doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)
Weiterbildungen im Bereich der Wirtschaftspsychologie:
Hochschulzertifikate in „Wirtschaftspsychologie“ vermitteln interdisziplinäre Handlungskompetenz.
Wirtschaftspsychologie wird zum Schlüssel für modernes Management: Die Allensbach Hochschulebietet dafür verschiedene, flexibel belegbare Hochschulzertifikate, welche psychologische Expertise mit wirtschaftlichem Denken verbinden – wissenschaftlich fundiert, praxisnah und vollständig online.
Die Wirtschaft wird immer komplexer und dynamischer, die Erwartungen und Herausforderungen steigen kontinuierlich. Daher rücken menschliches Verhalten, Kommunikation und Entscheidungsprozesse stärker denn je in den Mittelpunkt unternehmerischen Denkens.
Die interdisziplinäre Disziplin der Wirtschaftspsychologie liefert das wissenschaftlich fundierte Instrumentarium, um wirtschaftliches Handeln besser zu verstehen, nachhaltiger zu gestalten und psychologische Erkenntnisse gezielt einzusetzen.
Mit den Hochschulzertifikaten in „Wirtschaftspsychologie“ bietet die staatlich anerkannte Allensbach Hochschule Konstanz eine flexible akademische Weiterbildung, die genau auf diese Anforderungen ausgerichtet ist.
Das modular aufgebaute Zertifikatsprogramm richtet sich insbesondere an Berufstätige, die ihre wirtschaftspsychologischen Kompetenzen gezielt vertiefen möchten – sei es in der Personalentwicklung, im Marketing, im Change Management oder in der internen und externen Kommunikation.
Die Teilnehmenden erwerben praxisnahes Wissen in verschiedenen Anwendungsfeldern, etwa in der Markt- und Konsumentenpsychologie, der Arbeits- und Organisationspsychologie, der Gesundheitspsychologie sowie der Kommunikations- und Umweltpsychologie.
Im Zentrum steht stets die Frage, wie psychologische Mechanismen wirtschaftliche Entscheidungen und Handlungen beeinflussen – und wie diese Erkenntnisse professionell nutzbar gemacht werden können.
Geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte:
In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden. KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA
berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
kein Vorwissen nötig
lebenslanger Zugang auf die Lektionen
6 ECTS
strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
kostenloser Testzugang
Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, …. …. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Hochschulgeprüfte/r Datenschutzbeauftragte/r:
Datenschutz ist weit mehr als ein juristisches Thema – er ist zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für Unternehmen, Behörden und Selbstständige geworden.
Verstöße gegen die DSGVO oder nationale Datenschutzgesetze führen nicht nur zu hohen Bußgeldern, sondern auch zu erheblichen Reputationsschäden und Vertrauensverlust – bis hin zu existenziellen Risiken für Organisationen und Personen.
Umso wichtiger ist fundiertes Wissen über rechtliche, organisatorische und technische Aspekte des Datenschutzes.
Hier setzt das Kontaktstudium „Hochschulgeprüfte/r Datenschutzbeauftragte/r“ an der Allensbach Hochschulean: ein Weiterbildungsprogramm, das akademische Qualität, praxisorientierte Inhalte und maximale Flexibilität vereint.
Sie erwerben das Know-how, um als interne/r oder externe/r Datenschutzbeauftragte/r kompetent und sicher zu agieren – mit rechtlichem Hintergrundwissen, organisatorischem Verständnis und aktuellem technischem Know-how.
Ob Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens spezialisieren, einen nächsten Karriereschritt planen oder sich als selbstständiger Datenschutzberater etablieren möchten – mit diesem Kontaktstudium schaffen Sie sich einen klaren Vorsprung in einem zukunftssicheren Berufsfeld.
Der KI-gestützte Chatbot „telli“ ist ab sofort für alle Schulen in Baden-Württemberg verfügbar. Er unterstützt Lehrkräfte bei der Unterrichtsvorbereitung und Schülerinnen und Schüler im Schulalltag.
„telli“ ist ein KI-gestützter Chatbot, der speziell für den schulischen Einsatz entwickelt wurde. Er geht im ersten Schritt mit einer schlanken Ausstattung an den Start. Ziel ist, gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern und dem von dort kommenden Feedback eine kontinuierliche Verbesserung und Erweiterung des Angebots zu erzielen. Es handelt sich also nicht um eine fertige Lösung, sondern um eine Grundversion, die über die Zeit von einer hohen Nutzerzahl und entsprechender Weiterentwicklung profitieren soll.
Nutzen für die Unterrichtsvorbereitung und im Unterricht
In der Startversion bietet „telli“ verschiedene Features wie Chat, Dialogpartner, Lernszenario und Assistenten, um den Nutzern eine vielfältige Interaktion zu ermöglichen. „telli“ kann sowohl zur Unterrichtsvorbereitung als auch im unterrichtlichen Kontext eingesetzt werden und ermöglicht es Lehrkräften, Ideen für den Unterricht zu entwickeln, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und verschiedene Personas für den Unterricht zu erstellen.
Sandra Boser, Staatssekretärin im Kultusministerium Baden-Württemberg, sagte: „Wir geben den Schulen damit ein Instrument an die Hand, das sie einerseits bei ihren täglichen Aufgaben entlastet, anderseits aber auch den datenschutzkonformen Einsatz von künstlicher Intelligenz im Unterricht ermöglicht. Damit gewährleisten wir den notwendigen Zugang zu einer wichtigen Technologie und den kritisch-konstruktiven Umgang damit im schulischen Lernumfeld.“
Stetige Weiterentwicklung des ChatBots
Im Rahmen des länderübergreifenden Digitalpakt-Projekts AIS (Adaptives Intelligentes System) wurde das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) mit der Entwicklung des Teilprojekts „telli“ beauftragt. Es ist so konzipiert, dass es an die Bedürfnisse der Länder angepasst werden kann und ermöglicht es, eigene Anforderungen und Bedürfnisse einzubringen und den ChatBot entsprechend anzupassen. Die Entwicklung von „telli“ wird kontinuierlich durch eine pädagogische Fachgruppe mit Lehrkräften aus den verschiedenen Bundesländern begleitet.
telli ist ein KI-gestützter Chatbot, der speziell für den schulischen Einsatz entwickelt wurde. telli bietet die Möglichkeit, mehrere unterschiedliche Large Language Models zu nutzen. Der Einsatz von telli ist sowohl zur Unterrichtsvorbereitung, im unterrichtlichen Kontext als zu schulorganisatorischen Zwecken möglich. Lehrkräfte können telli nutzen, um Materialien zu erstellen, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und verschiedene Personas für den Unterricht zu erstellen. Durch die Einbindung von telli in den Unterricht können Lehrkräfte ihre Arbeit effizienter gestalten und Schülerinnen und Schüler individualisierter unterstützen, beispielsweise durch differenzierte Schwierigkeitsgrade bei Aufgaben oder Übersetzungen. Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit, am Modell die Chancen, Risiken und Grenzen des Einsatzes von KI mit den Lernenden zu reflektieren. Die Nutzung erfolgt über den Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen (VIDIS), die Eingaben werden nicht zum Training der Sprachmodelle genutzt.
In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden. KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA
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für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
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Verstöße gegen die DSGVO oder nationale Datenschutzgesetze führen nicht nur zu hohen Bußgeldern, sondern auch zu erheblichen Reputationsschäden und Vertrauensverlust – bis hin zu existenziellen Risiken für Organisationen und Personen.
Umso wichtiger ist fundiertes Wissen über rechtliche, organisatorische und technische Aspekte des Datenschutzes.
Hier setzt das Kontaktstudium „Hochschulgeprüfte/r Datenschutzbeauftragte/r“ an der Allensbach Hochschulean: ein Weiterbildungsprogramm, das akademische Qualität, praxisorientierte Inhalte und maximale Flexibilität vereint.
Sie erwerben das Know-how, um als interne/r oder externe/r Datenschutzbeauftragte/r kompetent und sicher zu agieren – mit rechtlichem Hintergrundwissen, organisatorischem Verständnis und aktuellem technischem Know-how.
Ob Sie sich innerhalb Ihres Unternehmens spezialisieren, einen nächsten Karriereschritt planen oder sich als selbstständiger Datenschutzberater etablieren möchten – mit diesem Kontaktstudium schaffen Sie sich einen klaren Vorsprung in einem zukunftssicheren Berufsfeld.
Die Allensbach Hochschule Konstanz ist von „Focus Business“ als „Leading Innovator“ ausgezeichnet worden. Damit gehört die private Hochschule zu den innovativsten Unternehmen Deutschlands und erhält eine weitere Bestätigung für ihr zukunftsweisendes digitales Bildungsmodell.
Die private Allensbach Hochschule Konstanz ist von „Focus Business“ mit dem neuen Prädikat „Leading Innovator” ausgezeichnet worden. Damit gehört die private Hochschule zu den 315 Unternehmen aus 29 Branchen in Deutschland, die im Jahr 2025 als besonders innovativ eingestuft wurden.
Grundlage ist ein mehrstufiges Bewertungsverfahren, das die fünf Bereiche Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit, Unternehmenskultur, Digitalisierung und Nachhaltigkeit berücksichtigt. „Die Auszeichnung zeigt, dass unser Modell einer vollständig digitalisierten Fernhochschule als zukunftsweisend anerkannt wird. Für uns ist die digitale Transformation kein Zusatz, sondern Kern unserer Identität – in der Lehre, in der Forschung und in der Kommunikation mit unseren Studierenden“, betont Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule.
Die Empfehlungsliste „Leading Innovator“, die früher unter dem Titel „Innovationschampions“ bekannt war, basiert auf einer Kombination aus Online-Befragungen, öffentlich zugänglichen Daten und der Analyse von Online-Bewertungen. Aus diesen drei Quellen wird für jedes Unternehmen ein Punktwert ermittelt. Nur wer mindestens sieben von fünfzehn möglichen Punkten erreicht, wird in die Liste aufgenommen.
Die Allensbach Hochschule hat diese Hürde klar gemeistert und erhält nun Sichtbarkeit in einem exklusiven Kreis von Unternehmen, die mit neuen Ideen, nachhaltigen Konzepten und digitalem Denken überzeugen.
Für die Allensbach Hochschule ist die Auszeichnung eine weitere Bestätigung ihres konsequenten Zukunftsprofils. Schon mehrfach wurde die Hochschule unter anderem als „Top Anbieter für Weiterbildung“ von „Focus Business“, als „Top Fernhochschule“ von FernstudiumCheck sowie als „Innovationschampion“ als Vorgänger-Award von „Leading Innovator“ und „Digital-Champion“ ausgezeichnet.
Mit dem Prädikat „Leading Innovator“ wird nun besonders hervorgehoben, dass die Hochschule die entscheidenden Kriterien erfüllt, um den Anforderungen einer sich dynamisch verändernden Bildungswelt gerecht zu werden. „Innovation ist für uns kein kurzfristiges Projekt, sondern Ausdruck einer Haltung. Wir wollen Studierenden nicht nur größtmögliche Flexibilität bieten, sondern ihnen auch die Gewissheit geben, dass sie mit uns einen Partner haben, der auf Nachhaltigkeit, Qualität und Werteorientierung setzt“, so Timo Keppler weiter.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Kultusministerin Theresa Schopper hat den aktuellen Stand der Unterrichtsversorgung vorgestellt. Die Lehrkräfteeinstellung läuft besser als in den vergangenen Jahren. Zugleich gibt es ein besonders hohes Einstellungskontingent.
Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der falsch ausgewiesenen Lehrerstellen
„Unser Eindruck ist, dass die Arbeitsgruppe konstruktiv arbeitet“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Konkret wurden drei Themenkomplexe für Arbeitsaufträge gebildet:
IT-Programme, Personal- und Stellenverwaltung
Fehleranalyse: Hier werden die Funktionsweise der eingesetzten Programme sowie Schnittstellen untersucht sowie bereits existente Kontrollsysteme überprüft. Daneben befasst sich die AG mit der Problematik, inwieweit „Falscheingaben“ mitursächlich für die entstandene Problematik gewesen sein könnten
Controllingansätze, um zukünftig Fehler zu vermeiden
Die Arbeitsgruppe soll vor Weihnachten 2025 ihren Ergebnisbericht vorlegen.
Lehrkräfteeinstellung läuft besser als in den vergangenen Jahren
„Auch wenn wir uns alle darüber ärgern und uns fragen, wie dieser Fehler womöglich über mehr als 20 Jahre unerkannt bleiben konnte, kommen die 1.440 Stellen der Unterrichtsversorgung sehr zu Gute. Und sie kommen zu einem Zeitpunkt, an dem sich zumindest in einigen Bereichen die Personalsituation etwas bessert. So kommt nun absehbar zusätzliches Personal neu an die Schulen“, so Schopper.
Die zusätzlichen Stellen, die dadurch nun für die Einstellung zur Verfügung stehen, haben die Schulverwaltung, insbesondere die Regierungspräsidien, bei der Lehrkräfteeinstellung vor große Herausforderungen gestellt. So galt es nicht nur, die bedarfsgerechte Zuweisung der Stellen an einzelne Schulen und die Abstimmung der Ausschreibungen vorzunehmen, sondern die große Anzahl zusätzlicher Besetzungsverfahren nach Bewerbungsschluss auch umzusetzen – von der Anforderung und Prüfung der Unterlagen, über die personalvertretungsrechtlichen Verfahrensschritte, bis zur Vereidigung bzw. Unterzeichnung des Vertrags. Für die Einstellung von Gymnasiallehrkräften mit einer gleichzeitigen Abordnung an Schularten der Sekundarstufe I oder an Berufliche Schulen wurde in kürzester Zeit mit den Personalvertretungen eigens ein neues Verfahren abgestimmt, sodass diese Stellen auch noch in den Ferien ausgeschrieben werden konnten.
Verteilung der Stellen auf Schularten
Schulart
Stellen
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Inklusion
485 Stellen
Grundschulen
350 Stellen
Realschulen
50 Stellen
Gemeinschaftsschulen
50 Stellen
Fachbezogene Bindung von Lehrkräften für Bedarfsfächer der Gymnasien / Beruflichen Gymnasien
50 Stellen
Gymnasiale Stellen mit befristeter Abordnung an andere Schularten und Rückkehroption (Kontingent zum Vorgriff auf gymnasialen Mehrbedarf in Folge der Umstellung auf G9)
300 Stellen davon100 an Beruflichen Schulen50 an Gemeinschaftsschulen150 an Werkreal-/Realschulen
Ausbau der Krankheitsvertretungsreserve
155 Stellen
Ohne die 1.440 Stellen lag die Zahl der zu besetzenden Stellen bei 4.660, also in etwa gleichauf mit den im Vorjahr zu besetzenden 4.655 Stellen. Durch die zusätzlichen Stellen liegt das Einstellungskontingent für dieses Schuljahr nun bei 6.100, was einen absoluten Spitzenwert darstellt. Die zusätzlichen Stellen wurden unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts in den Sommerferien ausgeschrieben.
Aufgrund der kurz vor der Sommerpause entdeckten Stellen gibt es aktuell zwar nachvollziehbar mehr offene Stellen als im vergangenen Jahr. Dennoch ist die Lehrereinstellung insgesamt auf einem sehr guten Weg: Im Vorjahresvergleich konnten schon über 500 Stellen mehr besetzt werden, als zum selben Zeitpunkt 2024.
Theresa Schopper: „Die sukzessiv ansteigenden Laufbahnbewerberzahlen wirken sich ebenso positiv aus, wie die ausgebauten Sondermaßnahmen im Direkteinstieg.“ Gleichzeitig gelte: Der Schulbereich verfüge nun zwar noch einmal über mehr Stellen – ein gewisser regionaler und fachspezifischer Lehrkräftemangel bestehe aber dennoch fort.
Um auch die später entdeckten Stellen besetzen zu können, wurde der Einstellungszeitraum in diesem Schuljahr eigens auf den 31. Oktober 2025 verlängert. Dabei bleibt es weiter schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt noch zusätzliche Laufbahnbewerber zu finden. Die Schulverwaltung spricht deshalb ergänzend zu Neueinstellungen auch Lehrkräfte im Bestand mit benötigten Fächern an, mit Blick auf eine Aufstockung des Beschäftigungsumfangs oder eine Rückkehr aus der Elternzeit. Auch befristete Stellen zur Überbrückung mit geeigneten Personen ohne Lehramtsbefähigung bleiben eine Option.
Insgesamt rechnet das Kultusministerium mit einer merklich verbesserten Unterrichtsversorgung für das kommende Jahr. Theresa Schopper: „Wir gehen gut gerüstet in das neue Schuljahr.“
Lehrereinstellung 2025 und 2024 im Vergleich
Besetzte und offene Stellen im Jahresvergleich: Wenngleich die im Sommer „gefundenen“ Stellen die Gesamtstellenzahl im Schuljahr 2025/26 und damit auch die Zahl der noch offenen Stellen nach oben treiben, läuft der tatsächliche Einstellungsprozess sogar deutlich besser als im Vorjahr.
Wissenschaftliche Lehrkräfte (WL)
Stellen 2024
Bereits besetzte Stellen (27.08.24)
Offene Stellen (27.08.24)
Stellen 2025
Davon aus den 1.440 (einschl. Anteil KV)
Bereits besetzte Stellen (08.09.25)
Offene Stellen (08.09.25)
Grundschulen
1.125
1.110
15
1.441
415
1.293
148
Sekundarstufe I (HS/WRS, RS, GMS)
1.000
950
50
919
142
835
84
Sonderpädagogik
390
375
15
1.073
510
726
347
Gymnasien 1)
570
570
0
496
40
496
0
Berufliche Schulen
945
895
50
1.173
33
965
208
Zusammen
4.030
3.900
130
5.102
1.140
4.315
787
Stellen an Gymnasien mit Abordnung 2)
300
300
200
100
zusammen
4.030
3.900
130
5.402
1.440
4.515
887
Fachlehrkräfte (FL)
Stellen 2024
Bereits besetzte Stellen (27.08.24)
Offene Stellen (27.08.24)
Stellen 2025
Davon aus den 1.440 (einschl. Anteil KV)
Bereits besetzte Stellen (08.09.25)
Offene Stellen (08.09.25)
Fachlehrer für musisch-techn. Fächer
380
260
120
398
0
128
270
Fach- und Techn. Lehrer an SBBZ
245
245
0
300
0
298
2
zusammen
625
505
120
698
0
426
272
Insgesamt
4.655
4.405
250
6.100
1.440
4.941
1.159
1) Inklusive Einstellungen an Gemeinschaftsschulen
2) Die Bewerberfrist der ersten Ausschreibungsrunde ist am 1. September 2025 ausgelaufen. Auf zwei Drittel der Ausschreibungen lagen Bewerbungen vor. Bis zur Besetzung sind die Stellen weiterhin online veröffentlicht.
Appell für Flexibilität bei angehenden Gymnasiallehrkräften
Durch die Umstellung auf G9 und die dadurch verringerte Zahl an Unterrichtsstunden pro Woche entsteht an den allgemein bildenden Gymnasien vorübergehend ein verminderter Bedarf an Lehrkräften. Für das nun startende Schuljahr waren einschließlich der Stellen an Gemeinschaftsschulen zunächst 456 Stellen zur Besetzung verfügbar.
Die Stellen, die durch die oben beschriebene Sondersituation nun zusätzlich zur Verfügung stehen, nutzt das Land dazu, ausgebildete Gymnasiallehrkräfte zu binden und Vorkehrungen für den zusätzlichen Bedarf zu treffen, der sprunghaft durch die Umstellung auf G9 im Jahr 2032/2033 entsteht. Dafür werden in diesem Schuljahr 300 Stellen als Abordnungskontingent geschaffen.
Die Lehrkräfte, die auf diese Stellen eingestellt werden, erhalten eine Einstellung am Gymnasium, werden aber umgehend an eine Schule der Sekundarstufe I oder eine Berufliche Schule abgeordnet und helfen dort, die Unterrichtsversorgung zu sichern. Diese 300 Stellen waren bis Anfang September ausgeschrieben. 200 befinden sich aktuell in der Besetzung, auf 100 gab es bislang keine Resonanz. Diese restlichen Stellen werden erneut ausgeschrieben, ggf. mit angepasster Fächer- oder Regionalausrichtung.
Für Gymnasiallehrkräfte bleibt die Situation die nächsten Jahre schwierig. Theresa Schopper: „Die Einstellungssituation wird sich auch im kommenden Schuljahr nicht wesentlich ändern. Wir planen einen sukzessiven Aufbaupfad für die zusätzlich benötigten Stellen im Schuljahr 2032/33 mit. Aber auch im kommenden Jahr werden wir wegen der Umstellung auf G9 weniger Stellen anbieten können, als üblich. Deswegen appelliere ich an alle angehenden Gymnasiallehrkräfte, Flexibilität zu zeigen und regionale, bzw. schulartenübergreifende Alternativangebote anzunehmen.“
Neben einer Einstellung am Gymnasium haben Gymnasiallehrkräfte folgende Optionen für eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst:
eine Einstellung an einer Gemeinschaftsschule oder einer Beruflichen Schule in der eigenen Laufbahn
eine Einstellung über das Abordnungskontingent und Unterricht an Schulen der Sekundarstufe I bzw. Beruflichen Schulen mit Rückkehranspruch an ein Gymnasium
eine Einstellung an einer Grundschule mit einjähriger berufsbegleitender Zusatzqualifizierung und Rückkehranspruch ins gymnasiale Lehramt
eine Einstellung an einer Schule der Sekundarstufe I mit berufsbegleitender Zusatzqualifizierung
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren profitieren von zusätzlichen Stellen
Inklusive ihres Anteils am Ausbau der Vertretungsreserve erhalten die SBBZ mit 510 Stellen (inklusive Krankheitsreserve) den größten Zuschlag aus den nachträglich zugegangenen 1.440 Stellen. Damit kann den anhaltend aufwachsenden Schülerzahlen begegnet werden und es bleibt auch Raum für eine deutliche Entlastung.
Gleichwohl bleibt die Versorgungssituation in der Sonderpädagogik weiterhin angespannt und es kann in besonders betroffenen Regionen weiterhin zu Einschränkungen im Unterrichtsangebot kommen, auch wenn die Lehrereinstellung insgesamt sehr erfreulich verläuft. Die SBBZen konnten durch bereits umgesetzte Einstellungen schon in deutlichem Umfang von den zusätzlichen Stellen profitieren, wie die aktuellen Zwischenstände zeigen.
Es gibt aber kaum noch Sonderpädagoginnen bzw. Sonderpädagogen, die für eine Einstellung zur Verfügung stehen. Dadurch, dass hier in den letzten Jahren regelmäßig mehr Stellen als Laufbahnbewerber zur Verfügung standen, hatten die Bewerber vielfach die Möglichkeit, sich in ihre Wunschregion zu bewerben. Das wird auch im kommenden Schuljahr dazu führen, dass in weniger nachgefragten Regionen deutlich mehr geeignete Personen ohne Lehramtsqualifikation –befristet – beschäftigt werden.
Wissenschafts- und Kultusministerium haben die Ausbildungskapazitäten durch einen zusätzlichen Studienstandort in Freiburg zwar deutlich erhöht, aber diese Lehrkräfte werden aufgrund der Ausbildungsdauer von mindestens sieben Jahren erst in einigen Jahren für eine Einstellung zur Verfügung stehen.
Die Regierungspräsidien werden die Stellen deswegen vor allem dazu nutzen, Aufstockungen von Bestandspersonal abzubilden und befristete Verträge – häufig mit bereits bewährten Kräften – abzuschließen.
Grundschulen: Erhöhung der Kapazitäten machen sich bemerkbar
Die Grundschulen erhalten inklusive ihres Anteils am Ausbau der Vertretungsreserve mit über 400 Stellen neben der Sonderpädagogik den größten Anteil an den zusätzlichen Stellen. Diese helfen dabei, den Rechtsanspruch auf ein Ganztagsangebot ab dem Grundschulalter umzusetzen. Außerdem ist zu erwarten, dass an den Grundschulen im Schuljahr 2025/2026 die Schülerzahlen weiter anwachsen werden. Kultusministerin Schopper erwartet noch einmal rund 440 Klassen zusätzlich im neuen Schuljahr. Damit besuchen dann etwas über 400.000 Schülerinnen und Schüler die Grundschulen in Baden-Württemberg.
Für die umfängliche Sprachförderung, die im Rahmen von SprachFit in den nächsten Jahren flächendeckend ausgebaut wird, sind ebenfalls erhebliche Ressourcen nötig. Theresa Schopper: „Die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten macht sich hier bemerkbar, sodass wir in weiten Teilen eine gute Abdeckung sicherstellen können.“
Eine gleichmäßige Versorgung in allen Landesteilen wird in allen Lehrämtern weiterhin jedoch durch die erheblichen regionalen Präferenzen der Bewerberinnen und Bewerber erschwert: Stellen bleiben nach wie vor hauptsächlich in ländlicheren Regionen unbesetzt, während es eine Überzahl an Bewerbungen für Metropolregionen und entlang der Rheinschiene gibt.
Hier kommt der Direkteinstieg ins Spiel, der insbesondere dort angeboten wird, wo das Kultusministerium davon ausgehen muss, dass Stellen nicht mit ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können. Insbesondere in den Beruflichen Schulen und in der Sonderpädagogik spielt der Direkteinstieg eine sehr wichtige Rolle. In der Sonderpädagogik konnten bisher 73 Personen für einen Direkteinstieg gewonnen werden, in den Beruflichen Schulen sind es insgesamt 290 Personen.
Quereinstieg ins Lehramt für berufliche Schulen:
Wenn Sie Berufsschullehrer/-in werden möchten, absolvieren Sie zunächst den Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Dieses dauert in Baden-Württemberg ca. 18 Monate und wird entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes vergütet.
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule werden in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern sie ein betriebswirtschaftliches Erststudium mitbringen und nach Abschluss des Masterstudiums eine Mindestanzahl an ECTS in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL) nachweisen können. Diese beiden Fächer stellen das Erstfach bzw. das Zweitfach dar.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Gleich zwei Gründe zur Freude: Die Allensbach Hochschule Konstanz wurde mit dem Siegel „Unternehmen der Zukunft“ ausgezeichnet und belegt im aktuellen Ranking des F.A.Z.-Instituts den Spitzenplatz unter den privaten Hochschulen als „Deutschlands begehrtester Arbeitgeber 2025“.
Siegel „Unternehmen der Zukunft“
Das renommierte Siegel „Unternehmen der Zukunft“ würdigt Organisationen, die durch Innovation, Engagement, Verantwortung und offene Kommunikation einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil schaffen.
Die Allensbach Hochschule erhielt diese Auszeichnung von DUP Media und dem Deutschen Innovationsinstitut (diind). Für Kanzler Timo Keppler ist dies eine klare Bestätigung der strategischen Ausrichtung:
„Die Auszeichnung zeigt, dass unser Modell einer vollständig digitalisierten Fernhochschule nicht nur Studierenden maximale Flexibilität bietet, sondern auch im Markt als zukunftsweisend anerkannt wird. Die digitale Transformation ist Kern unserer Identität – in Lehre, Forschung und Kommunikation.“
Die Auswahl der Preisträger erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, das neben einer Analyse der unternehmerischen Aktivitäten auch Innovationskraft, Engagement und öffentliche Wahrnehmung berücksichtigt. Nur Unternehmen, die in allen Bereichen überzeugen, werden ausgezeichnet.
Gerade im Bildungssektor haben Qualitätssiegel eine besondere Signalwirkung: Sie schaffen Transparenz, stärken Vertrauen und bieten Orientierung. Mit dem Siegel „Unternehmen der Zukunft“ gewinnt die Allensbach Hochschule zusätzliche Sichtbarkeit und unterstreicht ihre Rolle als moderne, verlässliche und zukunftsorientierte Institution.
Bereits zuvor wurde die Hochschule mehrfach ausgezeichnet – unter anderem als „Top Anbieter für Weiterbildung“ (Focus Business), „Top Fernhochschule“ (FernstudiumCheck) sowie als „Innovationschampion“ und „Digital-Champion“.
Deutschlands begehrteste Arbeitgeber 2025
Auch als Arbeitgeber überzeugt die Allensbach Hochschule: Im aktuellen Ranking von ServiceValue und dem F.A.Z.-Institut sicherte sie sich unter den privaten Hochschulen den 1. Platz. Damit übertrifft die Hochschule ihr Ergebnis aus dem Vorjahr (Platz 3) deutlich.
Die Studie basiert auf der Auswertung von rund 28,5 Millionen Nennungen in mehreren hundert Millionen deutschsprachigen Internetquellen sowie einer ergänzenden Befragung zu Faktoren wie Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitszeiten, Gehaltsstruktur, Weiterbildungsmöglichkeiten, Familienfreundlichkeit und Zusatzleistungen.
„Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte wird angesichts des demografischen Wandels weiter zunehmen. Diese Auszeichnung zeigt, dass wir als Arbeitgeber attraktiv wahrgenommen werden – ein wichtiger Vorteil auch für unsere Studierenden, die wissen möchten, ob ihr Bildungsanbieter zukunftssicher aufgestellt ist.“
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte private Hochschule des Landes Baden-Württemberg und spezialisiert auf berufsbegleitende Studiengänge in den Wirtschaftswissenschaften. Mit ihrem konsequent digitalen Fernhochschulkonzept bietet sie Berufstätigen in Deutschland und Österreich maximale Flexibilität und praxisnahe akademische Weiterbildung.
„Mit den beiden aktuellen Auszeichnungen – „Unternehmen der Zukunft“ und „Deutschlands begehrtester Arbeitgeber 2025“ – bestätigt die Allensbach Hochschule eindrucksvoll ihre Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit und Attraktivität.
Studierende wie Mitarbeitende können sich gleichermaßen darauf verlassen, dass sie Teil einer Institution sind, die Qualität, Werteorientierung und digitale Transformation konsequent lebt.“
Weiterbildungskosten sind abzugsfähig, wenn sie in einem klaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Das bedeutet, dass die Fortbildung zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten oder zur Erhaltung der beruflichen Qualifikation dienen muss.
In der Praxis sorgt das Thema dennoch immer wieder für Diskussionsbedarf.
Allgemeine Rechtslage und Judikatur zur Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten als Betriebsausgaben
Der VwGH hat in mehreren Entscheidungen dargestellt, wann Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben anerkannt werden und wann sie eindeutig beruflich veranlasst sind. Kosten für Weiterbildungen, die primär der Persönlichkeitsentwicklung oder allgemeinen Lebensführung dienen, sind hingegen nicht abzugsfähig.
Allerdings sind die Entscheidungen sehr einzelfallbezogen, sodass immer wieder Zweifelsfragen auftauchen (zB VwGH 2018/15/0043 zur steuerlichen Absetzbarkeit der Sprachreisen von Fremdsprachenlehrern). In der Praxis ist daher abzuwägen, wie diese Abgrenzung konkret aufgrund des gegebenen Sachverhaltes vorzunehmen ist.
Ausgangslage und Ergebnis einer jüngeren BFG-Entscheidung
Der vom Bundesfinanzgericht (BFG) dieser Entscheidung behandelte Sachverhalt befasste sich mit der Beschwerde einer Physiotherapeutin, die Fortbildungskosten als Betriebsausgaben geltend machen wollte (BFG, RV/3100012/2024).
Die besuchten Kurse beschäftigten sich, hauptsächlich mit Persönlichkeitsentwicklung und allgemeiner Lebenszufriedenheit. Die Abgabenbehörde argumentierte, dass solche Aufwendungen der Persönlichkeitsentwicklung zuzurechnen sind und nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn sie im Rahmen der ausgeübten beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.
Dieser Zusammenhang wurde von der Abgabenbehörde im konkreten Fall verneint. Das BFG ist in seiner Entscheidung den Ausführungen der Abgabenbehörde gefolgt und hat festgestellt, dass die Kurse keinen ausreichenden Bezug zur beruflichen Tätigkeit der Physiotherapeutin hatten. Da die besuchten Seminare als nicht notwendig für die Tätigkeit als Physiotherapeutin ohne direkten beruflichen Nutzen und daher als Maßnahmen der allgemeinen Lebensführung eingestuft wurden, wurden die Kosten auch nicht als Betriebsausgaben anerkannt.
Diese Entscheidung zeigt, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Weiterbildungskosten und beruflichen Notwendigkeiten bestehen muss. Immer, wen die Weiterbildung auch privaten Zwecken dienen kann, besteht ein erhöhter Rechtfertigungsbedarf, wenn man diese Kosten steuerlich geltend machen will.
Berufstätige und lohnsteuerpflichtige Studierende können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Studium (spezielle Zusatzkurse, Fahrtkosten, Studiengebühr) steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt:
Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.
Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden, soweit sie im Zusammenhang mit dem ausgeübten bzw. damit artverwandten Beruf stehen. Dazu zählt auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen.
Auch sind Ausgaben und Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (z.B. Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin).
Als typische Aus und Fortbildungskosten kommen insbesondere in Betracht:
Kurs- und Seminarkosten
Kosten für Lehrbehelfe
Nächtigungskosten und Fahrtkosten
Hinsichtlich der Nächtigungskosten besteht insofern eine Obergrenze, als das den Bundesbediensteten zustehende Nächtigungsgeld in der Höchststufe nicht überschritten werden darf.
Von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind:
Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik, B-Führerschein)
Weitere Informationen: Im Internet sind unter http://www.bmf.gv.at/ unter dem Button „Findok“ und weiter „Richtlinien“ in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ausführliche Hinweise enthalten.
Ergänzende Informationen für Privatzahler
Steuerliche Absetzbarkeit von Kurskosten für Privatzahler, die Lehrgangsgebühren selbst finanzieren:
Diese Lehrgangsgebühren stellen eine Investition in die eigene berufliche Zukunft dar. Unter bestimmten Voraussetzungen mindern diese Aufwendungen die Bemessungsgrundlage für die Steuer.
Eine Steuerersparnis ergibt sich nur für Personen, die so viel verdienen, dass sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.
Keine Steuerersparnis ergibt sich daher z.B. bei Studenten, Hausfrauen, geringfügig Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigten oder anderen Steuerpflichtigen mit einem steuerpflichtigen Einkommen bis € 12.756,–.
Liegt der Verdienst darüber, werden je nach Höhe des Lohnes zwischen 20 % und 55 % der selbst getragenen Kurskosten über eine Steuergutschrift vom Finanzamt erstattet.
Damit die Teilnahmegebühren steuerlich absetzbar sind, müssen sie entweder für Fort- und Weiterbildung im ausgeübten Beruf, für eine Ausbildung zur Ausübung eines neuen Berufes oder für eine Umschulung für einen Einstieg in eine neue Tätigkeit anfallen.
Andere Kursbeiträge, vor allem für aus überwiegend privater Motivation besuchte Veranstaltungen, sind nicht absetzbar.
Fort- und Weiterbildung
Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung dienen der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf. Derartige Kurse werden besucht, um im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben bzw. um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte sind zum Beispiel Aufwendungen eines Finanzbeamten für einen Buchhalterlehrgang Fortbildungskosten. Ebenso können die Aufwendungen eines kaufmännischen Angestellten für den Lehrgang „Fachakademie Handel“ Fortbildungskosten sein. Auch sind Kosten zur Erlangung des Werkmeisterstatus Fortbildungskosten, da die Berufsstellung eines Werkmeisters gegenüber der Gehilfentätigkeit keinen neuen Beruf darstellt.
Ausbildung
Eine Abzugsfähigkeit von Kosten für Ausbildungen, durch welche Kenntnisse erlangt werden, die eine neue Berufsausübung ermöglichen, ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Maßgebend ist das derzeitige Dienstverhältnis oder die konkrete betriebliche Tätigkeit.
Von einer verwandten Tätigkeit ist auszugehen, wenn die Tätigkeiten üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden (z.B. Friseurin und Kosmetikerin, Dachdecker und Spengler) oder die Tätigkeiten in großem Umfang gleiche Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern (z.B. Fleischhauer und Koch, Elektrotechniker und EDV-Techniker). Eine wechselseitige Anrechnung von Ausbildungszeiten ist ein Hinweis für das Vorliegen von verwandten Tätigkeiten. Ein Indiz ist auch, wenn die durch den Kursbesuch erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können.
Umschulung
Durch Umschulungsmaßnahmen, wird der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit dem bisherigen Beruf nicht verwandt ist. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Der Umfang der Maßnahme muss derart umfassend sein, dass ein Berufsumstieg möglich ist, wie z.B. die Ausbildung eines Druckereiarbeiters zum Krankenpfleger. Der Besuch einzelner Kurse oder Kursmodule für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit reicht nicht aus (z.B. der Besuch eines einzelnen Krankenpflegekurses, der keinen Berufseinstieg ermöglicht). Aufwendungen für solche Kursmodule sind nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten – wie oberhalb geschildert – darstellen.
Privat veranlasste Kurse
Zu diesen von der Finanzverwaltung als privat veranlasst angesehenen Kursen gehören Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die der privaten Lebensführung dienen. Dazu zählen z.B. Persönlichkeitsseminare ohne direkten Bezug zum Beruf oder zur selbstständig ausgeübten Tätigkeit, Esoterikseminare, allgemeine Sportkurse und ähnliches. Aufwendungen dafür sind nicht steuerlich absetzbar, und zwar auch dann nicht, wenn die erworbenen Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können.
Akademische Weiterbildung – im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden und studieren:
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Die KI-Assistenz F13 der Landesverwaltung steht ab sofort als Open-Source-Software zur Nachnutzung und gemeinsamen Weiterentwicklung zur Verfügung. Sie kann damit von Bund, Ländern und Kommunen eingesetzt werden.
Die KI-Assistenz F13 der Landesverwaltung Baden-Württemberg steht ab sofort als Open-Source-Software zur Nachnutzung und gemeinsamen Weiterentwicklung zur Verfügung. Baden-Württemberg schafft damit ein KI-Angebot, das von Bund, Ländern und Kommunen eingesetzt werden kann, und lädt alle Interessierten sowie Expertinnen und Experten zur Zusammenarbeit ein.
Mit der Vorstellung von F13-Open-Source (F13-OS) am 23. Juli 2025 in Stuttgart durch Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Jörg Krauss sowie den Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnologie (CIO/CDO), Ministerialdirektor Stefan Krebs, wurde ein Meilenstein für Künstliche Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung erreicht – in Baden-Württemberg und darüber hinaus.
„Verwaltungsmodernisierung muss mehr sein als eine bloße Ankündigung. Sie muss von uns allen auch tatsächlich vorangetrieben werden“, erklärte Staatsminister Krauss. „Mit dem Schritt zu einer offenen und anschlussfähigen KI-Lösung leisten wir unseren Beitrag dazu. Deshalb spreche ich eine herzliche Einladung an alle Interessierten aus, mitzuwirken. Mit vereinten Kräften können wir eine echte Veränderung bewirken und zugleich die Souveränität der Verwaltung stärken. Gemeinsam für einen modernen Staat.“
Ministerialdirektor Stefan Krebs sagte: „Der Weg hin zu F13-Open-Source war für uns auch eine strategische Entscheidung. Der Bund, 16 Länder und allein in Baden-Württemberg 1.101 Gemeinden müssen sich auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz einstellen. Wie könnten all die Bedarfe besser gebündelt und umgesetzt werden, als gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die auf einheitlichen technischen Standards beruhen? Gelingt uns die Bündelung von Entwicklungsleistungen, setzen wir enorme Kräfte frei. Das Wichtigste dabei: Der Launch von F13-OS ist der Startschuss für ein souveränes europäisches KI-Ökosystem für öffentliche Stellen auf Basis von F13.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Dr. Tobias Keber, sagte: „Von Beginn an arbeitet meine Behörde eng und vertrauensvoll mit dem F13-Projekt zusammen. Ich freue mich sehr darüber, dass in Baden-Württemberg der Datenschutz nicht als Innovationshindernis, sondern als gemeinsamer Wert betrachtet wird – auch und gerade bei der Einführung von KI. Durch Open Source und Datenschutz kann Vertrauen in Technologien entstehen. Dies ist für die Akzeptanz von Technik von entscheidender Bedeutung. Es reicht nicht nur, von europäischer Souveränität und Datenschutz zu sprechen, man muss sie auch schaffen. Ich bin gerne ein Teil davon.“
Technologische Offenheit steht im Vordergrund
Der Einsatz von F13-OS kann überall dort erfolgen, wo Datenschutz und Souveränität eine entscheidende Rolle bei der Datenverarbeitung spielen und auch darüber hinaus. F13 verwendet etablierte Open-Source-Komponenten und ist auf allen modernen Betriebsumgebungen lauffähig. Das Programm ist modellagnostisch – das heißt, die Anwendung kann mit nahezu jedem verfügbaren KI-Modell verwendet werden. Die technologische Unabhängigkeit wird so langfristig gesichert und technologische Neuerungen sind zugleich schnell verfügbar.
Neue Entwicklungen stehen allen Nachnutzern zur Verfügung
Neben der Bereitstellung der Software auf der Plattform openCode des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wird ab sofort eine offene F13-Open-Source-Community gestartet. Diese wird die unterschiedlichen Entwicklungsleistungen koordinieren. Einmal entwickelte KI-Lösungen können so zügig von allen nachgenutzt werden. Dieses arbeitsteilige Vorgehen fördert einen effizienten Ressourceneinsatz und verringert gleichzeitig Mehrfachentwicklungen. Künftige F13-Dienste können ebenfalls über openCode bezogen werden. So wird die Möglichkeit geschaffen, dass sich die Innovationsökosysteme im Land sowie Start-ups und KMU aktiv an der Entwicklung von KI-Lösungen beteiligen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlands erprobt F13 bereits und plant beispielsweise eine neue Funktion, mit der das Wissen von Mitarbeitern, die die Position wechseln, erhalten bleiben soll.
KI-Assistenz F13
Mit F13 war Baden-Württemberg Vorreiter: F13 war die erste Verwaltungs-KI-Assistenz in Deutschland und ist eine eigenständige KI-Anwendung des Innovationslabors Baden-Württemberg (InnoLab_bw). Seit Mai 2023 konnten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung Baden-Württemberg den F13-Prototyp nutzen. Im Anschluss an den Ausbau der Software zu einem Vollprodukt wurde F13 im Jahr 2024 offiziell in Baden-Württemberg eingeführt. Nach der erfolgreichen gemeinsamen Entwicklung des datenschutzkonformen Prototyps ist das Start-up Aleph Alpha nicht mehr an der F13 Vollversion beteiligt.
Die F13 Vollversion bietet derzeit Funktionen wie einen KI-Chatbot, Dokumentzusammenfassung und Recherche in Verwaltungsdokumenten. Die Software wird im Rechenzentrum der landeseigenen IT-Dienstleisterin IT Baden-Württemberg (BITBW) betrieben und wurde vom InnoLab_bw und der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH entwickelt.
In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden. KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA
berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
kein Vorwissen nötig
lebenslanger Zugang auf die Lektionen
6 ECTS
strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
kostenloser Testzugang
Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, …. …. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Mit der Südwissen-Geschäftsstelle an der Universität Freiburg wird die wissenschaftliche Weiterbildung in Baden-Württemberg weiterentwickelt. Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft profitieren von gebündelter Expertise und neuen Bildungsformaten.
Die Geschäftsstelle des Netzwerks Südwissen an der Universität Freiburg hat am 1. Juli 2025 offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Sie geht auf die landesweite Kooperationsvereinbarung aller 48 staatlichen Hochschulen zurück – darunter auch die drei Akademien für Darstellende Kunst, Pop und Film.
Die Geschäftsstelle koordiniert das starke Netzwerk der weiterbildenden Hochschulen des Landes, betreibt die Plattform suedwissen.de und verantwortet deren strategische Vermarktung. Vier regionale Weiterbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren unterstützen den Austausch zwischen Hochschulen, Unternehmen und gesellschaftlichen Akteuren. Begleitet wird die Arbeit durch einen Beirat, der sich aus Hochschulvertretungen und Personen aus Wirtschaft und Gesellschaft zusammensetzt. Olschowski sagte: „Der technologische Fortschritt verändert unsere Arbeitswelt in rasantem Tempo. Dekarbonisierung, Künstliche Intelligenz und neue Arbeitsmodelle fordern Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen heraus. Diese Dynamik erfordert kontinuierliche Weiterbildung.“
Bereits jetzt steuert Südwissen innovative Weiterbildungsprojekte, wie ein neuartiges Modulangebot für die Luft- und Raumfahrtbranche, das gemeinsam von mehreren Hochschulen entwickelt wird.
Europäische Förderung begleitet den Ausbau
Flankierend zu der Arbeit von Südwissen werden zwischen 2025 und 2028 zehn Entwicklungsvorhaben an zwölf Hochschulen durch eine Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt, um neue, bedarfsgerechte und kleinteilige Weiterbildungsangebote zu entwickeln. Der inhaltliche Fokus liegt auf Future Skills und Themen zur Unterstützung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Transformation, darunter Künstliche Intelligenz, Cyber Security, Virtual Reality, Wasserstofftechnologien, Nachhaltigkeit, 3D-Druck und Materialkunde.
Weiterbildungsoffensive des Landes
Die Geschäftsstelle Südwissen baut auf den Erfolgen des Projekts Hochschulweiterbildung@BW (2021 bis 2024) auf, das im Rahmen der ressortübergreifenden Weiterbildungsoffensive des Landes mit mehr als 13 Millionen Euro gefördert wurde. Im Rahmen des Projekts wurde die Plattform suedwissen.de eingerichtet, die derzeit mehr als 1.000 Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung in Baden-Württemberg erfasst und Buchungen für Interessierte ermöglicht. Ein Netzwerk aus Regional- und Fachvernetzungen setzte neue Impulse für den Austausch mit Wirtschaft und Gesellschaft und die bedarfsorientierte Angebotsentwicklung. Insgesamt wurden 270 Netzwerkveranstaltungen und fast 2.000 Unternehmensgespräche realisiert. Darüber hinaus entwickelte EVALAG ein Qualitätssiegel für die wissenschaftliche Weiterbildung mit entsprechendem Zertifizierungsverfahren, welches bereits 28 Mal an Hochschulen im Land vergeben werden konnte.
Das Projekt Südwissen wurde durch Professor Dr. Matthias Alke (Universität Tübingen) wissenschaftlich begleitet. Der Abschlussbericht hebt insbesondere die Professionalisierung und Institutionalisierung sowie die Digitalisierung der Angebote als zentrale Fortschritte hervor.
Hochschulzertifikate können Sie ebenfalls im Fernstudium absolvieren, d.h. online, ohne Präsenzveranstaltungen und ohne Präsenzpflicht.
Ein Start ist jederzeit möglich. Nach Bestehen der Modulprüfung (i.d.R. Einsendeaufgabe oder Online-Klausur) erhalten Sie ECTS und einen entsprechenden Leistungsnachweis mit Zertifikat.
Wählen Sie Ihre Weiterbildung aus den folgenden Kategorien:
Wichtig zu wissen: Für die Zulassung zu einem Hochschulzertifikat ist i.d.R. keine Hochschulzugangsberechtigung und kein Erststudium erforderlich. Details finden Sie bei den einzelnen Weiterbildungsangeboten.
Zusatzmodule: z.B. zur Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium auch zur Anerkennung an anderen Hochschulen, finden Sie in den jeweiligen Kategorien. Grundsätzlich können alle Module aus den Studiengängen als Zusatzmodule belegt werden (Ausnahme: Abschlussarbeiten). Wir bieten Ihnen diese Module gerne auf Anfrage an!
Anmeldung: Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular sowie eine Ausweiskopie per Email zu oder laden Sie diese über das Bewerberportal hoch. Das Anmeldeformular können Sie über das Kontaktformular anfordern oder nach Registrierung im Bewerberportal herunterladen.
Testen Sie Ihr Zertifikatsprogramm zwei Wochen lang kostenlos!
Im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden:
Mit Hilfe von VISVienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familiezeit- und ortsunabhängigim Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Baden-Württemberg bleibt mit großem Abstand forschungsstärkstes Bundesland. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang haben die Ausgaben für Forschung und Entwicklung das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie sogar leicht übertroffen.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zeigte sich sehr erfreut darüber, dass Baden-Württemberg mit großem Abstand seine Spitzenstellung bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiterhin behaupten konnte. „Die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes für 2023 belegen, dass mehr als ein Viertel der Ausgaben, die bundesweit in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert werden, auf Baden-Württemberg entfallen. Dies ist umso erfreulicher, da nach den bisherigen Erfahrungen etwa 80 Prozent der FuE-Ausgaben aus der Wirtschaft kommen.“
Baden-Württemberg übertrifft nationale Zielmarke
Bemerkenswert sei zudem, dass die in Baden-Württemberg von Unternehmen, Hochschulen und öffentlich geförderten Einrichtungen aufgewendeten FuE-Ausgaben im Jahr 2023 wieder einen Anteil von 5,7 Prozent am Bruttoinlandsprodukt erreicht hätten.
Dieser Spitzenwert sei das Markenzeichen von Baden-Württemberg. Damit übertreffe Baden-Württemberg bereits jetzt die nationale Zielmarke von 3,5 Prozent, die sich die Bundesregierung für 2023 gesetzt habe und das europäische Ziel von drei Prozent.
Ländervergleich
Ausgaben für Forschung und Entwicklung
Kein anderes Bundesland investiert so viel Geld in Forschung und Entwicklung wie Baden-Württemberg.
„Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang hat dieser Wert damit das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie sogar leicht übertroffen. Das ist ein großartiges Ergebnis, auf das wir als Land stolz sein können. Es zeigt einmal mehr: Baden-Württemberg ist nach wie vor der Innovationsmotor Deutschlands“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Bedeutung der Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums
Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass man sich auf diesem Spitzenplatz nicht ausruhen dürfe: „Entscheidend ist, dass aus exzellenter Forschung wirtschaftlicher Erfolg wird. Angesichts der gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen nachlassenden Innovationsdynamik sind weiterhin große Anstrengungen erforderlich, um den Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft zu beschleunigen“, so die Wirtschaftsministerin.
mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.
Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus.
Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:
9 Universitäten
23 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
6 Pädagogische Hochschulen,
25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
zwei Hochschulen des Bundes sowie
acht Kunst- und Musikhochschulen und
drei Akademien für Film, darstellende Kunst und Pop
Weitere Informationen über Studiengänge der Universitäten und Hochschulen finden Sie auf dem Online-Portal www.studieren-in-bw.de.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.