The aim is, along with the celebration of the Day of the leaders of the National Revival, to give the scientific community the opportunity to present and get acquainted with the achievements in various thematic areas of knowledge.
The materials of the conference are peer-reviewed and after a positive review are published in the e-proceedings „Knowledge society and 21st century humanism“, which is part of The National Center for Information and Documentation (NACID) reference list.
Der produktive, hochschulübergreifende Austausch zwischen Hochschulangehörigen diverser Statusgruppen wird sich damit fortsetzen – in den etablierten wie weiterentwickelten und neuen Formaten.
Der Hochschulkompass ist ein Informationsportal der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), in dem staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen tagesaktuelle Informationen über ihre Studien- und Promotionsmöglichkeiten veröffentlichen.
Alle Angaben im Hochschulkompass sind von den Hochschulen autorisiert und werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen aktualisiert.
Die Entwicklung des Hochschulkompasses begann bereits im Jahre 1994 im Rahmen eines geplanten europäischen Datenbankprojektes, das von der EU initiiert wurde.
Die Informationen über deutsche Hochschulen wurden dem Projekt von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Verfügung gestellt. Als klar wurde, dass die europäische Datenbank nicht realisiert werden konnte, arbeitete die HRK weiter an der Entwicklung einer auf die deutsche Hochschullandschaft bezogenen Datenbank, die seit August 1998 unter dem Namen „Hochschulkompass“ im Internet abrufbar ist.
Seit dem Onlinegang 1998 hat sich der Hochschulkompass kontinuierlich weiterentwickelt und wurde nicht zuletzt für Studieninteressierte zu einer im In- und Ausland geschätzten, verlässlichen Informationsquelle bei der Studienwahl. Informationen über Promotionsmöglichkeiten an deutschen Hochschulen sind ebenfalls seit 1998 ein fester Bestandteil des Hochschulkompasses.
Die im Internet von Beginn an frei und kostenlos verfügbaren Hochschul- und Studienganginformationen wurden kontinuierlich erweitert und an sich verändernde hochschulpolitische Rahmenbedingungen angepasst. So wurde beispielsweise das Informationsangebot zu den Promotionsmöglichkeiten 2008 komplett überarbeitet und erweitert.
Zudem ist der Hochschulkompass seit dem Wintersemester 2009/10 die Grundlage für die bundesweite Studienplatzbörse, die über noch freie Studienplatzkapazitäten informiert und seit Anfang 2014 den Studium-Interessentest (SIT) veröffentlicht.
Im Jahre 2013 haben die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Bundesverband für Hochschulkommunikation (BV_HKom) und die Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen (GIBeT) auf Basis ihrer bewährten Zusammenarbeit vereinbart, die Weiterentwicklung des Hochschulkompasses gemeinsam voranzutreiben, um die Qualität der Online-Studieninformation in Deutschland weiter zu verbessern.
Weitere Informationen, Rückfragen zu diesem Beitrag, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
Wie soll das Innovationssystem der nächsten Generation aussehen, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen brauchen wir dafür?
Über diese Fragen wurde auf dem Forschungsgipfel 2021 am 19. Mai intensiv und engagiert diskutiert.
Die wichtigsten Ergebnisse und Forderungen der Diskussion wurden in einem Ergebnispapier zusammengefasst, welches Sie hier herunterladen können.
Auf der Website des Forschungsgipfels finden Sie übrigens auch die Videomitschnitte der Veranstaltung sowie die Einspieler mit den innovationspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen und die Stimmen zur Zukunft von Forschung und Innovation.
Die Covid-19-Pandemie hält die Welt bereits seit anderthalb Jahren in Atem. Der Kampf gegen das SARS-CoV2-Virus hat den gewohnten Alltag auf den Kopf gestellt: Die weltweite Verflüssigung von Grenzen mit zunehmend freierem Verkehr von Finanzen, Waren, Dienstleistungen und auch Personen ist zeitweise nachhaltig ins Stocken geraten. Die in den letzten Jahrzehnten forcierte internationale Arbeitsteilung in der Wirtschaft war einer ernsten Prüfung ausgesetzt.
Statt internationalen oder supranationalen Einrichtungen wie der WHO oder der EU geben im Kampf gegen das tödliche Virus die Nationalstaaten den Ton an, obwohl deren Bedeutung im Zeitalter der Globalisierung nachzulassen schien. Temporäre „Lockdowns“ und „Shutdowns“ haben Arbeitsplätze gekostet und Existenznöte verstärkt. Im Streit um die Verhältnismäßigkeit der Pandemiebekämpfung haben die sozialen Spannungen zugenommen.
Welche Auswirkungen hat die Covid-19-Pandemie bisher auf Staat und Gesellschaft – gesundheitlich, sozial und wirtschaftlich? Ist die Pandemie eine Zäsur, gar der Beginn einer Zeitenwende, oder lässt sie sich mit anderen Einschnitten der Menschheitsgeschichte vergleichen? Birgt sie neben Gefahren möglicherweise auch Chancen? Welche Lehren können und sollten aus der Pandemie gezogen werden? Und was sind die Möglichkeiten, um die Menschheit vor künftigen Pandemien besser zu wappnen?
Diesen und damit zusammenhängenden Fragen will der Deutsche Hochschulverband (DHV) im Rahmen einer interdisziplinären Fachtagung am 27. Oktober 2021 nachgehen.
Als Berufsvertretung der „Köpfe, die Wissen schaffen“, will der DHV einer breiteren Öffentlichkeit zeigen, was diese Köpfe zur Lösung von gesellschaftlich wichtigen Fragen und zur Durchdringung von aktuellen Themen, die die Allgemeinheit interessieren, beitragen können.
Zeitplan
09:30 bis 09:45 Uhr: Eröffnung und Grußwort
Univ.-Professor Dr. Bernhard Kempen, Universität zu Köln, Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Präsident des Deutschen Hochschulverbandes Professor Dr. h.c. Dipl.-Ing. Dietmar v. Hoyningen-Huene, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der MLP Corporate University
09:45 bis 10:30 Uhr:
Die Covid-19-Pandemie aus Sicht einer Medizinerin
Univ.-Professorin Dr. Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt und „Hochschullehrerin des Jahres 2021″
10:30 bis 11:15 Uhr: Die Covid-19-Pandemie aus Sicht eines (Medizin-)Historikers
Univ.-Professor Dr. Heiner Fangerau, Lehrstuhl für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin am Universitätsklinikum Düsseldorf
11:15 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause
11:45 bis 12:30 Uhr: Die Covid-19-Pandemie aus Sicht eines Ökonomen
Univ.-Professor Dr. Clemens Fuest, Direktor des ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München
12:30 bis 14:00 Uhr: Mittagspause
14:00 bis 14:45 Uhr: Die Covid-19-Pandemie aus Sicht einer Soziologin
Univ.-Professorin Dr. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung und Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin
Bei Stornierung einer Präsenz-Anmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR. Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers/der Teilnehmerin berechnen wir die gesamte Tagungsgebühr.
Bei Stornierung einer Online-Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir die gesamte Tagungsgebühr.
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers/der angemeldeten Teilnehmerin ist möglich.
Zur Online-Teilnahme wird die Software Zoom verwendet. Es ist zudem eine MEETING-Registrierung bei Zoom notwendig.
Nach der Buchung erhalten Sie weitere Informationen zu den Zugangs- und Anmeldemöglichkeiten.
Weitere Informationen
Die Teilnehmendenzahl wird von den aktuellen gesetzlichen und pandemiebedingten Randbedingungen abhängig sein.
Diese Veranstaltung wird teilweise mit Bild aufgezeichnet. Mit Ihrer persönlichen Präsenz-Teilnahme erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Bildmaterial für Dokumentationszwecke sowie im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden darf.
Die Angaben zu Name, Institution/Hochschule, Fachbereich und E-Mail-Adresse dienen den Referenten zur Vorbereitung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer derselben Veranstaltung erhalten eine Übersicht als Teilnehmerliste zum Zweck der Netzwerkbildung.
Das Symposium ist als ‚Hybrid-Veranstaltung‘ angelegt: Eine Teilnahme ist alternativ vor Ort, im Wissenschaftszentrum Bonn, oder online möglich.
Bei einer Teilnahme vor Ort können Sie aktiv an der Diskussion im Anschluss an die Vorträge teilnehmen.
Bei einer Online-Teilnahme ist eine aktive Partizipation an der Präsenzveranstaltung nicht möglich. Hier gibt es die Möglichkeit, mit anderen Online-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern zu chatten und in der Pause in Breakout-Rooms zu diskutieren.
Ansprechpartner
Tim Kurz, M.A. Deutscher Hochschulverband Projektmanager Rheinallee 18-20, 53173 Bonn Tel.: 0228/902 6681 E-Mail: kurz@hochschulverband.de
Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.
Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.
Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.
Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden.
Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.
Nach der positiven Entscheidung der dafür zuständigen AQ Austria sind die ausländischen Bildungseinrichtungen gemäß § 27 Abs. 7 HS-QSG[1] verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf den oben genannten Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen.
Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria gemäß § 4 Abs. 3 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen.
Gemäß § 4 Abs. 4 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) sind Bildungseinrichtungen verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit der Meldung im Rahmen ihres Außenauftrittes in Österreich schriftlich darauf hinzuweisen, dass im Falle des Widerrufs der Entscheidung über die Meldung durch das Board der AQ Austria der Studiengang/die Studiengänge in Österreich nicht mehr durchgeführt werden darf/dürfen.
Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen.
Im Verzeichnis ausländischer Studiengänge finden sich auch Master- und Doktoratsprogramme der ULSIT – University of Library Studies and Information Technologies – auch UNIBIT – aus Sofia, die in Kooperation mit Vienna International Studies – VIS Management GmbH – durchgeführt werden.
Weitere Informationen, Rückfragen zu diesem Beitrag, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
(1) Studien ausländischer Bildungseinrichtungen in Österreich, die
in Ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind und
mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind, sind vor Aufnahme des Studienbetriebs einem Meldeverfahren zu unterziehen.
(2) Das Anbieten von Studien, welche mit österreichischen Studien nicht vergleichbar sind, ist unzulässig. Bildungseinrichtungen, die in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat nicht als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten.
(3) Meldestelle ist die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Auf das Verfahren sind das AVG und das Zustellgesetz anzuwenden. § 20 Abs. 1, § 25 Abs. 3 erster und zweiter Satz sowie § 25 Abs. 6 gelten sinngemäß.
(4) Die Entscheidung über die Meldung ist auf längstens sechs Jahre zu befristen und kann mit Auflagen versehen werden.
(5) Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.
(6) Die Meldestelle hat ein Verzeichnis der Meldeverfahren zu führen, auf dem neuesten Stand zu halten und zu veröffentlichen. Das Verzeichnis hat jedenfalls Informationen zur Bildungseinrichtung, den Studien und den Ergebnissen des Meldeverfahrens zu umfassen. Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist darüber regelmäßig zu informieren.
(7) Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der Bildungseinrichtung. Ausländische Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf diesen Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen.
(8) Für das Erlöschen der Entscheidung über die Meldung ist § 26 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 sinngemäß anzuwenden.
(9) Der Widerruf der Entscheidung über die Meldung hat bei Verweigerung der Informationspflichten und Mitwirkung an statistischen Erhebungen gemäß Abs. 10 oder bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 27a Abs. 1 und § 27b Abs. 1 und 2 zu erfolgen.
(10) Die Bildungseinrichtung hat der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria folgende Änderungen und Daten zu melden:
Änderungen betreffend der Anerkennung als postsekundäre Bildungseinrichtung im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG und der Anerkennung des jeweiligen Studiums und der akademischen Grade im Herkunfts- bzw. Sitzstaat;
bis Ende Dezember jedes Jahres statistische Daten zur Entwicklung der Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen nach Geschlecht und Herkunft in den jeweiligen Studienprogrammen. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria hat diese statistischen Daten zu veröffentlichen.
(11) Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist ermächtigt, Vorgaben zur Struktur der zu meldenden Änderungen und Daten gemäß Abs. 10 mittels Verordnung festzulegen.
(12) Studierende an ausländischen Bildungseinrichtungen sind berechtigt, sich zu Informations- und Beratungszwecken an die Ombudsstelle für Studierende zu wenden.
Aktuelle Informationen für Sie aus erster Hand – seien Sie auch 2021 wieder dabei!
Das 4. Bodenseeforum findet am 06./07. Juli 2021 im Konzil in Konstanz statt.
Wir beginnen am Abend des 6. Juli 2021 wieder mit einer Rundfahrt über den Bodensee mit gemeinsamem Nachtessen und der Möglichkeit zum Networking mit Teilnehmenden, Referentinnen und Referenten.
Der Kongress findet am 7. Juli 2021 in den Räumlichkeiten des historischen Konzils (großer Saal) in Konstanz statt.
Die Veranstaltung in 2021 steht unter dem Motto „Insolvenzverwaltung und Restrukturierung im Wandel – Aufbruch zu neuen Ufern in der DACH-Region“ und wir freuen uns, wieder Teilnehmende, Referentinnen und Referenten aus dem Vier-Länder-Eck begrüßen zu dürfen!
Aufgrund der aktuell unsicheren Situation findet die Veranstaltung in einem „hybriden“ Format, d.h. sowohl online als auch in Präsenz statt.
Sofern ein behördliches Verbot die Veranstaltung in Präsenz verunmöglichen sollte, wird die gesamte Veranstaltung online angeboten.
Das Programm können Sie hier herunterladen. Die Anmeldemaske ist bereits geöffnet!
Es freut mich sehr in einem ambitionierten und engagierten Team einer auf Wirtschaft und Fernlehre spezialisierten Hochschule mitwirken und mit hoch motivierten Studierenden arbeiten zu dürfen.
Unsere Studierenden studieren in Regel- und Kontaktstudien:
Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (180 ECTS, B.A.) mit 11 Vertiefungsmöglichkeiten, die Aufnahme ins Studium ist auch ohne Abitur möglich
Wenn Sie mehr über unser Studienangebot und die Hochschule wissen wollen, nutzen Sie bitte unsere Informationsabende oder wenden Sie sich direkt an mich:
Militärische Qualifikationen ins zivile übersetzt und international normiert
Wien (OTS) – Das Österreichische Bundesheer hat gemeinsam mit der TÜV-Austria-Akademie ein Modell zur Zertifizierung von militärischen Qualifikationen entwickelt.
Mit diesem Pilotprojekt können militärisch erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten ins Zivile übersetzt und nach internationalen Normen sichtbar und nutzbar gemacht werden. Bei einer Veranstaltung, am 21. Juni 2021 überreichte der Milizbeauftragte des Bundesheeres, Generalmajor Erwin Hameseder, die ersten zwölf Zertifikate an Führungskräfte der Miliz.
„Letztlich wird auch dem Arbeitgeber beziehungsweise zivilen Betrieben viel Zeit und Geld erspart, wenn der betroffene Arbeitnehmer Voraussetzungen, Erfahrungen und Qualifikationen bestätigt bekommt, die auch im Interesse des Betriebes sind“, so Generalmajor Erwin Hameseder.
Die Zertifikate wurden auf Basis der Ausbildungsunterlagen des Bundesheeres entwickelt und verdeutlichen die jeweilige Qualifikation und das Verständnis für Sicherheit. Das Niveau reicht dabei vom zertifizierten Milizsoldaten über verschiedene Kommandantenfunktionen bis zum Expertenstatus. Damit wird die zivile Nutzbarkeit verdeutlicht und der Mehrwert für den Arbeitgeber hervorgehoben. Darauf basierend kann der Arbeitgeber die neu erworbenen Kompetenzen des Zertifikatsträgers auch in zivilen Funktionen und Bereichen einsetzen.
Auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zeigte sich über die Entwicklungen erfreut: „Unsere Milizsoldatinnen und Milizsoldaten leisten als Bürger in Uniform einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit Österreichs – in Uniform aber auch in ihren Unternehmen. Mit dieser Initiative wollen wir einen Anreiz für die gegenseitige Anrechnung von militärischen und zivilen Ausbildungen schaffen.“
In weiterer Folge soll das Projekt auch mit der Wirtschaftskammer verknüpft und ein politisch übergreifender Konsens gefunden werden. Mit dieser Zertifizierung soll die Akzeptanz der Miliztätigkeit in Unternehmen verbessert werden. Ein erworbenes Zertifikat ist zwei Jahre gültig.
Sollten Sie Ihre Qualifikationen für Regel- bzw. Kontaktstudien auch nutzen wollen, stehen wir für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung: vis@viennastudies.com
4 Prozent der Weltbevölkerung leiden an chronischen Wunden oder Wundheilungsstörungen.
Eine der Ursachen ist der Mangel an gut ausgebildetem Fachpersonal. In Malaysia soll sich das nun ändern.
CHRONISCHE WUNDEN UND Wundheilungsstörungen sind weit verbreitet. Knapp 30 Millionen Menschen weltweit sind davon betroffen. Ursachen sind mangelnde Expertise in Hygiene und modernen Therapiemethoden sowie die fehlende Dokumentation der Heilverfahren und des Heilungsprozesses. Auch die inadäquate Behandlung von Grunderkrankungen wie Diabetes oder Venenleiden zählt dazu.
Expertise aufbauen:
In Entwicklungs- und Schwellenländern ist das Risiko besonders hoch. Allein in Malaysia leben rund 1,5 Millionen Betroffene. Lohmann & Rauscher(L&R), international führendes Unternehmen für Medizinprodukte und Hygieneartikel, hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die lokalen Ausbildungsstrukturen und das Fachwissen in Wundversorgungs-Management zu stärken.
„Als Anbieter von Medizinprodukten wollen wir die soziale Wirkung entlang unserer Wertschöpfungskette fördern. Dank unserer Partner und der Unterstützung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit können wir in Malaysia Ausbildungsprogramme aufbauen“, so Georg Votava, Leiter International Affairs bei L&R.
Europa als Vorbild:
Konkret sollen ein Diplomlehrgang für medizinische Fachkräfte und ein Grundkurs für Pflegepersonal nach europäischem Vorbild entwickelt werden. Dabei arbeiten österreichische und malaysische Expertinnen und Experten eng zusammen. Der Grundkurs hat bereits die erste Hürde genommen: Er ist akkreditiert und startet dank E-Learning-Modulen im Juni.