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Über martingstieger

doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)

Baden-Württemberg: Weiterbildungskampagne des Wirtschaftsministeriums

Die Weiterbildungskampagne des Wirtschaftsministeriums startet.

Die Kampagne zielt darauf ab, die Teilnahmebereitschaft an Weiterbildungen im Land weiter anzukurbeln. Denn Weiterbildung eröffnet neue Fähigkeiten und bringt Kenntnisse auf den neusten Stand.

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut gab am 11. Juli 2023 den Startschuss für die neue Informations- und Werbekampagne für berufliche Weiterbildung. Bei einer Kick-Off-Veranstaltung auf der Königstraße in Stuttgart, nahe des Schlossplatzes, wurden der Öffentlichkeit die Bildmotive der Kampagne präsentiert, zudem feierte der Kampagnenfilm seine Premiere.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir befinden uns inmitten einer nie dagewesenen Transformation, die nur mit gut qualifizierten Beschäftigten gelingen kann. Weiterbildung ist ein echter Chancenmotor, für jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns genauso wie für unsere Unternehmen. Weiterbildung eröffnet neue Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem neusten Stand. Sie hilft uns, am Puls der Zeit zu bleiben und sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln. Darum werben wir für die berufliche Weiterbildung und deshalb wollen wir die Menschen für ihre Chancen und Vorteile sensibilisieren.

Nach einem Countdown der letzten Tage in den sozialen Medien und an einem begehbaren Eventturm auf der Königstraße in Stuttgart wurde das Geheimnis um die Slogans „THE CHÄNCE“ und „Du bist mehr“ gelüftet. In der ersten Phase der zweijährigen Kampagne liegt der Fokus auf der Sensibilisierung für die berufliche Weiterbildung.

Ziel ist es, breit und zielgruppenübergreifend die Vorteile einer Weiterbildung zu transportieren und über Beratungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren. Denn die Kampagne zielt darauf ab, die Teilnahmebereitschaft an Weiterbildungen im Land weiter anzukurbeln.

Als wichtige Akteure der Weiterbildung im Land sind die Unternehmer Baden-Württemberg, der Landesverband des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergische Handwerkstag, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und der Volkshochschulverband Baden-Württemberg als Partner eng in die Kampagne eingebunden.

Die neue Informations- und Werbekampagne für berufliche Weiterbildung ist Teil der ressortübergreifenden Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW.

Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW

Die Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW wurde im Februar 2021 beschlossen. Neben dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sind das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Teil der Weiterbildungsoffensive. Unter einem Dach bringen die beteiligten Ressorts in Baden-Württemberg gemeinsame wie auch eigenständige Maßnahmen zur Weiterbildung auf den Weg. Den Ressorts steht dabei bis 2024 ein Gesamtbudget von 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Mediathek des Wirtschaftsministeriums: Bilder zum Herunterladen

dazu auch:

Baden-Württemberg: Allianz für Aus- und Weiterbildung unterzeichnet

Allensbach Hochschule als Top-Anbieter für Weiterbildung 2023 ausgezeichnet

In der Ausbildung der für die berufliche Bildung so wichtigen Lehrkräfte ist u.a. die Allensbach Hochschule Konstanz tätig:

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule:

Prof. Stark zur Frage Öffnung oder Liquidation? Analyse zur Lage des aktuell geschlossenen Rentenfonds „Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS“

– Kurzfassung eines hier erhältlichen Arbeitspapiers 

Von Prof. Dr. Gunnar Stark, Professur für Finanzen und Studiengangleitung M.A. Finance an der Allensbach Hochschule

„Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS“ (folgend nur „DMAF“ oder „Fonds“) heißt ein eigentlich offenes Investmentvermögen, das vornehmlich in vergleichsweise hochverzinsliche, selten gehandelte Schuldverschreibungen deutscher, mittelständisch geprägter Unternehmen investiert.Aufgelegt vor knapp zehn Jahren, erzielt der DMAF durchgängig eine laufende Ausschüttungsrentabilität von gut vier Prozent p.a. bezogen auf seinen anfänglichen Ausgabepreis (50 Euro pro Anteilschein), wobei der Anteilwert etliche Jahre unter nur geringen Schwankungen um diesen Ursprungsbetrag fluktuierte. Mit Beginn der Coronapandemie begann der Anteilwert stärker zu schwanken und sank mit dem zunehmenden Börsenwertverfall vieler Mittelstandsanleihen erheblich herab auf zuletzt unter 37 Euro Mitte Januar 2023.

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Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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Die Allensbach Hochschule:

Ministerkomitee des Europarates: Bekämpfung des Bildungsbetrugs – für eine hochwertige Bildung ohne Betrug und Korruption

Das Ministerkomitee des Europarates hat bereits vor einem Jahr (Juli 2022) eine  Empfehlung an seine 46 Mitgliedsstaaten verabschiedet, die darauf abzielt, Betrug im Bildungswesen zu bekämpfen.

Die Empfehlung ist das Ergebnis der vier Jahre andauernden Arbeit im Rahmen der ETINED-Plattform des Europarates (Ethik, Integrität und Transparenz im Bildungswesen) und entspringt der Notwendigkeit eines gemeinsamen europäischen Ansatzes auf diesem Gebiet.

Die neue Rechtsnorm ist in vier Dimensionen gegliedert:

  • Prävention,
  • Strafverfolgung,
  • internationale Zusammenarbeit und
  • Monitoring.

Darin werden sechs Hauptempfehlungen an die Mitgliedsstaaten des Europarates gerichtet:

  • Förderung hochwertiger Bildung durch Beendigung von Bildungsbetrug;
  • Schutz der Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Forschenden und des Personals auf allen Bildungsebenen vor Organisationen und Personen, die betrügerische Dienstleistungen anbieten (und bewerben);
  • Unterstützung der Umsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie einer Kultur der Chancengleichheit auf allen Ebenen und in allen Sektoren des Bildungs- und Ausbildungswesens und beim Übergang zwischen diesen Sektoren;
  • Überwachung technischer Entwicklungen, die neue Formen von Betrug begünstigen könnten;
  • Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet;
  • Unterstützung der weiten Verbreitung der Empfehlung.

Die Empfehlung enthält auf europäischer Ebene vereinbarte Definitionen von Bildungsbetrug, Plagiat und diverser Arten von Anbietern betrügerischer Dokumente (wie Diplom-, Beglaubigungs- und Visum-„Fabriken“ und „Aufsatzbanken“).

Bildung ist im weiteren Sinne gemeint, alle in dem Text enthaltenen Maßnahmen gelten für den Zugang zu Bildung und alle Bildungsebenen und -formen (im Netz und darüber hinaus), von der Vorschul- bis zur Hochschulbildung und einschließlich Berufsausbildung und lebenslanges Lernen.

COUNTERING EDUCATION FRAUD

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Baden-Württemberg: „Potential des grünen Wasserstoffs ist gewaltig“

Foto:  © picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod

Bis 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral werden. Weil aber nicht alles mit grünem Strom zu betreiben ist, braucht es aus Sicht der Landesregierung grünen Wasserstoff. Warum und wie der ins Land kommen soll, hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einer Regierungserklärung im Landtag erklärt.

Um Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral zu machen, setzt Baden-Württemberg nicht nur auf Energieeinsparungen und den Ausbau von erneuerbaren Energien, sondern auch auf grünen Wasserstoff. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält die Versorgung des Landes mit Wasserstoff für unverzichtbar, um das Klimaziel zu erreichen. „Ohne grünen Wasserstoff keine Klimaneutralität“, sagte Kretschmann am Donnerstag, 29. Juni 2023, bei einer Regierungserklärung im Landtag in Stuttgart.

Ohne grünen Wasserstoff keine Klimaneutralität

Das Potenzial des Energieträgers sei gewaltig, sagte Kretschmann. „Er ist ein echter Alleskönner.“ Mit Wasserstoff könne man Motoren und Kraftwerke betreiben, Stahl produzieren oder fossile Rohstoffe ersetzen, etwa in Kunststoffen, Medikamenten oder Düngemitteln.

Für die baden-württembergische Wirtschaft sei der Aufbau der Wasserstoffversorgung „eine Riesenchance“: „Unsere Wirtschaft kann als technischer Ausrüster von dem Hochlauf des grünen Wasserstoffs profitieren. Sie kann zu einem der führenden Exporteure von Wasserstofftechnik werden“, sagte Kretschmann.

Ausgangsposition des Landes ist ausgezeichnet

Schon heute seien Unternehmen in Baden-Württemberg „weltweite Technologieführer auf dem Feld der Wasserstofftechnologie“, sagte Kretschmann. Rund 90 Unternehmen seien auf dem Feld tätig, zudem gebe es 18 universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen. „Unsere Ausgangsposition ist ausgezeichnet.“ Die Landesregierung wolle deswegen die Schlüsseltechnologie gezielt besetzen und möglichst viele neue Arbeitsplätze schaffen.

Noch wird Wasserstoff wenig verwendet, es fehlt die notwendige Infrastruktur. „Sobald die Pipelines stehen, werden wir den grünen Wasserstoff in großen Mengen importieren, weil er anderswo günstiger produziert werden wird als bei uns“, sagte Kretschmann. Es brauche ein örtliches, regionales, nationales und internationales Wasserstoffnetz. Die Dimension sei vergleichbar mit der Schiffbarmachung des Neckars oder dem Bau der ersten Eisenbahnstrecken.

Entscheidend sei aber auch, sich nicht wieder – wie beim russischen Gas – von einem Lieferanten abhängig zu machen. „Daher streben wir eine Wasserstoffversorgung aus allen vier Himmelsrichtungen an, aus dem Norden, dem Westen, dem Süden und dem Osten“, sagte Kretschmann.

Wasserstoff gilt als Energieträger der Zukunft

Wasserstoff gilt als Energieträger der Zukunft. Bei seiner Nutzung entstehen keine Treibhausgase. Doch muss zur Herstellung mit großem Energieaufwand Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten werden. Wird für die sogenannte Elektrolyse Strom aus erneuerbaren Energien verwendet, gilt der Wasserstoff als grün und CO2-frei.

Die Regierungserklärung im Wortlaut:

Regierungserklärung durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 29. Juni 2023: „Wasserstoffland Baden-Württemberg – Arbeitsplätze schaffen, Versorgung sichern, Klima schützen“ (PDF)

Pressemitteilung vom 9. Mai 2023: Fahrplan für Wasserstoffversorgung fortgeschrieben

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Wasserstoffwirtschaft

Plattform H2BW: Wasserstoffaktivitäten in Baden-Württemberg

Erster Fortschrittsbericht Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg, Mai 2023 (PDF)

Kaum ein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Forschungsstärke, Innovationskraft und diese Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Gamechanger Bildung:

Die Allensbach Hochschule Konstanz:

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Österreich: Massage(leistungen) in Beherbergungsbetrieben durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte

Ich habe die Kombinationsausbildung zum gewerblichen oder medizinischen Masseur positiv absolviert und wollte Sie fragen, ob ich jetzt schon, also vor Absolvierung der Befähigungsprüfung, als Masseur arbeiten kann? Gerne auch als Wellness- oder Sportmasseur da ich auch ausgebildeter Fitnesstrainer mit A-Lizenz bin.“

Antwort:

  • die Massage an nicht kranken und nicht krankheitsverdächtigen Personen ist immer eine gewerbliche Tätigkeit und braucht man dafür einen Gewerbeschein
  • es handelt sich dabei um ein reglementiertes Gewerbe und dieses kann nur mit Nachweis der Befähigung – allenfalls auch mit einer individuellen Befähigung gem. § 19 GewO nach Arbeitsproben – ausgeübt werden
  • auch Wellness- und Sportmassagen können nicht als freies Gewerbe ohne aufrechte Gewerbeberechtigung als gewerblicher MasseurIn angeboten werden
  • Sportmassage kann man (allenfalls mit Zusatzausbildung und Zertifikaten) zusätzlich zur gewerblichen Massage anbieten
  • sind Sie angestellt tätig, braucht die Firma, für die Sie arbeiten den entsprechenden Gewerbeschein
  • hat das Fitnesscenter einen Gewerbeschein für die gewerbliche Massage, können Sie dort angestellt auch Massagen anbieten, sonst leider nicht
  • angestellt können Sie medizinische Massage anbieten, wenn Sie die Prüfung dazu absolviert haben und es sich um eine entsprechende Einrichtung gem. MMHmG handelt.

Sie können nach Ihrer Kombiausbildung   v o r   der Befähigungsprüfung aber auch Massagen in Beherbergungsbetrieben anbieten, denn die Gewerberechtsreform 2017 brachte für den Beruf der Masseure eine spannende Neuerung.

Die Tätigkeit der Massage ist Beherbergungsbetrieben nun auch ohne eigene Gewerbeberechtigung möglich, wenn

  • die Ausübung von Tätigkeiten der Massage (§ 94 Z 48)
  • an den Beherbergungsgästen
  • im Rahmen der Beherbergung,
  • durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte,
  • die zumindest auf dem Niveau der Massage-Verordnung ausgebildet sind,
  • erbracht wird!

Das eröffnet Absolventen/-innen entsprechender Ausbildungen wie Ihnen zusätzliche Berufsmöglichkeiten.

Das funktioniert dann so, dass der Beherbergungsbetrieb dem Gast die Massage in Rechnung stellt und Sie Ihre Leistungen dem Beherbergungsbetrieb (nicht dem Gast direkt) in Rechnung stellen, da Sie in diesem Falle ja die Gewerbeberechtigung des Beherbergungsbetriebs nutzen und keine eigene haben (müssen).

Der Gesetzestext im vollen Wortlaut: § 111 GewO 1994 Gastgewerbe – GewO 1994 – Gewerbeordnung 1994

(4) Unbeschadet der den Gastgewerbetreibenden gemäß § 32 zustehenden Rechte stehen ihnen noch folgende Rechte zu:

3a. die Ausübung von Tätigkeiten der Massage (§ 94 Z 48) an den Beherbergungsgästen im Rahmen der Beherbergung, wenn die Leistung durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte, die zumindest auf dem Niveau der Massage-Verordnung, BGBl. II Nr. 68/2003 in der Fassung BGBl. II Nr. 20/2017, ausgebildet sind, erbracht wird,

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Berufsrecht gesundheitsbezogener gewerblicher Berufe:

Krankheit – Gesundheit?

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Österreich: ab 01. Juli gilt das „Bestellerprinzip“, ein Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen

  • das Bestellerprinzip gilt für Wohnungsmietverträge
  • es gilt ab 01. Juli 2023 für neu abgeschlossene Maklerverträge das Erstauftraggeberprinzip und nicht mehr das bis dato geltende Prinzip des Doppelmaklers (der für beide Vertragsteile tätig ist, also für Vermieter und Mieter)
  • in der Regel erteilt der Vermieter diesen Erstauftrag und sohin trägt der Mieter keine Maklerkosten mehr
  • im neuen § 17a MaklerG wird mit Geltung ab 1. Juli 2023 das Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen verankert
  • bei ab dem 1. Juli 2023 abgeschlossenen Maklerverträgen (Vermittlungsaufträgen) trägt die Provision des Maklers, der Maklerin grundsätzlich derjenige Vertragsteil, der als erster Auftraggeber die Leistung des Maklers, der Maklerin veranlasst hat
  • ist die Vermieterin, der Vermieter erster Auftraggeber des Maklers, wird ab 1. Juli 2023 nach § 17a Abs 1 MaklerG eine Provisionsvereinbarung mit dem Wohnungssuchenden jedenfalls ausgeschlossen
  • selbst wenn der/die Wohnungssuchende der erste Auftraggeber des Maklers ist, wird diesen gemäß § 17a Abs 3 MaklerG unter bestimmten Voraussetzungen
    • wirtschaftliche Verflechtungen des Maklers mit dem Vermieter oder Verwalter; Abstandnahme des Vermieters vom Abschluss eines Maklervertrags lediglich zur Erwirkung einer Provisionspflicht des Wohnungssuchenden;
  • die zu vermittelnde Wohnung wurde bereits vom Makler beworben keine Provisionsverpflichtung treffen
  • flankiert wird das Erstauftraggeberprinzip mit einer Dokumentationspflicht des Maklers hinsichtlich der Beauftragungszeitpunkte, um im Fall erfolgreicher Vermittlung besser feststellen zu können, ob gegenüber dem Wohnungssuchenden ein Provisionsanspruch geltend gemacht werden darf.
  • Mieterinnen und Mieter können der Maklerin, dem Makler einen Suchauftrag erteilen, diese/n also natürlich auch selbst beauftragen und sind dann Erstauftraggeber.

Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler (Maklergesetz – MaklerG):

Vermittlung von Wohnungsmietverträgen (§ 17a.)

(1) Wenn ein Vermieter oder ein von diesem dazu Berechtigter im eigenen Namen als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat, kann der Immobilienmakler nur mit dem Vermieter bzw. dem von diesem Berechtigten eine Provision vereinbaren.

(2) Mit einem Wohnungssuchenden kann ein Immobilienmakler nur dann eine Provision vereinbaren, wenn ihn dieser als erster Auftraggeber mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat.

(3) Auch mit dem Wohnungssuchenden als erstem Auftraggeber kann der Immobilienmakler keine Provision vereinbaren, wenn

  1. der Vermieter oder der Verwalter am Unternehmen des Immobilienmaklers oder an einem mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder selbst, durch Organwalter oder durch andere maßgebliche Personen Einfluss auf dieses Unternehmen ausüben kann, oder wenn der Immobilienmakler am Unternehmen des Vermieters oder Verwalters oder an einem mit diesem verbundenen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder selbst, durch Organwalter oder durch andere maßgebliche Personen Einfluss auf dieses Unternehmen ausüben kann, oder
  2. der Vermieter oder eine in Z 1 erster Satz genannte Person vom Abschluss eines Maklervertrags abgesehen hat, damit der Wohnungssuchende als Erstauftraggeber provisionspflichtig wird, oder
  3. der Immobilienmakler eine zu vermietende Wohnung mit Einverständnis des Vermieters inseriert oder zumindest für einen eingeschränkten Interessentenkreis auf andere Weise bewirbt.

(4) Der Immobilienmakler hat jeden Maklervertrag über die Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags unter Beifügung des Datums schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger festzuhalten. Bei Geltendmachung eines Provisionsanspruchs hat er dem Wohnungssuchenden darzulegen, dass kein Fall des Abs. 1 oder des Abs. 3 vorliegt. Der Immobilienmakler hat jeden Maklervertrag über die Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags unter Beifügung des Datums schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger festzuhalten. Bei Geltendmachung eines Provisionsanspruchs hat er dem Wohnungssuchenden darzulegen, dass kein Fall des Absatz eins, oder des Absatz 3, vorliegt.

(5) Eine Vereinbarung ist unwirksam, soweit sie

  1. den Wohnungssuchenden zu einer Provision oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Wohnungsmietvertrags an den nicht provisionsberechtigten Immobilienmakler oder an den Vermieter verpflichtet oder
  2. den Wohnungssuchenden zu einer sonstigen Leistung im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Wohnungsmietvertrags ohne gleichwertige Gegenleistung an den früheren Mieter oder an einen sonstigen Dritten verpflichtet.

§ 27 MRG bleibt unberührt.

(6) Die Abs. 1 bis 5 und 7 gelten nicht für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen, die von Dienstgebern als Mieter geschlossen werden, um Dienstnehmern eine Dienst-, Natural- oder Werkswohnung (§ 1 Abs. 2 Z 2 MRG) zur Verfügung zu stellen.

(7) Sofern die Tat nicht bereits von § 27 Abs. 5 MRG erfasst ist, begeht eine VerwaltungsübertretungSofern die Tat nicht bereits von Paragraph 27, Absatz 5, MRG erfasst ist, begeht eine Verwaltungsübertretung

  1. wer als Immobilienmakler oder für ihn handelnder Vertreter entgegen Abs. 1, Abs. 3 oder Abs. 5 eine Provision oder sonstige Leistung vereinbart, fordert oder entgegennimmt,
  2. wer als Vermieter oder für ihn handelnder Vertreter, als früherer Mieter oder sonstiger Dritter entgegen Abs. 5 Leistungen vereinbart, fordert oder entgegennimmt, oder
  3. wer es als Immobilienmakler entgegen Abs. 4 unterlässt, einen Maklervertrag schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger festzuhalten

und ist in den Fällen der Z 1 und Z 2 mit einer Geldstrafe bis 3600 Euro, im Fall der Z 3 mit einer solchen bis 1500 Euro zu bestrafen.

Das Bestellerprinzip:

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Infos zur Ausbildung zum/zur Immobilienmakler-Assisten/in gem. ONR 43001-1 finden Sie hier

Infos zum Bachelorstudium Bau- und Immobilienmanagement hier

Immobilienmakler Assisten/in gem. ONR 43001-1 Vorbereitungskurs:

IMMO-Wiki – bislang 24 Youtube-Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft:

Österreich: Immobilienpreisspiegel 2023

Immobilienpreisspiegel 2023: durchschnittliche Immobilienpreise für ganz Österreich auf Bezirksebene

Der Immobilienpreisspiegel 2023 ist am 12. April der Presse vorgestellt worden und ist ab sofort auch als Printexemplar erhältlich sein. Er beinhaltet durchschnittliche Immobilienpreise auf Bezirksebene für nachfolgend angeführte Objektkategorien:                              

  • Mietpreise für Büros                                                                           
  • Mietpreise für Geschäftslokale                                                        
  • Mietpreise für Wohnungen (freier und angemessener Mietzins)         
  • Verkaufspreise für Baugrundstücke                                       
  • Verkaufspreise für Reihenhäuser                                         
  • Verkaufspreise für Einfamilienhäuser                                          
  • Verkaufspreise für Eigentumswohnungen (neu und gebraucht)
  • Verkaufspreise für Grundstücke zur Betriebsansiedlung                 

Der Immobilienpreisspiegel erscheint mit der Ausgabe 2023 seit mehr als 30 Jahren. Seit letztem Jahr in einem neuen Design, der die Lesbarkeit und Anwendbarkeit erleichtern soll.

Zuletzt wurde der Preisspiegel in der Ausgabe 2019 evaluiert und deutlich erweitert. Das gilt für die Kategorien „Eigentumswohnungen-Erstbezug / Mietwohnungen / Büroflächen“. Diese drei Kategorien wurden marktgerecht angepasst und erweitert. Damit bietet der Preisspiegel eine noch größere Detailtiefe der Daten an und stellt die Marktentwicklung im vergangenen Jahr noch besser dar.  

Ab der Ausgabe 2020 ist auch wieder ein direkter Vergleich zum Vorjahr möglich. Weiters finden Sie auch wie gewohnt wieder eine 5-Jahres-Übersicht im Anhang.  Es werden insgesamt mehr als 11.000 Einzelwerte plus Vorjahreswerte veröffentlicht.

In der aktuellen Ausgabe 2023 wurden von der ZT datenforum eGen aus den österreichweiten Kaufverträgen zum sechsten Mal Bandbreiten für Grünland bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewertet und publiziert. 

Bereits zum vierzehnten Mal ist im Immobilienpreisspiegel 2023 ein Auszug aus dem Ersten Wiener Zinshausbericht in Kooperation mit OTTO Immobilien enthalten. 

Das Buch (brosch. Leinenumschlag) im Format A5 hat 400 Seiten und ist durchgehend farbig gestaltet. 

Bestellung Printexemplar

Der Immobilienpreisspiegel ist für Mitglieder der WKO zum Preis von 29,– Euro netto (zuzügl. Versandkosten) und für Nichtmitglieder zum Preis von 39,- Euro netto (zuzügl. Versandkosten) erhältlich. Bestellungen bitte per Mail an den Fachverband.

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Baden-Württemberg: Spitzenveranstaltung zur Digitalisierung der Wirtschaft (Digitalgipfel)

Foto: Michael M. Roth, MicialMedia

Mehr als 3.000 Vertreterinnern und Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und Politik haben sich auf dem Digitalgipfel Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg in Stuttgart über die aktuellen Trends zur Digitalisierung der Wirtschaft ausgetauscht.

Die hohe Besucherzahl und das große Interesse an den Themen des heutigen Tages unterstreichen eindrucksvoll unseren Anspruch in Baden-Württemberg, die Wirtschaft von morgen maßgeblich mitzugestalten“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 22. Juni 2023 anlässlich des dritten Digitalgipfels in Stuttgart.

Nach dreijähriger pandemiebedingter Pause haben sich mehr als 3.000 Vertreterinnern und Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und Politik angemeldet um sich in der Porsche-Arena über die aktuellen Trends zur Digitalisierung der Wirtschaft auszutauschen.

Auf vier Bühnen sprachen 120 nationale und internationale Expertinnen und Experten über Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologie und Themen wie Robotik sowie IT-Sicherheit, Green Tech und New Work.

Neben Erfolgsgeschichten aus Baden-Württemberg sowie weltweiten Best-Practice-Beispielen ging es auch um Strategien gegen den Fachkräftemangel mithilfe digitaler Innovationen. Viele Anwesende brachten sich nicht nur in einen der 20 Workshops ein, sondern informierten sich über die zahlreichen Fördermöglichkeiten, insbesondere für Start-ups und den Mittelstand.

Am Abend werden die neun KI-Champions Baden-Württemberg 2023 prämiert. Das Besondere daran: Der Preis in Form einer Koralle wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz in einem 3D-Drucker hergestellt. Einen besonderen Auftritt hatte das Kammerorchester Stuttgart: Es unterhielt das Publikum mit Musikstücken, die eigens von einer Künstlichen Intelligenz komponiert wurden.

Mit dem Digitalgipfel BW 2023 leisten wir einen Beitrag dazu, dass sich Unternehmen zu den neuesten Technologien austauschen und vernetzen, über Fördermöglichkeiten und aktuelle Trends beim Thema Digitalisierung informieren und dann mit neuen Ideen in die Umsetzung gehen können“, fasste die Wirtschaftsministerin die Zielsetzung der Veranstaltung zusammen. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut weiter: „Wir wollen, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft zu den innovativsten Regionen Europas gehört, gerade bei den Zukunftstechnologien. Dafür stehen die Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg und der Digitalgipfel Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg.“

Die Bedeutung der Digitalisierung für die Wirtschaft bestätigt auch der „Monitoring-Report – Wirtschaft DIGITAL Baden-Württemberg 2023“ (PDF), der im Rahmen des Digitalgipfels 2023 vorgestellt und veröffentlicht wurde. Die Studie wurde vom Wirtschaftsministerium beim Marktforschungsinstitut Kantar in Auftrag gegeben und untersuchte nach 2017 und 2020 erneut den Digitalisierungsgrad der Wirtschaft in Baden-Württemberg. „Es zeigt sich, dass die Unternehmen in Baden-Württemberg jetzt schon den Digitalisierungsgrad erreicht haben, den sie sich eigentlich erst für 2025 zum Ziel gesetzt hatten. Vor allem der Mittelstand hat in den vergangenen drei Jahren in Sachen Digitalisierung aufgeholt“, zeigte sich Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der Vorstellung der Studie erfreut. „Der Report zeigt uns zudem, dass wir in einigen Branchen nachlegen müssen, um der Digitalisierung unserer Wirtschaft noch mehr Tempo zu verleihen. Wir wollen, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft zu den innovativsten Regionen Europas gehört“, merkte die Wirtschaftsministerin an.

Während die Branche der Informations- und Kommunikationstechnologien und wissensintensive Dienstleistungsbranchen wie Kreativwirtschaft und Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (weit) überdurchschnittlich digitalisiert und am Saturationspunkt angekommen sind, liegen zum Beispiel der Maschinen- und Fahrzeugbau, die Bauwirtschaft und das sonstige Verarbeitende Gewerbe im Durchschnitt noch darunter. Die Ministerin warb noch einmal für die Angebote der Initiative Wirtschaft 4.0: „Mit Unterstützung unserer Initiative Wirtschaft 4.0 kann jedes Unternehmen im Land sein digitales Potential voll entfalten.“

Initiative Wirtschaft 4.0

Der Digitalgipfel Baden-Württemberg 2023 ist die zentrale Spitzenveranstaltung der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg. Die „Initiative Wirtschaft 4.0“ (IW 4.0) wurde im Jahr 2017 von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ins Leben gerufen und bündelt branchenübergreifend Aktivitäten im Bereich Wirtschaft 4.0.

In der Zwischenzeit arbeitet das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit 35 Partnern aus Verbänden, Wirtschaftsorganisationen, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Kammern gemeinsam daran, Digitalisierungsmaßnahmen und -initiativen möglichst praxisorientiert auszugestalten. Gemeinsames Ziel aller Partner der IW 4.0 ist es, die Digitalisierung der Wirtschaft in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen, branchenübergreifend und in der gesamten Fläche des Landes voranzutreiben. Hierzu wurden seit 2017 Projekte und Maßnahmen mit einem Umfang von rund einer halben Milliarde Euro bewilligt. Die IW4.0 stellt einen zentralen Baustein der ressortübergreifenden Digitalisierungsstrategie des Landes digital.LÄND dar.

Der Live-Stream der Veranstaltung ist von 9 Uhr bis circa 19 Uhr und im Nachgang noch bis zu einer Woche einsehbar:

Digitalgipfel 2023: Livestream

Digitalgipfel 2023 – Wirtschaft 4.0 BW

Wirtschaft digital Baden-Württemberg: Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL 2023 (PDF)

Mediathek des Wirtschaftsministeriums: Bilder des Digitalgipfels 2023 zum Herunterladen

Kaum ein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Forschungsstärke, Innovationskraft und diese Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Gamechanger Bildung:

Die Allensbach Hochschule Konstanz:

YouTubeProfessor:

https://www.youtube.com/@YouTubeProfessor/videos

Baden-Württemberg macht Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Foto: © Maksim Shmeljov – stock.adobe.com

Gesundheitsminister Manne Lucha diskutierte in Berlin mit Expertinnen und Experten über die elektronische Patientenakte und die Gesundheitsdatennutzung. Durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens könnten Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung wesentlich verbessert werden. 

Am Donnerstag, 15. Juni 2023, fand in der Landesvertretung Baden-Württembergs in Berlin eine Veranstaltung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Digitalisierung im Gesundheitswesen statt. Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha diskutierte mit Expertinnen und Experten der Landes- und Bundesebene die Frage „Elektronische Patientenakte und Datennutzung, welche konkreten Schritte zum Erfolg in der Praxis braucht es?“.

Minister  Manne Lucha, derzeitiger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, warb darum, dass die Digitalisierung bei den aktuell auf der gesundheitspolitischen Agenda stehenden Reformvorhaben keinesfalls aus dem Blick geraten dürfe. „Eine Krankenhausreform kann ohne eine schnellere Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht erfolgreich sein“, sagte Manne Lucha. „Wir brauchen insgesamt mehr Tempo bei der Einführung digitaler Lösungen. Dazu müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen und den konkreten Nutzen für die Patientinnen und Patienten in den Vordergrund stellen. Denn nach wie vor gibt es bei uns in Deutschland zu viel Skepsis, was Gesundheitsdaten angeht. Dabei hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt, dass an dieser Stelle enormer Nachholbedarf besteht.“

Auf der mit etwa 100 Teilnehmenden besuchten Veranstaltung in der Landesvertretung Baden-Württemberg diskutierten hochkarätige Experten wie Professor Dr. Oliver Opitz, Leiter der Koordinierungsstelle Telemedizin Baden-Württemberg, Professorin Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands und Vorsitzende des Landesverbands Baden-Württemberg sowie Professor Dr. Jörg Debatin, Gründer und Beiratsvorsitzender Health Data Technologies GmbH, über die aktuellen Herausforderungen und Chancen der digitalen Transformation im Gesundheitswesen.

Baden-Württemberg als Treiber von Innovationen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens biete immense Möglichkeiten, die Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, sagte Minister  Manne Lucha. „Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Nutzung von Gesundheitsdaten sind dabei extrem wichtige Schritte.“ Baden-Württemberg habe sich in den letzten Jahren im Zuge von Initiativen der Landesregierung wie der „Roadmap Gesundheitsdatennutzung“ als Treiber von Innovationen sowohl bei der Forschung mit Gesundheitsdaten als auch bei der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung hervorgetan. Minister Manne Lucha verwies in diesem Zusammenhang auch auf Initiativen wie den Digital Health Truck, der im Zuge eines Projekts des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg Marktplätze anfährt und digitale Gesundheitsanwendungen greifbar macht. Das Gesundheits- und Pflegepersonal wird unter anderem durch das Landeskompetenzzentrum Pflege und Digitalisierung sowie das Künstliche Intelligenz-Reallabor ROUTINE angesprochen.

Als Vorsitzender der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz verwies Minister Manne Lucha außerdem darauf, dass durch die in Berlin anstehenden Gesetzgebungsverfahren wie das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter beschleunigt werde. „Die Digitalisierung kann jedoch nur gelingen, wenn es eine ausreichende Akzeptanz für die Gesundheitsdatennutzung gibt“, so der Minister. Die geplante Opt-out-Lösung, die – wenn nicht widersprochen wird – eine standardmäßige Nutzung von anonymisierten Daten durch die Forschung vorsieht, bewahre Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Entscheidungshoheit über ihre persönlichen Gesundheitsdaten. Um das Vertrauen in den Umgang mit sensiblen Informationen zu stärken, sei es von entscheidender Bedeutung, gleichzeitig klare Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu etablieren. „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht als Selbstzweck betrachtet werden, sondern als Werkzeug, um die Patientenversorgung zu verbessern und die Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen“, so Manne Lucha.

 E-Rezept startet ab Anfang Juli 2023

Neben der ePA ist auch das sogenannte E-Rezept kurz vor der Einführung: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte vor wenigen Tagen an, dass ab Anfang Juli 2023 gesetzlich Krankenversicherte E-Rezepte unkompliziert über die elektronische Gesundheitskarte einlösen werden könnten. In Baden-Württemberg sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg derzeit knapp 10.000 Praxen technisch zur Erstellung und Verarbeitung des E Rezepts bereit.

Kaum ein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Forschungsstärke, Innovationskraft und diese Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Bildung ist der Gamechanger:

Einige allenfalls interessante Vorlesungen zu unterschiedlichen Themen finden Sie auch hier:

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Baden-Württemberg fördert neue Klima-Forschungsideen

Foto:  © picture alliance / dpa | Norbert Försterling

Das Land fördert neue Klima-Forschungsideen mit mehr als 16 Millionen Euro. Mit Ökolandbau möchte das Land die Biodiversität stärken und das Klima schützen.

Das Land investiert 16,2 Millionen Euro in neue Forschungsideen für das Klima. Ausgeschrieben sind zwei Förderprogramme: Eines zielt auf die Nutzung mikrobieller Prozesse für eine klimaneutrale Zukunft, das andere auf Forschungsprojekte, die durch Ökolandbau Biodiversität und Klima schützen. Gefördert werden innovative und gesellschaftsrelevante Ansätze für eine klimaneutrale Zukunft. Forschende aus Baden-Württemberg können sich bis Ende Juli mit ihren Projekten bewerben. Die maximale Förderdauer beträgt vier Jahre.

„Der Klimawandel ist die derzeit größte Herausforderung für die Menschheit – mit inzwischen unübersehbaren Konsequenzen. Nach jahrzehntelanger Klimaforschung müssen nun dringend Handlungsstrategien und Lösungen daraus abgeleitet werden, um die Auswirkungen der globalen Erwärmung zu begrenzen“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski am Donnerstag, 15. Juni 2023, in Stuttgart.

Hohes Potenzial für nachhaltige und zügige Lösungen für den Klimaschutz

Die beiden neuen Förderlinien unterstützen Forschungsvorhaben mit hohem Potenzial für nachhaltige und zügige Lösungsstrategien im Bereich Klimaschutz. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, die einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Transformation sowie zur ökonomischen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg leisten und die Sichtbarkeit des jeweiligen Forschungsbereichs erhöhen. Das Wissenschaftsministerium verfolgt mit seiner Förderung insbesondere zwei Ziele: Im Land sollen nachhaltige Forschungsstrukturen zum Klimaschutz entstehen. Außerdem sollen sich die Landeshochschulen noch stärker vernetzen.

Beide Förderlinien sehen einen zweistufigen Wettbewerb vor, der von einem fachlich komplementären Gutachtergremium begleitet wird. An eine erste Förderphase von zwölf Monaten schließt sich im Erfolgsfall eine zweite Phase über drei Jahre an.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Forschungsstärke und Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Bildung ist der Gamechanger:

Einige allenfalls interessante Vorlesungen zu unterschiedlichen Themen finden Sie auch hier:

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