Die Kosten für ein Universitätsstudium können als Fortbildungskosten (z.B. Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen), als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (z.B. Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes) oder als Umschulungskosten (z.B. Pharmaziestudium einer Bibliothekarin) absetzbar sein.
Dabei sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kosten (z.B. Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig.
Zeit- und ortsunabhängige Fernstudien und Online-Angebote helfen neben straffem Zeitmanagement das Problem Zeit zu lindern.
Das Bildungsdarlehen und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildung ermöglichen es Ihnen Ihre angestrebte höhere Qualifikation zu finanzieren.
Ein Bildungsdarlehen z.B. von Wüstenrot ermöglicht die Finanzierung der angestrebten Höherqualifikation – von der Werkmeisterprüfung oder IT- und Computerschulungen über Lehrgänge zu Unternehmensführung und Management bis zum kompletten Auslandsstudium oder dem begehrten VIS-Studium an einer renommierten Hochschule:
Das TopUp: Für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich über VIS die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester einen zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Nano Degrees: Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren. Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
Das Bildungsdarlehen deckt praktisch alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung auftreten können.
Das benötigte Bildungskapital steht Ihnen gleich, ohne Ansparen zur Verfügung.
Durch eine fixe Zinsobergrenze bleibt die Investition in Ihre Zukunft immer kalkulierbar.
Sie können damit auch sofort mit Ihrer Aus- und Weiterbildung beginnen!
Möglich ist ein Bildungsdarlehen für österreichische Staatsbürger und/oder EU-Bürger mit einem Wohnsitzaufenthalt seit mindestens 6 Jahren in Österreich.
Voraussetzung ist ein Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit, seit mindestens 4 Monaten, ein unbefristetes, ungekündigtes Dienstverhältnis.
Das Einkommen muss auch während der Ausbildung gegeben sein.
Es dürfen keine Privatkredite aktuell vorhanden sein und keine höheren Hypothekendarlehen.
Es ist auch möglich eine Person aus dem Familienverband als Bürgen zu benennen, wenn diese Person die angeführten Voraussetzungen erfüllt.
Die Höchstdarlehenssumme beträgt Euro 30.000,00.
Die Rückzahlung des Bildungsdarlehens kann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, z.B. wenn „Überstunden“ wieder möglich sind.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Das Land Oberösterreich fördert Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
Ein-Personen-Unternehmerinnen und Ein-Personen-Unternehmer, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten.
Nicht gefördert werden:
Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium, MBA, MSc etc.)
der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
Kurskosten unter 100 Euro
Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).
Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2015 bis 2018.
Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.
Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400 Euro gefördert, dies gilt für Personen
die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS
arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens
sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
zur Vorbereitung auf die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto beträgt
die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben
Sprachkurse generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung von 75 % der Bildungsmaßnahme erforderlich.
Abwicklung / Antragstellung
Der Förderantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme zu richten.
In Kombination mit einem allfälligen Bildungsdarlehen und der steuerlichen Absetzbarkeit wird dadurch berufsbegleitende Bildung leistbar und als Fernstudium auch neben Beruf und Familie machbar.
Gemäß Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG[1]) gibt es Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – nur für ordentliche Studien und leider nicht auch für die Lehrgänge der Weiterbildung:
Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
Lehrgänge zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
Hochschullehrgänge (§ 39 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006)
Auch in Regelstudien gibt es Einschränkungen – Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – gibt es nur für österreichische[2] Studierende an österreichischen Hochschulen, sodass Studierende, die in ausländischen Regelstudien eingeschrieben sind, keinen Anspruch auf Studienförderung haben.
Studierende in Lehrgängen der Weiterbildung oder in ausländischen (Fern-) Studienangeboten sollten daher folgende Möglichkeiten optimieren:
[1] Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 –StudFG) StF: BGBl. Nr. 305/1992
[2] sowie gleichgestellte Ausländer und Staatenlose – § 4 StudFG – Studierende aus dem EWR, der EU
P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären