Archiv der Kategorie: Bildung

Österreich: das „Zentrum für Risiko- und Krisenmanagement“ (ZRK) ist nun auch Mitglied des deutschen „Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit“ (ZOES)

Wien:

Das ZRKZentrum für Risiko- und Krisenmanagement ist eine Forschungs- und Know-how-Transfer-Plattform.

Gemeinsam mit ExpertInnen aus Wissenschaft, Ausbildung und Forschung werden Erkenntnisse, Trends und Wissen zum gesamten Themenbereich Risiko- & Krisenmanagement auf wissenschaftlicher Basis generiert und der Wirtschaft sowie Institutionen und Organisationen zur Nutzung bereitgestellt.

Mehr dazu: https://www.zfrk.org/

Berlin:

Das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V. (ZOES) ist die Denkwerkstatt zur Gestaltung der zukünftigen Entwicklungen der Öffentlichen Sicherheit in Deutschland.

Das ZOES vernetzt Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit Expertinnen und Experten aus Ministerien und Bundesbehörden, aus der Wissenschaft, Hilfsorganisationen, Verbänden und der Wirtschaft.

Das ZOES fördert den parteiübergreifenden Diskurs über Rollen, über Verantwortung und über Ziele der Gesellschaft, des Staates und der Wirtschaft in der Öffentlichen Sicherheit. Eckwerte sind Rechtsstaatlichkeit und demokratische Verfasstheit.

Das ZOES wird von einem Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern der parlamentarischen Fraktionen, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Forschungsforums Öffentliche Sicherheit begleitet.

Das ZOES organisiert in Räumen des Deutschen Bundestages Fachveranstaltungen mit dem Ziel, Szenarien zu beleuchten, Thesen zu erarbeiten, Leitfragen zu formulieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Schwerpunkte sind Resilienz und Kritische Infrastrukturen (KRITIS) in Kommunen, Kreisen, Ländern sowie beim Bund.

Mehr dazu: https://zoes-bund.de/

Fragen zum Beitrag bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung und im Zentrum für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Baden-Württemberg:  Vorreiter bei Weiterbildung an Hochschulen

Mit der neuen Plattform Hochschulweiterbildung@BW und einem neuen Qualitätssiegel bleibt das Land bundesweit Vorreiter bei der Weiterbildung an Hochschulen. Die kontinuierliche Weiterbildung ist ein Schlüsselelement für die Zukunftsfähigkeit des Landes.

Deutlicher Schub für die Weiterbildung an den Hochschulen: Mit der neuen Online-Plattform Hochschulweiterbildung@BW samt digitaler Buchungsfunktion und einem neuen Qualitätssiegel setzt die hochschulische Weiterbildung in Baden-Württemberg bundesweit Maßstäbe.

Das Wissenschaftsministerium stärkt die wissenschaftliche Weiterbildung und machen sie sichtbarer.

Kontinuierliche Weiterbildung von Fach- und Führungskräften ist mit Blick auf die Arbeitswelt 4.0 ein Schlüsselelement für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Baden-Württemberg“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Die Hochschulen bieten mit hochwertigen, wissenschaftlich fundierten und an den Markt angepassten Angeboten ein umfangreiches Portfolio an flexiblen und kurzen Weiterbildungsformaten an.“

Online-Plattform Hochschulweiterbildung@BW

Permanent wird derzeit die bundesweit einzigartige landesweite Online-Plattform Hochschulweiterbildung@BW als digitales Schaufenster auf- und ausgebaut. 

Dies geschieht auf Basis der sehr erfolgreichen regionalen Plattform für Weiterbildungsangebote namens Südwissen.de.

Bereits jetzt sind rund 240 Weiterbildungsangebote von kompakten Kontaktstudien bis hin zu Studiengängen veröffentlicht, und es werden laufend mehr.

Mussten sich Interessierte bisher durch viele Webseiten einzelner Hochschulen klicken, eröffnet das digitale Schaufenster jetzt einen Blick auf alle Angebote der baden-württembergischen Hochschulen. Interessierte können die Weiterbildungen schnell finden und vergleichen.

Die Buchung oder Reservierung ist direkt auf der Plattform möglich und somit einfach und komfortabel. Die Landesplattform wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Qualitätssiegel geplant

Die Evaluationsagentur Baden-Württemberg evalag ist ab sofort damit beauftragt, die staatlichen Hochschulen und Akademien bei der Qualitätsentwicklung ihrer Weiterbildungsangebote und Qualitätssicherungssysteme zu unterstützen und die Vergabe eines Qualitätssiegels für wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung zu konzipieren.

Das Qualitätssiegel soll die spezifische Qualität der hochschulischen Angebote in Baden-Württemberg in den Mittelpunkt stellen, Standards für Zertifizierungen entwickeln und die Sichtbarkeit der Angebote erhöhen. So sollen eine noch stärkere Kundenfreundlichkeit und eine höhere Transparenz der Angebote erreicht werden. Evalag ist spezialisiert auf Qualitätsmanagement und Akkreditierungsprozesse im hochschulischen Bereich.

WEITER.mit.BILDUNG@BW

Das Projekt Hochschulweiterbildung@BW ist Teil der ressortübergreifenden  Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW (PDF), die mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro aus dem Programm „Zukunftsland BW stärker aus der Krise“ finanziert wird.

Das Wissenschaftsministerium hat federführend die Universität Freiburg mit der Umsetzung beauftragt und eine Kooperationsvereinbarung mit allen staatlichen Hochschulen im Land geschlossen.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Wissenschaftliche Weiterbildung

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

10 Jahre AQ Austria – neues Präsidium

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wurde 2012 auf der Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als Qualitätssicherungsagentur für die österreichischen Hochschulen gegründet. 

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag ist die AQ Austria für den gesamten Hochschulbereich in Österreich zuständig.

In ihrer Tätigkeit orientiert sich die AQ Austria an folgenden Prinzipien:

  • Hochschulen tragen die Hauptverantwortung für die Qualität in allen ihren Leistungsbereichen und für die Qualitätssicherung und -entwicklung.
  • Die AQ Austria versteht ihre Verfahren als Ergänzung zur hochschulinternen Qualitätssicherung und orientiert sie an den selbstgesteckten Zielen der Hochschule. Sie ist in ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. Entscheidungen in Qualitätssicherungsverfahren werden ausschließlich nach Qualitätsgesichtspunkten getroffen. 
  • Die Durchführung von Qualitätssicherungsverfahren orientiert sich an internationalen Maßstäben der guten Praxis, vor allem an den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG).
  • Grundlage für die Entwicklung von Verfahrensregeln und Standards oder Kriterien ist die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und anderen Interessenträgern.

Neues Präsidium für die AQ Austria

Wechsel in Präsidium und Board der AQ Austria

Wir freuen uns, dass das Präsidium nun vollständig ist. Bedanken möchten wir uns insbesondere bei Prof.in Dr.in Anke Hanft, die zuvor 10 Jahre Präsidentin der AQ Austria war und sich auch schon davor für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im tertiären Bildungssektor in Österreich engagiert hat.“ Präsident der AQ Austria Thomas Bieger

Wien (OTS/AQ Austria) – Die AQ Austria hat ein neues Präsidium.

Mit Prof. Dr. Thomas Bieger, langjähriger Rektor der Universität St. Gallen, als Präsidenten und Prof.in (FH) em. Mag.a Eva Werner, langjährige Rektorin der IMC FH Krems als Vizepräsidentin sind beide Positionen neu besetzt.

Sie lösen nach zehn Jahren Prof.in Dr.in Anke Hanft und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal als Präsidentin bzw. Vizepräsidenten ab.

Auch im Board der AQ Austria hat sich ein umfassender personeller Wechsel vollzogen.

Thomas Bieger ist Professor für Betriebswirtschaftslehre mit besonderer Berücksichtigung des Tourismus an der Universität St. Gallen. Dort war er von 2003-2005 Dekan der betriebswissenschaftlichen Abteilung, von 2005 bis 2011 Prorektor und von 2011 bis 2020 Rektor der Universität. Er hatte Gastprofessuren u. a. an der Universität Innsbruck sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien inne. Seit 2017 ist Bieger zudem Board-Mitglied bei der European Foundation for Management Development (EFMD). Zudem war er von 2010 bis 2014 Präsident der Global Alliance in Management Education (CEMS) und 2012 bis 2018 Mitglied des Awarding Body des European Quality Improvement System (EQUIS).

Eva Werner war von 2010 bis 2019 Rektorin der IMC Fachhochschule Krems, wo sie seit 1994 eine Professur und von 2005 bis 2009 das Amt der Vizerektorin für Studium, Lehre und Internationalisierung inne hatte. Von 2012 bis 2018 war Werner Mitglied des Präsidiums der Fachhochschulkonferenz (FHK) und zeitgleich Mitglied der Generalversammlung der AQ Austria. Sie ist als Bologna Expertin tätig, ist Mitglied der nationalen Bologna Follow-up Group und war mehrfach Gutachterin bei internationalen Audits und Akkreditierungsverfahren.

Das Board ist das zentrale, weisungsfreie und teils international besetzte Entscheidungsorgan der AQ Austria und besteht insgesamt aus 14 Personen.

Mitglieder sind neben dem Präsidenten Thomas Bieger und der Vizepräsidentin Eva Werner als Expert*innen des Hochschulwesens

  • Univ.-Prof.in Dr.in Kerstin Fink (Nordakademie Hochschule der Wirtschaft, Nordrhein-Westfalen),
  • Prof. Dr. Micha Teuscher (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg),
  • Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko (Johannes Kepler Universität Linz),
  • Prof.in Dr.in Elena Wilhelm (ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften),
  • Mairéad Boland, LL.B., LL.M. (Quality and Qualifications Ireland (QQI)) und
  • Josef Oberneder, MAS, MBA, MSc (Pädagogische Hochschule Oberösterreich).

Die Berufspraxis vertreten

  • MMag. Rudolf Lichtmannegger (Wirtschaftskammer Österreich),
  • MMMag.a Marina Laux (Arbeiterkammer Wien),
  • ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann (Gesundheit Österreich GmbH) und
  • Mag.a Gudrun Feucht, M.A. (Industriellenvereinigung)

und für die Studierenden sind

  • Sebastian Neufeld, BSc (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) und
  • Anna Klampfer, BSc (Technische Universität Wien)

im Board.

Weitere Infos: www.aq.ac.at

Allensbach Hochschule unterzeichnet Charta der Vielfalt

Die privat geführte und wirtschaftswissenschaftlich orientierte Allensbach Hochschule setzt sich sichtbar für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein. Daher hat sich die Institution der Arbeitgebendeninitiative Charta der Vielfalt zur Förderung von Vielfalt angeschlossen.

Diversity ist zu einem breit diskutierten Schlagwort in Wirtschaft und Gesellschaft geworden. Das Konzept umfasst die Akzeptanz von und den Respekt vor Vielfalt und verfolgt das Verständnis, dass jeder Mensch einzigartig ist. Individuelle Unterschiede hinsichtlich Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozioökonomischem Status, Alter, körperlichen Fähigkeiten oder auch religiösen und politischen Überzeugungen spielen keine Rolle im Ansehen einer Person.

Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde im Dezember 2006 von vier Unternehmen ins Leben gerufen und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, unterstützt. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt setzt die Allensbach Hochschule ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt und signalisiert die Wertschätzung aller Mitarbeitenden.

Unsere Arbeitswelt wandelt sich stetig“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule. „Durch unseren Einsatz für Vielfalt gelingt uns die Anpassung an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen wie die Globalisierung, den demographischen Wandel und sinkende Erwerbstätigenzahlen. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt positionieren wir uns nun klar gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Kund:innen und Geschäftspartner:innen.“

Die Allensbach Hochschule setzt sich unter anderem gezielt für Geschlechterförderung ein. Auch demographische beziehungsweise Faktoren wie Alter und Bildungshintergrund spielen keine Rolle. „Wir bieten beispielsweise die Möglichkeit, sich bei uns akademisch nebenberuflich zu entwickeln. So eröffnen wir Chancen und werden dem heutigen Vielfaltsanspruch an und in Organisationen gerne gerecht“, betont die Gleichstellungsbeauftragte der Allensbach Hochschule, Prof. Dr. Sonja Keppler.

Der Einsatz für Vielfalt, der Einsatz für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander, ist heute wichtiger denn je, denn unsere Gesellschaft ist vielfältiger und differenzierter als jemals zuvor. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt haben Sie sich verpflichtet, die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Organisation anzuerkennen, die Werte zu erkennen, zu teilen und zu leben. Denn Diversity ist eine Haltung“, sagt Stefan Kiefer, Geschäftsführer des Charta der Vielfalt e.V. „Dies gilt auch in der Arbeitswelt. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt zeigen die Unterzeichner-Organisationen klar, dass Sie Vielfalt in der Arbeitswelt fördern und so den Weg für innovative Lösungen und produktivere Ansätze fördern.“

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor– und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Zuletzt hat „Focus Business“ zum zweiten Mal das Siegel als „Top Anbieter für Weiterbildung“ an die Allensbach Hochschule vergeben.

Pressekontakt: Timo Keppler

Über die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Rektor der Allensbach Hochschule ist der renommierte Berufspädagoge Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Trägerin der Hochschule ist die European Education Group GmbH, die von Timo Keppler geführt wird.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020 und 2022 ausgezeichnet worden.

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Focus Campus: Neue Hochschulzertifikate im Fernstudium an der Allensbach Hochschule für Fach- und Führungskräfte

Die Allensbach Hochschule und das Focus Magazin geben Start einer Kooperation bekannt.

Zusammen mit dem Nachrichtenmagazin Focus hat die Allensbach Hochschule Konstanz berufsbegleitende digitale Fortbildungen für Fach- und Führungskräfte aufgesetzt.

Unter der neuen Marke „Focus Campus“ werden Studienkurse auf akademischem Niveau angeboten, die sich dank moderner E-Learning-Systeme exakt auf die individuelle berufliche und private Situation der Teilnehmenden abstimmen und zeitlich flexibel absolvieren lassen.

Autonomes und zeitunabhängiges Lernen im eigenen Lerntempo bei individueller Betreuung zeichnet das E-Learning-Modell besonders aus.

Dies eröffnet gerade für Berufstätige die Möglichkeit, ein umfassendes akademisches Programm zu absolvieren, ohne sich dafür komplett neu organisieren oder die berufliche Tätigkeit einschränken zu müssen.

Mit dem Focus Campus erweitern wir die Touchpoints unserer Markenwelt rund um den Focus. Wir freuen uns, hierfür die renommierte Allensbach Hochschule als Experten in Sachen digitaler Weiterbildung gewonnen zu haben. Gemeinsam werden wir die künftigen Entscheidungsträger:innen auf ihrem persönlichen Karriereweg begleiten. Exklusive Inhalte und Einblicke unserer Experten und Expertinnen sollen neben der topaktuellen Weiterbildung, auch die Bindung zur Marke stärken“, so Andrea Laub, Brand Director im Burda Verlag.

Die Zertifikatskurse von „Focus Campus“ richten sich an die nächste Generation von Entscheidungsträgern in der Wirtschaft – an die Innovator:innen, Unternehmer:innen und angehenden Führungskräfte, die sich in einer digitalen und global vernetzten Welt durchsetzen wollen.

Insgesamt stehen 20 Zertifikatskurse in den Themenbereichen Business InnovationHuman ResourcesLeadership & Management sowie Marketing & Kommunikation zur Auswahl.

Neben den Dozierenden der Allensbach Hochschule sorgen Expertinnen und Experten vom Focus Magazin mit aktuellen Inhalten aus ihrem Arbeitsumfeld für weiteren Praxisbezug.

Nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulzertifikats erhalten Teilnehmende anerkannte Credit Points (ECTS), die sich auf spätere akademische Fort- und Weiterbildungen und Studiengänge anrechnen lassen.

Wir freuen uns sehr über die Kooperation mit dem Focus Magazin. Die Marke Focus ist hochangesehen und kann zusammen mit unseren etablierten und anerkannten Möglichkeiten in der berufsbegleitenden akademischen Weiterbildung einen Mehrwert für eine große Zahl von Interessierten schaffen. Die praxisnahen und zugleich wissenschaftlichen Hochschulzertifikate bieten die Gelegenheit, mit einem überschaubaren Zeitaufwand eine anerkannte und hochwertige Zusatzausbildung zu erhalten, die im Beruf unmittelbar weiterbringt“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Ein großer Vorteil: „Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Dozent oder eine Dozentin zur Verfügung“, sagt Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor– und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Zuletzt hat „Focus Business“ zum zweiten Mal das Siegel als „Top Anbieter für Weiterbildung“ an die Allensbach Hochschule vergeben.

Pressekontakt: Timo Keppler

Über die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Rektor der Allensbach Hochschule ist der renommierte Berufspädagoge Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Trägerin der Hochschule ist die European Education Group GmbH, die von Timo Keppler geführt wird.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020 und 2022 ausgezeichnet worden.

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International studieren: nach Ihrem MBA aus Deutschland oder Österreich einen britischen M.A. als TopUp absolvieren?

Die AFUM Akademie für Unternehmensmanagement bietet in Kooperation mit der Buckinghamshire New University berufsorientierte Masterprogramme an.

Die Buckinghamshire New University (New Bucks) ist eine britische, junge und moderne Hochschule. 1891 zunächst als College gegründet, seit 2007 eine staatliche Universität.

In der Nähe von London ansässig gehört die New Bucks laut dem „Good University Ranking Guide“ zu den beliebtesten Universitäten Großbritanniens.

Internationale Master-Programme der New Bucks:

  • M.A. Leadership and Management
  • International Master of Business Administration

Für Absolventinnen und Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Masterprogramme eröffnet sich nun die Möglichkeit, den M.A. Leadership and Management als TopUp zu absolvieren.

An Prüfungsleistungen sind im TopUp zwei Hausarbeiten und eine Masterthesis zu erbringen.

Obligatorische fünf bis sechs Präsenztage können zur intensiven Vorbereitung auf die Prüfungsleistungen genutzt werden.

Dauer: 1,5 – 2 Semester

Unterrichtssprachen: Deutsch und Englisch

Zugangsvoraussetzungen für das TopUp sind

  • ein Masterabschluss mit wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund und zumindest 60 ECTS und
  • fundierte Englischkenntnisse

AFUM bietet den Studierenden zur Vorbereitung einen Englisch-Crashkurs an, um erforderlichenfalls Sprachkenntnisse aufzufrischen zu können

Abschluss: M.A.

Studienrichtung: Management

Organisation: Berufsbegleitender Studiengang mit Lehrveranstaltungen an drei Kompaktwochenenden

Studienbeginn: Sommersemester (Ende April) und Wintersemester (Ende Oktober)

Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen, bei entsprechender Gruppengröße kann auch ein anderer Ort für die Präsenzwochenenden, z.B. in Wien, gewählt werden

Kosten: 7.590,00 € Einmalzahlung, monatliche Ratenzahlung möglich

Studienmodule: je nach Anrechnung aus dem Vorstudium zwei Module aus

  • Performance Leadership in a VUCA Environment
  • Realising Personal Potential & Developing Team Talent
  • Ethics, Change & Innovation
  • Financial & Operational Excellence while Managing Risk
  • Master Thesis
  • optional:  2 Schwerpunktmodule aus den Bereichen Automobilwirtschaft, Digital Business Transformation, IT, Marketing, Wirtschaftspsychologie

Double Degree: London & Paris

Es besteht auch die Möglichkeit zum International Double Degree.

Nach oder gleichzeitig zu diesem Studium in London könnten Sie auf den MBA oder MA einen MSc der Paris Pole Alternance (PPA) als TopUp folgen lassen:

Online in Paris studieren! TopUp: nutzen Sie Ihren MBA, MA, LL.M. … für einen berufsorientierten MSc der PPA (1 Semester)

Nach erfolgreichem Abschluss des Masters haben Sie damit in einem zusätzlichen Semester die Möglichkeit, den internationalen Abschluss Master of Science in

– Automotive Management
– Digital Business Transformation Management
– Economic Psychology
– IT Management
– Marketing Management

zu erlangen.

Hierfür sind im TopUp PPA ebenfalls zwei fachspezifische Module zu besuchen und eine zusätzliche Master-Thesis zu schreiben.

Das Studienprogramm ist berufsbegleitend an Kompaktwochenenden organisiert und erfordert 3 Präsenztage im Studienzentrum Monheim plus online Lernen. Optionale Auslandsaufenthalte sind möglich, aber nicht verpflichtend.

Die reguläre Studiendauer des Double Degree Programms beträgt 3 Semester.

Auf die Kosten für das Double Degree Programm erhalten Sie 10% auf die Gebühren bei Einmalzahlung zu Beginn des Studiums.

Mit dem britischen Masterabschluss auch promovieren:

Sie könnten nach Ihrem britischen M.A. auch ein Promotionsstudium (in Fernlehre) anschließen:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 6 Jahren 40 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), der Pôle Paris Alternance (PPA) und der Buckinghamshire New University, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Österreich: Selbstständigkeit – Cranio Sacrale und Resilienztraining?

eine Lehrgangsteilnehmerin frägt mich heute:

Ich bin durch eine Ausbildung bei der Vitalakademie als Resilienztrainerin auf Sie aufmerksam geworden.

Es gibt dort einen Beitrag von Ihnen zum Thema freies Gewerbe.

Nun, ich habe mich bei der WKO in Sachen Selbstständigkeit bezüglich Cranio Sacrale und eben Resilienztraining erkundigt. Dort wurde mir mehrmals deutlich gemacht dass Resilienztraining keinesfalls im  Freien Gewerbe auszuüben erlaubt wäre. Diese Tätigkeit fällt ins LSB Gewerbe, so die WKO. Ich habe durchaus auf Ihre Beiträge und auch die Vitalakademie hingewiesen die die Ausbildung sehr wohl für das freie Gewerbe quasi anbietet. Leider erfolglos. Haben Sie einen Rat für mich?“ 

Meine Antwort:

herzlichen Dank für Ihr Mail.

Ihren Wunsch nach selbständiger Berufsausübung müssen wir in Ihrem Falle  zweiteilen.
Sie können einmal Energetik als freies Gewerbe anmelden und als Humanenergetikerin dann im Rahmen des freien Gewerbes Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit

  • mittels der Methode von Dr. Bach,
  • mittels Biofeedback oder Bioresonanz,
  • mittels Auswahl von Farben,
  • mittels Auswahl von Düften,
  • mittels Auswahl von Lichtquellen,
  • mittels Auswahl von Aromastoffen,
  • mittels Auswahl von Edelsteinen,
  • mittels Auswahl von Musik,
  • unter Anwendung kinesiologischer Methoden,
  • mittels Interpretation der Aura,
  • mittels Magnetfeldanwendung,
  • durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen,
  • mittels Cranio Sacral Balancing,
  • durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen Geometrie und Lichtphysik,
  • mittels Numerologie,
  • durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren Energien

anbieten.

Das Berufsbild der Humanenergetik finden Sie hier.

Zum zweiten können Sie als Resilienztrainerin arbeiten, allerdings nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.

Das  Resilienztraining können Sie – das stimmt – eben nicht als freies Gewerbe anbieten.

Warum?

Das Training, also das Anbieten von Unterricht, Seminare, Vorträgen, Workshops unterliegt nicht der Gewerbeordnung!

Sie können mit Ihrer Ausbildung auch nicht das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ausüben.

Aber Sie können als neue Selbständige tätig werden.

Resilienztraining, Burnout-Prophylaxetraining, Achtsamkeitstraining …. kann selbständig ausgeübt werden!

„Selbständige Trainer/innen“ d.h. die Durchführung von

  • Unterricht,
  • Seminaren,
  • Vorträgen,
  • Workshops,
  • Lehrveranstaltungen und dergleichen

unterliegen nicht der Gewerbeordnung und es ist dabei unerheblich, ob die Zielgruppe

  • Kinder oder
  • Erwachsene sind oder
  • eine Gruppe von Personen oder
  • ein Einzelner unterrichtet wird.

Ich habe berufsrechtliche Informationen dazu zusammengefasst, die Sie hier lesen können.

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Fragen zum Beitrag und auch sonst bitte an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

ZIP – Zertifizierte Infektions-Prävention

Professionell, schnell und online zur Zertifizierung

Wien (OTS) – Die Wasnerin – G ́sund und Natur Hotel in Bad Aussee hat als erstes Hotel das Infektions-Prävention Zertifikat – kurz ZIP erworben.

Mario Habacher, gelernter Touristikkaufmann und im Bereich Sales & Marketing bei „Die Wasnerin“ tätig, absolvierte für sein Hotel und sich am 7. Februar 2022 sehr erfolgreich die Zertifizierung.

Am Wochenende vom 5. – 7. Februar widmete er sich der rund 5-stündigen Online Schulung – „COVID 19 Beauftragter“ des Roten Kreuzes.

Dabei sind die Hauptinhalte:

  • Infektiologie
  • Rechtliches und aktuelle Verordnung
  • Hygiene
  • MitarbeiterInnenschulung
  • Verdachtsfallmanagement

Seine breiten Vorkenntnisse im Bereich der Hygiene und auf dem Gebiet Covid 19, ermöglichten ihm ein rasches Vorankommen und er schätzte „die komprimierte Wissensvermittlung in Form von Videos und begleitenden Präsentationsunterlagen/inhalten“.

Angeboten wird der Kurs über das Webportal der siflux GmbH.

Der Mehrwert dieses Kurses liegt unter anderem darin, dass alle TeilnehmerInnen auch nach der Zertifizierung kostenfreien Zugang zu den Kursmaterialien und neuen Videos und Verordnungen haben.

Am Montag, den 7. Februar stellte sich Herr Habacher dann der Zertifizierung.
Diese erfolgte wiederum sehr bequem über eine online Lösung auf dem Campus der Vienna Studies Webseite.

Innerhalb von weniger als 20 Minuten beantwortete Herr Habacher 19 Testfragen, erzielte weit mehr als die erforderlichen 80% und erlangte somit die Zertifizierung.

Da die Zertifizierung auch eine Analyse des bestehenden Sicherheits- bzw. Präventionskonzeptes eines Betriebes beinhaltet, führte Herr Habacher am Nachmittag des 7. Februar ein ausführliches Gespräch zu seinem Konzept im Rahmen einer Videokonferenz.

Dafür hatte Georg GeczekLeiter des Competence Center Event Safety Management des Wiener Roten Kreuzes in der Vorwoche das bestehende COVID-19 Präventionskonzept von Herrn Habacher elektronisch übermittelt bekommen.

Dieser analysierte sehr ausführlich die detaillierten Dokumente, gab kompetenten Input zu den Inhalten und ließ gleich Änderungen aus der neuen Verordnung einfließen.

Die Zertifizierung, eine Initiative von SFU, AUVA und ÖRK, bietet dem Betrieb und den Angestellten neben einem grundliegenden Wissen in den Bereichen Hygiene und im Umgang mit Covid 19 auch die Möglichkeit, sich über Neuerungen und Änderungen auf diesem Gebiet umfassend zu informieren und mit ExpertInnen auf den Gebieten Hygiene und Infektions-Prävention auszutauschen.

ZIP Zertifikat

Professionell – Schnell – Online

ZERTIFIZIERUNG UND KURS BUCHEN

Rückfragen & Kontakt:

Ulrike Furch-Tichler
Ulrike.furch@viennastudies.com

Österreich: die Initiative „Höhere Berufliche Bildung“ als Lückenschluss zwischen dem Lehrabschluss und dem Bachelor Professional ist zu begrüßen und sollte für die Schaffung eintragungsfähiger Titel Befähigte/r nach einer Befähigungsprüfung und die Qualifikationsbezeichnung „Ökonom/in“ für BHS-Absolventen/-Innen genutzt werden

Die Wirtschaftskammer Österreichs arbeitet intensiv an einer Aufwertung der „Lehre“ und nützt die im Rahmen eines Vortrages an den Ministerrat vom 22. Februar 2022 durch Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck und Bundesminister Prof. Dr. Martin Polaschek gestartete Initiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die höhere Berufsbildung.

Folgende Umsetzungsschritte sollen im Jahr 2022 erfolgen:

  • Start eines Prozesses mit relevanten Stakeholdern und Bildungsexperten und – expertinnen zur Ausarbeitung eines konkreten Vorschlags für eine gesetzliche Grundlage und für die Rahmenbedingungen einer berufspraktischen höheren beruflichen Bildung und Weiterbildung im postsekundären, nicht hochschulischen Bildungssegment unter Federführung des BMDW im Einvernehmen mit dem BMBWF. Dazu zählt insbesondere die Entwicklung von Kriterien für unter die „Höhere Berufliche Bildung“ fallende Qualifikationen sowie der Abschlussbezeichnungen.
  • Entwicklung und Implementierung eines den Anforderungen einer berufs- und anwendungsbezogenen Bildung adäquaten Qualitätssicherungssystems im Einvernehmen zwischen BMDW und BMBWF, welches die Qualität von Qualifikationen und dahingehenden Angeboten vor der Zuordnung in den NQR sichert. Insofern sind weder eine Änderung des NQR-Gesetzes noch eine Änderung des Zuordnungsprozesses von Qualifikationen in den NQR vorgesehen.
  • Entwicklung und Implementierung eines dahingehenden Gremiums zur Qualitätssicherung der Höheren Beruflichen Bildung im Zuständigkeitsbereich des BMDW, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus den verschiedenen Bereichen der beruflichen Bildung unter Einbeziehung der hochschulischen Bildungslandschaft.
  • Etablierung der Höheren Beruflichen Bildung und Weiterbildung für höhere, auf der Sekundarstufe II (z.B. Lehrabschluss) aufbauende und daran anschließende berufsbezogenen formale Qualifizierungsgebote ab der NQR Stufe 5 aufwärts.
  • Erarbeitung einer Regierungsvorlage für ein entsprechendes Gesetz mit Vollziehung durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unter umfassender und struktureller Einbeziehung des Bundesministers für Wissenschaft, Bildung und Forschung sowohl in den Prozess als auch in der Umsetzung und darüber hinaus unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder der Berufs- und Arbeitswelt sowie Bildungsexperten und -expertinnen in den Prozess.
  • Die dargestellten Maßnahmen sollen dazu beitragen, dem Fachkräfte- und Qualifikationsbedarf anforderungsgerecht zu begegnen. Für die wirkungsorientierte Umsetzung ist eine begleitende externe Evaluierung im Prozess zur höheren beruflichen Bildung und Weiterbildung vorgesehen.

 Die WKO sieht darin folgende Vorteile:

  • Mit der Höheren Beruflichen Bildung wird in Österreich ein eigenständiger berufspraktischer Bildungsweg geschaffen, der nahtlos an die Lehre anschließt und parallel bzw. gleichwertig zum schulisch-akademischen Bildungsweg verläuft. Ein immens wichtiger Schritt zur Aufwertung des dualen Systems
  • Die berufsbegleitend-praktische Karriereleiter wird künftig zusätzliche ,Sprossen‘ erhalten, auf denen Bildungswillige höher klettern können“. Denn es wird eine Lücke geschlossen, die derzeit zwischen der Lehrabschlussprüfung (auf Stufe 4 des Nationalen Qualifikationsrahmens NQR) und der Meisterprüfung (auf NQR-Stufe 6) bzw. der Befähigungsprüfung klafft. Junge Menschen haben im Betrieb künftig dieselben Entwicklungschancen, wie auf der Schulbank oder an der Universität.
  • Mit der NQR-Stufe 5 werden formale Abschlüsse mit einem Titel möglich sein, die gleichwertig mit einem HTL-Abschluss eingestuft und voraussichtlich höher zu bewerten sein werden als eine AHS-Matura. Diese Qualifikationen sind angesichts des großen Fachkräftebedarfs äußerst gefragt, die Absolventen werden sich ihre Jobs aussuchen können.
  • Diese NQR5-Qualifikationen umfassen besonders viele „Green Job“-Qualifikationen. Das eröffnet besonders viele Zukunftsperspektiven, denn diese Berufsbilder werden notwendig sein, damit unsere ambitionierten Klimaschutzziele umgesetzt werden können. Konkrete Beispiele:
    • für Rauchfangkehrer die Qualifikation im Bereich Energieberatung,
    • bei Elektrotechnikern die Spezialisierung auf „Green Technology“ oder
    • die Fortbildung von Kfz-Technikern zur Hochvolt-Fachkraft.
    • Im Gewerbe und Handwerk beinhalten NQR5-Qualifikationen stets auch vertiefende Kompetenzen im Bereich Planung und Kalkulation.
  • Positiv für die WKO auch, dass die berufliche Höherbildung nicht nur berufsbegleitend möglich, sondern sogar zwingend vorgesehen ist. Wie im dualen Bereich üblich, erfolgt der Erwerb der Qualifikationen nämlich im Betrieb und in einer Bildungsstätte. Für das Gewerbe und Handwerk als größten Lehrlingsausbilder des Landes ist die nunmehr fixierte höhere Berufsbildung ein richtiger Quantensprung: Denn das ermöglicht jungen Menschen eine praxisnahe Höherqualifizierung in einem Betrieb und eröffnet ihnen dieselben Karriere- und Entwicklungschancen wie auf der Schulbank oder an der Universität

Auch die Industrie begrüßt diesen „Startschuss“ der beiden Ministerien.

Mit der „Höheren Beruflichen Bildung“ (HBB) wird der Anschluss an die Lehre geschaffen und die Verbindung zu den neu geschaffenen Bachelor- und Masterstudien in der Weiterbildung hergestellt:

Lehrabschluss                                     NQR-Niveau IV

HBB                                                    NQR-Niveau V

Bachelor Professional                        NQR-Niveau VI

Meister- und Befähigungsprüfung  NQR-Niveau VI

Master Professional                           NQR-Niveau VII

Damit wird eine in Deutschland bereits im Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeführte „Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung“ auch in Österreich geschaffen.

Diese Fortbildungsstufen – geregelt im § 53[1] – sind

  • als erste Fortbildungsstufe der „Geprüfte Berufsspezialist“ und die „Geprüfte Berufsspezialistin“ (NQR Niveaustufe V)
  • als zweite Fortbildungsstufe der „Bachelor Professional“ (NQR Niveau VI) und
  • als dritte Fortbildungsstufe der „Master Professional“ (NQR Niveau VII)

Ganz neu erfinden müssen wir in Österreich also das Rad nicht mehr.

Was aber bei dieser Initiative mitbedacht werden sollte.

  1. Die Schaffung einer eintragungsfähigen AbschlussbezeichnungBefähigte“ und „Befähigter“ für die Absolventen und Absolventinnen einer Befähigungsprüfung, ähnlich der eintragungsfähigen Bezeichnung „Meister“ und „Meisterin“ (Eintragung in amtlichen Urkunden wie z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) für Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Diese sind seit August 2020 berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk als „Meisterin“ (Mst) oder „Meister“ (Mst.in) zu bezeichnen. Seit 21. August 2020 dürfen diese Personen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen und eben eintragen lassen.

Die nun gestartete Initiative der Bundesregierung ist jedenfalls zu begrüßen und zu nützen.

Fragen zu diesem Beitrag und auch sonst bitte an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet 

Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01. 10. 2021


[1] § 53 Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung

(1) Als Grundlage für eine einheitliche höherqualifizierende Berufsbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder mit dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnungen).

(2) Die Fortbildungsordnungen haben festzulegen:

1. die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,

2. die Fortbildungsstufe,

3. das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,

4. die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung und

5. das Prüfungsverfahren.

(3) Abweichend von Absatz 1 werden Fortbildungsordnungen

1. in den Berufen der Landwirtschaft, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen und

2. in Berufen der Hauswirtschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen.

§ 53a Fortbildungsstufen

(1) Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind

1. als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,

2. als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und

3. als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.

(2) Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.

§ 53b Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin

(1) Den Fortbildungsabschluss des Geprüften Berufsspezialisten oder der Geprüften Berufsspezialistin erlangt, wer eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.

(2) In der Fortbildungsprüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling

1. die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die er in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und

2. die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat.

Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 400 Stunden betragen.

(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorzusehen.

(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der ersten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Geprüfter Berufsspezialist für“ oder „Geprüfte Berufsspezialistin für“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Diese Abschlussbezeichnung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer

1. die Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder

2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.

§ 53c Bachelor Professional

(1) Den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erlangt, wer eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich besteht.

(2) In der Fortbildungsprüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 1 200 Stunden betragen.

(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang vorzusehen:

1. der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder

2. ein Abschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe.

(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Bachelor Professional in“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Die Abschlussbezeichnung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer

1. die Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder

2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.

§ 53d Master Professional

(1) Den Fortbildungsabschluss Master Professional erlangt, wer die Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.

(2) In der Fortbildungsprüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling

1. die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die er in der Regel mit der Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung der zweiten Fortbildungsstufe erworben hat, vertieft hat und

2. neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind für die verantwortliche Führung von Organisationen oder zur Bearbeitung von neuen, komplexen Aufgaben- und Problemstellungen wie der Entwicklung von Verfahren und Produkten.

Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 1 600 Stunden betragen.

(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang ein Abschluss auf der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe vorzusehen.

(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der dritten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Master Professional in“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Die Abschlussbezeichnung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer

1. die Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder

2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.

Baden-Württemberg bei Forschung und Entwicklung weiterhin führend

Foto © picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Bei Investitionen in Forschung und Entwicklung bleibt Baden-Württemberg auch europaweit die Nummer eins: In einem Forschungsvergleich der 90 Regionen in der Europäischen Union belegte Baden-Württemberg wieder den Spitzenplatz.

Bei Investitionen in Forschung und Entwicklung bleibt Baden-Württemberg auch europaweit die Nummer eins: Laut dem Statistischen Landesamt belegte Baden-Württemberg im Jahr 2019 im Forschungsvergleich der 90 Regionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wieder den Spitzenplatz. 

Baden-Württemberg investierte 5,8 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung (FuE).

„Dieser Spitzenplatz zeigt: Baden-Württemberg ist Europas Heimat für Innovationen. Die Bedeutung von Innovationen für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts ist enorm“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Ich bin sehr stolz darauf, wie kraftvoll Politik und Wirtschaft in Baden-Württemberg gemeinsam daran arbeiten, uns in allen wichtigen Zukunftsfeldern nach ganz vorne zu bringen“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Maßnahmen zur Innovationsförderung kontinuierlich gesteigert

Baden-Württemberg weitete seine FuE-Intensität im Zeitraum 2009 bis 2019 um 1,2 Prozentpunkte aus.

„Mit unseren Förderprogrammen haben wir in den letzten Jahren viel getan, um bei Innovationen auch weiterhin international führend zu sein“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Die Maßnahmen des Landes zur Innovationsförderung konnten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert werden und werden auch derzeit weiter forciert. Dabei legt das Wirtschaftsministerium großen Wert darauf, die bedeutenden Zukunftsthemen frühzeitig zu besetzen und vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei ihrer Innovationstätigkeit zu begleiten. „Mit dem Innovationsförderprogramm Invest BW richten wir uns besonders an kleine und mittlere Unternehmen und stellen bis Ende 2022 insgesamt 300 Millionen Euro bereit“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Zudem wolle das Land den großartigen Innovationsprojekten die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die sie verdienen, fügte die Wirtschaftsministerin hinzu. „Daher haben wir auch dieses Jahr wieder den Innovationspreis des Landes ausgeschrieben“, so die Ministerin. Gesucht werden die besten Unternehmen im Land, die mit ihren Innovationen maßgeblich zum Erfolg des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg beitragen.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamts vom 2. März 2022: Baden-Württemberg mit höchster FuE-Intensität in der EU-27

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können: 9 Landesuniversitäten, 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten, 6 Pädagogische Hochschulen, 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen. Hinzukommen mehr als 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen, zwei Hochschulen des Bundes sowie die Akademie für Darstellende Kunst, die Filmakademie und die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor