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Die Meisterprüfung ist dem Bachelorabschluss gleichwertig, erlaubt die Zulassung zu Studien und zur Führung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“
Die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 – bestimmt im § 94 insgesamt 75 reglementierte Gewerbe. Zur Ausübung dieser reglementierten Gewerbe braucht man einen Befähigungsnachweis. Für 41 dieser reglementierten Gewerbe (Handwerke[1]) wird die Befähigung durch die Meisterprüfung nachgewiesen. Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und […]
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