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Österreich: was sind „allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige“ und wie wird man ein/e solche/r?

Der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs nimmt als Dachverband nach seinen Statuten die Interessen der für die Gerichte tätigen Sachverständigen österreichweit wahr und erstellte einen Leitfaden für Eintragungswerber zur Aufnahme in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.
Der gerichtliche Sachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung.

Im Interesse der Qualität der Rechtspflege muss daher hervorragende Sachkunde, aber auch Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verlangt werden.

Die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken, die einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache und der Rechtschreibung sowie die Fähigkeit, auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen, sind weitere unabdingbare Voraussetzungen.

Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser Voraussetzungen wird in einem Qualitätssicherungsverfahren (Zertifizierung) geprüft, das die Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz (das sind die Landesgerichte) als Zertifizierungsstellen durchführen und dessen Ziel die Eintragung in die von ihnen geführte Sachverständigenliste ist.

Nach § 2 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG), BGBl 1975/137 idgF sind für eine Eintragung in die Sachverständigenliste folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Sachkunde und Kenntnisse
    • über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts,
    • über das Sachverständigenwesen,
    • über die Befundaufnahme sowie
    • über den Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens;

die Prüfung der Sachkunde entfällt bei Inhabern einer entsprechenden Lehrbefugnis an einer Hochschule oder bei Angehörigen eines Berufes, zu dem nach der Berufsordnung auch die Erstattung von Gutachten gehört, z.B. bei Ärzten, Wirtschaftstreuhändern, Psychologen, Ziviltechnikern und Gesundheits- und Kankenpflegern.
Österreichweit einheitliche Prüfungsstandards zur Sachkunde sind im Aufbau bzw. teilweise bereits vorhanden. 

  • zehnjährige, möglichst berufliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung auf dem bestimmten oder einem verwandten Fachgebiet unmittelbar vor der Eintragung
  • eine fünfjährige Tätigkeit solcher Art genügt, wenn der Bewerber als Berufsvorbildung ein entsprechendes Hochschulstudium (im medizinischen Bereich sind 5 Jahre Facharzt Voraussetzung, 5 Jahre nach Steuerberater- oder Ziviltechnikerprüfung) oder ein Studium an einer berufsbildenden höheren Schule erfolgreich abgeschlossen hat.
  • volle Geschäftsfähigkeit
  • körperliche und geistige Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der beruflichen Tätigkeit im Sprengel des Gerichtshofes I. Instanz, bei dessen Präsidenten der Bewerber die Eintragung beantragt
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • ausreichende Ausstattung mit der für eine Gutachtenserstattung im betreffenden Fachgebiet erforderlichen Ausrüstung
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor der Vereidigung


Empfehlenswert ist zuerst die Antragstellung an das Präsidium des Landesgerichtes (Linz, Salzburg, Ried, Steyr oder Wels) in dessen Sprengel der Wohn- oder Berufssitz gelegen ist.

Das ANTRAGSFORMULAR können Sie hier herunterladen und ausdrucken.

Dem Ansuchen sind folgende Beilagen in 3-facher Kopie anzuschließen:
Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Berufsnachweis, Nachweis über 5- bzw. 10jährige verantwortliche Tätigkeit (Dienstgeberbescheinigung), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel.
Das Original des Ansuchens ist mit EUR 63,– zu vergebühren (Erlagschein wird vom Landesgericht zugesandt).

Im Zuge des Eintragungsverfahrens holt der/die eintragende Präsident/in unter anderem

  • zur Prüfung der Sachkunde,
  • der Kenntnisse der Verfahrensvorschriften und
  • der Berufsvorbildung

ein Gutachten einer Kommission ein, der ein Richter und zwei Fachleute, die von der Kammer oder gesetzlichen Interessensvertretung, zu der das betreffende Fachgebiet gehört und vom Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs namhaft gemacht wurden, angehören.

Die Kommission hat den Bewerber mündlich, allenfalls auch schriftlich zu prüfen.

Für die Prüfung ist nach der VO des BMJ (BGBl II 2007/397) eine Prüfungsgebühr von EUR 400,– an den zuständigen Gerichtshof zu entrichten.

Bei Heranziehung von mehr als drei Prüfern erhöht sich diese Gebühr um EUR 100,– je zusätzlichem Prüfer.

Die Höhe der Prüfungsgebühr wird Ihnen bei der Ladung zur Prüfung bekannt gegeben.

Für die vor Eintragung in die Liste nachzuweisende Haftpflichtversicherung hat der Hauptverband einen Rahmenvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage Versicherungsschutz im Rahmen von Einzelverträgen und (für geringfügig beauftragte Sachverständige) von Kollektivverträgen (Gruppenhaftpflichtvertrag) gewährt wird.

Auskünfte zur Versicherung erhalten Sie beim jeweiligen Landesverband.

Es bleibt Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, selbst für die erforderliche Versicherungsdeckung zu sorgen.

Führung des Rundsiegels:

Sachverständige haben ein Rundsiegel mit ihrem Namen und der Bezeichnung „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ zu führen (§ 8 Abs. 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG).

Es dient der klaren Kennzeichnung von Gerichts- und Privatgutachten.

Bei elektronischen Gutachten ist die Verwendung eines geeigneten Zertifikats (§ 2 Z 8 Signaturgesetz – SigG) ausreichend. 

Nähere Infos hier…

Baden-Württemberg: Deutscher Meister bei Forschung und Entwicklung

Bild:  © picture alliance/dpa | Patrick Seeger

Ein Drittel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten kamen 2019 aus Baden-Württemberg. Damit ist der Südwesten weiterhin Spitzenreiter in Deutschland.

Baden-Württemberg ist im Bundesländervergleich weiterhin Spitzenreiter bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE).

Ein Drittel der FuE-Investitionen insgesamt kamen nach neuen Zahlen des Statistischen Landesamtes 2019 aus Baden-Württemberg.

„Die Landesregierung sorgt mit ihrer aktiven Innovationspolitik für ein innovationsfreundliches Klima. Die Zahlen zeigen, dass unsere Angebote für Investitionen in Zukunftstechnologien angenommen werden und baden-württembergische Unternehmen ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiter erhöht haben. Gerade aufgrund der Auswirkungen der Pandemie müssen wir an unserem Engagement festhalten. Denn Innovationen sind der entscheidende Faktor, dass unsere Betriebe gut aus der Krise kommen und der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg stark bleibt“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der veröffentlichten Zahlen.

„Vor allem die starke Innovationskraft unserer Automobilbranche spielt hier eine entscheidende Rolle“, sagte die Ministerin. „Beim Transformationsprozess der Automobilwirtschaft bilden Forschung und Entwicklung sowie Innovation und Technologietransfer den Schlüssel zum Erfolg. Wir wollen es schaffen, dass unsere Wirtschaft bei den Hochtechnologie-Schlüsselkomponenten wie dem E-Motor oder der Brennstoffzelle eine starke Marktstellung erreicht“, so die Ministerin. Im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft Baden-Württemberg bündelt Baden-Württemberg deshalb die Stärken der weltweit agierenden Automobilhersteller und Zulieferer. „Die Stakeholder können so ihr gemeinsames Potenzial in den Transformationsprozess einbringen“, sagte die Ministerin.

Laut dem Statistischen Landesamt stiegen 2019 im Südwesten die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bei Unternehmen auf ein neues Rekordniveau von insgesamt rund 25,3 Milliarden Euro und im Vergleich zum Jahr 2017 um 8 Prozent. 2019 wurden von baden-württembergischen Unternehmen aus der Automobilbranche rund 13,3 Milliarden Euro für FuE aufgewendet. Über die Hälfte der im Jahr 2019 in Baden-Württemberg investierten FuE-Aufwendungen gehen damit auf die Automobilbranche zurück.

Statistisches Landesamt: Die Hälfte der deutschlandweiten FuE-Investitionen kommen aus Baden-Württemberg und Bayern

Sie können in Baden Württemberg auch studieren – von der ganzen Welt aus – in Fernstudien der Allensbach Hochschule, Konstanz

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

An der Allensbach Hochschule studieren:

Österreich: Sind Kosten für ein Studium absetzbar?

Die Kosten für ein Universitätsstudium können als Fortbildungskosten (z.B. Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen), als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (z.B. Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes) oder als Umschulungskosten (z.B. Pharmaziestudium einer Bibliothekarin) absetzbar sein.

Dabei sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kosten (z.B. Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig.  

Mahr dazu: ABC der Werbungskosten

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Die Bildung finanzieren – das Bildungsdarlehen:

Österreich: Neuordnung der akademischen Weiterbildung – Fristablauf im Bundesrat – neue akademische Grade ab 01. Oktober 2021

Die akademische Weiterbildung wird sich ab 01. 10. 2021 in Österreich spürbar verändern.

Die neuen Regelungen bringen neue akademische Grade und Studienmöglichkeiten für Berufspraktiker.

Nach dem Abschluss eines außerordentlichen Bachelorstudiums können verliehen werden:

  • „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „BA (CE)“,
  • „Bachelor of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „BSc (CE)“, oder
  • „Bachelor Professional“, abgekürzt „BPr“.

Nach dem Abschluss eines außerordentlichen Masterstudiums können verliehen werden:

  • „Master of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „MA (CE)“,
  • „Master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „MSc (CE)“,
  • „Master Professional“, abgekürzt „MPr“,
  • „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“,
  • „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, oder
  • „Executive Master of Business Administration”, abgekürzt „EMBA”.

Den Gesetzestext und weitere Informationen dazu finden Sie hier

Rückfrage

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Österreich: zukunftsweisende Einigung – neuer Kollektivvertrag für ArbeiterInnen des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes

Ab 1. Oktober 2021 gilt ein neuer Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe.

Über viele Jahre hinweg wurden immer wieder Gespräche zwischen den Sozialpartnern geführt, im Sommer 2021 ist nun der Abschluss eines überarbeiteten und damit zeitgemäßen Rahmenkollektivvertrags sowie einer neuen Lohnordnung für ArbeiterInnen zwischen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sowie der Gewerkschaft VIDA erfolgt.

Der neue Rahmenkollektivvertrag und die neue Lohnordnung für ArbeiterInnen gelten ab 1.10.2021.

Zu Frage Berufsrecht der Massageberufe u.ä. siehe auch:

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VISVienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), unterrichtet an der Vitalakademie

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Studieren auch ohne Matura oder Abitur:

50 Jahre diplomatische Beziehung China-Österreich, Buchpräsentation Weltmuseum 1.9., 18:30 Uhr

Aus Anlass des 50 Jahr Jubiläums der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und der Republik Österreich lädt die Österreichisch-Chinesische Gesellschaft (ÖGCF) ein zur

BUCHPRÄSENTATION

Drei Bücher zu China-Themen des BACOPA-Verlags

Zeit: Mi., 1.September 2021, 18:30 Uhr
Ort: Vortragssaal Weltmuseum, Heldenplatz, 1010 Wien (Eingang: Weltmuseum Forum, Imperial Shop links vom Haupteingang)

Eintritt frei, im Anschluss Imbiss
Bitte beachten Sie die 3G Regel und zeigen Sie beim Eintritt den entsprechenden Nachweis vor.

Bitte um Anmeldung unter: office@oegcf.org

Mit freundlicher Unterstützung der Chinesischen Botschaft in Österreich

Die Bücher (Hg. Gerd Kaminski):

Chinaknigge für Langnasen

Chinas Aufstieg

Es war einmal in China

Es lesen:
Heinz FISCHER und Margit FISCHER

Kurt SEINITZ, Lena FEHLINGER, Dieter RAUSCH, Bernard GERSTL, Gerd KAMINSKI

Musikalische Umrahmung:

Jiang JING-GATKA, Cello

Bundestagswahl: Hochschulpolitische Positionen der Parteien – HRK befragt die Parteien

26. August 2021

Einen Monat vor der Wahl zur 20. Legislaturperiode dokumentiert die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die hochschulpolitischen Positionen der Parteien zur Bundestags­wahl auf ihrer Website.

Die Antworten auf acht Wahlprüfsteine sind einander zum direkten Vergleich gegenübergestellt.

Angefragt hat die HRK alle Parteien, die derzeit im Bundestag vertreten sind und nach den Wahlprognosen eine realistische Chance auf Einzug in den nächsten Bundestag haben.

Für die künftige Rolle des Bundes in der Hochschulpolitik hatte die HRK in den vergangenen Monaten ihre auf unterschiedliche Beschlüsse bzw. Arbeitspapiere gestützten Erwartungen zu den Themenkomplexen

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Die Allensbach Hochschule:

Klimaretter Holz? Chancen für den Klima- und Ressourcenschutz durch eine nachhaltige Holzwirtschaft

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt – das DBU Zentrum für Umwelt-kommunikation laden ein:

#DBUdigital Symposium DBU Deutscher Umweltpreis „Klimaretter Holz? Chancen für den Klima- und Ressourcenschutz durch eine nachhaltige Holzwirtschaft“ am Montag, den 04. Oktober um 14:00 Uhr

Die Bedeutung einer nachhaltigen Holznutzung für den Klima- und Ressourcenschutz rückt zunehmend in den Fokus. Die Herkunft des Holzes und die Art und Weise, wie es produziert und in welchen Produkten es eingesetzt wird, beeinflussen entscheidend seine Klima- und Umweltbilanz. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wird am Montag, den 04. Oktober 2021 im Vorfeld der Verleihung des Deutschen Umweltpreises das diesjährige DBU-Umweltpreis-Symposium daher zum Thema „Klimaretter Holz? Chancen für den Klima- und Ressourcenschutz durch eine nachhaltige Holzwirtschaft“ im Online-Format durchführen.

Im Rahmen des Symposiums möchten wir mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutieren, wie es gelingen kann, dass Wälder einerseits eine große Menge an nutzbarem Holz produzieren und andererseits die vielen Funktionen erfüllen können, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen. Wie viel und vor allem welches Holz wollen und können wir in Zukunft nutzen? Welche Zertifizierungssysteme etwa sind geeignet, um Holz aus nachhaltigen Quellen zur Produktion von Holzprodukten zu verwenden? Und wie gelingt eine sparsame und klimagerechte Verwendung von Holz und eine möglichst wiederholte Nutzung in „Nutzungskaskaden“?

Programm:

Begrüßung – Alexander Bonde, Generalsekretär der DBU

Impuls – Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Joachim Schellnhuber, Umweltpreisträger, Director Emeritus des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Bauhaus der Erde

Podiumsdiskussion mit

Dr. Gabriele Bruckner, Geschäftsführung Initiative Holz von hier

Prof. Dr. Matthias Dieter, Leiter Thuenen-Institut für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie

Jörg Finkbeiner, Dipl. Ing. Architekt BDA, Partner und Partner Architekten

Prof. Dr. Annette Hafner, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl Ressourceneffizientes Bauen

Johannes Zahnen, Senior Advisor Forest Policy WWF Deutschland

Moderation: Jana Münkel, Deutschlandradio

Den Link zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.

Science Talk – Zensur und Tabus an Universitäten

Wien: das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt wieder zu einem

Science Talk – Zensur und Tabus an Universitäten

Gefährdet die „Cancel Culture“ die Wissenschaftsfreiheit?

Moderation: Mag.a Petra Stuiber, stv. Chefredakteurin, Der Standard

Montag, 13. September 2021, 19:00 Uhr

Online-Veranstaltung

Eine Anmeldung ist schon möglich.

Azubi-Mangel könnte Baden-Württemberg als Wirtschaftsstandort bedrohen – eine bessere technische Ausstattung und mehr Lehrpersonal könnten helfen

Der Industrie- und Handelskammertag warnt vor einem weiteren Rückgang der Ausbildungszahlen in den Betrieben

Die Unternehmen und Verbände in Baden-Württemberg müssten viel stärker für die berufliche Ausbildung werben, um auch in Zukunft weiter handlungsfähig zu bleiben.

Dazu rief der Industrie- und Handelskammertag im Südwesten am Mittwoch (11.08.2021) auf und warnt vor einem drohenden weiteren Rückgang der Ausbildungszahlen.

Und auch die Politik müsste die Karriere mit Lehre stärker unterstützen, so die Forderung. Weil aus Sicht von IHK-Chef Wolfgang Grenke seit Jahren immer mehr Akademiker auf den Plan gerufen würden, löse das das Problem des bedarfsorientierten Fachkräftemangels in vielen Betrieben nicht.

Grenke geht davon aus, dass bis zum Jahr 2035 fast jede vierte Stelle im Land unbesetzt bleiben wird.

Wenn es nicht ausreichend Fachkräfte gebe, dann habe das gravierende Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.

Konkret könnte das zu einer massiven Abwanderung von Unternehmen führen, so die Befürchtung.

Lesen Sie dazu mehr:

Als ein möglicher Lösungsschritt von vielen steht nun eine bessere Ausstattung der Berufsschulen im Land im Raum.

Sowohl eine bessere technische Ausstattung als auch mehr Lehrpersonal könnten dafür sorgen, dass den Unternehmen wieder mehr und besser ausgebildete Berufsanfänger zur Verfügung stehen. Umgekehrt würde sich heute jede ausgefallene Unterrichtsstunde beim Azubi bemerkbar machen. (dpa/(fw))

Quereinstieg ins Lehramt für berufliche Schulen:

Wenn Sie Berufsschullehrer/-in werden möchten, absolvieren Sie zunächst den Vorbereitungsdienst, das Referendariat.

Dieses dauert in Baden-Württemberg ca. 18 Monate und wird entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes vergütet.

Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule werden in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern sie ein betriebswirtschaftliches Erststudium mitbringen und nach Abschluss des Masterstudiums eine Mindestanzahl an ECTS in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL) nachweisen können. Diese beiden Fächer stellen das Erstfach bzw. das Zweitfach dar.

Rückfragen zum Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik bitte an Sabine Babuczki, +49 (0)7533 919 23 86, studium@allensbach-hochschule.de

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Fachkräfte mit einer Berufsausbildung sind gefragter als je zuvor

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Die Allensbach Hochschule: