Laut Gesetzblatt tritt die 35. MBA Verordnung mit 2010 außer Kraft.
Ist dieses Studium jetzt nicht anerkannt bzw. wertlos? Bewerbe mich gerade für eine Arbeit bei einem Namhaften Personalrecruiter und die stehen dem Studium kritisch gegenüber.
Würden die ECTS bei einem anderen Masterstudium anerkannt werden?
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr N., MBA,
herzlichen Dank für Ihr Mail.
Das Joseph Schumpeter Institut Wels hat auf Grund der 35. MBA-Verordnung Lehrgänge universitären Charakters angeboten, die österreichweit mit 31. 12. 2012 (!) ausgelaufen sind, weil das UniStG durch das UG ersetzt wurde, und das Universitätsgesetz keine Lehrgänge universitären Charakters mehr kannte, allerdings eine Möglichkeit zur Verlängerung vorsah.
Die Lehrgänge universitären Charakters wurden per Verordnung einmal verlängert.
Siehe Anhang.
Der Abschluss mit dem österreichischen akademischen Grad MBA ist natürlich gültig, auch die darin erworbenen ECTS.
Die ECTS können auch in anderen Regelstudien und Weiterbildungslehrgängen angerechnet werden, das können Sie gerne auch in meinem Blog nachlesen:
Wie namhafte Recruiter die akademische Weiterbildung sehen vermag ich nicht allgemein zu beurteilen, ich weiß allerdings von vielen erfahrenen Personalisten, dass sie eine (akademische) Aus- und Weiterbildung neben Beruf und Familie sehr hoch einschätzen und gerade bei einem Fernstudium die Konsequenz und Selbstorganisation die dazu notwendig ist positiv sehen.
In Österreich bieten nahezu alle Fachhochschulen und Universitäten Lehrgänge der Weiterbildung an und können Sie auch dazu in meinem Blog Infos finden:
Sie können auf Ihren Abschluss wirklich stolz sein und Ihren akademischen Grad MBA bis zu Ihrem Ableben zu Recht führen.
Mit den besten Grüßen
Martin Stieger
P.S. wenn Sie Ihre ECTS in einem weiteren Lehrgang nutzen wollen, die ASAS bietet in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenlandsehr interessante und spannende Lehrgänge an:
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:
1997: Neubau der Schule mit modernen Unterrichtsräumen und technischem Hörsaal
2001: Gründung der Fachakademie des Fleischerhandwerks. Berufsbezogene Ausbildung zum Betriebswirt (HWK)
2009: Auszeichnung mit dem Innovationspreis 2009 “Wurst hat Zukunft!”, Barbara Zinkl wird Schulleiterin
2010: Neben der Vorbereitung zu den Teilen I und II der Meisterprüfung, werden nun auch Teil III (Betriebswirtschaft) und Teil IV (Arbeitspädagogik) fachbezogen in Eigenregie durchgeführt; Auszeichnung und Zertifizierung nach der DIN ISO 9001:2008 Erhalt der Trägerzulassung AZAV
2014: Umsetzung der neuen Prüfungsverordnung bei den Meistern und Organisation von Teil III & IV in Eigenregie, Barbara Zinkl wird Geschäftsführerin
2016: in Kooperation mit dem AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland wird der MBA in Unternehmensführung in Fernlehre (Fernlehrpartner ist hier die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH) und mit der Zusatzvertiefung Fleischwirtschaft (in Präsenz) angeboten.
Auf meinen Vortrag:
„Die Revolution der beruflichen Bildung – vom Meister zum Master“
am 22. September in Landshut und ein Treffen mit dem gesamten Team der 1. Fleischerschule Landshut, den Gästen, den Vortragenden, den Studierenden, den Lehrgangsteilnehmern, den Meistern, allen Absolventen/-innen …… freue ich mich schon sehr.
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.
Die Experten- und Masterlehrgänge der Weiterbildung werden vom AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland auf Grund der Kooperation mit ASAS in Fernlehre angeboten und können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
Alle diese Lehrangebote sind daher bestens geeignet, sie neben Beruf und Familie zu absolvieren.
Die Lehrgänge eignen sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.
Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar.
Man kann sich zu allen Lehrgängen direkt – auch online – bei ASAS anmelden.
und in Kooperationen akademische Lehrgänge der Weiterbildung, Kontakt- und Vollstudien an.
Die Lehrgänge die in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten werden, sind durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) geprüft.
Unser Campus, die Lernplattform http://campus.aim.ac.at bietet anerkannte, internationale und plattformunabhängige Technologie-Standards in hoher Qualität.
Der fachliche und technische Support gewährleistet ein dem Präsenzstudium vergleichbares Studienniveau bei flexiblerer Zeiteinteilung und zu den für Studierende attraktiven, finanziellen Bedingungen.
Darüber hinaus ist die ASAS ein kompetenter Partner für die Erarbeitung spezifischer Lehrgangsformen für öffentliche und private Auftraggeber.
Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.
Fernstudium – online – mit Gutschein – MBAauch ohne Matura – steuerlich absetzbar – auch in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit – NÖ Bildungsförderung möglich!
Die Experten- und Masterlehrgänge der Weiterbildung werden vom AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland auf Grund der Kooperation mit ASAS in Fernlehre angeboten und können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
Alle diese Lehrangebote sind daher bestens geeignet, sie neben Beruf und Familie zu absolvieren.
Die Lehrgänge eignen sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.
Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar.
Man kann sich zu allen Lehrgängen direkt bei der VHS oder bei ASAS anmelden.
Gerne auch online.
Wenn Sie dazu den Gutschein der VHS nutzen oder die VHS bei der online-Anmeldung angeben, sparen Sie sich auf jeden Lehrgang 5 % der Studiengebühren!
und in Kooperationen akademische Lehrgänge der Weiterbildung, Kontakt- und Vollstudien an.
Die Lehrgänge die in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten werden, sind durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) geprüft.
Unser Campus, die Lernplattformhttp://campus.aim.ac.at bietet anerkannte, internationale und plattformunabhängige Technologie-Standards in hoher Qualität.
Der fachliche und technische Support gewährleistet ein dem Präsenzstudium vergleichbares Studienniveau bei flexiblerer Zeiteinteilung und zu den für Studierende attraktiven, finanziellen Bedingungen.
Darüber hinaus ist die ASAS ein kompetenter Partner für die Erarbeitung spezifischer Lehrgangsformen für öffentliche und private Auftraggeber.
Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare
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Viele Studierende nutzen auch das ASAS-Forum für Fragen, News, Diskussionen, dem Erfahrungs- und Gedankenaustausch und für die vielen kurzen Filme zur Erklärung von Begriffen aus der BWL und rund um das Thema Immobilien.
Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.
Ein wunderbarer Sommer wird nicht nur von Badewetter bestimmt sondern erlaubt auch die Erholung mittels angenehmer Regentage.
Diese Regentage kann man mit Hilfe der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH für eine Fülle von Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen, die allesamt online möglich sind.
Der USP von ASAS liegt gerade in der Möglichkeit das vielfältige Lehrangebot zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre zu absolvieren.
ASAS nutzt dazu einen modernen Fernlehrcampus und die Studierenden nehmen das Wissen in der Abfolge von abgefilmten Vorträgen und Textpassagen auf und legen auch die Prüfungen (entweder Klausuren oder Seminararbeiten) ortsungebunden ab.
Expertenlehrgängediese sind auch ohne Reifeprüfung absolvierbar, „belohnen“ mit 60 ECTS und einem Abschluss der Fachhochschule, vermitteln tw. Berufsrechte (z.B. Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler) und schaffen auch für Nicht-Maturanten den Zugang zu MBA-Lehrgängen .
Der MBA-Lehrgang kann in mehreren Vertiefungen gewählt werden und bietet z.B. der MBA General Management Competence innerhalb des Vertiefungsstudiums zusätzliche Wahlmöglichkeiten (5 aus 12 möglichen Modulen)
Mit Studiengebühren von EUR 8.900,— für das gesamte MBA-Studium in Fernlehre ist ASASPreisführer; die Studiengebühren sind zudem steuerlich absetzbar.
In den MBA-Lehrgang kann man auch ohne Vorstudium (z.B. mit Matura und Berufserfahrung, mit einem Diplom– oder Expertenlehrgang oder auch einer eigenen Zulassungsprüfung) einsteigen.
Auch ohne Matura kann man zum MBA spondieren, wenn man den Weg über z.B. einen Expertenlehrgang wählt.
Vorstudien werden bis zu 30 ECTS angerechnet, ersparen also bis zu 1/3 der insgesamt 90 für den MBA nötigen ECTS.
Die 3 Semestern (90 ECTS) werden in der Regel in vier Semestern absolviert.
In sogenannten Kontaktstudien können einzelne Module abgeschlossen, aber auch mehrere Module zu individuell maßgeschneiderten Lehrgängen kombiniert werden (der Anzug von der Stange wird so zum Maßanzug) und darin ECTS erreicht werden.
Ein Modul im Kontaktstudium verlangt eine Teilnahmegebühr von EUR 550,—
Qualitätskontrolle und -sicherung:
Die Lehrgänge der Weiterbildung und Kontaktstudien sind natürlich durch die jeweilige Hochschule qualitätsgesichert und geprüft.
ASAS selbst ist Mitglied bei Ö-Cert und ISO 29990 zertifiziert.
Lehrgangsbeschreibungen, Musterprüfungen, Prüfungsordnungen, Informationen zur Masterarbeiten … natürlich auch Informationen zur Online Prüfung finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare
Haben Sie noch Fragen?
Frage:
gibt es ein wirklich völlig zeit- und ortsunabhängig absolvierbares Online-Studium?
ja, das gibt es wirklich. Die Lehrgänge der Weiterbildung, die das AIM der FH Burgenland in Kooperation mit ASAS in Fernlehre anbietet, können zeit- und ortsunabhängig mittels modernem online-Campus absolviert werden.
Selbst Prüfungen können Sie von zu Hause aus ablegen.
Frage:
Kann man sich da nicht helfen oder diese Prüfungen von dritter Seite ablegen lassen?
Nein, das geht nicht, entweder werden Klausuren direkt im Prüfungszentrum (AIM Eisenstadt, ASAS Wels) geschrieben oder kameraüberwacht abgelegt, da ist ein „Schummeln“ unmöglich und ausweisen muss man sich natürlich auch.
Mit Lehrgängen der Weiterbildung können auch Berufsrechte erworben werden und man kann mit einem MBA-Abschluss z.B. dasGastgewerbe ausüben.
Es könnte für Sie auch interessant sein, dass ASAS rund 60 kurze Filme auf Youtube zur Verfügung stellt, die kostenlos Begriffe der Betriebswirtschaft oder zum Thema Immobilien (was ist meine Liegenschaft wert?)aber auch zum Thema wissenschaftliches Arbeiten erklärt.
alle diese Filme werden recht gerne aufgerufen, sicher 700.000 mal bislang und etwa 800 x täglich – auch ein Beweis dafür, dass online viel möglich ist.
Für die Zulassung zu einem reglementierten Gewerbe muss auch die Unternehmerprüfung oder ein Ersatz (siehe detailliert am Ende dieses Artikels) dafür nachgewiesen werden.
Die Unternehmerprüfung
Die Unternehmerprüfung soll das Basiswissen vermitteln, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung vorausgesetzt wird.
Sie ist für alle Gewerbe gleich.
Das bedeutet, wenn einmal die Unternehmerprüfung abgelegt wurde, ist sie bei allen Meister- oder Befähigungsprüfungen anzurechnen.
Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Aufgabenstellung umfasst eine Projektarbeit, Fallbeispiele und Fragen aus den Bereichen unternehmerische Rechtskunde, Marketing, Rechnungswesen, Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen und Institutionen, Organisation, Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Für die Unternehmerprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen!
Für die selbstständige Ausübung eines Handwerkes und einiger reglementierter Gewerbe ist die Unternehmerprüfung als Modul Voraussetzung.
Wurde die Unternehmerprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.
Hinweis:
Die erfolgreich bestandene Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.
Die Unternehmerprüfung wird durch einige andere Ausbildungen wie z.B. eine Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf oder berufliche Praxis – z.B. durch eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen – ersetzt.
Auch durch einen positiv absolvierten MBA-Lehrgang!
Diese Ausbildungen ersetzen allerdings nicht automatisch auch die Ausbilderprüfung.
Die Ausbilderpüfung:
Die Ausbilderprüfung soll das pädagogische und rechtliche Basiswissen für die Lehrlingsausbildung vermitteln.
Soll im Betrieb ein Lehrling ausgebildet werden, so hat zumindest ein Ausbilder die Ausbilderprüfung nachzuweisen.
Zur Ausbilderprüfung darf jede Person, die eigenberechtigt ist, also die das 18. Lebensjahr vollendet hat, antreten.
Bei den Meisterprüfungen ist die Ausbilderprüfung als Modul 4 verpflichtend vorgesehen.
Bei den Befähigungsprüfungen ist die Ausbilderprüfung verpflichtend abzulegen, sofern es einen einschlägigen Lehrberuf gibt.
Gibt es keinen einschlägigen Lehrberufe, so kann auf die Ablegung der Ausbilderprüfung in der Befähigungsprüfungsordnung verzichtet werden.
Wurde die Ausbilderprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.
Ersatz oder Entfall der Ausbilderprüfung
Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.
Ersätze der Unternehmerprüfung ersetzten nicht automatisch die Ausbilderprüfung.
Die Ausbilderprüfung kann auch durch einen Ausbilderkurs ersetzt werden, der mindestens 40 Unterrichtseinheiten dauern und mit einem Fachgespräch abgeschlossen werden muss.
(1) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse nachweist, dass er:
die Unternehmerprüfung als Einzelprüfung bereits erfolgreich abgelegt hat oder
den Prüfungsteil Unternehmerprüfung im Rahmen einer Meisterprüfung oder einer Prüfung zum Nachweis der Befähigung für ein gebundenes Gewerbe oder für ein reglementiertes Gewerbe bestanden hat oder
im Rahmen einer Meisterprüfung den kaufmännisch-rechtskundlichen Teil bestanden hat oder
im Rahmen einer Meisterprüfung für ein Handwerk den kaufmännisch-rechtskundlichen Teil bestanden hat oder eine dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz entsprechende Meisterprüfung abgelegt hat oder
bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein konzessioniertes Gewerbe oder bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 oder nach diesem Zeitpunkt im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein gebundenes Gewerbe oder für ein nicht als Handwerk eingestuftes reglementiertes Gewerbe oder ein konzessioniertes Verkehrsgewerbe auf andere Art als durch die erfolgreiche Ablegung des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung unternehmerische Kenntnisse in vergleichbarem Umfang nachgewiesen hat oder
die Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf erfolgreich abgelegt hat oder
eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen absolviert hat.
(2) Weiters entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse den erfolgreichen Abschluß einer der im folgenden genannten Schulen nachweist:
Handelsakademie sowie deren Sonderformen gemäß § 75 Abs.1 lit. a bis c und Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes,
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und deren Sonderformen gemäß § 77 Abs.1 lit. a bis c des Schulorganisationsgesetzes,
Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten sowie deren Sonderformen gemäß § 73 Abs. 1 lit.a bis c des Schulorganisationsgesetzes
nicht unter eine andere Ziffer dieses Absatzes fallende berufsbildende höhere Schulen einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten gemäß dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind,
dem Schulorganisationsgesetz unterliegende Speziallehrgänge, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind,
dreijährige Handelsschule oder eine mindestens dreijährige Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, in der eine der Handelsschule entsprechende betriebswirtschaftliche-kaufmännische Ausbildung vermittelt wird,
dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule und Tourismusfachschule, und Hotelfachlehrgang für Erwachsene der Salzburger Tourismusschule Bischofshofen,
mindestens dreijährige gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen,
nicht unter eine andere Ziffer dieses Absatzes fallende mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schulen einschließlich der mindestens dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind,
Werkmeisterschulen oder Bauhandwerkerschulen, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstander Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von mindestens 80 Stunden erfolgreich besucht wurde, in dem die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes notwendigen unternehmerischen Kenntnisse vermittelt werden,
Fachakademie, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind,
Meisterschule oder Meisterklasse, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind,
betriebswirtschaftliche Intensivlehrgänge der Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern.
(3) Abs.2 Z.5, 6 und 8 gilt nicht für Absolventen, die im Schuljahr 1994/95 oder später mit der Schulausbildung begonnen haben, sofern der erfolgreiche Abschluß der betreffenden Schule nicht durch die erfolgreiche Ablegung einer Abschlußprüfung nachgewiesen wird.
(4) Weiters entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse den erfolgreichen Abschluß der Hochschule für Welthandel in Wien entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung BGBI. Nr. 318/1930 oder einer der im folgenden genannten Studienrichtungen (Studienversuche) an einer inländischen Universität nachweist:
Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft,
Studienrichtung Betriebswirtschaft,
Studienrichtung Handelswissenschaft,
Studienversuch Internationale Betriebswirtschaft,
Studienrichtung Volkswirtschaft,
Studienrichtung Wirtschaftsinformatik,
Studienrichtung Wirtschaftspädagogik,
Studienrichtung Rechtswissenschaften
Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften,
ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Studienrichtung, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind,
Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind.
(5) Weiters entfällt der Prüfungsteil Unternehmerprüfung, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse nachweist, dass er einen Fachhochschul-Studiengang erfolgreich abgeschlossen hat, in dem Lehrinhalte im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen vermittelt wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind.
Unternehmerführerschein
§ 8a. Die Unternehmerprüfung entfällt weiters, wenn der Prüfungswerber nachweist, dass er den Unternehmerführerschein der Wirtschaftskammer Österreich erfolgreich absolviert hat.
Schlussbestimmung
§ 3 (1) tritt mit 1.August 1994 in Kraft. Bis zum Ablauf des 31. Juli 1994 gilt für die Abwicklung der Unternehmerprüfung und des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung § 3 der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung, BGBI. Nr. 356/1979. Als Prüfungsstoff des schriftlichen und mündlichen Teils der Unternehmerprüfung und des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung gilt der im § 3 der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung BGBI. Nr. 356/1979 festgelegte Prüfungsstoff des kaufmännisch-rechtskundlichen Teils der Meisterprüfung.
(2) Wiederholungsprüfungen nach einer nicht bestandenen Unternehmerprüfung oder nach einem nicht bestandenen Prüfungsteil Unternehmerprüfung oder einem nicht bestandenen kaufmännisch-rechtskundlichen Teil einer Meisterprüfung dürfen bis zum Ablauf des 30. Juni 1995 über den im Abs.1 genannten Prüfungsstoff abgelegt werden, sofern der nicht bestandenen Prüfung oder dem nicht bestandenen Prüfungsteil der im Abs.1 genannte Prüfungstoff zugrunde lag.
(3) § 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(4) § 8 Abs. 1 Z 2 bis 4, § 8 Abs. 2 Z 2a, 3, 7a und 8 sowie § 8a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 114/2004 treten mit dem dem Tag der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Rechtsgrundlagen: Urfassung: BGBl. 453/1993 Novelle: BGBl. 748/1995 Novelle: BGBl. II/210/1999 Novelle: BGBl. II Nr. 490/2001 Novelle: BGBl. II Nr. 114 2004 Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 3 und § 352 Abs. 14 GewO 1994
Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com
In jeder Spezialisierung umfasst der MBA General Management 11 Module und eine Masterarbeit, ist auf 3 – 4 Semester angelegt, da die Arbeitsbelastung 90 ECTS = 2.250 Stunden beträgt.
Zunächst sind in jedem Falle sechs Pflichtmodule als Basisstudium zu absolvieren (36 ECTS):
rechtliche Grundlagen „Deutsches Recht“ (insbesondere für Studierende aus Deutschland interessant)
anschließend wird mit fünf weiteren Modulen die Vertiefung (30 ECTS) absolviert.
Für jedes dieser insgesamt elf Module ist eine Prüfung abzulegen (die Hälfte von zu Hause aus als Seminararbeiten; die andere Hälfte mittels unserer computergestützten Prüfungslösung Securexam oder nach individueller Terminabsprache jederzeit in einem unserer Prüfungszentren in Eisenstadt oder Wels).
Den Abschluss des Lehrgangs bildet die Masterarbeit zum Thema der gewählten Vertiefung (24 ECTS).
Nahezu alle Module sind auch als ASAS-eigene Zertifikatskurse absolvierbar und können somit auch einzeln und selbständig absolviert werden.
Das ermöglicht beispielsweise die Absolvierung eines Modules als Zertifikatskurs um sich mit dem MBA-Lehrgang vertraut zu machen.
Positiv absolvierte Zertifikatskurse (maximal 5) können anschließend auf den MBA angerechnet werden.
Abschluss eines Expertenlehrgangs (Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS
oder Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis oder
positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, welche die Grundlagen des Lehrgangs abdeckt und ein Mindestalter von 21 Jahren.
Definition Berufspraxis:
Tatsächliche Berufserfahrung sowie auch formelle und informelle Ausbildungen, welche den Schluss zulassen, dass dadurch Prinzipien von Unternehmensführung und Organisation vermittelt und soziale Kompetenz weiterentwickelt wurden.
Die Vielseitigkeit der Bildungslandschaft erlaubt möglicherweise einen anderen Zugang zu Ihrem Fernstudium. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung für Ihre Weiterbildung!
Zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre:
Der MBA-Lehrgang kann zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre neben Beruf und Familie absolviert werden.
Mit dem MBA-Studium kann jederzeit begonnen werden und gibt es Anrechnungen aus Vorstudien und erbrachten Prüfungsleistungen (bis zu 30 ECTS im MBA-Lehrgang).
Es wird von der FH Burgenland nach österreichischem Recht der akademische Grad „Master of Business Administration“ abgekürzt „MBA“ verliehen. Dieser akademische Grad ist international führbar und für österr. Staatsbürger in öffentlichen Urkunden eintragungsfähig.
Die Lehrinhalte studieren Sie auf einem Campus der austrian school of applied studies ASAS Aus und Weiterbildung GmbH.
Auch die Prüfungen werden über den Campus online abgewickelt. Wenn Sie mal reinschauen wollen in einige Lehrveranstaltungen: http://demo.asasonline.com
Die Lehrgangsgebühren (MBA) betragen EUR 8.900,—, mit der Vertiefung Mediation EUR 9.900,–, für ein einzelnes Modul als Zertifikatskurs EUR 400,– und für ein einzelnes Modul als Kontaktstudium EUR 550,–.
Unternehmensberater, gewerbliche Buchhalter und IT-Dienstleister mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Oberösterreich erhalten derzeit eine spezielle Weiterbildungsförderung der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT die für diesen MBA-Lehrgang oder andere ASAS-Angebote in Anspruch genommen werden kann.
Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit:
Der MBA eignet sich vorzüglich für eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit und würden Sie zumindest 16 ECTS für ein Jahr Bildungskarenz benötigen.
Wir würden uns freuen, Sie auf dem Weg zum gewünschten Abschluss begleiten zu dürfen und stehen für Rückfragen (zu den Inhalten, möglichen Anrechnungen, Ablauf, …) sehr gerne zur Verfügung.
Wenn Sie möchten auch persönlich, bzw. telefonisch.
in reiner Fernlehre. Der MBA Public Managementkann daher auch als Fernstudium von jedem Ort der Welt aus – einen Internetzugang vorausgesetzt – absolviert werden.
Demgemäß wird neben Public Management unter anderem auf die Themen
Finanzierung und Risikomanagement,
Kommunale Daseinsvorsorge,
Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen sowie
Verwaltungs- und Strukturreformen durch Gemeindekooperationen und Fusionen eingegangen.
Der Lehrgang MBA Public Management festigt und erweitert die Managementkompetenz öffentlich Bediensteter und politischer Mandatare für die öffentliche Verwaltung und für die öffentliche Wirtschaft.
Ihre Fachkompetenz im Bereich der öffentlichen Verwaltung erweitern möchten,
sich betriebswirtschaftlich weiterbilden möchten,
berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben,
Interesse an einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung haben, mit dem Ziel für höherwertige Führungspositionen die notwendigen fachlichen Qualifikationen zu erwerben.
Somit werden einerseits politische Mandatare und öffentlich Bedienstete mit Berufserfahrung angesprochen. Andererseits eröffnet sich Personen, die berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben, sowie Personen, die zusätzlich zu bestehendem Fachwissen eine hochwertige Ausbildung im Bereich Public Management erwerben möchten, eine vielversprechende Perspektive.
Abschluss eines Expertenlehrgangs (Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS
oder Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis oder
positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, welche die Grundlagen des Lehrgangs abdeckt und ein Mindestalter von 21 Jahren.
Definition Berufspraxis:
Tatsächliche Berufserfahrung sowie auch formelle und informelle Ausbildungen, welche den Schluss zulassen, dass dadurch Prinzipien von Unternehmensführung und Organisation vermittelt und soziale Kompetenz weiterentwickelt wurden.
Die Vielseitigkeit der Bildungslandschaft erlaubt möglicherweise einen anderen Zugang zu Ihrem Fernstudium. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung für Ihre Weiterbildung!
Zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre:
Der MBA-Lehrgang kann zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre neben Beruf und Familie absolviert werden.
Mit dem MBA-Studium kann jederzeit begonnen werden und gibt es Anrechnungsmöglichkeiten aus Vorausbildungen.
Es wird von der FH Burgenland nach österreichischem Recht der akademische Grad „Master of Business Administration“ abgekürzt „MBA“ verliehen. Dieser akademische Grad ist international führbar und für österr. Staatsbürger in öffentlichen Urkunden eintragungsfähig.
Die Lehrinhalte studieren Sie auf einem Campus der austrian school of applied studies ASAS Aus und Weiterbildung GmbH.
Auch die Prüfungen werden über den Campus online abgewickelt. Wenn Sie mal reinschauen wollen in einige Lehrveranstaltungen: http://demo.asasonline.com
Inhalt:
Der MBA Public Management umfasst 11 Module und eine Masterarbeit, ist auf 3 – 4 Semester angelegt, da die Arbeitsbelastung 90 ECTS = 2.250 Stunden beträgt.
Zunächst sind sechs Pflichtmodule im Basisstudium zu absolvieren (36 ECTS):
rechtliche Grundlagen „Deutsches Recht“ (insbesondere für Studierende aus Deutschland interessant)
anschließend wird in fünf (wahlweise aus acht) weiteren Modulen im Vertiefungsstudium Public Management (30 ECTS) auf die Themengebiete
Verwaltungsrelevante Rechtsgebiete
Öffentlichkeitsarbeit und Krisenkommunikation
Informationstechnologie in der Öffentlichen Verwaltung
Finanzierung öffentlicher Haushalte
Der öffentliche Sektor
Kommunale Daseinsvorsorge (Präsenz)
Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (Präsenz)
Verwaltung- und Strukturreformen durch Gemeindekooperation und Fusion (Präsenz)
eingegangen.
Für jedes dieser insgesamt elf Module ist eine Prüfung abzulegen (die Hälfte von zu Hause aus als Seminararbeiten; die andere Hälfte mittels unserer computergestützten Prüfungslösung Securexam oder nach individueller Terminabsprache jederzeit in einem unserer Prüfungszentren in Eisenstadt oder Wels).
Unternehmensberater, gewerbliche Buchhalter und IT-Dienstleister mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Oberösterreich erhalten derzeit eine spezielle Weiterbildungsförderung der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT die für diesen MBA-Lehrgang oder andere ASAS-Angebote in Anspruch genommen werden kann.
Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
Der MBA eignet sich vorzüglich für eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit und würden Sie zumindest 16 ECTS für ein Jahr Bildungskarenz benötigen.
Wir würden uns freuen, Sie auf dem Weg zum gewünschten Abschluss begleiten zu dürfen und stehen für Rückfragen (zu den Inhalten, möglichen Anrechnungen, Ablauf, …) sehr gerne zur Verfügung.
Wenn Sie möchten auch persönlich, bzw. telefonisch.
Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen“.
Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).
Antrag an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz , Museumstraße 7, A-1070 Wien
Mindestalter 28 Jahre
fachliche Qualifikation
Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)
Haftpflichtversicherung des Mediators (Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht; Mindestversicherungssumme 400.000 Euro; kein Ausschluss und keine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers)
Angabe, wo der Mediator seine Tätigkeit ausüben wird
Fachlich qualifiziert ist, wer
auf Grund einer entsprechenden Ausbildung
die Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation hat und
ihre rechtlichen und psychosozialen Grundlagen kennt.
Der Inhalt der Ausbildung ist in § 29 ZivMediatG sowie in der dazu ergangenen Verordnung geregelt (BGBl. II Nr. 47/2004).
Zum Inhalt des Antrags siehe § 8 ZivMediatG. Die Ersteintragung gilt längstens fünf Jahre, die Aufrechterhaltung der Eintragung für jeweils 10 weitere Jahre ist möglich.
Der MBA Mediation bietet eingetragenen Mediatorennunmehr die einmalige Möglichkeit unter Anrechnung der absolvierten Ausbildung in Fernlehre, also zeit- und ortsunabhängig den akademischen Grad MBA mit einer Spezialisierung Mediation zu absolvieren.
Der MBA Mediation – ein Kooperationslehrgang des AIM Austrian Institute of Management der FH Burgenland und der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH – kann wirklich jederzeit begonnen und als Fernstudium von jedem Ort der Welt aus – einen Internetzugang vorausgesetzt – absolviert werden.
Angeboten wird der Lehrgang in der Variante blended learning mit 15 Tagen geblockter Präsenzveranstaltungen (jeweils 2 – 3 Tage) zum Erwerb der gesetzlich vorgeschriebenen Praxis-Fähigkeiten als MediatorIn.
Folgende Spezifika werden behandelt:
Konflikte im privaten Kontext (Familien-, Partnerschafts-, Mietrechtsmediation),
Konflikte in nationalen und internationalen Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen sowie
Schulmediation und Konfliktregelung im Rahmen von Immobilienmanagement.
Im Speziellen werden die Themen Kommunikation, Interaktionen im Einzel- und Gruppensetting, Basis der Konfliktregelung und Mediation sowie rechtliche und methodische Specifica in unterschiedlichen Mediations-Kontexten gelehrt und vertieft. Als Experte/Expertin für Konfliktregelung und Mediation ersparen Sie KlientInnen belastende und kostenintensive Streitigkeiten, Konflikte und Gerichtskosten.
Der MBA Mediation eignet sich ideal, wenn Sie
sich betriebswirtschaftlich weiterbilden möchten
berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben
Interesse an einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung haben, mit dem Ziel für höherwertige Führungspositionen die notwendigen fachlichen Qualifikationen zu erwerben
als offiziell anerkannte(r) akademische(r) MediatorIn im privaten oder Business-Kontext arbeiten wollen
Abschluss eines Expertenlehrgangs (Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS
oder Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis oder
positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, welche die Grundlagen des Lehrgangs abdeckt und ein Mindestalter von 21 Jahren.
Eingetragene Mediatoren und Mediatorinnen können den Lehrgang als up-grade-Lehrgang absolvieren und müssen natürlich keine mit 15 Tagen geblockter Präsenzveranstaltungen (jeweils 2 – 3 Tage) zum Erwerb der gesetzlich vorgeschriebenen Praxis-Fähigkeiten als MediatorIn mehr absolvieren.
Diese up-grade-Möglichkeit besteht natürlich auch für deutsche Mediatoren und Mediatorinnen.
Tatsächliche Berufserfahrung sowie auch formelle und informelle Ausbildungen, welche den Schluss zulassen, dass dadurch Prinzipien von Unternehmensführung und Organisation vermittelt und soziale Kompetenz weiterentwickelt wurden.
Die Vielseitigkeit der Bildungslandschaft erlaubt möglicherweise einen anderen Zugang zu Ihrem Fernstudium. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung für Ihre Weiterbildung!
Zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre:
Der MBA-Lehrgang kann zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre neben Beruf und Familie absolviert werden.
Mit dem MBA-Studium kann jederzeit begonnen werden und gibt es Anrechnungsmöglichkeiten aus Vorausbildungen.
Es wird von der FH Burgenland nach österreichischem Recht der akademische Grad „Master of Business Administration“ abgekürzt „MBA“ verliehen. Dieser akademische Grad ist international führbar und für österr. Staatsbürger in öffentlichen Urkunden eintragungsfähig.
Die Lehrinhalte studieren Sie auf einem Campus der austrian school of applied studies ASAS Aus und Weiterbildung GmbH.
Auch die Prüfungen werden über den Campus online abgewickelt. Wenn Sie mal reinschauen wollen in einige Lehrveranstaltungen: http://demo.asasonline.com
Inhalt:
Der MBA Mediation umfasst 11 Module und eine Masterarbeit, ist auf 3 – 4 Semester angelegt, da die Arbeitsbelastung 90 ECTS = 2.250 Stunden beträgt.
Zunächst sind sechs Pflichtmodule im Basisstudium zu absolvieren (36 ECTS):
Für jedes dieser insgesamt elf Module ist eine Prüfung abzulegen (die Hälfte von zu Hause aus als Seminararbeiten; die andere Hälfte mittels unserer computergestützten Prüfungslösung Securexam oder nach individueller Terminabsprache jederzeit in einem unserer Prüfungszentren in Eisenstadt oder Wels).
Den Abschluss des Lehrgangs bildet die Masterarbeit zum Thema Mediation (24 ECTS).
Die einzelnen Module sind auch als ASAS-eigene Zertifikatskurse absolvierbar und können somit auch einzeln und selbständig absolviert werden.
Das ermöglicht beispielsweise die Absolvierung eines Modules als Zertifikatskurs um sich mit dem MBA-Lehrgang vertraut zu machen. Positiv absolvierte Zertifikatskurse (maximal 5) können anschließend auf den MBA angerechnet werden.
Eingetragene Mediatoren haben sich zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren fortzubilden und dies dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz alle fünf Jahrenachzuweisen (§ 20 ZivMediatG).
Die Lehrgangsgebühren (MBA) betragen EUR 9.900,—, für ein einzelnes Modul als Zertifikatskurs EUR 400,– und für ein einzelnes Modul als Kontaktstudium EUR 550,–.
Unternehmensberater, gewerbliche Buchhalter und IT-Dienstleister mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Oberösterreich erhalten derzeit eine spezielle Weiterbildungsförderung der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT die für diesen MBA-Lehrgang oder andere ASAS-Angebote in Anspruch genommen werden kann.
Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
Der MBA eignet sich vorzüglich für eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit und würden Sie zumindest 16 ECTS für ein Jahr Bildungskarenz benötigen.
Wir würden uns freuen, Sie auf dem Weg zum gewünschten Abschluss begleiten zu dürfen und stehen für Rückfragen (zu den Inhalten, möglichen Anrechnungen, Ablauf, …) sehr gerne zur Verfügung.
Wenn Sie möchten auch persönlich, bzw. telefonisch.