Archiv der Kategorie: Politik

Föderalismus nach der Krise – Business as usual oder Systemwandel

Der höchst aktuelle Band 136 der Schriftenreihe des IKW liegt nun vor.

Friedrich Klug und Bernhard Müller haben aus aktuellem Anlass eine zweite erweiterte und ergänzte Auflage des IKW-Bandes 132 „Föderalismus“ herausgegeben.

Den Autoren geht es um Klärung der brennenden Fragen, ob der Föderalismus die Bewältigung der Krise ermöglicht oder erschwert, ob man aus der Krise etwas gelernt hat und mit welchen Herausforderungen der öffentliche Sektor, besonders die Gemeinden, konfrontiert sind. Dabei geht es um die entscheidende Frage, wer letztlich die Zuschüsse, „koste es was es wolle“, tragen wird.

Leider kostet die egoistische und undisziplinierte „Spaßgesellschaft“ der Allgemeinheit mehrstellige Milliardenbeträge und wird die Erholung der Wirtschaft noch sehr lange dauern. Ob man aus dem Schaden klug geworden sein wird, hängt von der jeweiligen optimistischen oder pessimistischen Einstellung bei der Beurteilung ab und ist ungewiss.

Die Autoren behandeln aus der Sicht der öffentlichen Wirtschaftslehre und Verwaltungsökonomie Fragen der Verschuldung, der Ankurbelung des Wirtschaftskreislaufs, der Privatisierung, Renaissance des Staates, der Re-Kommunalisierung, der Wohlfahrt und des qualitativen Gemeinwohls. Die Besonderheiten des Föderalismus österreichischer Prägung, Probleme und Lösungsvorschläge werden ebenso ausführlich dargestellt, wie der Föderalismus im Lichte der Coronakrise in Österreich, in Deutschland und in den skandinavischen Ländern mit unterschiedlichsten Vorgangsweisen und Lösungsvorschlägen und dies angesichts der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg. Die skandinavischen Staaten weisen viele Gemeinsamkeiten, wie Freiheit, Autonomie, Transparenz, Bürgernähe und Wohlfahrt auf. Sonderwege ist Schweden auf dem Gebiet der Bekämpfung von COVID gegangen.

Fragen der Strukturreform und des Finanzausgleichs zwischen allen Ebenen des Staates, der Bürgernähe, Subsidiarität und föderalen Einbindung der Gemeinden werden von kompetenten Autoren behandelt (siehe beigefügten Umschlag IKW 136).

Vorgeschlagen wird vor allem die Reduzierung der gesetzgebenden Instanzen: Neun Landesgesetzgeber, ein Bundesgesetzgeber und darüber das zu etwa zwei Dritteln direkt beeinflussende EU-Recht sind für einen effizienten Verwaltungsvollzug ganz einfach zu viel. Ein einheitliches Dienstrecht und eine Strukturreform sind ein dringendes Gebot.

In Deutschland wirkt sich der Föderalismus bei der Bekämpfung der Pandemie durch unterschiedliche und im Zeitablauf volatile Änderungen der Regelungen der Länder nachteilig aus. Eine länderübergreifende Einigung ist schwierig, weil regionale Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Die Einflussnahme der Länder auf das Krisenmanagement wäre jedenfalls kritisch zu hinterfragen   

Notwendig wäre es, den Föderalismus neu zu denken und auf den menschlichen Faktor besonders Rücksicht zu nehmen um stabile soziale Beziehungen zu etablieren. „Ein Österreich – eine Gesetzgebung“ durch Übertragung einzelner Materien auf den Nationalrat, womit im Landesbereich statt rund 3.000 Gesetzen nur mehr ca. 300 Gesetze zu vollziehen wären, wäre das erstrebenswerte Ziel.

Im Schulwesen zeigen sich Schwächen des Föderalismus bei der Digitalisierung, weil keine zentrale digitale Ausbildung für das Lehrpersonal vorhanden ist, keine einheitliche Software eingesetzt wird und Schüler benachteiligt sind, die am Online-Unterricht nicht teilnehmen können.

Ein großes Problem im Bildungsbereich sind die Zuständigkeiten des Bundes, der Länder und der Gemeinden und die damit verbundenen politischen Einflussnahmen. Die überbordende Verwaltungssache ist gleichzeitig eine Bildungsfrage, besonders in COVID-Zeiten, was in den Kindergärten bildungsferne Schichten benachteiligt.

Im Gesundheitsbereich liegt das Hauptproblem des föderalen Systems in der dualen Finanzierung und Verantwortung von Sozialversicherung und Ländern sowie in der getrennten Betrachtung des niedergelassenen und stationären Bereichs. Gesundheitliche und soziale Agenden, wie Pflege werden nicht gemeinsam betrachtet. Die Primärversorgung durch Hausärzte wurde jahrzehntelang vernachlässigt. Personalknappheit besteht auch im Pflegebereich.

Die Landeshauptleutekonferenz „treibt die Bundesregierung vor sich her“ und entwickelt sich zu einer Reformbremse. Das per umfassenden Finanzausgleich eingerissene Prinzip, dass der Bund das Geld einnimmt und die Länder dieses Geld verteilen, ist eine Hauptursache des Dilemmas „Macht ohne Verantwortung“ im „Gamsbartföderalismus“.

Im Sicherheitsbereich ist die Beibehaltung oder der Ausbau föderaler Strukturen nur dann zielführend, wenn sie mit einer klaren Aufgaben- und Ausgabenaufteilung einhergeht. Eine bundesweite Vereinheitlichung sicherheitsnaher Rechtsmaterien wäre zur Steigerung der Effizienz und Flexibilität angebracht. Durch den Einsatz freiwilliger Helfer kann der Ortsbezug gewahrt und die Motivation gesteigert werden

Grundsätzliche Überlegungen zu einem neuen Finanzausgleich sollten drei Ziele erfüllen: Einfachheit und Transparenz, aufgabenadäquate Ausgabenfinanzierung und Offenheit gegenüber Änderungen. Eine Entflechtung und Verstetigung der finanziellen Basis vor allem der Kommunen wären notwendig. Varianten mit oder ohne materielle Aufgabenverlagerung werden vorgestellt. Profiteure des neuen Finanzausgleichs wären tendenziell die Gemeinden. Das Schulwesen ginge ebenso wie die Agenden Wissenschaft und Forschung an die Länder. Zweckzuweisungen und Zuschüsse des Bundes an die Länder und der Transfer im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereichs könnten entfallen (siehe Beitrag von Friedrich Schneider).

Mehr zur IKW-Schriftenreihe und zum IKW Institut für Kommunalwissenschaften selbst sowie die Möglichkeit zur Buchbestellung finden Sie hier: http://www.ikw.co.at/

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, sowie VIS – Vienna International Studies , am IHM Institut für Health Management und der Österreichischen Plattform gesundheitsbezogener Berufe OGB und arbeitet gelegentlich als Bildungs- und Unternehmensberater sowie Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

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Deutschland: Ansprache des Bundespräsidenten an die Studierenden – 12. April 2021

Am 12. April 2021 wird sich der Bundespräsident, Herr Frank-Walter Steinmeier, in einer Videoansprache an die Studierenden an deutschen Hochschulen wenden, um ihnen für ihren pragmatischen Umgang mit den teils enormen Belastungen, die sich aus der Pandemie für das Hochschulstudium ergeben, zu danken und ihnen für die kommende Zeit Mut zuzusprechen

Der Bundespräsident wird die Rede am Montag, dem 12. April 2021, um 11:00 Uhr halten.

Unter www.bundespräsident.de/sommersemester2021 wird ab dem 7. April auf den Termin hingewiesen werden.

Am 12. April wird dort ab Redebeginn der Livestream und anschließend der Videomitschnitt zu finden sein.

Politik als Beruf oder ein Beruf im Verruf?

„Politik als Beruf“ – ein Klassiker der Politikwissenschaft – wurde als Vortrag von Max Weber vor mehr als 100 Jahren (28. Jänner 1919) in München gehalten und ist zeitloser und gültiger denn je.

In Österreich geht es ja ganz ordentlich zu.

Die Arbeitsministerin musste wegen plagiierter Arbeiten zurück treten, der Finanzminister wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt, die Wirtschaftsministerin muss das Projekt „Kaufhaus Österreich“  verantworten, der Innenminister steht unter Druck weil seine Staatsschützer den Terroranschlag in Wien trotz verdichteter Hinweise nicht vereiteln konnten, die Verordnungen aus dem Gesundheitsminister halten oft der Überprüfung durch Höchstgerichte nicht Stand, Landes- und Kommunalpolitiker, auch Magistratsdirektoren, drängen sich bei den Impfungen vor, während viele über 90-Jährige noch nicht einmal ihren Impftermin wissen, der Unmut darüber wird in teilweise verbotenen Demonstrationen bis zur Gewalt gegen Polizisten aufgeschaukelt …..

Sie, geneigte Leser und Leserinnen, könnten diese Liste noch um viele Punkte erweitern.

Uns allen ist der Unmut über politisches Versagen und gleichzeitig der eigenen Hilflosigkeit diesen Umständen gegenüber anzumerken.

Die Covid-bedingten Einschränkungen nagen zudem an unserer Psyche und verstärkt unsere Fassungslosigkeit.

Ich will diese Unzufriedenheit nicht noch weiter verstärken, in unsere Diskussion sogar ein Argument einbringen, um dem offensichtlichen Versagen der Verantwortlichen in vielen Fällen doch ein gewisses Verständnis gegenüber zu haben.

Die Jesuiten – sehr versierte Denker – bereiten sich auf Diskussionen auch dadurch vor, dass sie sich in die Rolle des Gegenüber versetzen, also quasi „die Schuhe des anderen anziehen“ um die Welt mit dessen Augen zu sehen und die Rolle die er oder sie zu spielen, zu leben, zu verantworten hat, besser zu verstehen.

Ich mache das auch und überlege mir gelegentlich, was hätte ich als Gesundheitsminister, als Innenminister, als Wirtschaftsministerin in genau dieser Situation, mit dem Wissensstand von damals und in dieser Verantwortung getan?

Hätte ich es besser gemacht?

Natürlich!

Wirklich?

Kritisieren ist leichter als tun.

Ich will damit die Kritik an unseren Politikern nicht abtun, in vielen Fällen ist sie so notwendig wie richtig.

Aber bevor wir an den Stammtischen oder – Corona-bedingt fallen diese ja leider bis auf weiteres aus – in den sozialen Medien so richtig loslegen, gönnen wir uns zuvor die Zeit und ziehen wir uns die Schuhe jener an, die wir kritisieren wollen – hätten wir es wirklich um so viel besser gekonnt oder gemacht?

Dazu auch wieder der ganz großartige Max Weber:

„Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich.“

(Politik als Beruf. München und Leipzig: Duncker & Humblot, 1919. S. 66)

auch (gekürzt) als Kommentar in der Zeitung für Wels – Die Monatliche – Ausgabe 60 erschienen:

Foto:https://cdn.britannica.com/49/39749-050-E773E614/Max-Weber-1918.jpg

Ihre Meinung dazu, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, ist Rektor der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Vienna International Studies

Festveranstaltung 30 Jahre DBU: #DBUdigital Online-Salon „Nachhaltig in die Zukunft“ – 01.03.2021

Am 1. März 1991 hat die Geschäftsstelle der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ihre Arbeit aufgenommen.

Genau 30 Jahre später, am 1. März 2021, feiert die DBU das 30-jähriges Jubiläum.

Dazu kann man sich noch hier anmelden anmelden:

1. März 2021 von 16 Uhr bis 18 Uhr

Festveranstaltung 30 Jahre DBU – #DBUdigital „Nachhaltig in die Zukunft“

Als Festredner hat Frans Timmermans, der Vizepräsident der EU-Kommission und EU-Kommissar für Klimaschutz, zugesagt.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie die DBU-Kuratoriumsvorsitzende Rita Schwarzelühr-Sutter senden jeweils ein Grußwort.

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen Beitrag zugesagt.

Anschließend diskutiert DBU-Generalsekretär Alexander Bonde mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

Alexander Bonde: „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft leitet uns die Kernfrage: Wie können Innovationen einen Beitrag zur Großen Transformation leisten und wie kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft gestaltet werden? Zentrale Herausforderungen dabei sind der Klimawandel, ein nicht nachhaltiger Umgang mit Ressourcen und der Verlust der Biodiversität.“

Ein filmischer Rückblick auf 30 Jahre Stiftungsgeschichte rundet die Veranstaltung ab.



Weitere Informationen und die Anmeldung zur Festveranstaltung finden Sie hier.

Die Allensbach Hochschule ist Partner der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und gratuliert der DBU sehr herzlich zum 30. Geburtstag.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, ist Rektor der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Sicherheitspolitik 2021 – sind unsere Antworten zeitgemäß?

Die „Plattform Wehrhaftes Österreich“ organisiert am 20. Jänner 2021 den Tag der Wehrpflicht.

Als Mitglied der Plattform lädt der MILIZVERBAND ÖSTERREICH herzlich ein, an dieser interessanten Veranstaltung teilzunehmen sowie diese Info weiterzuleiten:

  1. Tag der Wehrpflicht
    Termin: 20.01.2021, 17:00 Uhr
    ONLINE/LIVESTREAM: http://www.wehrhaftes-oesterreich.at/tag-der-wehrpflicht-2021/
    Beiträge:
    Bgdr iR Walter FEICHTINGER
    Verteidigungsattachés der Schweiz und aus Schweden
    Bundespräsident Univ.-Prof. Dr. Alexander VAN DER BELLEN

MILIZVERBAND ÖSTERREICH
Verein zur Förderung der österreichischen Milizsoldaten und des österreichischen Milizwesens
ZVR 1335300557
Sitz des Vereins: A-1030 WIEN, Salmgasse 13

Info: https://www.milizverband.at
LinkedIn: www.linkedin.com/company/milizverband

Rückfragen:

Martin Stieger, Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

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The US Elections 2020: What Future for Democracy, Social Movements, and Human Rights?

Besuchen Sie hier die Webversion.

On behalf of the Austrian Institute for International Affairs – oiip
I cordially invite you to the third

Heinz Gärtner Lecture

on the topic

The US Elections 2020: What Future for Democracy, Social Movements, and Human Rights?

While the final results of the US elections are not yet known, it is already clear that the Trump presidency was not an aberration in the democratic tradition of the US, but reflects a broader shift towards authoritarian politics that is also mirrored on the global scale. This panel discussion reflects on the domestic and international effects of these shifts on social movements, marginalized populations, human rights, and global peace-making. Together with renowned experts, we will explore the future of social justice, inclusion, and participation in the US and beyond under the conditions of populism, persistent white supremacy, and rising authoritarianism.

Participants:
DEVA WOODLY
(The New School for Social Research, New York)
TINA KEMPIN REUTERS
(University of Alabama at Birmingham)
Chair:
SASKIA STACHOWITSCH
(Austrian Institute for international Affairs/University of Vienna)

Date & Time:
Monday, November 30, 2020
5 pm

Program

Registrations are required for this event, please register here

THIS LECTURE IS PART OF THE „A BRAND NEW WORLD? SHIFTING POWERS IN INTERNATIONAL POLITICS OIIP ONLINE SERIES“

In cooperation with

  • the U.S. Embassy Vienna,
  • the University of Vienna and
  • the Ministry of Defense.

Martin Stieger, Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung (Scientific Commission of the Austrian Ministry of Defense)

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USA and the World: The World after US Elections

The International Institute for Peace (IIP) in cooperation with the Scientific Commission of the Austrian Ministry of Defense cordially invite you to an online discussion on the topic:

USA and the World: The World after US Elections

Date: Thursday, November 19th, 2020
Time: 12:00 PM (CET)
Venue: Zoom link will be sent to registered participants
Registration: https://www.iipvienna.com/event-calendar/usa2-5xgxg

Panelists:

· HANNES SWOBODA, President of the International Institute for Peace (IIP), former MEP
· LUIZA BIALASIEWICZ, University of Amsterdam
· HEINZ GÄRTNER, University of Vienna, IIP
· PASCAL LOTTAZ, Waseda Institute for Advanced Studies (WIAS)

Moderation:
STEPHANIE FENKART, Director of the IIP

Content:

The United States’ role in the world has undergone some profound changes lately. Its status of an international leader, the great power in a unipolar world and a global agenda-setter has been increasingly questioned and challenged both domestically and internationally. One can speak of an ongoing global structure shift where transformations within and around the United States warrant close attention and careful analysis. The IIP has launched a series of discussions titled USA and the World that aim to shed some light on such pressing issues as the status of arms control negotiations, the transatlantic relations, and the upcoming presidential elections in the United States.

The discussion will be held in English.

PLEASE SHARE WITH YOUR NETWORK!
You can also find the event on our homepage
http://www.iipvienna.com/events
as well as on Facebook
http://www.facebook.com/IIPVIENNA

Martin Stieger, Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung (Scientific Commission of the Austrian Ministry of Defense)

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Mein Dienst für Österreich

Verteidigungsministerin Mag. Klaudia Tanner präsentierte kürzlich ein neues Maßnahmenpaket für eine attraktivere Ausbildung von Grundwehrdienern und Milizsoldaten.

Das Paket steht unter dem Motto: „Mein Dienst für Österreich“.

Grundwehrdiener können im Zuge ihrer Ausbildung mehrere Optionen auf freiwilliger Basis wählen:

  • Assistenzeinsatz nach dem Grundwehrdienst: Wer nach dem Grundwehrdienst Zeit hat und noch mehr für die Republik leisten möchte, kann sich zu einem dreimonatigen Einsatz melden und so unsere Grenzen schützen. Freiwillige erhalten dafür pro Monat mehr als 3.000 Euro netto.
  • Milizbonus: Alle Grundwehrdiener, die sich zur Miliz melden (30 Übungstage in 10 Jahren), erhalten ab dem dritten  Monat 400 Euro im Monat zusätzlich zu ihrem Sold.
  • Milizkaderausbildung: Rekruten, die sich zur Miliz gemeldet haben, können noch während ihrem Grundwehrdienst den ersten Teil ihrer Milizausbildung absolvieren: Sie melden sich auch zur Milizkaderausbildung und erhalten monatlich weitere 200 Euro.
  • Zusatzausbildungen während dem Grundwehrdienst: Das Bundesheer bietet eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten. Von der Hygieneausbildung bis zur Sanitäterausbildung bis hin zum LKW-Schein oder zum Programmierkurs.

Info BMLV

Martin Stieger, Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung

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Die neue Technische Universität gehört (nur) nach Linz?

Der großartige Erfolg  für Oberösterreich Standort einer neuen Technischen Universität mit Schwerpunkt Digitalisierung zu werden hat naturgemäß die genauere Standortfrage ausgelöst.

Neben dem – auch von der Landespolitik – favorisierten Standort Linz – begründet auch mit der Nähe zur Johannes Kepler Universität – haben sich auch andere Städte ins Spiel gebracht.

Auch Wels.

Wels ist Standort der FH Oberösterreich und hat den damaligen Wettbewerb darum mit einem guten Konzept gewonnen.

Warum soll Wels daher nicht auch Standort der neuen Technischen Universität werden?

Oberösterreichs Landespolitiker fordern zu Recht Föderalismus für den Bundesstaat Österreich ein und da hört man dann, dass bei  der Ansiedelung von Bundesbehörden sehr drastisch aufgezeigt wird: „In Österreich sind nur drei dieser Stellen außerhalb von Wien angesiedelt, in Deutschland hingegen sind 80 Bundeszentralen gleich auf 24 Städte verteilt und in der Schweiz findet man 45 Bundesbehörden in elf verschiedenen Städten.“

Leider hört die Diskussion über Föderalismus dann auch schon auf und übersieht dann ganz leicht, dass Oberösterreich nicht nur aus der Landeshauptstadt Linz besteht.

Gerade die Nähe zur FH Oberösterreich und das industrielle und technische Umfeld prädestinieren Wels.

Die nötige und sinnvolle Zusammenarbeit der neuen TU mit der Universität Linz würde darunter sich nicht leiden.

Den oberösterreichischen Lehramtsstudierenden wird zugemutet Teile ihres Studiums an der Universität Salzburg (!) zu absolvieren, warum sollte daher die neue TU am Standort Wels nicht mit der JKU kooperieren können?

Und wenn wir schon den Vergleich mit Wien suchen, der räumliche Abstand TU Wels und JKU wäre auch nicht größer als der einzelner Institute der Uni Wien, die in der ganzen Stadt verstreut angesiedelt sind.

Wichtig ist beim Wettbewerb der Standorte nun auch noch, dass nicht jeder Welser Kommunalpolitiker in Aussicht genommene Welser Standort in Medien kritisiert, sondern dass verantwortungsbewusst an einem geeigneten Konzept gearbeitet wird – denn das hat schon einmal geklappt – siehe Ansiedelung der FH OÖ in Wels.

Erschienen auch als Kommentar in „Die Monatliche“, Ausgabe 58

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

ceo and partner

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Plädoyer gegen die Schlechterstellung von FH-Lehrgängen der Weiterbildung – FHK bitte aufwachen!

Österreich: Leider sind Absolventen/-innen von FH-Lehrgängen der Weiterbildung dreifach schlechter gestellt als Absolventen/-innen von Universitätslehrgängen:

  1. Die Schlechterstellung im UG
  2. Die Schlechterstellung in den Gewerbezugangsverordnungen für reglementierte Gewerbe
  3. Die Schlechterstellung im Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen)

Auch wenn wir diese Schlechterstellungen in nahezu allen Fällen – in welchen ich involviert war – individuell lösen konnten, sind sie durch eine verantwortungsvolle Politik endlich zu beseitigen.

Österreich kennt Lehrgänge in der Weiterbildung, die je nach Bildungseinrichtung, die sie durchführen, unterschiedlich bezeichnet werden als:

Universitätslehrgänge

  • durchgeführt an öffentlichen Universitäten gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
  • durchgeführt an Privatuniversitäten gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011

Lehrgänge zur Weiterbildung

  • durchgeführt an öffentlichen und privaten Fachhochschulen gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
  • durchgeführt an Privathochschulen gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder

Hochschullehrgänge

  • durchgeführt an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
  • durchgeführt als privater Studiengang, privater Hochschullehrgang oder privater Lehrgang gem. § 4 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006

In Lehrgängen der Weiterbildung können Berufsrechte und ECTS erworben werden.

In Lehrgängen der Weiterbildung abgelegte (positiv beurteilte) Prüfungen können in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung und ordentlichen Studien angerechnet werden.

In österreichischen Lehrgängen der Weiterbildung erworbene Mastergrade können auch in Deutschland geführt werden.

Da es sich materiell-rechtlich um dieselbe Art von Lehrgängen handelt (eben akademische Lehrgänge in der Weiterbildung), können alle diese Rechte unbeschadet des Trägers der Lehrgänge (Universität, Privatuniversität, Privathochschule, öffentliche oder private Fachhochschule, öffentliche oder private Pädagogische Hochschule) ausgeübt werden!

Wirklich?

Leider ist das nicht so!

Erstaunlicherweise sind der österreichische Gesetzgeber, die zuständigen Ministerien und nicht zuletzt die Fachhochschulkonferenz hier entweder schlampig oder säumig, jedenfalls – insbesondere aus Sicht der Absolventen/-innen von Lehrgängen zur Weiterbildung (Träger sind die Fachhochschulen und die künftigen Privathochschulen) unzumutbar – untätig.

Seit Jahren weise ich das Wirtschaftsministerium, das Wissenschaftsministerium und die Fachhochschulkonferenz auf drei wirklich nicht zumutbare Schlechterstellungen von FH-Absolventen/-innen hin.[1]

  1. Die Schlechterstellung im UG:

Der § 78 (8) UG neu bestimmt:

Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie „im Rahmen von Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen abgelegt wurden„.

Hier hat man ganz offensichtlich auf die Lehrgänge zur Weiterbildung vergessen.

2. Die Schlechterstellung in den Gewerbezugangsverordnungen für reglementierte Gewerbe

So regelt z.B. die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) (Immobilientreuhänder-Verordnung) in den Zugangsvoraussetzungen:

§ 1. (1) Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler und der Immobilienverwalter wird durch folgende Belege erfüllt:

  1. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) oder ….

Damit stellt sich natürlich die Frage was ist mit den Absolventen/-innen eines FH-Lehrgangs der Weiterbildung und so habe ich mich zur Klärung dieser Frage an die Österreichische Fachhochschul-Konferenz gewandt und diese klar gestellt:

Die Lehrgänge zur Weiterbildung wurden im Zuge einer Novelle im Jahr 2003 ins Fachhochschul-Studiengesetz aufgenommen.

Davor gab es nur die Universitätslehrgänge an den Universitäten.

Die von Ihnen genannten Bestimmungen bzw. die Erläuterungen des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur stammen aus den Jahren 2003 und 2004, haben sich also mit der Einführung der Lehrgänge zur Weiterbildung quasi überschnitten.

Diese sind daher damals nicht mitbedacht worden.

Aus heutiger Sicht sind die genannten Bestimmungen jedenfalls so zu lesen, dass sie auch die Lehrgänge zur Weiterbildung an den Fachhochschulen umfassen. 

Im Fall der Gewerbeordnung hilft man sich über das Fehlen der Lehrgänge damit hinweg, dass man im Fall der Immobilientreuhänder § 19 Gewerbeordnung analog anwendet und das Vorliegen einer individuellen Befähigung feststellt. 

Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass die Lehrgänge zu Weiterbildung an Fachhochschulen in die betreffenden Bestimmungen aufgenommen werden.

Sollten Ihnen zwischenzeitlich konkrete Fälle bekannt werden, in welchen eine Qualifikation nicht anerkannt wurde, bitten wir Sie, diese an uns weiterzuleiten, damit wir entsprechende Interventionsschritte bei den zuständigen Stellen setzen können.“

Das war im März 2015!

Ich sehe wirklich nicht ein, warum Absolventen/-innen eines Universitätslehrganges das entsprechende reglementierte Gewerbe gem. § 18 GewO anmelden können, Absolventen/-innen eines inhaltsgleichen FH-Lehrgangs der Weiterbildung einen Antrag auf individuelle Befähigung gem. § 19 GewO stellen müssen und hier dem Goodwill der Gewerbebehörden ausgesetzt sind.

Neben den Immobilientreuhändern geht es auch um Unternehmensberater, Vermögensberater, Versicherungsagenten,  Versicherungsvermittler …..

3. Die Schlechterstellung im Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen)[2]

Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen) kennt überhaupt nur Universitätslehrgänge (Artikel 3 im Absatz (1): ….“Einschlägige österreichische Universitätslehrgänge, denen der Abschluss eines Hochschulstudiums vorausgeht, sind als Entsprechung der deutschen Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudien anzusehen“

Alles nur eine akademische Diskussion?

Leider nein, nahezu täglich schreiben mit FH-Absolventen/-innen, bitten mich um Hilfe und berichten mir dabei von ganz konkreten Problemen mit diesen hier aufgezeigten Schlechterstellungen. 

Die FH-Absolventen/-innen müssen sich insbesondere mit Universitäten und Gewerbebehörden herum schlagen, um ihr Recht auf Anrechnungen und Gewerbeberechtigungen mühsam durchzusetzen.

Das muss wirklich nicht sein!

Dabei wäre die Lösung (eine Legaldefinition) sehr einfach und leicht in einem diesbezüglichen Gesetz beschlossen.

Der Gesetzgeber müsste nur einmal einen Lehrgang der Weiterbildung definieren, der alle entsprechenden Lehrgänge an Universitäten, Privatuniversitäten, künftigen Privathochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen umfasst.

Die Möglichkeit dazu hätte man beispielsweise mit dem neuen Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) gehabt.

Dabei hat der Gesetzgeber das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes und das Fachhochschul-Studiengesetzes geändert und das Bundesgesetz über Privathochschulen geschaffen.

Unverständlicherweise hat die Fachhochschulkonferenz dazu in der Begutachtungsfrist nicht einmal offiziell Stellung genommen.

Auch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort – zuständig für die Gewerbezulassungs-Verordnungen – rührt für die FH-Absolventen/-innen in dieser Frage keinen Finger.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung selbst scheint bei den vielen unterschiedlichen Lehrgängen in der Weiterbildung – wie der § 78 (8) UG zeigt – den Überblick verloren zu haben und lässt stetige Novellierungen des UG hierzu ungenutzt.

Ich kann nur einmal mehr auf diesen Umstand hinweisen und insbesondere die Fachhochschulkonferenz animieren die Interessen ihrer FH-Studierenden in dieser Frage engagierter zu vertreten.

Siehe dazu auch:

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

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[1] Zuletzt anlässlich der Möglichkeit zur Begutachtung des Privathochschulgesetzes PHG https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_00320/imfname_801540.pdf

[2] Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich StF: BGBl. III Nr. 6/2004