkte funktionieren und wie Bauprojekte marktgerecht geplant werden können.

Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den gängigsten Finanzierungsmodellen und den steuerlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche. Ein wesentlicher Aspekt ist der Lebenszyklus von Immobilien, der von der Planung über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung reicht. Nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz und ökologische Aspekte spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv

Die Bau- und Immobilienbranche bietet eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind qualifiziert für Fach- und Führungsaufgaben in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören Banken, die im Immobilienfinanzierungs- und Kreditgeschäft tätig sind, institutionelle Anleger wie Anlagefonds und Investment Companies, Liegenschafts- und Immobilienverwaltungen, Immobilienabteilungen größerer Unternehmen und der öffentlichen Hand sowie Unternehmen im Property, Asset und Facility Management. Auch in der Wohnungswirtschaft, in Planungsbüros und bei Generalunternehmern sind qualifizierte Fachkräfte gefragt. Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen bieten ebenfalls interessante Karriereoptionen.

Ein Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv, da es die Möglichkeit bietet, sich nebenberuflich weiterzubilden und spezialisierte Kenntnisse zu erwerben. Dies ermöglicht den Einstieg in neue Verantwortungsbereiche und eröffnet Karrierechancen in einer wachsenden Branche. Die praxisnahe Ausbildung bereitet die Studierenden auf die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen der Bau- und Immobilienwirtschaft vor, sodass sie nach Abschluss des Studiums als gefragte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt auftreten können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bau- und Immobilienbranche durch ihr dynamisches Wachstum und die zahlreichen Investitionen in die Infrastruktur eine vielversprechende Zukunft bietet. Ein Studium im Bau- und Immobilienmanagement vermittelt nicht nur umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, sondern auch spezialisiertes Fachwissen, das für die Planung, Durchführung und Verwaltung von Bauprojekten unerlässlich ist. Berufstätige profitieren von einem Zusatzstudium durch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und ihre Karriere in einer spannenden und zukunftsträchtigen Branche voranzutreiben.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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Baden-Württemberg: Novellierung des Landeshochschulgesetzes beschlossen

 Foto © picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Der Ministerrat hat den Entwurf zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Weiterbildung, Spitzenforschung und Gründungen aus Hochschulen werden gestärkt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Baden-Württemberg zu unterstützen.

Der Zugang zu den Hochschulen wird flexibilisiert, die Start-up-Szene gestärkt, Spitzenberufungen erleichtert, und im Lehramt wird der Duale Master eingeführt. Mit etlichen Neuerungen und Änderungen wird das Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg neu ausgerichtet.

Oberstes Ziel ist mehr Flexibilität

Oberstes Ziel ist mehr Flexibilität, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen weiter zu stärken“, erklärte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski bei der Vorstellung des fertigen Gesetzentwurfs. Dieser wird nun nach der erfolgten Anhörung in den Landtag eingebracht. Ein Inkrafttreten der Neuerungen wird Anfang des kommenden Jahres erwartet.

Ministerin Petra Olschowski sagte am 18. September 2024 in Stuttgart: „Wir schaffen neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiografien bei uns ihren Weg finden können. Professorinnen und Professoren sollen zudem mehr Flexibilität und Freiheit bekommen, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren. Außerdem wollen wir, dass die Lehrenden an unseren Pädagogischen Hochschulen ihre Expertise beispielsweise beim Thema Weiterbildung künftig stärker einbringen können. Um den enormen akademischen Fachkräftebedarf zu decken, müssen wir alle Potenziale ausschöpfen. Investitionen in die klügsten Köpfe, in Transfer und in Ausgründungen an Hochschulen sind Investitionen in die Zukunft.“

Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit sollen einfacher umzusetzen sein. Petra Olschowski erklärte: „Die Kooperation der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird immer relevanter. Gerade im Zusammenwirken ergeben sich wertvolle Synergien und wissenschaftliche Durchbrüche – wie wir bei unseren fünf Innovationscampus-Modellen erleben. Wir wollen künftig noch mehr solcher Kooperationen den Weg ebnen.“

Wesentliche Änderungen im Überblick:

Neustrukturierung der DHBW

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist die größte Hochschule in Baden-Württemberg, sie verbindet Theorie und Praxis in ganz besonderer Art und Weise. Durch die Neustrukturierung erfolgt eine Angleichung an die Strukturen der anderen Hochschularten. Es werden Fakultäten eingerichtet. Dabei bleibt die für die Dualität wichtige Beteiligung der Dualen Partner auf zentraler und dezentraler Ebene erhalten. Die DHBW erhält eine neue Organisationsstruktur, wobei die größten Veränderungen auf Ebene der Studienakademien stattfinden. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und die weiteren Mitglieder können sich mit ihrer fachlichen Expertise in den Fakultäten und örtlichen wie überörtlichen Fakultätsräten einbringen. Wichtige zentrale und dezentrale Strukturen werden präzisiert und schaffen eindeutige Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen für eine ausgewogene Governance an der DHBW.

Lehramt

Der Modellversuch „Dualer lehramtsbezogener Master“ eröffnet Absolventinnen und Absolventen von Fachbachelorstudiengängen, etwa in Physik oder Mathematik, einen neuen Zugang fürs Lehramtsstudium – mit einer verkürzten Ausbildungsdauer, umfangreichen Praxisphasen bereits im Studium und einer Vergütung ab dem ersten Semester. Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sehen zudem Befreiungen bei den Zweitstudiengebühren für das Lehramt vor, womit das Lehramtsstudium weiter an Attraktivität gewinnen soll.

Fachkräfte und Weiterbildung

Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sollen explizit um die Weiterbildung erweitert werden. Lehrende können Nebeneinkünfte durch Weiterbildungsangebote erzielen, wodurch die Attraktivität, diese Angebote auszubauen, erhöht werden soll. Damit stärkt das Wissenschaftsministerium auch die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung.

Besserer Zugang zu Hochschulen

Die Hochschulen sollen künftig durch eine individuelle Zugangsprüfung oder ein Probestudium einen weiteren Weg ins Studium in Baden-Württemberg eröffnen können. Damit könnten ausländische Studieninteressierte oder beruflich Qualifizierte, die noch nicht über die kompletten Voraussetzungen verfügen, direkt ein Studium aufnehmen oder auf ein bestimmtes Studium vorbereitet werden.

Transfer und Ausgründung

Hochschulen, Lehrende und Studierende sind Innovationsträger in der Gesellschaft. In den Laboren und Seminaren entstehen aus dem Zusammenwirken von Forschung und Lehre, von Lehrenden und Lernenden immer wieder innovative Ideen, die in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden können. Studierende sollen daher sensibilisiert werden, um die Chance der Selbständigkeit als berufliche Perspektive wahrzunehmen.

Lehrende sollen künftig zur Unterstützung von Ausgründungen Freisemester nehmen können – ein weiterer Beitrag zur Stärkung der Start-up- und Spin-off-Szene an den Hochschulen.

Spitzenberufungen & gemeinsame Berufungen

Eine neue Regelung soll es den Hochschulen ermöglichen, in besonderen Fällen Personen kurzfristig – innerhalb weniger Wochen – zu berufen. Die Exzellenz muss gutachterlich nachgewiesen sein. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe vor allem in den Exzellenzthemen zu stärken.

Bei Gemeinsamen Berufungen ist das „Thüringer Modell“ nun auch in Baden-Württemberg möglich: Der oder die Berufene kann ausschließlich an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung eingestellt werden und zugleich an einer Hochschule Aufgaben eines Professors oder einer Professorin wahrnehmen. Mit der Einführung dieses Modells verspricht sich das Ministerium noch mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Beteiligungsportal: Änderung des Landeshochschulgesetzes

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: Projekt für medizinische Innovationen erhält 7,5 Millionen Euro

Foto © Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Im Rahmen des Landeswettbewerbs RegioWIN 2030 erhält das „I³-Lab“ in Heilbronn 7,5 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und der Europäischen Union. Das Projekt schafft Raum für das Entstehen neuer medizinischer Innovationen und unterstützt den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendungspraxis. 

Mit der Übergabe eines symbolischen Förderschecks in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro an die Projektverantwortlichen hat Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, in Heilbronn den offiziellen Startschuss für das Leuchtturmprojekt „I³-Lab“ gegeben. Es ist das zwölfte Projekt aus dem Wettbewerb RegioWIN 2030, das durch das Wirtschaftsministerium bewilligt wird. Realisiert wird das I³-Lab von der MOLIT Institut gGmbH, einem Forschungsinstitut für personalisierte Medizin.

„Die nachhaltige Stärkung der Gesundheitswirtschaft in Baden-Württemberg ist ein erklärtes Ziel unserer Politik. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass medizinische Forschungsergebnisse schneller in die Patientenversorgung kommen“, sagte die Ministerin. „Das I³-Lab ist hierfür ein weiterer Baustein. Es schafft Raum für das Entstehen neuer medizinischer Innovationen im Bereich der personalisierten Medizin und unterstützt – auch durch die unmittelbare räumliche Nähe zu den Stadt-/Landkreis(SLK)-Kliniken in Heilbronn – den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendungspraxis. Dies stärkt den Gesundheitsstandort und damit eine der Leitbranchen in Baden-Württemberg“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Mit dem Bau des I³-Lab werden die biologischen und medizinischen Forschungskompetenzen gebündelt und damit die wirtschaftliche Entwicklung der Region im Bereich Life Sciences gefördert. Auf rund 2.700 Quadratmetern Nutzfläche entstehen hauptsächlich Laborflächen und Büroarbeitsplätze. Diese sollen unter anderem durch zwei neue dauerhafte wissenschaftliche Arbeitsgruppen der MOLIT Institut gGmbH sowie interessierte Start-Ups und Unternehmen genutzt werden. Realisiert wird der fünfstöckige Neubau von der MOLIT Institut gGmbH in direkter Nachbarschaft zum SLK-Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn. Durch die Nähe zur klinischen Versorgung wird ein hoher Anwendungsbezug hergestellt und die Translation in die Versorgung beschleunigt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert das „I³-Lab“ mit fünf Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie ergänzend mit 2,5 Millionen Euro aus Mitteln des Landes.

Leuchtturmprojekt des Wettbewerbs „RegioWIN“

Das „I³-Lab“ ist ein Leuchtturmprojekt im Rahmen des Landeswettbewerbs „RegioWIN 2030 – Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit“. Der Wettbewerb ist ein zentraler Baustein der Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021 bis 2027.

Um regionale Strukturförderung zu betreiben, erhält Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 279 Millionen Euro von der Europäischen Union (EU) aus dem EFRE. Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021 bis 2027 ist an der Innovationsstrategie Baden-Württemberg ausgerichtet und unterstützt die Schwerpunkte Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

RegioWIN 2030 zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen durch Innovation und Nachhaltigkeit zu verbessern und damit zu einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung beizutragen. Regionen, Landkreise und Kommunen waren aufgefordert, zusammen mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, der Gesellschaft und Verwaltung Stärken und Schwächen ihrer jeweiligen Wettbewerbsregion zu identifizieren und in eine Entwicklungsstrategie zu überführen. Alle geförderten RegioWIN-Projekte gelten als „Vorhaben von strategischer Bedeutung“ für die Europäische Union.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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Österreich: Neue Befähigungsprüfungsordnungen für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler

Neufassungen der Befähigungsprüfungen mit 1.7.2024 in Kraft

Seit 2018 gelten geänderte Vorschriften für Meister- und Befähigungsprüfungen im Hinblick auf Struktur- und Qualifikationserfordernisse.

So müssen Befähigungsprüfungsordnungen so gestaltet sein, dass die Prüfungsinhalte dem vom Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) vorgegebenen Anforderungen für das NQR Level 6 entsprechen.

Diese Vorgaben machten eine Neufassung der Befähigungsprüfung für Gewerbliche Vermögensberater sowie der Befähigungsprüfung für Wertpapiervermittler erforderlich.

Dafür wurden vom Fachverband Finanzdienstleister Neufassungen der Befähigungsprüfungen erarbeitet, welche im Sommer 2023 begutachtet werden konnten (siehe „Begutachtungsverfahren betreffend Befähigungsprüfungsordnungen gewerblichen Vermögensberater und Wertpapiervermittler“ ).

Nach Einarbeitung der Stellungnahmen sowie einer intensiven Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurden die Befähigungsprüfungsordnungen am 20.6.2024 im Rechtsinformationssystem kundgemacht.

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Befähigungsprüfungsordnungen sind wie folgt:

  • Die Prüfung wird zwar wie bisher aus einem schriftlichen Modul und einem mündlichen Modul bestehen, jedoch entfällt das Modul zur Ausbildnerprüfung gänzlich, da dieses in der Praxis keine Relevanz entfaltet hat.
  • Nachdem die Mehrzahl von Gewerblichen Vermögensberatern das Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung in einer eingeschränkten Form ausübt, wurde die Befähigungsprüfung an diese Praxis angepasst. So können künftig zusätzlich zur uneingeschränkten Befähigungsprüfung die nachfolgenden eingeschränkten Prüfungen abgelegt werden:
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Finanzierungen
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten, Finanzierungen sowie Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)
  • Die erforderlichen Lernergebnisse werden in den Anlagen zur Befähigungsprüfungsordnungen explizit angeführt. Ebenso wurden die Möglichkeiten der Anrechnung von bereits absolvierten Ausbildungen und Qualifikationen erweitert.

Die neuen Befähigungsprüfungsordnungen treten mit 1.7.2024 in Kraft. Die Verordnungen des Fachverbandes Finanzdienstleister über die Befähigungsprüfungen für das reglementierte Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung und für das reglementierte Gewerbe Wertpapiervermittler, beide kundgemacht am 30.3.2012, treten mit 1.7.2024 außer Kraft. Somit ist die neue Rechtslage für künftige Prüfungen zu beachten.

Für Personen, welche bereits vor dem 1.7.2024 eine Befähigungsprüfung positiv abgelegt haben, ergeben sich daraus keine Änderungen. Bereits vor dem 1.7.2024 begonnene Prüfungen können bis zum 30.6.2025 nach der alten Rechtslage absolviert werden.

Download Befähigungsprüfungsordnungen

Stand: 25.06.2024

Mit der Befähigungsprüfung anschließend auch ohne Matura (Reifeprüfung) studieren:

Auch eine berufliche Qualifikation aus Österreich wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene  Werkmeisterausbildung  u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien.

Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die   Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

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Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

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