Auf dem Bild: Vice President Dipl.Ing. Thomas Menitz (L&R), Univ.Prof. Dr. Michael Smola (SFU), Prof. Dr. Dr. Martin Stieger (VIS, IHM, AH), Dr. Georg Votava (L&R), Jasmine Schweitzer, MAS (L&R), Florin Huber, MAS (L&R), Ing. Stefan Bergmann (IHM), Julian Stieger (VIS)
Wien, 29. Juni 2022
Endlich durfte der TRIGOS, Österreichs renommierteste Auszeichnung für verantwortungsvolles Wirtschaften, wieder vor zahlreichem Publikum überreicht werden.
Die nachhaltigsten Unternehmen konnten vor das Publikum treten und den verdienten Applaus live miterleben.
So unterschiedlich die Unternehmen und die eingereichten Projekte auch sind, eines haben die diesjährigen Gewinner gemeinsam: Sie alle setzen sich für eine nachhaltigere Zukunft – ökologisch, ökonomisch und sozial – ein. Sechs Unternehmen konnten die hochkarätige Experten-Jury in ihrer jeweiligen Kategorie überzeugen.
Mit dem Projekt „Empowerment und Training für Wundmanagement in Malaysia” bildet das Unternehmen medizinisches Personal im Wundmanagement aus und sorgt für einen Wissenstransfer.
Die Internationale Bodensee-Konferenz feiert 50-jähriges Jubiläum mit einer Sommertour in allen zehn Mitgliedsländern und -kantonen. Sie schafft seit 50 Jahren einen einzigartigen Rahmen für die grenzüberschreitende Verständigung.
Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) feiert im Jahr 2022 ihr 50-jähriges Bestehen mit einer Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen rund um den Bodensee. Sie richtet dabei einen Blick auf ihre Vergangenheit, vor allem aber setzt sie Impulse für die Zukunft. Die übergeordnete Leitidee lautet „Begegnung und Vernetzung“ und thematische Schwerpunkte sind unter anderem Mobilität sowie Nachhaltigkeit. Herzstück der Jubiläums-Aktivitäten ist eine Sommertour mit einem Schiffscontainer, der von Mitte Mai bis Ende Juli 2022 in allen zehn Mitgliedsländern und -kantonen an elf Stationen anlegt.
„Die Internationale Bodensee-Konferenz schafft seit 50 Jahren einen einzigartigen Rahmen für die grenzüberschreitende Verständigung. Die gute Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn im Vierländereck hat Modellcharakter. Um die Bodenseeregion zu einem Kohlenstoffdioxid(CO2)-neutralen Kultur-, Natur- und Wirtschaftsstandort zu entwickeln, möchten wir auch die Impulse aus dem Jubiläumsjahr nutzen“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Die Jubiläums-Sommertour bringt die IBK und ihre Geschichte den Menschen in der Bodenseeregion und allen Interessierten nahe. Sie bietet Raum für den Ideenaustausch und zeigt auf, wie vielfältig die Verbindungen in der Grenzregion sind“, so der Staatssekretär für politische Koordinierung und Europa Florian Hassler.
Der Schiffscontainer startet seine Reise am Standort der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz am 16. Mai 2022 und wird zum Abschluss der Tour vom 26. bis 31. Juli in Friedrichshafen Halt machen. In seinem Innern führt er eine kleine Ausstellung über die IBK mit. Die Ausstellung im Schiffscontainer stellt auf knappstem Raum die IBK, das Jubiläum, die Themen der Kommissionen sowie ausgewählte Projekte und Erfolge vor. Mit der Sommertournee geht die IBK auf die Bevölkerung in der Bodenseeregion zu und lädt sie zu Begegnung und Austausch ein. An den jeweiligen Standorten gestaltet die gastgebende Region gemeinsam mit weiteren lokalen Partnern den Aufenthalt des IBK-Containers mit einer Reihe von Veranstaltungen. Die Route und die jeweiligen Aktivitäten werden in einem digitalen Logbuch in Wort und Bild angekündigt und dokumentiert.
Standorte der Sommertour
Konstanz: 16. Mai bis 20. Mai
Kreuzlingen: 21. Mai bis 25. Mai
Winterthur: 31. Mai bis 3. Juni
St.Gallen: 7. Juni bis 12. Juni
Wasserauen: 15. Juni bis 19. Juni
Vaduz: 21. Juni bis 25. Juni
Schaffhausen: 28. Juni bis 2. Juli
Bregenz: 4. Juli bis 10. Juli
Heiden: 11. Juli bis 17. Juli
Lindau: 19. Juli bis 24. Juli
Friedrichshafen: 26. Juli bis 31. Juli
Internationale Bodensee-Konferenz
Die Internationale Bodensee-Konferenz ist die gemeinsame Plattform der Regierungen der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, Sankt Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Sie bildet den Kern eines breit gefächerten Netzwerkes der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Bodenseeregion.
Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:
Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.
Die Studierenden haben die Wahl zwischen
Universitäten,
Pädagogischen Hochschulen,
Kunst- und Musikhochschulen,
Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
Dualen Hochschule
mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.
Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang. Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus.
Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:
9 Landesuniversitäten,
21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
6 Pädagogische Hochschulen,
5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.
So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.
Hofrat Dr. Martin Josef Stieger wurde am 11. Mai 1922 in dem malerischen mittelfränkischen Städtchen Dinkelsbühl als Auslandsösterreicher geboren.
Sein Vater kehrte 1924 nach Bad Schallerbach, in seine oberösterreichische Heimat, zurück, wo er beim Bau des Bades als Hilfsarbeiter werkte. Die Gattin blieb mit ihren drei Kindern in ihrer fränkischen Heimat.
In Dinkelsbühl besuchte Stieger die Volksschule sowie die Realschule mit Handelsabteilung.
Als Bahnschüler machte er anschließend in Nördlingen die Oberrealschule.
1938 Beitritt zur Hitlerjugend im Zusammenhang mit der Schwertertanz- und Zunftreigengruppe der Dinkelsbühler Kinderzeche.
Nach der Reifeprüfung im April 1940 Einberufung zum Reichsarbeitsdienst im Raum Magdeburg. Die Ableistung des RAD war Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Westfeldzuges wurde seine RAD-Abteilung in Belgien zum „Beutesammeln“ eingesetzt.
Ende August 1940 zum Studium entlassen.
Nach wenigen Studienwochen an der Universität Graz (Jus und Russisch) wurde er irrtümlich, ohne sich gemeldet zu haben, als Freiwilliger Oktober 1940 nach München zum Pionierersatzbataillon 7 einberufen.
Nach acht Wochen Grundausbildung kam er zum Pionierbataillon 7, das in Flandern lag. 1941 Verlegung nach Polen nach Modlin, von dort in das Waldgebiet an der Sowjetgrenze. Angeblich diente das der Vorbereitung einer Invasion in England.
Er erzählt darüber: „Anfang Mai 1941 hörten wir, die Sowjetbolschewisten planten einen Angriff auf Deutschland. Daher übten wir auch fest Panzerabwehr.“
Juni 1941 begann der Vormarsch der 7. Infanteriedivision südlich der Rollbahn Minsk-Smolensk- Moskau.
In den ersten Dezembertagen war ein letzter, allerdings erfolgloser Versuch eines Angriffs auf das zum Greifen nahe Moskau. Im Rahmen der 7. ID kämpfte damals beispielhaft die Legion Tricolore, die aus französischen Freiwilligen bestand.
Darüber erzählt Martin Josef Stieger: „Ihnen machte der harte Winter fast noch mehr zu schaffen als uns.“
Anfang 1942 kam es zu „Frontbegradigungen“.
Im Juni 1942 wurde Stieger mit drei Durchschüssen in der rechten Hand verwundet. Lazarett- und Genesungsaufenthalte in der Heimat. In diese Zeit fiel auch der erste Heimaturlaub. Im Spätherbst dann wieder beim Ersatztruppenteil in München.
Jänner bis April 1943 Kriegsschule in Dessau-Roßlau. Anschließend als Leutnant zum Pionierbataillon 297 in Südwestfrankreich. Frühsommer 1943 wurde die neu aufgestellte Stalingrad-Division nach Jugoslawien verlegt. Nach der Kapitulation Italiens übernahm sie den Nordabschnitt Albaniens. Die ebenso neu aufgestellte 100. Jägerdivision lag im Südteil. Sie wurde im Frühjahr 44 herausgezogen. Die 297 ID übernahm ganz Albanien.
Mit 1944 wurde Stieger Bataillonsadjutant. Er unterhielt ausgezeichnete Beziehungen zu den nationalalbanischen Kräften. Sie informierten ihn über Vorhaben und Pläne der Partisanen. So erfuhr er rechtzeitig vom breit angelegten Partisanenangriff auf die deutschen Einheiten im Raum Fieri, sowie im übrigen Mittelalbanien unterrichtet. Er warnte die benachbarte MG-Kompanie. Der zuständige IC der Division hingegen schnauzte ihn zusammen, er solle sich nicht um Dinge kümmern, die ihn nichts angingen. Stieger setzte seinen Bataillonsstab in Alarmbereitschaft. So kam es, dass er dann beim massierten Partisanenangriff der einzige Verwundete (mit einem Durchschuss des linken Oberkiefer) seiner Einheit war.
Nach verschiedenen Lazarettaufenthalten in Tirana, Belgrad, Wien und Breslau wieder beim Ersatztruppenteil. Vor Kriegsende sollte er zum Armeepionierführer IV als Adjutant kommen. Doch dorthin gelangte er nicht, sondern zu einem „Pionierstab z.b.V.“, der aus drei Offizieren sowie einem Fahrer bestand und ziemlich funktionslos vor den Amerikanern herumkurvte.
Nach der Kapitulation im Mai 1945 von den Amerikanern den Sowjets übergeben. Der Weg in die Kriegsgefangenschaft hatte begonnen: Über das Lager Hoyerswerda kam er nach Transkaukasien, nach Georgien. Bis September 1947 war er den Lagern von Tkibuli, wo er u.a. ein volles Jahr im Kohlenschacht arbeitete. Dann Abtransport zur „Entlassung“ nach Rustawi. Ein Teil kam im Dezember 1947 nach Hause. Er war bei den anderen.
In Rustawi wurde Martin Josef Stieger Augenzeuge eines bewaffneten Ausbruchsversuches sowjetischer Häftlinge aus dem nahen Gulag.
Im Spätsommer 1949 hatte Stieger erneut großes Glück. Die MWD-Sekretärin brauchte einen Schreiber für die Liste der Gefangenen, die ins Regimelager verlegt werden sollten. Stieger bekam nun seinen eigenen MWD-Akt in die Hände. Nach einigem Zögern entfernte er daraus einen ganz obenauf liegenden Zettel, auf dem stand, Stieger sei Juni 1941 bis Juni 1942 bei der 7. Infanteriedivision gewesen, die in den Büchern des MWD verzeichnet ist. Über eine Teilnahme von ihm an Kriegsverbrechen sei nichts bekannt. Stieger ist überzeugt, dass er deshalb mit dem nächsten Transport in die Heimat fahren konnte, wo er am 29. November 1949 ankam.
Seit Februar 1995 Obmann des Bezirksverbandes Wels des Heimkehrerverbandes Österreichs, der Organisation ehemaliger Kriegsgefangener.
Kriegsauszeichnungen: EK II, KVK II, Verwundetenabzeichen, Sturmabzeichen, Winterkampfmedaille. 50 % kriegsbeschädigt.
Studium:
1950 Wiederaufnahme des Studiums an der Universität Graz: Jusstudium, Dolmetschstudium Russisch und Übersetzerstudium Französisch mit den Abschlüssen: Diplom-Dolmetsch für Russisch, Akademisch geprüfter Übersetzer für Französisch und Mag. Dr.jur.
Österreichs größte virtuelle Konferenz für Digitalisierung und Informationstechnologie
Österreichs größte kostenlose Konferenz für Digitalisierung und Informationstechnologie findet heuer im virtuellen Landhaus vom 13. bis 14. Juni 2022 statt.
Sie sehen alle Vorträge, Panel-Diskussionen und Keynotes virtuell im Landtagssaal, als wären Sie persönlich dort.
In den Pausen flanieren Sie durch den Ausstellerbereich und nehmen an den virtuellen Pausengesprächen teil.
Das Programm ist wie immer hochkarätig.
Neben den vielen informativen Fachvorträgen zu den verschiedensten Themen der Digitalisierung und IKT werden heuer Business Talks mit
Einerseits wird darüber gesprochen, welche ökonomische Chance der Digitale Humanismus bietet und welchen Beitrag Open Innovation Plattformen andererseits zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zukunftsorientierter Unternehmen leisten.
Das Herzstück der Konferenz bilden auch heuer wieder die zahlreichen spannenden Vorträge der Partner zu aktuellen Themen der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Die Moderation beider virtuellen Konferenztage übernimmt Ing. Michael Schober. Als „Der ERP Tuner“ ist er die perfekte Mischung zwischen einem IT-Experten und einem Kabarettisten.
Diversity ist zu einem breit diskutierten Schlagwort in Wirtschaft und Gesellschaft geworden. Das Konzept umfasst die Akzeptanz von und den Respekt vor Vielfalt und verfolgt das Verständnis, dass jeder Mensch einzigartig ist. Individuelle Unterschiede hinsichtlich Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozioökonomischem Status, Alter, körperlichen Fähigkeiten oder auch religiösen und politischen Überzeugungen spielen keine Rolle im Ansehen einer Person.
Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde im Dezember 2006 von vier Unternehmen ins Leben gerufen und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, unterstützt. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt setzt die Allensbach Hochschule ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt und signalisiert die Wertschätzung aller Mitarbeitenden.
„Unsere Arbeitswelt wandelt sich stetig“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule. „Durch unseren Einsatz für Vielfalt gelingt uns die Anpassung an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen wie die Globalisierung, den demographischen Wandel und sinkende Erwerbstätigenzahlen. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt positionieren wir uns nun klar gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Kund:innen und Geschäftspartner:innen.“
Die Allensbach Hochschule setzt sich unter anderem gezielt für Geschlechterförderung ein. Auch demographische beziehungsweise Faktoren wie Alter und Bildungshintergrund spielen keine Rolle. „Wir bieten beispielsweise die Möglichkeit, sich bei uns akademisch nebenberuflich zu entwickeln. So eröffnen wir Chancen und werden dem heutigen Vielfaltsanspruch an und in Organisationen gerne gerecht“, betont die Gleichstellungsbeauftragte der Allensbach Hochschule, Prof. Dr. Sonja Keppler.
„Der Einsatz für Vielfalt, der Einsatz für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander, ist heute wichtiger denn je, denn unsere Gesellschaft ist vielfältiger und differenzierter als jemals zuvor. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt haben Sie sich verpflichtet, die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Organisation anzuerkennen, die Werte zu erkennen, zu teilen und zu leben. Denn Diversity ist eine Haltung“, sagt Stefan Kiefer, Geschäftsführer des Charta der Vielfalt e.V. „Dies gilt auch in der Arbeitswelt. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt zeigen die Unterzeichner-Organisationen klar, dass Sie Vielfalt in der Arbeitswelt fördern und so den Weg für innovative Lösungen und produktivere Ansätze fördern.“
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.
Rektor der Allensbach Hochschule ist der renommierte Berufspädagoge Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Trägerin der Hochschule ist die European Education Group GmbH, die von Timo Keppler geführt wird.
Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung hat beschlossen, weitere 7,5 Millionen Euro für Programme in Forschung, Bildung sowie Gesellschaft und Kultur zu investieren. Mit speziellen Projekten und Programmen wird so auf die Kriegssituation in der Ukraine und ihre Folgen reagiert.
Der Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung hat in seiner Frühjahrssitzung weitere Programme für das Wirtschaftsjahr 2022 beschlossen. In einer zweiten Tranche fließen 7,5 Millionen Euro sowohl in die Umsetzung neuer Themen als auch in die Fortsetzung bestehender Programme aus den Bereichen Forschung, Bildung sowie Gesellschaft und Kultur. Die Stiftung investiert dabei unter anderem in die internationale Spitzenforschung sowie in die berufliche Bildung und in die Bildung für nachhaltige Entwicklung von Kindern. Ein neues Programm soll gezielt die Erforschung von Wasserqualität und Wassertechnologie im Land fördern und dabei ein bereits erfolgreich bestehendes Forschungsnetzwerk stärken. Insgesamt stehen für das Jahr 2022 rund 40,5 Millionen Euro zur Verfügung, inklusive des Budgets der Stiftung Kinderland. Die Geschäftsführung der Baden-Württemberg Stiftung, hat dem Aufsichtsrat zudem Maßnahmen vorgestellt, mit denen die Stiftung auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert und geflüchteten Menschen schnell und unbürokratisch helfen kann.
„Die Baden-Württemberg Stiftung stellt sich mit den heutigen Beschlüssen in ihren Kernthemen gesellschaftlicher Wandel und Kultur, Bildung und Forschung mit interessanten neuen Handlungsansätzen zukunftsweisend auf. Ganz besonders freut es mich, dass wir auch mit Projekten und Programmen der Stiftung schnell und flexibel auf die Kriegssituation in der Ukraine und ihre Folgen reagieren können”, erklärt der Aufsichtsratsvorsitzende, Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Unterstützung für Menschen aus der Ukraine
„Um den geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in Baden-Württemberg ankommen, und den Hilfsorganisationen im Donauraum Unterstützung anzubieten, haben wir umgehend reagiert und geeignete Programme aus unseren Abteilungen angepasst”, sagt Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung. „Wir werden darüber hinaus prüfen und entscheiden, welches weitere Programm wir für die Kriegsflüchtlinge initiieren.”
Der Bereich Bildung wird über das Baden-Württemberg-STIPENDIUM Mittel in Höhe von bis zu einer Million Euro für Soforthilfe-Stipendien zur Verfügung stellen. Diese stehen Studierenden aller Nationalitäten offen, die angesichts der schrecklichen Situation aus der Ukraine und Russland geflohen sind und ihr Studium an baden-württembergischen Hochschulen fortsetzen. Mit dem Programm Perspektive Donau unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung Kultur- und Bildungsprojekte im Donauraum. Aktuell laufende Projekte, die Partner aus der Ukraine oder den angrenzenden Staaten haben, die viele Flüchtlinge aufnehmen, können die Projektmittel flexibel für Nothilfemaßnahmen einsetzen. Beim Baden-Württemberg Fonds für verfolgte Wissenschaftler liegen bereits die ersten Anträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Ukraine und Russland vor, über die zeitnah entschieden wird.
Neues Ferienprogramm für ukrainische Kinder
Im Bereich Gesellschaft und Kultur ist zur Unterstützung von geflüchteten ukrainischen Kindern ein neues Ferienprogramm der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg im Gespräch. Auch bereits bestehende Integrationsprogramme sowie ein Projekt zur psychologischen Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) mit Fluchthintergrund der Universität Konstanz sollen zügig so angepasst werden, dass sie die Bedürfnisse von geflüchteten Jugendlichen aus der Ukraine berücksichtigen können.
Im Südwesten werden die geflüchteten Menschen, sofern sie nicht privat unterkommen, in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Um Corona-Ausbrüche in diesen Einrichtungen zu verhindern oder einzudämmen, hat die Abteilung Forschung der Baden-Württemberg Stiftung dem zuständigen Ministerium für Justiz und Migration angeboten, das mobile Testlabor CoVLAB dort einzusetzen. Das CoVLAB ermöglicht es, eine Vielzahl an Corona-Testungen mittels PCR-Verfahren schnell und verlässlich vor Ort vorzunehmen.
Neue Beschlüsse zu Spitzen- und Wasserforschung
Im Programm Internationale Spitzenforschung führen baden-württembergische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler exzellente Projekte gemeinsam mit Spitzenforschern aus dem Ausland durch. Neben Publikationen und einigen Patentanmeldungen sind bereits langfristige Kooperationen entstanden, die für die Zukunftsfähigkeit des Forschungsstandorts Baden-Württemberg wichtig sind. Den Erfolg und die Nachhaltigkeit des Programms belegt die große Anzahl der nach der Anschubfinanzierung durch die Stiftung eingeworbenen Drittmittel. Mit den neu beschlossenen 2,5 Millionen Euro können etwa fünf neue Projekte mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren in das Programm aufgenommen werden.
Drei Millionen Euro fließen im Bereich Forschung in ein neues Wasser-Programm, das die Erforschung von Wasserqualität und Wassertechnologie im Land fördern soll. Die verfügbare Menge und Qualität von Wasser beeinflusst die Gesundheit von Ökosystemen, die Trinkwasserversorgung und ist entscheidend für Landwirtschaft, Industrie und Energieversorgung. Der Klimawandel stellt die Bereiche Wasserqualität und Trinkwasseraufbereitung vor zusätzliche Herausforderungen. Das neue Forschungsprogramm Wasser soll sich dieser Aufgabe widmen und das im Land bereits bestehende hohe Forschungspotenzial auf diesem Gebiet nutzen, Netzwerke stärken und zusätzliche Kooperationen anregen.
Verlängerung des Programms Nachhaltigkeit lernen
Im Bereich Gesellschaft und Kultur wurde die Verlängerung des Programms Nachhaltigkeit lernen – Kinder gestalten Zukunft in Höhe von 1,5 Millionen Euro beschlossen. Ziel des Programms ist es, Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter das Thema Nachhaltigkeit in seiner ganzen Breite nahezubringen; dazu gehören etwa die Themen Naturerleben und Naturphänomene, Energie und Klima, Müllvermeidung, Rohstoffe und nachhaltiges Wirtschaften, Mobilität, Biodiversität und Globalisierung. Kinder sollen befähigt werden, sich an Kriterien der Nachhaltigkeit im eigenen Leben zu orientieren und nachhaltige Entwicklungsprozesse gemeinsam in Gang zu setzen. Das Programm, das in Kooperation mit der Heidehof Stiftung umgesetzt wird, besteht bereits seit 2010. Rund 150 Modellvorhaben mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren konnten seitdem umgesetzt werden.
Mit dem beo – Wettbewerb Berufliche Schulen bringt der Fachbereich Bildung seine Wertschätzung für die beruflichen Schulen zum Ausdruck. Seit 2001 steht der Wettbewerb für Engagement, Kreativität und Innovationen an beruflichen Schulen sowie Ausbildungsbetrieben in Baden-Württemberg. In bislang 13 Ausschreibungsrunden haben sich mehr als 850 Projektgruppen aus mehr als 200 beruflichen Schulen und Ausbildungsbetrieben aus dem Südwesten beteiligt. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Jugendlichen neugierig auf die vorgegebenen Ausschreibungsthemen zu machen, zur Mitarbeit zu motivieren und in ihrer Selbstständigkeit, Kreativität, Zielorientierung und Leistungsbereitschaft zu unterstützen. Der beo beo – Wettbewerb Berufliche Schulen Wettbewerb Berufliche Schulen wird auch dieses Jahr wieder mit 0,5 Millionen Euro unterstützt.
Finanzierung der Projekte langfristig sichergestellt
Die Baden-Württemberg Stiftung verwaltet ein Vermögen von 2,3 Milliarden Euro und zählt damit zu den größten Stiftungen in Deutschland. „Unsere strategische Vermögensallokation hat sich angesichts des wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeldes an den Kapitalmärkten in den ersten Monaten des neuen Geschäftsjahres erneut bewährt. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sind wir zuversichtlich, unsere Ziele für das Jahr 2022 zu erreichen. Durch unsere langfristig ausgerichtete Investitions- und Anlagepolitik ist die Finanzierung der beschlossenen Projekte auch über das Jahr 2022 hinaus sichergestellt”, erklärt der für den Vermögensbereich zuständige Geschäftsführer Reiner Moser.
Die etwa 71.000 Fachgruppenmitglieder Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (die mehrfach gezählten Mitgliedschaften betreffen rund 47.500 Unternehmen) in Österreich erzielen 2021 21,7 Milliarden EUR Umsatz und beschäftigen rund 104.000 Menschen.
Die brandaktuelle WKO-Branchenstatistik weist für das Jahr 2021 hoch interessanten Daten und Fakten für die Branche in Österreich aus:
71.098 Fachgruppenmitglieder, 55.388 davon mit aktiver Gewerbeberechtigung beschäftigten 104.029 Mitarbeiter (darunter 7.964 geringfügig Beschäftigte), mehr als 55 % davon weiblich, bilden 185 Lehrlinge aus, der Personalaufwand dafür betrug 6,87 Mrd EUR, der durchschnittliche Personalaufwand je Arbeitnehmer 70.698 EUR.
Fast 2/3 der Unternehmen sind EPU’s und rund 1/3 (23.789) der 71.098 Fachgruppenmitglieder sind im Bundesland Wien gemeldet.
Fragen zu diesem Beitrag, spannenden Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für Unternehmensberater und auch sonst bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Sache hinsichtlich der Zinssatzbestimmung an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.
In diesem Kontext sei folgend auf die finanzwirtschaftlichen Aspekte verwiesen.
Worum geht es?
Worüber wird gestritten?
Welches Problem ist zu lösen?
Wie wurde es – bisher – gelöst?
Ist die bisherige Lösung gut?
Zu allen diese Fragen können Sie hier Antworten finden.
Die Analyse – welche den Rahmen des oben angegebenen Blogs sprengen würde – lesen Sie in der jüngsten Ausgabe der „Zeitschrift für interdisziplinäre ökonomische Forschung“: Finanzwirtschaftliche Analyse der Rechtsprechung zu Prämiensparverträgen, 2021, S. 53 – 60.
Eine journalistische Kurzfassung hat die Börsen-Zeitung in ihrer Printausgabe vom 06.01.2022, Nr. 3, S. 2 als Gastbeitrag „Zinsirrtümer im Prämiensparstreit“ veröffentlicht, dessen leicht modifizierte Onlineversion frei zugänglich ist.
Eine der größten Reformen des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch nach der grundlegenden Schuldrechtsmodernisierung vor rund 20 Jahren hat der Gesetzgeber mit speziellen Regeln für digitale Produkte zum 1.1.2022 eingeführt. Dabei hat er zwei Bereiche neu geregelt. Zum einem gibt es nun für Verbraucherverträge über digitale Produkte Sonderregelungen in §§ 327 ff. BGB, zum anderen hat der Gesetzgeber das Mängelgewährleistungsrecht im wirtschaftlich wichtigsten Vertragstyp, dem Kaufvertrag, neu geregelt und fit für digitale Produkte gemacht.
Die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (kurz: DIDRL – (EU) 2019/770) hat zu den Regelungen über Verbraucherverträge über digitale Produkte in §§ 327 ff. BGB geführt. Diese gelten seit 1.1.2022 und ergänzen die existieren den Vertragstypen des BGB.
Die Normen befassen sich mit einer dahin völlig neuen Materie, der Normierung von Verbraucherverträgen über digitale Inhalte (Beispiele: Computerprogramme, Audiodateien, Videospiele) und digitale Dienstleistungen (Beispiele: Cloud-Computing, Streamingdienste). Diese gelten nur im Verhältnis zu Verbrauchern.
Das neue Recht definiert den Mangelbegriff für die Gewährleistung durch subjektive und objektive Anforderungen sowie Integrationsanforderungen. Bemerkenswert ist die Aktualisierungspflicht des Unternehmers: Demnach hat der Unternehmer funktionserhaltende Aktualisierungen und Sicherheitsupdates bereitzustellen. Und dies über einen „maßgeblichen Zeitraum“, der als unbestimmter Rechtsbegriff also vor allem von den Gerichten noch ausgefüllt werden muss. Für die Beurteilung, wie lange dieser Zeitraum dauert, wird auf Kriterien wie Kaufpreis, Werbeaussagen, Materialien etc. abgestellt. Bei Abo-Verpflichtungen läuft der Zeitraum auf jeden Fall so lange, wie das Abo läuft.
Bis zuletzt horteten die Haushalte das seit 2008 umfangreich produzierte Geld und bewahrten dabei sich und andere Wirtschaftsteilnehmer vor den negativen Folgen einer Inflation. Sie verzichteten auf Erträge aus Zinsen und Dividenden und nahmen sogar Lagerkosten in Form von Negativzinsen und Verwahrentgelten in Kauf.
Die Horte waren allerdings immer bedroht vom Platzen einer „Geldblase“.
Mit steigenden Inflationsraten hat die Wertaufbewahrung in unverzinsliche oder niedrig verzinste Nominalwerten ihren Sinn weitgehend verloren.
Einen immer häufiger gewählten Ausstieg aus der realen Entwertung bieten Investmentfonds. Je nach Konzept eröffnen diese akzeptable Kombinationen von Rendite und Risiko auch für kleinere Engagements.
Die Besteuerung der Fonds wurde durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStG) vom 19.07.2016 mit Wirkung zum 01.01.2018 grundlegend geändert.
Bis dahin erfolgte die Besteuerung nach einem semitransparenten System direkt beim Anleger. Jetzt findet die Besteuerung sowohl auf Ebene des Fonds, als auch auf Ebene der Anleger statt.
Aus diesem Grund kommt es auf Ebene der Anleger zu einer Teilfreistellung, da bereits auf Ebene des Fonds eine Besteuerung stattgefunden hat.
Von besonderem Interesse sind die Freistellungsquoten, deren Höhe nach Art des Fonds und nach Qualität des Anlegers unterschiedlich ausfallen, § 20 InvStG.
Die Wahl der richtigen Struktur
Die unterschiedlichen Freistellungsquoten fordern es geradezu heraus, das investierte Vermögen sinnvoll zu strukturieren.
Privatvermögen vs. Betriebsvermögen?
Ist der Anleger zugleich Unternehmer, steht er vor der Frage, ob er Fondsanteile mit verfüg-baren Mittel des Betriebes erwirbt und die Anteile im Betriebsvermögen belässt, oder ob er Mittel zunächst entnimmt und die Anteile im Privatvermögen erwirbt. Da die Entnahme liquider Mittel i.d.R. keine Besteuerungsfolgen auslöst, kann die Entscheidung allein anhand der Steuerbelastung der Erträge getroffen werden.
Um die höhere Freistellungsquote zu nutzen, könnte ein Unternehmer Mittel des Privatvermögens ins Betriebsvermögen einlegen und dort investieren. Weil die Einlage und die spätere Entnahme liquider Mittel ebenfalls keine Ertragsteuerfolgen nach sich ziehen ist für dieses Entscheidung ebenfalls allein die laufende Steuerbelastung ausschlaggebend. Anleger, die noch keine Unternehmer sind, bleiben diese Gestaltungen nicht verwehrt. Durch die Gründung einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG können sie steuerliches Betriebsvermögen schaffen und für die Anlage nutzen. Die Kosten der Gründung und lfd. Verwaltung einer solchen Gesellschaft sind bei Ermittlung der Nachsteuerrendite allerdings zu beachten.
Kapitalgesellschaft: innerhalb oder außerhalb?
Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft können entscheiden, ob die Fondsanteile von der Gesellschaft oder von ihnen selbst erworben werden. Auch hier gilt, dass sich auch Nichtgesellschafter eine solche Wahlmöglichkeit kurzfristig selbst schaffen können. Der Gründung einer Vermögensverwaltungs-GmbH stehen heute keine allzu hohen Hürden mehr entgegen. Die administrativen Kosten für Gründung und laufenden Unterhalt der Gesellschaft sind bei der Beurteilung der Vorteilhaftig wieder mit einzubeziehen.
Besteuerung der Erträge eines Investmentfonds
Was wird besteuert?
Das InvStG kennt drei Arten von Erträgen, die beim Beteiligten zur Besteuerung herangezogen werden. Dies sind nach § 16 InvStG:
• Ausschüttungen
• Vorabpauschalen
• Veräußerungsgewinne
Ausschüttungen liegen vor, wenn der Fonds Beträge an den Anleger ausbezahlt. Veräußerungsgewinne werden erzielt, wenn sich Anleger entgeltlich von seinen Anteilen trennt. Etwas komplexer erscheint die Vorabpauschale. Diese fällt an, wenn der Fonds eine Wertsteigerung erzielt, die nicht ausgeschüttet wird. Für die Berechnung der Vorabpauschale sind drei Faktoren von Bedeutung: der Basiszins, der Basisertrag und der Wertzuwachs des Fonds.
Derzeit kann die Vorabpauschale vernachlässigt werden. Weil die Deutsche Bundesbank für das Jahr 2021 einen negativen Basiszins – 0,45 % errechnet hat, entfällt die Vorabpauschale. Und wenn die EZB die Geldpolitik nicht entscheidend ändert, wird das auch so bleiben.
Wie wird besteuert?
Die genannten Erträge werden für die drei ausgewählten Gestaltungen unterschiedlich besteuert. Erträge im Privatvermögen werden nach der Teilfreistellung grundsätzlich mit der linearen Abgeltungssteuer von 25 % belastet. Hinzu kommt immer auch der Solidaritätszuschlag (SolZ). Ist der individuelle Einkommensteuersatz des Anlegers geringer als 25 %, kann die Besteuerung mit dem geringeren Satz erfolgen. Dann kann auch der SolZ entfallen.
Erträge im Betriebsvermögen unterliegen der Einkommensteuer und dem SolZ und zusätzlich der Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer gelten die Freistellungssätze nur zu Hälfte. Zur (teilweisen) Entlastung kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Erfolgt die Anlage innerhalb einer Kapitalgesellschaft, unterliegen die Erträge zunächst auf Ebene der Gesellschaft einer Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. SolZ und der Gewerbesteuer. Für Kapitalgesellschaften ist eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer ausgeschlossen. Werden die aus der Anlage freiwerdenden Mittel an den Anleger aus-geschüttet, fällt auf Ebene des Gesellschafters eine Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. SolZ an. Auch hier ist eine Besteuerung zum niedrigeren individuellen Steuersatz möglich. Dann kann auch der SolZ entfallen.
Berechnungen zur Vorteilhaftigkeit
Rahmendaten
Um es vorwegzunehmen: Eine allgemeingültige Aussage zur Vorteilhaftigkeit ist nicht möglich. Deswegen sollte vor einer Entscheidung immer gerechnet werden. Für die Berechnungen werden immer benötigt: Art des Fonds, individueller Steuersatz und Gewerbesteuer-Hebesatz. Ggf. benötigt werden: Anlagedauer und Anlagerendite.
Die nachfolgenden Berechnungen gelten für einen Aktienfonds.
Der individuelle Steuersatz wurde mit 42 % und der Gewerbesteuer-Hebesatz mit 400 % angenommen.
Vergleich: Privatvermögen oder Betriebsvermögen
Dieser Vergleich kann unabhängig von Anlagedauer und Rendite allein nach der Höhe des individuellen Einkommensteuersatzes und des Gewerbesteuerhebesatzes getroffen werden. Bei einer Anlage im Privatvermögen werden die erzielten Erträge zu 30 % freigestellt. Sie unterliegen danach einer Kapitalertragsteuer von 25 % zzgl. SolZ.
Bei Bruttoerträgen von 100 verbleiben dem Anleger netto 81,54.
Wird im Betriebsvermögen investiert, kann eine Teilfreistellung von 60 % bei der Einkommensteuer bzw. von 30 % bei der Gewerbesteuer genutzt werden. Die Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer zum dem individuellen Tarif (hier 42 %), dem SolZ und der Gewerbesteuer (hier: Hebesatz 400 %). Gem. § 35 EStG kann die Gewerbesteuer vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dem Anleger verbleiben im Beispielsfall netto 82,28.
Trotz des hohen individuellen Einkommensteuersatzes und trotz der formellen Gewerbesteuerlast ist die Anlage im Betriebsvermögen vorzuziehen.
Vergleich: innerhalb oder außerhalb der Kapitalgesellschaft
Hier steht zur Debatte, ob die Kapitalgesellschaft sofort ausschütten und der Anleger im Privatvermögen investieren oder ob die Kapitalgesellschaft investieren und danach ausschütten soll. Der Vergleich ist daher auch vom Anlagedauer und Rendite abhängig. Das Beispiel wurde mit einer Anlagedauer von einem Jahr und einer Rendite von 10 % gerechnet.
Erfolgt die Investition außerhalb der Kapitalgesellschaft, wird die Ausschüttung an den Anleger mit einer Kapitalertragsteuer von 25 % zzgl. SolZ belastet. Standen auf Ebene der Gesellschaft Mittel in Höhe von 1.000 zur Verfügung, verbleibt dem Gesellschafter ein Investitions-betrag von 736,25. Bei einer Rendite von 10 % erhält der Anleger im Folgejahr brutto 73,63 bzw. nach Abzug von Einkommensteuer (25%) und SolZ netto 62,12. Am Ende des zweiten Jahres verfügt der Anleger damit über ein Vermögen von 798,37.
Demgegenüber erweist sich die Anlage innerhalb der Kapitalgesellschaft als vorteilhaft. Diese kann zunächst einen Betrag von 1.000 investieren und erhält daraus einen Bruttoertrag von 100. Nach Abzug von Körperschaftsteuer, SolZ und Gewerbesteuer verbleibt ein Nettoertrag von 88,44. Die Gesellschaft kann 1.088,44 an den Gesellschafter ausschütten. Die Ausschüttung unterliegt beim Gesellschafter der Kapitalertragsteuer (25%) und dem SolZ. Insgesamt verfügt der Gesellschafter dann über Mittel von 801,36 und damit mehr als bei der Alternativgestaltung außerhalb der Gesellschaft.
Ergebnis
Die Zwischenschaltung von Betriebsvermögen bzw. einer Kapitalgesellschaft kann also vorteilhaft sein. Die unterschiedlichen Freistellungsquoten unterstützen damit eine Wirtschaftspolitik, die die Eigenkapitalquote von Unternehmen fördern möchte. Für den Anleger gilt allerdings wie so oft im Steuerrecht: Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich. Es muss stattdessen für jeden Einzelfall genau gerechnet werden. Diese Rechenarbeit kann sich aber auszahlen, im wahrsten Sinne des Wortes.