Schade, dass die Wahlbeteiligung so gering war – die WKO ist ein wichtiger Sozialpartner und aus meiner Sicht in viele Fällen unverzichtbar.
Daher ein herzliches Danke an alle, die bei der Wahl ihre Stimme abgegeben haben und somit eine möglichst starke Interessenvertretung legitimieren: Hier finden Sie das Ergebnis.
Recht und Gesetz schaffen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen und sie sorgen für Schutz vor Rechtsverletzungen.
Allerdings nützen die besten Gesetze wenig, wenn der Zugang zum Recht nicht gewährleistet ist.
Effektive Durchsetzungsmöglichkeiten von Rechtsansprüchen, Zugang zu Institutionen, die Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung bieten, sowie Verfügbarkeit von Möglichkeiten zu rechtlich verbindlichen Entscheidungen zu kommen sind gerade in den Bereichen des Diskriminierungsschutzes sowie des Asylrechts keine Selbstverständlichkeit.
Betroffene von Diskriminierungen scheitern an vielgestaltigen Barrieren (Sprache, bauliche Barrieren, Rechtsunkenntnis, mangelndes Wissen um Unterstützungsleistungen, kulturelle Barrieren, etc.) in der praktischen Rechtsdurchsetzung. Nicht-EU-BürgerInnen sind darüber hinaus speziellen rechtlichen Bestimmungen unterworfen.
Diese regeln u.a. den Zugang zum Territorium der Republik, die Bedingungen für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ebenso wie Arbeitsgenehmigungen und die Umsetzung Aufenthalts beendigender Maßnahmen.
Andererseits werden Nicht-EU-BürgerInnen Rechte verwehrt. In den genannten Bereichen ist Ungleichbehandlung zwischen ÖsterreicherInnen und ausländischen Staatsangehörigen sowohl verfassungsrechtlich als auch durch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs gedeckt.
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung des Rechtszugangs durch Vertretung der Interessen von Personen nicht österreichischer Herkunft …..
Genau darum wurde auch der Verein „Privileg“ gegründet?
Ja. Ohne richtige und vollkommene Information ist eine erfolgreiche Integration kaum möglich. Fremde Staatsbürger können selten ausreichend Deutsch, um Vorschriften und Gesetze zu verstehen.
So kennen beispielsweise nur wenige Personen das Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht und generell wissen sie nicht viel über die geltenden Rechte und Pflichten der Zuwanderer im österreichischen Rechtssystem. Deswegen kommen sie oft nicht zurecht und zahlen Strafe.
Der Bürgerverein „Privileg“ wurde im November 2017 gegründet, um Sie bei der rechtlichen Problemen zu unterstützen, insbesondere dann, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen und das Rechtssystem in Österreich nicht kennen.
Unser Team besteht aus jungen Mitarbeitern, welche Ihre Muttersprache und die Sprachen anderer Migranten sprechen, was Ihnen ermöglicht von Anfang an Missverständnisse zu vermeiden. Uns können Sie in Ihrer Muttersprache jedes Problem schildern und durch „Privileg“ können Sie verständliche Ratschläge bekommen. Denn die Experten, mit welchen „PRIVILEG“ zusammenarbeitet sind bereit, Ihnen pro bono fachliche Informationen zu übermitteln.
In Österreich gibt es zur Zeit 14 Pädagogische Hochschulen, also Hochschulen, die für die hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagog/inn/en und die dafür grundlegenden Forschungsaktivitäten zum Beispiel in den Bereichen Professionsforschung, Lehr- und Lernforschung, Pädagogik, Fachdidaktik, Schul- und Unterrichtsentwicklung zuständig sind.
„Land- und forstwirtschaftliche Bildung und Bildungseinrichtungen stärken“
nun fünf interessante Ziele:
Eigenständiges land- und forstwirtschaftliches Bildungs- und Forschungssystem wie Fachschulen, höhere Schulen bis hin zum hochschulischen Angebot (z.B. Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder neue Agrar-Fachhochschule) nachhaltig absichern,
Förderung der optimalen Vernetzung zwischen Bildung, Wissenschaft und Praxis, um zukünftige Herausforderungen zu bewältigen,
Attraktivierung des land- und forstwirtschaftlichen Bildungs- und Forschungssystems sowie der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit,
Positionierung der Schulen und der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik als „Role Model“ nachhaltiger Bildungseinrichtungen (Einsatz von PV-Anlagen, E-Mobilität, regionale Versorgung der Kantinen, Schulbau mit klimaaktiv-Kriterien, Umweltzeichenschulen etc.),
Stärkung des Bio-Ausbildung auf allen Ausbildungsebenen (HBLA, HLA, FH etc.),
Die Pädagogischen Hochschulen (PH) bieten folglich Lehramtsstudien für die Primarstufe (Volksschule), für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung) und für die Sekundarstufe (Berufsbildung) an und ermöglichen Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ein Lehramt zu erlangen. In der Sekundarstufe Allgemeinbildung tun sie das im Verbund (beziehungsweise Cluster) mit den öffentlichen Universitäten. (siehe Pädagog/inn/enbildung Neu).
In anderen pädagogischen Bereichen (zum Beispiel Elementarpädagogik) bieten die Pädagogischen Hochschulen Bachelorstudien an. Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung begleiten sie Pädagoginnen und Pädagogen durch ihr gesamtes Berufsleben.
Praxisnah und forschungsgeleitete Lehre zum Nutzen der Gesellschaft
Oberste Prämisse der Pädagogischen Hochschulen ist es, durch praxisnahe und forschungsgeleitete Lehre Pädagoginnen und Pädagogen zu befähigen, Kinder und Jugendliche für das Lernen zu begeistern, in ihrer Entfaltung zu fördern und sie mit dem für das Leben und den zukünftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten. Pädagogische Hochschulen haben die Aufgabe, Wissen zu mehren und in der Gesellschaft verfügbar zu machen, insbesondere im Rahmen einer wissenschaftlichen und persönliche Weiterentwicklung von Personen sowie einer professionsorientierten Forschung und Schulentwicklungsberatung (Unterricht, Organisation, Teams). Sie widmen sich daher auch aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen und binden diese in Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekte ein. Durch diese anwendungsorientierte Lehre werden Studierende befähigt, den Herausforderungen des Berufsfelds kompetent zu begegnen.
Gesetzliche definierte Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen
Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sind in § 8 HG folgendermaßen definiert:
Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern mit dem Fokus auf die pädagogische Profession und ihre Berufsfelder im Rahmen von Lehre und Forschung nach internationalen Standards durch Angebote der bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und pädagogisch-praktischen Ausbildung.
Forschung In allen pädagogischen Berufsfeldern, um wissenschaftliche Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Lehre zu erlangen.
Mitwirkung im Rahmen ihrer wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Lehre und Forschung an der Schulentwicklung sowie an der Qualitätsentwicklung von Bildungsinstitutionen, vornehmlich Schulen durch deren die Begleitung und Beratung
Vermittlung der Befähigung zur verantwortungsvollen Ausübung von pädagogischen Berufen durch entsprechende Schul- und Berufspraxis sowie durch wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung und Lehre
In Leserbriefen – auch Klubobmann Norbert Hofer argumentierte bei Armin Wolf so – wird ins Treffen geführt, dass es sich dabei jedenfalls um den „Wählerwillen“ handle..
Das kann man so nicht stehen lassen.
44.751
Vorzugsstimmen – als eigene Liste gesehen – würden für den Einzug jedenfalls nicht
reichen:
Die Europawahl 2019 erfolgte u.a. auf Grund folgenden
Prinzipien:
Verhältniswahl (die zu
vergebenden Mandate werden mittels des d’Hondtschen Verfahrens ermittelt);
Das bedeutet
z.B. dass die SPÖ ihr 5. Mandat mit der Stimmenzahl 180.630 erhielt und die
Grünen nach dem Austritt der Briten – wenn sich daraus ein 19. Mandat für
Österreich ergibt, dieses mit der Stimmenzahl 177.398
erhalten.
Die NEOS
mit insgesamt 319.024 Stimmen erhielten genau 1 Mandat.
Mit 45.000 Stimmen wäre
HC Strache nicht auch nur annähernd in das EU
–Parlament gelangt.
Allerdings würde er dem
zweiten Prinzip:
Vorzugsstimmen können durch
Eintragung auf dem Stimmzettel vergeben werden; für eine Vorreihung sind
Vorzugsstimmen im Ausmaß von 5 % der auf die Parteiliste entfallenen
gültigen Stimmen erforderlich;
genügen.
Im Falle Straches
hätten 32.506 Vorzugsstimmen für die Vorreihung genügt, er erreichte 6,88 % an
Vorzugsstimmen.
Unterstützung durch
die Identitären:
Da die Identitären für Strache Vorzugsstimmen warben und wie wir sehen damit auch erfolgreich waren, zeigt ein demokratiepolitisches Problem auf.
Eine verschworene Truppe innerhalb einer wahlwerbenden Partei kann sich
mittels einer Vorzugsstimmenkampagne und diesen 5 % der für eine Partei abgegebenen
Stimmen das Mandat holen:
wenn die Partei zumindest ein Mandat erhält,
wenn der/die Kandidat(in) nur irgendwo auf dem
Stimmzettel steht und
kein anderer Kandidat auf dieser Parteiliste mehr
Vorzugsstimmen erhält.
Das ist auch nicht wirklich neu und hatten wir schon 2004 erlebt.
Ich beschäftigte mich schon damals kritisch mit dieser Möglichkeit:
Für die Europawahl 2004 stellte die FPÖ erneut den bisherigen EU-Abgeordneten Hans Kronberger als Spitzenkandidaten auf.
Andreas Mölzer startete als Vertreter des deutschnationalen Flügels in der FPÖ eine Vorzugsstimmenaktion, erreichte 14 % Vorzugsstimmen und erkämpfte sich so sein Mandat, obgleich 80 % der FPÖ-Wähler damals überhaupt keine Vorzugsstimme vergaben!
Kann man daher wirklich vom
Wählerwillen sprechen – ich glaube nicht.
Ich sehe eher die Gefahr, dass eine kleine Gruppe (z.B. die Identitären),
die den Einzug aus eigener Kraft niemals schaffen könnte,
sich schmarotzend eines Wirtes (z.B. der FPÖ) bedient, dem der Einzug gelingt
und von diesem wie ein Parasit ins Parlament getragen wird.
„In Flora und Fauna sind Schmarotzer Pflanzen oder Tiere, die „auf Kosten eines anderen leben“. Das in der Natur häufig zu beobachtende Phänomen nennt man Parasitismus. Dieser liegt vor, wenn der sogenannte Wirt vom Schmarotzer oder Parasiten geschädigt wird. Der Volksmund nennt den Efeu einen Schmarotzer, obwohl dieser seinen Wirt nicht beeinträchtigt. Misteln sind dagegen sogenannte Halbschmarotzer, die dem Wirt Wasser und Nährstoffe nehmen, der Kuckuck ist ein Brutschmarotzer. Ursprung des Wortes ist das frühnhd. Verb smorotzen „betteln, von anderen leben“, das im 15. Jh. das Substantiv smorotzer „Bettler, Parasit“ inspirierte. Parasitos hieß in der griechischen Antike ein Priester, der als Aufseher der Getreideopfer einen Teil derselben bekam, also „mitessen“ durfte (vgl. griech. para „neben“ und sitos „Speise“).“
Jüngst wurde ich wieder einmal um Hilfe gebeten weil eine Universität bei der Anrechnung erbrachter Studienleistungen aus einem Lehrgang universitären Charakters in völliger Unkenntnis der Sach- und Rechtslage Probleme machte.
Leider kann das AbsolventInnen aus einem FH-Lehrgang zur Weiterbildung auch passieren, der § 78 Universitätsgesetz 2002 – UG – neu – ist mehr als nur unglücklich formuliert:
Anerkennung von Prüfungen
§ 78. (1) Auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden sind positiv beurteilte Prüfungen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind, vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, wenn sie ….
(8) Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie
1.
im Rahmen von Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen
2.
…..
abgelegt wurden.
(9) Auf Antrag der oder des außerordentlichen Studierenden sind positiv beurteilte Prüfungen, die an einer Bildungseinrichtung gemäß Abs. 1 abgelegt wurden, vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum des Universitätslehrganges vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.
Die wörtliche Auslegung (Wortinterpretation), von für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organen gerne vorgenommen, würde Anrechnungen von außerordentlichen Studierenden aus Fachhochschulen nicht erlauben, nur an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen erbrachte Studienleistungen würden herangezogen werden können.
So ein Unsinn werden Sie jetzt denken?
Leider nein, es ist genau so und mir in den letzten Jahren wiederholt untergekommen. Mit viel Mühe erreicht man die Anrechnungen dann doch, nur ich frage mich schon etwas ermüdet, warum muss man darum kämpfen, nur weil bei der Novellierung des § 78 UG geschludert wurde?
Ich kann daher nur ersuchen, dass der § 78 UG novelliert wird und überhaupt die Definition Lehrgang der Weiterbildung alle entsprechenden Lehrgänge umfasst.
Leider ist das UG aber nur ein Teil der Benachteiligungen, welchen FH-AbsolventInnen mit Lehrgängen zur Weiterbildung ausgesetzt sind.
Neben dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen) welches nur Universitätslehrgänge kennt (Artikel 3 im Absatz (1): ….“Einschlägige österreichische Universitätslehrgänge, denen der Abschluss eines Hochschulstudiums vorausgeht, sind als Entsprechung der deutschen Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudien …“ sind es die Gewerbezugangsverordnungen, die FH-AbsolventInnen diskriminieren.
Vor bereits mehr als 4 Jahren habe ich versucht die FHK für das Bemühen zu begeistern, die Lehrgänge (in) der Weiterbildung als Überbegriff für die
Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
Lehrgänge universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung), mit 31.12.2012 ausgelaufen
Lehrgänge zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) und
Hochschullehrgänge (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)
in den Gewerbezugangsverordnungen zu verwenden und auch in weiteren gesetzlichen Grundlagen die Benachteiligung von FH-Studierenden, insbesondere der ao. Studierenden in Lehrgängen zur Weiterbildung zu beseitigen.
In anderem Zusammenhang hat mir das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort jüngst mitgeteilt, dass in keinem einzigen Fall bislang versucht wurde, Lehrgänge zur Weiterbildung als facheinschlägig für den Zugang zu reglementierten Gewerben (§ 94 GewO 1994) zu benennen.
Das wäre aber sehr wichtig, denn, wie zwei Beispiele zeigen, werden andere Lehrgänge der Weiterbildung (taxativ) angeführt:
1) Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) (Immobilientreuhänder-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 58/2003
Zugangsvoraussetzungen
§ 1. (1) Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler und der Immobilienverwalter wird durch folgende Belege erfüllt:
1.
Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) oder ….
2) Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Gewerblichen Vermögensberatung (Gewerblicher Vermögensberater-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 87/2012
Zugangsvoraussetzungen
§ 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des uneingeschränkten Gewerbes der Gewerblichen Vermögensberatung (§ 94 Z 75 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
1.
Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
2.
Zeugnisse über
a)
den erfolgreichen Abschluss eines fachlich einschlägigen wirtschaftswissenschaftlichen Studiums, eines fachlich einschlägigen, mindestens viersemestrigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen, mindestens viersemestrigen Universitätslehrganges oder eines fachlich einschlägigen, mindestens viersemestrigen Lehrganges universitären Charakters (je Ausbildungsgang mindestens 75 ECTS) und …
Sonst kann man FH-AbsolventInnen ein Verfahren nach § 19 GewO (Individuelle Befähigung) nicht ersparen und ist es für mich wirklich nicht verständlich, dass ein Lehrgang an der Universität absolviert zum Gewerbe (§ 18 GewO) führt und – beim inhaltsgleich absolvierten Lehrgang an einer FH – Antragsteller um die individuelle Befähigung ansuchen müssen.
Die Praxistage 2019 finden am 1. und 2. Juli 2019 im Landhaussaal des Landhauses der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, Haus 1B, 3109 St. Pölten, statt.
Neben vielen interessanten Fachvorträgen zu den verschiedensten Themen der Digitalisierung hat heuer Herr BM Dr. Josef Moser (Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) zum Business Talk am ersten Konferenztag zugesagt.
Die Eröffnung der Konferenz wird heuer Frau Landesrätin Mag.a Christiane Tischl-Hofmeister (Land Niederösterreich) in Vertretung von Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner vornehmen.
Mag. Helmut Miernicki (Geschäftsführer ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur) und Dr. Hubert Schultes (Generaldirektor Niederösterreichische Versicherung) werden die Begrüßung im Rahmen eines Keynotes vornehmen.
Frau Landesrätin Dr.in Petra Bohuslav (Land Niederösterreich), Herr Mag. Georg Bartmann (Leiter Wirtschaft, Tourismus und Technologie) und Herr DI (FH) Matthias Weiländer (Geschäftsführer Marketing St. Pölten) werden in verschiedenen Keynotes darstellen, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf die Unternehmen, die BürgerInnen und den Tourismus hat.
Bürgermeister Mag. Matthias Stadler (Bürgermeister Landeshauptstadt St. Pölten), KommR Dr. Christian Moser (Vizepräsident Wirtschaftskammer Niederösterreich) und DI Dr. Hans Aubauer (Generaldirektor SVA) werden die Eröffnung des zweiten Konferenztages vornehmen. Generalsekretär und Kabinettchef Dipl.-Ing. Michael Esterl (BM für Digitalisierung und Wirtschaftssstandort) ist Gast des Business Talks am zweiten Konferenztag.
Dr. Manfred Weiss (Gründer der Fachzeitung „Computerwelt“) wird im heurigen Expertengespräch mit 6 CIOs die Frage stellen: Digitalisierung – Disruptive Technologie oder „neuer Wein in alten Schläuchen“? Es diskutieren hierzu Herr Dipl.-Ing. Mag. Günther Tschabuschnig (CIO ZAMG), Herr Thomas Zapf (CDO Verbund), Herr Dipl.-Ing. Bernd Logar (CIO TU Wien), Herr Rainer Steffl (CIO Mondi Group), Herr Alexander Ebner (CIO Gebauer & Griller) und Herr Dipl.-Ing. Klaus Glatz (CIO Andritz AG) .
Herzstück der Konferenz bilden auch heuer wieder zahlreiche spannende Vorträge zu modernen Themen der Informations- und Kommunikationstechnologie und die persönlichen Gespräche an den einzelnen Themeninseln. Hier steht insbesondere Ihr persönlicher Nutzen, und kein unverständliches technisches „Kauderwelsch“ im Mittelpunkt.
Melden Sie sich rasch an uns sichern Sie sich jetzt schon Ihren Platz zur kostenlosen Teilnahme als Gast dieser einzigartigen Konferenz für Entscheider!
Montag, 01. Juli 2019
08:30 Check in und Begrüßungskaffee: Niederösterreichisches Landhaus – Landtagssaal, Landhausplatz 1, Haus 1B, 3109 St. Pölten
09:00 Begrüßung: Digitalisierung bei der Niederösterreichischen Versicherung. Generaldirektor Dr. Hubert Schultes (Niederösterreichische Versicherung).
09:20 Keynote: Das Haus der Digitalisierung als Leuchtturmprojekt der Digitalisierungsstrategie Niederösterreichs. Mag. Helmut Miernicki (ecoplus Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH).
09:40 Impulsreferat: St. Pölten als aufstrebender Wirtschaftsstandort mit vielen Pluspunkten. Zahlen und Fakten. Dipl.-Ing. (FH) Matthias Weiländer (Marketing St. Pölten).
10:00 Keynote: „Digitalisierung anders denken“. Digitalisierung der Landesverwaltung – mehr als „nur“ Softwareentwicklung? Mag. Georg Bartmann (Leiter Wirtschaft, Tourismus und Technologie).
10:20 Eröffnungsworte durch Frau Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister in Vertretung von Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner.
10:40 Kaffeepause
11:10 Digitalisierung versus Security. Kann die Sicherheit mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung noch Schritt halten? Hr. Walter Khom, MBA (bit media e-solutions GmbH).
11:50 Eine Zukunft ohne persönlicher digitaler Identität gibt es nicht. Warum wird die eindeutige digitale Identifikation für uns Menschen immer wichtiger? Hr. Josef Weissinger(Soroban IT-Beratung GmbH).
12:30 Mittagspause
13:30 Digitalisierung im Spannungsfeld zwischen Mensch und Maschine. Warum muss der Digitalisierungsprozess bei den Menschen beginnen? Hr. Herbert Leberbauer (Informio Software GmbH).
14:10 Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung mit dem „digitalen Amt“ – oesterreich.gv.at als Plattform für Mobile Government – MR Ing. Roland Ledinger (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort).
14:50 Kaffeepause
15:20 Simplify IT – Die Arbeitswelt ist im Wandel. IT soll sich nach Menschen und Unternehmen richten. – Hr. Christoph Mixa (Konica Minolta Business Solutions Austria GmbH).
16:00 Kommunikation effizient gestalten. Wie sich Digitalisierung und Machine Learning auf unsere Korrespondenz auswirken. Hr. Markus Gruber (DocuMatrix GmbH).
16:40 Keynote: Digitalisierungsstrategie in Niederösterreich. Landesrätin Dr.in Petra Bohuslav (Amt der NÖ Landesregierung).
17:00 Kaffeepause
17:30 Business-Talk „Zur Person“: Dr. Josef Moser (vorm. Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) im Gespräch mit Dr. Daniel Lohninger (Chefredakteur Niederösterreichische Nachrichten).
Dienstag, 02. Juli 2019
08:30 Check in und Begrüßungskaffee: Niederösterreichisches Landhaus – Landtagssaal, Landhausplatz 1, Haus 1B, 3109 St. Pölten09:00 Begrüßung durch Bürgermeister Mag. Matthias Stadler (Landeshauptstadt St. Pölten). 09:10 Keynote: Digitalisierungsstrategie der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Vizepräsident KommR Dr. Christian Moser (Wirtschaftskammer Niederösterreich). 09:30 Impulsreferat: Digitalisierung zur Steigerung des Kundennutzens bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft. Dipl.-Ing. Mag. Dr. Hans Aubauer, CFA (Generaldirektor Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft).
09:50 Podiumsdiskussion: Digitalisierung – Disruptive Technologie oder „neuer Wein in alten Schläuchen“?
Dipl.-Ing. Peter Anderla (Vinzenz Gruppe)
Dipl.-Ing. Mag. Günther Tschabuschnig (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik)
Hr. Thomas Zapf (Verbund)
Dipl.-Ing. Bernd Logar (Technische Universität Wien)
Hr. Rainer Steffl (Mondi Group)
Hr. Alexander Ebner (Gebauer & Griller)
Dipl.-Ing. Klaus Glatz (Andritz AG)
Moderation: Dr. Manfred Weiss (Gründer der Fachzeitschrift „Computerwelt“)
10:50 Kaffeepause
11:20 Wieviel Mensch braucht es für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz? Dr. Martin Berninger (d-fine Austria GmbH).
12:00 Breitband 2030 – Österreich im europäischen Umfeld. MR Ing. Mag. Alfred Ruzicka (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie).
12:40 Mittagspause
13:30 Augmented Reality, Big Data und Advanced Analytics – Anwendungen und Beispiele aus der Praxis. Hr. Marcus Kottinger (Axians ICT Austria GmbH).
14:10 Für ein sicheres Österreich – neue Möglichkeiten zur Einsatzkoordination und im Krisenmanagement. Mag. Oliver Starka, Dr.-Ing. Jens Hartmann (Hexagon Safety & Infrastructure).
14:50 Kaffeepause
15:30 Vorteile durch Machine Learning auf „IBM i“. Status quo und Blick in die Zukunft. Hr. Clemens Zauchner, MSc (IT-Power Services GmbH).
16:10 Weiterer Fachvortrag (noch ausstehend)
17:00 Business-Talk „Zur Person“: Dipl.-Ing. Michael Esterl (vorm. Generalsekretär und Kabinettchef Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort).
Mittwoch, 03. Juli 2019
08:30 Check in und Begrüßungskaffee: Haus der Niederösterreichischen Versicherung, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten
10:00 Generalversammlung des Verbandes Österreichischer Wirtschaftsakademiker. Zugelassen sind ausschließlich Mitglieder des Verbandes.
Begleitprogramm für Gäste: Besichtigung des Hauses der Geschichte in St. Pölten 12:00 Mittagsbrunch in den Räumlichkeiten des „NV Forum“ auf Einladung von Generaldirektor Dr. Hubert Schultes (Niederösterreichische Versicherung).
13:15 Besichtigung des Landesstudio ORF Niederösterreich. Die Führung übernimmt Frau Dipl.-Ing. Katharina Wöhrer, BSc, Archiv und Dokumentation des Landesstudio NÖ (ORF).
15:00 Abfahrt nach Melk mit Bus. Führung durch das StiftMelk. Ausklang im Restaurant des Stiftes Melk mit gemeinsamen Abendessen. Rückreise nach St. Pölten mit Bus (ca. 18:30).
20:30 Abendkonzert mit Elīna Garanča im Stift Göttweig (Karten sind gesondert zu bezahlen).
Das Ziel der seit über zwölf Jahren bestehenden Konferenzreihe ist es, Entscheidungsträgern den betriebswirtschaftlichen Nutzen verschiedener Themenbereiche der Informations- und Kommunikationstechnologie vor Augen zu führen und ihnen die betriebswirtschaftliche Relevanz für ihr eigenes Unternehmen aufzuzeigen. Im Mittelpunkt der Vorträge und Themeninseln steht daher nicht der technische Prozess, sondern der Nutzen für das Unternehmen und die angesprochenen Unternehmensbereiche .
Die Vorträge umfassen Themen moderner Informationstechnologie und Telekommunikation genauso wie steuerliche und finanzwirtschaftliche Aspekte sowie Themen der modernen Marketing- und Vertriebsunterstützung .
Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Online-Anmeldung möglich.
Die Teilnahme an den Business Talks setzt den Besuch der Tageskonferenz voraus. Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos.
Konferenzort: Niederösterreichisches Landhaus – Landtagssaal Landhausplatz 1, Haus 1B 3109 St. Pölten Anfahrt Anmeldung
In der am Donnerstag, 16. 5. 2019, geführten Nationalratsdebatte um Verstaatlichung der Asylwerber-Betreuung meldete sich FPÖ-Abgeordneter Hansjörg Jenewein zu Wort.
Seiner Ansicht nach sei es den NGOs darum gegangen, Asylverfahren in die Länge zu ziehen und damit bares Geld zu bekommen.
Nach Jenewein sind „…gerade jene Bereiche, die von Grünen, von SPÖ-nahen Vereinen beraten wurden, natürlich auch ein Versorgungsheim für Soziologen, für Pädagogen, für Sozialarbeiter, für Politologen und für sonstige Sozialwissenschaftler“.
„Man mag nun zur Verstaatlichung der Asylwerber-Betreuung stehen wie man will. Faktum ist, dass Soziologinnen und Soziologen in Österreich eine hochwertige Ausbildung absolviert haben und in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen ihr Know-How und ihre Expertise einbringen. Von wirtschaftlichen Versorgungsposten zu sprechen, schädigt nicht nur das Ansehen unserer Berufsgruppe, sondern ist auch ein Schlag ins Gesicht jener NGOs, die bislang nach bestem Wissen und Gewissen und im Interesse der Betroffenen die Rechts- und Rückkehrberatung für Asylwerberinnen und Asylwerber durchführten. Das sollte auch dem ehemaligen Politikwissenschaftsstudenten Jenewein bewusst sein.“
Ich kann mich dem nur anschließen und lade Herrn Jenewein ein, sich ein wenig mit der Disziplin Soziologie und dem Berufsstand vertraut zu machen.
Gerne auch mit dem der Pädagogen, Sozialarbeiter, Politologen und sonstigen Sozialwissenschaftler:
Mit der am Donnerstag (25. April 2019) in Begutachtung gegangenen Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) beabsichtigt die Bundesregierung gemeinnützig errichtete Wohnungen vom Mietmarkt[1] zu nehmen und in Eigentum umzuwandeln.
So sollen gemeinnützige Wohnungen bereits nach fünf statt
bisher zehn Jahren gekauft werden können und damit pro Jahr rund 1.000 Wohnungen
in privates Eigentum überführt werden.
Laut dem vorliegenden Entwurf müssen die gemeinnützigen
Bauvereinigungen (GBV) dem Mieter im Zeitraum von fünf bis 20 Jahren Miete die
Wohnung viermal zum Kauf anbieten.
Diese Verlängerung des Optionszeitraums auf 20 Jahre soll
auch für laufende Mietverträge gelten.
Im Sinne der Transparenz muss in den Mietverträgen künftig
ausdrücklich auf das Bestehen einer Kaufoption hingewiesen werden, um eine
eventuelle Finanzierungsplanung frühzeitig zu ermöglichen.
Um Spekulationen zu verhindern gibt es einen „Spekulationsschutz“
durch eine Bindung des Mietzinses für 15 Jahre im Falle eines Wohnungskaufs durch
den Mieter.
Ausgenommen aus dem verpflichtenden Kaufangebot sind
Wohnungen mit einer Nutzfläche von unter bis einschließlich 40 Quadratmetern um
günstigen Wohnraum etwa für junge Menschen, Lehrlinge, Studierende zur
Verfügung zu stellen.
Die Gesetzesnovelle betrifft in Österreich etwa 180
gemeinnützige Bauvereinigungen – rund 100 Genossenschaften und 80
Kapitalgesellschaften. Sie verwalten etwa 653.000 eigene Mietwohnungen und rund
270.000 Eigentumswohnungen.
Das jährliche Bauvolumen beträgt etwa 16.500 Wohnungen.
Mehr als 20 Prozent aller Österreicherinnen und
Österreicher wohnen in einer gemeinnützig errichteten Wohnung.
Die vorliegende Novelle ermöglicht – so die Bundesregierung
– einen leichteren Zugang zu Eigentum und – so die Opposition – entzieht dem Mietwohnungsmarkt
leistbaren Wohnraum. Das trägt nicht dazu bei, so die Kritik, die steigenden
Mietpreise unter Kontrolle bringen, die bis zu 40 Prozent der Löhne beanspruchen.
Das ist der Diskussionspunkt, in den ich eine Überlegung einbringen
möchte.
Stellen Sie sich zwei Familien vor.
Den Klassiker. Vater, Mutter, zwei Kinder.
Beide Familien haben das gleiche Familieneinkommen.
Der einzige Unterschied, die eine Familie bewohnt eine Mietwohnung
und wendet dafür 30 % des Familieneinkommens auf, die andere Familie wohnt in einer
völlig gleich großen, allerdings ausfinanzierten Eigentumswohnung und zahlt lediglich
die Betriebskosten.
Welche Familie kann sich den Urlaub leisten, den Nachhilfeunterricht für die Kinder, die Zahnspange, das gesündere Essen ….. Sie können die Liste selbst weiterführen.
Mein Argument ist, dass Eigentum Lebenschancen verbessern
kann und daher möglichst viele Familien in Eigentumswohnungen leben können
sollten – jede Bemühung die Eigentum (Vermögensbildung für möglichst viele) schaffen
hilft, begrüße ich daher ausdrücklich.
[1] Rund 20 Prozent der Bevölkerung leben laut
Wirtschaftsministerium in gemeinnützig errichteten Wohnungen, mit dem Vorteil
niedrigerer Mieten: die Miete in gemeinnützig errichteten Wohnungen liegt mit
durchschnittlich 6,6 Euro pro Quadratmeter etwa 20 Prozent unter dem Niveau von
gewerblichen Vermietern
Paul Rübig war einer der längst dienenden EU-Abgeordneten und wurde 1996, 1999, 2004, 2009 und 2014 ins Europäischen Parlament gewählt.
Gestern feierten ihn seine Welser Weggefährten und konnten ihm dabei für die langen erfolgreichen Jahre im Europäischen Parlament und für seinen unermüdlichen Einsatz für Forschung und Entwicklung, die Wirtschaft u.v.a.m. auch herzlich Danke sagen.