Archiv für den Monat: März 2020

Immobilienmakler, Unternehmensberater, Versicherungsmakler, Vermögensberater ….. müssen die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung beachten! Die WKO hilft mit einer Wissensdatenbank:

Noch nicht bei allen betroffenen Gewerbebetrieben angekommen:

  • für Gewerbetreibende gelten die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994),
  • für ein Finanz- oder Kreditinstitut gilt das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)!

Betroffen sind ganz allgemein folgende Gewerbetreibende:

  • Handelsgewerbetreibende mit Barzahlungen (Einmalzahlung oder zusammenhängende Zahlungen) von mindestens € 10.000.-
  • Versteigerer mit Barzahlungen (Einmalzahlung oder zusammenhängende Zahlungen) von mindestens € 10.000.-
  • Immobilienmakler
  • Unternehmensberater einschließlich Unternehmensorganisation sowie Bürodienstleister mit bestimmten Geschäftstätigkeiten (im Wesentlichen: Gesellschaftsgründungen; Übernahme von Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion; Bereitstellung eines Sitzes, einer Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse; Ausübung einer Treuhandfunktion, Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere Person).
  • Versicherungsmakler mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten
  • Versicherungsagenten mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten (mit bestimmten Ausnahmen)
  • Vermögensberater, soweit sie als Versicherungsmakler mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten oder als Versicherungsagenten mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten (mit bestimmten Ausnahmen) tätig werden.

Die WKO hat zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sehr umfangreiche und wirklich hilfreiche Praxisfragen zur Geldwäscheprävention, Risikoerhebungsbögen und viel Wissenswertes bereit gestellt:

  1. Service der WKO
  2. BMDW – Fragen und Antworten für die Praxis
  3. Die Vierte Geldwäscherichtlinie – RL 2015/849
  4. Die Fünfte Geldwäscherichtlinie – RL (EU) 2018/843
  5. Meldestelle Geldwäsche
  6. Wissenswertes

1. Service der WKO

Folgende Informationen können Sie auf der Serviceseite der WKO zur Geldwäschebekämpfung und Wirtschaftliche Eigentümer-Register abrufen:

2. BMDW – Fragen und Antworten für die Praxis

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat auf seiner Homepage Fragen und Antworten für die Praxis zu den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nach der Gewerbeordnung 1994 veröffentlicht. Diese werden laufend aktualisiert. Zu weiteren Informationen des BMDW.

3. Die Vierte Geldwäscherichtlinie – RL (EU) 2015/849

Die Geldwäsche-Richtlinien der EU sollen verhindern, dass illegale Geldsummen in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Das Ziel ist daher, das Finanzsystem durch Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung zu schützen. Die jeweils aktuelle Geldwäsche-Richtlinie ersetzt die bis dahin bestehende.

Die Vierte Geldwäscherichtlinie – RL (EU) 2015/849 – war bis 26.6.2017 umzusetzen, d.h. seit spätestens diesem Stichtag gelten die aktuellen Bestimmungen. 

4. Die Fünfte Geldwäscherichtlinie – RL (EU) 2018/843

Die sogenannte „fünfte Geldwäscherichtlinie“ Richtlinie (EU) 2018/843 ist seit 30.5.2018 in Kraft. Die Änderungen dieser Richtlinie sind zusammen mit der vierten Geldwäscherichtlinie zu lesen. Sie sieht erstmals auch eine Definition der „virtuellen Währung“ vor.

Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bis 10.1.2020 umzusetzen, Österreich kann die Umsetzung bis dahin allerdings nicht gewährleisten. Zum aktuellen Stand des Begutachtungsverfahrens zur Geldwäschenovelle 2019. Ein Teil wurde im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) umgesetzt (siehe zB Definition virtuelle Währung und Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währung in § 2 FM-GwG.)

Die wichtigste Änderung für Finanzdienstleister betrifft die Versteigerer, welche nämlich künftig auch den Geldwäschebestimmungen unterliegen, wenn sich der Wert der Transaktion auf 10.000 EUR, bar oder unbar, oder mehr beläuft.

5. Meldestelle Geldwäsche

Über die Homepage des Bundesministerium für Inneres (BMI) gelangen Sie zu allen Meldestellen. Die Meldestelle Geldwäsche ist den Meldestellen des Bundeskriminalamtes zugehörig. Dort finden Sie auch das Meldeformular.

6. Wissenswertes

Weitere nützlich Links und Informationen:

Rückfragen: martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet die VIS Vienna International Studies, ist selbst als Unternehmensberater tätig und auch geprüfter Immobilientreuhänder und Vermögensberater

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Frauen. Medien. Krieg.

EINLADUNG

In Zusammenarbeit mit der Universität Wien freut sich das International Institute for Peace (IIP) Sie auf die bevorstehende Buchvorstellung und Diskussion aufmerksam zu machen und herzlich einzuladen:

Frauen. Medien. Krieg.

Datum:                               Montag, März 9, 2020

Zeit:                                     6:00 pm                             

Ort:                                      International Institute for Peace,

                                            Möllwaldplatz 5/II, 1040 Vienna, Austria,

Anmeldung:                      https://www.iipvienna.com/registration/

Moderation:

·       STEPHANIE FENKART, Direktorin, International Institute for Peace

Panelists:

·       BETTINA BIRON, Universitätsassistentin, Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien

·       WOLFGANG DUCHKOWITSCH, Universitätsprofessor, Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien

·       ELISABETH KLAUS, Universitätsprofessorin, Fachbereich Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg (tbc)

·       HEINZ GÄRTNER, Universitätsprofessor, International Institute for Peace

Inhalt:

Anlässlich des internationalen Frauentages 2020 präsentieren die Herausgeber Bettina Biron, Wolfgang Duchkowitsch und Wolfgang Lamprecht des Instituts für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien in Kooperation mit dem International Institute for Peace am 9. März um 18 Uhr ihr neues Standardwerk aus der Reihe Kommunikation. Zeit. Raum.

Kriege sind prägend für unsere Erinnerungskultur. Doch der Fokus wird allzumeist nur auf Männer gelegt, die zur Waffe greifen, den Kriegsdienst verweigern oder in politischen Positionen Entscheidungen treffen. An gefallene Soldaten erinnern Kriegerdenkmäler, Lieder und Bücher. Doch Monumente für Frauen und deren wesentliche Rolle in Kriegen sucht man oft vergeblich. Die ahnungslose oder auch absichtliche Ausblendung der Hälfte der Menschheit in Kriegen führt unausweichlich zu einer Verzerrung der Wirklichkeit.

Deshalb widmen sich in diesem akribisch recherchierten Werk internationale Forscherinnen und Forscher unterschiedlicher Disziplinen den weiblichen Zeitzeuginnen und zeigen wissenschaftliche Perspektiven über das frühe 20. Jahrhundert bis in die Gegenwart – von der „Friedens-Bertha“ bis zur „Flinten-Uschi“, von Publizistinnen sowie Rezipientinnen über Kriegsbefürworterinnen und Pazifistinnen bis hin zu Arbeitskräften in der Kriegsmaschinerie.

Frauen. Medien. Krieg.

398 S., 34,90 €/CHF, br., ISBN 978-3-643-50731-0

LIT Verlag Wien
Garnisongasse 1/19 1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 409 56 61 Fax: +43 (0)1/409 56 97
E-Mail:
wien@lit-verlag.at

Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Austausch bei einem Imbiss.

BITTE TEILEN SIE DIE VERANSTALTUNG MIT IHREM NETZWERK

Sie finden diese Veranstaltung auf unserer Homepage, sowie auf Facebook

www.iipvienna.com/events

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmen Sie der Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, zu.