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„Nur Idioten kaufen ein Haus“

 

Dieser Ausspruch eines Experten, der 25 Jahre lang in Immobilien investiert hat, wird von ihm gleich selbst mit folgenden Argumenten begründet:

  • es kostet mehr als man glaubt,
  • man verliert die Mobilität, die Freiheit, ist an einen Ort gebunden,
  • wer zur Geldwerterhaltung in Immobilien investieren will, sollte diese vermieten und nicht selbst darin wohnen.

Ich finde diesen Ansatz spannend und lese quer durch den Gemüsegarten zur Frage ob und wie man in Immobilien investieren sollte folgende Zeilen:

  • „Spitzenrenditen liegen im Büro-Bereich bei knapp 4 %“
  • „das Investitionsvolumen des ersten Halbjahres 2016 in kommerzielle Immobilien betrug rund 1,3 Mrd Euro und liegt damit auf ähnlich hohem Niveau wie schon 2015“
  • „Experten sehen Immobilien überbewertet – aber keine Blase“
  • Immobilien sind das werterhaltende „Betongold“
  • „keine Preisentspannung bei Immobilien in Sicht“
  • „die Immobilienpreise steigen nach einer kurzen Stagnation 2016 wieder“
  • „Immobilien werden in Wien durchschnittlich um 23 % über dem Preisindikator der Nationalbank gekauft“
  • „Private Vermieter lassen ihre Objekte aus Unwissenheit oder Angst lieber leer stehen als sie zu vermieten“
  • „Geeignet ist der Immobilienkauf besonders für Käufer, deren Arbeitsplatz sicher ist und die Eigenkapital besitzen“
  • „Das Neubauvolumen für Büroflächen wird 2016 unter 60.000 m2 liegen und damit einen historischen Tiefstand erreicht haben“
  • „Das Bauherrnmodell – die steuerbegünstigte Immobilie“
  • „im ersten Quartal 2016 sind die Wohnungsmieten im Bereich der frei vermietbaren Wohnungen um 1,4 Prozent, Eigentumswohnungspreise um 2,1 Prozent gestiegen.“
  • „Beim Immobilienkauf fallen bis zu 10 % Zusatzkosten an“
  • „Die Shoppingflächen bei Einkaufszentren bleiben gleich, es sperrt auf, was an Fläche zusperrt“
  • …….

Also was nun, mieten oder kaufen, investieren ja oder nein, wenn ja wo

Gut, dass es Immobilienmakler gibt, die Ihnen bei diesen Fragen kompetent und profund helfen können.

Denken Sie selbst an die 5 Faustregeln für den Immobilienkauf und fragen Sie sich, ob Sie alle diese Fragen selbst gestellt oder gar beantwortet hätten?

  1. Lage
  • Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten wollen, suchen Sie sich Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner, das erhöht die Chance geeignete Mieter zu finden
  • Meiden Sie Gemeinden mit Bevölkerungsschwund
  • Achten Sie auf die Verkehrsanbindung, die ÖFFIS ..
  • Wie sieht es mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten … aus
  • Immobilienprofis finden günstige Objekte in den Randlagen der geeigneten Zentralräume
  • Gemeinden mit niedriger Arbeitslosenzahl eignen sich für Investments besser
  • Würden Sie in Ihrer Wohnung selbst auch wohnen wollen?
  1. Bauweise
  • Bausubstanz, Instandhaltung, ….
  • Wann erfolgte die letzte Sanierung, wie alt ist Ihr Objekt
  • Baupläne und Grundrisse sind genau so interessant wie die Protokolle der Eigentümerversammlungen (geben oft gute Auskünfte über aufgetretene Probleme und Sanierungsmaßnahmen)
  • Kaum ein Gebäude wird älter als 80 Jahre, es sei denn, es wurde laufend renoviert oder grundsätzlich saniert
  1. Energieeffizienz

Vergessen Sie nicht auf Fragen der energetischen Sanierung des Objekts, die Kosten der Dämmung, den Austausch der Heizkessel, die Nebenkosten der Wärmeerzeugung ….

  1. Ausstattung

Ist das Objekt alters- und behindertengerecht ausgestattet?

Balkon, Garten, Waschküche, Fahrradkeller, Garage ……

  1. Vermietungsstand
  • Leerstand
  • Regelmäßige Mietzahlungen
  • Sind und wenn ja, wann, sind Mietpreiserhöhungen möglich
  • Indexsicherung
  • Mietpreise in der Umgebung

Sie sehen, es gibt sicher 10 gute Gründe einen Immobilienmakler zu beauftragen, wenn Sie an ein Immobilieninvestment denken:

  1. Ihr Immobilienmakler verfügt über die entsprechende Marktübersicht in der jeweiligen Region und kennt auch das Umfeld Ihrer Immobilie.
  2. Ihr Immobilienmakler hat natürlich auch interessante Objekte in seinem Portfolio, die nicht in den Medien oder über das Internet angeboten werden.
  3. Ihr Immobilienmakler verhandelt auf Wunsch auch den Preis zwischen den Vertragspartnern neu, er kennt den Marktwert genau.[1]
  4. Ihr Immobilienmakler erledigt bzw. organisiert viele Ihrer Behördenwege und Termine, kann natürlich auch einen Energieausweis lesen[2] und ist Experte in allen Bereichen des Immobilienwesens.[3]
  5. Durch strenge Aufklärungs-, Sorgfalts- und Unterstützungspflichten des Makler, der über eine solide Ausbildung verfügt, bekommt man keine Katze im Sack sondern die bestmögliche Lösung.
  6. Ihr Immobilienmakler kennt alle Nebenkosten.[4]
  7. Ihr Immobilienmakler legt seine Honorarnote nur im Erfolgsfalle, es fallen für Sie also keine Beratungskosten an.
  8. Ihr Immobilienmakler hat für alle Vereinbarungen die richtigen schriftlichen Formulare – „nur wer schreibt der bleibt“.
  9. Ihr Immobilienmakler tritt bei Ungereimtheiten als Vermittler zwischen den Parteien auf.
  10. Ihr Immobilienmakler hilft bei steuerlichen Fragen[5] und optimiert auf Wunsch auch Ihre Finanzierung.

Freuen Sie sich auf die neue Wohnung, das neue Eigenheim und versichern Sie sich dabei der bestmöglichen Unterstützung es auch zu finden – der Ihres Immobilienmaklers.

 

Dr. Dr. Martin Stieger

Unternehmensberater und Immobilienmakler in Wels,

Geschäftsführender Gesellschafter http://www.toprealimmobilien.at/,

Geschäftsführender Gesellschafter der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com/

 

[1] Siehe dazu „Wie viel ist meine Liegenschaft wert – was darf sie kosten“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 6 B, 2012, S 8 – 9

[2] Siehe dazu „Wichtige Neuerungen durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012)“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 11 B, 2012, S 45

[3] Siehe dazu „Immobilientreuhänder sind Immobilienexperten – Alles rund um die Immobilie und Ihr Immobilieninvestment” – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Herbst 2013, S 62 – 63

[4] Siehe dazu „Die Nebenkosten beim Immobilienkauf“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Frühling 2014, S 57 – 59

[5] Siehe dazu Steuerliche Änderungen rund um die Immobilie – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 9 B, 2012, S 10 – 11

 

Abgedruckt: 

„Nur Idioten kaufen ein Haus“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Winter 2016/17, S 55 – 56

http://www.era.at/magazin/

 

 

Mit dem Maßanzug in die Bildungskarenz

Bildungskarenz – was ist das eigentlich?

In Österreich ermöglicht es die „Bildungskarenz“, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen:

  • Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart
  • Auf Bildungskarenz besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn man zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war.[1]
  • Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate.
  • Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil zumindest 2 Monate umfassen.
  • Der Verbrauch in einzelnen Teilen ist innerhalb von 4 Jahren möglich.
  • Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz.

 

Was gilt als Aus- oder Weiterbildung:

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich.

Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.

Welche Ausbildungen machen Sinn?

Es macht daher Sinn, die Bildungskarenz oder auch die Bildungsteilzeit (Weiterbildung bei reduzierter Arbeitszeit)[2] auf den bestehende Beruf oder eine zukünftige berufliche Nutzung auszulegen und bei der Auswahl der Bildungsanbieter nicht den Anzug von der Stange sondern den Maßanzug zu wählen.

Ein Maßanzug – wie geht denn das?

Eine Buchhalterin möchte sich in die Buchhaltung für Hausverwaltungen vertiefen, eine diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester ein Magisterstudium absolvieren, ein Fitnesstrainer die LAP nachholen, ein Immobilienmanager die Gewerbeberechtigung erarbeiten, ein Sozialpädagoge den MBA Mediation absolvieren ……

Der richtige Bildungspartner wird sein Angebot

  • auf Ihre Bedürfnisse hin maßschneidern,
  • Ihnen mit spannend vermittelten Fernlehrangeboten
  • ein zeit- und ortsunabhängiges Lernen ermöglichen und
  • die Ausbildung auf vernünftigem Niveau und
  • qualitätsgesichert sowie
  • zu fairen Lehrgangsgebühren

anbieten.

Der geforderte Bildungsnachweis:

Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen).

Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.

NACHWEIS BEI STUDIUM

Bei einem Studium gilt:

  • der Nachweis über Prüfungen über 4 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester (16 ECTS im Jahr) oder
  • bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit eine Bestätigung über den Fortschritt oder eine Bestätigung über die Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung.

Es macht daher Sinn, wenn Sie Ihre Bildungsmaßnahme bei einem Bildungspartner absolvieren, der auch ECTS vergeben kann, z.B. in einem Lehrgang der Weiterbildung des AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland oder einem Kontaktstudium der Hochschule Allensbach.

Solche Lehrgänge – zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre absolvierbar – werden von der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Wels http://asasonline.com angeboten.

Vom Zertifikatskurs, über den Zertifikats- und Diplomlehrgang bis hin zu akademischen Experten und Masterlehrgängen.

 

Wovon leben Sie in der Zeit der Bildungskarenz?

Während der Bildungskarenz bekommen die Arbeitnehmer „Weiterbildungsgeld“

  • in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen,
  • dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und
  • die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können.

Ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist erlaubt (415,72 Euro im Jahr 2016), auch beim gleichen Arbeitgeber.

Hier können Sie sich Ihr Entgelt selbst berechnen: http://www.arbeitslosengeld.at

Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind die Arbeitnehmer kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz.

Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt.

Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z.B. Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

ANTRAGSTELLUNG UND AUSZAHLUNG

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen.

Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

 

Rückfragen und weitere Infos: info@asasonline.com

 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Geschäftsführender Gesellschafter der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

[1] bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt

[2] http://www.ams.at/_docs/001_infoblatt_bildungsteilzeitgeld.pdf

 

Mit dem Betriebswirt (IHK, HwK, VWA) in zwei Semestern zum MBA einer staatlichen Hochschule. Zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre!

Ein/e Betriebswirt/in (IHK, HwK, VWA, …) hat, – wie der Geprüfte Technische Betriebswirt oder der Geprüfte Berufspädagoge auch – eine der staatlich anerkannten und geschützten Ausbildungen der dritten Stufe z.B. des IHK-Aufstiegsfortbildungs-systems[1] absolviert.

Diese Ausbildung, die in der Regel 700 bis 800 Stunden Unterricht – vornehmlich in den Fächern BWL, VWL, Marketing, Unternehmensführung, Personalmanagement, rechtliche Rahmenbedingungen, Projektmanagement, Controlling, …… – umfasst, wurde im März 2016 dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet.

Diese Ausbildung eignet sich dasher sehr gut für den Einstieg in einen Master-Lehrgang der Weiterbildung in Österreich.

In einigen dieser Lehrgänge werden sogar Prüfungsleistungen aus dem Lehrgang an der IHK, HwK oder VWA angerechnet.

So z.B. ist in den MBA-Lehrgängen des AIM Austrian Institute of Management der staatlichen Fachhochschule Burgenland – die in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH aus Wels http://asasonline.com in reiner Fernlehre angeboten werden – eine Anrechnung bis zu 30 der insgesamt für den MBA nötigen 90 ECTS möglich.

AbsolventInnen eines Betriebswirtes IHK, HwK oder VWA könnten daher im optimalen Falle in zwei Semestern zum MBA gelangen und das völlig zeit- und ortsunabähängig in Fernlehre mit Hilfe eines modernen Fernlehr-Campus: http://demo.asasonline.com/student/43bd814d

Weitere Studieninformationen: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare

Rückfragen bitte an martin.stieger@asasonline.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Wiss. Leiter der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

 

Mastergrade in der Weiterbildung (Erläuterung Weiterbildung 2013)

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gibt folgende Bewertung der österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung bekannt, die sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2010, Zahl 2004/10/0227, ergibt:

Grundsätzliches:

Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen, deren

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und Anforderungen

mit

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen

entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Bewertung in Österreich: 


Mastergrade in der Weiterbildung sind

  • akademische Grade
  • auf der Grundlage einer abge­schlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
  • mit starkem Berufsbezug,

für das sei­nerseits

  • ein abgeschlossenes Bachelorstudium,
  • Diplomstudium oder Masterstudium
  • bzw. eine gleichwertige Qualifikation

Zulassungsvoraussetzung ist.

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf aka­demischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

Internationale Bewertung: 


Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien).

Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

 

[1] http://www.dihk.de/themenfelder/aus-und-weiterbildung/weiterbildung/weiterbildungsabschluesse/abschluesse

 

 

ECTS aus einem Expertenlehrgang oder MBA der Weiterbildung für Regelstudien nutzen!

Nicht nur die Donauuniversität Krems sondern eigentlich alle österreichischen Universitäten und Fachhochschulen, auch einige Pädagogische Hochschulen, bieten selbst oder in Kooperationen Weiterbildungslehrgänge (Abschluss mit Experten- oder Mastergraden) an.

In diesen Weiterbildungsstudien (die Lehrgangsteilnehmer sind a.o. Studierende) werden ECTS verliehen und können diese natürlich auch für Regelstudien genutzt werden.

Da nach einem Mastergrad der Weiterbildung seit 2013 nicht mehr promoviert werden kann, überlegen viele MBA-AbsolventInnen ein konsekutives Bachelor– bzw. Masterstudium zu absolvieren.

Da oft berufstätig vorzugsweise im Fernstudium und in deutscher Sprache.

Es gibt einige recht interessante side-grade-Angebote von Hochschulen, die ECTS aus den Experten- und Mastergraden anrechnen und auch die Studiengebühren entsprechend reduzieren.

Bei Interesse kann ich gerne maßgeschneiderte Angebote erstellen und darf unten stehend noch die rechtliche Beurteilung des österr. Wissenschaftsministeriums zu den Mastergraden der Weiterbildung anhängen.

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich; http://ph-ooe.at/

Professor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien; http://www.rafin.edu.rs/

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (Wien); http://www.bundesheer.at/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

 

Mastergrade in der Weiterbildung (Erläuterung Weiterbildung 2013)

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gibt folgende Bewertung der österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung bekannt, die sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2010, Zahl 2004/10/0227, ergibt:

  1. Grundsätzliches: 
Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von
    •   Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
    •   Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
    •   Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
    •   Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006) verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, 
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
  1. Bewertung in Österreich: 
Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abge­schlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das sei­ nerseits ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist. Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf aka­ demischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt. 
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.
  2. Internationale Bewertung: 
Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien). Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.