Das AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenlandbietet in Kooperation mit dem Fernlehrexperten ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH eine Reihe von MBA-Lehrgängen an, die zeit- und ortsunabhängig online absolviert werden können.
Diese Professional MBA’s umfassen 90 ECTS Punkte, sind berufsbegleitend in 24 Monaten (Mindeststudiendauer 18 Monate) absolvierbar und gliedern sich wie folgt:
Zunächst sind sechs Pflichtmodule im Basisabschnitt zu absolvieren (36 ECTS). Deutsche Studierende können anstatt des Moduls „Österreichisches Unternehmensrecht“ das Modul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht“ wählen.
Im Vertiefungsabschnitt (30 ECTS) muss zuerst das Modul Wissenschaftliches Arbeiten bearbeitet werden, um dann die 4 Pflichtmodule zu absolvieren.
Für jedes dieser insgesamt elf Lehrmodule ist eine Prüfung abzulegen (Klausur, Seminararbeit, mündliches Prüfungsgespräch).
Den Abschluss des Lehrgangs Professional MBA bildet die Masterarbeit aus dem Bereich der in der Vertiefung von Ihnen ausgewählten Module (24 ECTS).
Alle Lehrgänge können neben Beruf und Familie in Fernlehre absolviert werden und machen
somit lebenslanges berufsbegleitendes Lernen erst wirklich möglich.
Der jeweilige Masterlehrgang (Professional MBA) besteht – wie schon ausgeführt – aus zwei Abschnitten – dem Abschnitt BASIS (36 ECTS an Studienleistung) mit den 6 Pflichtmodulen – die in allen MBA-Lehrgängen zu absolvieren sind:
Zur Erlangung des akademischen Grades Master of
Business Administration ist die Verfassung einer Masterarbeit notwendig – das
Thema der Arbeit soll aus dem Bereich der Vertiefung kommen. Die Richtlinien
zur Erstellung der Masterarbeit finden Sie hier.
ASAS bietet 10 inhaltlich unterschiedliche MBA-Lehrgänge an.
[1] Studierende aus Deutschland können wahlweise das Lehrmodul „Unternehmensrecht“ durch ein Wahlmodul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht“ ersetzen.
In kurzen Filmen werden Begriffe aus der Betriebswirtschaft, aber auch aus dem Immobilienwesen und dem Studienrecht einfach und verständlich erklärt und erreicht die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH damit hunderttausende Aufrufe auf youtube
Die bislang drei erfolgreichsten ASAS-BWL-Begriffe-Wikis:
Also für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:
Zwei wichtige Aufgaben hat sich die ERA-Akademieselbst gegeben.
die umfassende Aus- und Fortbildungsverpflichtung
der Immobilienmakler und ihrer Mitarbeiter so zu gewährleisten, dass diese
neben Beruf und Familie möglich ist.
Gerade
Immobilienmakler haben sehr unregelmäßige Arbeitszeiten und wissen daher
moderne Fernlehrangebote zu schätzen.
„Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn sie die
allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung
als Immobilienmakler nachweisen.
Immobilienmakler sorgen dafür, dass
ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter,
im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und
alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten
Personen,
die nicht die fachliche Befähigung zum
Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann
erfolgreich abgeschlossen haben, binnen
18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der
Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch
Teilnahme an Ausbildungs-veranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der
ON-Regel 43001 – 1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die
vorgesehene Zertifizierungsprüfungen ablegen.
Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der
Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich
abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich
fortzubilden.“
Immobilienmakler
werden ist nicht leicht!
Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler laut Immobilientreuhänder-Verordnung kann man z.B. mit Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) erfüllen.
Die ERA-Akademie wird diesen Ansprüchen mehr als gerecht!
Aus-
und Fortbildungsverpflichtung:
Sowohl die Fort-
als auch die Ausbildungsverpflichtung aus den Standesregeln kann mit
Den Vorbereitungslehrgang dazu führt die ERA-Akademie in Fernlehre mit der VIS Management GmbH – https://viennastudies.com – durch und organisiert dazu Präsenztage zur Vertiefung und Anwendung des Erlernten und zur Prüfungsvorbereitung mit den renommierten Vortragenden FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer und Prof. Mag. Thomas Malloth.
Akademische
Lehrgänge zur fachlichen Qualifikation der Immobilienmakler:
Online können wichtige Bergriffe schnell und einfach aufgerufen werden und so erklärt ASAS in einem eigenen IMMO-Wiki auf Youtube– bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft:
Die Idee und den Begriff verdanken wir Prof. Sebastian Thrun, der 2012 bereits Bildung demokratisieren und für möglichst viele Menschen zugänglich machen wollte.
Seine Online-Vorlesungen
zur Künstlichen Intelligenz absolvierten mehr als 160.000 KursteilnehmerInnen
weltweit und 23.000 davon legten auch die Prüfung darüber ab.
Online-Studierende dabei oft mit besseren Resultaten als seine
Stanford-Studierenden im Hörsaal.
Heute ist die Online-Lernplattform Udacity ein Erfolgsprojekt und auch die Bezeichnung Nano-Degree für kürzerfristige Lernformate ein Begriff.
Nano-Degrees stellen Kurse dar, die oft in einzelne Module aufgeteilt online absolviert werden können. Natürlich können diese auch kombiniert mit Präsenzangeboten (Blended Learning) und unter tutorieller Begleitung angeboten werden.
Wichtig ist die hohe
Qualität der praktischen und theoretischen Lerneinheiten – dann werden die Nano-Degree-Abschlüsse
von der Wirtschaft und den Arbeitgebern auch entsprechend anerkannt.
Der österreichische Fernlehranbieter ASAS und die 1. Bayerische Fleischerschule Landshutbieten nun genau solche Nano-Degrees und in dieser Form wohl einzigartige Kooperationslehrgänge an:
Die langjährige Fernlehrexpertise der ASAS und die hohe Fachkompetenz der Bayerischen Fleischerschule verbinden sich hier in bewährter Weise zu einem für die ganze Branche wichtigen und innovativen Lehrangebot (On-Demand-Weiterbildung).
Bei
Interesse an einem entsprechenden Weiterbildungsangebot
oder zum Studienangebot (Online Bachelor-,
Master- und PhD-Studien) ganz allgemein wenden Sie sich einfach direkt an mich:
martin.stieger@liwest.at
[1] Auch wenn
damit nicht wirklich der Einheitenvorsatz für den
milliardsten Teil gemeint ist, ein solches Nano-Degree erfordert mehr als einen
Sekundenbruchteil an work load
1993 – Ein Gründungsteam besiegelt den FH
Start im Burgenland. Man legt sich auf die beiden Standorte Eisenstadt und
Pinkafeld fest.
Die Studiengänge Internationale Wirtschaftsbeziehungen und
Gebäudetechnik/Building Technology and Management sind die ersten FH
Studiengänge Österreichs. Träger ist ein gemeinnütziger Verein.
1995 – Bereits 90 Studierende studieren
in Eisenstadt. In Pinkafeld studieren zur gleichen Zeit 45 Studierende, die in
diesem Jahr in ein neues Gebäude übersiedeln dürfen.
1997 – Im Juni feiern die ersten 32
Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiengangs Internationale
Wirtschaftsbeziehungen ihre Sponsion.
1999 – In Pinkafeld erfolgt der
Spatenstich für das Technologiezentrum Süd, in dem sich auch heute noch das
Labor der FH Burgenland befindet. Damit wurde der Grundstein für die äußerst
erfolgreichen Forschungsaktivitäten der nächsten Jahre gelegt.
2003 – Im September wird das neue
Studienzentrum in Eisenstadt feierlich eröffnet. Der von Architekt Riepl geplante
Gebäudekomplex erhält 2004 sogar den Architekturpreis des Landes Burgenland. Der Campus weist eine Nutzfläche von über 10.000 m2 auf
und bietet beste Rahmenbedingungen für die Studierenden.
2004 – Dreijährige Bachelorstudiengänge
und zweijährige Masterstudiengänge starten im Zuge des Bologna Prozesses nun
auch im Burgenland. Auch berufsbegleitend kann man ab jetzt an der FH
Burgenland studieren.
2006 – Die Absolventenzahlen knacken die
1.000er Marke und machen klar: die FH Burgenland ist gekommen, um zu bleiben.
Das Studienangebot wird laufend ausgebaut.
2012/2013 – Neben einer neuen Geschäftsführung
tritt auch das neu gewählte FH-Kollegium seine Arbeit an. Die
Fachhochschulstudiengänge Burgenland dürfen sich nun offiziell FH Burgenland
nennen, aus den Kernkompetenzbereichen werden Departments.
Ein neuer Markenauftritt mit neuem Logo und dem Claim „FH
Burgenland. Bringt Besonderes zusammen.“ soll Ansporn für alle Akteure und
Akteurinnen der Fachhochschule sein.
Außerdem wächst die Unternehmensgruppe um die FH Töchter
Forschung Burgenland, AIM – Austrian Institute of Management und Akademie
Burgenland.
2014 – Der Forschungsstandort Pinkafeld
beschreitet mit der Eröffnung des Energetikums neue Wege. Dieses ist als
sogenanntes „Living Lab“ konzipiert, das heißt, dass geforscht wird, während
das Gebäude auch tatsächlich im Alltag genutzt wird.
2014 – Pioniergeist bleibt auch weiterhin
eine Stärke der größten Hochschule des Burgenlands. Gemeinsam mit
internationalen Partneruniversitäten ist es ab nun möglich, ein PhD-Programm an
der FH Burgenland zu belegen.
2015 – Die FH weist bereits über 6.000
AbsolventInnen auf. Der neugegründete Verein alumni FH Burgenland startet voll
durch.
2018/19 – Die FH Burgenland bietet an zwei
Studienzentren neun Bachelor- und 13 Masterstudiengänge an. Derzeit studieren
rund 4.000 Studierende in fünf Departments sowie in ebenso vielen
Masterlehrgängen der akademischen Weiterbildung.
Über 7.500 AbsolventInnen in guten Positionen beweisen die
hohe Ausbildungsqualität.
Mit über 730 Beschäftigten in der Unternehmensgruppe hat
sich die FH Burgenland zu einem wichtigen Arbeitgeber in der Region entwickelt.
Während die Masterlehrgänge der Weiterbildung schon sehr bekannt
sind, werden die akademische Expertenlehrgänge
meiner Meinung nach in ihren Möglichkeiten
noch gewaltig unterschätzt.
Akademische Expertenlehrgänge:
beim „AkademischenExperten“ (akademische Expertin) handelt es sich um eine akademische (Berufs-)Bezeichnung, die den Inhalt der Ausbildung widerspiegelt und
mit mindestens 60 ECTSdem wok load (Arbeitsbelastung) eines vollen Studienjahres entspricht.
Die in diesem Expertenlehrgang absolvierten ECTS können in weiteren ordentlichen oder außerordentlichen Studien angerechnet werden.
So werden beispielsweise im MBA-Lehrgang der FH Burgenland 30 ECTS aus dem Lehrgang Business Management (Abschluss: akademische/r Businessmanager/in) oder dem Lehrgang Immobilienmanagement (Abschluss: akademische/r Immobilienmanager/in) auf den MBA angerechnet und kann der akademische Grad MBA damit mit sechs weiteren Prüfungen und einer Masterarbeit als up-grade angeschlossen und absolviert werden.
Mit akademischen Expertenlehrgängen kann auch die Zulassung zu einem weiterführenden MBA erfüllt werden, selbst wenn die an sich für einen MBA nötige Reifeprüfung (Matura, Abitur) fehlen würde.
International kennt man die akademischen Expertenlehrgänge auch als associate degrees[4], die dann zu einem Bachelor ausgeweitet werden können.
Personen, die
einen Lehrgang für
Weiterbildung,
einen
Hochschullehrgang oder
einen Universitätslehrgang
abgeschlossen haben,
der nicht mit einem Mastergrad
abgeschlossen wird, kann also je nach Voraussetzung in der betreffenden
Verordnung die Bezeichnung „Akademische….“ bzw. „Akademischer…“ mit einem die
Inhalte des jeweiligen Lehrganges charakterisierenden Zusatz verliehen werden.
Es handelt sich dabei um keinen
akademischen Grad, sondern um eine akademische
(Berufs-)Bezeichnung, die den Inhalt der Ausbildung
widerspiegelt.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Führen akademischer Grade sind daher auf derartige „Bezeichnungen“ nicht anwendbar und eine Eintragung in öffentliche Urkunden kann nicht erfolgen, allerdings vertritt das zuständige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschungden Standpunkt, dass es zulässig ist, die Bezeichnung „Akademischer…..“ bzw. „Akademischer…“ dem Namen – etwa auf Briefköpfen, Visitenkarten – als Zusatzinformation beizufügen.
In den Lehrgängen besteht die Möglichkeit der
Anrechnung im Sinne des Europäischen
Systems zur Anrechnung von Studienleistungen.
Anrechnungen in
anderen Studien:
In Anrechnungsfragen der im Rahmen der Expertenlehrgänge erbrachten Studienleistungen für weitere ordentliche oder außerordentliche Studien ist der 78 UG, zur Anwendung zu bringen.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com
§ 56. (1) Die Universitäten sind berechtigt,
Universitätslehrgänge einzurichten.
(2) Universitätslehrgänge können auch als gemeinsame
Studienprogramme (§ 54d) oder als gemeinsam eingerichtete Studien
(§ 54e) und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur
wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit
außeruniversitären Rechtsträgern durchgeführt werden.
(3) Für den Besuch von Universitätslehrgängen
haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten.
Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des
Universitätslehrgangs vom Rektorat festzusetzen. Ordentlichen Studierenden, die
eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre
Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.
(4) Die Teilnahme an Universitätslehrgängen der
Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, die im
öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag durchgeführt werden, ist für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.
(5) Im Curriculum eines Universitätslehrgangs
kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene
Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst.
Akademischer Grad und akademische Bezeichnung für
die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen
§ 87a. (1)
In den Curricula von Universitätslehrgängen
dürfen die im jeweiligen Fach international gebräuchlichen Mastergrade
festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener
Universitätslehrgänge zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und
Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender
ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
(2) Wenn Abs. 1 nicht zur Anwendung kommt,
darf die akademische Bezeichnung
„Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen
Universitätslehrganges charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, die den
Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge zu verleihen ist,
die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
[2] Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge
(Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG)
§ 9. (1)
Die Erhalter sind berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen
akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Diese Lehrgänge zur
Weiterbildung sind in einer angemessenen Form in die hochschulinterne
Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden.
(2) Im Studienplan eines Lehrganges zur
Weiterbildung dürfen im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade
festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur
Weiterbildung zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und
Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender
ausländischer Masterstudien vergleichbar sind. Die Qualität der Lehre ist durch
ein wissenschaftlich und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal
sicher zu stellen.
(3) Wenn Abs. 2 nicht zur Anwendung kommt,
darf die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die
Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz
festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur
Weiterbildung zu verleihen ist, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte
umfassen.
(4) Für den Besuch von Lehrgängen zur
Weiterbildung haben die außerordentlichen Studierenden einen Lehrgangsbeitrag
zu entrichten. Er ist unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten
des Lehrganges zur Weiterbildung festzusetzen.
(5) Den Urkunden über die Verleihung der
Bezeichnung dürfen fremdsprachige Übersetzungen angeschlossen werden, wobei die
Benennung des Erhalters und des ausstellenden Organs sowie die Bezeichnung
selbst nicht zu übersetzen sind.
§ 39. (2)
Es sind Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für
die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für
Freizeitpädagogik) sowie Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung
von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für
die Lernhilfe) einzurichten, deren Arbeitsaufwand jeweils 60
ECTS-Anrechnungspunkte beträgt.
(3) Es können Hochschullehrgänge zur
wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Weiterbildung im Umfang von mindestens 90
und höchstens 120 ECTS-Anrechnungspunkten bedarfsgerecht und nach Prüfung über
die Erfüllung der wissenschaftlichen und professionsorientierten
Voraussetzungen im Sinne des § 74a Abs. 1 Z 3 nach Maßgabe der
Schwerpunktsetzungen des zuständigen Regierungsmitgliedes im Rahmen des
öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages eingerichtet werden.
(4) Im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit
der Pädagogischen Hochschule können in sämtlichen pädagogischen Berufsfeldern
Hochschullehrgänge (insbesondere zur wissenschaftlichen Fort- und
Weiterbildung) eingerichtet werden, die auf andere pädagogische Berufsfelder
als jene der Bachelor- und Masterstudien ausgerichtet sind.
(5) Hochschullehrgänge können auch als gemeinsame
Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien und während der
lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und
organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern
durchgeführt werden.
(6) Im Curriculum eines Hochschullehrgangs kann
eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene
Studienzeit zuzüglich zwei Semestern umfasst.
Akademischer Grad und akademische Bezeichnung bei
Abschluss von Hochschullehrgängen
§ 64. (1) In den Curricula von
Hochschullehrgängen gemäß § 39 Abs. 4 dürfen die im jeweiligen Fach
international gebräuchlichen Mastergrade festgelegt werden, die den
Absolventinnen und Absolventen jener Hochschullehrgänge zu verleihen sind,
deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen,
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien
vergleichbar sind. Hochschullehrgänge gemäß § 39 Abs. 3 schließen mit
dem akademischen Grad „Master of Education“ („MEd“) ab.
(2) Wenn Abs. 1 nicht zur Anwendung kommt,
darf die akademische Bezeichnung „Akademische bzw. Akademischer …“ mit einem
die Inhalte des jeweiligen Hochschullehrganges charakterisierenden Zusatz
festgelegt werden, die bei Abschluss jener Hochschullehrgänge zu verleihen ist,
die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
[4] wikipedia dazu: Associate Degree ist die Bezeichnung für den Abschluss eines US-amerikanischen oder kanadischenCommunity College (meist staatlich) oder Junior College (meist privat). Dieser Abschluss wird nach einem typischerweise zweijährigen Studium erreicht. Auch einige four-year colleges vergeben diesen Abschluss. In diesem Falle handelt es sich meist um sogenannte 2+2 programs bei denen die Studenten nach zwei Jahren Studium einen Associate-Degree und nach weiteren zwei Jahren einen Bachelor-Abschluss erhalten. Der Associate-Degree gilt in den USA als akademischer Grad, ist aber in anderen Ländern, besonders in Europa, nicht als Hochschulabschluss anerkannt.
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:
Wir alle wissen, dass lebenslanges Lernen (LLL) und dabei die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung das Gebot der Stunde sind und der Satz: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ einfach nicht mehr stimmt.
Dennoch fällt es uns oft schwer dem Wissen, der Überzeugung Taten folgen zu lassen.
Wir haben
keine Zeit,
auch kein Geld, wissen
nicht genau was wir mit dem an sich interessanten, ja verlockenden Lehrgang beruflich dann anfangen können, finden
unsere speziellen Interessen im genormten Angebot nicht wieder und müssen
auch noch viel Unnötiges lernen, etwas, was uns eigentlich nicht wirklich interessiert oder nutzt.
Auf gerade diese 5 Punkte hat ASAS die richtige Antwort, die gesuchte Lösung:
Keine Zeit:
Der moderne Campus, das LMS der ASAS, ermöglicht Ihnen ein zeit- und ortsunabhängiges Studium. Sie lernen wann immer und wo immer Sie wollen, bestimmen auch den Ort und die Zeit Ihrer Prüfung (gerne auch von zu Hause aus) selbst: https://www.asasonline.com/online-campus
Kein Geld:
Der Fernlehrspezialist ASAS ist Kooperationspartner des AIM der FH Burgenland und kommt der akademische Grad MBA von der Fachhochschule Burgenland. Die MBA-Lehrgänge des AIM sind dabei in Österreich Preisführer!
Die Lehrgangsgebühren sind steuerlich absetzbar und werden u.U. auch gefördert. Da ASAS das Ö-Cert hat, lohnt sich hier eine entsprechende Überprüfung der bundesländereigenen Fördermöglichkeiten.
Ein MBA schafft Employability[1]
– viele Arbeitgeber wissen es zu schätzen, wenn sich Mitarbeiter fortbilden und beweist gerade
ein erfolgreich absolviertes Fernstudium, dass man gut organisiert und
strukturiert ist.
Mit einem MBA gibt es natürlich viele Möglichkeiten der selbständigen und unselbständigen Berufsausübung, einige Berufsrechte sind meiner Meinung nach noch zu wenig bekannt:
man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
…….
nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
Der
Modus von Wahlmodulen im Abschnitt AUFBAU ermöglicht sohin eine auf die
Bedürfnisse der Studierenden maßgeschneiderte Weiterbildung.
Bei Rückfragen zu den angesprochenen Lehrgängen, zu den möglichen Anrechnungen von Vorkenntnissen, den Zugangsvoraussetzungen … wenden Sie sich einfach an mich:
[1] „Employability“ – wörtlich: Beschäftigungsfähigkeit – nennt sich das Konzept, mit dem die lebenslange Arbeitsmarktfitness von Mitarbeitern gestärkt werden soll.
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:
Immer wieder werde ich gefragt, was kann ich denn nach meinem
MBA-Abschluss beruflich machen?
Da gibt es natürlich viele Möglichkeiten der selbständigen und unselbständigen
Berufsausübung, einige Berufsrechte sind meiner Meinung nach noch zu wenig bekannt:
man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung[1] angesucht werden,
…….
nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:
Martin G. Stieger auf youtube:
[1] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 94/2003
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten,
Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki
in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer
Filme erklärt werden:
Laut Gesetzblatt tritt die 35. MBA Verordnung mit 2010 außer Kraft.
Ist dieses Studium jetzt nicht anerkannt bzw. wertlos? Bewerbe mich gerade für eine Arbeit bei einem Namhaften Personalrecruiter und die stehen dem Studium kritisch gegenüber.
Würden die ECTS bei einem anderen Masterstudium anerkannt werden?
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr N., MBA,
herzlichen Dank für Ihr Mail.
Das Joseph Schumpeter Institut Wels hat auf Grund der 35. MBA-Verordnung Lehrgänge universitären Charakters angeboten, die österreichweit mit 31. 12. 2012 (!) ausgelaufen sind, weil das UniStG durch das UG ersetzt wurde, und das Universitätsgesetz keine Lehrgänge universitären Charakters mehr kannte, allerdings eine Möglichkeit zur Verlängerung vorsah.
Die Lehrgänge universitären Charakters wurden per Verordnung einmal verlängert.
Siehe Anhang.
Der Abschluss mit dem österreichischen akademischen Grad MBA ist natürlich gültig, auch die darin erworbenen ECTS.
Die ECTS können auch in anderen Regelstudien und Weiterbildungslehrgängen angerechnet werden, das können Sie gerne auch in meinem Blog nachlesen:
Wie namhafte Recruiter die akademische Weiterbildung sehen vermag ich nicht allgemein zu beurteilen, ich weiß allerdings von vielen erfahrenen Personalisten, dass sie eine (akademische) Aus- und Weiterbildung neben Beruf und Familie sehr hoch einschätzen und gerade bei einem Fernstudium die Konsequenz und Selbstorganisation die dazu notwendig ist positiv sehen.
In Österreich bieten nahezu alle Fachhochschulen und Universitäten Lehrgänge der Weiterbildung an und können Sie auch dazu in meinem Blog Infos finden:
Sie können auf Ihren Abschluss wirklich stolz sein und Ihren akademischen Grad MBA bis zu Ihrem Ableben zu Recht führen.
Mit den besten Grüßen
Martin Stieger
P.S. wenn Sie Ihre ECTS in einem weiteren Lehrgang nutzen wollen, die ASAS bietet in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenlandsehr interessante und spannende Lehrgänge an:
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:
In kurzen Filmen werden Begriffe aus der Betriebswirtschaft, aber auch aus dem Immobilienwesen und dem Studienrecht einfach und verständlich erklärt und erreicht die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH damit hunderttausende Aufrufe auf youtube
Die bislang drei erfolgreichsten ASAS-BWL-Begriffe-Wikis:
Also für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASASBWL-Begriffs-Wiki in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden: