Ernährungstraining: gewerberechtliche Einstufung durch das BMDW

Seit fast fünf Jahren beschäftige ich mich in meinem Blog mit dem (berufs-rechtlichen) Thema Ernährungsberatung und Ernährungstraining:

Äpfel sind Äpfel und Birnen sind Birnen, Äpfel sind keine Birnen und Ernährungstraining keine Ernährungsberatung

„Essen Sie zehn Äpfel am Tag“ ist keine Beratung sondern Blödsinn – zum Berufsrecht „Ernährungsberatung“ und „Ernährungstraining“

Ernährungsberatung : Ernährungstraining

Ernährungsberatung, -training oder –coaching?

Die oberste Gewerbebehörde in Österreich, das Bundesministerium für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, BMDW, stellte jüngst (08. Januar 2019) unter der Geschäftszahl: BMDW-30.553/0016-I/7/2018 klar:

ERNÄHRUNGSTRAINING IST ERLAUBT, wenn nicht in den Bereich der
Ernährungsberatung (§ 119 Abs.1 GewO) eingegriffen wird.  

Erlaubt ist demgemäß nach §2 Abs. 1 Z 12 GewO (Privatunterricht)
folgendes:
– das Abhalten von Seminaren und Vorträgen zu gesunder Ernährung 
bzw. Spezialthemen aus diesem Bereich;
– die Organisation und Durchführung von Workshops, Einkaufs-
begleitungen und Kochkursen;
– die Anregung und Inspiration für diverse Settings, z.B. allgemeine
Ernährungstipps in Fitnessstudios, Restaurants, Cateringunternehmen,
gesundheitsbewussten Firmen, etc.;
– die Schulung und der Unterricht von Gruppen und Einzelpersonen zu
unterschiedlichen Ernährungsthemen – solange damit nicht Beratung
(Bereitstellung von individuellen Lösungen oder gar Therapien), sonder ausschließlich die Vermittlung allgemein gültiger Information,
verstanden wird.

Äußerungen, wonach der OGH Ernährungstraining verboten habe, bzw. dass diese Behauptung vertretbar wäre, sind unrichtig.  

Die diesbezüglichen Diskussionen und Behauptungen, wonach es
entgegen den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 iVm § 31 GewO keinen freien Bereich beim Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung gäbe, oder der Begriff per se irreführend sei,
sind damit durch die zuständige Ministerin auf Basis der aktuellen
Rechtslage beendet.  

Sowohl der Unterricht zum/zur diplomierten Ernährungstrainer/in als
auch deren Tätigkeit ist damit die Legitimation auf der Grundlage der
aktuellen Rechtslage eindeutig durch das zuständige Bundesministerium als oberste Gewerbebehörde erteilt worden. 

Rückfragen:


Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

3 Gedanken zu „Ernährungstraining: gewerberechtliche Einstufung durch das BMDW

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