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Österreich: Wohnen 2022 – Zahlen, Daten und Indikatoren der Wohnstatistik

Statistik Austria legt die neuesten Daten und Zahlen zur Situation Österreich vor.

Die rund 130 Seiten umfassende Studie ist sehr gut aufbereitet, hoch interessant und wichtig für jede/n der/die sich mit dem Thema „Wohnen“ befasst.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Hälfte der Haushalte lebt in Eigentum
  • Durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung: 102 m2
  • Mietquote (Haupt- und Untermiete): 43,2 %
  • Wohnzufriedenheit (Mittelwert zwischen 0 und 10): 8,4 %
  • Durchschnittliche Miete mit Betriebskosten pro Wohnung: 597,4 EUR
  • Durchschnittliche Miete mit Betriebskosten pro m2: 8,9 EUR
  • Anteil der Haushalte mit Wohnkostenanteil über 40 %: 8 %
  • Nettomiete für Hauptmietwohnungen bei 6,4 Euro pro Quadratmeter
  • Ein Viertel gibt mindestens 27 % des Haushaltseinkommens fürs Wohnen aus
  • Energiekosten machen rund 23 % der gesamten Wohnkosten aus
  • Kaufpreisanstiege im Jahr 2022 weiter hoch, aber deutliche Verlangsamung im 2. Halbjahr
  • Preisindex für selbstgenutzten Wohnraum um 13,4 % gestiegen
  • Deutlicher Rückgang bei der Wohnbaubewilligungstätigkeit im Jahr 2022
  • 2021 bislang höchstes Baufertigstellungsergebnis seit Beginn der 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts
  • Wohnungsbestand mit Ende 2021 auf geschätzte rund 4,9 Mio. angewachsen
  • Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit
  • Erwartete Zahlungsschwierigkeiten von Wohnkosten seit Ende 2021 verdoppelt

Die gesamte Studie finden Sie hier

Statistiken zur Wohnsituation hier

Infos zu den Wohnkosten hier

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Fragen zum Beitrag und zu Möglichkeiten die es jetzt schon gibt, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Infos zur Ausbildung zum/zur Immobilienmakler-Assisten/in gem. ONR 43001-1 finden Sie hier

Infos zum Bachelorstudium Bau- und Immobilienmanagement hier

IMMO-Wiki – bislang 24 Youtube-Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft:

Mit einem Immobilieninvestment die Inflation bekämpfen 

Im Mai 2022 hatten wir in Österreich eine Inflation von rund 8 %.

Das bedeutet, dass sich von Mai 2021 bis 2022 die Waren und Dienstleistungen in Österreich im Durchschnitt um 8 % verteuerten bzw. wir alle mit demselben Geld um 8 % weniger einkaufen konnten als noch im Jahr davor.

Natürlich ist das persönliche Erleben der Inflation von der eigenen getroffenen Auswahl der zur Bemessung der Inflation herangezogenen Waren und Dienstleistungen abhängig und sind Bücher und Gummibärli sogar billiger geworden, aber Nahrungsmittel (Brot zum Beispiel stieg um 9 %) und Treibstoffe sowie das Wohnen wurden empfindlich teurer.

Das Wohnen wird teurer:

Ausgaben für Wohnung, Wasser und Energie gehen im Jahr 2022 nach nationaler Berechnung (VPI – Inländerkonzept) mit rund 18,9 Prozent in den durchschnittlichen Warenkorb privater Haushalte in Österreich ein.

Damit sind sie der Ausgabeposten mit dem größten Gewicht. Nach international harmonisierter Berechnung (HVPI – Inlandskonzept), die auch Touristen mit einbezieht, sind es circa 15,4 Prozent.

Also wie man es auch dreht und wendet: Wohnen wird teurer, insbesondere den gestiegenen Energiepreise geschuldet.

Nachdem wir im Schnitt rund 1/3 unseres Haushaltseinkommens für das Wohnen inkl. Betriebskosten ausgeben müssen, wird es für so manchen Haushalt sehr eng.

Viele von uns haben aber Reserven gebildet, also gespart oder auch geerbt.

Wir Österreicher und Österreicherinnen haben nahezu 300 Milliarden EUR bei unseren Banken liegen und machen uns daher doppelt Sorgen.

Das Leben wird teurer und das Ersparte weniger wert:

Einmal wird das Leben teurer und teurer und anderseits wird unser Erspartes immer weniger wert.

Bleibt es bei diesen 8 % Inflation ist unser Geld in 9 Jahren nur noch die Hälfte wert.

Gut, das gilt auch für die Schulden und so würden sich auch die Schulden halbieren, wenn wir keine Zinsen und schon gar keine an einen Index gebundenen Zinsen dafür zahlen müssten.

Aber uns interessiert heute nicht die erfreuliche Entwicklung der verschuldeten Staaten, die sich auf unsere Kosten sehr entspannt entschulden können, sondern die Frage, wie wir unser sauer Erspartes investieren sollen, um eben genau nicht nach 9 Jahren mit der Hälfte da zu stehen?

Wie richtig investieren?

Hier fängt ein Rat in der Regel mit einem Zitat an. Also bringe ich Ihnen auch eines (von Peter Lynch): „Go for a business that any idiot can run – because sooner or later, any idiot is probably going to run it.“ also „Investieren Sie in ein Geschäft, dass jeder Idiot leiten kann – weil früher oder später ein Idiot es wahrscheinlich übernehmen wird.“

Dieses Zitat ist lustig, aber auch sehr richtig. Man sollte nur in Anlagen investieren, mit welchen man sich auskennt.

Bitcoins klingen spannend aber …

Eigentlich als sicherer Hafen gedacht, fällt der Bitcoin mit der steigenden Inflation in den USA und weltweit nun auch recht deutlich.

Der Kurs ist zudem sehr volatil und so würde ich einem „normalen“ Haushalt eher von einer größeren Investition in Kryptowährungen abraten.

…… auch Gold ist eher ein unzuverlässiger Schutz gegen die Inflation

Der Goldpreis ist ebenfalls recht volatil – also schwankt in Zeiten hoher Inflation auch recht deutlich.

Wer keinen sehr langen Atem hat – Gold eignet sich vor allem als Investment über längere Zeiträume hinweg – sollte eher kleine Teile des Vermögens in Gold anlegen.

Wie sieht es mit den Aktien aus?

Der Nasdaq 100, dieser umfasst die großen us-amerikanischen Techunternehmen, hat gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021 um 12 % an Wert verloren, der MSCI World fast 10 % an Wert eingebüßt und der S&P 500 fast 7 %.

Der ATX ist im Minus, der DAX auch, in der Schweiz, Frankreich, Spanien und Norwegen sieht es auch nicht besser aus.

Also kurz gesagt, wer nicht längerfristig veranlagen kann – bei einem Anlagehorizont von 10, 20 oder mehr Jahren sind Aktien durchaus sehr interessant, sollte sich ein reines Investment in Aktien gut überlegen.

Dann halt Anleihen ….

In meiner Vermögensberaterausbildung – die Befähigungsprüfung für dieses gebundene Gewerbe durfte ich im Jahr 1990 ablegen – hatte ich noch gelernt: „Wenn die Aktienkurse fallen, dann steigen die Anleihen“.

Sie könnten also überlegen in Unternehmens- oder Staatsanleihen zu investieren. Dabei sollten Sie nur wissen, dass eine Anleihe nichts anderes ist als ein Kredit. Welchen Unternehmen und/oder Staaten wollen Sie Kredit gewähren. Der Anleihenmarkt in Euro ist seit Beginn des Jahres 2022 um mehr als 10 % gefallen.

Also auch nichts?

Bleiben Edelsteinen, also doch in Diamanten investieren?

Ja, das klingt spannend.

Die letzten 20 Jahre betrachtet, können wir 6 – 8 % Wertsteigerung pro Jahr bei ausgewählten Edelsteinen beobachten.

Wir könnten ja unser Geld in mehrere Körbe legen?

Das ist sicher eine richtige Strategie.

„Man legt nie alle Eier in einen Korb“ ist einer der zeitlosen Ratschläge und stimmt sicher auch.

Wenn Sie in Wertpapiere veranlagen, dann in Aktien und in Anleihen, das geht über ausgewählte Investmentfonds und gibt es hier sehr seriöse Angebote.

Das Gute liegt so nah:

Das magische Dreieck der Vermögensanlage sollte uns dabei helfen, die richtige Investitionsentscheidung zu treffen.

Unsere Anlage sollte rentabel sein, also Gewinne abwerfen, sie sollte auch sicher sein und vor allem auch schnell in Geld verwandelt werden können – immer mein Argument das Investment in Edelsteine betreffend.

Wer hat in schweren Zeit Geld für Diamanten, wenn wir unsere notgedrungen sehr schnell verkaufen müssten?

Diese drei Ziele stehen miteinander in Konkurrenz:

  • Rentabilität
  • Sicherheit
  • Liquidität

Für sehr sichere Anlagen wird weniger bezahlt, es muss ja kein Risikozuschlag kalkuliert werden.

Man kann Sicherheit erlangen, indem man Vermögen streut, also wie oben überlegt, nicht alle Eier in einen Korb legt, also diversifiziert.

Wenn die Investition nicht nur sicher, sondern auch rentabel ist, wäre das schon sehr gut.

Wenn die Investition sicher und rentabel ist und auch noch schnell wieder in Liquidität also verfügbares Geld „zurückverwandelt“ werden kann, ist das mehr als nur sehr gut.

Gibt es diese eierlegende Wollmilchsau der sicheren, rentablen und allenfalls liquiden Investition überhaupt.

Ich meine ja, eine Investition in Immobilien kommt dieser schon sehr nahe.

Das Investment in Immobilien bietet guten Schutz vor Inflation:

In zehn Jahren haben sich die Immobilienpreise (insbesondere in den Ballungszentren) mehr als verdoppelt! Sie sind in diesen 10 Jahren um bis zu 120 % im Wert gestiegen.

Sie erinnern sich, bei einer Inflationsrate um die 8 % halbiert sich Ihr Geldvermögen in seiner Kaufkraft genau in 9 Jahren.

Im selben Zeitraum kann sich der Wert Ihrer Immobilie aber auch mehr als verdoppeln. Mit einem Wort, die Immobilie wäre ein geeigneter Inflationsschutz.

Wie sieht es mit der Immobilie in der Frage der Liquidität aus?

Sie müssen die Immobilie nicht einmal verkaufen, um Geld in die Hand zu bekommen. Eine Immobilie eignet sich auch zur Besicherung eines Kredits. Eines Hypothekarkredits.

Diese Kredite sind ob der gegebenen Sicherheit bei Bank beliebt und daher der Zinssatz gemessen an anderen Krediten moderat.

Also ist die Anlage in eine Immobilie rentabel, sicher und schafft im Bedarf auch Liquidität.

Vielleicht sollten Sie doch mit Ihrem Immobilienmakler reden?

Als Artikel in Wohnen & Mehr erschienen:

„Mit Immobilieninvestment die Inflation bekämpfen“ – in „Wohnen & Mehr“ Lifestyle – Living – Interior; Sommer/Herbst 2022, S 18 – 20

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, leitet den Studiengang „B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement“ ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

IMMO-Wiki:

Österreich: „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“ im neuen Regierungsprogramm vorgesehen

Die neue österreichische Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm

Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024

unter dem großen Thema „Staat, Gesellschaft & Transparenz“  auch dem Thema Wohnen (als Unterkapitel des Themas „Justiz und Konsumentenschutz“) angenommen und führt auf Seite 43 aus:

Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip:

„Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat.“

Österreich folgt damit wohl dem bundesdeutschen Weg, der bereits vor sechs Jahren beschritten wurde.

Das „Bestellerprinzip“ sieht vor, dass Vermittler von Mietwohnungen von denjenigen bezahlt werden, welche die Leistung des Maklers bestellen.

Das Bestellerprinzip wurde im Jahr 2013 in Deutschland als Zielsetzung in den Koalitionsvertrag der „großen Koalition“ aufgenommen:

„Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt“

und im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG)[1] auch umgesetzt, am 1. Oktober 2014 beschlossen, vom Bundesrat am 27. März 2015 gebilligt und trat nach seinem Art. 4 überwiegend am 1. Juni 2015 in Kraft.

Im Rahmen dieses Novellierungsgesetzes wurde auch die sogenannte Mietpreisbindung umgesetzt, die die Mietpreissteigerung – gerade in Ballungsräumen – eindämmen soll.

Da Vermieter dadurch auf die Beauftragung von Maklern verzichten könnten, um die zusätzlichen Kosten zu vermeiden, ging die deutsche Bundesregierung davon aus, dass sich die gegenüber Vermietern durchzusetzende Maklergebühr halbieren würde.

Tatsächlich hatte sich die durchschnittliche Courtage nach einem Jahr bei etwa einer Monatsmiete eingependelt, der Umsatz der Immobilienmakler ging um 20 % zurück.[2]

Das Bestellerprinzip wurde in Deutschland auf mehrere Verfassungsbeschwerden[3] hin am 29. Juni 2016 vom deutschen Bundesverfassungsgericht für grundgesetzkonform erklärt.

Das „Bestellerprinzip“ sei gerechtfertigt, um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten, die auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Wohnungssuchenden bestünden, entgegenzuwirken (Az.: 1 BvR 1015/15).

Mit dem „Bestellerprinzip“ wird de facto die Maklerprovision für Mieter abgeschafft und befürchten die österreichischen Immobilienmakler dadurch tiefgreifende Verwerfungen am Mietwohnungsmarkt und innerhalb der Branche.

Bereits im Jahr 2015 hatte ich mich mit dem „Bestellerprinzip“ kritisch auseinander gesetzt.

Fakt ist, dass schon derzeit bei Abschluss eines befristeten Mietvertrags für maximal 3 Jahre die Maklergebühr maximal eine Monatsmiete beträgt.

Welche Folgen wird dieses „Bestellerprinzip“ nun in Österreich haben?

  1. In Österreich werden künftig weniger Mietwohnungen über Makler angeboten werden, sich diese teilweise aus der Vermittlungstätigkeit von Mietwohnungen zurück ziehen
  2. Stark nach gefragte Wohnungen werden „unter der Hand“ also nicht mehr öffentlich angeboten, weil die Vermieter die Maklerkosten scheuen werden, dessen Leistungen sie ja vermeintlich nicht benötigen, weil eben die Nachfrage so groß ist. Viele potentielle Mieter werden also frei werdende Wohnungen erst gar nicht mehr erfahren und das quasi jetzt noch öffentlich bekannte Angebot dadurch geringer werden.
  3. Maklerbüros werden zusperren. Da künftig Makler Mietinteressenten Objekte aus dem Bestand nicht mehr anbieten werden (es gibt dafür ja dann keine Provision) sondern erst nach Auftrag auf dem Markt neue Mietangebote akquirieren müssen, wobei sich der Aufwand nicht mehr lohnt, werden sich Makler zunehmend aus dem Geschäft mit den Mietwohnungen zurückziehen (müssen).

Wir werden sehen, wie sich der Berufsstand der österreichischen Immobilienmakler auf das kommende „Bestellerprinzip“ einstellen werden (können).

Mein Rat an die Immobilienmakler:

Machen Sie sich für Vermieter fit, Sie nehmen Vermietern lästige Arbeiten ab, können z.B. im Vorfeld die Bonität künftiger Mieter prüfen und unter vielen Nachfragern den optimalsten Mieter vor-selektieren ….

Rückfragen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und lehrt u.a. im Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement der Hochschule Allensbach in Konstanz; im MBA Immobilienmanagement der ASAS und des AIM der Fachhochschule Burgenland und im VIS-Vorbereitungslehrgang für das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gem. ONR 43001-1

VIS Vienna International Studies

Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Maximale Maklerprovision bei Abschluss eines neuen Mietverhältnis:

  • Bei einem Abschluss eines Mietvertrages, der unbefristet oder auf mehr als 3 Jahre befristet ist: Maximal 2 Monatsmieten.
  • Bei einem Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags, bei dem der Makler auch gleichzeitig Wohnungsverwalter ist: Maximal eine Monatsmiete.
  • Abschluss eines befristeten Mietvertrags für maximal 3 Jahre: Maximal eine Monatsmiete
  • Bei Verlängerung eines vorhandenen Mietvertrags bzw. der Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Mietverhältnis: Ergänzungsprovision von maximal einer halben Monatsmiete.
  • Abschluss eines Mietvertrags für einzelne Wohnräume: maximal eine Monatsmiete.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

ASAS Begriffs – Wiki

Vielleicht für Sie auch interessant das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem gängige Begriffe mittels kurzer Filme erklärt werden: z.B. ECTSUSPDBGesundheit, der homo oeconomicusPreiselastizitätVenture CapitalFactoring, die Balanced Scorecard, die BCG-MatrixRückstellungen und Rücklagen, die SWOT-Analyse, die Prinzipal-Agent-Theorie, den CashflowPolitik …….….

Weitere ASAS-Hilfen auf youtube:


[1] Der Gesetzgeber hat durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.04.2015 das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung eingeführt. Danach darf ein Wohnungsvermittler für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten. Auch Vereinbarungen, durch die Wohnungsuchende verpflichtet werden, ein vom Vermieter oder einem Dritten geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, sind unwirksam. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro gegenüber dem Wohnungsvermittler verfolgt werden.

[2] Nicolai Kwasniewski: Bestellerprinzip für Makler: Hurra, es funktioniert! In: Spiegel Online. 26. Mai 2016

[3] Zwei Immobilienmakler und ein Wohnungsmieter beanstandeten das Bestellerprinzip