Archiv der Kategorie: Bildung

Fünf Europass-Dokumente machen Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent

Der Europass[1], ein in 27 Sprachen vorliegendes Portfolio von Dokumenten in einem europäischen Standardformat zur Darstellung persönlicher Kompetenzen, wird von immer mehr Menschen genutzt.

Die fünf Europass-Dokumente machen Ihre Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent und verständlich:

Zwei Europass-Dokumente können Sie selbst ausfüllen:

  • mit dem Europass-Lebenslauf können Sie Ihre Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen wirksam und klar darstellen. Sie können Ihren Lebenslauf online erstellen oder das Formular, Beispiele und den Leitfaden herunterladen.
  • der Europass-Sprachenpass ist ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse und -qualifikationen; Sie können Ihren Sprachenpass online erstellen oder das Formular, Beispiele und den Leitfaden herunterladen.

Drei der Europass-Dokumente werden von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung ausgestellt:

  • der Europass-Mobilitätsnachweis erfasst Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die während eines Lernaufenthaltes im europäischen Ausland erworben wurden.
  • die Europass-Zeugniserläuterungen beschreiben Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die Inhaberinnen und Inhaber beruflicher Abschlusszeugnisse erworben haben. Sie ergänzen die im Originalzeugnis enthaltenen Angaben und helfen, diese besser nachzuvollziehen, insbesondere im Ausland.
  • Das Europass-Diplomasupplement (der Diplomzusatz) beschreibt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die Inhaberinnen und Inhaber von Hochschulabschlüssen erworben haben. Das Dokument ergänzt die im offiziellen Zeugnis bzw. Abschluss enthaltenen Angaben und hilft, diese besser nachzuvollziehen, insbesondere im Ausland.

Ein Netzwerk der Nationalen Europass Centren, die erste Anlaufstelle, wenn Sie mehr über den Europass erfahren möchten.

 

Ziele des Europass

  • Der Europass unterstützt Bürgerinnen und Bürgern dabei, ihre Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen wirksam darzustellen, um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden.
  • Der Europass hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen von Arbeitskräften besser nachzuvollziehen.
  • Der Europass soll Einrichtungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen und den Inhalt von Lehrplänen vermitteln.

 

Die Europass-Website wird vom Cedefop[2] verwaltet und verzeichnete seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005 über 153 Millionen Besucher; allein 2016 mehr als  27 Millionen Zugriffe.

Seit 2005 wurden 85 Millionen Lebensläufe online erstellt; 2016 waren es 19 Millionen.

Im Rahmen der Neuen europäischen Agenda für Kompetenzen hat die Europäische Kommission nun eine Überarbeitung des Europass vorgeschlagen.

 

[1] http://europass.cedefop.europa.eu/ in deutsch https://europass.cedefop.europa.eu/de

[2] http://www.cedefop.europa.eu/de

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung CEDEFOP ist trotz Europass und EQR leider noch zu wenig bekannt:

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung CEDEFOP[1] ist die älteste Agentur der Europäischen Union.

Das CEDEFOP fördert die europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung, indem es die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die Sozialpartner bei der Entwicklung und Umsetzung berufsbildungspolitischer Maßnahmen unterstützt, die die Steigerung der Wirtschaftsleistung und die soziale Eingliederung fördern.

Im Zeitraum 2017 bis 2020 wird das CEDEFOP die Berufsbildung in Europa weiterhin:

  • mitgestalten, indem es die Modernisierung der Berufsbildungssysteme unterstützt;
  • nutzbar machen, mit dem Ziel, dass Menschen befähigt werden, durch berufliche Bildung Berufs- und Lebenskompetenzen zu erwerben;
  • erklären, d.h. Arbeitsmarktinformationen bereitstellen, die die Berufsbildungspolitik untermauern.

Das CEDEFOP

  • beobachtet die Entwicklung der europäischen Berufsbildungspolitik,
  • liefert neue Erkenntnisse zur Absicherung der politischen Entscheidungsfindung und
  • agiert als Wissensvermittler,

indem es den Gedankenaustausch zur Gestaltung der Berufsbildungspolitik fördert.

Alle Tätigkeiten des CEDEFOP unterstützen die berufsbildungspolitische Agenda der EU und beinhalten spezielle Aufgaben, mit deren Wahrnehmung das Zentrum vom Ministerrat, der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern betraut wurde.

Zu diesen Aufgaben zählen

  • die Berichterstattung über berufsbildungspolitische Entwicklungen in den Mitgliedstaaten sowie
  • die Mitgestaltung und Umsetzung europäischer Instrumente zur Förderung der Mobilität:
    • der Europass[2] und
    • der Europäische Qualifikationsrahmen[3] EQR,
    • die Validierung nicht formalen und informellen Lernens; ferner
    • die europaweiten Prognosen zu Qualifikationsangebot und -nachfrage und
    • das Kompetenzpanorama.

Die Informationen, die das CEDEFOP durch

  • Forschungsarbeiten,
  • Politikanalysen und
  • Vernetzung gewinnt,

werden über

  • seine Internetseite,
  • diverse Veröffentlichungen,
  • soziale Netzwerke und
  • Veranstaltungen

verbreitet.

Das CEDEFOP wurde am 10. Februar 1975 gegründet und hatte seinen Sitz ursprünglich in Westberlin.

1995 zog es nach Thessaloniki in Griechenland um.

Seine Analysen der Berufsbildungssysteme und -politiken genießen hohes Ansehen.

Das Zentrum ist als führendes Kompetenzzentrum für Qualifikationsrahmen und für Prognosen und Analysen von Qualifikationserfordernissen anerkannt.

Um seine Tätigkeiten mit der Arbeit anderer europäischer, nationaler und internationaler Organisationen abzustimmen, arbeitet das CEDEFOP eng mit diesen zusammen.

Die Gründungsverordnung des Cedefop von 1975 wird derzeit überarbeitet.

 

[1] http://www.cedefop.europa.eu/de

[2] https://europass.cedefop.europa.eu/de

[3] https://www.bmb.gv.at/schulen/euint/eubildung_nqr/index.html

BMÖ: Top Karrieren in Einkauf & Supply Chain Management

70% und mehr der Unternehmensleistung sind Zukauf, der Einkauf 1.Stufe der betrieblichen Wertschöpfung, Initiator und Mitgestalter von Innovationen, Digitalisierung, Big-Data-Ökonomie und Industrie 4.0.

Gibt es im Unternehmen für gut ausgebildete High-potentials bessere Karrierechancen?

Leistungsträger im Einkauf (Purchasing Experts) spielen sowohl in großen als auch in mittleren Unternehmen eine zentrale Rolle in der Zusammenarbeit aller Unternehmensbereiche.

Der Einkauf hat eine extrem hohe Relevanz für die Festlegung der strategischen Ausrichtung.

Als Wertschöpfungspartner Nummer eins in Industrieunternehmen verantwortet er nicht selten bis zu 70 Prozent des Umsatzes als Zukaufanteil am Beschaffungsmarkt. Frühzeitig eingebunden in Forschung und Entwicklung gibt der Einkauf wertvolle Impulse zu Materialien, globalen Bezugsquellen und Märkten. Preisdruck und geringe werdende Margen machen insbesondere die Generierung von Innovationen den entscheidenden Wettbewerbsvorteil aus. Hier gilt es die richtigen strategischen Partner zu finden und zu führen. Der Einkauf ist Schnittstellenmoderator; er agiert als Kommunikator zwischen Kundenwunsch und Beschaffungsmarkt.

Der Paradigmenwechsel im Einkauf innerhalb der beginnenden vierten industriellen Revolution bedeutet, eine Neudefinition hinsichtlich Ausrichtung von Prozessen und Zusammenarbeitsformen in der Wertschöpfungskette. Digitalisierte Fertigungsverfahren von der Serie bis zu individueller Losgröße eins erfordern nicht nur im eigenen Kontext die Notwendigkeit neuer Anforderungsprofile. Es gilt strategische Lieferanten hinsichtlich erweiterter technologischer und rechtlicher Voraussetzungen bzw. Rahmenbedingungen für neue Kommunikationsformen entlang der Kette „Kunde-Produzent-Kunde“ intellektuell zu fordern und einzubinden.

IT-Lösungen, die den Einkauf, seine internen Kunden und die Finanzabteilung beim End-to-End-Prozess vom Bedarf bis Bezahlen (Source-to-Pay) komplett medienbruchfrei unterstützen, sind zwar am Markt vorhanden, proaktive Gesamtlösungen, die eine Konvergenz der Systeme im Unternehmen herbeiführen, hingegen noch Zukunftsmusik. Aufgeschlossene Einkaufsführungskräfte sehen ihre Aufgabe auch darin, Entwicklern bzw. Anbietern Input über Strategien und daraus abzuleitende Parameter zu geben. Belastbare Informationen und Auswertungen in Echtzeit sind in Zukunft unerlässlich. Die neuen Korrelationen werden aus einer Vielzahl an Quellen enorme Datenströme generieren, die es sinnvoll bedarfs- und projektbezogen zu kanalisieren gilt. Hoher Datenaustausch bedeutet zugleich genauere NDAs (Non-Disclosure Agreements). Rechtliche Rahmenbedingungen sind weiterzuentwickeln. Unternehmen analysieren neue Entwicklungen, etwa die „Cloud“. Die junge Generation ist bereit, offen mit Daten umzugehen, weil sie mögliche Synergieeffekte sieht. Die Diskussion darüber ist eröffnet, aber längst noch nicht am Ende.

Die zunehmende Automatisierung mit Smart Factories und stark individualisierten Produkten verändert das Rollenbild und Qualifikationsprofil des Einkäufers. Die Zahl gering- oder niedrigqualifizierter Arbeitsplätze im administrativen Bereich wird abnehmen, die Nachfrage nach höher qualifizierten Kräften steigen. Diskussionen der Mitglieder der „Task Force 4.0“ des BMÖ haben ergeben: Bevorzugt wird eine technische Ausbildung für Einkäufer und Einkäuferinnen, weil nur so ein besserer Gesamtüberblick über verbundene Abläufe und Produktionsprozesse erreicht wird. Parallel gilt es, die Kompetenzen der Mitarbeiter in Bezug auf betriebswirtschaftliche und rechtliche Themen zu erweitern. Komplexe Anforderungen an Daten, Datenkommunikation und IT erfordern spezielle Verträge und damit Gewährleistungs- und Schadenersatzregelugen, die an die Erfordernisse der Kommunikation Maschine-Maschine angepasst werden müssen. So wird sich beispielsweise ein „Big-Data-Purchasing-Expert“ in Zukunft mit Risikomanagement aus vertraglicher und technologischer Sicht beschäftigen. Um den Heraus- und Anforderungen gerecht zu werden, müssen Lesitungsträger im Einkauf das bereits heute geforderte ausgeprägte technologische Expertenwissen um Informatikverständnis erweitern.

Viele Unternehmen arbeiten eng mit Hochschulen/Universitäten und privaten Bildungsanbietern zusammen. Es gilt, potenzielle Führungskräfte schon während ihrer Ausbildungszeit zu adressieren und attraktive Karrierewege im Einkauf aufzuzeigen. Innovative Unternehmen forcieren Rotation auf Führungskräfte-Level. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch agile Quereinsteiger – nicht selten aus dem Marketing – wichtige Impulse in das Management der Lieferketten einzubringen verstehen. Umgekehrt ist auch der Einkauf immer wieder Sprungbrett in andere Unternehmensfunktionen. Einfacher Grund: Der Einkauf kennt Bedarfe und Bedarfsträger, Märkte und Lieferanten. Er sichert Qualität und Ergebnisse – eine Melange, die ihn im Idealfall auch außerhalb des Einkaufs „begehrenswert“ macht.

Unternehmen sollten durch breite Information und Einbindung relevanter Abteilungen Anforderungen an Mensch und Technik sowie künftige Geschäftsmodelle in speziellen Zirkeln offen diskutieren, Ziele und Schulungsmaßnahmen definieren. Sicher ist: Am Einkauf führt auch in Zukunft kein Weg vorbei.

Empfehlung für alle an Karriere und sicherem beruflichem Fortkommen Interessierten:

Fassen Sie den Beruf des „Certified Purchasing & Supply Chain Expert“ ins Auge und schaffen Sie sich den dazugehörige Qualifikationsvorsprung!

Nutzen Sie dies alles in Ihrem Netzwerk, wir, ASAS[1] & BMÖ[2] helfen Ihnen gerne!

 

Heinz Pechek ist geschäftsführender Vorstand des BMÖ

 

Was bedeutet Einkauf 4.0 für Führungskräfte?

 

  • global vernetztes Informationsmanagement
  • Vernetzung/Digitalisierung der Lieferketten
  • Direkt- und Echzeitkommunikation mit Entwicklung/Konstruktion, Produktionsplanung, Produktion, Marketing/Vertrieb, Lieferant und Kunde
  • Verkürzung der Durchlaufzeiten
  • automatisiertes Vendor Managed Inventory Management
  • geringe Losgroßen in Produktion = veränderte Rahmenverträge
  • Senkung der Bestände und Lieferzeiten
  • veränderte Ersatzteil- und Reparaturlagerhaltung
  • digitalisierte Termin- und Mengenplanung beim Lieferanten
  • rollierende Absatzplanung und Produktionsplanung
  • frühzeitiges Erkennen von Engpässen in der Versorgung, Preisschwankungen etc.
  • verstärkte und stabile Durchgriffsmöglichkeiten innerhalb der Supply Chain auf vorgelagerte Zulieferer
  • New Simultaneous Engineering: Maschine-Mensch-Maschine
  • Bereitstellung/Anpassung der Verträge (Kommunikation Maschine-Maschine)
  • neue Vertragspolitk
  • verbesserte Frühwarnerkennung
  • verbessertes (globales) Risikomanagement
  • Senkung der Kapitalkosten

 

[1] ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com

[2] BMÖ-Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik http://www.bmoe.at

Die Verwendung der Bezeichnung „Diplom“ nach österreichischen Lehrgängen in Deutschland

Grundsätzlich ist es so, dass in Deutschland nur Hochschulgrade und Abschlüsse an Berufsakademien mit der Bezeichnung ‚Diplom’ vergeben werden – zwar immer weniger, weil ja auch die deutschen Hochschulen auf Bologna (Bachelor, Master, PhD) umgestellt haben – die Bezeichnung Diplom als akademischer Grad aber geschützt ist.

Außerhalb des Hochschulbereichs bzw. außerhalb des Schutzes entsprechender Hochschulabschlüsse gibt es in Deutschland die Verwendung des Begriffs ‚Diplom’ auch als Berufsbezeichnung.

Die Verwendung des Begriffs „Diplom“ ist als Hochschulgrad im § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) geregelt:

§ 18 Hochschulgrade

(1) Auf Grund der Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, kann die Hochschule einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen. Auf Grund der Hochschulprüfung an Fachhochschulen oder in Fachhochschulstudiengängen anderer Hochschulen wird der Diplomgrad mit dem Zusatz „Fachhochschule“ („FH“) verliehen. Die Hochschule kann einen Diplomgrad auch auf Grund einer staatlichen Prüfung oder einer kirchlichen Prüfung, mit der ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, verleihen. Das Landesrecht kann vorsehen, dass eine Hochschule für den berufsqualifizierenden Abschluss eines Studiums einen Magistergrad verleiht; dies gilt, unbeschadet des § 19, nicht für den Abschluss in einem Fachhochschulstudiengang. Nach näherer Bestimmung des Landesrechts kann eine Hochschule für den berufsqualifizierenden Abschluss eines Studiums auf Grund einer Vereinbarung mit einer ausländischen Hochschule andere als die in den Sätzen 1, 2 und 4 genannten Grade verleihen. Ein Grad nach Satz 5 kann auch zusätzlich zu einem der in den Sätzen 1, 2 und 4 genannten Grade verliehen werden.

(2) Im übrigen bestimmt das Landesrecht, welche Hochschulgrade verliehen werden. Es kann vorsehen, daß die Kunsthochschulen für den berufsqualifizierenden Abschluß eines Studiums andere als die in Absatz 1 genannten Grade verleihen.

Der Hochschulgrad „Diplom“ wird auf Grund dieser gesetzlichen Regelung also allein von Hochschulen für den Abschluss berufsqualifizierender Hochschulstudiengänge verliehen.

§ 18 HRG enthält allerdings keinen Ausschluss der Verwendung „Diplom“ im Zusammenhang mit staatlichen Abschlussbezeichnungen, die außerhalb des Hochschulbereichs vergeben werden.

Die Verwendung des Begriffs ‚Diplom’ außerhalb des Hochschulbereichs fällt allerdings in den Kompetenzbereich der deutschen Bundesländer.

Die Hochschulgesetze der Länder enthalten unter anderem zum Schutz der Hochschulgrade Regelungen, die die unbefugte Vergabe von Hochschulgraden und die Verwendung von Bezeichnungen, die Hochschulgraden zum Verwechseln ähnlich sind, als Ordnungswidrigkeit einstufen, vgl. z. B. § 125 Abs. 1 Berliner Hochschulgesetz.“

„Zum ‚Stellenwert eines Diploms’, das außerhalb von Deutschland – also z.B. in Österreich – erworben wurde, gilt, dass – soweit es um Hochschulabschlüsse geht, die mit der Bezeichnung ‚Diplom’ gebildet sind und diese in Deutschland anerkannt sind oder anerkannt werden (können), diese auch in Deutschland geführt werden dürfen.

In Österreich besteht der Schutz der Bezeichnung „Diplom“ nicht und kann daher auch für außer-hochschulische (Weiterbildungs-)Lehrgänge vergeben werden.

AbsolventInnen dieser Lehrgänge können auch im Lebenslauf anführen, dass sie ein Diplom nach einem solchen Lehrgang in Österreich erworben haben, dürfen die Bezeichnung „Diplom“ oder diplomierte/r …….. nicht im Namen führen, weil dies tatsächlich als Verwendung von Bezeichnungen, die Hochschulgraden zum Verwechseln ähnlich sind, zur Ordnungswidrigkeit erklärt und entsprechend geahndet werden kann.

Daher gilt:

– dass die AbsolventInnen nach einem außer-hochschulischen (privatwirtschaftlich angebotenen) Lehrgang in Österreich ein entsprechendes Zertifikat bekommen können,

– das Zertifikat auch Diplom oder dipl. ………. heißen kann,

– dieses „ Diplom“ aber keinem Hochschulgrad oder einer staatlichen Abschlussbezeichnung entspricht und

– daher in Deutschland nicht im Zusammenhang mit dem Namen geführt bzw. verwendet werden darf, ohne eine Ordnungsstrafe zu riskieren.

 

 

 

 

 

MBA Public Management

Die Anforderungen an „Public Manager“ als Mitarbeiter der Hoheitsverwaltung, kommunaler Betriebe, Mandatare … steigt stetig und verlangen nach einer entsprechenden Aus- und Weiterbildung.

Der MBA in General Management mit der Spezialisierung Public Management bietet Ihnen vertiefte und anwendbare Kenntnisse in allen Bereichen der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung, vor allem der Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Demgemäß wird neben Public Management unter anderem auf die Themen Finanzierung und Risikomanagement, Kommunale Daseinsvorsorge, Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen sowie Verwaltungs- und Strukturreformen durch Gemeindekooperationen und Fusionen eingegangen.

Das Fernstudium MBA Public Management festigt und erweitert die Managementkompetenz öffentlich Bediensteter und politischer Mandatare für die öffentliche Verwaltung und für die öffentliche Wirtschaft.

Der MBA Public Management eignet sich ideal, wenn Sie

  • Ihre Fachkompetenz im Bereich der öffentlichen Verwaltung erweitern möchten,
  • sich betriebswirtschaftlich weiterbilden möchten,
  • berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben,
  • Interesse an einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung haben, mit dem Ziel für höherwertige Führungspositionen die notwendigen fachlichen Qualifikationen zu erwerben.

Somit werden einerseits politische Mandatare und öffentlich Bedienstete mit Berufserfahrung angesprochen. Andererseits eröffnet sich Personen, die berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben, sowie Personen, die zusätzlich zu bestehendem Fachwissen eine hochwertige Ausbildung im Bereich Public Management erwerben möchten, eine vielversprechende Perspektive.

nähere Informationen: http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-public-management.html

MediatorIn in Österreich – auch mit MBA – verkürzte Ausbildung für viele Berufe

In Österreich dürfen Mediatorinnen/Mediatoren selbständig arbeiten, wenn sie nach einer entsprechenden Ausbildung in die Liste der MediatorInnen beim Bundesministerium für Justiz (BMfJ) eingetragen sind:  http://www.mediatoren.justiz.gv.at/mediatoren/mediatorenliste.nsf/docs/home

Voraussetzungen für die Eintragung:

  • Antrag an das
    Bundesministerium für Justiz
    Museumstraße 7, 1070 Wien
  • Mindestalter 28 Jahre
  • fachliche Qualifikation
  • Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)
  • Haftpflichtversicherung des Mediators (Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht; Mindestversicherungssumme 400.000 Euro; kein Ausschluss und keine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers)
  • Angabe, wo der Mediator seine Tätigkeit ausüben wird

    Fachlich qualifiziert ist, wer

  • auf Grund einer entsprechenden Ausbildung
  • die Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation hat und
  • ihre rechtlichen und psychosozialen Grundlagen kennt.

Die Ausbildung ist tunlichst in eingetragenen Ausbildungseinrichtungen – inkl. Universitäten – zu absolvieren.

MBA Mediation (in Fernlehre):

Es gibt auch die Möglichkeit die Ausbildung zur Mediatorin, zum Mediator, eingebettet in einem Masterlehrgang  der Weiterbildung (MBA Mediation) zu absolvieren. Die über die reine Mediation hinausgehenden Inhalte des MBA-Lehrgangs werden zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre angeboten.

Nähere Infos: http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-mediation.html

Der Inhalt der Ausbildung der MediatorInnen ist in § 29 ZivMediatG sowie in der dazu ergangenen Verordnung geregelt (BGBl. II Nr. 47/2004).

Zum Inhalt des Antrags siehe § 8 ZivMediatG. Die Ersteintragung gilt längstens fünf Jahre, die Aufrechterhaltung der Eintragung für jeweils 10 weitere Jahre ist möglich.

Verkürzte Ausbildung für

  • Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Juristen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem juristischen Fach;
  • Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Ziviltechniker, jeweils ab Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach;
  • Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, jeweils ab Eintragung;
  • Lebens- und Sozialberater und Sozialarbeiter, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis.

 

Fachliche Qualifikation: ZivMediatG 

§ 10. (1) Fachlich qualifiziert ist, wer auf Grund einer entsprechenden Ausbildung (§ 29) über Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation verfügt sowie mit deren rechtlichen und psychosozialen Grundlagen vertraut ist. Die Ausbildung ist tunlichst in Lehr- und Praxisveranstaltungen solcher Einrichtungen, einschließlich der Universitäten, zu absolvieren, die der Bundesminister für Justiz in die Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge für Mediation in Zivilrechtssachen eingetragen hat.

(2) Bei Beurteilung der fachlichen Qualifikation sind jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die Angehörige bestimmter Berufe, insbesondere Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker, Lebens- und Sozialberater, Sozialarbeiter, Unternehmensberater oder Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach, im Rahmen ihrer Ausbildung und ihrer Berufspraxis erworben haben und die ihnen bei Ausübung der Mediation zustatten kommen, zu berücksichtigen.

§ 24. (1) Das Verfahren zur Eintragung einer Ausbildungseinrichtung oder eines Lehrgangs für Mediation in Zivilrechtssachen wird auf Grund eines schriftlichen Antrags des Bewerbers an den Bundesminister für Justiz eingeleitet. Der Antrag kann sich auch auf Teilabschnitte oder einzelne Gebiete der Ausbildung beziehen.

(2) Der Bewerber hat den

– Inhalt der Ausbildung,

– Anzahl und Qualifikation des Lehrpersonals und

– die Finanzierung der Einrichtung oder des Lehrgangs darzutun.

Bei einer Ausbildungseinrichtung ist nachzuweisen, dass die Nachhaltigkeit der Ausbildungstätigkeit gewährleistet ist.

(3) Ist auf Grund des Nachweises des Bewerbers das Erreichen der Ausbildungsziele sowie im Fall einer Ausbildungseinrichtung die Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeit gewährleistet, so hat der Bundesminister für Justiz, erforderlichen-falls nach Befassung des Beirats, die Ausbildungseinrichtung oder den Lehrgang für die Dauer von längstens fünf Jahren in die Liste einzutragen. Bewerbern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die Eintragung mit Bescheid zu versagen.

§ 29. (1) Der Bundesminister für Justiz hat nach Anhörung des Beirats für Mediation durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Ausbildung für Mediatoren festzulegen. Dabei können die Ausbildungsinhalte nach Fachbereichen unterschiedlich festgesetzt werden.

(2) Der theoretische Teil der Ausbildung ist, aufgegliedert nach einzelnen Ausbildungsinhalten, mit 200 bis 300, der anwendungsorientierte Teil mit 100 bis 200 Ausbildungseinheiten festzulegen. Es haben insbesondere zu umfassen

                     
1. der theoretische Teil:
a) eine Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der Mediation,

einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder;

b) Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer

Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze;

c) Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage-

und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter

besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen;

d) Konfliktanalysen;
e) Anwendungsgebiete der Mediation;
f) Persönlichkeitstheorien und psychosoziale Interventionsformen;
g) ethische Fragen der Mediation, insbesondere der Position des Mediators;
h) rechtliche, insbesondere zivilrechtliche, Fragen der Mediation sowie Rechtsfragen

von Konflikten, die für eine Mediation besonders in Betracht kommen;

2. der anwendungsorientierte Teil:
a) Einzelselbsterfahrung und Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation

unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion;

b) Peergruppenarbeit;
c) Fallarbeit und begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der

Mediation.

(3) Die für einen Beruf erforderliche Ausbildung und die bei dessen Ausübung typischerweise erworbene Praxis ist angemessen zu berücksichtigen (§ 10).

Ausbildung gem. Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung – ZivMediat-AV

Ausbildungsinhalt Mindesteinheiten
Teil 1 Theoretischer Teil
Summe Teil 200
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 12
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 26
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 32
4. Konfliktanalysen 15
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 20
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 20
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation 15
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen 40
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge 20
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil
Summe Teil 165
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 40
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion 58
3. Peergruppenarbeit 24
4. Fallarbeit 17
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) 26
Gesamtsumme 365

 

Ausbildungsinhalt Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Juristen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem juristischen Fach Mindesteinheiten
Teil 1 Theoretischer Teil
Summe Teil 136
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 8
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 24
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 32
4. Konfliktanalysen 14
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 18
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 20
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation 12
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen 0
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge 8
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil
Summe Teil 84
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 20
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion 32
3. Peergruppenarbeit 10
4. Fallarbeit 6
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) 16
Gesamtsumme 220

 

Ausbildungsinhalt für Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Ziviltechniker, jeweils ab Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach Mindesteinheiten
Teil 1 Theoretischer Teil
Summe Teil 136*)
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 8
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 24
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 32
4. Konfliktanalysen 14
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 18
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 20
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation 12
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen 8
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge 0*)
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil
Summe Teil 84
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 20
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion 32
3. Peergruppenarbeit 10
4. Fallarbeit 6
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) 16
Gesamtsumme 220*)

*) Für Ziviltechniker zusätzlich 8 Mindesteinheiten

Ausbildungsinhalt für Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, jeweils ab Eintragung; Lebens- und Sozialberater und Sozialarbeiter, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis Mindesteinheiten
Teil 1 Theoretischer Teil
Summe Teil 136
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 8
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 24
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 12
4. Konfliktanalysen 10
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 18
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 5
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation 12
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen 35
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge 12
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil
Summe Teil 84
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 20
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion 32
3. Peergruppenarbeit 10
4. Fallarbeit 6
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) 16
Gesamtsumme 220

 

20 Jahre MBA in Österreich – über 200 Angebote derzeit!

Mit In-Kraft-Treten des Universitätsstudien-Gesetzes (UniStG) am 1. August 1997 wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, an Absolventen von Universitätslehrgängen und Lehrgängen universitären Charakters den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (MBA) zu verleihen[1] und 1998 die ersten AbsolventInnen graduiert.

MBA-Studien werden seit dieser Zeit nun auch von österreichischen öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen, aber auch anderen in- und ausländischen Bildungsanbietern durchgeführt.

Seit 1997 boomt die MBA-Ausbildung in Österreich.

Schon nach 10 Jahren (2007) boten etwa 30 Universitäten, Privatuniversitäten und sonstige Institutionen mehr als 80 MBA-Programme an und wurden österreichweit rund 3.000 MBA-AbsolventInnen gezählt.

Heuer kann man – Fernlehrangebote mitgerechnet – aus rund 200 deutschsprachigen Programmen wählen und zählt man verwandte akademische Grade der Weiterbildung dazu, dann sind etwa 300 Programme deutscher Sprache auf dem österreichischen Markt buchbar.

Im Wintersemester 2015 waren rund 20.000 Studierende in Universitätslehrgängen österreichischer Universitäten inskribiert, davon etwas mehr als 14.000 in Masterlehrgängen – 8.922 (7.669) davon alleine an der Donauuniversität Krems.[2]

An Fachhochschulen waren 2.877 ao Studierende – 1.790 davon in Masterlehrgängen – eingeschrieben.

Die FH Burgenland führte innerhalb der Fachhochschulen mit 445 Studierenden – davon 426 in Masterlehrgängen – die Liste der FH-Anbieter an.

Es handelt sich dabei vor allem um die Studierenden in den Kooperationslehrgängen des AIM mit der Welser ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH, einem auf Fernlehre spezialisierten Bildungsanbieter.

Pro Jahr schließen mehr als 3.500 Studierende in Österreich einen Masterlehrgang der Weiterbildung ab, viele davon den nach wie vor sehr populären MBA.

Wir können davon ausgehen, dass es in Österreich derzeit schon mehr als 15.000 MBA-AbsolventInnen gibt.

Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – bis 31.12.2012
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen, deren

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen

mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

 

 

[1] Den MBA als ausländischen akademischen Grad in Österreich gab es schon wesentlich früher – die Webster University bot im Herbst 1985 den ersten MBA in Wien an

[2] BMWFW Statistisches Taschenbuch 2016

Magister oder Master? Das baden-württembergische Hochschulrecht erlaubt beides:

Natürlich folgt das baden-württembergische Hochschulrecht[1] der Bologna-Architektur:

  1. Zyklus: 180 – 240 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Bachelor; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« vorsehen.
  1. Zyklus: 60 – 120 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Master; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen.
  1. Zyklus: Promotionsstudium mit eigenständiger Forschung; Doktor-Grad / PhD (keine ECTS-Grundlage; angenommener Arbeitsaufwand von drei bis vier Jahren in Vollzeitbeschäftigung).

 

Das Land Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft[2]:

  • 9 Universitäten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 8 Kunst- und Musikhochschulen,
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie,
  • mehr als 25 anerkannte private und kirchliche Hochschulen mit Hauptsitz im Land,
    • darunter 3 Hochschulen für Kirchenmusik und
    • 2 Private Universitäten.

 

Fernstudium:

Eine der Hochschulen – die Allensbach University – ermöglicht sogar vollständig ortsunabhängige Fernstudien: https://www.allensbach-hochschule.de/

 

Weitere Infos zur Bologna-Architektur: http://forum.asasonline.com/das-begriffs-wiki/was-ist-die-bologna-architektur/

 

Gesetzestext:

Verleihung und Führung inländischer Grade 

§ 36 (1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

 

[1] Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG)

Vom 1. Januar 2005 – letzte berücksichtigte Änderung: § 20 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 108, 118) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3q7b/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=110&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGBWV19P1&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

[2] https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulkarte/

 

 

Akademische Fernlehre – der USP der ASAS

  • ASAS ist ein – wenn nicht der – Fernlehranbieter in Österreich.
  • Die Programme können neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
  • Die Studiengebühren sind preislich fair.
  • ASAS ermöglicht akademische Experten- und Masterprogramme[1], aber auch einzelne Kurse.
  • Alle Programme eignen sich für die Bildungskarenz[2] und die Bildungsteilzeit.
  • Die Lehrgangsgebühren können auch in Raten bezahlt werden und sind steuerlich absetzbar.
  • Die ECTS der Weiterbildung kann man in weiteren Regelstudien der Kooperationspartner nutzen,
  • So beispielsweise an der Allensbach University[3] in Konstanz, an welcher bereits mehrere MBA-Absolventinnen aus den ASAS-Kooperationslehrgängen im Bachelorstudium (Fernlehre!) studieren
  • ASAS berät auch bei Promotionsvorhaben.
  • Vorausbildungen können angerechnet werden und verkürzen dadurch die Studiendauer.
  • Die Inhalte aus den Programmen können jederzeit über den modernen Fernlehrcampus[4] abgerufen werden.
  • Prüfungen können von zu Hause abgelegt werden.
  • ASAS erklärt in kurzen Filmen allgemeine Begriffe, wie z.B. USP.[5]
  • Das BWL-Begriffe-Wiki auf youtube wurde bereits mehr als 55.000 mal aufgerufen
  • Die Studierenden können ein eigenes Forum[6] für Fragen und Diskussionen nutzen.
  • Sitz der ASAS ist Wels in Oberösterreich.

 

Näheres zu den umfangreichen Angeboten auf unserer Website:

[1] In den MBA-Programmen des AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland http://aim.ac.at absolvieren derzeit rund 450 Studierende den MBA Executive in Fernlehre

[2] http://asasonline.com/news/mit-dem-massanzug-in-die-bildungskarenz.html

[3] https://www.allensbach-hochschule.de/

[4] http://demo.asasonline.com/signin

[5] https://www.youtube.com/watch?v=949twqsNVgM&list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl&index=21&t=3s

[6] http://forum.asasonline.com/

In die Bildungskarenz mit einem Kontaktstudium

ASAS-Kontaktstudien[1] in Kooperation mit der Allensbach University (Konstanz)[2]

Mit dem Maßanzug in die Bildungskarenz!

Bildungskarenz[3]

Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen.

Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden.

Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.

Bereits nach 6 Monaten Beschäftigung möglich

Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt).

Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate.

Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil zumindest 2 Monate umfassen.

Der Verbrauch in einzelnen Teilen ist innerhalb von 4 Jahren möglich.

Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz.

Was als Aus- oder Weiterbildung gilt:

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich.

Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.

Bildungsnachweis

Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen).

Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.

NACHWEIS BEI STUDIUM

Bei einem Studium gilt: Sie brauchen für den Weiterbezug des Weiterbildungsgeldes

  • den Nachweis über Prüfungen über 4 Semesterwochenstunden oder
  • im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester oder
  • bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit eine Bestätigung über den Fortschritt,
  • oder eine Bestätigung über die Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung.

Höhe der Unterstützung:

Während der Bildungskarenz bekommen Sie „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können.

Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (425,70 Euro im Jahr 2017), auch beim gleichen Arbeitgeber.

Was noch zu beachten ist:

Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt.

Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z.B. Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

ANTRAGSTELLUNG UND AUSZAHLUNG

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)[4]

Leistungspunkte (= Credit Points) werden im Europäischen Hochschulraum als ECTS-Punkte vergeben. Das European Credit Transfer System (ECTS) erleichtert die Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen.

ECTS-Punkte sind keine Noten (Leistungsbewertungen), sondern sie werden zusätzlich zu den Noten vergeben. Sie messen die zeitliche Gesamtbelastung des Studierenden und umfassen sowohl den unmittelbaren Unterricht als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffs (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitung einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie gegebenenfalls Praktika.

In der Regel werden pro Semester 30 Leistungspunkte vergeben. Für einen Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung des Studierenden (workload) im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen.

Überträgt man diese Punktevergabe auf die Regelstudienzeit eines Bachelorstudiums (mindestens drei und höchstens vier Jahre), so sind mindestens 180 und höchstens 240 ECTS-Punkte nachzuweisen.

Entsprechend verhält es sich mit dem anschließenden Masterstudium (Regelstudienzeit ein bis zwei Jahre), in dem folglich weitere 60 bis 120 ECTS-Punkte nachzuweisen sind.

Unter Einbeziehung des vorangegangenen Bachelorstudiums erfordert ein Masterstudium insgesamt 300 ECTS-Punkte.

 

Praktische Anwendung der Allensbacher Kontaktstudien – Nachweis der Bildungskarenz:

  • 1 Modul im Kontaktstudium (6 ECTS = 180 Stunden[5]) deckt die Bildungskarenz von zumindest 4 Monaten ab
  • für ein Jahr Bildungskarenz benötigen wir daher 3 Module

 

[1] http://asasonline.com/weiterbildung/kontaktstudien.html

[2] https://www.allensbach-hochschule.de

[3] https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

[4] https://www.studieninfo-bw.de/studieren/bachelormaster/leistungspunkte_ects_punkte/

[5] 1 Credit-Point erfordert nach österreichischem UnivG 150 Stunden an work load, nach dem Studienrecht Baden Württembergs 180 Stunden)