Archiv des Autors: martingstieger

Über martingstieger

doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)

Innovationspolitik für globale Herausforderungen. Wie orchestrieren wir die Transformation?

Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit.

Um die Transformation erfolgreich zu gestalten und gleichzeitig die wirtschaftliche Stärke Deutschlands aufrecht zu erhalten, bedarf es einer umfassenden Orchestrierung von Sichtweisen, Maßnahmen und Akteuren und einer starken Wissenschaft und Forschung.

Darüber diskutieren hochrangigen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beim

Forschungsgipfel am 4. Mai 2022

zum Thema

„Innovationspolitik für globale Herausforderungen. Wie orchestrieren wir die Transformation?“

live in Berlin und online im Livestream.

Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Website des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e.V.

Bei Fragen gerne für Sie da: forschungsgipfel@stifterverband.de

Fragen zu diesem Beitrag und auch sonst bitte an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet 

Baden-Württemberg sucht exzellente und mutige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Baden-Württemberg würdigt auch 2022 herausragende Leistungen und Ideen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit dem Landesforschungspreis und dem Preis für mutige Wissenschaft. Vorschläge und Eigenbewerbungen können bis zum 2. Mai 2022 eingereicht werden.

Innovation wäre ohne Forschung und das besondere Engagement von Spitzenforscherinnen und Spitzenforschern nicht denkbar: Auch 2022 würdigt das Land Baden-Württemberg herausragende Leistungen und Ideen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit dem Landesforschungspreis und dem Preis für mutige Wissenschaft. Die Auszeichnung für Spitzenleistungen in der Grundlagenforschung sowie der angewandten Forschung ist mit je 100.000 Euro dotiert, der Preis für mutige Wissenschaft mit 30.000 Euro.

Vorschläge und Eigenbewerbungen können bis zum 2. Mai 2022 eingereicht werden, hier gibt es nähere Informationen zur Ausschreibung (PDF).

Land will innovative Ansätze in der Spitzenforschung honorieren

„Die beiden Jahre der Pandemie haben einmal mehr die Relevanz und den Stellenwert der Forschung deutlich gemacht: Wir brauchen auch weiterhin kluge Köpfe im Land, die sich frei entfalten und ihre oft auch unkonventionellen Ideen in die Tat umsetzen können“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Den Mut und die Entschlossenheit, innovative Ansätze und neue Horizonte in der Spitzenforschung zu verfolgen, wollen wir auch in diesem Jahr wieder honorieren.“

Während der Landesforschungspreis bereits seit mehr als 30 Jahren vergeben wird, ist der Preis für mutige Wissenschaft vergleichsweise jung: „Diesen bundesweit einmaligen Preis adressieren wir an erfolgreiche junge Forscherinnen und Forscher, die bereit waren – auch auf die Gefahr des Scheiterns hin und oftmals unter großer Kritik – außergewöhnliche Ansätze zu verfolgen und deren Risikobereitschaft sich nun in eindrucksvollen Forschungsergebnissen wiederfindet. Das möchten wir gezielt würdigen“, sagte Theresia Bauer.

Landesforschungspreis

Der Landesforschungspreis ehrt seit 1989 herausragende wissenschaftliche Leistungen aller Disziplinen und wird alle zwei Jahre vergeben. Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen – von der Biologie über die Philologie bis zur Finanzwissenschaft. Als höchstdotierter Forschungspreis eines Bundeslandes werden je 100.000 Euro an eine Forscherin oder einen Forscher aus der Grundlagenforschung und eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler aus der anwendungsbezogenen Forschung vergeben.

Zuletzt wurde im Bereich der Grundlagenforschung die Freiburger Wissenschaftlerin Professorin Dr. Anna Köttgen mit dem Landesforschungspreis für Grundlagenforschung geehrt, die mit ihrem Team wichtige wissenschaftliche Beiträge zum Verständnis der physiologischen Nierenfunktion beim Menschen geleistet hat. Im Bereich der angewandten Forschung ging der Preis an Professor Dr. Hans-Georg Rammensee von der Universität Tübingen. Dieser erforscht im Bereich der Immunologie die Interaktion von T-Zellen mit ihren Antigenen und ermöglicht so letztlich eine individualisierte Immuntherapie bei Krebspatienten.

Preis für mutige Wissenschaft

Mit dem Preis für mutige Wissenschaft unterstützt das Land Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Mut im Denken und Handeln beweisen, unkonventionelle Ansätze verfolgen oder auf Umwegen herausragende Forschungsleistungen erbracht haben. Der mit 30.000 Euro verbundene Preis soll ein Signal dafür setzen, wie sehr innovative Wissenschaft davon lebt, dass Forscherinnen und Forscher auch Rückschläge oder Scheitern in Kauf nehmen – und wie wichtig die Bereitschaft zum Risiko ist.

Mit dem Preis für mutige Wissenschaft wurde das letzte Mal Dr. rer. nat. Jenny Wagner am Zentrum für Astronomie der Universität Heidelberg (ZAH) ausgezeichnet. Sie forscht dort zum Themenbereich „Beobachtungsbasierte Charakterisierung und Modellselektion von Gravitationslinsen“.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Landesforschungspreis

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Preis für mutige Wissenschaft

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen

Plakat: Ausschreibung für den Landesforschungspreis und den Preis für mutige Wissenschaft Baden-Württemberg 2022 (JPG)

aus dem Newsletter des Landes Baden-Württemberg, weitere Infos und Beiträge

Fragen zu diesem Beitrag und auch sonst bitte an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet 

Baden-Württemberg auf Youtube:

https://www.youtube.com/channel/UCEHiTBtGu3IxAB8txgssT0Q

https://www.youtube.com/user/RegierungBW/videos

2022: 800 Jahre Stadt Wels

Die Stadt Wels feiert 800 Jahre Stadterhebung

Das Jahr 1222 ist ein denkwürdiges Jahr in der Geschichte der Stadt Wels.

Damals wurde Wels zum ersten Mal urkundlich als „civitas“ (lateinisch für Stadt) erwähnt. Es waren die Babenberger, die Wels als Stadt beurkundeten.

Schon damals gehörte Wels – neben Linz, Steyr und Enns – zu den größten Ansiedlungen Oberösterreichs.

Im Jubiläumsjahr 800 Jahre Stadt Wels wird 2022 ein umfangreiches Jahresprogramm mit Veranstaltungen, Ausstellungen, Festivals und vielem mehr geboten.

Dabei wird nicht nur die spannende Stadtgeschichte beleuchtet, sondern – aufbauend auf den geschichtlichen Ereignissen – die heutige Situation diskutiert und Visionen für die Zukunft von Wels entworfen.

Weiteres zur Geschichte der Stadt Wels, zum Jubiläum und zu Veranstaltungen finden Sie hier: https://www.wels.gv.at/news/detail/wels-feiert-800-jahre-stadterhebung/

Allenfalls auch interessant für Sie:

Fragen zum Beitrag und auch sonst bitte an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und durfte für die Stadt Wels 11 Jahre lang kommunalpolitisch tätig sein.

Medizinische Universität Wels?

2022: 400 Jahre Paris Lodron Universität Salzburg (1622 – 1962 – 2022

Das Jahr 2022 feiert die Universität Salzburg doppelt.

Im Jahr 1622 wurde sie als – mit kaiserlichem und päpstlichem Privilegium ausgestattete – Benediktineruniversität gegründet und am 01. Oktober 1962 als „Alma mater Paridiana“ – nach Paris Graf von Lodron – wieder errichtet.

Zur Geschichte der Universität und dem Jahresprogramm finden Sie hier eine schöne Übersicht: https://www.plus.ac.at/400-jahre-plus/

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig und durfte für sehr lange Zeit an der Universität Salzburg Politikwissenschaft und Geschichte studieren und schlussendlich (im Jubiläumsjahr 2002) doch noch zum Dr.phil. promovieren.

Österreich: die völlige Neuordnung der akademischen Weiterbildung (außerordentliche Studien) eröffnet neue Bildungspfade

Die österreichischen Hochschuleinrichtungen

können neben den Regelstudien auch Lehrgänge zur Weiterbildung:

  • Universitätslehrgänge[1]
  • Hochschullehrgänge[2]

anbieten.

Diese Lehrgänge dienen der Fort- oder Weiterbildung und können verschiedene Formate umfassen

  • Seminare,
  • Kurse,
  • Zertifikatslehrgänge
  • Expertenlehrgänge[3]
  • Lehrgänge[4] mit Bachelor- oder Masterabschluss

Für den Besuch dieser Lehrgänge ist ein Lehrgangsbeitrag[5] zu entrichten. 

Mit 1. Oktober 2021 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Lehrgänge, die mit einem akademischen Grad (außerordentliches[6] Bachelor- oder Masterstudium) enden, entscheidend geändert.

Lehrgänge zur Weiterbildung können zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit einem außerhochschulischen Rechtsträger angeboten und durchgeführt werden.

Abweichend davon ist für Lehrgänge, in denen der akademische Grad „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ verliehen werden soll, eine erweiterte Zusammenarbeit mit einer außerhoch-schulischen Bildungseinrichtung erforderlich.

In diesem Fall sind Verträge insbesondere über die Festlegungen der Leistungen, die die beteiligten Einrichtungen zu erbringen haben, die Durchführung und die Finanzierung zu schließen.

Diese Verträge sind ohne Personenbezug sowie die Angabe von privaten Finanzierungsquellen und von Betriebs- und Geschäftsgeheimissen auf den Webseiten der beteiligten Einrichtungen zu veröffentlichen.

Die Zulassungsvoraussetzungen für ein außerordentliches Bachelorstudium sind

  • die allgemeine Hochschulreife und
  • eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.

Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium, in dem der akademische Grad „Bachelor Professional“ verliehen werden soll, ist

  • eine einschlägige berufliche Qualifikation oder
  • eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.

Wenn es das Curriculum erfordert, können Ergänzungsprüfungen vorgesehen werden.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Universitätslehrganges vorgesehenen Prüfungen sind.

Die Zulassungsvoraussetzungen für ein außerordentliches Masterstudium sind

  • der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiumsmit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten,
  • eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
  • ein im Curriculum des Universitätslehrganges definiertes Studium und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.

Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Hochschulehrganges vorgesehenen Prüfungen sind.

Abweichend davon kann für Hochschullehrgänge, in denen der akademische Grad „Executive Master of Business Administration“ verliehen wird, im Curriculum auch eine einschlägige berufliche Qualifikation als Zulassungsvoraussetzung festgelegt werden, sofern Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mehrerer fachlich in Frage kommender ausländischer Masterstudien nachweislich vergleichbar sind.

Die nunmehr im Rahmen eines außerordentlichen Studiums (Hochschullehrgangs) möglichen akademischen Grade (taxative Aufzählung):

Bachelorgrade:

die akademischen Grade, die nach dem Abschluss eines außerordentlichen Bachelorstudiums[7] verliehen werden.

Sie lauten

  • „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „BA (CE)“,
  • „Bachelor of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „BSc (CE)“,
  • „Bachelor Professional“, abgekürzt „BPr“.

Mastergrade:

die akademischen Grade, die nach dem Abschluss eines außerordentlichen Masterstudiums[8] verliehen werden.

Sie lauten

  • „Master of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „MA (CE)“,
  • „Master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „MSc (CE)“,
  • „Master Professional“, abgekürzt „MPr“,
  • „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“,
  • „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“,
  • „Executive Master of Business Administration“, abgekürzt „EMBA“.

In einer Übergangsphase bis Ende September 2023 ist noch die Zulassung von Studierenden in Master-Lehrgänge nach Rechtslage vor dem 1. Oktober 2021 möglich.

Diese bislang erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen sind recht unterschiedlich und werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Mit den am 01. 10. 2021 in Kraft getretenen neuen Regelungen der akademischen Weiterbildung gibt es vor allem für die Berufspraktiker sehr interessante neue Studienmöglichkeiten und Bildungspfade.

Ohne Matura (Abitur) bis zum Doktorat:

Auch ohne Hochschulreife können Berufspraktiker nun den Bachelor Professional absolvieren und daran ein ordentliches Masterstudium anschließen.

Berufspraktiker hätte auch die Möglichkeit mit einschlägiger beruflicher Qualifikation die Zulassung zum EMBA und damit nach Abschluss die Promotionsreife zu erlangen.

Neue Bildungspfade:

AbsolventInnen einer Meister- oder Befähigungsprüfung könnten diese nun für neue Bachelor Professional-Studiengänge nutzen und nach erfolgreicher Sponsion zum BPr dann ein Masterstudium anschließen.

Natürlich auch im Ausland und so eignen sich dafür sicher die Masterstudiengänge der Hochschule Allensbach, die entweder mit einem M.A. oder dem Magister abgeschlossen werden können:

  • M.A. oder Magister in Betriebswirtschaft und Management
  • M.A. oder Magister in Finance
  • M.A. oder Magister in Wirtschaftspädagogik

Es geht natürlich auch umgekehrt:

Sie absolvieren an der Allensbach Hochschule zuerst den Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A), wählen dabei einen der interessanten Studienschwerpunkte:

und gönnen sich danach einen der nun möglichen Weiterbildungs-Studiengänge in Österreich.

Natürlich können Sie auch gleich an der Allensbach Hochschule für einen der Master-(Magister)Studiengänge bleiben.

Sowohl nach dem außerordentlichen Studium in Österreich als auch dem ordentlichen Masterstudium an der Allensbach Hochschule wäre dann die Promotionsreife gegeben.

Weitere Informationen unter: www.allensbach-hochschule.de 

Allenfalls auch interessant für Sie:

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz und ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig.


[1] durchgeführt an öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten

[2] durchgeführt an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privathochschulen (eingerichtet gem. PrivHG, derzeit wurde in Österreich noch keine Privathochschule akkreditiert)

[3] werden Lehrgängen in der Weiterbildung nicht mit Mastergraden abgeschlossen und müssen für den Abschluss zumindest 60 ECTS an work load erarbeitet werden, können akademische Expertengrade (wie z.B. akademische/r Business Manager/in) – auch Associate Degrees genannt, verliehen werden. Diese Lehrgänge sind in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden. Die Qualität der Lehre ist durch wissenschaftlich, wissenschaftlich-künstlerisch, künstlerisch oder berufspraktisch und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal sicherzustellen.

[4] diese Lehrgänge sind in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden. Die Qualität der Lehre ist durch wissenschaftlich, wissenschaftlich-künstlerisch, künstlerisch oder berufspraktisch und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal sicherzustellen.

[5] Für den Besuch von Hochschullehrgängen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Hochschullehrgangs vom Rektorat festzusetzen. Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die gleichzeitig ein ordentliches Studium an derselben Hochschule belegen und die eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung oder Erlassung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.

[6] Außerordentliche Studierende sind die Studierenden, die zu den außerordentlichen Studien zugelassen sind: zu einem Lehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium. Im Wintersemester 2019 waren an Österreichs Universitäten (18.371), Privatuniversitäten (2.886), Fachhochschulen (6.068) und Pädagogischen Hochschulen (3.042) insgesamt mehr als 30.000 außerordentlich Studierende eingeschrieben, mehr als 2/3 davon in Masterstudien.

[7] Der Arbeitsaufwand für außerordentliche Bachelorstudien hat 180 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen

[8] Der Arbeitsaufwand für außerordentliche Masterstudien hat 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen und kann in Ausnahmefällen weniger ECTS-Anrechnungspunkte betragen, wenn dieses in Umfang und Anforderungen mit mehreren fachlich in Frage kommenden ausländischen Masterstudien vergleichbar ist.

Matura (Abitur) und dann arbeiten oder studieren – warum nicht beides?

In wenigen Wochen ist es wieder so weit.

Tausende junge Leute treten zum Abitur, zur Matura an.

Danach folgen große Erleichterung, die Freude über das Bestandene und die Fragen:

Soll ich jetzt studieren oder arbeiten gehen?

Kann man denn nicht beides kombinieren: Studium und Arbeit?

Wer arbeiten geht ist durch das Gehalt finanziell unabhängig, kann sich sein Leben selbst finanzieren und sammelt gleich Berufserfahrungen.

Nachteile dabei gibt es aber auch, wie z.B. die größere Gefahr der späteren Arbeitslosigkeit, denn erwiesenermaßen haben Akademiker die mit Abstand geringste Arbeitslosenquote auf dem Arbeitsmarkt und zusätzliches Wissen mittels eines Studiums zu erwerben ist ja auch eine feine Sache.

Kann man dann bitte nicht beides kombinieren? Das Studium und die Arbeit?

Ja, das geht – mit einem Fernstudium!

Dieses erlaubt ein zeit- und ortsunabhängiges Studium neben Beruf und Familie bei das bei freier Zeiteinteilung.

Ein Beispiel: das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre an der Allensbach Hochschule Konstanz.

Dieses Studium ermöglicht einen ersten akademischen Abschluss neben voller Berufstätigkeit.

Die örtliche und zeitliche Flexibilität dieses neu entwickelten Online-Fernstudiums (akademischer Abschluss Bachelor of Arts – B.A.) erlaubt eine fundierte wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung mittels hervorragender Betreuung und einer modernen Lernumgebung mit Online-Vorlesungen und -Übungen, Online-Repetitorien, LernApps und fakultativen Seminaren neben und sogar abgestimmt auf den jeweiligen Beruf.

Wählbare Studienschwerpunkte:

Der Studiengang umfasst 180 ECTS und die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester (bezogen auf ein Vollzeitstudium).

Natürlich sind die Studiengebühren (rund EUR 325,– monatlich) hier höher als bei einem klassischen Präsenzstudium – dafür kann man neben dem Studium einen echten Beruf ausüben, der über die sonst oft möglichen studentischen Teilzeitjobs hinausgeht und vernünftig bezahlt wird.

Bei einer ehrlichen Vollkostenrechnung – was kostet z.B. ein Studentenzimmer in Stuttgart, München, Wien oder Graz – schaut die Kalkulation schon ganz anders aus.

Es lohnt sich jedenfalls in die eigene Bildung zu investieren und sollte man zumindest über ein Fernstudium nachdenken, welches Beruf und Studium nebeneinander ermöglicht.

Auch neben einem Fernstudium kommt der Spaß im Leben nicht zu kurz und sprechen 7 gute Gründe für ein Studium nach der Matura, nach dem Abitur:

1.) ein Studium eröffnet bessere Karriereoptionen und bietet höhere Aufstiegschancen – das merkt man oft erst später im Leben, wenn man an eine „gläserne Decke“ stößt, da bei Managementfunktionen ein Studium einfach vorausgesetzt wird,

2.) ein Studium vermittelt wichtige überfachliche Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen – man lernt sich selbst zu organisieren, im Team zu arbeiten, mit Stress umzugehen und komplexe Zusammenhänge zu verstehen ……,

3.) die Verdienstmöglichkeiten als Akademiker/in sind besser – Akademiker haben statistisch gesehen die besseren Chancen,

4.) die Arbeitslosenquote ist geringer – besser das Falsche als gar nicht studieren – Studieren ist trotz steigender Arbeitslosigkeit bei Akademikern wichtig wie nie zuvor. Unter Akademikern ist die Arbeitslosenquote niedriger als in den anderen Bevölkerungsgruppen.

5.) Studieren bereitet Freude, schafft Erfolgserlebnisse und macht Spaß.

6.) Was man hat, das hat man – es lohnt sich immer, in die eigene Bildung zu investieren und das ein Leben lang.

7) ein Bachelor-Abschluss ist auch neben dem Beruf schon nach drei bis vier Jahren möglich

Weitere Informationen unter: www.allensbach-hochschule.de 

Allenfalls auch interessant für Sie:

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz und ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig.

Bachelor BWL (B.A.) im Fernstudium:

ECTS:

„Beliebteste Fernhochschulen“ 2022 – die Allensbach Hochschule schafft Platz 8!

Die Allensbach Hochschule Konstanz freut sich über Platz 8 im Ranking „Beliebteste Fernhochschulen“ 2022.

Mit dem FernstudiumCheck Award präsentiert Deutschlands größtes Bewertungsportal für Fernlehr- und Fernstudiengänge die beliebtesten Fernhochschulen.

Als Basis für die Verleihung des Awards 2022 dienen 16.334 auf FernstudiumCheck veröffentlichte Erfahrungsberichte aus dem Kalenderjahr 2021.

Über die Platzierung der einzelnen Fernhochschulen entscheidet dabei der sogenannte Scorewert.

Dieser ergibt sich durch die Sternebewertung, die Weiterempfehlungsrate sowie die Anzahl der Erfahrungsberichte der Studierenden.

Mehr zum Ranking und den Bewertungskriterien lesen Sie hier:

https://www.fernstudiumcheck.de/award

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Weitere Informationen unter: www.allensbach-hochschule.de 

Allenfalls auch interessant für Sie:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz und ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig.

Gut essen und trinken in Baden-Württemberg

Foto: DEHOGA

Der neue Genussführer weist auch 2022 den Weg zu über 310 Betrieben in Baden-Württemberg, die regionale Küche mit regionalen Zutaten anbieten.

Auch wenn die Allensbach Hochschule Konstanz ihre Studienangebot online verfügbar macht und damit ein zeit- und ortsunabhängiges Studium anbietet, freuen sich die Studierenden und Lehrenden über Baden Württemberg als Genießerland.

Diese Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg wollen wir Ihnen daher nicht vorenthalten:

„Baden-Württemberg ist das Genießerland mit einem unverwechselbaren kulinarischen Profil. Die regional ausgerichtete Gastronomie, wie die „Schmeck den Süden“-Gastronomen, sind seit über 25 Jahren wichtige Botschafter des Genießerlandes Baden-Württemberg. Sie tragen mit einer regional profilierten und nachvollziehbaren Küche zum Aufbau und zur Stärkung regionaler Lieferbeziehungen in den Wertschöpfungsketten sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft bei“, sagte Minister Peter Hauk anlässlich der Präsentation des Genussführers 2022 der „Schmeck den Süden“-Gastronomen im Brauhaus Schönbuch in Stuttgart.

Regionaler Genuss liege im Trend. Baden-Württemberg könne mit über 310 „Schmeck den Süden“-Gastronomen und 66 „Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“-Betrieben mit einem authentischen, regionalen und transparenten Angebot in Verbindung mit einem Qualitätssicherungssystem aufwarten. „Diese Betriebe sind im Genussführer 2022 zu finden und über einen QR-Code abrufbar“, sagte Minister Hauk.

Die Kooperation der „Schmeck den Süden“-Gastronomen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg und der MBW Marketinggesellschaft mbH ins Leben gerufen. Gemeinsam wird die heimische Gastronomie, insbesondere die ländliche Gastronomie, im Umgang mit regionalen Produkten unterstützt.

Kategorisierung in drei „Löwen“

Die „Schmeck den Süden“-Betriebe nutzen diese Marketingkooperation als Basis für ihr regionales Angebot und als Bestandteil zur Qualitätssicherung. Sie müssen mindestens drei regionale Gerichte anbieten und deren Produktherkunft dokumentieren. Die Tiefe und Breite ihres regionalen Angebots wird klassifiziert und in drei Kategorien, die drei Löwen, eingeteilt:

  • ein Löwe: Mindestens drei Gerichte sind regional geprüft
  • zwei Löwen: Mindestens sechs Gerichte sind regional geprüft
  • drei Löwen: 90 Prozent des Angebots ist regional geprüft, Auszeichnung nach „Haus der Baden-Württemberger Weine“ und zertifiziert nach „ServiceQualität Deutschland“.

Der Restaurantführer weist über 310 Gastronomiebetriebe aus, die sich dieser „Schmeck den Süden“-Kooperation angeschlossen und sich dazu bereit erklärt haben, sich an vorgegebene Regeln, einschließlich des Dokumentations- und Qualitätssicherungssystems, zu halten. Nur klassifiziert und entsprechend kontrolliert darf sich eine Gaststätte als „Schmeck den Süden“-Gastronomiebetrieb präsentieren.

Im Jahr 2017 ist es gelungen, das erfolgreiche Projekt aus der Gastronomie unter dem Namen „Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“ in den weiter an Bedeutung gewinnende Gemeinschaftsverpflegungssektor zu übertragen und bei über 60 Unternehmen und Einrichtungen zu etablieren.

„Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“

„Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“ ist ein gemeinschaftliches Projekt von der DEHOGA Tourismus Baden-Württemberg GmbH und der MBW Marketinggesellschaft mbH, gefördert durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

In dem Programm steht die verbindliche Verwendung von nachvollziehbaren regionalen Produkten im Vordergrund, die vor allem bei Fleisch und Fleischerzeugnissen gemäß den Qualitätsprogrammen des Landes (Biozeichen Baden-Württemberg und Qualitätszeichen Baden-Württemberg) erzeugt wurden. Das Konzept ermöglicht eine modulare und schrittweise Umsetzung. Es können sowohl einzelne Komponenten als auch Aktionsgerichte aus regionalen beziehungsweise bioregionalen Zutaten sein. Je nachdem wie viele Komponenten und Aktionsgerichte pro Woche angeboten werden, wird der Betrieb mit einem oder zwei „Löwen“ ausgezeichnet. Die teilnehmenden Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung werden jährlich neutral kontrolliert. Die Anzahl der teilnehmenden Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung hat sich von 2019 mit 20 Betrieben auf 45 Betriebe im Jahr 2020 mehr als verdoppelt. Aktuell nehmen 66 Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung teil (Stand Januar 2022).

Genussbotschafter Baden-Württemberg

Als Genussbotschafter Baden-Württemberg werden Persönlichkeiten, Unternehmen und im Einzelfall auch Zusammenschlüsse von Akteuren gewählt. In der Regel kommen diese aus den Bereichen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln, Medien, Gastronomie und Tourismus sowie aus Aus- und Fortbildungseinrichtungen in Baden-Württemberg. Seit 2008 werden pro Jahr in der Regel zwei Preisträgerinnen beziehungsweise Preisträger gewählt und seit 2012 auf dem Genussgipfel des Landes öffentlich ausgezeichnet. Insgesamt wurde der Preis bereits 43 Mal vergeben.

Die „Schmeck den Süden“-Gastronomen stellen seit mehr als 25 Jahre eine einzigartige Kooperation mit beharrlichem und vorbildlichem Engagement für einen nachvollziehbaren, regionalen Genuss und für eine verlässliche Zusammenarbeit mit regionalen Erzeugern dar. Daher wurde diese Kooperation im Jahr 2021 als „Genussbotschafter Baden-Württemberg“ ausgezeichnet.

Genussführer 2022 als PDF

DEHOGA Baden-Württemberg: Genussführer 2022 bestellen

Infos zur Allensbach Hochschule, Konstanz:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Weitere Informationen unter: www.allensbach-hochschule.de 

Allenfalls auch interessant für Sie:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz und ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig.

Prof. Rösler: atypische Kreditsicherheiten – Sicherheitenwert im Bankgeschäft

Atypische Kreditsicherheiten oder Ersatzsicherheiten werden auch als unechte Sicherheiten oder flapsig als „letter to have a warm feeling“ bezeichnet. Dies liegt daran, dass es sich meist – aber nicht immer – um bloße Verpflichtungserklärungen des Kreditnehmers handelt. Der Kreditnehmer ist ohnehin bereits verpflichtet, die Kreditvaluta nebst Zinsen zurückzuzahlen. Wenn er sich daran nicht hält, ist die Frage berechtigt, ob er sich an die Verpflichtung aus weiteren Erklärungen hält. Auch stellt sich die Frage, was die Bank davon hat, wenn sie neben dem Rückzahlungsanspruch aus dem Kreditvertrag einen weiteren Anspruch, im Zweifel auf Schadensersatz, gegen den Kreditnehmer hat.

Im Folgenden wird eine kleine Auswahl dieser atypischen Kreditsicherheiten vorgestellt, die in verschiedensten Varianten vorkommen. Der Artikel schätzt deren Wert als Kreditsicherheit ein.

Von Prof. Dr. Patrick Rösler, Professor für Bankrecht an der Allensbach Hochschule

Patronatserklärung als Kreditsicherheit

Unternehmen übernehmen Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften. Entscheidend ist die Differenzierung zwischen weicher und harter Patronatserklärung.

Bei der weichen Patronatserklärung fehlt dem Patron der Rechtsbindungswille für eine verpflichtende Erklärung, die am Ende Zahlungen auslösen kann. Er erklärt z.B. unverbindlich, dass er beabsichtigt, die Tochter in dieser oder jener Weise zu steuern oder dass es seine Geschäftsprinzipien gebieten, dies oder jenes zu tun. Das hat für die Bank als Kreditsicherheit praktisch keinen Wert.

Nur bei der harten Patronatserklärung hat die Bank aber wirklich einen Sicherheitenwert. Dabei gibt der Patron eine Ausstattungsverpflichtung ab. Darin verpflichtet er sich gegenüber der Bank (externe Patronatserklärung), die Tochter finanziell so auszustatten, dass sie ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Nur damit begründet sich ein Recht der Bank, Leistung des Patrons an die Tochtergesellschaft zu fordern. Ein Recht auf Direktleistung an die Bank direkt aus der Patronatserklärung besteht jedoch nicht.

In der Praxis wird meist erst dann aus der Patronatserklärung vorgegangen und im Zweifel geklagt, wenn die Tochtergesellschaft insolvent ist. Dann besteht aus dem unechten Vertrag zu Gunsten Dritter ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen die Patronin, die ihre Ausstattungsverpflichtung verletzt hat.

Bei einer internen Patronatserklärung besteht lediglich ein Anspruch der Tochter gegen die Muttergesellschaft, die Bank kann daraus direkt keine Ansprüche herleiten. Dies kann erst der Insolvenzverwalter, der in der Insolvenz der Tochter deren Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen kann (unter den Gerichten und Juristen umstritten, teilweise wird auch vertreten, die Ansprüche gingen in der Insolvenz unter). 

Organschaftserklärung als Kreditsicherheit

Mit der Organschaftsverpflichtung oder dem Organschaftsrevers verpflichtet sich eine Muttergesellschaft, welche einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ihrer Tochtergesellschaft geschlossen hat, über diesen Vertrag hinaus für Verbindlichkeiten der Tochter aufzukommen bzw. den Vertrag nicht aufzuheben oder zu kündigen, solange die Bank Ansprüche gegen die Tochtergesellschaft hat. Damit sichert sich die Bank über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hinaus für ihr Darlehen an die Tochter ab.

Negativ-/Positiverklärung als Kreditsicherheit

……..

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag von Prof. Patrick Rösler.

Atypische Kreditsicherheiten: Zusammenfassung

Atypische Kreditsicherheiten sind meist Verpflichtungserklärungen des Kreditnehmers, aber auch von Dritten. Nur in Ausnahmefällen wie einer harten, externen Patronatserklärung können diese wie herkömmliche Sicherheiten bewertet werden. Financial Covenants sind eher Kreditnehmerüberwachungsinstrumente denn Kreditsicherheiten, obwohl sie meist so heißen.

Wenn Sie solche spannenden Instrumente wie atypische Kreditsicherheiten in der Wirtschaft interessieren, sollten Sie sich mit dem BWL-Bachelor mit Schwerpunkt „Banking“ an der Allensbach Hochschule beschäftigen.

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Die Allensbach Hochschule:

Science Talk: Wissenschaft zwischen Zustimmung und Skepsis

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit / Wissenschaftskommunikation lädt ein:

Save the Date: Science Talk Wissenschaft zwischen Zustimmung und Skepsis – Wie das Vertrauen (wieder) gestärkt werden kann

28.02.22 19:00 – 28.02.22 20:30

Online Raum: https://www.science-talk.at

Eine Anmeldung ist schon möglich.

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet