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Gewerbeschein für selbständige Trainer?

1. Selbständige Trainer benötigen keinen Gewerbeschein.

Die GewO ist auf den Unterricht gem. § 2 GewO nicht anzuwenden.

Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen und dgl. unterliegt also    n i c h t    der Gewerbeordnung.

Ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene unterrichtet werden, ist dabei für die Qualifizierung als von der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeit unerheblich.

Das sieht auch das Finanzministerium so: 

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/beschaeftigungsformen/neue_selbstaendige/Seite.880004.html

Als Neue Selbstständige werden solche Personen bezeichnet, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 22 Z 1 bis 3 und 5 sowie § 23 Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988) erzielen und die für diese Tätigkeiten keine Gewerbeberechtigung benötigen (z.B. Autorinnen/Autoren, Vortragende, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten).

Ihre betriebliche Tätigkeit üben Neue Selbstständige im Rahmen eines Werkvertrages aus.

Ein Werkvertrag liegt laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) dann vor, wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt. Im Gegensatz zum Arbeits- bzw. Dienstvertrag ist beim Werkvertrag das Ergebnis der Dienstleistung entscheidend. Geschuldet wird das Werk (eine konkrete Leistung) oder ein bestimmter Erfolg.

2. Beratung oder Unterricht?

Die Beratungstätigkeit unterliegt grundsätzlich der Gewerbeordnung und darf nicht ohne die hierfür erforderliche Gewerbeberechtigung selbständig ausgeübt werden.

Von Beratung wird dann gesprochen, wenn durch  Analyse der „Ist-Situation“ Defizite ausgelotet und auf den individuellen Fall zugeschnittene Wissensinhalte mit einer Anleitung zu deren Umsetzung vermittelt werden.

In Frage kommen zB die Gewerbe „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“, „Lebens- und Sozialberatung“, “ Werbeagentur“, „PR Berater“.

Werden hingegen aufgrund eines bereits vorgegebenen Schulungskonzeptes allgemeine und fachliche Lehrinhalte vermittelt, wie zB Kommunikationstraining, Bewerbungstraining, Verkaufstechniken,  etc liegt eine Unterrichtstätigkeit vor.

3. Ist das freie Gewerbe „Organisation von privaten Veranstaltungen (Schulungen und Seminare)“ für Trainertätigkeiten vorgesehen?

In der Praxis wird von selbständigen Trainern zwar immer wieder die Anmeldung des freien Gewerbes „Organisation von privaten Veranstaltungen (Schulungen und Seminare)“ verlangt.

Diese Berechtigung geht aber am Kern bzw. Inhalt der Tätigkeit vorbei, denn sie deckt nur die sekretariatsmäßige Organisation eines Seminars für den Veranstalter ab, zB Koordination der Trainer, Versenden von Teilnahmebestätigungen, Austeilen von Schulungsunterlagen, technischer Support vor Ort.

Hilfreiche Links zur Unternehmensgründung bzw. für alle Selbständigen in Österreich

Natürlich findet man fast alle Informationen zur Unternehmensgründung im Internet und auch während der unternehmerischen Tätigkeit wird einem durch die Wirtschaftskammer, die Finanzverwaltung und die Sozialversicherung …. bei entsprechenden Fragen geholfen, doch weiß ich aus eigener Erfahrung um die Nützlichkeit einiger informativer Seiten, die ich hier auch nennen möchte:

Alle nötigen Informationen zur Fülle der Amtswege: https://www.help.gv.at

Das USP Unternehmer-Portal ist wirklich gut gemacht und sehr nützlich: https://www.usp.gv.at

Das USP ist das zentrale Internetportal der österreichischen Bundesregierung für Unternehmen und bietet direkten Zugang zu zahlreichen E-Government-Anwendungen sowie unternehmensrelevante Informationen.

Die Hilfen für Ihre Steuererklärung gibt Ihnen das Ministerium persönlich an die Hand: https://www.bmf.gv.at

Fragen zur Sozialversicherung werden hier geklärt: https://www.sozialversicherung.at

Sie suchen ein Gesetz oder eine Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes werden Sie fündig.

Sie suchen einen Verein oder dessen Organe, in Österreich kann jeder das zentrale Vereinsregister abfragen: http://zvr.bmi.gv.at

Ist ein potentieller Geschäftspartner bereits insolvent? Hier lässt sich das leicht überprüfen, da alle Insolvenzverfahren jederzeit über die Ediktsdatei abgefragt werden können http://www.ediktsdatei.justiz.gv.at

Die Firmenbuchdatenbank können Sie über Partnerunternehmen genauso abfragen https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484852308c2a601240b693e1c0860.de.html wie das Grundbuch https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/60/Seite.600340.html

Damit lassen sich potentielle Schwiegertöchter und –söhne genau so überprüfen wie Geschäftspartner.

Den richtigen Ausbildungspartner für akademische Weiterbildung finden Sie hier: http://asasonline.com/

 

 

 

Kurzfilme als Begriff-Wiki für digital natives

Die ASAS Aus- und Weiterbildung AG in Wels verfolgt die Idee Begriffe aus der Betriebswirtschaft – später auch der Politik und des Rechts – für die Zielgruppe der digital natives in verständlicher Form aufzubereiten und in Kurzfilmen näher zu bringen.

In kurzen Filmen (3 bis 8 Minuten) werden Begriffe wie

BCG-Matrix

Betrieb

Buchführungspflicht

Eigenkapital

Factoring

Firma

Fremdkapital

Homo oeconomicus

Lieferantenkredit

Managementkreislauf

Marktversagen

PEST-Analyse

Qualität

Rücklagen

Rückstellungen

SWOT-Analyse

Unternehmen

USP

Wertpapier

erklärt und sind auf der ASAS home page leicht zu finden:

http://forum.asasonline.com/das-begriffs-wiki/

Das ASAS Begriffs-Wiki finden Sie auch auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

 

 

 

 

Fitnesstraining mit und ohne Gewerbeschein

Eine Kollegin fragte mich heute an:

„Ich bräuchte genaue Informationen zum Gewerbewortlaut des Fitnesstrainer – gibt es da einen Link zum Nachlesen?“

Dazu meine Antwort:

Wir müssen unterscheiden zwischen dem

– Fitnesstrainer als Trainer, dieser ist gem. § 2 GewO von der Gewerbeausübung ausgenommen und dem
– freien Gewerbe, das eine Hilfestellung für den Kunden bietet.

Für den/die „Fitnesstrainer/in“ ist eine Gewerbeberechtigung nicht notwendig (freie Lehrtätigkeit – „neue Selbständigkeit“)

Infos zu den neuen Selbständigen findest Du hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/beschaeftigungsformen/neue_selbstaendige/Seite.880004.html

Eine gewerbliche Tätigkeit gibt es auch:

„Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen“

dieser Gewerbewortlaut findet sich auch auf der Liste der freien Gewerbe des Wirtschaftsministerium

Klicke, um auf Bundeseinheitliche_Liste_der_freien_Gewerbe.pdf zuzugreifen

Infos zum freien Gewerbe hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gewerbe/freie_gewerbe/40999.html