Archiv für den Monat: Dezember 2024

Österreich: neue Regelung für Kleinunternehmen ab 1. Jänner 2025

Wenn der Gesamtumsatz in einem Kalenderjahr die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer in Österreich. Man nennt diese Steuerbefreiung „Kleinunternehmerregelung„.

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt nun eine umfassende Reform der Kleinunternehmerregelung im Bereich der Umsatzsteuer mit sich.

Erstmals können auch Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, diese Befreiung in Anspruch nehmen.

Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Für Umsätze bis 31. Dezember 2024 gilt also noch die alte Rechtslage.

Allgemeines

Wird die Kleinunternehmerregelung angewendet, muss das Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Außerdem muss das Unternehmen keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) oder Jahreserklärung abgeben. Da es sich um eine unechte Steuerbefreiung handelt, steht jedoch auch kein Vorsteuerabzug zu.

Damit die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in der EU haben.
  • Die Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro (bis 31. Dezember 2024: 35.000 Euro) wurde weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten.

Hat das Unternehmen seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland, gelten lediglich die oben genannten Voraussetzungen und die Kleinunternehmerregelung gilt antragslos ab dem ersten Umsatz. Soll die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden, muss die Option zur Steuerpflicht ausgeübt werden.

Anders als bei inländischen Unternehmen ist die Kleinunternehmerregelung bei Unternehmen mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat nur auf Antrag anwendbar und es sind zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Ermittlung der Kleinunternehmergrenze

Die Kleinunternehmergrenze darf weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten worden sein.

Beispiel:

Bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze sind grundsätzlich sämtliche Umsätze zu berücksichtigen, die im Kalenderjahr ausgeführt wurden. Das heißt, es sind sämtliche vom Unternehmen ausgeführten B2C und B2B Umsätze miteinzubeziehen, die im Inland steuerbar sind. Umfasst sind daher auch innergemeinschaftliche Lieferungen sowie diesen gleichgestellte Verbringungen.

Nicht miteinzubeziehen sind hingegen Umsätze, die das Unternehmen eingangsseitig empfängt, auch wenn es für diesen Umsatz die Steuer schuldet (innergemeinschaftliche Erwerbe oder Empfang von Reverse Charge Leistungen).

Anders als bei der bis 31. Dezember 2024 geltenden Kleinunternehmerregelung ist jedoch bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze nicht auf eine unterstellte Steuerpflicht abzustellen. Das heißt, es ist das gesamte vereinbarte Entgelt zu berücksichtigen.

Beispiel:

Nicht in die Kleinunternehmergrenze miteinzubeziehen sind folgende Umsätze:

  • Hilfsgeschäfte, einschließlich der Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Umsätze, die nach § 6 Abs 1 Z 8 lit d und j, Z 9 lit b und d, Z 10 bis 15, Z 17 bis 26 und Z 28 Umsatzsteuergesetz (UStG) (unecht) steuerfrei sind, z.B. Lieferung von Anlagengold, Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder, Umsätze von Pflege- und Tagesmüttern, Umsätze aus Heilbehandlungen als Arzt

Hinweis

Weist ein Kleinunternehmen trotz Anwendung der Steuerbefreiung Umsatzsteuer in einer Rechnung gesondert aus, so schuldet es diesen Steuerbetrag dem Finanzamt, sofern es die Rechnung nicht gegenüber seiner Leistungsempfängerin/seinem Leistungsempfänger berichtigt.

Überschreiten der Kleinunternehmergrenze

Wird die Kleinunternehmergrenze überschritten, kann die Kleinunternehmerbefreiung im darauffolgenden Kalenderjahr jedenfalls nicht mehr angewandt werden.

Im Kalenderjahr des Überschreitens kann die Kleinunternehmergrenze noch bis Ende des Jahres angewandt werden, wenn die Grenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten wird.

Beispiel:

Überschreitet das Unternehmen die Kleinunternehmergrenze um mehr als 10 Prozent, fällt die Befreiung für den Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, und für alle nachfolgenden Umsätze weg.

Beispiel:

Option zur Steuerpflicht

Es besteht die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen zu verzichten und hierdurch zur Steuerpflicht zu optieren. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen (steuerpflichtige Umsätze verbunden mit dem Recht auf Vorsteuerabzug). Das Unternehmen muss bei Ausübung der Option zur Steuerpflicht UVAs und eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.

Bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides kann gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklärt werden, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Diese Erklärung, die widerrufen werden kann, bindet für fünf Jahre.

Hinweis

Kleinunternehmen haben nur dann einen Anspruch auf Erteilung einer UID-Nummer, wenn sie diese für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigen. Für diese Zwecke können sie eine UID-Nummer beantragen (Formular U15).

Alte Rechtslage

Bis 31. Dezember 2024 können nur Unternehmen mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmergrenze beträgt 35.000 Euro netto, wobei eine Berechnung bei unterstellter Steuerpflicht vorzunehmen ist. Bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze kommt es zu einer rückwirkenden Steuerpflicht der Umsätze für das gesamte Kalenderjahr. Für weitere Informationen zur alten Rechtslage siehe die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR).

Ausweitung auf Unternehmen aus anderen EU-Staaten

Bisher war die Kleinunternehmerregelung auf Unternehmen beschränkt, die ihren Sitz in Österreich hatten. Zukünftig können auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten diese Befreiung nutzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: 

  • der unionsweite Jahresumsatz übersteigt den Schwellenwert von 100.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht und,
  • die Umsätze im jeweiligen Mitgliedstaat dürfen die dort festgelegte Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten und
  • der Antrag auf Befreiung muss im Ansässigkeitsstaat gestellt werden.

Wird der unionsweite Schwellenwert von 100.000 EUR überschritten, endet die grenzüberschreitende Kleinunternehmerbefreiung ab dem Umsatz, mit dem diese Grenze überschritten wurde.

Nach Antragstellung erhält das Unternehmen eine spezielle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Suffix „-EX“ (EX-ID), was es als Kleinunternehmer ausweist.

Rechtsgrundlagen

Formulare

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Grenzüberschreitendes digitales Lernen: Kooperation zwischen Bildungsanbietern

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Die Allensbach Hochschule Konstanz und das BFI Tirol stehen für hochqualitative Aus- und Weiterbildung in Deutschland und Österreich. Jetzt bietet das BFI Tirol die Möglichkeit, den etablierten Bachelor Betriebswirtschaftslehre der Allensbach Hochschule zu erwerben.

In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt sind kontinuierliche Weiterbildung und akademische Qualifikationen entscheidende Faktoren für beruflichen Erfolg und Aufstieg. Denn: Die Anforderungen an Fach- und Führungskräfte steigen kontinuierlich. Unternehmen suchen verstärkt nach gut ausgebildeten Mitarbeitern, die nicht nur über praktisches Know-how, sondern auch über fundierte theoretische Kenntnisse verfügen. Für Menschen mit einer kaufmännischen Ausbildung kann ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium in den Wirtschaftswissenschaften eine entscheidende Rolle spielen, um ihre Karriere voranzutreiben. Ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium in Wirtschaftswissenschaften bietet hier eine vielversprechende Lösung. Besonders Fernhochschulen, die durch ihre Flexibilität und innovative Lehrmethoden bestechen, sind für Berufstätige eine ideale Wahl.

Aus diesem Grund haben die Allensbach Hochschule Konstanz und das BFI Tirol eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an. Alle Studiengänge sind akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert und zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Das BFI Tirol ist der Spezialist für berufliche Erwachsenenbildung und gleichzeitig führend am Tiroler Bildungsmarkt. Seit der Gründung im Jahr 1966 steht das BFI Tirol für hochqualitative Aus- und Weiterbildung. Am BFI Tirol ist es auch möglich, akademische Abschlüsse über ein Fernstudium zu erwerben – und jetzt steht den Lernenden auch der Zugang zum etablierten Bachelor Betriebswirtschaftslehre und Management der Allensbach Hochschule offen. Die Kooperation erstreckt sich über die 13 verschiedenen Studienschwerpunkten im Bachelor-Studiengang.

Ein Bachelor-Studium in Wirtschaftswissenschaften erweitert das Fachwissen und vermittelt tiefergehende Kenntnisse in Bereichen wie Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Unternehmensführung und Finanzwesen. Diese theoretischen Grundlagen ergänzen die bereits vorhandenen praktischen Erfahrungen und schaffen ein umfassendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Geschäftsprozesse“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule. Studierende lernen in dem Fernstudium, wie sie komplexe ökonomische Modelle anwenden, Märkte analysieren und strategische Geschäftsentscheidungen fundiert treffen können. Darüber hinaus fördert das Studium kritisches Denken und die Fähigkeit, Probleme systematisch zu lösen, was in der dynamischen Geschäftswelt von unschätzbarem Wert ist. „Daher freuen wir uns, unsere Programme nun über unseren Partner BFI Tirol auch in Österreich anbieten zu können“, sagt Timo Keppler weiter.

Dies betont auch Othmar Tamerl, Geschäftsführer des BFI Tirol: „Die Kombination von praktischer Berufserfahrung und akademischer Weiterbildung macht Absolventinnen und Absolventen besonders attraktiv für Arbeitgebende. Ein berufsbegleitendes Studium an einer Fernhochschule wie der Allensbach Hochschule ermöglicht eine optimale Balance zwischen Arbeit, Studium und Leben. Studierende können durch moderne digitale Lernplattformen und eine Vielzahl von Online-Lehrmaterialien orts- und zeitunabhängig lernen. Durch diese Flexibilität kann die Allensbach Hochschule auf die vielfältigen Lebenssituationen der Studierenden eingehen und ermöglicht so eine hochwertige akademische Ausbildung.“

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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Österreich: 30 Jahre Fachhochschulen – FH-Rekordausbau mit 800 zusätzlichen Studienplätzen

30 Jahre Fachhochschulen: Anlässlich des diesjährigen Jubiläums stellt das BMBWF dem FH-Sektor mehr Budget zur Verfügung. Das ermöglicht einen doppelten Ausbauschritt ab dem Studienjahr 2025/26. Die Ausschreibung dafür läuft bis 30. April. 

2024 feiert der österreichische Fachhochschulsektor sein 30-jähriges Bestehen.

Was im Herbst 1994 mit zehn Fachhochschulstudiengänge mit rund 700 Studierenden in Dornbirn, Wiener Neustadt, Krems, Eisenstadt, Pinkafeld, Wels, Hagenberg und Wien gestartet, begann, umfasst heute mehr als 500 Studiengänge mit fast 60.000 Studierenden. 
Grund genug für Wissenschaftsminister Martin Polaschek im Jubiläumsjahr „eine massive Steigerung des FH-Ausbaus“ vorzunehmen. 

So werden ab dem Studienjahr 2025/26 800 zusätzliche bundesfinanzierte Fachhochschulstudienplätze zu Verfügung stehen. Das ist mehr als das Doppelte der 350 zusätzlichen Anfängerinnen- und Anfängerplätze, die im aktuellen Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan angeführt werden und sogar um 100 Plätze mehr als in der aktuellen Ausschreibung für den FH-Ausbau 2025/26 ursprünglich vorgesehen waren.

Warum, erklärt Bundesminister Polaschek so: „Die Fachhochschulen sind eine unverzichtbare Säule unseres Hochschulsystems. Anlässlich des 30. Jubiläums ihrer Erfolgsgeschichte haben wir uns dazu entschlossen, dass wir in diesem dritten Ausbauschritt der aktuellen Planungsperiode 2023/24 bis 2025/26 Fachhochschulen in allen Bundesländern ausbauen. Daher fiel die Entscheidung, diesmal einen Rekordausbau vorzunehmen und 800 zusätzliche FH-Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze zu vergeben.“

Mit ihrer Ausrichtung auf arbeitsmarktorientierte und berufspraktische Ausbildungen auf akademischem Niveau bringen Fachhochschulen genau jene Absolventinnen und Absolventen hervor, die als Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Das gilt einerseits für die Zukunftsfelder, die mit der digitalen und ökologischen Transformation in Zusammenhang stehen, andererseits auch für andere Fachbereiche, in denen grundsätzlich eine hohe Nachfrage am Arbeitsmarkt besteht.

Massiver Ausbau des FH-Studiums Soziale Arbeit in allen neun Bundesländern

Das erklärt, warum diesmal alle neun Fachhochschulen in Österreich, die ein Studium der Sozialen Arbeit anbieten, zusätzliche Studienplätze erhalten. Ab 2026/26 werden damit österreichweit insgesamt 239 zusätzliche FH-Plätze in diesem Bereich zur Verfügung stehen. „Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, um mehr Fachkräfte in der Sozialarbeit hervorzubringen. Wir benötigen sie in vielen Lebensbereichen, allen voran an den Schulen und in der Familienarbeit – und das in allen Regionen Österreichs“, betont Bundesminister Martin Polaschek.

Erfreulich ist es auch, dass es nun gelungen ist, ab dem Studienjahr 2025/26 das Studienangebot im Bereich Gebärdensprachdolmetsch auszubauen. „Wir richten einerseits an der FH Kärnten einen völlig neuen Bachelorstudiengang mit 30 Studienplätzen ein, andererseits kommen die 25 bestehenden Studienplätze an der FH Gesundheit Tirol dazu, deren Finanzierung der Bund übernimmt. Das soll mehr Menschen die Möglichkeit bieten, sich für den spannenden und wichtigen Beruf der Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des Gebärdensprachdolmetschers zu entscheiden. Dies treibt aber auch die Akademisierung der Gebärdensprache voran, die wiederum wesentlich zur Inklusion und Teilhabe in unserer Gesellschaft beiträgt“, betont Minister Polaschek.

Die zusätzlichen Studienplätze in den stark nachgefragten Disziplinen sind ein richtiger und wichtiger Schritt für den Ausbau unserer Hochschulen und für die vielen Studieninteressierten, die auf einen Studienplatz in diesen Bereichen hoffen. Die Einführung der Gebärdensprache in das Hochschulsystem ist ein zukunftsorientierter Schritt, den wir sehr begrüßen. Österreich muss in den nächsten Jahren alles daransetzen, den hohen Bedarf an akademisch-qualifizierten Fachkräften nachzukommen. Als anwendungsorientiert forschende und lehrende Hochschulen benötigen wir dafür zukunftsfähige Strukturen, die es uns ermöglichen, unseren gesamthaften Auftrag als Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auch in Zukunft qualitätsvoll zu erfüllen“, so die Präsidentin der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz (FHK) Ulrike Prommer.

FH-Ausbau: 15 neue Studienangebote und 29 Ausweitungen bestehender Studiengänge

  • Von den insgesamt 800 zusätzlichen FH-Anfängerinnen- und –Anfängerplätzen entfallen 351 auf MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik), Digitalisierung und Nachhaltigkeit, 449 betreffen andere Fachbereiche mit besonders akutem Fachkräftebedarf.
  • Alle 19 Fachhochschulen, die sich an der Ausschreibung für den FH-Ausbau 2025/26 beteiligt haben, profitieren von der Zuteilung.
  • Von den insgesamt 44 Vorhaben, die eine Finanzierungszusage bekommen, entfallen 15 auf neue Studienangebote und 29 auf die Ausweitung bestehender Studiengänge.
  • Von den 15 neuen Studienangeboten sind vier Bachelor- und elf Masterstudiengänge, darunter drei duale Bachelorstudiengänge.
  • Insgesamt wurden 121 Vorhaben für 2.642 Anfängerinnen- und Anfängerstudienplätze während der Ausschreibungsfrist von 2. bis 30. April 2024 eingereicht. 
  • Auslastung/Eingesetzte Bundesmittel: Ausgewählt wurden nicht nur solche mit bestehenden, erfolgreichen und somit stark nachgefragten Studiengängen in den Bereichen MINT, Digitalisierung, Nachhaltigkeit bzw. anderen Studiengängen mit entsprechend starker Nachfrage am Arbeitsmarkt. Berücksichtigt wurde darüber hinaus ebenso die Auslastung der entsprechenden Studiengänge sowie die Gesamtsituation der jeweiligen Fachhochschule sowie die Ausschöpfung vorhandener Finanzierungspotenziale. Dies entspricht der Zielsetzung im geltenden FH-Plan, das Monitoring der für den FH-Ausbau eingesetzten Bundesmittel zielgerichtet zu intensivieren und weiterzuentwickeln und dabei gesamthafte, bildungspolitische Zielsetzungen zu berücksichtigen.
  • Der aktuelle FH-Plan ist damit nicht nur umgesetzt, sondern gar übererfüllt: Laut aktuellem Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24 bis 2025/26 sollen bis 2026 insgesamt 1.050 neue bundesfinanzierte Studienplätze in den Zukunftsbereichen MINT (also in den Technik- und den Ingenieurwissenschaften sowie in der Informatik) mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit geschaffen werden. Die ersten 350 davon wurden im Wintersemester 2023/24 bereits umgesetzt, die nächsten 353 folgten für den Herbst 2024. Mit der aktuellen Ausschreibung wird nun auch der dritte und letzte Ausbauschritt der aktuellen Periode für das Studienjahr 2025/26 erfolgreich umgesetzt, mit dem somit 1.054 zusätzliche Aufnahmeplätze geschaffen werden.
  • Fast 450 FH-Plätze für Fachkräfte: Durch zusätzliche Mittel können weitere 449 Aufnahmeplätze in Fachbereichen mit besonderem Fachkräftebedarf geschaffen werden. In Summe werden damit in der Planungsperiode 2023/24 bis 2025/26 1.503 zusätzliche Aufnahmeplätze im FH-Sektor geschaffen.

2 Milliarden Euro für die Fachhochschulen: Von 2024 bis 2027 sind Gesamtinvestitionen für den FH-Sektor in der Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro vorgesehen. Alleine für den FH-Ausbau auf Grund des FH-Plans sowie der zusätzlichen Mittel anlässlich des 30-jährigen Jubiläums wird der Bund bis 2027 94,5 Mio. Euro zur Verfügung stellen.

Zuteilung der 800 zusätzlichen FH-Studienplätze auf Bundesländer und Fachhochschulen

BundeslandgesamtFachhochschuleZuteilung
Burgenland40FH Burgenland40
Niederösterreich159FH Krems30
FH Wr. Neustadt30
FH St. Pölten89
Fern FH10
Wien170FHW der WKW10
FH Technikum Wien70
FH bfi Wien10
FH Campus Wien80
Steiermark85FH Joanneum50
FH Campus 0235
Oberösterreich75FH Oberösterreich75
FHG Oberösterreich0
Salzburg55FH Salzburg55
Kärnten55FH Kärnten55
Tirol136MCI71
FH Kufstein25
FHG Tirol40
Vorarlberg25FH Vorarlberg25
Gesamt800 800

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Künstliche Intelligenz – Chance für Österreichs Schulen

Künstliche Intelligenz (KI) verändert unsere Gesellschaft. Künstliche Intelligenz wird nicht mehr verschwinden. Sie wird unseren Alltag und unsere Arbeitswelt in kürzester Zeit auf den Kopf stellen. Künstliche Intelligenz stellt uns vor Herausforderungen, ist vor allem aber eine Chance für unsere Schulen.

Künstliche Intelligenz ist viel mehr als ChatGPT. KI ermöglicht Produktivitätssteigerungen, kann die Lebensqualität erhöhen und sogar bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel und Gesundheitskrisen helfen. Gleichzeitig führt die zunehmende Verbreitung von KI zu Bedenken in Bezug auf menschliche Entscheidungsfreiheit, Datenschutz und Sicherheit. 

Selbst von Expert/inn/en kann die Tragweite der Veränderungen noch nicht umfassend benannt werden. Fest steht jedoch: Künstliche Intelligenz rüttelt an vertrauten Abläufen und Strukturen des Alltags.

Schule muss daher dieses Thema umfassend behandeln, um alle Schülerinnen und Schüler auf ein selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Leben in einer durch die KI beeinflussten Welt vorzubereiten.

Aus diesem Grund wird eine Gruppe von Expert/inn/en aus Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eingesetzt, die Maßnahmen im Rahmen des Schulpakets KI vorschlagen, reflektieren und begleiten. Sie werden die Gefahren und Herausforderungen erkennen und Potenziale sowie Chancen freilegen.

1. KI-Pilotschulen: Lernen und Lehren mit KI-Tools

Künstliche Intelligenz bietet zahlreiche Möglichkeiten, Lernprozesse und Lehrkräfte wirksam zu unterstützen. Schon heute gibt es unterschiedliche Lernprogramme, die von KI-Technologien angetrieben werden. Diese zeichnen sich besonders durch die Zurverfügungstellung von individualisierten Lernpfaden aus. Aber auch eigenständig arbeitende KI-Modelle wie ChatGPT haben das Potenzial, die Bildungslandschaft als virtuelle Lernhilfen zu revolutionieren.

  • KI-Pilotschulen: Evaluation von KI-Lernsoftware
    Schulen können sich für eine Pilotierung von KI-Lernsoftware, die individuelle Lernbedürfnisse und -stile berücksichtigen, bewerben. 
    Die Auswahl der Schulen erfolgt durch ein Expert/inn/en-Team des Schulnetzwerkes eEducation Austria. Ziel ist es, aus allen Bundesländern und Schularten 100 Pilotschulen mit einer entsprechenden KI-Lernsoftware auszustatten. Den ausgewählten Schulen wird hierzu ein Projektbudget zur Finanzierung von Lizenzen zur Verfügung gestellt.
    Die Schulen werden die Möglichkeiten und Grenzen im und für das Lernen dokumentieren und aufzeigen. Hochschulen werden diese Pilotphase begleiten und daraus wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für alle Schulen benennen.
  • ChatGPT als Werkzeug nutzen: Sammlung und Prämierung der besten Eingaben („Prompts“)
    Die professionelle Nutzung generativer KI-Tools wie ChatGPT wird eine Schlüsselfunktion in Zukunft sein. Das muss erfahren, gelernt und trainiert werden. Auch für den Einsatz eines KI-Chats als Lernpartner oder Lerncoach ist die treffsichere Formulierung von Prompts – das sind die Eingabeaufforderungen oder Fragen – entscheidend, da sie die Qualität und Relevanz der Antworten bestimmt und somit den Lernerfolg beeinflusst.
    Schulen sammeln hier Best-Practice Beispiele für gut funktionierende Prompts, die innovative Lern-Chats hervorrufen. Im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden Lehrer/innen darauf vorbereitet. Aus den gesammelten Einreichungen bei eEducation Austria werden die besten prämiert.

Die Auswahl weiterer KI-Pilotschulen erfolgte auf Basis von Expertise, Erfahrung und pädagogischem Konzept im Rahmen der digitalen Schulentwicklung in Ergänzung zur repräsentativen Auswahl von 100 Schulen.
interaktive Landkarte der KI-Pilotschulen 

2. Unterrichtsmaterialien – Eduthek, digi.case und Schulbücher

Nur wer informatische und digitale Kompetenzen aufweist, kann auch KI verstehen und entsprechend handeln. Daher:

  • Digitale Unterrichtsmaterialen Eduthek
    Die Eduthek ist eine digitale Plattform des BMBWF, die Lehrkräften, Schüler/innen und Eltern eine Vielzahl an Lernunterlagen bereitstellt. In einem eigenen Schwerpunktbereich zu KI werden laufend Materialien gesammelt und erweitert.
  • Digi.case in der Primarstufe
    Denken lernen, Probleme lösen mit digi.case ermöglicht spielerische Zugänge zu problemorientiertem informatischen Denken und kreativem Problemlösen. Nach einer Pilotphase 2022/23 werden seit dem Schuljahr 2023/24 pro Schuljahr je 1.000 digi.case an alle Volksschulen ausgerollt, indem Lehrkräfte eine einschlägige Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule besuchen.
  • Künstliche Intelligenz in Schulbüchern
    Bereits jetzt ist in Fachlehrplänen (Digitale Grundbildung, Informatik) die Auseinandersetzung mit KI explizit, in den übergreifenden Themen „Informatische Bildung“ bzw. „Medienbildung“ implizit empfohlen. Daher müssen auch Schulbücher dies abbilden.
    In Workshops für Autor/inn/en und Gutachter/innen für Schulbücher werden diese durch Expert/inn/en gezielt geschult, um dieses Thema nachhaltig in den Werken zu platzieren.

3. Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften

Lehrkräfte sind der Dreh- und Angelpunkt für Entwicklungen im Bildungssystem. Ihre Fort- und Weiterbildung ist daher von zentraler Bedeutung. Pädagogische Hochschulen haben im Laufe des Sommersemester 2023 bereits eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Aspekten der Künstlichen Intelligenz angeboten. Zudem werden folgende Maßnahmen hier gesetzt:

  • eLecture-Reihe der Virtuellen PH: Webinarreihe von Expert/inn/en zu Hintergründen, Möglichkeiten und zum Umgang im Klassenzimmer.
  • KIMOOC: Digitale Grundschulung im Rahmen eines MOOCs
    Ein für alle Lehrer/innen zugänglicher Onlinekurs, bei dem die Teilnehmer/innen in ihrem eigenen Tempo – wann sie wollen und wo sie wollen – selbstbestimmt lernen können. Durch individuelle Schwerpunktsetzungen und differenzierte Angebote können sich die Teilnehmer/innen individuell – und passend zur Schulform – hier bilden.
    Inhaltliche Schwerpunkte: Grundlagen der Künstlichen Intelligenz, Einsatzmöglichkeiten von KI im Unterricht, Ethik und Datenschutz bei KI-Anwendungen, Praktische Tools und Plattformen für KI in der Bildung, KI-basierte Lernanalytik und Individualisierung.
    KIMOOC | Virtuelle PH
  • Fortbildungen in den Schulen
    Für Schulen – von der Primarstufe, also den Volksschulen, über die Mittelschule bis hin zu maturaführende Schulen – besteht die Möglichkeit „KI-SCHILFs“ (Schulinterne Lehrer/innenfortbildungen) zu buchen. Dafür stehen Fortbildungspakete und Referent/inn/en zur Wahl. 
  • Schwerpunkt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften: 
    Die Pädagogischen Hochschulen setzen im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung einen Schwerpunkt auf das Thema KI. Sie bieten daher flächendeckend aufbauend und neben den oben genannten Angeboten Fort- und Weiterbildungen für alle Schularten an. Im Rahmen der Ausbildung von Pädagog/inn/en wird bereits jetzt zumindest im Rahmen von 6 EC das Thema „Digitalität im Lernkontext“ behandelt. Hier ist auch KI verbindlich und nachhaltig von den Ausbildungseinrichtungen zu implementieren.

4. KI bei schriftlichen Arbeiten

Selbstständig arbeitende, also generative KI wie ChatGPT, kann auch missbräuchlich dazu genutzt werden, um Leistungen vorzutäuschen.

Eines ist klar: Bei der Anwendung von KI-basierten Tools für die Erstellung von schriftlichen Arbeiten sind klare Regeln einzuhalten. Eine Leistung muss selbstständig erbracht werden. 

Es spielt keine Rolle, wer Urheber/in einer vorgetäuschten Leistung ist (Nachhilfelehrer/in oder Chatbot) – eine nachgewiesen vorgetäuschte Leistung ist nicht zu beurteilen.

Hausübungen und schriftliche Arbeiten (z. B. Portfolio)

  • Mit Schüler/innen über die missbräuchliche Verwendung sprechen.
    Schüler/innen sollen wissen, dass die Schule und ihre Lehrer/innen über den missbräuchlichen Einsatz von generativen KI-Tools Bescheid wissen und durch unterschiedliche Maßnahmen – wie etwa Gespräche über abgegebene Leistungen – unredlich erbrachte Leistungen erkennen können.
  • Aufgabenstellungen anpassen und weiterentwickeln
    Lehrer/innen kennen den Schreibstil ihrer Schüler/innen: Kompetenzorientiertes Lernen (Verstehen, Vertiefen, eigenständiges Anwenden von Gelerntem, Diskussion, Reflexion, Beurteilung) muss gegenüber dem bloßen Nachahmen oder Wiedergeben von Informationen oder Handlungen in den Mittelpunkt gerückt werden. 
  • Ergänzende und begleitende Gespräche über Arbeiten
    Lehrpersonen kennen die fachliche Kompetenz ihrer Schüler/innen: die Leistungen abgegebener Hausübungen oder schriftlicher Arbeiten (z. B. Portfolio) können durch eine kurze Wiederholung („Stundenwiederholung“) oder durch gezieltes Nachfragen überprüft werden.

Schularbeiten und Tests

Lehrpersonen legen die verwendbaren Hilfsmittel für Schularbeiten und Tests auf Basis der pädagogischen Anforderungen und Ziele individuell fest, wie z. B. Taschenrechner, Formelsammlung oder Unterlagen. Dies trifft auch auf nutzbare Software, wie Internetseiten oder Tools zu, wozu auch KI-Anwendungen gehören.

Abschließende Arbeiten wie VWA oder Diplomarbeiten

Bei abschließenden Arbeiten sind KI basierte Tools lediglich unterstützend einzusetzen, müssen aber klar ausgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler tragen somit eine klare Verantwortung für den Inhalt. Hilfsmittel und Quellen müssen angegeben werden, dies trifft auch auf KI-Tools zu. Arbeiten ohne vollständige und nachvollziehbare Kennzeichnung von Quellen und Hilfsmitteln sind als Täuschungsversuch zu werten.

Schüler/innen müssen mit Chancen und Risiken von KI vertraut gemacht werden, verantwortungsvoll damit umgehen können. Um gegen eine derart missbräuchliche Verwendung vorzugehen, ist als Sofortmaßnahme bei der Diskussion im Rahmen der abschließenden Arbeiten auf gezielte Fragestellungen bei der Diskussion und Präsentation im Rahmen der abschließenden Prüfungen zu fokussieren. 

Zur Eindämmung eines möglichen missbräuchlichen Einsatzes von KI in der Erstellung abschließender Arbeiten werden für den Haupttermin 2023/24 folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Nutzung der Beurteilungsraster/Rubrics: Durch eine Beurteilung von Arbeit, Präsentation und Diskussion entlang der Raster wird sichergestellt, dass die Arbeit alleine nicht ausschlaggebend für eine positive Beurteilung ist. 
  2. Fokus auf den Betreuungsprozess: Begleitprotokoll: Schüler/innen müssen bereits jetzt ein Begleitprotokoll erstellen, in dem alle verwendeten Hilfsmittel anzuführen sind.
  3. Betreuungsprotokoll: Lehrkräfte werden durch die Verwendung eines Betreuungsprotokolls unterstützt, dabei wird der gesamte Arbeitsprozess dokumentiert und gezielt der Verdacht auf KI-generierte Produkte im Zuge der Betreuung thematisiert. 
  4.  Bestätigung der Eigenständigkeit im Zuge der Abgabe: Die eidesstattliche Erklärung wird aktualisiert, die Eigenständigkeit der Arbeit wird bestätigt. Angabe, falls bzw. in welchem Bereich Künstliche Intelligenz herangezogen wurde.
  5. Einheitliche Zitierregeln betreffend KI-Quellen werden zur Verfügung gestellt und sind anzuwenden.
  6. Fokus auf die Diskussion: Durch gezielte Fragestellungen bei der Präsentation/Diskussion lassen sich allfällige KI-unterstützte Arbeiten bzw. Teile davon als solche identifizieren.

5. KI-Schwerpunkt in der Bildungsforschung

Bildungsinnovation braucht Evidenzen! Im Rahmen des Forschungsprogrammes „Bildungsinnovation braucht Bildungsforschung“ wurden Konsortien aus Pädagogischen Hochschulen und Universitäten aufgefordert, sich mit Forschungsprogrammen zu relevanten Bildungsschwerpunkten, wie etwa Digitalisierung, zu bewerben.

2023 wurden neun von 39 Einreichungen bewilligt und mit insgesamt 8,8 Millionen Euro finanziert. In einem Folgecall 2024 wird auch der Themenschwerpunkt „KI im Schulalltag“ ausgeschrieben!

6. Digitale Schulentwicklung im Bereich KI

Das Netzwerk eEducation Austria umfasst derzeit 4.108 Schulen, davon über 1.400 als Expert oder Expert+ Schulen. Diese erfassen Aktivitäten, die im Digitalen gesetzt werden (so genannte Badges) und stellen dadurch die Entwicklung von Member- über Expert- zu Expert+ Schulen dar.

  • KI-Badge für eEducation-Schulen: zusätzlich zu den bisherigen Aktivitäten wird ein KI-Badge angeboten. Dadurch werden Schulen, und insbesondere Schulleitungen, angehalten, das Thema nachhaltig zu bearbeiten. Bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 ist von jeder Schule zumindest ein KI-Badge verpflichtend zu absolvieren.
  • Schwerpunkt bei allen Digi-Tagungen 2024: Bei allen eEducation-Tagungen sowie Schwerpunkttagungen zum Thema Digitalisierung wird ein KI-Schwerpunkt gesetzt.

Downloads

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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