Schlagwort-Archive: Martin Stieger

Verkehrsplanung für die Zukunft – staufreies Wels?

Nur zu einem Thema kann sich der gemeine Welser kompetenter äußern als zum Thema „Fußball“, nämlich zum Thema „Verkehr“.

Also gemeint die innerstädtische Verkehrsplanung.

Da diese ja in der Regel von inkompetenten Politikern und Beamten gemacht und verantwortet wird, welchen der Hausverstand fehlt, bedarf es ganz sicherlich so mancher Stammtischrunden um die Fehler der Verkehrsplaner der Vergangenheit und die Anforderungen moderner Mobilität in der Zukunft zu erörtern.

Ohne Ironie ist damit ein wichtiges Thema auch für die Stadt Wels angesprochen.

Die Stadt wächst und verdichtet sich, die Zahl der Bewohner – natürlich auch der Fahrzeuge – steigt. Arbeit, Wohnen und Freizeitaktivitäten wollen verbunden werden und den Klimawandel gibt es auch noch:

Der Klimavertrag von Paris bedeutet, dass der Verkehr bis zum Jahr 2050 erdölfrei werden muss. Städte – auch Wels – nehmen dabei eine wichtige Vorreiterrolle (Öffentlicher Verkehr, Elektromobilität, Carsharing, ….) ein.

Die Voraussetzungen für eine klimaverträgliche Mobilität und einen CO2-freien Gütertransport sind in Städten wohl besser als in ländlichen Regionen. Die Herausforderungen für die Stadtplaner sind gewaltig.

Neue Formen des Wohnen- und Arbeitens, der Ausgestaltung öffentlicher Räume, der Attraktivierung der Öffis, der Kombination von intelligenter Verkehrssteuerung mit zusätzlichen Carsharing-Angeboten …

Moderne Verkehrsplanung bedeutet nicht, einzelne technische oder gesellschaftliche Entwicklungen zu untersuchen, sondern ein Bild zu entwerfen, wie die Mobilität in Zukunft aussieht, wenn alle diese genannten Effekte zusammenwirken.

Meine in Linz und Wien lebenden Kinder verzichten schon freiwillig auf ein eigenes Auto weil gerade in Wien das Angebot an Öffis ausreichend scheint.

Daher eine Frage zum Schluss: Wenn an Stelle von 1,1 Personen im Schnitt – so wie heute – je Auto gezählt werden sondern künftig 1,3 oder gar 1,5 Personen ein Auto nutzen würden – um wie viel Prozent würde der Individualverkehr zurückgehen – und würde sich das denn nicht lohnen?

Publiziert in „Die Monatliche“ – Ausgabe 52

Rückfragen bitte an Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Geschäftsführender Gesellschafter der VIS Management GmbHVienna International Studies

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Nano-Degree „Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe“ nun online!

Testen Sie in diesem Kurs Ihr Wissen auch gleich selbst – Skriptum und Prüfung – EUR 29,– – online: https://campus.viennastudies.com/catalog

Nano-Degree „Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe“:

In Österreich gibt es die klare Trennung zwischen 

– medizinischen Gesundheits- und 
– gewerblichen gesundheitsbezogenen Berufen bzw. Tätigkeiten. 

Medizinische Anwendungen fallen dabei unter die Kompetenz des Gesundheitsministeriums, gewerbliche Berufe unter die des Wirtschaftsministeriums. 

Gewerblichen gesundheitsbezogenen Berufen bzw. Tätigkeiten haben den Ausbildungs-, Bezeichnungs-, sowie den Berufs- und Tätigkeitsvorbehalt zu beachten. 

Ausbildungsvorbehalt: 

Das Ausbildungsvorbehaltsgesetz besagt, dass Ausbildungen in Gesundheitsberufen nur an gesetzlich definierten und bewilligten Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden dürfen. 

Bezeichnungsvorbehalt: 

Die Berufsbezeichnungen der Gesundheitsberufe sind gesetzlich geschützt. 
Auch ähnliche – somit verwechslungsfähige – Berufsbezeichnungen dürfen nicht verwendet werden. 

Berufs- und Tätigkeitsvorbehalt: 

Berufs- und Tätigkeitsvorbehalte in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen bedeuten, dass diese aufgrund gesetzlicher Festlegung nur von entsprechen ausgebildeten Personen durchgeführt werden dürfen. 

Auch ein reglementiertes gesundheitsbezogenes Gewerbe darf nicht das Ziel haben Krankheiten zu heilen oder medizinische Diagnosen zu erstellen. 

Daher sind Grundkenntnisse des Berufsrechts für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe sehr wichtig.

Mehr dazu:

Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe

Essen Sie zehn Äpfel am Tag“ ist keine Beratung sondern Blödsinn – zum Berufsrecht „Ernährungsberatung“ und „Ernährungstraining

Berufsrecht: zur Abgrenzung des Begriffes Unterricht von der Gewerbeausübung

Mentaltraining – Berufsrechtliches

Fitnesstrainer: Berufsrechtliches

Ernährungstraining – Berufsrechtliches

Ernährungstraining – Berufsrecht und Tätigkeitsbeschreibung

Alle Blog-Beiträge zum Thema Gesundheit:

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IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Die 7 Todsünden beim Verkauf einer Immobilie

Die sieben Hauptsünden[1] 

  • Stolz,
  • Habsucht,
  • Neid,
  • Zorn,
  • Unkeuschheit,
  • Unmäßigkeit,
  • Trägheit oder Überdruss 

wurden früher häufig als  „Todsünden“ bezeichnet.

Sie sind Grundgefährdungen des Menschen und heißen Hauptsünden, weil sie oft Wurzel weiterer Sünden sind.

Die 7 Todsünden beim Kauf einer Immobilie kennen Sie schon – ähnliche Hauptsünden oder Fehler passieren beim Verkauf einer Immobilie leider nur zu oft:

1. Sünde: Mangelnde Panung – schlechte Vorbereitung:

Der Verkauf einer Immobilie ist eine wichtige Angelegenheit, wird aber erstaunlich oft schlecht vorbereitet: „Jetzt schauen wir mal und dann sehen wir schon?“ kann als „Schuss ins Blaue“ zu großen finanziellen Nachteilen führen.

Planen Sie Ihren Verkauf daher ganz genau:

  • Bis wann will ich verkauft haben?
  • Welchen Verkaufspreis setze ich an?
  • Wo werbe ich?
  • Wie kann mich der Interessent erreichen?
  • Was verrate ich vorab?
  • Wie stelle ich die Zahlung sicher?
  • Wer ist der Notar meines Vertrauens?
  • Welche Unterlagen brauche ich?
  • Wann soll der Kaufpreis bezahlt sein?
  • Sind noch Pfandfreigaben einzuholen?
  • Bis wann will ich die Immobilie übergeben?

Tipp:

Beantworten Sie sich die Fragen schriftlich, machen Sie sich einen Plan und besprechen Sie sich mit Ihrem Makler oder besser noch – beauftragen Sie ihn mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, er hat genaue Marktkenntnisse und weiß wie es geht.

2. Sünde: Falsche Hoffnung wecken

Natürlich haben Sie Ihre Immobilie gut gepflegt.

In der Regel investieren Haus- und Wohnungseigentümer eine Menge Zeit, Geld und Herzblut, um Ihr Haus oder Ihre Wohnung ganz nach ihrem Geschmack zu gestalten.

Kein Wunder, dass sie anschließend das Objekt in den schillerndsten Farben schildern. Dieser Überschwang kann falsche Vorstellungen über den Zustand oder den Wohnstandard wecken.

Bedenken Sie aber, dass Geschmäcker verschieden sind!

Der Interessent macht sich anhand der Beschreibung sein eigenes Bild. Wenn Ihr Objekt seine Vorstellung dann nicht erfüllt, wird er bei der Besichtigung enttäuscht sein.

Dazu verschlechtert dies Ihre Verhandlungsposition empfindlich.

Tipp:

Schildern Sie Ihre Immobilie neutral und orientieren Sie sich an objektiven Standards! Superlative und emotionale Ausschmückungen sind in einer Anzeige fehl am Platz. Lassen Sie sich gegebenenfalls helfen oder besser noch – beauftragen Sie  eine/n Makler/in mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, er /sie hat genaue Marktkenntnisse und weiß wie es geht.

3. Sünde: Falsche Preiseinschätzung – den richtigen Verkaufspreis finden:

Den richtigen Verkaufspreis festzulegen ist einer der schwierigsten Aspekte beim Verkauf von Immobilien.

Liegt der Preis zu niedrig, so besteht die Gefahr Geld zu verschenken. Liegt Ihre Vorstellung zu hoch, verprellen Sie Kaufinteressenten.

Auch wenn es eine Reihe von Richtwerten für Immobilien gibt, sind sie doch zu individuell, um den Wert Ihrer Immobilie sicher zu bestimmen. Letztlich richtet sich der erzielbare Preis allein nach der Nachfrage am Markt.

Diese zu treffen, ist neben dem Preis auch von der Lage, dem Immobilientyp, dem Angebotszeitpunkt und einigen anderen Faktoren abhängig.

Marktanalyse

Ohne eine gründliche Marktanalyse geht es leider nicht! Orientieren Sie sich an den Angeboten der Konkurrenz, holen Sie Daten über bereits verkaufte Objekte ein und vergleichen Sie genau.

Dazu empfehlen wir die Bewertung durch einen Sachverständigen.

Durch den Berufsethos können Sie hier am Sichersten davon ausgehen, dass die Bewertung neutral und haltbar ist.

Gerade bei Gratisbewertungen oder Internetbewertungen besteht die Gefahr, dass diese auf Halbwissen basieren – die Schlimmstenfalls sogar unter dem Aspekt bereitgestellt wurden um aufgrund des höchsten Preises einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen.

Tipp:

Seien Sie objektiv und berücksichtigen Sie die Verkaufspsychologie. Mit Mondpreisen betrügen Sie nur sich selbst!

Wenn Sie im Zweifel sind, wie viel Geld Sie für Ihr Haus verlangen können, wenden Sie sich an einen Fachmann.

Es geht um einen großen Teil Ihres Vermögens! Übrigens: beauftragen Sie  eine/n Makler/in mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, er /sie hat genaue Marktkenntnisse und weiß wie es geht.

4. Sünde: Fehlende oder unvollständige Unterlagen

Nichts wirkt so unprofessionell wie fehlende Unterlagen.

Schließlich will sich der Interessent zu Recht vor dem Kauf über Ihre Immobilie informieren.

Wenn wichtige Dokumente fehlen, kann sogar der Eindruck entstehen, Sie hätten etwas zu verschweigen.

Hatten Sie schon einmal großes Kaufinteresse an einen bestimmten Gegenstand, ein Möbelstück oder einem High Tech Produkt?

Wie reagieren Sie, wenn die Lieferzeit 6 Wochen oder länger ist?

Bleibt die Vorfreude konstant hoch oder fragen Sie sich im Laufe der Zeit ob das Produkt zu teuer ist.

Vielleicht werden Freunde Ihnen sagen, dass Sie es nicht kaufen sollten. Je länger Ihr Kunden überlegt desto mehr äußere Einflüsse können gegen den Kauf sprechen.

Wäre doch schade, wenn Sie nicht verkaufen nur weil Sie nicht richtig vorbereitet sind?

Wichtig sind unter anderem:

  • Grundbuchauszug und evtl. vorhandene Belastungen
  • Bauzeichnungen und Beschreibung
  • Energieausweis
  • Teilungserklärung bei Teileigentum
  • Abrechnungen und Protokolle der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Aussagekräftige Fotos

Tipp:

Erstellen Sie ein ansprechendes und aussagekräftiges Exposé! Es sollte von der Gestaltung dem Wert Ihres Hauses angemessen sein. Lose Kopien sind allen ein Graus! Beauftragen Sie  eine/n Makler/in mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, er /sie hat genaue Marktkenntnisse und weiß wie es geht.

5. Sünde: Mangelnde Erreichbarkeit

Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen BMW – oder vielleicht einen VW kaufen. Ist es ein teurer Wagen bekommen Sie neben der üblichen Probefahrt ein persönliches Buch zu Ihrem Auto geschenkt, einen Hotelaufenthalt bei Abholung und viele andere Dinge mehr.

Welcher Kunde hat da Verständnis dafür, dass er den Verkäufer einer vielleicht fünfmal so teuren Immobilie nicht einmal erreicht?

Er wird sich sehr schnell abwenden, wenn er immer nur mit Ihrer Mailbox spricht oder keine Antwort auf seine Mails bekommt.

Tipp:

Stellen Sie sicher, dass man Sie erreichen kann. Privatverkäufer werden insbesondere abends und am Wochenende kontaktiert! Planen Sie genügend Zeit für Besichtigungen ein oder beauftragen Sie gleich eine/n Makler/in mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, er/sie hat genaue Marktkenntnisse und weiß wie es geht.

6. Sünde: Falsche Einschätzung der Verkaufsdauer

Ein Immobilienverkauf braucht Zeit.

Schließlich geht es auch für den Käufer oft um die Investition seines Lebens.

In vielen Fällen wird der Verkaufsprozess unterschätzt.

Wer seine Planung auf einen zu frühen Termin ausrichtet, gerät mitunter massiv unter Druck.

Insbesondere wer schon verfrüht seine Immobilie geräumt und den Umzug organisiert hat, wird zu kämpfen haben, wenn der angepeilte Umzugstermin näher rückt.

Schnell kommt es zu unnötigen Preiszugeständnissen. 

Aber auch ein zu langer Verkaufszeitraum drückt den Preis!

Eine Immobilie die seit einem halben Jahr oder sogar länger angeboten wird, erweckt bei Interessenten den Eindruck eines Ladenhüters – und wer möchte schon ein Haus kaufen, das sonst offensichtlich keiner haben will!

Tipp:

Beauftragen Sie eine/n Makler/in mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, er/sie hat genaue Marktkenntnisse und weiß wie es geht.

7. Sünde: Schwarz- und Barzahlung akzeptieren oder gar verlangen:

Es soll immer wieder vorkommen, dass Teile des Kaufpreises „schwarz“ bezahlt werden um Nebenkosten zu sparen. Anzahlungen in bar ohne Quittung stellen Sie vor ein Probleme. Diese können Sie sich wirklich sparen.

Tipp:

Beauftragen Sie eine/n Makler/in mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, er/sie hat genaue Marktkenntnisse und weiß wie es geht.

Rückfragen bitte an Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Geschäftsführender Gesellschafter der VIS Management GmbHVienna International Studies und Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz sowie Unternehmensberater und Immobilienmakler in Wels, Oberösterreich


[1] https://www.erzdioezese-wien.at/hauptsuenden-oder-die-7-todsuenden

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

ASAS Begriffs – Wiki

Vielleicht für Sie auch interessant das ASAS BWL-Begriffs-Wiki:   in welchem wir gängige Begriffe mittels kurzer Filme erklären. Z.B. ECTS, USP, DB, Gesundheit, den homo oeconomicus, Preiselastizität, Venture Capital, Factoring, die Balanced Scorecard, die BCG-Matrix, Rückstellungen und Rücklagen, die SWOT-Analyse, die Prinzipal-Agent-Theorie, den Cashflow, Politik …….….

Weitere ASAS-Hilfen auf youtube:

Die ERA-Akademie startet durch: moderne Konzepte – Fernlehre – kompetente Partner

Zwei wichtige Aufgaben hat sich die ERA-Akademie selbst gegeben.

  1. die umfassende Aus- und Fortbildungsverpflichtung der Immobilienmakler und ihrer Mitarbeiter so zu gewährleisten, dass diese neben Beruf und Familie möglich ist.

Gerade Immobilienmakler haben sehr unregelmäßige Arbeitszeiten und wissen daher moderne Fernlehrangebote zu schätzen.

Immobilienmakler und deren Mitarbeiter haben eine ganz besondere Aus- und Fortbildungsverpflichtung:

Das wird in den„Besonderen Standesregeln“ seit dem 01. Oktober2012 verlangt:

„Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler nachweisen.

Immobilienmakler sorgen dafür, dass

  • ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter,
  • im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und
  • alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen,

die nicht die fachliche Befähigung zum Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann erfolgreich abgeschlossen haben, binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch Teilnahme an Ausbildungs-veranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der ON-Regel 43001 – 1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die vorgesehene Zertifizierungsprüfungen ablegen.

Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich fortzubilden.“

Immobilienmakler werden ist nicht leicht!

Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler laut Immobilientreuhänder-Verordnung kann man z.B. mit Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) erfüllen.

Die ERA-Akademie wird diesen Ansprüchen mehr als gerecht!

Aus- und Fortbildungsverpflichtung:

Sowohl die Fort- als auch die Ausbildungsverpflichtung aus den Standesregeln kann mit

der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH – teilweise in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland oder der Hochschule Allensbach – Allensbach University – erfüllt werden, die als zeit- und ortsunabhängige Fernstudienangebote neben Beruf und Familie im Fernstudium absolviert werden können.

Immobilienmakler-Assistent/-in:

Auch auf die Prüfung zur/zum zertifizierter/en Immobilienmakler-Assistent/-in kann man sich in Fernlehre vorbereiten.

Den Vorbereitungslehrgang dazu führt die ERA-Akademie in Fernlehre mit der VIS Management GmbHhttps://viennastudies.com – durch und organisiert dazu Präsenztage zur Vertiefung und Anwendung des Erlernten und zur Prüfungsvorbereitung mit den renommierten Vortragenden FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer und Prof. Mag. Thomas Malloth.

Akademische Lehrgänge zur fachlichen Qualifikation der Immobilienmakler:

Gemeinsam mit dem Fernlehrexperten ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland  werden die Lehrgänge der Weiterbildung

und

angeboten.

Immobilien-Wikis auf youtube:

Online können wichtige Bergriffe schnell und einfach aufgerufen werden und so erklärt ASAS in einem eigenen IMMO-Wiki auf Youtube– bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft:

Immobilienausbildungen können nicht nur nützlich sondern auch sehr spannend sein.

Überzeugen Sie sich selbst und wenden Sie sich an die ERA-Akademie oder unsere Kooperationspartner direkt.

Bei Interesse und Rückfragen auch: vis@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Vienna International Studies:

Vienna International Studies – VIS

Über VIS – Vienna International Studies – können Bildungsprogramme 

unterschiedlicher Bologna-Stufen:

         Bachelor

         Master/Magister

         PhD/Dr

    und

         Weiterbildung

– in Kooperation mit unterschiedlichen Hochschulen aus 

         Bulgarien

         Deutschland 

         Groß Britannien 

         Österreich

         Polen 

         Serbien 

im Fernstudium (online) absolviert werden – auch in deutscher Sprache.

Das bietet VIS die Möglichkeit, maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der Studierenden mit ihren unterschiedlichen Bildungsbiographien einzugehen.

Der USP von VIS ist der Maßanzug, der aus den vorhandenen Programmen zusammenstellt werden kann.

Bei Interesse und Rückfragen: vis@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Vienna International Studies:

Österreich: Ernährungsberatung in der Kosmetik?

Weil ich immer wieder danach gefragt werde:

Ja – die Gewerbeberechtigung Kosmetik (Schönheitspflege) – ein reglementiertes Gewerbe gem. § 94 Z. 42 GewO – erlaubt es (individuelle)

„Schlankheits- und Zellulitebehandlungen einschließlich Ernährungsberatung“    

(ausgenommen zu medizinischen Zwecken) durchzuführen.

Siehe dazu

  • Hanusch Kommentar zur Gewerbeordnung, RZ 10 zu § 119 GewO
  • Anwaltliches Gutachten S 13 und 14
  • Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Durchführung von Befähigungsprüfungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), ausgenommen Piercen und Tätowieren (Kosmetik (Schönheitspflege) Befähigungsprüfungsordnung):

6) Das Modul 1 Teil B hat projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgaben zu den folgenden Tätigkeitsbereichen zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer höherwertigen Leistung ermöglichen. Dabei können jene Grundfertigkeiten, die dem Niveau der Lehrabschlussprüfung entsprechen, ebenfalls mit einbezogen werden. Für die positive Bewertung der Gegenstände des Moduls 1 Teil B sind jedoch die weiterführenden Fertigkeiten auf höherem Niveau ausschlaggebend.

1.    Pflegende Kosmetik:

a.    Hautbeurteilung (Sicht- und Tastbefund)

b.    Hautreinigung (wie Oberflächen- und Tiefenreinigung, Peeling und Entfernen von Mitessern und Milien)

c.    Gesichtsmassage

d.    Lymphdrainage

e.    Anwendung von Gesichtsmodellagen

f.    Anwendung von Packungen und Masken (auf den individuellen Hauttyp abgestimmt)

g.    apparative Kosmetik nach dem Stand der Technik (wie beispielsweise Bestrahlungen, Hochfrequenz, Schwellstrom, Tiefenwärme, Fibration, Iontophorese, Ultraschall und Dermabrasion)

2.    Dekorative Kosmetik: Auflegen eines Tag-, Abend-, Ball- und Phantasie-Make-ups unter vorheriger Hauttyp- und Persönlichkeitstypbestimmung und Abstimmung der Farben auf Persönlichkeit und Kleidung,

3.    Schlankheits- und Zellulitebehandlungen einschließlich Ernährungsberatung

4.    Hand- und Armpackungen

5.    Enthaarungen (nach dem Stand der Technik)

6.    Nageldesign, ausgenommen dem Modellieren von Fingernägeln

Daher verlangt die Befähigungsprüfung im Modul 3: fachlich schriftliche Prüfung auch:

§ 5. (1) Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung hat auf höherem fachlichen Niveau zu erfolgen, um die Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, nachweisen zu können.
(2) Die Aufgabenstellung hat die fachlich und betrieblich notwendigen Kenntnisse aus den Fachgebieten:

  1. Anatomie
  2. Somatologie
  3. Dermatologie
  4. Histologie
  5. Kräuterlehre
  6. Ernährungslehre
  7. kosmetische Chemie
  8. Physik
  9. Hygiene

….

Rückfragen:

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Österreich: Meldung ausländischer Studien neu geregelt

Das Board der AQ Austria hat in seiner 55. Sitzung am 3. Juli 2019 die

„Verordnung über Meldeverfahren für Studien ausländischer Bildungseinrichtungen 2019 – § 27 – Meldeverordnung 2019 (§ 27 – MeldeVO 2019)“

sowie die

„Verordnung über die zu meldenden Daten gemäß § 27 Abs 10 HS-QSG – § 27-Datenmeldeverordnung (§ 27 – DatenmeldeVO)“

beschlossen und auf der website veröffentlicht – https://www.aq.ac.at/de/meldung-auslaendischer-studien/meldung-auslaendischer-studien.php

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Bildungseinrichtungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben vor Aufnahme des Studienbetriebes die in § 27a Abs 1 Z 1-5 HS-QSG angeführten Unterlagen vorzulegen.

Bildungseinrichtungen aus Drittstaaten haben sich vor Aufnahme des Studienbetriebes einer externen Evaluierung nach § 27b Abs 2 HS-QSG zu unterziehen und die in § 27b Abs 1 Z 1-4 HS-QSG angeführten Unterlagen vorzulegen.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden.

Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

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Allensbach Hochschule

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Vienna International Studies:

Der „Immobilienpreisspiegel 2019“ – ein wichtiger Parameter für alle Stakeholder

Immobilienpreisspiegel 2019

Durchschnittliche Immobilienpreise für ganz Österreich auf Bezirksebene

Der Immobilien-Preisspiegel 2019 ist am 18. Juni 2019 der Presse vorgestellt worden und beinhaltet durchschnittliche Immobilienpreise auf Bezirksebene für folgende Objektkategorien:     

  • Mietpreise für Büros                                                                           
  • Mietpreise für Geschäftslokale                                                        
  • Mietpreise für Wohnungen (freier und angemessener Mietzins)         
  • Verkaufspreise für Baugrundstücke                                       
  • Verkaufspreise für Reihenhäuser                                         
  • Verkaufspreise für Einfamilienhäuser                                          
  • Verkaufspreise für Eigentumswohnungen (neu und gebraucht)
  • Verkaufspreise für Grundstücke zur Betriebsansiedlung                 

Der Immobilienpreisspiegel erscheint mit der Ausgabe 2019 seit 30 Jahren. 

Für uns interessant:

  • Auch im Jahr 2019 stiegen die Immobilienpreise weiter an.
  • Spürbar aber nicht mehr ganz so dramatisch wie in den letzten Jahren.
  • Das Preisniveau stieg dabei recht unterschiedlich stark an.
  • In begehrten Lagen werden nach wie vor Spitzenpreise erzielt.
  • Baugrund ist in manchen Teilen Österreichs nur mehr zu Spitzenpreisen zu haben.

Die Spitzenvertreter der Branche dazu:

  • „Im Jahr 2018 gab es insgesamt 108.000 Immobilien-Transaktionen, was einen geringfügigen Rückgang von rund 2,6% im Vergleich zu 2017 bedeutet.
  • Während die Anzahl der verbücherten Kaufverträge in den Kategorien Wohnhaus und Wald österreichweit gestiegen ist, sind die Transaktionen in den Kategorien Bauland, Landwirtschaft und Wohnung tendenziell rückgängig.
  • Das Transaktionsvolumen ist um 5%, auf rund 29,5 Mrd. Euro, gestiegen.
  • Über 20.000 Baugrundstücke, rund 43.000 Eigentumswohnungen und annähernd 30.000 verbaute Liegenschaften wechselten ihre Besitzer,“

fasst Georg Edlauer, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Ergebnisse des aktuellen Immobilienpreisspiegels 2019 zusammen. 

Seit 30 Jahren publiziert der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder jährlich den österreichischen Immobilienpreisspiegel, ein – nicht nur für die Immobilienwirtschaft – österreichweit, anerkanntes Nachschlagewerk.

„Wir evaluieren und arbeiten laufend daran, den Preisspiegel marktgerecht anzupassen und eine noch größere Detailtiefe der Daten anzubieten“, unterstreicht Edlauer. 

  • Österreichweit sind die Kosten für Baugrundstücke um 4,97% auf durchschnittlich 265,87 Euro/m² gestiegen.
  • Neuwertige Mietwohnungen werden bundesweit im Durchschnitt um 7,62 Euro netto pro Quadratmeter vermietet.
  • Bei Eigentumswohnungen – so der aktuelle Preisspiegel 2019 – ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis Erstbezug österreichweit um 8,8% gestiegen, wobei ein direkter Vergleich mit dem Preisspiegel aufgrund der aktualisierten Parameter nicht möglich ist.

Gewerbe-Immobilien:

Anpassung des Mietermixes an die Wünsche der Konsumenten

„Wir verzeichnen in allen Landeshauptstädten einen Anstieg der Büromieten, was wir als guten wirtschaftlichen Indikator deuten,“ berichtet Gerald Gollenz, Obmann-Stv. des Fachverbandes.

Die massive Fertigstellung von 260.000 Quadratmeter Bürofläche in Wien hat in keiner Form zu einem Abschwung der Preise geführt, und die kommenden Projekte in den Landeshauptstädten wie Linz, Graz, Innsbruck oder Salzburg bringen dringend benötigte innovative Flächen auf den Markt. 

Bei den Geschäftsflächen zeige sich die Situation eher durchwachsen.

Das sei einerseits der aktuellen Wirtschaftsentwicklung geschuldet, andererseits zeigt E-Commerce immer stärkere Auswirkungen, so Gollenz.

Die Gesamtgröße der Handelsflächen ist rückläufig.

„Es wird sicherlich sehr spannend, wie und in welcher Form die Geschäftsflächen in den kommenden Jahren genutzt werden. Eine sinnvolle Nutzung wird an den einzelnen Betreibern liegen“, zeigt sich Gollenz überzeugt.

Der wichtigste Faktor wird die Anpassung des Mietermixes an die Wünsche und Gewohnheiten der Konsumenten sein. 

Wien ist anders – Eigentumsquote bei 20%

„Wien ist grundsätzlich anders“, unterstreicht der stv. Fachverbands-Obmann Michael Pisecky.

  • Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, wo die Eigentumsquote bei durchschnittlich 60% liegt, bewohnen in Wien nur 20% der Bevölkerung eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus.
  • Der Markt ist also vergleichsweise klein.
  • Es gibt kaum gebrauchte Eigentumswohnungen, weshalb die Preise auch 2018 um 4% gestiegen sind. 
  • Mit einer moderaten weiteren Steigerung ist auch in den kommenden Jahren zu rechnen.
  • Im Erstbezug gibt es viele Fertigstellungen und ein breites Angebot, speziell in den Bezirken 10, 21,22, und 23.
  • Getrieben durch die hohen Grundkosten und die gerade in den letzten Jahren stark gestiegenen Baukosten, liegen die Preise um 6,5% über dem Vorjahr.
  • Durch den hohen Marktdruck werden höhere Preise auf Kundenseite allerdings kaum mehr akzeptiert.
  • Gegenteilig wirkt sich die neue Widmungskategorie aus, die mit der letzten Bauordnungsnovelle beschlossen wurde und die vorsieht, dass bei Um- und Neuwidmungen 2/3 für den geförderten Wohnbau reserviert sind.
  • „Damit ist der Wert für Baugrundstücke gesunken, was wiederum dazu führt, dass kaum verkauft wird und die Preise für bereits gewidmete Grundstücke steigen“, kritisiert Pisecky. 

Die gewerblichen Bauträger tragen wesentlich zur zunehmenden Sättigung des Marktes bei und durch die vielen Investitionen in freifinanzierte Miethäuser und Vorsorgewohnungen ist hier großes Angebot vorhanden.

  • Die Mietpreise sanken im vergangenen Jahr um 2,3%, speziell bei größeren Wohnungen.
  • Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern bleibt hoch, viele Wiener weichen nach Niederösterreich aus. 
  • Der große Anteil an Sozialwohnungen in Wien prägt weiterhin die Wohnsituation, wirkt preisdämpfend, es mangelt an sozialer Treffsicherheit.
  • Günstige Wohnungen, speziell schon lange vermietete, werden „aufgehoben“ und fehlen so dem Markt für die Neuvergabe.
  • Der Handlungsbedarf für eine ausgewogene Bewirtschaftung des Wiener Wohnmarkts bleibt groß.

Eugen Otto: Run auf Wiener Zinshäuser ist nicht abgeebbt

„Der Run auf Zinshäuser ist nicht abgeebbt. Dies zeigt sich schon alleine daran, dass die Milliardengrenze zum 4. Mail in Folge übertroffen wurde.

Mit 1,38 Milliarden Euro verzeichnet OTTO Immobilien im Vorjahr den stärksten Umsatz seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2009“, erklärt Eugen Otto anhand der Ergebnisse aus dem Ersten Wiener Zinshaus-Marktbericht von OTTO Immobilien.

  • Während die Maximalpreise auf hohem Niveau stabil geblieben bzw. nur leicht angestiegen sind, legten die Mindestpreise in einigen Bezirken teils kräftig zu.
  • Der höchste Zuwachs bei den Mindestpreisen wurde mit einem Plus von 23% im 2. Bezirk verzeichnet, allerdings war dieser auch führend bei den Preissteigerungen der Maximalpreise mit 7%.
  • Die Renditen spiegeln aktuell das besondere Investoreninteresse an Lagen im 1., 2., 15.und 20. Bezirk wider – hier fielen die Maximalrenditen zwischen 0,2%- und 0,4%-Punkten.
  • Laut Otto Immobilien ist nur mehr in einigen Bezirken außerhalb des Gürtels eine Rendite um 3% erzielbar.
  • Alle anderen liegen darunter.
  • Bei den Preiskategorien war die Zahl verkaufter Zinshäuser bis 5 Mio. Euro mit einem Anteil von 79% diesmal vergleichsweise niedriger, der Anteil der Verkäufe mit höheren Volumina hat sich heuer im Vergleich zu 2017 von 10% auf 21 % mehr als verdoppelt.

Die österreichischen Immobilientreuhänder kennen – wie wir gerade lesen konnten – die Immobilienpreise in den Städten und in ländlichen Lagen, wissen um die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern und geben gerne kompetent und fundiert Auskunft.

Sie können aber natürlich auch selbst nachlesen, wie sich die aktuellen Immobilienpreise für die einzelnen Immobilienarten entwickelt haben und dabei auch feststellen, wie sich die Preise in den letzten Jahren entwickelt haben.

Der Immobilienpreisspiegel ist für Mitglieder der WKO zum Preis von 29,– Euro netto (zuzügl. Versandkosten) und für Nichtmitglieder zum Preis von 39,- Euro netto (zuzügl. Versandkosten) erhältlich. Bestellungen bitte per Mail an den Fachverband: bestellung-immo@wko.at

Neben den aktuellen Werten in den Kategorien

  • Baugrundstücke für Einfamilienhäuser
  • Betriebsgrundstücke
  • Geschäftslokale (Miete)
  • Büroflächen (Miete)
  • Mietwohnungen

finden Sie einen direkten Vergleich mit dem Preisspiegel des Vorjahres.

Diese Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind in Prozent ausgewiesen. 

Es werden insgesamt mehr als 10.000 Einzelwerte veröffentlicht!

Im Anhang finden Sie ergänzend wieder eine Entwicklung der letzten fünf Jahre.

Der Immobilienpreisspiegel liefert allen Beteiligten (Käufer, Verkäufer, Kreditgebern, Versicherungen ….) eine wirklich gute Basis allerdings natürlich auf Grundlage von Durchschnittspreisen.

Den „wahren“ Wert Ihrer Immobilie können Sie dann bitte mit Hilfe einer Fachfrau, eines Fachmannes ermitteln – mit dem Immobilientreuhänder Ihres Vertrauens und in Ihrer Nähe.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels, https://stieger.online/

Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach, Konstanz https://www.allensbach-hochschule.de/

10 Jahre OGB & OGB Gütesiegel

Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe – OGB

Gegründet 18. Juni 2009

ZVR-Zahl 260770022

Obmann Martin Stieger:

  • „Unsere Mitglieder sind unsere Stärke“
  • OGB ist eine überparteiliche Interessenvertretung der gesundheitsbezogenen freien und gewerblichen Berufe und solcher gesundheitsbezogener Berufe die im Rahmen der neuen Selbständigkeit ausgeübt werden.
  • OGB vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber Kammern, Staat und Parteien……
  • Das OGB-Mission Statement:

  Wir arbeiten mit aller Kraft für unsere Mitglieder

Ziele:

  • Vertretung der Interessen der Mitglieder
  • Schutzfunktion gegen Abmahnanwälte
  • Gemeinsamer Einkauf von Leistungen Dritter
  • Eigenes Gesundheitsberuferegister – im Gesundheitsberuferegister auf Grundlage des GBRG fehlen z.B. die Heilmasseure und die Hebammen
  • Zuordnungsersuchen an die NQR-Koordinierungsstelle (NKS)
  • Qualitätsgütesiegel
  • ……………..

Die Österreichische Plattform gesundheitsbezogener Berufe (OGB), ein Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung, Entwicklung und Vertretung der neuen gesundheitsbezogenen gewerblichen Berufe und solcher gesundheitsbezogener Berufe die im Rahmen der neuen Selbständigkeit ausgeübt werden.

Der Verein darf sich hiezu auch an wirtschaftlichen Unternehmen – auch als Vollhafter – beteiligen und arbeitet auch mit anderen Institutionen, Kammern und Vereinen, insbesondere mit facheinschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zusammen.

OGB verleiht ein Qualitätsgütesiegel an  Bildungseinrichtungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen –  10 Gebote der qualitätsvollen Bildungseinrichtung: 

  1. Erwachsenenbildung im Bereich der Gesundheit ist die Haupttätigkeit der Organisation
  2. Der/die LeiterIn oder zumindest ein/e MitarbeiterIn der Einrichtung muss 2 Jahre Berufspraxis in einer EB-Einrichtung und/oder eine pädagogische Ausbildung bzw. Berufsausbildung mit pädagogischer Zusatzqualifikation nachweisen.
  3. Es werden nur eingetragene bzw. protokollierte Unternehmen bzw. Vereine zugelassen.
  4. Das Unternehmen/ der Verein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindesten zwei Wirtschafts- bzw. Kalenderjahren Erwachsenenbildungs-/ Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  5. Die Geschäftsbedingungen der Organisation müssen öffentlich transparent bzw. allgemein zugänglich sein.
  6. Die Bildungsangebote stehen in keinem Zusammenhang mit Produktschulungen.
  7. Die Bildungsveranstaltungen sind für alle InteressentInnen frei zugänglich und die Lehrgangs- bzw. Schulungsgebühren nachvollziehbar.
  8. Die Bildungsangebote werden öffentlich in einem selbständigen Programm regelmäßig angeboten
  9. Die Bildungsangebote sind vielfältig, d.h. es werden zumindest drei unterschiedliche Kurstypen im Wirtschaftsjahr/ Kalenderjahr angeboten.
  10. Die Bildungseinrichtung muss ein qualitätssicherndes System nachweisen.

Das Qualitätsgütesiegel kann auch an natürliche Personen verliehen werden, die in gesundheitsbezogenen Berufen arbeiten.

Voraussetzungen bei Personen:

  • einschlägige Ausbildung im Ausmaß von mindestens 200 Stunden
  •  Weiterbildungsbereitschaft von 24 UE in zwei Jahren
  • Einhaltung von Wohlverhaltensregeln
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

das Gütesiegel wird dann auf 5 Jahre verliehen und kann mit dem Nachweis der Versicherung und der bestätigten Weiterbildung natürlich immer wieder um 5 Jahre verlängert werden.

Derzeit erarbeitet OGB ein Register gesundheitsbezogener Berufe (RGB) nach dem Vorbild des Gesundheitsberufe-Registers in welchem die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch Angehörige der Medizinisch-Technischen-Dienste, das heißt: PhysiotherapeutInnen, DiätologInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, biomedizinische AnalytikerInnen, LogopädInnen und Radiologie-TechnologInnen erfasst werden.

Analog zu anderen Gesundheitsberufen (ÄrztInnen, ZahnärztInnen, PsychotherapeutInnen, Hebammen, etc.) werden im Gesundheitsberufe-Register und im künftigen Register gesundheitsbezogener Berufe (RGB) Namenslisten samt Ausbildung geführt, die öffentlich und über Internet abrufbar sind.

vgl. dazu http://www.bmg.gv.at/home/Presse/Pressemeldungen/Oberhauser_Gesundheitsberufe_Register_Gesetz_wichtiger_Beitrag_zu_PatientInnensicherheit_und_KonsumentInnenschutz

OGB auf facebook

Gesundheitsthemen und Berufsrechtliches zu Gesundheitsberufen:

https://martinstieger.blog/category/gesundheit/

Rückfragen und Kontakt:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Vienna International Studies:


Werkmeister – eine chancenreiche Qualifikation – 10 gute Gründe für die Werkmeisterausbildung:

10 gute Gründer für die Werkmeisterausbildung:

  1. Der Abschluss einer Werkmeisterschule ersetzt unter anderem die Lehrlingsausbilderprüfung,
  2. das Modul „Fachbereich“ der Berufsreifeprüfung und
  3. befähigt gemeinsam mit der Unternehmerprüfung nach zwei- bis vierjähriger fachlicher Tätigkeit zur Ausübung eines Gewerbes,
  4. die Berechtigung zum Einstieg in das 3. Semester der HTBL für Berufstätige der jeweiligen Fachrichtung,
  5. erfüllt die Zugangsvoraussetzung (Studienberechtigungsprüfung) zur Pädagogischen Hochschule im Bereich Berufsschulpädagogik.
  6. Vom Qualifikationsniveau sind Werkmeister gleichgestellt Personen, die die Meisterprüfung absolviert haben, seit 2008 dem Industriemeister in Deutschland gleichgestellt. Werkmeister haben die Qualifikation für Meistertätigkeiten im Betrieb, in der technischen Administration und derQualitätssicherung. Angestellte Werkmeister in der Industrie und dem öffentlichen Dienst sind in ihrer Verwendungsgruppe dem Techniker mit Fachschulabschluss gleichgestellt.
  7. Der Meisterbrief wird innerhalb der EU anerkannt. Dies wird in der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, bei der der Meisterbrief in Deutschland im Januar 2012 (in Österreich September 2018) im Rahmen der Erstellung des Europäischen Qualifikationrahmens (EQR) auf die Stufe 6 von 8 eingeordnet wurde. Damit steht der Meisterabschluss mit dem Bachelor (B.Eng., B.Sc.) sowie dem Staatlich geprüften Techniker auf der gleichen Stufe.
  8. Personen mit einem Werkmeisterabschluss können nach dem am 1. Mai 2017 in Kraft getretenen neuen Ingenieurgesetz (IngG 2017) nach sechs Jahren einschlägiger Berufspraxis die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur beantragen, wenn sie die Hochschulreife (Matura oder gleichgestellter Abschluss) nachweisen können.
  9. Außerdem die direkte Zulassung zu Masterlehrgängen in der Weiterbildung z.B. zum MBA der ASAS (als Fernstudienprogramme des AIM der FH Burgenland angeboten) und
  10. direkte Zulassung zu Bachelorstudien in Deutschland, z.B. an der Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, die ein BWL-Bachelorstudium in Fernlehre anbietet.

Werkmeister werden in Österreich an öffentlichen Schulen oder Schulen mit Öffentlichkeitsrecht (nach gesetzlichen Lehrplänen) ausgebildet und dauert die Ausbildung im Allgemeinen vier Semester.

Die Werkmeisterschulen für Berufstätige sind gemäß Schulorganisationsgesetz Sonderformen von technischen und gewerblichen Fachschulen.

Als Schulen im nicht-universitären Tertitärbereich sind sie auf dem Level ISCED 5B eingestuft.

Aufnahmevoraussetzung in eine Werkmeisterschule für Berufstätige ist ein facheinschlägiger Lehrabschluss oder der Abschluss einer einschlägigen Fachschule.

Die meisten Werkmeisterschulen in Österreich werden von den Berufsförderungsinstituten (BFI) und von den Wirtschaftsförderungsinstituten (WIFI) als Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht geführt.

Über den engen Industriesektor hinaus werden dort auch Meisterabschlüsse für die Sektoren Bau- und Immobilienwirtschaft, Ingenieurbüros, Kosmetik, Speditionen und Transportagenturen und Versicherungsmakler angeboten.

Werkmeister sind qualifizierte Führungskräfte für verschiedene Gewerbe und Industrien.

Um Werkmeister/in zu werden, muss man, wie schon ausgeführt,  eine Werkmeisterschule besuchen.

Die gibt es für verschiedene technische Berufe: Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Bauwesen, Bio- und Lebensmitteltechnologie, Schweißen und einige mehr.

In zwei Schuljahren (bzw. 4 Semestern) bereiten sich Fachkräfte, die bereits eine Lehre absolviert haben, auf die Werkmeisterprüfung vor.

Vom Qualifikationsniveau sind Werkmeister gleichgestellt mit Personen, die die Meisterprüfung absolviert haben.

Einen Unterschied zur Meisterprüfung gibt es jedoch: Werkmeister müssen nicht eine große Prüfung ablegen.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Vienna International Studies: