Fitnesstraining mit und ohne Gewerbeschein

Eine Kollegin fragte mich heute an:

„Ich bräuchte genaue Informationen zum Gewerbewortlaut des Fitnesstrainer – gibt es da einen Link zum Nachlesen?“

Dazu meine Antwort:

Wir müssen unterscheiden zwischen dem

Fitnesstrainer als Trainer, dieser ist gem. § 2 GewO von der Gewerbeausübung ausgenommen und dem
freien Gewerbe, das eine Hilfestellung für den Kunden bietet.

Für den/die „Fitnesstrainer/in“ ist eine Gewerbeberechtigung nicht notwendig (freie Lehrtätigkeit – „neue Selbständigkeit“)

Infos zu den neuen Selbständigen findest Du hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/beschaeftigungsformen/neue_selbstaendige/Seite.880004.html

Eine gewerbliche Tätigkeit gibt es auch:

Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen

dieser Gewerbewortlaut findet sich auch auf der Liste der freien Gewerbe des Wirtschaftsministerium

Klicke, um auf Bundeseinheitliche_Liste_der_freien_Gewerbe.pdf zuzugreifen

Infos zum freien Gewerbe hier: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gewerbe/freie_gewerbe/40999.html

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