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Baden-Württemberg: 71,6 Millionen Euro für zukunftsweisende Lehrprojekte

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Große Anerkennung für die Hochschullandschaft im Land: Im Rahmen der bundesweiten Ausschreibung „Lehrarchitektur“ der Stiftung Innovation in der Hochschullehre erhalten 15 Projekte an 14 Hochschulen Fördermittel in Höhe von 71,6 Millionen Euro.

Die Hochschulen in Baden-Württemberg haben mit ihren innovativen Lehrkonzepten überzeugt. Das ist ein großartiger Erfolg und zeigt, welch kreatives Potenzial in unseren Hochschulen steckt“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski. Die Förderung sei ein klares Signal. „Wir setzen auf starke Lehre und mutige Reformen. Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Herausforderungen ist es entscheidend, dass wir Studium und Lehre kontinuierlich weiterentwickeln“, fügte Ministerin Olschowski hinzu.

Förderprogramm „Lehrarchitektur“ der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Die Ausschreibung „Lehrarchitektur“ der Stiftung Innovation in der Hochschullehre hat das Ziel, neuartige Lehrstrukturen an Hochschulen zu unterstützen und damit Studium und Lehre strategisch und strukturell zu stärken. Im Fokus stehen die Erprobung und institutionelle Verankerung innovativer Ansätze, die durch Reflexion bestehender Formate, neue Strategien und Reformen eine nachhaltige Wirkung erzielen.

Insgesamt wurden deutschlandweit 228 Anträge von 131 Hochschulen eingereicht, von denen 80, darunter zwölf Verbundanträge, gefördert werden. Die Laufzeit der ausgewählten Projekte beträgt bis zu sechs Jahre. Die Entscheidung erfolgte auf Basis eines wissenschaftsgestützten und kriteriengeleiteten Begutachtungsverfahrens.

Geförderte Hochschulen und Projekte in Baden-Württemberg

Gefördert werden Projekte an den Universitäten in FreiburgUlm, StuttgartKonstanz und Heidelberg, an Hochschulen für Angewandte Wissenschaft in HeilbronnUlmStuttgart (HfT) und Ravensburg-Weingarten sowie an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg.

Auch die Staatlichen Akademien der Bildenden Künste in Stuttgart und Karlsruhe, die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg sind unter den erfolgreichen Antragstellern.

Übersicht der geförderten Projekte

  • Center for Curricular Co-Creation (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau)
  • DualHoch3: Innovative Ansätze im Dualen Studium (Verbundantrag der Dualen Hochschule Baden-Württemberg mit anderen dualen Hochschulen in Deutschland)
  • Studium uMINTerpretiert (Hochschule für Technik Stuttgart)
  • LernCampusNextGen – Lernen neu denken (Hochschule Heilbronn)
  • Future Science University (Hochschule Ravensburg-Weingarten)
  • Pädagogisches Reflektieren in Bildungsräumen (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg)
  • heiSPARK: Shaping Learning for Transformation (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg)
  • Digitale Souveränität für Kunsthochschulen (Verbundantrag der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe und der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart)
  • Adaptive Lernumgebung mittels AR-Framework (Technische Hochschule Ulm)
  • Dynamische Curricula – Adaptive Studienarchitektur (Universität Konstanz)
  • CampusConnect – Sharing Innovative Education (Verbundantrag der Universität Stuttgart mit anderen deutschen Hochschulen)
  • Vernetztes Lehren und Lernen für die Zukunft (Universität Stuttgart)
  • Ulm Global Teaching Lab (Universität Ulm)

Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre wurde auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung gegründet. Sie verfolgt das Ziel, die Innovationsfähigkeit in Studium und Lehre dauerhaft zu fördern. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen Austausch, Vernetzung und der Transfer innovativer Ideen zwischen den Hochschulen. Die Stiftung vergibt Fördermittel in verschiedenen Wettbewerbsverfahren und stärkt damit gezielt die Qualität der Lehre an staatlichen Hochschulen in Deutschland.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine derartige Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.

Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Universitäten
  • 23 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • acht Kunst- und Musikhochschulen und
  • drei Akademien für Film, darstellende Kunst und Pop

Weitere Informationen über Studiengänge der Universitäten und Hochschulen finden Sie auf dem Online-Portal www.studieren-in-bw.de.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Das Cyber-Hilfswerk: Eine essenzielle Antwort auf die Herausforderungen der Digitalisierung

Unternehmen und Privatpersonen stehen mehr denn je vor neuen Bedrohungen, die eine rasche und gut organisierte Reaktion erfordern.

Das Cyber-Hilfswerk (CHW) ist eine innovative Antwort auf diese Herausforderungen. In seiner Struktur ähnlich traditionellen Hilfsorganisationen wie dem Technischen Hilfswerk (THW) oder dem Roten Kreuz, setzt das Cyber-Hilfswerk auf schnelle Reaktionsfähigkeit bei Cyberangriffen und digitalen Krisen.

Es agiert dabei sowohl national als auch international und besteht aus den Organisationen Cyber-Hilfswerk Deutschland (CHW-DE), Cyber-Hilfswerk Österreich (CHW-AT), und Cyber-Hilfswerk Schweiz (CHW-CH), die gemeinsam unter dem Dach des Internationalen Cyber-Hilfswerks (ICHW) arbeiten.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Einbindung der Gesellschaft, der Förderung von Präventionsmaßnahmen und der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Privatpersonen.

Die Struktur des Cyber-Hilfswerks

Das CHW ist als Verein organisiert und orientiert sich an den Strukturen klassischer Hilfsorganisationen. Es gibt lokale, regionale und zentrale Standorte in den beteiligten Ländern. Die dezentrale Organisation bietet eine flexible Reaktionsfähigkeit auf Cybervorfälle, unterstützt durch moderne Technologien, die es den Mitgliedern ermöglichen, remote zu arbeiten und bei Bedarf schnell aktiviert zu werden​​.

Das ICHW vereint unter seinem Dach die verschiedenen nationalen Organisationen und fördert die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Diese grenzübergreifende Kooperation ermöglicht den Austausch von Fachwissen und Ressourcen, um Bedrohungen besser zu erkennen und effizienter abzuwehren​.

Ergänzend zu den klassischen Strukturen gibt es das Programm Cyber-Kids, das Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren über Digitalisierung und den sicheren Umgang mit Technologien aufklärt. Dieses Programm ist ein Teil der Initiative „Junior Digital Angels“, die speziell darauf abzielt, frühzeitig ein Bewusstsein für digitale Sicherheit zu schaffen​.

Internationale Zusammenarbeit und Unterstützung für KMU

Ein zentrales Ziel des ICHW und seiner nationalen Organisationen ist es, KMU zu unterstützen, die oft nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um sich gegen komplexe Cyberangriffe zu schützen. Ein Cyberangriff kann für ein KMU verheerende Auswirkungen haben, wie Produktionsausfälle oder erhebliche finanzielle Verluste. Das Cyber-Hilfswerk bietet schnelle Hilfe im Krisenfall durch qualifizierte Fachleute, die vor Ort oder remote unterstützen​​.

Besonders hervorzuheben ist die Genossenschaft für Digitalisierung, Challenge und Innovationsmanagement (GDCIM). Diese Genossenschaft wurde im Dezember 2022 in Volketswil, Schweiz, gegründet und unterstützt KMU in der D-A-CH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) bei der digitalen Transformation. Die GDCIM bietet eine Einkaufs- und Leistungsgemeinschaft, die kosteneffiziente IT- und Cyberlösungen für KMUs bereitstellt. Durch diese Selbsthilfe-Organisation können KMUs auf ein Netzwerk von Fachleuten zugreifen und erhalten wertvolle Unterstützung in den Bereichen Notfallmanagement und IT-Instandhaltung​​​.

© 2024 ZRK

v.r.n.l. Johannes Göllner, Dominic Lachat, Björn Hawlitschka, Ralf A. Huber, Barbara Steiner, Volker Reichert, Albrecht Broemme und Dominik Zehnder

Aufgaben und Funktionen des Cyber-Hilfswerks

Die zentralen Aufgaben des Cyber-Hilfswerks lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen:

  1. Notfallunterstützung: Bei einem Cyberangriff können Unternehmen oder Privatpersonen auf die schnelle Unterstützung durch IT-Fachleute zurückgreifen. Diese helfen, Systeme wiederherzustellen und beraten über zukünftige Sicherheitsmaßnahmen. Dieses „digitale Feuerwehr“-Modell bietet im Ernstfall eine rasche Reaktion, um Schäden zu minimieren​​.
  2. Prävention durch Schulungen und Sensibilisierung: Schulungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des CHW. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können sich über potenzielle Gefahren im Bereich der Cybersicherheit informieren und lernen, wie sie ihre Systeme vor Angriffen schützen können. Durch gezielte Weiterbildung sollen Sicherheitslücken frühzeitig geschlossen und präventive Maßnahmen umgesetzt werden​​.
  3. Langfristige Cyber-Sicherheit durch Projektarbeit: Neben der kurzfristigen Krisenintervention engagiert sich das Cyber-Hilfswerk auch in langfristigen Projekten, um die Digitalisierung sicherer zu gestalten. Besonders hervorzuheben ist das Projekt „Cyber-Kids“, das Kindern auf spielerische Weise den sicheren Umgang mit digitalen Technologien näherbringt. Dies ist ein Teil der Bemühungen des CHW, ein nachhaltiges Bewusstsein für die Risiken und Chancen der Digitalisierung zu schaffen​.

GDCIM: Eine Genossenschaft für Digitalisierung und Krisenmanagement

Parallel zur Gründung des Cyber-Hilfswerks wurde die GDCIM ins Leben gerufen, um die Herausforderungen der Digitalisierung in der D-A-CH-Region zu meistern. Diese Genossenschaft bietet spezifische Software- und Hardwarelösungen für KMUs an und hilft ihren Mitgliedern, sich besser gegen Cyberrisiken zu schützen. Durch die Bündelung von Fachwissen und Ressourcen schafft die GDCIM eine Plattform für den Austausch von Best Practices und die Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich Cybersicherheit und Krisenmanagement​​​.

Die GDCIM legt besonderen Wert auf die Prävention. Durch den genossenschaftlichen Zusammenschluss von Unternehmen, Dienstleistern und Experten entsteht eine starke Gemeinschaft, die sich gegenseitig unterstützt und voneinander profitiert. Im Falle eines Cyberangriffs können die Mitglieder der Genossenschaft auf ein Netzwerk von Fachleuten zurückgreifen, das schnelle Hilfe leistet und langfristige Sicherheitsstrategien entwickelt​.

Weitblick und nachhaltige Bedeutung des Cyber-Hilfswerks

Das Internationale Cyber-Hilfswerk (ICHW) und die Genossenschaft für Digitalisierung, Challenge und Innovationsmanagement (GDCIM) haben sich als zukunftsweisende Initiativen etabliert, die in einer digitalisierten Welt unverzichtbar sind. Durch die Kombination von schneller Notfallhilfe, präventiver Schulung und langfristiger Sicherheitsplanung bieten diese Organisationen maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen und Privatpersonen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind das Cyber-Hilfswerk und die GDCIM essenzielle Partner, um sich gegen Cyberangriffe zu wappnen und ihre digitale Widerstandsfähigkeit zu stärken.

Initiativen wie das Programm Cyber-Kids, die internationale Vernetzung der nationalen Cyber-Hilfswerke (CHW-DE, CHW-AT, CHW-CH) und der starke Fokus auf Wissenstransfer machen das ICHW zu einem Schlüsselfaktor in der Bewältigung zukünftiger digitaler Herausforderungen.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Die Eintragung britischer akademischer Grade in öffentliche Urkunden (Ö/D)

Kürzlich wurde ich wieder zum Thema Eintragung britischer akademischer Grade in öffentliche Urkunden gefragt:

S.g. Hr. Stieger!

Ich bin auf Ihren Blog gestoßen und habe Ihren interessanten Artikel gelesen:

Ich selbst bin einer dieser „Betroffenen“ Österreicher. Ich habe vor dem Brexit mit dem Studium begonnen und erst nach dem Brexit abgeschlossen.

Mein Masterabschluss wurde vom Bundesministerium nicht angenommen und ist nicht in öffentliche Urkunden eintragbar.

Nachdem ich Ihren Beitrag gelesen habe, habe ich eine Mail an das Ministerium verfasst und mich erneut erkundigt. Ich habe dort auch auf die Änderung im Gesetzestext hingewiesen welche Sie erwähnt haben.

Haben Sie noch einen Tipp oder Informationen für mich wie ich nun tatsächlich zu meiner Eintragung komme? Ist diese Änderung im Gesetzestext irgendwo auch für mich zugänglich damit ich dem Ministerium etwas vorlegen kann?

Danke für Ihr Mail und auch Ihre Frage im zitierten Blog-Beitrag.
Sie haben recht, die rechtliche Lage hat sich im Jahr 2024 wieder geändert und ist die Eintragung britischer akademischer Grade in öffentliche Urkunden in Österreich wieder möglich.

Österreich:

Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 wurde im April 2024 neuerlich novelliert und dabei unter anderem (selbst von Anbietern und Absolvent*innen britischer Hochschulen) recht unbemerkt, in § 88 Abs. 1a die Wendung „einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen,“ durch die Wendung „einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen“ ersetzt.

Somit lautet der § 88 Führung akademischer Grade neu:

(1)   Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes („a“, „in“ oder „x“) geführt werden darf. Dies gilt auch für Personen, denen aufgrund von § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, mit der Maßgabe, dass lediglich einer der verliehenen akademischen Grade geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen. Personen, denen aufgrund des § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, haben das Recht, die Eintragung eines akademischen Grades in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2)   „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Da Groß Britannien eine ehemalige Vertragspartei .. ist, können die akademischen Grade aus GB wieder in öffentliche Urkunden eingetragen werden.

Deutschland:

KMK: Brexit – Anerkennung und Verwendung von akademischen Graden – Anerkennung von akademischen Graden aus Großbritannien in Deutschland

Der Brexit hat keine Auswirkungen auf die Anerkennung von akademischen Graden aus dem Vereinigten Königreich. Abschlüsse, die von anerkannten britischen Universitäten verliehen wurden, können in Deutschland weiterhin anerkannt werden. Ihr formeller Status ist der eines akademischen Grades aus einem Drittland.

Hintergrundinformationen

  • Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist am 31. Januar 2020 wirksam geworden.
  • Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 wurden akademische Abschlüsse aus dem Vereinigten Königreich wie EU-Abschlüsse behandelt.
  • Die gegenseitige Anerkennung von akademischen Abschlüssen ist nicht Teil des Freihandelsabkommens „UK-EU TCA“.
  • Das Vereinigte Königreich ist weiterhin Unterzeichner des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens.

Verwendung von akademischen Abschlüssen aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland

Bachelor- und Masterabschlüsse

Jedes deutsche Bundesland hat sein eigenes Gesetz – das Landeshochschulgesetz – das die Verwendung von akademischen Graden regelt. Die Landeshochschulgesetze basieren auf dem KMK-Beschluss vom 14. April 2000, wonach ausländische akademische Grade aus Drittstaaten genau so verwendet werden können, wie sie verliehen wurden, oder in ihrer gebräuchlichen abgekürzten Form unter Angabe der verleihenden Universität. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wissenschaftsministerium Ihres Bundeslandes.

Doktorgrade

Gemäß Artikel 4 der Begünstigungsverordnung der „Richtlinien für die Regelung der Führung ausländischer akademischer Grade nach einer allgemeinen rechtlichen Genehmigung durch einheitliche gesetzliche Regelungen“ vom 14. April 2000 können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich unter bestimmten Bedingungen in Deutschland als „Dr.“ geführt werden. 

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Eine weitere Auszeichnung für die Allensbach Hochschule Konstanz

Die Allensbach Hochschule gehört im neuen Ranking von FernstudiumCheck.de zu den „Top Fernhochschulen“ Deutschlands.

Eine hohe Qualität und Reputation sind für Hochschulen wichtig. Sie zeigt, was eine Hochschule zu leisten in der Lage ist und wie Studierende diese Leistung wahrnehmen.

Die Allensbach Hochschule wird für ihre Leistungsfähigkeit daher regelmäßig ausgezeichnet und hat nun, neben einigen anderen Auszeichnungen zu Jahresbeginn, beim „FernstudiumCheck Award 2024“ die Auszeichnung „Top Fernhochschule“ erhalten.

Immer im Januar verleiht das Bewertungsportal FernstudiumCheck.de den „FernstudiumCheck Award“ an die beliebtesten Fernlehrinstitute. Um die besten Anbieter aus Sicht der Studierenden und Kursteilnehmer:innen zu ermitteln, wurden wieder mehr als 14.000 Bewertungen ausgewertet. Um im Ranking des FernstudiumCheck Awards gelistet zu werden, muss eine Fernhochschule eine Mindestanzahl von Bewertungen erhalten und dabei ein Mindestniveau an Sternen erreichen. Zusätzlich benötigen die Institute eine Weiterempfehlungsrate von mindestens 90 Prozent. Die Allensbach Hochschule liegt mit 4,85 Sternen und einer Empfehlungsquote von 100 Prozent auf Platz 7 im Ranking „Beliebteste Fernhochschulen“ 2025 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals verbessert.

Beim „Top Online Campus“ 2025 liegt die Allensbach Hochschule auf Platz 6.

Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung, die eine ganze Reihe von Awards und positiven Rankings im Fernhochschulbereich für unsere Hochschule fortsetzen. Dass wir zu den besten Fernhochschulen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre. Es zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept trägt und wir die Bedürfnisse von Studierenden in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen, vor allem mit dem Fokus auf das volldigitalisierte berufsbegleitende Studium“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Hochschul- und Bildungsexperten halten digitale Lernmodelle für ein wesentliches Element im Bildungssektor, jetzt und in Zukunft. Digitales Lernen ermöglicht Flexibilität, Freiheit und Selbstbestimmung. Studierende können ihr Studium an der privaten Hochschule jederzeit beginnen und die Regelstudienzeit – ohne zusätzliche Gebühren – um bis zu 18 Monate verlängern.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Allensbach Hochschule – Arbeitgeber der Zukunft

Die Privathochschule hat die Auszeichnung des Deutschen Innovationsinstituts (diind) Zusammenarbeit mit „DUP Unternehmer“ in Anerkennung ihrer Innovationskraft und Zukunftsorientierung erhalten.

Brigitte Zypries, Bundeswirtschaftsministerin a. D., bringt es auf den Punkt: Der Fachkräftemangel sei so groß wie noch nie und werde aufgrund der demografischen Entwicklung noch größer. Daher ist es für Unternehmen und Organisationen aller Art umso wichtiger, überzeugend zu kommunizieren und auf die Qualitäten als Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Das gilt auch für Hochschulen, die nicht nur wesentliche Bildungseinrichtungen sind, sondern eben immer auch Arbeitgeber, die auf zuverlässiges und fachlich qualifiziertes Personal angewiesen sind.

Die Allensbach Hochschule Konstanz hat sich seit langem als attraktiver Arbeitgeber positioniert und dafür jetzt einen weiteren Award erhalten: Die Hochschule ist in Anerkennung ihrer Innovationskraft und Zukunftsorientierung als Arbeitgeber der Zukunft ausgezeichnet worden.

Die Auszeichnung wird vom Deutschen Innovationsinstitut diind in Zusammenarbeit mit „DUP Unternehmer“ („Deutsche Unternehmer Plattform“) vergeben.

Das Deutsche Innovationsinstitut diind verbindet Wissenschaft und Wirtschaft, um Kommunikations- und Marketingentscheidern fundierte, vertrauenswürdige und qualitativ hochwertige Informationen bereitzustellen.

„Es ist klar, dass das die Anzahl der verfügbaren Mitarbeiter:innen nicht wieder steigen wird. Der demografische Wandel tut sein Übriges hinzu. Es werden einfach immer weniger Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen, sodass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen um die verfügbaren Beschäftigten weiter zunehmen wird. Das gilt auch für uns als Anbieterin in der akademischen Aus- und Weiterbildung“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule.

Diese Untersuchung zeigt, wie sich die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt geändert haben und wie wichtig es für Arbeitgeber ist, ihre Attraktivität für potenzielle Bewerber zu erhöhen. Die Auszeichnung hilft dabei, die besten Arbeitgeber in Deutschland zu identifizieren und hervorzuheben“, betont er weiter.

Der Award ergänzt die Palette an vielfältigen Awards der Allensbach Hochschule. Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020, 2022, 2023, 2024 und 2025 ausgezeichnet worden.

Ebenso wurde die Allensbach Hochschule von „FernstudiumCheck“ als „Top Fernhochschule 2024“ ausgezeichnet und ist „Exzellenter Anbieter“ 2022, 2023, 2024 und 2025 beim Vergleichsportal „Fernstudium Direkt“.

Die Allensbach Hochschule belegt auch bei dem Portal im Segment „Fernhochschulen-DE“ den zweiten Platz und gehört im Ranking von FernstudiumCheck.de zu den besten Fernhochschulen Deutschlands.

Ebenso hat die Hochschule zudem die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft und beim „Deutschland-Monitor“ – Bildungsanbieter“ die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit 2023“ im Segment der Fernhochschulen erhalten und gehört zu Deutschlands Innovationschampions 2024 und 2025 von FOCUS-Business.

Unter den privaten Hochschulen in Deutschland liegt die Allensbach Hochschule Konstanz im aktuellen F.A.Z.-Institut-Ranking auf Platz 3 unter Deutschlands begehrtesten Arbeitgebern.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Baden-Württemberg: Cybersicherheits-Check für kleine und mittlere Unternehmen

Viele Unternehmen unterschätzen die Gefahr von Cyberangriffen. Mehr als 330 Betriebe wurden bereits mit dem Cybersicherheits-Check auf ihre Cybersicherheit geprüft.

Gefahr erkannt, aber nicht gebannt: Trotz steigender Bedrohungen durch Cyberattacken haben nur wenige Unternehmen einen Notfallplan – und das, obwohl ein Angriff existenzielle Folgen haben kann. Das Innenministerium und die angegliederte Cybersicherheitsagentur haben deshalb im Herbst 2024 einen Cybersicherheits-Check entwickelt und mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Land ausgerollt. Mehr als 330 Betriebe wurden seither von den baden-württembergischen IHKs auf ihre Cybersicherheit gecheckt – eine erste Bilanz.

Die Zahlen sind alarmierend: Allein 2024 wurden 26 Prozent mehr Malware-Varianten als im Vorjahr entdeckt – das waren insgesamt fast 115 Millionen unbefugte Aktionen in digitalen Systemen. Auch die Schadenssummen brechen immer neue Rekorde, dies belegen der aktuelle Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ebenso wie die aktuelle Veröffentlichung des Branchenverbandes Bitkom e.V. Danach entstand der deutschen Wirtschaft auch 2024 erneut ein Rekordschaden durch digitale und analoge Angriffe in Höhe von 267 Milliarden Euro, davon alleine 179 Milliarden Euro durch Cybercrime.

Viele Unternehmen unterschätzen die Gefahr von Cyberangriffen. Dabei sind überwiegend kleine und mittlere Unternehmen betroffen. Sie werden verstärkt ausgespäht oder durch Attacken auf Computernetze, Soft- und Hardware erpresst“, sagt Claus Paal, Präsident der IHK Region Stuttgart, die beim Cybersicherheits-Check bereits in der Pilotphase am Start war und seither mehr als 100 Cybersicherheits-Checks durchgeführt hat. „Unsere Sicherheits-Checks sind daher ein gutes niederschwelliges Beratungsangebot, das dabei hilft, Sicherheitslücken im Betrieb zu erkennen und zu schließen.“

Passgenaues Beratungsangebot für die Unternehmensführungen von KMU

Innenministerium, Landeskriminalamt und Cybersicherheitsagentur haben den „CyberSicherheits-Check für KMU“ gemeinsam mit Partnern aus Forschung (der Hochschule Aalen) und Wirtschaft (der IHK Ostwürttemberg) entwickelt – und damit ein passgenaues Beratungsangebot für die Unternehmensführungen von KMU an den Start gebracht. Unter der Steuerung der Hochschule Aalen und mit großer Unterstützung der IHK Ostwürttemberg, die unter anderem ein entsprechendes Schulungsformat für Beraterinnen und Berater umsetzt, konnte die Beratung in den letzten Monaten ausgerollt und erprobt werden. Dieses ist deutlich niederschwelliger als die umfassendere Beratung etwa des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – und damit gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein interessanter Einstieg in das Thema Cybersicherheit.

Eine, die das bereits ausprobiert hat, ist Claudia Hofmann – und das, obwohl die Geschäftsführerin der rhv-Technik GmbH & Co. KG in Waiblingen anfangs eher skeptisch war. „Ich habe mich gefragt, was so ein Sicherheitscheck bringen soll“, gibt Hofmann zu, hat ihre Haltung nach der rund einstündigen Beratung aber revidiert. „Der Check hat sich in jedem Fall gelohnt, denn er hat uns die Augen geöffnet, wo es eben doch sicherheitstechnische Schwachstellen im Betrieb gibt. Und wir haben den Impuls und das nötige Know-how bekommen, das schnell zu ändern.“

Reaktion direkt nach dem Angriff ist entscheidend

Roman Leonov, IT-Experte bei der IHK Region Stuttgart, ist einer der Mitarbeiter, der die Checks in den Unternehmen durchführt. „Neben den fehlenden Notfallplänen ist uns aufgefallen, dass sich häufig nur die Verantwortlichen selbst informieren. Das Wissen und die notwendige Sensibilisierung werden aber nicht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben. Dabei kann gerade die Reaktion in den ersten Stunden nach einem Angriff entscheidend für das Ausmaß sein“, erklärt Leonov. In jedem Fall hätten die Checks aber gezeigt, dass fast jedes Unternehmen wichtige Tipps zur Verbesserung der IT-Sicherheit bekommen könne – und das unabhängig von seiner aktuellen IT-Sicherheitslage.  „Gerade in Zeiten steigender Cyberangriffe brauchen Unternehmen praxisnahe und leicht umsetzbare Lösungen. Mit dem Cybersicherheits-Check legen wir den Grundstein für mehr Sicherheit in der digitalen Wirtschaft“, betont Claus Paal.

Wir brauchen hier ein Umdenken. Der digitale Wandel beginnt in den Köpfen. Cybersicherheit muss zur Chefsache werden! Das reicht aber nicht. Das Thema Cybersicherheit muss bei allen Mitarbeitern verankert sein“, betont Innenminister Thomas Strobl.

Wie funktioniert der Cybersicherheits-Check?

Beim Cybersicherheits-Check analysieren die Beraterinnen und Berater gemeinsam mit den Unternehmen die täglichen Arbeitsabläufe, identifizieren Risiken und zeigen erste Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit auf. Der Check bietet nicht nur eine erste Orientierung. Mithilfe einer To-Do-Liste wird den Unternehmen ermöglicht, auch nach dem Check digital fit zu bleiben.

Federführend bei der Entwicklung des Beratungsangebots war die Hochschule Aalen, gefördert durch das Innenministerium Baden-Württemberg. Kooperationspartner sind die Cybersicherheitsagentur des Landes, das Landeskriminalamt und die verschiedenen baden-württembergische IHKs. Die IHK Region Stuttgart war an der Konzeption, Arbeitsgruppen sowie der Pilotphase beteiligt.

Angebote für Prävention und Ernstfall

CyberSicherheitsCheck für KMU

Aktuelle Sicherheitshinweise, Empfehlungen, Angebote und Anlaufstellen stellt die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg zur Verfügung. Dort finden sich wertvolle präventive Tipps und Materialien gerade auch für Unternehmen. Im Falle eines Falles, also bei einem Hackerangriff, können sich Unternehmen, staatliche Stellen ebenso wie Kommunen rund um die Uhr an die von der Cybersicherheitsagentur betriebene 7x24h-Hotline, der „Cyber-Ersthilfe BW“ wenden. Unter der Nummer 0711/137-99999 erhalten Betroffene Unterstützung bei der Einordnung des Vorfalls, eine erste Hilfestellung sowie Hinweise zu Anlaufstellen, an die man sich wenden kann.

Opfer eines Cyberangriffes sollten aber immer auch daran denken, schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Exklusiv für Wirtschaftsunternehmen steht hierfür die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Die ZAC verfügt über umfangreiche Erkenntnisse zu allen aktuellen Cyberangriffen. So erhalten Betroffene bereits beim ersten Telefonat wichtige Informationen zum konkreten Vorgehen der Täterinnen oder Täter in ihrem Fall und entsprechende Hinweise, um den Angriff bestmöglich einzugrenzen und zu bewältigen. Darüber hinaus verfügt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beziehungsweise die Polizei über exklusive rechtliche Befugnisse, um beispielsweise durch die Täterinnen oder Täter ausgespähte Daten oder erlangte Vermögenswerte sicherzustellen und einen weiteren Schaden zu verhindern. Die ZAC des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg ist 24/7 erreichbar unter 0711/54012444 oder per E-Mail unter cybercrime@polizei.bwl.de. Auf der Internetseite der ZAC stehen darüber hinaus Informationen zu aktuellen Cyberangriffen, hierbei ausgenutzten Schwachstellen und spezifischen Abwehrmaßnahmen bereit.

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Österreich: neue Regelung für Kleinunternehmen ab 1. Jänner 2025

Wenn der Gesamtumsatz in einem Kalenderjahr die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer in Österreich. Man nennt diese Steuerbefreiung „Kleinunternehmerregelung„.

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt nun eine umfassende Reform der Kleinunternehmerregelung im Bereich der Umsatzsteuer mit sich.

Erstmals können auch Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, diese Befreiung in Anspruch nehmen.

Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Für Umsätze bis 31. Dezember 2024 gilt also noch die alte Rechtslage.

Allgemeines

Wird die Kleinunternehmerregelung angewendet, muss das Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Außerdem muss das Unternehmen keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) oder Jahreserklärung abgeben. Da es sich um eine unechte Steuerbefreiung handelt, steht jedoch auch kein Vorsteuerabzug zu.

Damit die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in der EU haben.
  • Die Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro (bis 31. Dezember 2024: 35.000 Euro) wurde weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten.

Hat das Unternehmen seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland, gelten lediglich die oben genannten Voraussetzungen und die Kleinunternehmerregelung gilt antragslos ab dem ersten Umsatz. Soll die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden, muss die Option zur Steuerpflicht ausgeübt werden.

Anders als bei inländischen Unternehmen ist die Kleinunternehmerregelung bei Unternehmen mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat nur auf Antrag anwendbar und es sind zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Ermittlung der Kleinunternehmergrenze

Die Kleinunternehmergrenze darf weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten worden sein.

Beispiel:

Bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze sind grundsätzlich sämtliche Umsätze zu berücksichtigen, die im Kalenderjahr ausgeführt wurden. Das heißt, es sind sämtliche vom Unternehmen ausgeführten B2C und B2B Umsätze miteinzubeziehen, die im Inland steuerbar sind. Umfasst sind daher auch innergemeinschaftliche Lieferungen sowie diesen gleichgestellte Verbringungen.

Nicht miteinzubeziehen sind hingegen Umsätze, die das Unternehmen eingangsseitig empfängt, auch wenn es für diesen Umsatz die Steuer schuldet (innergemeinschaftliche Erwerbe oder Empfang von Reverse Charge Leistungen).

Anders als bei der bis 31. Dezember 2024 geltenden Kleinunternehmerregelung ist jedoch bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze nicht auf eine unterstellte Steuerpflicht abzustellen. Das heißt, es ist das gesamte vereinbarte Entgelt zu berücksichtigen.

Beispiel:

Nicht in die Kleinunternehmergrenze miteinzubeziehen sind folgende Umsätze:

  • Hilfsgeschäfte, einschließlich der Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Umsätze, die nach § 6 Abs 1 Z 8 lit d und j, Z 9 lit b und d, Z 10 bis 15, Z 17 bis 26 und Z 28 Umsatzsteuergesetz (UStG) (unecht) steuerfrei sind, z.B. Lieferung von Anlagengold, Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder, Umsätze von Pflege- und Tagesmüttern, Umsätze aus Heilbehandlungen als Arzt

Hinweis

Weist ein Kleinunternehmen trotz Anwendung der Steuerbefreiung Umsatzsteuer in einer Rechnung gesondert aus, so schuldet es diesen Steuerbetrag dem Finanzamt, sofern es die Rechnung nicht gegenüber seiner Leistungsempfängerin/seinem Leistungsempfänger berichtigt.

Überschreiten der Kleinunternehmergrenze

Wird die Kleinunternehmergrenze überschritten, kann die Kleinunternehmerbefreiung im darauffolgenden Kalenderjahr jedenfalls nicht mehr angewandt werden.

Im Kalenderjahr des Überschreitens kann die Kleinunternehmergrenze noch bis Ende des Jahres angewandt werden, wenn die Grenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten wird.

Beispiel:

Überschreitet das Unternehmen die Kleinunternehmergrenze um mehr als 10 Prozent, fällt die Befreiung für den Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, und für alle nachfolgenden Umsätze weg.

Beispiel:

Option zur Steuerpflicht

Es besteht die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen zu verzichten und hierdurch zur Steuerpflicht zu optieren. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen (steuerpflichtige Umsätze verbunden mit dem Recht auf Vorsteuerabzug). Das Unternehmen muss bei Ausübung der Option zur Steuerpflicht UVAs und eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.

Bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides kann gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklärt werden, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Diese Erklärung, die widerrufen werden kann, bindet für fünf Jahre.

Hinweis

Kleinunternehmen haben nur dann einen Anspruch auf Erteilung einer UID-Nummer, wenn sie diese für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigen. Für diese Zwecke können sie eine UID-Nummer beantragen (Formular U15).

Alte Rechtslage

Bis 31. Dezember 2024 können nur Unternehmen mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmergrenze beträgt 35.000 Euro netto, wobei eine Berechnung bei unterstellter Steuerpflicht vorzunehmen ist. Bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze kommt es zu einer rückwirkenden Steuerpflicht der Umsätze für das gesamte Kalenderjahr. Für weitere Informationen zur alten Rechtslage siehe die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR).

Ausweitung auf Unternehmen aus anderen EU-Staaten

Bisher war die Kleinunternehmerregelung auf Unternehmen beschränkt, die ihren Sitz in Österreich hatten. Zukünftig können auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten diese Befreiung nutzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: 

  • der unionsweite Jahresumsatz übersteigt den Schwellenwert von 100.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht und,
  • die Umsätze im jeweiligen Mitgliedstaat dürfen die dort festgelegte Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten und
  • der Antrag auf Befreiung muss im Ansässigkeitsstaat gestellt werden.

Wird der unionsweite Schwellenwert von 100.000 EUR überschritten, endet die grenzüberschreitende Kleinunternehmerbefreiung ab dem Umsatz, mit dem diese Grenze überschritten wurde.

Nach Antragstellung erhält das Unternehmen eine spezielle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Suffix „-EX“ (EX-ID), was es als Kleinunternehmer ausweist.

Rechtsgrundlagen

Formulare

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Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste: Verleihung des TOLERANZPREISES 2024 an Dr. Harald Wögerbauer

Am Cover-Bild (v.l.n.r.): Mag.Talieh Wögerbauer (Ministerialrätin & Moderatorin der Veranstaltung), Mag. Maximilian Hennig, Prof. Dr. Birgit Harreß, Mag.Dr.Harald Wögerbauer, Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger, Prof. Dr. Günther Ofner

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste hat im Jahr 1997 die Toleranzinitiative ins Leben gerufen.

Ausgehend von der Charta der Toleranz wird dieser Preis an Persönlichkeiten verliehen, die ihr Leben beispielhaft im Sinne der Toleranz leben und sich über alle Grenzen hinweg für Mitmenschlichkeit einsetzen. 

Der Preisträger des Toleranzpreises 2024 ist Mag. Dr. Harald Wögerbauer, Mitglied des Präsidiums des Europäischen Rechnungshofes a.D., Präsident und Gründungsmitglied des Österreichisch-Deutschen Länderforums

Der Toleranzpreis der Akademie ehrte Dr. Harald Wögerbauer insbesondere für sein Engagement und seinen langjährigen Einsatz für ein gerechtes Handeln, wie auch seinen Einsatz für die interkulturelle und interreligiöse Verständigung, die er besonders während seiner Tätigkeit als Mitglied des Kunstrückgabebeirats gefördert hat. Diese vom Bundeskanzleramt 1998 gegründete juristische Kommission zur Restitution von während der NS-Zeit geraubten Kunstgegenständen setzt sich fortwährend für die Rückgabe und Entschädigung an die ehemaligen jüdischen Eigentümer oder deren Erben ein. Dr. Wögerbauer ist zudem als Präsident Mitbegründer des bilateralen Österreichisch-Deutschen Länderforums stets engagiert, die österreichisch-deutschen Beziehungen auf zahlreiche Veranstaltungen via Diskussion und Begegnungen zu Themen politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder künstlerischer Natur zu stärken.
EASA- Präsident Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer begrüßte in seiner Rede die Festgäste und ging besonders auf die langjährige Tradition des Toleranzpreises der EASA und deren Würdenträger ein. Der Ehrenpräsident der Akademie, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger betonte in seinen Grußworten als Initiator dieses Preises, die Wichtigkeit von Toleranz in der Gesellschaft.
Die Laudatio an den Preisträger hielt Prof. Dr. Günther Ofner, Vorstand der Flughafen AG, den Festvortrag Mag. Maximilian Hennig, Botschafter im Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Birgit Harreß, überreichte im Springer Schlössl in Wien, im Beisein vieler Diplomaten, Vertreter von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst diese große Auszeichnung.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste:

Die Aufgabe der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste besteht darin, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen angesehenen Wissenschaftlern aller Fachrichtungen, führenden Künstlern und Praktikern der Verwaltung zu fördern. Ihr Ziel ist es, wichtige gesellschaftliche Herausforderungen zu analysieren und zur Lösung komplexer Fragen für das Wohlergehen der Zukunft der Europäer beizutragen.

Die Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste bringt über 2.000 herausragende Wissenschaftler und Praktiker aus ganz Europa zusammen, darunter mehr als 30 Nobelpreisträger. Sie sind in 7 Klassen unterteilt: Geisteswissenschaften, Medizin, Kunst, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technik- und Umweltwissenschaften sowie Weltreligionen.

Die Protektoren der Akademie sind mehrere Staatsoberhäupter.

Auf der Liste der Ehrensenatoren stehen viele bedeutende Persönlichkeiten, wie ehemalige Ministerpräsidenten oder Minister verschiedener Länder, ehemalige Präsidenten der Kommission der Europäischen Union und andere.

Die Akademie verleiht jedes Jahr einen Toleranzpreis an Personen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um den Brückenbau und die Förderung der Toleranz zwischen den Gemeinschaften verdient gemacht haben.

Die Akademie hat ihren Sitz in der alten Abtei St. Peter in Salzburg.

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Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz

Beim siebten baden-württembergischen Verbrauchertag ging es darum, wie Künstliche Intelligenz und Verbraucherschutz zusammenpassen und welche Risiken und Chancen in der Anwendung liegen.

Die Entwicklungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) sind für uns alle ein enormer Gewinn an Komfort und können unseren Alltag erleichtern. Dabei dürfen wir aber die Risiken und Herausforderungen nicht aus dem Auge verlieren. Zentral ist deshalb, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und möglichst vollständig informiert sind. Ziel muss sein, dass KI-Systeme vertrauenswürdig gestaltet werden, indem sie transparente Algorithmen, faire Datensätze und klare Haftungsregelungen umfassen. Beim  siebten Verbrauchertag am 23. Oktober 2024 geht es darum, wie Künstliche Intelligenz sowie Verbraucherschutz zusammenpassen und wie KI zum Vorteil von Verbraucherinnen sowie Verbrauchern genutzt werden kann. Wenn uns klar ist, welche Risiken und Chancen in der Anwendung liegen, können wir uns bewusster im Netz und im Alltag bewegen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich des Verbrauchertags 2024 in Stuttgart.

KI-Gesetz der Europäischen Union ist weltweit einmalig

Als Teil ihrer Digitalstrategie (PDF) hat die Europäische Union (EU) im Frühjahr 2024 ein weltweit bisher einmaliges KI-Gesetz erlassen, das zum 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Erstmals werden damit Regulierungen auf den Weg gebracht, die bessere Bedingungen für die Entwicklung und Nutzung dieser innovativen Technologie schaffen sollen.

Das Gesetz beinhaltet Sanktionsmöglichkeiten und unterteilt KI-Anwendungen in vier Risikobereiche. Diese reichen von einem unannehmbaren bis zu einem minimalen Risiko. Das Gesetz wird zum 1. August 2026 in vollem Umfang anwendbar sein. Bis Mitte 2025 muss in Deutschland eine nationale Aufsichtsstruktur für KI etabliert werden.

Hierbei ist es wichtig, dass die nationalen KI-Aufsichtsbehörden die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen berücksichtigen. Für die Übergangszeit appelliere ich an KI-Entwickler, die wichtigsten Verpflichtungen der KI-Verordnung schon vor Ablauf der gesetzlichen Fristen freiwillig einzuhalten“, sagte Minister Hauk.

KI trifft den Nerv der Zeit

 „Die zahlreichen Anmeldungen und das Interesse an der heutigen Veranstaltung zeigen mir, dass das Thema KI den Nerv der Zeit trifft. Wir können mit unserem baden-württembergischen Verbrauchertag aber nur Impulsgeber sein. Wirkliche, spürbare Veränderungen müssen vom Bund und der Europäischen Union vorangetrieben werden. Wir brauchen mehr Transparenz im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Bundesregierung sollte deutlich auf die Vor- und Nachteile Künstlicher Intelligenz hinweisen und die Einrichtung einer Marktüberwachungsbehörde vorantreiben“, betonte Minister Hauk.

geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Weitere Infos:

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UNIBIT organisiert internationale NATO- Konferenz

Die Konferenz wurde von der Fakultät für Nationale Sicherheit der Universität für Bibliotheks- und Informationswissenschaften (UNIBIT) auf bulgarischer Seite und dem Forschungszentrum des Army Corps of Engineers der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt.

Die internationale Konferenz über fortgeschrittene Forschung im Rahmen des NATO-Programms „Wissenschaft für Frieden und Sicherheit“ zum Thema „Digitale Technologien und verstärkte Cyber-Resilienz in Ländern im Übergang“ wurde am 08. September 2024 in Varna eröffnet und dauerte bis zum 12. September 2024.

Während der Eröffnungszeremonie verlas Vizeadmiral Mitko Petev, Berater des Oberbefehlshabers der Streitkräfte, ein Grußwort des Präsidenten der Republik Bulgarien und Oberbefehlshabers der Streitkräfte, Rumen Radev.

Glückwünsche wurden auch von Verteidigungsminister Atanas Zapryanov und dem Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Admiral Emil Eftimov, verlesen.

Grußworte sprachen auch die Rektorin der Universität für Bibliotheks- und Informationswissenschaft und -technologie, Prof. Dr. Irena Peteva und  Vorsitzender des Kuratoriums Prof. Stoyan Denchev.

Die Teilnehmer und Gäste des Seminars wurden auch vom Präsidenten des Atlantic Club of Bulgaria, Dr. Solomon Passi, begrüßt. 

Das NATO-Programm „Wissenschaft für Frieden und Sicherheit“ zielt darauf ab, die Zusammenarbeit und den Dialog mit allen Partnern durch Bürgerwissenschaft und Innovation zu verbessern. Die unter der Schirmherrschaft des Programms veranstalteten Konferenzen und Workshops tragen dazu bei, das vorhandene Wissen zu wichtigen sicherheitswissenschaftlichen und -technischen Themen zu bewerten und Netzwerke zwischen Wissenschaftlern aus NATO-Mitgliedstaaten und Partnerländern aufzubauen.

Partnerland war in diesem Fall die Ukraine, aus der Vertreter des Ministeriums für digitale Transformation und Institut für Energiemodellierung „G.Е.Pukhov“ von der Nationalen Akademie der Wissenschaften kammen. 

Auch Forscher aus vielen anderen Ländern nahmen an dem Workshop teil – insgesamt etwa 60 Teilnehmer aus 14 Ländern von 4 Kontinenten – Europa, Nordamerika, Asien und Australien.

Der Workshop bot den Teilnehmern die Möglichkeit, die Wissenschaft, Technologie, Implementierung und den Wert von resilienzbasierten Lösungen für komplexe Informationsinfrastrukturen besser zu verstehen und neue Quantifizierungs- und Managementmethoden zu diskutieren, um Resilienz gegenüber Konflikten, zunehmender Umweltkomplexität, absichtlicher Fehlinformation und anderen Bedrohungen zu gewährleisten.

Während des gesamten Konferenzprogramms fanden interessante und ausführliche Podiumsdiskussionen statt.

Auf bulgarischer Seite nahmen neben Forschern der Universität für Bibliotheks- und Informationswissenschaft und -technologie auch Vertreter von Institutionen des Nationalen Wissenschaftsprogramms „Sicherheit und Verteidigung“ sowie Wissenschaftler und Forscher aus dem Nichtregierungssektor an dem Wissenschaftsforum teil.

Quelle: https://epicenter.bg/article/NATO-s-mezhdunarodna-konferentsiya-vav-Varna–organizirana-ot-UniBIT-i-/360368/2/0

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